Strassenverkehr In Italien: Massive Verschärfung

Strassenverkehr In Italien: Massive Verschärfung der Sanktionen bei
fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung
Wie dem beiliegenden Zeitungsartikel
http://www.corriere.it/cronache/16_marzo_27/omicidio-stradale-ecco-novita-codice-strada56839006-f396-11e5-aa73-ceab61eba560.shtml
entnommen werden kann, sind die Sanktionen bei fahrlässiger Tötung und schwerer
Körperverletzung stark verschärft worden. Das neue Gesetzes ist recht detailliert, die
Praxis wird erst zeigen, wie es gehandhabt wird, aber schon jetzt kann man sagen,
dass damit ein Stück „Erfolgsjustiz“ gelten soll.
Einige Punkte seien kurz und provisorisch zusammen gefasst:
● Im Visier ist insbesondere die Trunkenheit am Steuer; die Verschärfung gilt aber
überhaupt bei gefährlichem Fahren wie Geschwindigkeitsexzessen (mehr als 70km
innerorts, Überschreitung um 50km der Limiten ausserorts), Überholen etc.
● Beispielsweise droht bei einem Alkoholgehalt zwischen 0,8 und 1,5 Promille oder
gefährlichem Fahren Gefängnis zwischen 5 und 10 Jahren (bei höheren
Promillegehalten gilt Gefängnis zwischen 8 und 12 Jahren), falls jemand getötet wird.
Auch bei schweren Köperverletzungen drohen Gefängnisstrafen.
● Bei fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr ist die Verhaftung in flagranti wohl der
Regelfall.
● Die Dauer des Führerausweisverzuges wird verlängert, im Todesfall offenbar auf
mindestens 15 Jahre. Bereits vorsorglich (ohne Vorliegen eines rechtkräftigen
Urteils) kann der Entzug auf mehrere Jahre angeordnet werden.