Öffentliche Ausschreibung nach VOB

Öffentliche Ausschreibung nach VOB
a.) Auftraggeber:
Stadt Wedel, BGA BusinessPark, Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
b.) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
c.) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung
der Unterlagen
kein elektronisches Vergabeverfahren
d.) Art des Auftrags
Planung und Ausführung von Bauleistungen
e.) Ort der Ausführung
BusinessPark Elbufer 22880 Wedel
f.) Art und Umfang der Leistungen ggf. aufgeteilt in Lose
Umverlegung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage (GWRA)
g.) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch
Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:
h.) Aufteilung in Lose
Errichtung eines Anlagegebäudes (Systemhalle) und
Tiefbaumaßnahmen für Ver- und Entsorgung
Umverlegung des Standortes der Grundwasserreinigungsanlage inkl. Betrieb
nein
i.) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung
Fertigstellung der Leistung
weitere Fristen
Mai 2016
31.12.2016
31.07.2016 (Teilrückbau bestehende GWRA)
j.) Nebenangebote
zugelassen
k.) Abforderung der Vergabeunterlagen
Stadt Wedel, Der Bürgermeister, zentrale Vergabestelle, Frau Heinemann, Rathausplatz
3-5, 22880 Wedel
Telefon 04103 707-354, Fax: -88354, E-Mail: [email protected]
l.) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe der Kosten:
30,00 €
durch Überweisung auf das Konto der Stadtkasse Wedel bei der Stadtsparkasse Wedel
IBAN DE34 2215 1730 0000 0000 19
Verwendungszweck:
BusinessPark Wedel GWRA
Achtung: die Anschrift des Bewerbers ist a. d. Zahlungsträger deutlich zu kennzeichnen
GAEB-Datei und Zeichnungen werden per CD übermittelt
m) Angebotsfrist:
26.04.2016, 10.00 Uhr
n) Personen die bei der Öffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
o.) Die Angebote sind zu richten an:
Stadt Wedel, Der Bürgermeister, Submissionsstelle, Zimmer 109, Rathausplatz 3-5,
22880 Wedel
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
q) geforderte Sicherheiten:
siehe Vergabeunterlagen
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. SchlussRechnung einschl. Nachträge
r) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
gem. Vergabeunterlagen
s) Rechtsform der Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
t) Nachweis zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch die Eintragung
in die Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für
die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz
von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert reicht die Angebe der PQNummer.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
„Eigenerklärung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 6
Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
- Referenzen über mind. 3 erfolgreich durchgeführte vergleichbare Projekte in
den letzten 3 Jahren (Bau und Betrieb jeweils) mit einem Projektvolumen von
mindestens 0,5 Mio. €
- Nachweis, dass bei Störungen im Betrieb der Anlage innerhalb einer Stunde ein
Wartungsteam vor Ort ist
u) Zuschlagsfrist:
25.05.2016
v) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A)
Innenminister des Landes Schleswig Holstein, Abteilung IV 27, Düsternbrooker Weg 92,
24105 Kiel
Auskünfte zum Verfahren erteilt die Vergabestelle
Anschrift siehe a
Zusätzliche Angaben:
Die vorhandene GWRA befindet sich im Randbereich einer der neu zu bauenden Straßen
und soll deshalb auf einem anderen Standort in einer neu zu errichtenden Systemhalle
im Randbereich des Geländes neu errichtet werden. Hierbei soll die GWRA wegen
geänderter Rahmenbedingungen (z. B. erforderliche geringere Durchsatzleistung und
geringere Schadstoffkonzentrationen) entsprechend angepasst werden. Während der
Neubauarbeiten muss die hydraulische Standortsicherung aufrechterhalten werden. Dies
bedeutet, dass die vorhandenen GWRA so lange zu betreiben ist, bis die neue GWRA
betriebsbereit ist oder es muss vorübergehend eine mobile Wasseraufbereitungsanlage
betrieben werden.
Eine Ortsbegehung wird empfohlen, Termine hierfür nach Rücksprache mit der
Vergabestelle