Leistungsbeschreibung Assessment

Interessenbekundungsverfahren
Landesinstrument 13:
Vorgründungscoaching
Leistung:
Assessments
Bewilligende Stelle:
zgs consult GmbH
Eva Grohmann
Rungestraße 19
10179 Berlin
[email protected]
T. 030 278733-46
Zuständige Fachstelle.
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen
Referat II C
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Ziel
Gewährung von Zuschüssen an Projektträger zur Durchführung von
Assessments für Existenzgründungswillige in Vorbereitung für ein anschließendes Coaching
Maximale Projektlaufzeit:
15.04.2016 – 31.12.2019
Leistungsbeschreibung
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes
Berlin hat die zgs consult GmbH beauftragt, das Förderinstrument
Vorgründungscoaching“ umzusetzen. zgs consult ist gemäß § 44 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung beliehen. Das Förderinstrument wird
aus Mitteln des Landes Berlin gefördert.
Die „ergänzende Förderbedingung für das Vorgründungscoaching“
sieht vor, dass gründungswillige Personen vor Inanspruchnahme von
Coachingleistungen an einem Assessmentverfahren teilnehmen, um
den Unterstützungsbedarf möglichst passgenau zu ermitteln. Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen sind die §§23, 44 LHO. Ein
Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht, vielmehr entscheidet die zgs consult GmbH aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gründungswillige absolvieren vor der Teilnahme am Assessmentverfahren ein Orientierungsgespräch. Das Assessment dient der Identifizierung der selbständigkeitsrelevanten Persönlichkeitsmerkmale, bezogen auf das beabsichtigte Geschäftsmodell und der Bewertung des
Kenntnis- und Fähigkeitsniveaus. Die teilnehmenden Gründungsinteressierten sollen das Assessment durchlaufen, um ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft, ihre Eignung und ihre Neigung sowie ggf.
weiteren Qualifikationsbedarf festzustellen. Nach Beendigung des Assessments ist eine abschließende Bewertung der Gründungswilligen
zu fertigen, die eine Empfehlung für bzw. gegen ein weiterführendes
Coaching enthält.
Sofern das Assessment zu dem Ergebnis führt, dass eine ausbaufähige Gründungsidee nicht vorliegt oder das vorhandene Kenntnis- und
Fähigkeitsniveau nicht ausreicht, soll eine Coachingempfehlung nicht
ausgesprochen werden.
Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens werden Unternehmen gesucht, die diese Assessments durchführen. Es werden voraussichtlich bis zu sechs Unternehmen ausgewählt. Die ausgewählten Unternehmen werden aufgefordert, einen Zuwendungsantrag auf
der Grundlage der vorgenannten ergänzenden Förderbedingung zu
stellen. Die ausgewählten Unternehmen können im Rahmen des Förderprogramms keine Coachingleistungen anbieten.
Die Anzahl der durchzuführenden Assessments ist nachfrageabhängig
und kann vorab nicht kalkuliert werden. Ort der auszuführenden Assessmentleistung ist Berlin (Unternehmenssitz oder Niederlassung).
Unternehmen, die Assessments durchführen, müssen über Erfahrungen im Bereich von Kleinstgründungen verfügen. Darüber hinaus sind
für die Durchführung der Assessments geeignete Räumlichkeiten zu
stellen. Das Landesmindestlohngesetz des Landes Berlin ist einzuhalten.
Die Unternehmen, die Assessments durchführen, erhalten Zuwendungen von bis zu 900 Euro je Tag für bis zu acht Stunden. Eine Assessmentstunde umfasst 45 Minuten. Die Dauer eines Assessments ist auf
bis zu vier Tage begrenzt. Es können auch anteilige Tage gefördert
werden. Ein Assessment ist für mindestens 7 bis maximal 12 Teilnehmende durchzuführen.
Berichtspflichten, Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten ergeben
sich aus dem Zuwendungsbescheid.
Anträge auf Förderung sind bei der zgs consult GmbH zu stellen:
Der aufgrund des Zuwendungsbescheides einzureichende Verwendungsnachweis besteht für Unternehmen, die Assessments durchführen ergänzend zu Nummer 6 der ANBest-P aus folgenden Unterlagen:
Vorlage eines vordruckgebundenen kombinierten Mengengerüsts /
Teilnehmerverzeichnisses, das folgende Angaben enthält:
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 Teilnehmerverzeichnis mit Name, Vorname und Adresse der
Teilnehmenden
 Assessmentnachweis durch das Unternehmen, das das Assessment durchführt. Der Assessmentnachweis mit Stundenaufzeichnung ist täglich zu führen und von den Teilnehmenden
durch Unterschrift zu bestätigen,
 Unterschrift einer zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Unternehmens befugten Person.
 Abschlussbericht zur Durchführung und inhaltlich-methodischen
Ausgestaltung des Assessments und Bewertung der einzelnen
Gründungsvorhaben einschließlich begründeter Empfehlung,
Coachingleistungen in Anspruch zu nehmen oder das Gründungsvorhaben zurück zu stellen.
Mit der Teilnahme an diesem Interessenbekundungsverfahren erklären
sich die Bieter mit der Einhaltung der ergänzenden Nebenbestimmungen zum Vorgründungscoaching einverstanden.
Interessierte werden gebeten, ihre Bewerbung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
VERSCHLOSSEN!
Interessenbekundungsverfahren
Landesinstrument 1: Vorgründungscoaching
zgs consult GmbH
Rungestraße 19
10179 Berlin
Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzufassen und per Post
oder persönlich bis zum 08.04.2016, 15.00 Uhr einzureichen. Der
rechtzeitige Eingang wird mit dem Posteingangsstempel der zgs consult GmbH nachgewiesen.
Eine persönliche Abgabe kann bei zgs consult GmbH unter oben angegebener Adresse erfolgen.
Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist nicht zugelassen.
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