Stellenausschreibung Auftrag der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist es, den Einsatz von Technik sicher und umweltverträglich zu gestalten. Unsere Forschung, Prüfung, Zulassung und Regelsetzung dienen der Sicherheit in Technik und Chemie. Als Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit 1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir nationale und internationale Aufgaben, kooperieren mit der universitären und außeruniversitären Forschung und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs. Der Fachbereich 5.1 „Materialographie, Fraktographie und Alterung technischer Werkstoffe“ sucht ab sofort in Berlin-Steglitz eine Studentische Hilfskraft (w/m) Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud II) 76 Stunden/Monat Zeitvertrag bis 31. März 2017 Aufgabengebiet: - Unterstützung bei der Probenaufbereitung Dokumentation der Proben in einem Probenbuch. Literaturrecherche und deren Zusammenfassung Anforderungsprofil: - Studium der Fachrichtung Werkstofftechnik oder Maschinenbau Grundverständnis von Werkstoffen sowie Grundkenntnisse in der Elektronenmikroskopie Englischkenntnisse zum Lesen von Beschreibungen und Fachliteratur Sorgfalt und Genauigkeit Teamorietiertes Handeln Fachbezogene Auskünfte können bei Herrn Agudo Jácome telefonisch unter (030) 8104-4032 eingeholt werden. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Anerkannt schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung vorausgesetzt. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 56/16 – 5.1 bis zum 22. April 2016 an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Referat Z.3, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin. Bildungsabschlüsse sind durch Abschlusszeugnisse, aus denen die Gesamtnote und alle prüfungsrelevanten Noten hervorgehen, und die geforderte Berufserfahrung sowie die aktuelle berufliche Tätigkeit durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. eine Beurteilung nachzuweisen. Seite 2/2
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