Strassenverkehr In Italien: Massive Verschärfung der Sanktionen bei fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung Wie dem beiliegenden Zeitungsartikel http://www.corriere.it/cronache/16_marzo_27/omicidio-stradale-ecco-novita-codice-strada56839006-f396-11e5-aa73-ceab61eba560.shtml entnommen werden kann, sind die Sanktionen bei fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung stark verschärft worden. Das neue Gesetzes ist recht detailliert, die Praxis wird erst zeigen, wie es gehandhabt wird, aber schon jetzt kann man sagen, dass damit ein Stück „Erfolgsjustiz“ gelten soll. Einige Punkte seien kurz und provisorisch zusammen gefasst: ● Im Visier ist insbesondere die Trunkenheit am Steuer; die Verschärfung gilt aber überhaupt bei gefährlichem Fahren wie Geschwindigkeitsexzessen (mehr als 70km innerorts, Überschreitung um 50km der Limiten ausserorts), Überholen etc. ● Beispielsweise droht bei einem Alkoholgehalt zwischen 0,8 und 1,5 Promille oder gefährlichem Fahren Gefängnis zwischen 5 und 10 Jahren (bei höheren Promillegehalten gilt Gefängnis zwischen 8 und 12 Jahren), falls jemand getötet wird. Auch bei schweren Köperverletzungen drohen Gefängnisstrafen. ● Bei fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr ist die Verhaftung in flagranti wohl der Regelfall. ● Die Dauer des Führerausweisverzuges wird verlängert, im Todesfall offenbar auf mindestens 15 Jahre. Bereits vorsorglich (ohne Vorliegen eines rechtkräftigen Urteils) kann der Entzug auf mehrere Jahre angeordnet werden.
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