Bekanntmachungtext für Auslegung und Aufstellungs

Bekanntmachung
Landschaftsplan 2009, 1. Teilfortschreibung
hier: erneute öffentliche Auslegung gemäß § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
und § 7 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Der vom Planungsausschuss der Stadt Wedel in der Sitzung am 03.03.2015 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplans 2009 und die Begründung mit Umweltbericht liegen
vom 07.04. bis einschließlich 08.05.2015
in der Stadtverwaltung im Fachbereich Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung,
Zimmer 214, Rathausplatz 3 - 5, 22880 Wedel, während folgender Zeiten Mo-Mi, Fr. von 8.30 – 13.00 Uhr und
Do von 15.00 – 19.00 Uhr sowie nach Absprache, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die erneute Auslegung erfolgt gemeinsam mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan Nr. 88 „BusinessPark Elbufer Wedel“. Die im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 88
„BusinessPark Elbufer Wedel“ erstellten Gutachten liegen dem Entwurf des Landschaftsplans 2009, 1. Teilfortschreibung zu Grunde, die umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus; siehe hierzu die Bekanntmachungen zum Flächennutzungsplan 1. Änderung und Bebauungsplan Nr. 88 „BusinessPark
Elbufer Wedel“.
Gleichzeitig stehen die Informationen unter www.wedel.de, Rathaus & Politik, zur Verfügung. Es besteht
auch die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme über die E-Mail-Adresse: [email protected] online abzugeben.
Während der erneuten Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplans 2009 unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt
den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplans 2009 nicht von Bedeutung ist.
Der Plangeltungsbereich ist identisch mit dem der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und liegt im Südosten des Stadtgebietes, direkt angrenzend an die Stadtgrenze zum Bezirk Altona der Freien und Hansestadt
Hamburg sowie an der Elbe. Er befindet sich östlich des Heizkraftwerkes und südlich des Tinsdaler Weges. Der
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 21 ha.
Wedel, 25.03.2015
Stadt Wedel
gez. Schmidt
Der Bürgermeister
Niels Schmidt