BGW mitteilungen Ausgabe 1/2016 herunterladen

Ausgabe 1 | 16
Magazin für ein gesundes Berufsleben
BGW mitteilungen
Kindertagesstätten
Online-Handlungshilfe zur
Gefährdungsbeurteilung
Verkehrssicherheit
Betriebliche Mobilität
sicher gestalten
Wissen, wo es langgeht –
Einstieg in die
Organisationsentwicklung
Rehabilitation
Kompetent betreut nach
schweren Unfällen
Editorial
Editorial
Schaffen Sie Klarheit!
Wissen Sie eigentlich, was Sie tun und warum? Ich nehme mal an, dass Sie diese Frage in der
Regel mit Ja beantworten können: Gezielt zu handeln ist ein wichtiger Erfolgsfaktor – das gilt
für Einzelpersonen wie für Unternehmen. Aber natürlich gibt es Situationen, in denen nicht
klar ist, wie es weitergehen kann. Vielleicht gibt es noch keine konkrete Vorstellung davon, was
erreicht werden soll, nur die Erkenntnis, dass sich etwas ändern muss. Vielleicht ist auch zu
wenig über die Ausgangssituation bekannt oder über die Möglichkeiten, diese zu verändern.
Im Privaten wie im Beruflichen hilft es in solchen Situationen, sich Rat von außen zu holen.
Wenn es in Unternehmen darum geht, Fragen der betrieblichen Gesundheit und Sicherheit
systematisch zu bearbeiten, kann ein Beratungsangebot der BGW Klarheit schaffen. Der Einstieg, das heißt die Erstberatung zur Organisationsentwicklung, ist kostenlos. Ich lade Sie
herzlich dazu ein, sich in unserem Titelthema über die Möglichkeiten zu informieren (Seite 6
bis 8) und mit uns Kontakt aufzunehmen.
Bei einer Umfrage auf unserem Fachkongress BGW forum 2015, der sich im vergangenen Jahr
dem Gesundheitsschutz in der Altenpflege widmete, konnten wir übrigens von rund drei Vierteln der Befragten Erfreuliches hören: Sie gaben an, dass in ihrer Einrichtung ein betriebliches
Gesundheitsmanagement bereits eingesetzt wird oder zumindest in Planung ist. Das sind beste
Voraussetzungen dafür, dass in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfolgreich
gehandelt werden kann.
Ihr
Prof. Dr. Stephan Brandenburg
Hauptgeschäftsführer der BGW
2
BGW mitteilungen 01 | 2016
Rubrik
Inhalt
Organisationsberatung
Kindertagesstätten
Rehabilitation
Unternehmen können von der BGW eine kostenlose Erstberatung zur Organisationsentwicklung
erhalten. Auch Strategietage sind jetzt möglich.
Seite 6–8
Mit einem Online-Instrument der BGW lässt sich
die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung besonders komfortabel durchführen.
Seite 10–11
Individuelle Betreuung für Schwerverletzte und
für komplexe Rehabilitationsfälle bietet das RehaManagement der BGW.
Seite 14–15
4
Führungskräfte mit erhöhtem Risiko für psychische Beeinträchtigungen
4
Psyche: Thema auf BGW-Fachkongressen
5
Neu: BGW-Modul zur Burn-out-Prophylaxe
5
Fehltage 2014 aufgrund psychischer Erkrankungen
AKTUELL Notiert
TITELTHEMA
6–8Die Einstiegsangebote der BGW zur Organisationsentwicklung:
Wissen, wo es langgeht
Gesund im Betrieb
9
10–11
Neu für Kitas: Gefährdungen online beurteilen
12–13
Betriebliche Mobilität sicher gestalten
Altenpflege: Pflegestärkungsgesetz II stellt Weichen
IHRE BGW
14–15
Reha-Management: Kompetent betreut nach schweren Unfällen
16–17
Auch ein Gewaltereignis ist ein Arbeitsunfall
17
18–19
Vertreterversammlung: BGW auf klarem Kurs
18–19
Informationen zur Flüchtlingshilfe
Unternehmen: Entgeltnachweis bis 11. Februar einreichen
Service
20–22
Medien, Veranstaltungen, Internet
Impressum
Herausgegeben von:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
Verantwortlich: Prof. Dr. Stephan Brandenburg,
Hauptgeschäftsführer der BGW
Redaktionsleitung: Torsten Beckel
Redaktion: Anja Hanssen
Assistenz: Sabine Kühn
Kontakt zur Redaktion:
Tel.: (040) 202 07 - 27 27
E-Mail: [email protected]
Grafisches Konzept und Umsetzung:
in.signo GmbH, Hamburg
Produktionsservice: schulz + co
Titelbild: BGW/Eva Häberle; fotolia/gilbertc
Druck: NEEF+STUMME, Wittingen
Versand: interabo, Hamburg
Erscheinungsweise: 4x jährlich/quartalsweise
Nachdruck: nach Absprache mit der Redaktion
und mit Quellennachweis möglich
Teilbeilage: Flyer „Sichere Mobilität in der Pflege“
Adressänderungen:
Per Fax: Adressaufkleber und Änderungswunsch
an (040) 202 07 - 27 96
Im Internet: www.bgw-online.de/mitteilungen
→ Abo und Service
Per E-Mail: [email protected]
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Zeile *10874# IhreNummer #...*
rätsel
23
Preisrätsel
Die „BGW mitteilungen“ sind das offizielle
Mitteilungsblatt der BGW. Die Be­zugskosten sind
im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1869-7844
BGW mitteilungen 01 | 2016
3
Depressionen
Aktuell notiert
Stress Überstunden
Zeitdruck
Verant wortung
Führungskräfte unter Druck
Überforderung
Angst
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u
B
Erschöpfu
Bekannt ist, dass das Führungsverhalten sich auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirkt. Doch auch die Gesundheit der Führungskräfte selbst sollte in den Blick genommen
werden, denn sie haben ein erhöhtes Risiko für psychische Beeinträchtigungen.
Überdurchschnittlich häufig treten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Führungspositionen depressive Symptome und emotionale Erschöpfung auf, so das Ergebnis einer Studie der SRH Hochschule Heidelberg. Das gilt für Führungskräfte in der Gesundheitsund Sozialwirtschaft noch stärker als anderswo, zeigte die Teilauswertung für 161 Befragte aus diesem Bereich. Insgesamt hatten 282
Führungskräfte aller Hierarchieebenen und Branchen Auskunft darüber gegeben, wie intensiv sie ihre tägliche Arbeit einschätzen,
wie häufig sie gereizt sind und inwiefern sie bei sich Anzeichen von
Burn-out oder Depression wahrnehmen. Die Studie wurde in Kooperation mit der BGW und der United Leaders’ Association (ULA)
durchgeführt.
Hauptrisiko: Viel leisten in wenig Zeit
Ein wichtiger Faktor ist die Arbeitsintensität: Führungskräfte, die
gesundheitliche Beeinträchtigungen aufwiesen, gaben auffällig häufig an, besonders viele, zum Teil schwierige Aufgaben in hohem
Tempo oftmals gleichzeitig erledigen zu müssen. Keinen Einfluss
hatte dagegen die reine Zahl der Arbeitsstunden.
Hohes Engagement im Job wird jedoch vielfach wenig anerkannt. Zum
Beispiel fehlen regelmäßiges Feedback zur Arbeitsleistung oder Chancen, sich beruflich weiterzuentwickeln. All das kann psychisch krank
machen. Weibliche Führungskräfte sind dabei häufiger von depressiven Symptomen betroffen als männliche – was auch ein Erklärungsansatz für die höheren Werte im Gesundheits- und Sozialbereich sein
könnte, da dort mehr Frauen Führungspositionen innehaben.
Durch bewusste Erholung vorbeugen
Schutz vor Stress und seinen langfristigen Folgen boten unter anderem ein hohes Gefühl der Selbstwirksamkeit, erlebte Kontrolle
über äußere Ereignisse, emotionale Stabilität, aber auch
gezielte Erholung. Professor Dr. Andreas Zimber, der die
Studie betreute, rät Führungskräften daher, ihre Freizeit
bewusst zu nutzen, um abzuschalten und sich zu erholen.
„Kurze stressige Phasen lassen sich so gut ausgleichen“,
so Zimber. Angesichts der Bedeutung von Kontrolle
sollten Führungskräfte zudem darauf achten, dass sie
nicht nur auf Anforderungen reagieren, sondern ihren
Arbeitstag bewusst gestalten.
Ansatzpunkte für Unternehmen
Die Studienergebnisse können Unternehmen helfen, psychischen
Erkrankungen vorzubeugen und zugleich zu vermeiden, dass sich
die Überlastung von Führungskräften negativ auf die Beschäftigten und das Arbeitsklima auswirkt. Auch wenn es kein Universalrezept gebe, empfiehlt Zimber, Führungskräfte zeitlich und
mengenmäßig zu entlasten, mehr Feedback zu geben und auf individuell angepasste Fort- und Weiterbildungsangebote zu setzen.
„In der betrieblichen Gesundheitsförderung werden Führungskräfte kaum berücksichtigt, obwohl sie eine zentrale Rolle für den
unternehmerischen Erfolg spielen“, sagt Zimber. Dabei lohne sich
das Engagement an dieser Stelle letztlich für alle Beschäftigten.
BGW/SRH Hochschule Heidelberg
Mehr zur Studie
Weitere Informationen und Ergebnisse zur Studie
„Psychische Gesundheit von Manager/innen“ (PsyGeMa):
www.hochschule-heidelberg.de, Suche: PsyGeMa.
Psyche: Thema auf BGW-Fachkongressen
Um den Umgang mit psychischen Beanspruchungen wird es auch auf den vier
Veranstaltungen der Reihe „BGW forum“
gehen, die sich 2016 dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in ärztlichen Praxen, Apotheken und weiteren Bereichen der
ambulanten medizinischen Versorgung wid-
4
BGW mitteilungen 01 | 2016
men. So stehen unter anderem Podiumsgespräche mit dem ehemaligen Skispringer
Sven Hannawald an, dessen Burn-out
schließlich zum Ende seiner Profikarriere
führte. Er beschreibt seinen Weg aus dem
Burn-out und zur präventiven Selbstfürsorge.
Zudem gibt ein Burn-out-Experte Hinweise,
wie Unternehmen und Einzelpersonen geeignete Präventionsstrategien
entwickeln. Mehr zum umfangreichen
Kongressprogramm mit vielen weiteren Themen rund um den Gesundheitsschutz im
Beruf: www.bgwforum.de – oder Programmheft mit der Bestellkarte anfordern.
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Aktuell notiert
Neu: BGW-Modul zur Burn-out-Prophylaxe
Von Beschäftigten in Gesundheits- und
Sozialberufen wird viel verlangt. Neben
fachlicher Kompetenz sind persönliche
wie soziale Fähigkeiten wichtige Schlüsselqualifikationen, damit die vielfältigen Anforderungen in der Pflege, Beratung und
Betreuung leichter zu bewältigen sind. An
dieser Stelle setzt das Beratungsangebot
BGW Personalkompetenz „Gesundheitsförderung durch Personalentwicklung“ an:
Fachübergreifende Qualifizierung von
Führungskräften und Beschäftigten hilft,
persönliche Ressourcen zu stärken und zu
entwickeln, die psychischen Belastungen
längerfristig vorbeugen.
kennen Führungskräfte frühzeitig Anzeichen
für eine chronische Erschöpfung bei den Beschäftigten und wie reagieren sie richtig?
Weitere Bausteine im Überblick:
zz Zeitmanagement
zz Selbstorganisiert arbeiten
zz Kommunikation bewusst gestalten
zz Konflikte konstruktiv lösen
zz Anleiten, unterweisen, kontrollieren
zz Teamentwicklung und Coaching
zz Stressbewältigung
zz Mit schwierigen Situationen
konstruktiv umgehen
zz Umgang mit Tod und Trauer
zz Berufs- und Lebensperspektiven
entwickeln
zz Eigene Interessen selbstsicher vertreten
zz Gesundheitsfördernd führen
zz Älter werden im Beruf
15 Trainingsbausteine zielen auf die Verbesserung methodischer, sozialer und personaler Kompetenz. Sie können nach einer
Bedarfsanalyse individuell zusammengestellt werden. Neu ist das Modul „Burn-out:
Umgang mit erschöpften Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern“. Zentrales Thema: Wie er-
Matthias Wilhelm
Mehr wissen
Weitere Informationen unter www.bgw-online.de, Suche: Personalkompetenz, per Telefon
(040) 202 07 - 48 62 oder per E-Mail: [email protected]
Fehltage 2014 aufgrund psychischer Erkrankungen
Nach Wirtschaftsgruppen
Nach Einzeldiagnosen
(pro 100 DAK-Versicherte)
111,5
Reaktionen auf schwere Belastungen
und Anpassungsstörungen: 42,0
42,0
5,2
Zusatzdiagnose
„Burn-out-Syndrom“: 5,2
1
311,1 2
Gesundheitswesen:
358,3 Tage
358,3
Öffentliche Verwaltung:
311,1
Durchschnitt:
237,3
237,3
„Burn-out“ ist eine Zusatzdiagnose zu anderen Erkrankungen, die laut DAK-Psychoreport mittlerweile seltener
gestellt wird als noch vor wenigen Jahren. Hier stehen derzeit offensichtlich eher die Einzeldiagnosen – wie
Depressionen oder Anpassungsstörungen – im Mittelpunkt.
BGW mitteilungen 01 | 2016
Foto: BGW/Kröger + Gross
1
2
Depressionen: 111,5 Tage
(Quelle: DAK-Psychoreport 2015)
(pro 100 DAK-Versicherte)
5
Titelthema
Wissen, wo es langgeht
Aller Einstieg muss nicht schwer sein: Unternehmen, die systematisch Fragen der betrieblichen Gesundheit bearbeiten wollen, können sich von der BGW zur Organisationsentwicklung beraten lassen. Eine kostenlose Erstberatung – nach Bedarf mit einem Strategietag
„Rücken“ oder „Psyche“ – hilft, Klarheit über das weitere Vorgehen zu gewinnen.
zz „Bei uns gibt es viele Fehlzeiten – was können wir tun?“
zz „Wie können wir attraktive Arbeitsbedingungen bieten?“
zz „Wir haben so viele Beschäftigte mit Rückenerkrankungen, wir
müssen handeln!“
zz „Das Thema psychische Belastungen sollte mal bearbeitet werden.“
zz „Wir möchten ein Gesundheitsmanagement einführen.“
zz „Welche Unterstützungsangebote hat die BGW für uns?“
Das Passende finden
Jeder Betrieb hat eigene Fragestellungen, oft ist aber nicht klar, wie
von diesen ein konkretes Projekt
oder ein langfristiges Vorhaben
abgeleitet werden kann. Vielleicht
wurde auch schon eines der weiterführenden BGW-Angebote zur Organisationsentwicklung ins Auge
gefasst und nun gilt es herauszufinden, ob dieses tatsächlich für
die eigene Situation geeignet ist.
In allen Fällen lohnt es sich, mit der BGW Kontakt aufzunehmen,
denn eine Erstberatung im Umfang von bis zu zwei Tagen ist kostenfrei. Sie wird von einer externen Beraterin oder einem Berater
durchgeführt, der im Auftrag der BGW in den Betrieb kommt.
Einer der beiden Tage kann jetzt auch als Strategietag umgesetzt
werden, bei dem es entweder speziell um die Prävention von
Muskel-Skelett-Erkrankungen oder um den Umgang mit psychischen Belastungen geht. (Mehr zum Angebot: Siehe Übersicht unten und folgende Seiten.)
Weitere Informationen und Kontakt:
www.bgw-online.de/goto/organisationsberatung
Telefon: (040) 202 07 - 48 62
E-Mail: [email protected]
Organisationsberatung – das kostenlose Einstiegsangebot der BGW
Bis zu 2 Tage Erstberatung
oder
1 Tag Erstberatung
Orientierung und Entscheidungshilfe:
∙Anliegen des Unternehmens klären
∙Möglichkeiten für weiteres Vorgehen und Unter stützungsangebote der BGW kennenlernen
∙erforderliche Ressourcen schätzen und planen
----∙möglichen Projektverlauf planen (am 2. Tag)
+
1 Tag „Strategietag“ (NEU)
Standortbestimmung und Handlungsgrundlage:
∙Belastungen und Stärken im Betrieb
erkennen – bezogen auf einen konkreten
Themenbereich (Rücken oder Psyche)
∙praxisnahe Strategie entwickeln
∙nächste Handlungsschritte planen
Und danach?
Angebot der BGW:
Beratung – Training –
Coaching nach Vereinbarung:
750,00 Euro pro Tag
(Nach einem Projekt: kostenloser Abschlussworkshop,
kostenloser Nachhaltigkeitsworkshop)
Titelthema
Fragen und Antworten zum Einstiegsangebot der BGW
Was Betriebe über Inhalte und Ablauf der Erstberatung beziehungsweise des Strategietags
wissen sollten und was eine Beraterin von ihren Projekterfahrungen berichtet.
Grundsätzlich können Betriebe aus allen
bei der BGW versicherten Branchen beraten werden. Auch bei der Unternehmensgröße macht es keinen Unterschied, ob es
sich um ein kleines Unternehmen mit nur
wenigen Beschäftigten handelt oder um
einen großen Betrieb, vielleicht sogar ein
Trägerunternehmen mit mehreren Einrichtungen. Die Unternehmen müssen sich allerdings im Klaren sein, dass es bei dieser
Erstberatung um Fragen der Organisations­
entwicklung und der Nachhaltigkeit geht,
also nicht um spezielle, kurzfristige Anliegen der Arbeitssicherheit und Prävention
vor Ort.
Ruth Reichenbach ist als
externe Beraterin für
die BGW im Einsatz.
Sie führt regelmäßig
Erstberatungen und
weitere Projekte mit Unternehmen durch.
Die Beraterin:
Die Anfragen gehen quer durch alle Bereiche. Ich habe viele Pflege- und Betreuungseinrichtungen beraten, aber auch
Physiotherapiepraxen oder Dialyseeinrichtungen.
Wie konkret sollte das Anliegen des
Unternehmens sein?
Es ist sinnvoll, einen Ausgangspunkt und
ein grundsätzliches Ziel benennen zu
können – aber dies muss noch nicht im
Detail beschrieben sein. Typische Anliegen sind hohe Fehlzeiten, ein gefühlt
schlechtes Betriebsklima, hohe Fluktuation, Schwierigkeiten, Fachkräfte zu gewinnen, oder zum Beispiel, dass eine
Befragung der Beschäftigten Belastungen
aufgezeigt hat.
Beraterin Ruth Reichenbach:
Gerade dann, wenn noch keine genauen
Pläne vorliegen, lohnt sich die Erstberatung!
Geht es primär um weitere Angebote
der BGW oder ist die Erstberatung
unabhängig davon?
Die Erstberatung ist auch geeignet, wenn
noch nicht klar ist, wie beziehungsweise
mit welcher Unterstützung danach weitergearbeitet werden soll. Allerdings sollte
möglichst ein grundsätzliches Interesse an
einer weiteren Zusammenarbeit mit der
BGW vorhanden sein.
Wer sollte auf Unternehmensseite an
der Erstberatung teilnehmen?
Wichtig ist, dass es diejenigen sind, die
Entscheidungen treffen und die Organisationsentwicklung gestalten können –
und diejenigen, die im Unternehmen
Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bearbeiten.
Beraterin Ruth Reichenbach:
In kleinen Unternehmen nehmen vielleicht vier oder fünf Personen am ersten
Beratungstermin teil, in großen Unternehmen sind es meist deutlich mehr.
Unternehmensleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Betriebsärztin und die betriebliche Interessenvertretung sollten auf jeden Fall
vertreten sein – oft ist es derselbe Personenkreis, der auch im Arbeitsschutzausschuss ist, dazu weitere Beteiligte, zum
Beispiel Qualitätsbeauftragte. Ich hatte
auch schon richtig große Termine, bei
denen alle Führungskräfte einbezogen
wurden.
Wie läuft der erste gemeinsame Termin ab?
Er dient vor allem der Orientierung: Welchen Bedarf hat die Einrichtung, welche
Erwartungen gibt es, was soll erreicht
werden? Welche Ressourcen sind vorhanden? Die Beraterin oder der Berater stellt
dann Handlungsmöglichkeiten vor – und
was dazu nötig wäre.
Beraterin Ruth Reichenbach:
Jede Erstberatung ist anders, denn natürlich gehe ich auf die jeweilige Situation
ein. Dazu wird vorab einiges geklärt:
Nachdem das Unternehmen sein Interesse bekundet hat, klopft zunächst jemand
von der BGW telefonisch ab, worum es
gehen soll, und bespricht Einzelheiten
des Erstberatungsangebots. Danach melde ich mich persönlich beim Unternehmen
und wir vereinbaren Genaueres zum Ablauf und Kreis der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer. Vor allem legen wir fest, welche Ziele der Tag haben soll.
Bei dem Termin gehe ich dann vor allem
auf die Rahmenbedingungen ein, die für
ein systematisches Vorgehen geschaffen
werden müssen. Einzelmaßnahmen reichen
nun mal nicht aus. Vielmehr gilt es, erst
die Ausgangssituation zu analysieren, dann
Ziele und Maßnahmen festzulegen – und
am Ende auch deren Wirksamkeit zu kontrollieren. Dieses Vorgehen brechen wir
gemeinsam auf das Anliegen des Unternehmens herunter: Wo soll es hingehen?
Was ist schon vorhanden? Welche BGWAngebote könnten weiterhelfen? Was würden diese grundsätzlich an personellen
und finanziellen Ressourcen erfordern?
Was müsste der Betrieb zunächst klären,
bevor ein konkretes Kooperationsvorhaben
gestartet werden kann? Ganz wichtig ist
auch, eventuelle Ängste und Vorbehalte
der Beteiligten herauszufinden und offen
zu besprechen.
Fotos: BGW/Eva Häberle; privat; Illustrationen: fotolia/credon2012, gilbertc; flaticon/Freepik
Für wen eignet sich das Erstberatungs­
angebot der BGW?
Wie lange dauert der erste Beratungstermin?
Beraterin Ruth Reichenbach:
Unter zwei Stunden ist nicht sinnvoll –
bis zu einem ganzen Tag ist im Rahmen
des kostenlosen Erstberatungsangebots
möglich. Ob die Unternehmen tatsächlich einen ganzen Tag nutzen können
oder nur drei oder vier Stunden zur Verfügung haben, hängt vom Einzelfall ab.
BGW mitteilungen 01 | 2016
7
Neu ist die Möglichkeit, stattdessen
einen Strategietag durchzuführen.
Was ist anders?
Es kann noch ein weiterer Tag für die
kostenlose Erstberatung in Anspruch
genommen werden. Was wird dann
gemacht?
Der zweite Beratungstag ist stärker auf die
konkrete Planung eines möglichen Beratungsprojekts ausgerichtet.
Beraterin Ruth Reichenbach:
Vor dem zweiten Termin steht in der Regel
ein grundsätzliches „Ja, wir können uns
ein gemeinsames Vorhaben mit der BGW
vorstellen“. Dann klären wir, wie wir diese
Zusammenarbeit gestalten: Welche Datenquellen sind vorhanden, welche Instrumente sollen genutzt werden, wie
läuft das Vorhaben Schritt für Schritt ab,
wie sieht der Projektplan aus, welche
Ressourcen werden eingesetzt? Am Ende
des Termins liegt ein konkreter Vorschlag
vor, der dann vom Unternehmen zu prüfen
ist: Können wir das beauftragen? Oder ist
derzeit vielleicht nur ein Teil umsetzbar?
Basis das Unternehmen auch selbstständig
weiterarbeiten kann. Der Plan schafft Klarheit darüber, welche Aufgaben anstehen und
welche einzelnen Schritte dazu gehören, das
anvisierte Ziel zu erreichen. Mögliche Unterstützungsangebote der BGW werden zwar
angesprochen, stehen aber nicht im Fokus.
Das Unternehmen erarbeitet sich also an einem kompakt gestalteten Tag die Voraussetzungen für die eigene Handlungsfähigkeit.
Wer als zweiten kostenlosen Tag den Strategietag nutzt, arbeitet detailliert an einem
der folgenden Themen: entweder psychische Belastungen oder Muskel-SkelettErkrankungen – Letzteres wird speziell für
Pflegebereiche angeboten (siehe Übersicht
unten). In dem Workshop erfolgt zunächst eine Standortbestimmung.
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Und was ist das Ergebnis
eines solchen Strategietags?
Am Ende des Tages steht ein
Maßnahmenplan, auf dessen
Text und Interview: Anja Hanssen
Das erwartet Unternehmen:
Strategietag Rücken
Strategietag Psyche
(für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser
und Tageseinrichtungen für Ältere sowie für
Menschen mit Behinderungen)
(für alle Branchen und Bereiche)
•Belastungen des Muskel-Skelett-Systems
•Standortbestimmung Unternehmen/Arbeitsbereich
•Blick auf einen ausgewählten Arbeitsbereich
•Bestimmung der Soll-Situation
•Vertiefende Analyseinstrumente zur Ableitung von Maßnahmen
•Standortbestimmung: Ist-Soll-Abgleich auf einen Blick
•Ableitung und bei Bedarf Priorisierung von Handlungsfeldern
•Erstellung eines Maßnahmenplans
•Unterstützungsangebote der BGW
8
BGW mitteilungen 01 | 2016
•Psychische Belastungen und Beanspruchungen – Stand der Unternehmensdiagnose
•Sammeln von Belastungen, Stressoren und
Ressourcen des Unternehmens
•Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung,
Definition psychische Belastungen und Beanspruchungen
•Konkrete Aktivitäten und Maßnahmen im Betrieb bisher
•Vertiefende Analyseinstrumente
•Effekte von Maßnahmen
•Erstellung einer Grobplanung und Planung nächster Schritte
•Unterstützungsangebote der BGW
Foto: fotolia/Photographee.eu; Illustrationen: fotolia/Style-Photography, credon2012; flaticon/Freepik
Titelthema
Foto: fotolia/Mittermueller Bildbetrieb
Gesund im Betrieb
Weichen für die Pflege gestellt
Seit 1. Januar ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Pflegebedürftigkeit wird
neu definiert; die Einrichtungen müssen sich auf neue Vorgehensweisen einstellen.
Worauf es jetzt ankommt.
Was wird sich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ändern? Auf dem Fachkongress BGW forum 2015, der sich im
September vergangenen Jahres dem Gesundheitsschutz in der Altenpflege widmete, herrschte noch Unsicherheit bei den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern: 44 Prozent der 540 Befragten erwarteten zwar
eher positive Auswirkungen auf ihren
Berufsalltag und die Arbeitsabläufe. Doch
33 Prozent zeigten sich pessimistisch und
23 Prozent rechneten weder mit deutlichen
Verbesserungen noch mit Verschlechterungen – insgesamt überwog also bei
56 Prozent die Skepsis.
Jetzt ist das Vorhaben Realität geworden:
Ab 2017 werden fünf neue Pflegegrade an
die Stelle der bisherigen drei Pflegestufen
treten. Die Hauptänderung: Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr anhand des nötigen Pflegeaufwands bemessen, sondern
der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit einer Person ist entscheidend.
Dies soll eine bessere Berücksichtigung
beispielsweise von Demenzerkrankungen
ermöglichen. Damit verbunden ist ein neues
Begutachtungsverfahren. Auch weitere Änderungen wurden auf den Weg gebracht –
für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist unter anderem bedeutsam, dass der
Eigenanteil an den Kosten der vollstationären Pflege nunmehr unabhängig vom
Pflegegrad sein soll.
Chancen nutzen – Belastungen vermeiden
Die Weichen sind gestellt, bis zum Inkrafttreten der meisten Änderungen Anfang nächsten Jahres sind allerdings noch
viele Detailfragen zu klären. Für die Einrichtungen gilt es, die Zwischenzeit zu
nutzen und frühzeitig zu prüfen, wie der
Umstieg gestaltet werden kann. Die BGW
rät, dabei Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von vornherein mit zu
berücksichtigen.
„Neue Abläufe dürfen die Beschäftigten
nicht überfordern – das betrifft die Übergangszeit wie die spätere Umsetzung in
den betrieblichen Alltag“, sagte Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Stephan Brandenburg. „Die Neuregelungen sollen es ermöglichen, Pflege neu zu denken. Darüber
muss jedoch im Unternehmen informiert
werden – genauso wie über mögliche Risiken. Andernfalls entstehen Unsicherheiten und zusätzliche Belastungen.“ Darüber
hinaus lohne es sich, gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten in einen
Dialog zur Gestaltung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen einzusteigen. Zum
einen ließen sich Umbruchsituationen so
besser bewältigen – zum anderen böten sie
einen geeigneten Anlass, angesichts sowieso nötiger Veränderungen auch an diesen Stellschrauben zu drehen.
BGW-Angebote für die Pflege
Brandenburg verwies auf die Website der
BGW als zentrale Informationsquelle zu Unterstützungsangeboten für Pflegeeinrichtungen. „Die BGW begleitet Unternehmen
beispielsweise bei der Organisationsentwicklung. Nutzen Sie unseren Brancheneinstieg unter www.bgw-online.de/pflege.
Dort informieren wir auch regelmäßig über
aktuelle Themen.“
Anja Hanssen
BGW mitteilungen 01 | 2016
9
Gesund im Betrieb
Neu für Kitas:
Gefährdungen online beurteilen
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben – aber was ist konkret
zu tun? Eine neue Online-Handlungshilfe der BGW erleichtert Verantwortlichen und
Arbeitsschutzbeauftragten in Kindertagesstätten ab sofort die Durchführung. Mit
wenigen Klicks lassen sich Arbeitsbereiche auf potenzielle Risiken für die Beschäftigten überprüfen, Maßnahmen festlegen und die Ergebnisse dokumentieren.
1
Foto: BGW/Werner Bartsch; Screenshots: BGW
2
10
Start
zz Login unter www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-kita
zz Zunächst ist eine einmalige Registrierung für die Online-Service­
angebote der BGW nötig, sofern nicht schon erfolgt. Dafür müssen nur der Name, eine E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes
Passwort hinterlegt werden. Wer sich dann in sein Profil einloggt, kann – neben weiteren Diensten – auch die Online-Gefährdungsbeurteilungen nutzen, die es bislang für Kitas und für das
Friseurhandwerk gibt.
zz Es können mehrere Gefährdungsbeurteilungen angelegt, gespei­
chert und später fortgesetzt werden – zum Beispiel für unterschiedliche Standorte. Eine abgeschlossene Gefährdungs­beur­teilung lässt sich als Vorlage für weitere Dokumente nutzen.
zz Datenschutz und Datensicherheit sind gewährleistet.
Gefährdungen ermitteln
und beurteilen
zz Auf einer Übersichtsseite können die vorhandenen Arbeitsbereiche
und Tätigkeiten ausgewählt und bearbeitet werden – in beliebi­
ger Reihenfolge.
zz Das große Plus der Online-Handlungshilfe: Typische Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Gefährdungen in Kitas sind bereits benannt, somit ist ein roter Faden vorgegeben.
zz Weitere betriebsspezifische Arbeitsbereiche, Tätigkeiten oder
Gefährdungen können individuell ergänzt werden.
zz Ein Farbcode „Rot – Gelb – Grün“ nach dem Ampelsystem erleichtert die Einschätzung des Handlungsbedarfs. Die entsprechenden Maßnahmen werden jeweils mit Termin und verant­wortlicher Person direkt in das Formular eingetragen.
zz Zu jeder Gefährdung stehen in einer „Infobox“ Erläuterungen und
Unterstützungshinweise zur Verfügung – mit Beispielen für geeignete Schutzmaßnahmen sowie Links zu weiteren Materialien.
BGW mitteilungen 01 | 2016
Gesund im Betrieb
3
Ergebnisse sichern
zz Für jeden Arbeitsbereich kann jederzeit eine Dokumentation im PDF-Format erstellt und ausgedruckt werden – zum Beispiel, um sich vor Ort weiter zu informieren und abzustimmen.
zz Ist die Online-Handlungshilfe fertig bearbeitet, wird über „Gefährdungsbeurteilung abschließen“ automatisch ein Gesamt-PDF der Ergebnisse erzeugt.
zz Das PDF fasst im Tabellenformat die Gefährdungen und den aufgrund der Risikobewertung festgestellten Handlungsbedarf, erforderliche Maßnahmen, Termine und Zuständigkeiten zusammen.
Leere Felder stehen zur Wirksamkeitskontrolle zur Verfügung: Hier wird später eingetragen, wie
der Stand der Maßnahmenerledigung ist.
zz Zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung wird das ausgedruckte PDF in die eigenen
Unterlagen aufgenommen. Die abgeschlossene Online-Gefährdungsbeurteilung ist zudem im
Web hinterlegt und kann jederzeit wieder aufgerufen und fortgeschrieben werden.
zz Termine lassen sich in den Terminkalender des eigenen E-Mail-Programms übertragen.
Die Online-Gefährdungsbeurteilung für Kitas entstand in einer Kooperation der BGW
mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Für wen ist das geeignet?
Für alle, die in Kitas Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Gut
ge­eignet auch, wenn mehrere Einrichtungen vorhanden sind, die
eine gemeinsame Vorlage nutzen
möchten oder Risiken und Arbeitsschutz­maßnahmen miteinander
vergleichen wollen.
BGW mitteilungen 01 | 2016
11
Gesund im Betrieb
Risikogruppe junge
Autofahrerinnen und
-fahrer
Betriebliche Mobilität sicher gestalten
Was können Unternehmen tun, damit ihre Beschäftigten im Arbeitsleben sicher unterwegs
sind? Eine neue Broschüre der BGW informiert über verschiedene Handlungsmöglichkeiten
bis hin zu einem „betrieblichen Mobilitätsmanagement“.
Im beruflichen Kontext ist das Unfallrisiko
fast doppelt so hoch wie im Verkehr allgemein, so die Statistik. Dabei haben Wegeund Dienstwegeunfälle gerade für kleine
und mittelständische Unternehmen oft
gravierende Folgen: Neben persönlichem
Leid ziehen sie häufig Fehlzeiten nach sich,
die dem Betrieb Kosten verursachen und
ihn vor organisatorische Probleme stellen.
Grund genug, auch von betrieblicher Seite
Mobilitätsunfällen vorzubeugen.
Wo die Präventionsarbeit ansetzen kann,
zeigt die neue BGW-Broschüre „Gut an-
kommen“ mit Hintergrundinformationen
und Tipps für alle Fälle – für städtische
und ländliche Bereiche, für kleine und
große Unternehmen. Auch branchenspezifische Aspekte werden thematisiert. Beigelegt ist eine Checkliste zur sicheren
Mobilität mit dem Auto, zu Fuß und mit
dem Fahrrad. Sie hilft Betrieben bei der
Klärung, ob die jeweiligen Punkte für sie
ein Thema sind und was sie – beziehungsweise die Beschäftigten selbst – zur sicheren Mobilität beitragen können.
Bi/Han/SG
Mehr wissen
Die Broschüre „Gut ankommen: Betriebliche Mobilität sicher gestalten“ kann mit
der Bestellkarte angefordert werden – oder
online nutzen unter www.bgw-online.de,
Suche: TP-BMW.
Infos zur sicheren Mobilität und zur Bezuschussung von Fahrsicherheitstrainings:
www.bgw-online.de/sichere-mobilitaet
Unterweisungen
durchführen
Gut zu wissen
sich auf dem Weg von
rung: Wegeunfälle sind Unfälle, die
Unfälle und gesetzliche Unfallversiche
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BGW
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– wie bei allen Arbeitsun
ein umfassendes Leistungsspektrum
Alle 83 Sekunden
verunglückte 2013 jemand im Verkehr, meldete der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Tourenplanung
Fallen Beschäftigte nach einem Wege- oder
Dienstwegeunfall aus, kostet das ein Unternehmen pro Tag im Durchschnitt etwa
400 bis 600 Euro.
Laut Statistik verletzen sich 1,14 Personen pro eine Million Kilometer
auf Arbeitswegen – im Verkehr allgemein liegt der Wert bei 0,53.
Zahlen
Mit 67 Euro bezuschusst die BGW Fahrsicherheitstrainings von Versicherten, sofern die Trainings den DVR-Richtlinien entsprechen.
12
BGW mitteilungen 01 | 2016
Gesund im Betrieb
Für sicheres
Radfahren werben
Jobtickets
Sicher mit
Bus und Bahn
Elektrofahrräder
Mit dem Fahrrad
zur Arbeit
Radaktionen
Wege zur Arbeit und
wieder nach Hause
Pendeln mit
dem Auto
Gut zu Fuß
Stolper-, Rutsch- und
Sturzunfälle vermeiden
Fahrkompetenz
fördern
Teilnehmen an
Fahrsicherheitstraining
Sichere
Mobilität
Wenn Autofahren
zum Beruf gehört
Gefährdungsbeurteilung
Alternativen prüfen:
Pedelecs etc.
Zeitmanagement
18- bis 24-Jährige
sind im Vergleich zur Gesamtbevölkerung
mehr als doppelt so gefährdet, im Straßenverkehr zu verunglücken.
Bei Kfz-Unfällen auf dem Weg zur Arbeit
oder zurück ist die Gruppe der bis zu
30-Jährigen überproportional vertreten:
43 Prozent machte ihr Anteil unter den
meldepflichtigen Fällen aus, die bei der
BGW im Jahr 2014 eingingen.
Stolperfallen
beseitigen
Zeitdruck
minimieren
Unfallträchtige
Rahmenbedingungen
Witterung
Wintertaugliche
Dienstfahrzeuge
Stress
Jahreszeitbedingte Rutschgefahren
auf dem Betriebsgelände
Ein Drittel aller Autofahrerinnen und -fahrer
unter 35 Jahren nutzt trotz Verbots während
der Fahrt ein Smartphone, so eine Studie
des Marktforschungsinstituts Ipsos (Anteil
bei den 35- bis 49-Jährigen: 17 Prozent, bei
den 50- bis 64-Jährigen: 8 Prozent).
und Fakten
BGW mitteilungen 01 | 2016
13
Ihre BGW
Reha-Management:
Kompetent betreut nach
schweren Unfällen
Beim Reha-Management werden Versicherte individuell
durch alle Phasen der Rehabilitation begleitet.
14
BGW mitteilungen 01 | 2016
Fotos: DGUV/Dorothea Scheurlen, fotolia/Andrey Popov, Robert Kneschke
Sie kümmern sich, damit Versicherte
schnell wieder zurück in den Beruf kommen:
Die Reha-Managerinnen und -Manager der
BGW wissen, was im Fall der Fälle zu tun ist.
Ihre BGW
Ein schwerer Arbeits- oder Wegeunfall,
eine Berufskrankheit mit tiefgreifenden
Folgen – was nun? Betroffene stehen vor
vielen Herausforderungen. Neben der Heilung müssen häufig auch Arbeits- und Sozialleben erst einmal neu geordnet werden.
Unterstützung kommt von der BGW – denn
gerade auch bei schweren und komplexen
Fällen ist es ihr gesetzlicher Auftrag, mit
allen geeigneten Mitteln für Hilfe zu sorgen.
Die kompetente Betreuung Betroffener hat
sich dabei zu einem umfassenden RehaManagement entwickelt.
Was macht das Reha-Management aus?
Im Kern steht die individuelle Betreuung:
Eine feste Ansprechperson auf Seiten der
BGW – der „Reha-Manager“ beziehungsweise die „Reha-Managerin“, oft auch „Berufshelfer“, „Berufshelferin“ genannt – baut
einen persönlichen Kontakt zur betroffenen Person auf und koordiniert in Abstimmung mit dieser alle Schritte der
Rehabilitation. Die Reha-Profis arbeiten
dabei eng mit spezialisierten Ärztinnen
und Ärzten, Unfall- und Rehabilitationskliniken, beruflichen Bildungseinrichtungen sowie den Unternehmen zusammen.
Wann wird ein Reha-Management eingeleitet?
Ein wichtiger Faktor ist neben der Art der
Verletzung und der beruflichen Tätigkeit die
Prognose, wie lange die Arbeitsunfähigkeit
voraussichtlich dauern wird. Je länger dieser Zeitraum ist – vor allem wenn er über
12 Wochen dauern könnte –, desto eher ist
von einem rehaintensiven Fall auszugehen,
bei dem so frühzeitig wie möglich ein RehaManagement eingeleitet werden sollte. Betrachtet werden aber auch weitere Faktoren,
die zu Problemen bei der Heilung sowie der
beruflichen und sozialen Integration führen
könnten. Auf medizinischer Seite stehen
beispielsweise besonders schwere Verletzungen im Blickfeld („SAV-Verletzungen“,
für die das Schwerstverletzungsartenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung
greift). Ebenso wird auf Verletzungskombinationen geachtet – etwa ein gleichzeitiger
Arm- und Beinbruch, bei dem eine Mobilisation an Unterarmgehstützen nicht infrage
kommt – oder auf anhaltende Schmerzen
trotz ausgeheilter Bruchverletzung. Auch
psychische, soziale und berufliche Faktoren
werden einbezogen, insbesondere ein drohender Arbeitsplatzverlust aufgrund der
langen Arbeitsunfähigkeit.
Weil sich diese Faktoren nicht immer
schon zu Anfang, also während der Akutphase der Verletzung oder Erkrankung,
langfristig überblicken lassen, werden
auch scheinbar weniger komplexe Rehabilitationsfälle weiter beobachtet. Bei Bedarf
kann jederzeit ein umfassendes RehaManagement eingeleitet werden – zum
Beispiel, falls es zu Komplikationen im
Heilverlauf oder bei der Wiedereingliederung in den Beruf kommt. Auch die verletzte Person selbst kann sich dazu telefonisch
an die für die Rehabilitation zuständige
Bezirksverwaltung wenden.
Wie läuft ein Reha-Management ab?
Ziel des Reha-Managements ist es, durch
umfassende Planung und Steuerung eine
nahtlose Rehabilitation und zeitnahe berufliche Wiedereingliederung zu erreichen. Das
geschieht in enger Zusammenarbeit zwischen der betroffenen Person, die ihr Heilverfahren selbst maßgeblich mitgestaltet
– letztlich also „den Hut aufhat“ –, und dem
Reha-Manager oder der Reha-Managerin,
die sie durch das Heilverfahren lotst.
Im Zentrum steht der Reha-Plan. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Vereinbarung über den Ablauf der Rehabilitation
und alle zugehörigen Maßnahmen, die speziell auf die jeweilige Person zugeschnitten
werden. Die verschiedenen Schritte für einzelne Teilziele wie „Erreichen von Belastungsfähigkeit“ bis hin zum Kernziel
„Wiedereingliederung“ werden dabei festgelegt und mit Terminen versehen. Der
Reha-Plan wird in einem Gespräch vereinbart, an dem in der Regel auch der Arzt oder
die Ärztin teilnimmt. Üblicherweise findet
das innerhalb eines Monats nach dem Unfall statt oder, sofern sich später die Notwendigkeit eines Reha-Managements ergibt, zumindest so schnell wie möglich.
Falls ein Teilziel oder gar das Kernziel gefährdet erscheint, erfolgt ein erneutes Gespräch, sodass die einzelnen Schritte der
Rehabilitation und gegebenenfalls der
Reha-Plan angepasst werden können.
In der Folge sorgt die Reha-Managerin beziehungsweise der Reha-Manager dafür,
dass die Reha-Phasen von der Akutbehandlung bis zur Wiedereingliederung in den
Beruf erfolgreich durchgeführt werden. Regelmäßig wird abgeglichen, wie weit die
nötigen Fähigkeiten für die berufliche Tätigkeit bereits wiedererlangt werden konnten und welche Maßnahmen noch erforderlich sind. Dazu kann beispielsweise
auch eine Belastungserprobung im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz erfolgen.
Wann ist das Reha-Management abgeschlossen?
Sobald die individuellen Ziele der Rehabilitation erreicht und keine weiteren RehaLeistungen nötig sind. Meist ist das der
Fall, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen wurde. Es kann
aber auch sein, dass eine Rückkehr oder
die Aufnahme einer anderen Tätigkeit nicht
möglich ist – dann kommt es darauf an,
dass zumindest die medizinische Rehabilitation abgeschlossen ist und alle erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft erbracht wurden. Falls
sich später durch Langzeitfolgen des Unfalls oder der Berufskrankheit erneut Probleme ergeben sollten, kann jederzeit wieder Unterstützung geleistet werden.
Christian Frosch, Anja Hanssen
Mehr wissen: Infos und Filme online
Zwei Filme zeigen, was nach Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten für Betroffene
getan wird und was das Reha-Management ausmacht. Die beiden Filme können auf der Website
der BGW aufgerufen werden unter www.bgw-online.de/rehabilitation beziehungsweise dem dortigen Menüpunkt „Reha-Management“. Die Seiten bieten auch umfassende weitere Informationen zu den Rehabilitationsleistungen der BGW – mit Glossar, FAQ-Liste und vielem mehr.
BGW mitteilungen 01 | 2016
15
Ihre BGW
Auch ein Gewaltereignis
ist ein Arbeitsunfall
Foto: fotolia/Innovated Captures
Kommt es am Arbeitsplatz oder auf dem Hinund Rückweg zu einem
gewalttätigen Übergriff,
handelt es sich dabei
um einen Arbeitsunfall.
Betroffene und
Betriebe können auf
die Unterstützung
der BGW zählen.
Ein tätlicher Angriff im Nachtdienst, Schläge durch eine pflegebedürftige Person,
ein Raubüberfall im Parkhaus – Situationen wie diese gibt es immer wieder. Unternehmen sind gefordert, solche Risiken
für ihre Beschäftigten mithilfe der Gefährdungsbeurteilung zu erkennen und zu minimieren. Sollte dennoch etwas passieren,
greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – egal ob der Übergriff durch
betreute Personen, Kundinnen und Kunden, andere Beschäftigte oder „von außen“
erfolgte.
Jeder Übergriff muss im Betrieb dokumentiert werden – auch bei scheinbaren „Bagatellunfällen“ ist die Dokumentation ratsam: Sie dient einerseits der rechtlichen
Absicherung beteiligter Personen – besonders wichtig ist das, wenn auch Betreute
verletzt wurden –, andererseits bildet sie
eine Grundlage für die Anpassung der hausinternen Gefährdungsbeurteilung. Denn die
Dokumentation ermöglicht es, Problembereiche zu identifizieren und die Wirksamkeit bisheriger Schutzmaßnahmen zu
überprüfen.
Was zu tun ist
Was die BGW leistet
An erster Stelle steht die unmittelbare Hilfe für die Betroffenen: eine angstfreie Atmosphäre, die Versorgung von Verletzungen und
„erste Hilfe für die Seele“ durch erlebte Anteilnahme oder ein Auffanggespräch. Ist eine
ärztliche Behandlung erforderlich, erfolgt
diese bei einer Durchgangsärztin oder einem
Durchgangsarzt (D-Arzt) – wie bei Arbeitsunfällen generell üblich. Doch auch wenn
es nicht zu einem körperlichen Schaden
gekommen ist, sollte nach einem traumatischen Ereignis möglichst eine durchgangsärztliche Konsultation in Anspruch
genommen werden, denn psychische Spätfolgen sind immer möglich.
Wie bei allen Arbeitsunfällen sorgt die BGW
auch nach Gewaltereignissen für die bestmögliche medizinische Behandlung und
stellt sicher, dass ihre Versicherten wieder
am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das gilt auch für psychische Folgen: Besteht der Bedarf für eine
professionelle Unterstützung, übernehmen
speziell zugelassene ärztliche oder psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten die Behandlung. Die BGW-Bezirksverwaltung nennt entsprechende Adressen
in Wohnortnähe. Mit dem Behandlungsauftrag wird auch die Kostenübernahme erklärt – deshalb ist es sinnvoll, nach einem
Vorfall grundsätzlich den D-Arzt oder die
D-Ärztin aufzusuchen; die Kostenübernahme kann aber auch im direkten Kontakt
mit der BGW abgestimmt werden. Unbürokratisch und schnell sind zunächst fünf so
genannte probatorische Sitzungen möglich,
unter Umständen auch mehr. Der weitere
Ablauf und Unterstützungsbedarf bis hin
zur beruflichen Wiedereingliederung – sofern Arbeitsunfähigkeit nach einem tätlichen
Übergriff bestehen sollte – wird danach
mit der betroffenen Person individuell abgestimmt.
Ein Gewaltereignis sollte deshalb grundsätzlich vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin mit einer Unfallanzeige der BGW
gemeldet werden, selbst wenn keine unmittelbare Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die
von der betrieblichen Interessenvertretung
mitunterzeichnete Unfallanzeige ist an die
regional zuständige Bezirksverwaltung der
BGW zu senden. Von dort wird dann Kontakt mit der betroffenen Person oder alternativ mit einer in der Unfallanzeige genannten Vertrauensperson aufgenommen – je
schneller das möglich ist, desto besser: So
kann frühzeitig eine Beratung stattfinden
und die Rehabilitation eingeleitet werden.
Da es normal ist, dass Betroffene sich nach
Extremerlebnissen zurückziehen und nicht
Ihre BGW
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Unternehmen: Entgelte
bis 11. Februar melden
von sich aus Hilfe suchen, sollten Personen
aus dem beruflichen oder familiären Umfeld,
die Hinweise auf psychische Beeinträchtigungen bei jemandem wahrnehmen, Betroffene ansprechen und gegebenenfalls auf
die Angebote der BGW aufmerksam machen.
Der Kontakt zur BGW kann auch gemeinsam aufgenommen werden. Alle Gespräche
sind vertraulich.
Betriebe können sich von der BGW ebenfalls beraten lassen – insbesondere zu Präventionsmöglichkeiten von Gewaltereignissen, aber beispielsweise auch zur Gestaltung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Ein solches „BEM“ müssen Betriebe Beschäftigten anbieten, die innerhalb
eines Jahres insgesamt länger als sechs
Wochen krank sind.
Vor allem wenn es im Unternehmen häufiger zu Gewaltereignissen kommen sollte,
lohnt es sich in jedem Fall, die Beratungsund Schulungsangebote der BGW zu nutzen. Außerdem können gegebenenfalls mit
der für Rehabilitationsfragen zuständigen
Bezirksverwaltung Absprachen zu Meldewegen und zum Vorgehen nach solchen Vorfällen getroffen werden.
Anja Hanssen
Weitere Informationen
Hintergründe, Schutzmaßnahmen, Leistungen sowie Beratungs- und Qualifizierungsangebote zum Umgang mit Gewalt und Aggression werden unter www.bgw-online.de
/gewalt beschrieben. Dort kann zum Beispiel auch ein Flyer zur „Hilfe nach Extremerlebnissen“ angefordert werden. Darüber hinaus sind auf der Website der BGW
Unfallanzeigen direkt online möglich.
zz Unternehmerinnen und Unternehmer müssen bis spätestens
11. Februar den jährlichen „Entgeltnachweis“ einreichen.
zz Nur mit den Entgeltdaten können die Beiträge korrekt berechnet
werden – andernfalls erfolgt eine Schätzung, häufig zum Nachteil der Unternehmen.
zz Die Meldung der Entgelte ist online möglich:
http://entgeltnachweis.bgw-online.de
Die „PIN“ dafür haben die Unternehmen mit dem Formular
„Entgeltnachweis“ der BGW Anfang Dezember erhalten.
zz Achtung: Es gibt Änderungen im DEÜV-Verfahren, in dessen
Rahmen ebenfalls die Entgelte gemeldet werden müssen. Weitere
Informationen: www.bgw-online.de/goto/entgeltnachweis2015
zz Mehr zu den Beiträgen und zum Entgeltnachweis:
www.bgw-online.de/beitraege
Kontakt: BGW, Bereich Unternehmerbetreuung,
Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg,
E-Mail: [email protected],
Telefon (040) 202 07 - 11 90
BGW mitteilungen 01 | 2016
17
Ihre BGW
Vertreterversammlung:
BGW auf klarem Kurs
Unter dem Vorsitz von Dr. Robert Schäfer kam die Vertreterversammlung der BGW Mitte Dezember in Dresden zu ihrer
halbjährlichen Sitzung zusammen. Unter anderem informierten der Vorsitzende des Vorstands, Axel Schmidt, sowie der
Hauptgeschäftsführer der BGW, Prof. Dr. Stephan Brandenburg, die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen.
Axel Schmidt ging insbesondere auf die Vorbereitungen zu den
Sozialwahlen am 31. Mai 2017 ein, die weiter nach dem bewährten
Verfahren durchgeführt würden. Die alle sechs Jahre stattfindende Wahl ermöglicht Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Beschäftigten direkten Einfluss auf die Geschicke der gesetzlichen
Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen: Sie entsenden jeweils ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungen.
Entwicklung der BGW
Prof. Dr. Stephan Brandenburg berichtete zur allgemeinen Geschäftsentwicklung. Die Zahl der versicherten Betriebe sei zum
30.11.2015 weiter um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Die Anzahl der Betriebsstätten habe sich um 1,5 Prozent erhöht,
was auf eine gute Entwicklung der versicherten Betriebe schließen
lasse. Auch die Anzahl der meldepflichtigen Versicherungsfälle
habe sich durchschnittlich nur in diesem Maße verändert. Insofern befindet sich die BGW auf klarem Kurs – zum Wohl der Mit-
gliedsbetriebe und Versicherten. Die Vertreterversammlung verabschiedete auch den Haushalt der BGW. Hier macht sich derzeit
ein Anstieg der Leistungsausgaben bemerkbar: Ein neues Medikament für an Hepatitis C-Erkrankte kommt deren Heilbehandlung
zugute, ist jedoch noch mit hohen Kosten verbunden.
Immer stärkeres Gewicht kommt der Kooperation im IT-Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zu, wie der stellvertretende BGW-Hauptgeschäftsführer, Jörg Schudmann, ausführte. Die BGW treibt diese Entwicklung aktiv voran. Ein deutlicher Ausdruck dessen sind das neue
gemeinsame Rechenzentrum mehrerer Unfallversicherungsträgerinnen in Nürnberg sowie die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) im Bereich der Softwareentwicklung.
Forschung und Innovation
Die Vertreterversammlung beschäftigte sich auch mit Forschungstätigkeiten und Innovationen der BGW. Ein wichtiges Thema war da-
Informationen zur Flüchtlingshilfe
Viele Bürgerinnen und Bürger unterstützen
Flüchtlinge, zum Beispiel indem sie bei rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten
weiterhelfen. Freiwillige können dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Über die Zuständigkeiten informiert die Website der BGW unter
www.bgw-online.de/fluechtlinge. Dort finden sich auch Informationen und Tipps zum
18
BGW mitteilungen 01 | 2016
Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Arbeit mit Flüchtlingen, zum Beispiel die aktuellen Impfempfehlungen.
Für pädagogische Einrichtungen:
Broschüre zu jungen Flüchtlingen
Bei der BGW kann außerdem die Broschüre
„Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge in Schulen, Kitas und Freizeiteinrich-
tungen“ angefordert werden. Sie hilft pädagogischen Einrichtungen, Flüchtlingskinder
möglichst schnell in das Schul- und Kindergartensystem zu integrieren. Unter anderem informiert sie über die Auswirkungen von Trauma, Trauer und dem Leben in
einer fremden Kultur. Der Ratgeber eignet
sich für Schulen, Kindergärten, Tageseinrichtungen, Vereine, Ärztinnen und Ärzte
Ihre BGW
sowie Ehrenamtliche, die mit jungen
Flüchtlingen arbeiten. Das vermittelte
Hintergrundwissen hilft nicht nur, sie
besser zu verstehen, sondern trägt so auch
dazu bei, Unsicherheiten und Belastungen
bei den Helfenden zu reduzieren.
Herausgegeben wird die Broschüre vom
Zentrum für Trauma- und Konfliktmanage-
Überdies wurden die nunmehr drei verfügbaren Online-Unterstützungsangebote der BGW zur Gefährdungsbeurteilung herausgestellt. Sie ermöglichen es Mitgliedsbetrieben, ihre gesetzlichen Vorgaben komfortabel online zu erfüllen – eine Erleichterung, die ein
Vertreter des Friseurhandwerks angesichts der „Friseur-App“ der
BGW ausdrücklich lobte.
ment (ZTK) in Köln.
Ein Exemplar pro
Unternehmen ist
kostenlos über die BGW
erhältlich: www.bgw-online.de,
Suche: SFlüKi.
Christophe Göller
Fotos: BGW/Stephan Floss
Auch ein Forschungsprojekt zur Arbeitssituation von Migrantinnen
und Migranten in der Pflege wird von der BGW getragen: Da vermehrt Menschen mit ausländischen Wurzeln für den Pflegeberuf gewonnen werden, gilt es herauszuarbeiten, wie sich die Arbeitssituation dieser Gruppe darstellt, wie die Integration gelingt und – nicht
zuletzt – was zum Erfolg der betrieblichen Unterweisung beiträgt.
Ziel ist es, gesundes und sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Berichtet wurde zudem über ein neues Qualifizierungsangebot der
BGW zur systemischen Arbeitsschutzberatung für Klein- und Mittelbetriebe. Sie soll Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte
für Arbeitssicherheit in die Lage versetzen, besser auf die Erfordernisse kleiner und mittlerer Unternehmen einzugehen: Wie lässt
sich insbesondere die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen begleiten?
Foto: fotolia/Marco2811; Illustration: route55
bei der Umgang mit MRSA – Bakterienstämme, die gegen die meisten Antibiotika resistent sind. Angesichts möglicher Infektionsrisiken in Krankenhäusern und der Pflege ist eine gezielte Prävention
wichtig. Die BGW engagiert sich daher für die Wissenserweiterung
und unterstützt beispielsweise eine Studie zur Erforschung des MRSAExpositionsrisikos bei Beschäftigten in der ambulanten Pflege. Berufliche und außerberufliche Einflussfaktoren für MRSA-Besiedlungen beim Personal werden mit finanzieller Beteiligung der BGW
in Reha-Kliniken in Sachsen untersucht.
Service
Die BGW hält ein breites Medienangebot für die versicherten Unternehmen und Be­schäf­
tigten bereit: Schriften, CDs, Plakate, Aushänge und mehr. Neue Medien stellen wir an
dieser Stelle vor – sie können in der Regel über die Bestellkarte in der Heftmitte kostenlos
angefordert werden.
Außerdem finden Sie hier Tipps zu Veranstaltungen sowie Angeboten im Internet. Stets
auf dem Laufenden sind Sie mit der Website der BGW: www.bgw-online.de. Aktuelle
Veranstaltungen werden dort zeitnah angekündigt. Die meisten Medien stehen als PDFDokumente zum Download zur Verfügung: www.bgw-online.de/medien.
Medien
Veranstaltungen
SERVICE
Internet
Tiermedizin: Film zum sicheren Umgang mit Katzen
Die Behandlung von Katzen ist einer der Arbeitsschwerpunkte in
tierärztlichen Praxen. Doch für die Tiere bedeutet der Besuch in
der Praxis oft großen Stress, der zu Abwehrreaktionen führen kann.
Bisse und Kratzwunden zählen nach wie vor zu den am häufigsten
gemeldeten Arbeitsunfällen des tiermedizinischen Personals. Umso
wichtiger ist es, auf die Bedürfnisse der Katze einzugehen und
angstreduzierende Maßnahmen zu ergreifen.
Foto: fotolia/135pixels
Was machbar ist, zeigt ein neuer Film der BGW:
zz organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel eine
Katzensprechstunde oder getrennte Wartezimmer, Einsatz
von Pheromonen
zz Tipps zum Handling der Katze während der Behandlung
zz Vorstellung von Hilfsmitteln bei angstaggressiven Katzen
20
BGW mitteilungen 01 | 2016
Die Risiken einer Bissverletzung – vor allem an den Händen – werden häufig unterschätzt, da sie zunächst harmlos erscheint. Allerdings kommt es in etwa 50 Prozent der Fälle zu Infektionen, die
schwerwiegende Folgen haben können. Der Film geht auch auf
solche humanmedizinischen Aspekte ein und erklärt, welche gesundheitlichen Auswirkungen ein Katzenbiss haben kann und was
zu tun ist, wenn es doch einmal passiert ist. Der achtminütige Clip
„Katzen in der tierärztlichen Praxis – Tipps für den sicheren Umgang“ lässt sich auch für Unterweisungen der Beschäftigten nutzen.
• Im Internet: www.bgw-online.de/katzenbiss
Service
Gesunde Haut in Pflegeberufen und im Friseursalon
Die umfangreichen Informationen zu Risikofaktoren, geeigneten Schutzmaßnahmen und
Hilfsangeboten der BGW bei Hautproblemen können die Beschäftigten unmittelbar nutzen. Die beiden Ratgeber gehen aber auch auf die Pflichten von Unternehmerinnen und
Unternehmern sowie auf Fragestellungen ein, die Führungskräfte bewegen. Die praxisnahen Tipps lassen sich direkt anwenden – zum Beispiel mithilfe von Checklisten und
Übersichten zu folgenden Themen:
zz So erkennen Sie Hautkrankheiten
rechtzeitig
zz Checkliste Alarmsignale
zz Checkliste Hautschutz mit System
zz So motivieren Sie Ihre Beschäftigten
zz So verwenden Sie Schutzhandschuhe
richtig
zz Richtig eincremen – Hautcreme-Einmaleins
zz Tipps für schonendes Händewaschen
Wer mehr wissen will, kann die Broschüren mit der Bestellkarte anfordern. Alternativ
stehen sie online in der Rubrik „Gesunde Haut“ unter www.bgw-online.de/hautschutz zur
Verfügung, neben vielen weiteren Materialien für alle Branchen und Arbeitsbereiche. Dort
gibt es auch zusätzliche Hintergrundinformationen, Kontaktmöglichkeiten und Tipps sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Zentrale Expositionsdatenbank (ZED):
Krebsgefährdungen zuverlässig dokumentieren
Unternehmen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch dokumentieren, in
welchem Ausmaß Beschäftigte krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Sie können
dazu ein Unterstützungsangebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
nutzen: Die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) unter http://zed.dguv.de ermöglicht es,
Daten über die Exposition von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit kanzerogenen, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen zu erfassen und langfristig zugänglich
zu machen. Wie das Angebot sinnvoll genutzt werden kann, ist auf der Website der BGW
dargestellt: www.bgw-online.de/goto/zed
Virtuelle Werkstatt:
Noch mehr Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung
Die Virtuelle Werkstatt auf bgw-online wurde aktualisiert und erweitert. Beim Durchklicken
lassen sich Informationen zu den einzelnen Arbeitsbereichen von Werkstätten für Menschen
mit Behinderungen erschließen. Dokumentationshilfen, Tipps und Links helfen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Die Erweiterung umfasst insbesondere den Berufsbildungsbereich, den Förderbereich für schwerst-mehrfach behinderte Menschen und einen
Speisesaal/Mehrzweckraum. Ergänzt wurden zudem die Themen rückengerechtes Arbeiten
und Infektionsgefährdungen. Im Internet: www.bgw-online.de/virtuelle-werkstatt
Foto: Dag von Boor
Zwei aktualisierte Broschüren der BGW erläutern den effektiven Hautschutz im Berufsalltag:
zz „Gesunde Haut mit Schutz und Pflege“ (TP-HAP-11) ist auf Pflegeberufe ausgerichtet.
zz „Schöne Hände – gesunde Haut“ (TP-HAP-9) wendet sich an das Friseurhandwerk.
Taschenbuch Gefahrstoffe –
Ausgabe 2016
Das handliche Nachschlagewerk informiert zu wichtigen
Gefahrstoff-Themen, sicherer
Lagerung, richtiger Kennzeichnung sowie aktuellen und früheren Grenzwerten. Die neue
Ausgabe geht insbesondere
auf die Grundlagen des Explosionsschutzes ein. Mit der
Bestellkarte oder online anfordern:
www.bgw-online.de, Suche: U748.
BGW kompakt Pharmazie
Wie lässt sich der Arbeitsalltag in Apotheken sicher und gesund
gestalten? Was sollten
Unternehmerinnen und
Unternehmer beachten?
Die Ausgabe „Pharmazie“ der Grundlagenreihe „BGW kompakt“
bietet Informationen
zur gesetzlichen Unfallversicherung und
zeigt, wie sich arbeitsbedingte Risiken erkennen und vermeiden lassen. Die aktualisierte Fassung kann angefordert oder
online heruntergeladen werden:
www.bgw-online.de, Suche: 5GU.
BGW mitteilungen 01 | 2016
21
Termine: Hier treffen Sie
die Fachleute der BGW
2016
Service
2.–3.3. Pest Protect, Stuttgart –
Messe des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbands (DSV)
8.–10.3. Altenpflege, Hannover –
14.–17.4. Werkstätten:Messe,
März
Leitmesse der Pflegewirtschaft
Tipp: Am großen Messestand der BGW
wird auch die „Rückenshow“ gezeigt!
Nürnberg – Fachmesse für berufliche Rehabilitation und Leistungsschau der Werkstätten für behinderte
Menschen
Thema: Tatort Sturz – Zwischen Qualitätsanspruch und Mitarbeiterüberforderung. Weitere Informationen:
www.bgw-online.de/jhc16
22.–23.4. BGW forum West,
April
21.4. JuraHealth Congress, Köln –
Wuppertal – BGW-Fachkongress
zum Gesundheitsschutz im Beruf
(siehe rechts oben: BGW forum Nord)
2.–4.5. Hebammenkongress,
Mai
Hamburg – Kongress des Deutschen
Hebammenverbands
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BGW mitteilungen 01 | 2016
4.–5.3. BGW forum Nord, Bremen –
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BGW-Fachkongress zum Gesundheitsschutz im Beruf
An vier Terminen im Jahr 2016 widmet sich die Kongressreihe
BGW forum der ambulanten medizinischen Versorgung. Wer in
human-, tier- oder zahnmedizinischen Praxen, Apotheken,
Laboren, Dialyseeinrichtungen, in der Psychotherapie oder
der Geburtshilfe arbeitet, erhält an zwei Tagen Handlungshilfen
für einen gesunden Berufsalltag. Das breit angelegte Themenspektrum
reicht von der Gefährdungsbeurteilung über Hygiene, Ergonomie, Führung und Kommunikation bis hin zum Umgang mit psychischen Belastungen. In den Workshops und
Themenforen kommen dabei auch spezielle Fragestellungen aus den verschiedenen
Tätigkeitsbereichen zur Sprache. Für alle interessant: ein Podiumsgespräch zur Burnout-Prävention, unter anderem mit dem ehemaligen Skispringer Sven Hannawald,
der selbst betroffen war (siehe Seite 4). Das Programm der vier Fachkongresse ist
identisch; die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro.
zz 4./5.3. BGW forum Nord, Bremen
zz 22./23.4. BGW forum West, Wuppertal
zz 10./11.6. BGW forum Süd, München
zz 4./5.11. BGW forum Ost, Dresden
10.–12.3. Deutscher Pflegetag, Berlin
Der große Kongress des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR) thematisiert die Zukunft der
Pflege. Weil sie nicht ohne die Gesundheit der Pflegenden denkbar ist, bringt jetzt auch
die BGW als neue Premiumpartnerin der Veranstaltung ihre Expertise ein – unter anderem in zwei Programmpunkten: Zum einen wird es um psychische Belastungen und
Ressourcen im Pflegeberuf gehen, zum anderen um Gewalt gegen Pflegende. Welche
Belastungen liegen jeweils vor? Was können Führungskräfte tun? Wie lassen sich die
Themen mithilfe der Gefährdungsbeurteilung bearbeiten? Diese und weitere Fragen
werden praxisnah beantwortet. Vor Ort erfolgt außerdem die feierliche Preisverleihung im Wettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege“, der von der
BGW unterstützt wird. Und auch das „Rückenkabinett“ der BGW gastiert auf dem
Pflegetag – hier lässt sich in einem Muster-Pflegezimmer mehr über ergonomisches
Arbeiten erfahren.
Weitere Infos auf der BGW-Website: www.bgw-online.de/messen-kongresse
28.–30.4. BGW trialog Dresden – BGW-Tagung zur
betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
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Die Zukunft des betrieblichen Arbeitsschutzes steht im Blickpunkt
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der Veranstaltung, die im Tagungszentrum „DGUV Congress“ in
elden!
Dresden stattfindet. Betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer
jetzt anm
Sachverstand trifft dabei auf BGW-Know-how. Diskutiert werden
unter anderem folgende Fragen: Wie kann die Zusammenarbeit im
Unternehmen optimiert werden? Welche neuen Anforderungen gibt es?
Wie sollen Arbeitsplätze 2030 gestaltet sein? Welche zusätzlichen Maßnahmen benötigt „Arbeitsschutz 4.0“? Die Teilnahmegebühr inklusive zwei Übernachtungen und
Abendveranstaltung beträgt 365 Euro. Mehr wissen und Programmheft herunterladen:
www.bgwtrialog.de
PreisrÄtsel
Geldbetrag
einstudieren,
üben
ein
obenauf
gewiss,
Leicht(engl.,
metall
sicher
2 Wörter)
(Kurzw.)
Foto: Melitta Europa GmbH & Co. KG
schlechte
Laune
verursachen
innerer
Körperteil
Rätsel
Abk.:
rund
Forschungsstätte im
Weltall
Not,
Misere
Sportwaffe für
Bolzen u.
Pfeile
3
Gewässerverschmutzung
Hühnervogel
Erdart
4
Bewegungsform
span.
König
stärkster
Sturm
südamerik.
Aufgussgetränk
Kurzform
von
Kenneth
2
österr.
Schriftstellerin
(Elfriede)
mit Ausnahme
von
Guckloch
Zeichen
für
Nickel
nun
9
Holz
schneiden
Luft
holen
ein
Zahlwort
ein
Erdteil
2. Preis:
Kanton
der
Schweiz
8
Tapferkeit
1
wohlhabend
5
7
2
3
4
Mit dem Topfset Premium One von WMF können
Sie Edelstahlgriffe auch während des Kochens
anfassen. Dank der patentierten Verbindungstechnik Cool+ wird die Wärmeübertragung vom
Topf auf die Griffe effektiv reduziert. Die signalroten Dots der Funktion setzen zusätzlich einen
attraktiven Blickfang für Ihre Küche.
®
zu
keiner
Zeit
nicht
gesund
1
Ehemann
Abk.:
angeblich
Metallbolzen
Abk. für e.
Gartenschau
unnach- Abk.: Abgiebig kommen
Wer Kaffee liebt, weiß: Frisch gemahlen schmeckt
er am besten. Die neue Caffeo ® Passione ® von
Melitta ® schützt die wertvollen Aromen der
Bohnen bis zu ihrer Zubereitung – dank Best
Aroma system: Für jeden Kaffee wird nur die
jeweils benötigte Menge Bohnen stets frisch
gemahlen und dann direkt und ohne Umwege
verarbeitet. Für den perfekten Kaffeegenuss.
Abk.:
Ges. mit
beschr.
Haftung
Faulendes
6
Treibstoff
für Ottomotoren
1. Preis:
5
6
Lösen Sie das Rätsel und schicken Sie uns
das Lösungswort mit der beigefügten
Postkarte (Heft­m it­te). Mit ein wenig Glück
gewinnen Sie einen unserer Preise.
7
s1017-21
8
Foto: Polar Electro GmbH
schmaler
Durchlass
Novität
Foto: WMF · Württembergische Metallfabriken AG
Abk.: Gemeinde
9
Einsend
eschlus
s:
016
31.03.2
Teilnahmebedingungen:
Bitte schicken Sie die richtige Lösung bis zum angegebenen
Einsendeschluss an die BGW · Kommunikation · Redaktion
BGW mitteilungen · 22079 Hamburg. Dazu können Sie die
Karte „Post an die BGW“ in diesem Heft nutzen. Beschäftigte
der BGW und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte
Dienste und sonstige Dienstleistungsunternehmen ist nicht zulässig.
Unter mehreren richtigen Lösungen entscheidet das Los. Es werden nur Einsendungen berücksichtigt, in denen die Anschrift des Teilnehmers oder der Teilnehmerin und das richtige Lösungswort (keine Mehrfachnennungen) angegeben sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung von Sachpreisen erfolgt nicht. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden
schriftlich benachrichtigt. Alle Preise sind gestiftet und nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
3. Preis:
Polar Loop 2 ist der elegante und wasserdichte
Activity Tracker, mit dem man kinderleicht in
Bewegung bleibt. Das formschöne Armband
überwacht die tägliche Aktivität und sogar den
Schlaf und verhilft so zu mehr Fitness und Gesundheit.
BGW mitteilungen 01 | 2016
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www.bgw-online.de
Postvertriebsstück C 10874 . Gebühr bezahlt
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW) . 22079 Hamburg
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für Ihre Gefährdungsbeurteilung!
Für das Friseurhandwerk
Per Web-App ganz einfach Gefährdungen erfassen und Maßnahmen festlegen – auf dem
Smartphone oder dem PC. Die Anwendung in zwei Versionen gibt es exklusiv unter
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Für Kindertagesstätten
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Für den Bereich Rehabilitation und Werkstätten
Fotos: BGW/Werner Bartsch; fotolia/Kurhan, Subbotina Anna, K.C.
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