AMS-Angebote - Arbeiterkammer

AMS Steiermark
Ausbildungspflicht bis 18
Informationsveranstaltung AB18
Mag.a Muna Hamoud-Seifried
29.11.2016
Strategie des AMS Steiermark
Wir informieren und beraten Jugendliche bei der Berufswahl und sind am Lehrstellenmarkt aktiv und präsent
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Dienstleistungen für
Jugendliche sind in allen
Fachbereichen des AMS
verankert
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Die Beste Möglichkeit, die
Ausbildungspflicht zu
erfüllen, ist eine Lehre
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>
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Information
Beratung
Interessenstests
Veranstaltungen
Im Rahmen der präventiven Arbeit in der
Berufsorientierung mit Jugendlichen werden
diese unabhängig vom besuchten Schultyp über
Ausbildungen, Berufe und die Anforderungen
des Arbeitsmarktes informiert und beraten. Aktiv
einbezogen in diesen Prozess werden sowohl
Eltern als auch Lehrkräfte. Damit soll
sichergestellt werden, dass die
Auseinandersetzung mit der Berufswahl
rechtzeitig passiert, damit der Übergang von der
Schule in die Arbeitswelt reibungslos
funktioniert.
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> Begleitung bei der
Jobsuche
> Erarbeitung von
Alternativen
> Unterstützung bei der
Orientierung
Jungen Frauen und Männern wird der Zugang
zum gesamten Berufsspektrum ermöglicht. Bei
jungen Frauen ist ein besonderes Augenmerk
auf eine existenzsichernde Beschäftigung zu
legen. Gewährleistet werden soll, dass
sämtliche Angebote des AMS für Jugendliche
klar aufeinander abgestimmt und transparent
sind.
5
> Lehrstellen werden durch
das AMS veröffentlicht
> Sucht passende
Jugendliche für die offenen
Stellen
> Jobbörsen und
Vorauswahlen
Im Zuge der AB18 wird das AMS gemeinsam mit
anderen AkteurInnen an der Sicherung der
beruflichen Erstausbildung von Jugendlichen noch
stärker als bisher mitwirkt. In diesem
Zusammenhang darf nicht außer acht gelassen
werden, dass Vermittlungen auf den ersten
Lehrstellenmarkt die erste Wahl sein müssen und
das AMS durch den Ausbau der Kooperation mit den
Betrieben zur zentrale Drehscheibe am
Lehrstellenmarkt werden soll.
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> Stärkencheck mit
> Analyse der
Ergebnisse auch
gerne gemeinsam mit
den Eltern
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To Dos fürs AMS
> Bereitstellen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B.
ÜBA)
> Kooperation mit den an der Umsetzung befassten
Organisationen (insb. SMS, Jugendcoaching und KOST ­
Koordinationsstellen am Übergang Schule Beruf )
> „Legitimierung“ einer ungelernten Beschäftigung im
Perspektiven- oder Betreuungsplan (EDV-mäßige Adaptierung
des Betreuungsplans für Lehrstellen-suchende)
> Meldepflicht von Zu- und Abgängen aus der Vormerkung an
die Statistik Austria (automatische EDV-Schnittstelle, keine
Belastung der LGS/RGS)
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Interesse geweckt?
Dann informiere dich bitte bei
deiner Beraterin/deinem Berater,
damit sie/er einen Termin
vereinbaren kann.