(Die Linke) zu Pödelwitz. Drs. 4394

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FÜR WIRTSCHAFT
ARBEIT UND VERKEHR
Freistaat
SACHSEN
Der Staatsminister
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
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Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE
Drs.-Nr.: 6/4394
Thema: Umstände der Umsiedlung von Einwohnern des Ortsteils Rö¬
delwitz im Bereich des Tagebaus "Vereinigtes Schleenhain"
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
„Am 18. Februar 2016 wurde in einer Reportage des Deutschlandradios
Kultur auf eine mögliche Umsiedlung der restlichen Bewohner des
Ortsteils Rödelwitz in der Stadt Groitzsch hingewiesen. Zu diesem
Zwecke würde die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH
Zertifikat seit 2006
audlt bcrufundfamilic
(MIBRAG) die "verbleibenden Grundstücke (in Groitzsch) bis 2018 für
umzugswillige Pödelwitzer" freihalten Die bergbauliche Zerstörung der
Ortschaft wird spätestens bis 2018 in Aussicht gestellt. In der Leipziger
Volkszeitung wurde dazu in der Lokalausgabe Borna vom
12./13.04.2015 der MIBRAG-Geschäftsführer Bernd-Uwe Haase mit der
Aussage zitiert, dass die Abbaurechte an diesem Standort bereits be¬
antragt worden seien. Der frühere Sächsische Wirtschaftsminister Sven
Morlok hatte bereits in der Leipziger Volkszeitung vom 23./24.05.2015
festgestellt, dass mit dem Pödelwitzer Vertrag zwischen der Stadt Groi¬
tzsch und der MIBRAG vom August 2012 „eine der wesentlichen Vo¬
raussetzungen für die Gewinnung und Nutzung dieser Kohle im
Einvernehmen von der Mehrheit der beteiligten Bürger und dem Berg¬
bauunternehmen geschaffen" worden sei. Demgegenüber ist der Orts¬
teil Podelwitz im Entwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017
vom 29.05.2015 für das Verfahren nach § 9 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1
SächsLPIG nicht angeführt. Über die Nutzung von Randfeldern des Ta¬
gebaus "Vereinigtes Schleenhain" hinaus seien ferner keine Absichten
der Unternehmen zur Braunkohleförderung bekannt."
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr
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01097 Dresden
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Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien
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sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente.
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Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine
Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten, rechtlich verbindlichen und rechtswirksam durch¬
setzbaren Vorgaben oder Grundlagen mit regionalplanerischem Fest¬
stellungscharakter existieren im Freistaat Sachsen bzw. im
Landesrecht, mit denen die Umsiedlung der derzeitig noch verbliebe¬
nen Einwohner von Podelwitz - auch gegen deren Willen wirksam
durchgesetzt werden kann bzw. soll? (Bitte unter Angabe der jeweiligen
Vorgaben oder Grundlagen darstellen.)
Derzeit existieren keine rechtlich verbindlichen und rechtswirksam durchsetzbaren Vor¬
gaben oder Grundlagen mit regionalplanerischem Feststellungscharakter oder im Lan¬
desrecht, durch die eine Umsiedlung der Einwohner von Podelwitz auch gegen deren
Willen durchgesetzt werden kann.
Frage 2: Mit welchem Eingangsdatum bei der Behörde hat die MIBRAG einen
Antrag auf Abbau von Braunkohle am Standort Rödelwitz an das Ober¬
bergamt Sachsen gestellt und welchen Stand hat das daraufhin laufen¬
de Genehmigungsverfahren derzeitig erreicht? (Bitte unter Angabe des
bestätigten und den Fristenlauf in Gang setzenden Eingangsdatums,
des Datums des Antragsschreibens der MIBRAG sowie der zwischen¬
zeitlich erfolgten Verfahrensschritte darstellen.)
Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) hat bisher keinen Antrag
auf Abbau von Braunkohle am Standort Rödelwitz gestellt. Am 12. Februar 2016 wurde
die Tischvorlage zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltverträglich¬
keitsuntersuchung für ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Fortschrei¬
bung des Rahmenbetriebsplans Tagebau Vereinigtes Schleenhain eingereicht.
Frage 3: Sind in Anbetracht eines eingegangenen Antrags auf Abbau von
Braunkohle am Standort bereits Umsiedlungen oder Maßnahmen in
Vorbereitung zur Umsiedlung von Einwohnern des Ortsteils Rödelwitz
nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes realisiert worden? (Bitte
unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen oder vertraglichen Rechts¬
grundlagen für die jeweils realisierten Umsiedlungen oder Maßnahmen
darstellen.)
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4: Nach welchen Maßgaben ist die Entschädigung von Grundeigentümern
in Rödelwitz bzw. von Mietern in Rödelwitz bzw. von Gewerbebetrieben
in Rödelwitz geregelt worden?
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Frage 5: Welche konkreten Unterschiede bestehen zwischen den ggf. bereits
erbrachten Entschädigungsleistungen für die ggf. bereits umgesiedel¬
ten Pödelwitzer Einwohner und der Entschädigungsleistungen für die
Einwohner von Heuersdorf auf der Grundlage des seinerzeitigen Um¬
siedlungsvertrages der Sächsischen Staatsregierung (Freistaat Sach¬
sen) mit der MIBRAG vom 13.06.1995 hinsichtlich der Entschädigungs¬
art, der Entschädigungshöhe, des Entschädigungszeitraumes, der Be¬
messungsgrundlage für die Entschädigungsleistung oder weiterer Kri¬
terien, Maßgaben oder Grundlagen?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:
Der Grundlagenvertrag zur Umsiedlung der Ortslage Rödelwitz (Stadt Groitzsch) wurde
zwischen der Stadt Groitzsch und der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft mbH
am 29. August 2012 abgeschlossen. Zu den auf dieser Grundlage basierenden indivi¬
duellen Umsiedlungsverträgen von Grundeigentümern, Mietern bzw. von Gewerbebe¬
trieben in Rödelwitz liegen keine Informationen vor.
Mit freundlichen Grüßen
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