Stellenausschreibung Auftrag der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist es, den Einsatz von Technik sicher und umweltverträglich zu gestalten. Unsere Forschung, Prüfung, Zulassung und Regelsetzung dienen der Sicherheit in Technik und Chemie. Als Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit 1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir nationale und internationale Aufgaben, kooperieren mit der universitären und außeruniversitären Forschung und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs. Für den Fachbereich 5.3 „Mechanik der Polymerwerkstoffe“ in Berlin-Steglitz suchen wir zum 01.07.2016 eine/n Chemiker/in Zeitvertrag bis zum 31.03.21018 Entgeltgruppe 13 TVöD Bund Vollzeit / teilzeitgeeignet Aufgabengebiet: Untersuchungen zum Nachweis von Kunststoffen im Siedlungswasserbereich im Rahmen eines BMBF-Verbundvorhabens: Charakterisierung von Polymeren mit Routineverfahren (u.a. FTIR, Raman, DSC und TGA) Anwendung und Weiterentwicklung von Verfahren zur Kopplung von TGA und TDS-GC-MS Selbständige Auswertung, Präsentation und Publikation von wissenschaftlichen Daten Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Hochschulstudium der Chemie, Promotion erwünscht Erfahrungen im Bereich Polymercharakterisierung Selbständiges Arbeiten mit Methoden der GC-MS Publikationserfahrung Teamfähigkeit, Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie Kommunikation und Zusammenarbeit mit Projektpartnern Fachbezogene Auskünfte können telefonisch unter (030) 8104-4317 (Frau Dr. U. Braun) eingeholt werden. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Anerkannt schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von Ihnen wird nur ein Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 54/2016 – 5.3 bis zum 20.04.2016 an die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), Referat Z.3, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin. Bildungsabschlüsse sind durch Abschlusszeugnisse, aus denen die Gesamtnote und alle prüfungsrelevanten Noten hervorgehen, und die geforderte Berufserfahrung sowie die aktuelle berufliche Tätigkeit durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. eine Beurteilung nachzuweisen. Seite 2/2
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