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Bei der Stadt Gelsenkirchen ist im Referat Stadtplanung in der Abteilung
Süd die Stelle
der Abteilungsleiterin bzw. des Abteilungsleiters
Kennziffer: E 2016 – 014 (bitte bei Bewerbung angeben)
unbefristet zu besetzen.
Gelsenkirchen hat den Handlungsansatz des heutigen Leitprogramms „Soziale Stadt“
von Beginn an mitentwickelt und mitgeprägt. Der Stadtteil Bismarck/Schalke Nord
war der erste Modellstadtteil und insoweit wegweisend für das spätere Bund-LänderProgramm. Inzwischen wurde die integrierte Stadterneuerung in eine ganzheitliche
Stadtentwicklungspolitik der Stadt Gelsenkirchen überführt.
Dies bildet auch weiterhin den Arbeitsschwerpunkt der Stelle.
Neben der Leitungsfunktion ergeben sich darüber hinaus folgende Aufgaben:
 Stadtgestalterische Erarbeitung und rechtliche Umsetzung von Verfahren des
Bau- und Planungsrechts
 Projektleitung für herausgehobene Entwicklungsvorhaben
 Konzeptionell-strategische Weiterführung und Weiterentwicklung des integrierten Stadterneuerungsprozesses in Gelsenkirchen als Leiterin bzw. Leiter der
Koordinierungsstelle Stadterneuerung
Die Position erfordert ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium
(Diplom Uni/TU/TH oder Master) der Fachrichtung Städtebau/Stadtplanung.
Der Nachweis der großen Staatsprüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst ist von Vorteil und für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis zwingend erforderlich.
Das Aufgabenfeld erfordert weiterhin:
 Die Fähigkeit zur Übernahme von Führungs- und Leitungsverantwortung sowie mehrjährige Berufserfahrung in diesem Themenkomplex
 Herausgehobene kommunikative Kompetenz, die insbesondere die Fähigkeit
zur Präsentation komplexer Sachverhalte und zur Moderation von Entscheidungsprozessen einschließt
 Fundierte Fach- und Rechtskenntnisse, insbesondere vertiefte Kenntnisse
aller anzuwendenden Bestimmungen des Förderrechts sowie Beachtung der
Rechtsentwicklung und die damit verbundene Fähigkeit zum fachlichen Austausch mit externen Dritten
 Die Fähigkeit, komplexe Vorhaben strukturiert, projektorientiert, zeit- und
budgetkonform umzusetzen
 Die Identifikation mit dem Handlungsansatz der Stadterneuerung und die Bereitschaft, motivierend auf unterschiedliche Akteure der Stadtgesellschaft zuzugehen
Im Referat Stadtplanung gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt,
die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und
Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Die Position ist nach der Besoldungsgruppe A 15 bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD bewertet.
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine Vollzeitstelle. Eine
Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Für weitere Informationen stehen Ihnen der Leiter des Referates Stadtplanung, Herr
Arens, Telefon 0209 / 169 4739 oder Herr Stadtbaurat Harter, Telefon 0209 / 169
4020, gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW und den Richtlinien zur Frauenförderung bei der Stadtverwaltung
Gelsenkirchen werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Position ist – je nach Art der Behinderung – auch für Schwerbehinderte geeignet.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der
Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von
Menschen mit Migrationshintergrund.
Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer
mit den üblichen Unterlagen bis zum
26.04.2016
an die
Stadtverwaltung Gelsenkirchen - Referat Personal und Organisation - 45875
Gelsenkirchen oder per E-Mail an [email protected].
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Briefbewerbungen nur mit einem von
Ihnen beigelegten frankierten Rückumschlag zurückgesendet werden können.