Öffentliche Ausschreibung nach VOB a.) Auftraggeber: Stadt Wedel, BGA BusinessPark, Rathausplatz 3-5 22880 Wedel b.) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A c.) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen kein elektronisches Vergabeverfahren d.) Art des Auftrags Planung und Ausführung von Bauleistungen e.) Ort der Ausführung BusinessPark Elbufer 22880 Wedel f.) Art und Umfang der Leistungen ggf. aufgeteilt in Lose Umverlegung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) g.) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h.) Aufteilung in Lose Errichtung eines Anlagegebäudes (Systemhalle) und Tiefbaumaßnahmen für Ver- und Entsorgung Umverlegung des Standortes der Grundwasserreinigungsanlage inkl. Betrieb nein i.) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung Fertigstellung der Leistung weitere Fristen Mai 2016 31.12.2016 31.07.2016 (Teilrückbau bestehende GWRA) j.) Nebenangebote zugelassen k.) Abforderung der Vergabeunterlagen Stadt Wedel, Der Bürgermeister, zentrale Vergabestelle, Frau Heinemann, Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel Telefon 04103 707-354, Fax: -88354, E-Mail: [email protected] l.) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: 30,00 € durch Überweisung auf das Konto der Stadtkasse Wedel bei der Stadtsparkasse Wedel IBAN DE34 2215 1730 0000 0000 19 Verwendungszweck: BusinessPark Wedel GWRA Achtung: die Anschrift des Bewerbers ist a. d. Zahlungsträger deutlich zu kennzeichnen GAEB-Datei und Zeichnungen werden per CD übermittelt m) Angebotsfrist: 26.04.2016, 10.00 Uhr n) Personen die bei der Öffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten o.) Die Angebote sind zu richten an: Stadt Wedel, Der Bürgermeister, Submissionsstelle, Zimmer 109, Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch q) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. SchlussRechnung einschl. Nachträge r) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gem. Vergabeunterlagen s) Rechtsform der Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter t) Nachweis zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert reicht die Angebe der PQNummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: - Referenzen über mind. 3 erfolgreich durchgeführte vergleichbare Projekte in den letzten 3 Jahren (Bau und Betrieb jeweils) mit einem Projektvolumen von mindestens 0,5 Mio. € - Nachweis, dass bei Störungen im Betrieb der Anlage innerhalb einer Stunde ein Wartungsteam vor Ort ist u) Zuschlagsfrist: 25.05.2016 v) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Innenminister des Landes Schleswig Holstein, Abteilung IV 27, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Auskünfte zum Verfahren erteilt die Vergabestelle Anschrift siehe a Zusätzliche Angaben: Die vorhandene GWRA befindet sich im Randbereich einer der neu zu bauenden Straßen und soll deshalb auf einem anderen Standort in einer neu zu errichtenden Systemhalle im Randbereich des Geländes neu errichtet werden. Hierbei soll die GWRA wegen geänderter Rahmenbedingungen (z. B. erforderliche geringere Durchsatzleistung und geringere Schadstoffkonzentrationen) entsprechend angepasst werden. Während der Neubauarbeiten muss die hydraulische Standortsicherung aufrechterhalten werden. Dies bedeutet, dass die vorhandenen GWRA so lange zu betreiben ist, bis die neue GWRA betriebsbereit ist oder es muss vorübergehend eine mobile Wasseraufbereitungsanlage betrieben werden. Eine Ortsbegehung wird empfohlen, Termine hierfür nach Rücksprache mit der Vergabestelle
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