Stellenausschreibung Studentische Hilfskraft (w/m)

Stellenausschreibung
Auftrag der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist es, den Einsatz von
Technik sicher und umweltverträglich zu gestalten. Unsere Forschung, Prüfung, Zulassung und
Regelsetzung dienen der Sicherheit in Technik und Chemie. Als Bundesoberbehörde und
Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit
1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir nationale und internationale Aufgaben,
kooperieren mit der universitären und außeruniversitären Forschung und fördern den
wissenschaftlichen Nachwuchs.
Der Fachbereich 5.1 „Materialographie, Fraktographie und
Alterung technischer Werkstoffe“ sucht ab sofort in Berlin-Steglitz eine
Studentische Hilfskraft (w/m)
Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
(TV Stud II)
76 Stunden/Monat
Zeitvertrag bis 31. März 2017
Aufgabengebiet:
-
Unterstützung bei der Probenaufbereitung
Dokumentation der Proben in einem Probenbuch.
Literaturrecherche und deren Zusammenfassung
Anforderungsprofil:
-
Studium der Fachrichtung Werkstofftechnik oder Maschinenbau
Grundverständnis von Werkstoffen sowie Grundkenntnisse in der Elektronenmikroskopie
Englischkenntnisse zum Lesen von Beschreibungen und Fachliteratur
Sorgfalt und Genauigkeit
Teamorietiertes Handeln
Fachbezogene Auskünfte können bei Herrn Agudo Jácome telefonisch unter
(030) 8104-4032 eingeholt werden.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Anerkannt schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung
vorausgesetzt.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 56/16 – 5.1
bis zum 22. April 2016 an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Referat
Z.3, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin. Bildungsabschlüsse sind durch
Abschlusszeugnisse, aus denen die Gesamtnote und alle prüfungsrelevanten Noten hervorgehen,
und die geforderte Berufserfahrung sowie die aktuelle berufliche Tätigkeit durch ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis bzw. eine Beurteilung nachzuweisen.
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