Bewerber aus Deutschland Bewerbung Die Ausschreibung für die Teilnahme am CrossCulture Praktika Programm (CCP) Östliche Partnerschaft und Russland, mit Veröffentlichung der Bewerbungsunterlagen sowie der detaillierten Informationen zu Teilnahmekriterien und -modalitäten erfolgt durch das ifa. Die vollständigen und unterzeichneten Bewerbungsunterlagen sowie ein Passbild der deutschen Bewerber sind via E-Mail an folgende Adresse zu versenden: [email protected] Voraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm in einem Land der Östlichen Partnerschaft oder in Russland sind gute Sprachkenntnisse in Englisch und die feste Einbindung in eine Organisation in Deutschland, die in einem der folgenden Arbeitsfelder tätig ist: Menschenrechte, Migration & Flüchtlinge Politische Bildung & Jugendpartizipation Wissensgesellschaft, interkultureller Dialog, Mediation & Aussöhnung Kunst & Kultur Medien Die Bewerber sollten zwischen 23 bis 45 Jahre alt sein. Bewerbungen von immatrikulierten Studenten können nicht berücksichtigt werden. Die Stipendiaten müssen durch einen unbedenklichen Gesundheitszustand und eine uneingeschränkte körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit für die Anforderungen eines längeren Auslandsaufenthaltes und die Arbeit im Rahmen des Praktikums im Ausland befähigt sein. Leistungen Ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.100 Euro sowie die Reise- und Aufenthaltskosten (Visum, Flug, Krankenversicherung) der Teilnehmenden werden über das CCP Programm finanziert. Teilnehmende aus Deutschland treffen eigenständig alle nötigen Vorkehrungen (Visum) und Buchungen (Flug). Auswahlverfahren Die vollständigen und unterzeichneten Bewerbungsunterlagen sowie ein Passbild sind via E-Mail an folgende Adresse zu versenden: [email protected] Bewerbungsfrist ist der 17. Apri 2016 (Eingang der E-Mail mit den Bewerbungsunterlagen). Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen werden berücksichtigt. Die Zusagen werden Anfang Juni 2016 via E-Mail versandt. Absagen werden den Bewerbern Ende Juni 2016 via E-Mail mitgeteilt, jedoch nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
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