Stellenausschreibung Studentische Hilfskraft (w/m)

Stellenausschreibung
Auftrag der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist es, den Einsatz von
Technik sicher und umweltverträglich zu gestalten. Unsere Forschung, Prüfung, Zulassung und
Regelsetzung dienen der Sicherheit in Technik und Chemie. Als Bundesoberbehörde und
Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit
1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir nationale und internationale Aufgaben,
kooperieren mit der universitären und außeruniversitären Forschung und fördern den
wissenschaftlichen Nachwuchs.
Der Fachbereich 5.5 „Technische Keramik“
sucht zum 1. Juni 2016 in Berlin-Steglitz eine
Studentische Hilfskraft (w/m)
Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
(TV Stud II)
40 Stunden/Monat
Zeitvertrag bis 30.Juni 2018
Aufgabengebiet:
-
Präparation von Anschliffen für licht- und elektronenmikroskopische Untersuchungen
Gefügebewertung keramischer Werkstoffe
Aufbau und Verifizierung von Prüfeinrichtungen für keramische Werkstoffe und
Komponenten
Kennwertermittlung an keramischen Federn
Anforderungsprofil:
-
Bachelor- oder Masterstudium in der Fachrichtung „Werkstoffwissenschaft“ oder ähnliche
Fachrichtung
Erfahrungen mit der Tätigkeit in chemischen, technologischen bzw. physikalischen Laboren
Fachbezogene Auskünfte können telefonisch bei Herrn Dr. Rabe unter 030 8104 1542 eingeholt
werden.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Anerkannt schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von
ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung vorausgesetzt.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 51/16 – 5.5 bis zum
6. Mai 2016 an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Referat Z.3, Unter
den Eichen 87, 12205 Berlin. Bildungsabschlüsse sind durch Abschlusszeugnisse, aus denen die
Gesamtnote und alle prüfungsrelevanten Noten hervorgehen, und die geforderte Berufserfahrung
sowie die aktuelle berufliche Tätigkeit durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. eine Beurteilung
nachzuweisen.
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