Stellenausschreibung Auftrag der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist es, den Einsatz von Technik sicher und umweltverträglich zu gestalten. Unsere Forschung, Prüfung, Zulassung und Regelsetzung dienen der Sicherheit in Technik und Chemie. Als Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit 1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir nationale und internationale Aufgaben, kooperieren mit der universitären und außeruniversitären Forschung und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs. Der Fachbereich 5.5 „Technische Keramik“ sucht zum 1. Juni 2016 in Berlin-Steglitz eine Studentische Hilfskraft (w/m) Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud II) 40 Stunden/Monat Zeitvertrag bis 30.Juni 2018 Aufgabengebiet: - Präparation von Anschliffen für licht- und elektronenmikroskopische Untersuchungen Gefügebewertung keramischer Werkstoffe Aufbau und Verifizierung von Prüfeinrichtungen für keramische Werkstoffe und Komponenten Kennwertermittlung an keramischen Federn Anforderungsprofil: - Bachelor- oder Masterstudium in der Fachrichtung „Werkstoffwissenschaft“ oder ähnliche Fachrichtung Erfahrungen mit der Tätigkeit in chemischen, technologischen bzw. physikalischen Laboren Fachbezogene Auskünfte können telefonisch bei Herrn Dr. Rabe unter 030 8104 1542 eingeholt werden. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Anerkannt schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung vorausgesetzt. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 51/16 – 5.5 bis zum 6. Mai 2016 an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Referat Z.3, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin. Bildungsabschlüsse sind durch Abschlusszeugnisse, aus denen die Gesamtnote und alle prüfungsrelevanten Noten hervorgehen, und die geforderte Berufserfahrung sowie die aktuelle berufliche Tätigkeit durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. eine Beurteilung nachzuweisen. Seite 2/2
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