AMS Steiermark Ausbildungspflicht bis 18 Informationsveranstaltung AB18 Mag.a Muna Hamoud-Seifried 29.11.2016 Strategie des AMS Steiermark Wir informieren und beraten Jugendliche bei der Berufswahl und sind am Lehrstellenmarkt aktiv und präsent 1 Dienstleistungen für Jugendliche sind in allen Fachbereichen des AMS verankert 2 Die Beste Möglichkeit, die Ausbildungspflicht zu erfüllen, ist eine Lehre 3 > > > > Information Beratung Interessenstests Veranstaltungen Im Rahmen der präventiven Arbeit in der Berufsorientierung mit Jugendlichen werden diese unabhängig vom besuchten Schultyp über Ausbildungen, Berufe und die Anforderungen des Arbeitsmarktes informiert und beraten. Aktiv einbezogen in diesen Prozess werden sowohl Eltern als auch Lehrkräfte. Damit soll sichergestellt werden, dass die Auseinandersetzung mit der Berufswahl rechtzeitig passiert, damit der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt reibungslos funktioniert. 4 > Begleitung bei der Jobsuche > Erarbeitung von Alternativen > Unterstützung bei der Orientierung Jungen Frauen und Männern wird der Zugang zum gesamten Berufsspektrum ermöglicht. Bei jungen Frauen ist ein besonderes Augenmerk auf eine existenzsichernde Beschäftigung zu legen. Gewährleistet werden soll, dass sämtliche Angebote des AMS für Jugendliche klar aufeinander abgestimmt und transparent sind. 5 > Lehrstellen werden durch das AMS veröffentlicht > Sucht passende Jugendliche für die offenen Stellen > Jobbörsen und Vorauswahlen Im Zuge der AB18 wird das AMS gemeinsam mit anderen AkteurInnen an der Sicherung der beruflichen Erstausbildung von Jugendlichen noch stärker als bisher mitwirkt. In diesem Zusammenhang darf nicht außer acht gelassen werden, dass Vermittlungen auf den ersten Lehrstellenmarkt die erste Wahl sein müssen und das AMS durch den Ausbau der Kooperation mit den Betrieben zur zentrale Drehscheibe am Lehrstellenmarkt werden soll. 6 > Stärkencheck mit > Analyse der Ergebnisse auch gerne gemeinsam mit den Eltern 7 To Dos fürs AMS > Bereitstellen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. ÜBA) > Kooperation mit den an der Umsetzung befassten Organisationen (insb. SMS, Jugendcoaching und KOST Koordinationsstellen am Übergang Schule Beruf ) > „Legitimierung“ einer ungelernten Beschäftigung im Perspektiven- oder Betreuungsplan (EDV-mäßige Adaptierung des Betreuungsplans für Lehrstellen-suchende) > Meldepflicht von Zu- und Abgängen aus der Vormerkung an die Statistik Austria (automatische EDV-Schnittstelle, keine Belastung der LGS/RGS) 8 Interesse geweckt? Dann informiere dich bitte bei deiner Beraterin/deinem Berater, damit sie/er einen Termin vereinbaren kann.
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