Ergänzende Hinweise zur Einreichung

Ergänzende Hinweise für die Einreichung von Anträgen für die
Zuerkennung eines „ASMET Forschungspreises für Metallurgie“
Was kann beantragt werden
Gefördert werden hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau definierte, zeitlich und finanziell
eingegrenzte Projekte auf dem Gebiet der Metallforschung analog zu den Bedingungen der
Einzelprojekte.
Wie ist zu beantragen
Anträge im Rahmen der Ausschreibung „ASMET Forschungspreises“ sind nach den Richtlinien und
Formularen für die Einreichung eines „Einzelprojektes“ bis 23. Mai 2016 einzureichen bzw. an den FWF
per Post abzusenden; es gilt das Datum des Poststempels.
Eine Beantragung kann entweder in einer Papierversion inkl. eines dazugehörigen Datenträgers oder
online (https://elane.fwf.ac.at) durchgeführt werden.
Bitte beachten: Neben den spezifischen notwendigen Unterlagen für Einzelprojekte ist ergänzend sowohl in Papierversion inkl. dazugehörigem Datenträger als auch bei der online Einreichung - ein
programmspezifisches Formblatt mit Ausführungen zum erwarteten Beitrag (Relevanz für
Verbesserungen und Weiterentwicklungen im Wissenschaftsgebiet) beizufügen. Im Falle einer onlineAntragstellung ist dieses zusätzliche Formblatt als Anhang hochzuladen.
Auf Basis dieses Formblatts wird durch den FWF entschieden, ob das eingereichte Einzelprojekt
tatsächlich den thematischen Vorgaben der Ausschreibung entspricht. Ist das nicht der Fall, erklären sich
die Antragstellerin/der Antragsteller mit Ihrer Unterschrift unter dem Formular damit einverstanden, dass
der Antrag wie ein normales Einzelprojekt bearbeitet und entschieden wird.
Nach Einlangen des Antrags sind Änderungen/Ergänzungen nur nach Aufforderung durch den FWF
innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt einer Benachrichtigung möglich.
Anträge, die nach dem Ende der Einreichfrist eintreffen, werden im Regelverfahren des jeweiligen
Programmes weiter bearbeitet.
Höhe der zu beantragenden Kosten
Es können Einzelprojekte mit einer max. Antragssumme in Höhe von € 400.000 für eine max. Laufzeit
von 48 Monaten eingereicht werden.
Entscheidungsverfahren
Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Förderung erfolgt auf Vorschlag des FWF durch den
Vorstand der ASMET innerhalb von vier Wochen nach der jeweiligen Entscheidungssitzung des FWF
Kuratoriums.
Von Seiten der ASMET stehen für diese Ausschreibung 300.000 € zur Verfügung. Übersteigt bei einem
förderungswürdigen Projekt die erforderliche Förderungssumme den von der ASMET zur Verfügung
stehenden Betrag, finanziert der FWF die Differenz aus seinem eigenen Budget.
Exzellent begutachtete Anträge, welche durch die ASMET nicht finanziert werden können, werden im
Regelverfahren des FWF weiterbehandelt; für diese gilt dann allerdings die Sonderregelung hinsichtlich
der allgemeinen Projektkosten nicht.
Ergänzende Hinweise für die Antragstellung „ASMET-Forschungspreis“ Seite 1 von 2 / April 2016
Besonderheiten
Bei den von der ASMET finanzierten Projekten werden die allgemeinen Projektkosten auf 10% erhöht
Ergänzende Hinweise für die Antragstellung „ASMET-Forschungspreis“ Seite 2 von 2 / April 2016