Öffentliche Ausschreibung nach VOL

Öffentliche Ausschreibung nach VOL
1.)
Auftraggeber:
2.)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung
der Unterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
Es werden elektronische Angebote akzeptiert
kein elektronisches Vergabeverfahren
3.)
Art und Umfang der Leistungen: Rahmenvertrag zur Durchführung von WIBaggerung aufgeteilt in 2 Lose
Los 1: WI-Baggerung im Stadthafen Wedel, Umlagerung von Sedimenten,
ca. 15.000m³
Los 2: WI-Baggerung Ponton Willkommhöft, Umlagerung von Sedimenten,
ca. 3.000 m³
4.)
Aufteilung in Lose
ja, Angebote sind möglich
5.)
6.)
Stadt Wedel
Der Bürgermeister
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
nein
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten
werden)
Vertragslaufzeit: 01.02.2017 – 15.04.2018
Ausführungsfristen
LOS 1 in der Zeit vom 15.02. bis 14.04. eines Jahres
LOS 2 in der Zeit vom 15.02. bis 17.03. eines Jahres
weitere Fristen Vertragsverlängerungsoption um 2 weitere Jahre bis zum
15.04.2020
Nebenangebote
zugelassen
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
nicht zugelassen
7.)
Download der Vergabeunterlagen
http://dv.wedel.de/public/WI-Baggerung.zip
8.)
Stadt Wedel, Der Bürgermeister, zentrale Vergabestelle, Frau Heinemann,
Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel
Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe der Kosten:
10,- €
durch Überweisung auf das Konto der Stadtkasse Wedel bei der Stadtsparkasse
Wedel
IBAN DE34 2215 1730 0000 0000 19; Verwendungszweck: WI-Baggerung in 2 Losen
Achtung: die Anschrift des Bewerbers ist a. d. Zahlungsträger deutlich zu
kennzeichnen
9.)
Angebotsfrist:
10.01.2017, 10:00 Uhr
Die Angebote sind zu richten an: Stadt Wedel, Der Bürgermeister,
Submissionsstelle, Zimmer 109, Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel
10.)
geforderte Sicherheiten:
siehe Vergabeunterlagen
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von
der Auftragssumme
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von
Schlussrechnung einschl. Nachträge
keine
v.H.
v.H.
11.)
wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
gem. Vergabeunterlagen
12.)
Rechtsform der Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
13.)
Nachweis zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch die
Eintragung in die Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert reicht die
Angebe der PQ-Nummer.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
„Eigenerklärung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Darüber hinaus hat der Bieter folgende Angaben gem. § 6 Abs. 3 VOL/A zu machen:
- Den Angebotsunterlagen ist das Datenblatt des einzusetzenden WI-Gerätes
beizufügen
14.)
Zuschlagsfrist:
20.01.2017
15.)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A)
Innenminister des Landes Schleswig Holstein, Abteilung IV 27, Düsternbrooker Weg
92, 24105 Kiel
Auskünfte zum Verfahren erteilt die Vergabestelle
Anschrift siehe 1