Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in Deutschland

Überblick: Flüchtlingshilfe der
Bundeswehr in Deutschland
BMVg, Stand: 30. März.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen
bezeichnete die Unterbringung und
Versorgung von Flüchtlingen und
Asylbegehrenden als eine große
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „In der
akuten Krise war und ist mir wichtig, dass die
Bundeswehr ihr Land nicht im Stich lässt. Und
man muss sagen, die Soldatinnen und
Soldaten – in der Spitze bis zu 9.000 am Tag – haben Großartiges geleistet. Die Dankbarkeit
spürt man im gesamten Land. Jetzt, in der akuten Krise, verschaffen wir den Kommunen und
Ländern Zeit, die Strukturen und die Personaldecke aufzubauen, die sie zur Bewältigung
ihrer Aufgabe brauchen. Zurzeit füllen wir ihre Lücken. Aber aus einer Amtshilfe in akuter Not
darf keine Regelaufgabe der Bundeswehr werden. Ich habe deshalb für mich die Linie
gezogen, dass wir bis zum Sommer – wenn die Situation sich aufgrund der ergriffenen
Maßnahmen verbessert hat – den Kommunen und Ländern durch unsere Amtshilfe
ausreichend Raum verschaffen, um ohne Hektik nach und nach die Lücken aufzufüllen und
eigene Strukturen aufzubauen. Dann ist die Bundeswehr ein Jahr in Amtshilfe tätig
gewesen.“, so die Ministerin gegenüber dem Deutschen Bundeswehrverband.
Trotz der erfolgten Reduzierungen der gebundenen Kräfte der Bundeswehr in der Flüchtlingshilfe, bleibt der Umfang des eingesetzten Personals auf hohem Niveau. Ein Drittel der
eingesetzten Kräfte der Bundeswehr werden aktuell zur Unterstützung des BAMF eingesetzt.
Mit Umsetzung der vorliegenden zusätzlichen Personalforderung des BAMF wird dieser
Anteil weiter anwachsen. Ein Zurückführen aller Bundeswehrkräfte in ihre originären
Aufgaben erscheint erst im Jahre 2017 möglich.
Unterbringung in Liegenschaften
Bisher hat die Bundeswehr in 78 Liegenschaften (Kasernen und Standortübungsplätzen) und
zwei Wartezentren Unterbringungsmöglichkeiten für rund 48.170 Flüchtlinge bereitgestellt.
Dies erfolgt durch die vorzeitige Rückgabe/Teilrückgabe von 22 sowie die zeitlich befristete
Mitbenutzung von 56 Liegenschaften und Liegenschaftsteilen, sowie den Betrieb der
Wartezentren. Bei den Kasernen und anderen Liegenschaften handelt es sich um Gebäude,
aber auch reine Flächen zum Aufbau von Containern oder Zelten.
Die tatsächlichen Belegungszahlen werden durch die verantwortlichen
Gebietskörperschaften festgelegt. Die Bundeswehr hat darauf keinen Einfluss.
Die Zahlen spiegeln nur den aktuell genutzten Unterbringungsumfang wider. Weitere
Liegenschaften befinden sich in der Prüfung. Einige Belegungsmöglichkeiten stehen noch
nicht bereit, da sie noch entsprechend hergerichtet werden müssen. Eine Anpassung der
Zahlen erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen.
Um weitere Unterbringungskapazitäten zu nutzen, schränkt sich die Bundeswehr im Rahmen
der gemeinsamen Verpflichtung, wo immer möglich, ein. Dabei wird auch der Übungs- und
Nachtschießbetrieb auf den Standortübungsplätzen so beschränkt, dass eine Unterbringung
möglich ist.
Personelle und materielle Unterstützungsleistungen
Weitere Unterstützungsleistungen mit Material (Zelte) und Zeltaufbau, Betten, mobile
Röntgengeräte sowie Personal ergänzen diese Anstrengungen. 667 Angehörige der
Bundeswehr unterstützen als Abordnungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Unterstützung erfolgt auch durch die Bereitstellung von Transportkapazitäten sowie
organisatorische und sanitätsdienstliche Leistungen. Das Verteidigungsministerium hat die
Truppe angewiesen, die Strukturen der Flüchtlingsunterstützung so auszurichten, dass
insbesondere bei langfristigen Projekten (Unterstützung bei Betrieb von Unterkünften,
Wartezentren, Drehkreuzen, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen) die Hilfe für die
stark belasteten ehrenamtlichen und lokalen Kräfte durch Personal der Bundeswehr für diese
planbarer und verlässlicher wird. Derzeit werden 52 Projekte unterstützt.
Aktuell sind durchschnittlich 3.360 Bundeswehr-Angehörige, zum Teil im Schichtbetrieb, in
der Flüchtlingshilfe gebunden.
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr
 15 mobile Röntgengeräte werden bereitgestellt, von den 8 ausgegeben sind.
 Die Bundeswehr unterstützt mit bis zu 80 Bussen und Kraftfahrern beim
Personentransport, derzeit sind 2 Busse im Einsatz.
 42 Sanitätskräfte werden im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung und der
allgemeinen medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
eingesetzt.
 In 10 Liegenschaften ist die Bundeswehr für den abwehrenden Brandschutz
zuständig.
 Verpflegung: über 945.214 Einheiten (Stand: 29. März 2016) ausgegeben.
 Bisher wurden 13.590 Betten bereitgestellt.
Um etwa das zum Teil seit Wochen im Dauereinsatz befindliche Leitungspersonal der
lokalen Hilfsorganisationen zu entlasten, bereitet die Bundeswehr nun gezielt eigene
Führungskräfte auf den Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor. Seit Mitte November bietet das
Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz wöchentlich zwei auf die
Flüchtlingshilfe zugeschnittene Lehrgänge für Führungspersonal der Streitkräfte an.
Die dargelegten Unterstützungsleistungen zählen nicht zu dem originären Auftrag der
Bundeswehr. Die Bundeswehr leistet diese Flüchtlingshilfe für die ersuchenden Kommunen
und Behörden der Länder daher im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35
Absatz 1 des Grundgesetzes beziehungsweise der §§ 4 ff des
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.
Amtshilfe wird weiterhin abgestimmt auf die vorliegenden Amtshilfeersuchen geleistet.
Mittelfristig (bis zum Sommer dieses Jahres) ist es die Absicht des BMVg, die in der
Amtshilfe gemäß Art 35 Abs. 1 GG gebundenen Kräfte schrittweise herauszulösen und in
ihre originären Aufgaben zurückzuführen.
Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren
Mit der Übernahme der Themenverantwortung im Arbeitsbereich 4 – „Unterbringung /
Liegenschaften“ am 8. Oktober 2015 obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die
Verantwortung für die Bereitstellung der durch den Bund gegenüber den Bundesländern
zugesagten zusätzlichen 40.000 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Wartezentren.
Die Wartezentren Feldkirchen und Erding wachsen infrastrukturell bis März 2016 auf eine
Zielkapazität von jeweils 5.000 Unterkunftsplätzen auf.
In den Wartezentren Feldkirchen und Erding liegt jeweils eine Kapazität von circa 3.700
winterfesten Unterkunftsplätzen vor.
Die Kapazität im Camp Fallingbostel/ Oerbke liegt bei 6.000 Unterbringungsmöglichkeiten,
der Aufwuchs auf 7.200 Unterbringungsmöglichkeiten ist im Laufe des Jahres durch das
Land Niedersachsen geplant. Alle Unterbringungsmöglichkeiten sind winterfest.