Ergänzende Hinweise für die Einreichung von Anträgen für die Zuerkennung eines „ASMET Forschungspreises für Metallurgie“ Was kann beantragt werden Gefördert werden hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau definierte, zeitlich und finanziell eingegrenzte Projekte auf dem Gebiet der Metallforschung analog zu den Bedingungen der Einzelprojekte. Wie ist zu beantragen Anträge im Rahmen der Ausschreibung „ASMET Forschungspreises“ sind nach den Richtlinien und Formularen für die Einreichung eines „Einzelprojektes“ bis 23. Mai 2016 einzureichen bzw. an den FWF per Post abzusenden; es gilt das Datum des Poststempels. Eine Beantragung kann entweder in einer Papierversion inkl. eines dazugehörigen Datenträgers oder online (https://elane.fwf.ac.at) durchgeführt werden. Bitte beachten: Neben den spezifischen notwendigen Unterlagen für Einzelprojekte ist ergänzend sowohl in Papierversion inkl. dazugehörigem Datenträger als auch bei der online Einreichung - ein programmspezifisches Formblatt mit Ausführungen zum erwarteten Beitrag (Relevanz für Verbesserungen und Weiterentwicklungen im Wissenschaftsgebiet) beizufügen. Im Falle einer onlineAntragstellung ist dieses zusätzliche Formblatt als Anhang hochzuladen. Auf Basis dieses Formblatts wird durch den FWF entschieden, ob das eingereichte Einzelprojekt tatsächlich den thematischen Vorgaben der Ausschreibung entspricht. Ist das nicht der Fall, erklären sich die Antragstellerin/der Antragsteller mit Ihrer Unterschrift unter dem Formular damit einverstanden, dass der Antrag wie ein normales Einzelprojekt bearbeitet und entschieden wird. Nach Einlangen des Antrags sind Änderungen/Ergänzungen nur nach Aufforderung durch den FWF innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Erhalt einer Benachrichtigung möglich. Anträge, die nach dem Ende der Einreichfrist eintreffen, werden im Regelverfahren des jeweiligen Programmes weiter bearbeitet. Höhe der zu beantragenden Kosten Es können Einzelprojekte mit einer max. Antragssumme in Höhe von € 400.000 für eine max. Laufzeit von 48 Monaten eingereicht werden. Entscheidungsverfahren Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Förderung erfolgt auf Vorschlag des FWF durch den Vorstand der ASMET innerhalb von vier Wochen nach der jeweiligen Entscheidungssitzung des FWF Kuratoriums. Von Seiten der ASMET stehen für diese Ausschreibung 300.000 € zur Verfügung. Übersteigt bei einem förderungswürdigen Projekt die erforderliche Förderungssumme den von der ASMET zur Verfügung stehenden Betrag, finanziert der FWF die Differenz aus seinem eigenen Budget. Exzellent begutachtete Anträge, welche durch die ASMET nicht finanziert werden können, werden im Regelverfahren des FWF weiterbehandelt; für diese gilt dann allerdings die Sonderregelung hinsichtlich der allgemeinen Projektkosten nicht. Ergänzende Hinweise für die Antragstellung „ASMET-Forschungspreis“ Seite 1 von 2 / April 2016 Besonderheiten Bei den von der ASMET finanzierten Projekten werden die allgemeinen Projektkosten auf 10% erhöht Ergänzende Hinweise für die Antragstellung „ASMET-Forschungspreis“ Seite 2 von 2 / April 2016
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