Dieses Merkblatt enthält lediglich allgemeine Informationen zu den

Merkblatt Allgemeines zur Bewerbung BA und MA im
Studiengang Medien und Kommunikation (05/2015)
Dieses Merkblatt enthält lediglich allgemeine Informationen zu den Studiengängen. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website unter der Rubrik Studium à Bewerbung.
BA Medien und Kommunikation:
Die Chancen einen Studienplatz zu bekommen hängen immer auch von der jeweiligen Anzahl der Bewerber ab. Daher können wir vorab keine Einschätzung
geben. Der NC liegt in der Regel unter 2,0 und der Zugang über Wartesemester
erfordert meist deutlich mehr als 5 Wartesemester.
Bewerber, die sich aus einer beruflichen Tätigkeit bewerben möchten, müssen
die Kriterien für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erfüllen (siehe
hier:
http://www.uniaugsburg.de/de/einrichtungen/studentenkanzlei/hochschulzugang_fuer_beruflich_qua
lifizierte/).
Besteht aber keine fachliche Verwandtschaft zwischen ausgeübter Tätigkeit und
MuK-Studium, so kann davon ausgegangen werden, dass keine Zulassung erteilt
werden kann.
Prüfung der Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungsunterlagen können vorab NICHT geprüft werden. Anrechnungen jedweder Art vollzieht das Prüfungsamt und selbiges gibt keine vorherigen Einschätzungen ab. Anrechnungsanträge (auch bei zuvor absolvierten Studiengängen)
werden leider erst nach der erfolgreichen Immatrikulation bearbeitet. Leistungen
aus anderen Studiengängen können nach der Immatrikulation mit einem Antrag
auf Anrechnung angerechnet werden. Diesem Antrag sollte neben der Auflistung
der Studien- und Prüfungsleistungen auch ein Syllabus/ Lehrveranstaltungskonzept beiliegen, damit eindeutig erkennbar ist, ob die Leistungen und Themen in
den anzurechnenden Veranstaltungen zu denen im MuK passen.
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Merkblatt Allgemeines zur Bewerbung BA und MA im
Studiengang Medien und Kommunikation (05/2015)
MA Medien und Kommunikation:
Der Master Medien und Kommunikation ist ein konsekutiver Studiengang. Wenn
Sie sich bewerben möchten ist es also vorteilhaft, wenn Sie aus einem verwandten grundständigen Studiengang kommen. In Einzelfällen ist es auch möglich
nach einer Zeit in der Berufstätigkeit das Studium wieder aufzunehmen. Dabei
müssen Sie wie alle anderen Bewerber_innen das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen.
Die Auswahl der Studienbewerber_innen für den Master Medien und Kommunikation erfolgt über ein Eignungsfeststellungsverfahren. Hierfür werden zuerst die
von Ihnen eingereichten schriftlichen Bewerbungsunterlagen geprüft. Gegebenenfalls werden Sie dann zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Insgesamt wird
schlussendlich bewertet, ob Sie für den Master geeignet sind.
Sollte dies der Fall sein, wird Ihnen ein Studienplatz angeboten. ACHTUNG: Es
gibt keine feste Anzahl an Master Studienplätzen. Je nachdem wie viele Bewerber_innen geeignet sind und den angebotenen Studienplatz annehmen, kann die
Anzahl der Masterstudierenden variieren. In den letzten Jahren setzten sich die
Jahrgänge meist aus ca. 15-20 Student_innen zusammen.
Dieses Merkblatt enthält lediglich allgemeine Informationen zu den Studiengängen. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website unter der Rubrik Studium à Bewerbung.
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