Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in Deutschland BMVg, Stand: 30. März. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bezeichnete die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden als eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „In der akuten Krise war und ist mir wichtig, dass die Bundeswehr ihr Land nicht im Stich lässt. Und man muss sagen, die Soldatinnen und Soldaten – in der Spitze bis zu 9.000 am Tag – haben Großartiges geleistet. Die Dankbarkeit spürt man im gesamten Land. Jetzt, in der akuten Krise, verschaffen wir den Kommunen und Ländern Zeit, die Strukturen und die Personaldecke aufzubauen, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgabe brauchen. Zurzeit füllen wir ihre Lücken. Aber aus einer Amtshilfe in akuter Not darf keine Regelaufgabe der Bundeswehr werden. Ich habe deshalb für mich die Linie gezogen, dass wir bis zum Sommer – wenn die Situation sich aufgrund der ergriffenen Maßnahmen verbessert hat – den Kommunen und Ländern durch unsere Amtshilfe ausreichend Raum verschaffen, um ohne Hektik nach und nach die Lücken aufzufüllen und eigene Strukturen aufzubauen. Dann ist die Bundeswehr ein Jahr in Amtshilfe tätig gewesen.“, so die Ministerin gegenüber dem Deutschen Bundeswehrverband. Trotz der erfolgten Reduzierungen der gebundenen Kräfte der Bundeswehr in der Flüchtlingshilfe, bleibt der Umfang des eingesetzten Personals auf hohem Niveau. Ein Drittel der eingesetzten Kräfte der Bundeswehr werden aktuell zur Unterstützung des BAMF eingesetzt. Mit Umsetzung der vorliegenden zusätzlichen Personalforderung des BAMF wird dieser Anteil weiter anwachsen. Ein Zurückführen aller Bundeswehrkräfte in ihre originären Aufgaben erscheint erst im Jahre 2017 möglich. Unterbringung in Liegenschaften Bisher hat die Bundeswehr in 78 Liegenschaften (Kasernen und Standortübungsplätzen) und zwei Wartezentren Unterbringungsmöglichkeiten für rund 48.170 Flüchtlinge bereitgestellt. Dies erfolgt durch die vorzeitige Rückgabe/Teilrückgabe von 22 sowie die zeitlich befristete Mitbenutzung von 56 Liegenschaften und Liegenschaftsteilen, sowie den Betrieb der Wartezentren. Bei den Kasernen und anderen Liegenschaften handelt es sich um Gebäude, aber auch reine Flächen zum Aufbau von Containern oder Zelten. Die tatsächlichen Belegungszahlen werden durch die verantwortlichen Gebietskörperschaften festgelegt. Die Bundeswehr hat darauf keinen Einfluss. Die Zahlen spiegeln nur den aktuell genutzten Unterbringungsumfang wider. Weitere Liegenschaften befinden sich in der Prüfung. Einige Belegungsmöglichkeiten stehen noch nicht bereit, da sie noch entsprechend hergerichtet werden müssen. Eine Anpassung der Zahlen erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen. Um weitere Unterbringungskapazitäten zu nutzen, schränkt sich die Bundeswehr im Rahmen der gemeinsamen Verpflichtung, wo immer möglich, ein. Dabei wird auch der Übungs- und Nachtschießbetrieb auf den Standortübungsplätzen so beschränkt, dass eine Unterbringung möglich ist. Personelle und materielle Unterstützungsleistungen Weitere Unterstützungsleistungen mit Material (Zelte) und Zeltaufbau, Betten, mobile Röntgengeräte sowie Personal ergänzen diese Anstrengungen. 667 Angehörige der Bundeswehr unterstützen als Abordnungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Unterstützung erfolgt auch durch die Bereitstellung von Transportkapazitäten sowie organisatorische und sanitätsdienstliche Leistungen. Das Verteidigungsministerium hat die Truppe angewiesen, die Strukturen der Flüchtlingsunterstützung so auszurichten, dass insbesondere bei langfristigen Projekten (Unterstützung bei Betrieb von Unterkünften, Wartezentren, Drehkreuzen, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen) die Hilfe für die stark belasteten ehrenamtlichen und lokalen Kräfte durch Personal der Bundeswehr für diese planbarer und verlässlicher wird. Derzeit werden 52 Projekte unterstützt. Aktuell sind durchschnittlich 3.360 Bundeswehr-Angehörige, zum Teil im Schichtbetrieb, in der Flüchtlingshilfe gebunden. Unterstützungsleistungen der Bundeswehr 15 mobile Röntgengeräte werden bereitgestellt, von den 8 ausgegeben sind. Die Bundeswehr unterstützt mit bis zu 80 Bussen und Kraftfahrern beim Personentransport, derzeit sind 2 Busse im Einsatz. 42 Sanitätskräfte werden im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung und der allgemeinen medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden eingesetzt. In 10 Liegenschaften ist die Bundeswehr für den abwehrenden Brandschutz zuständig. Verpflegung: über 945.214 Einheiten (Stand: 29. März 2016) ausgegeben. Bisher wurden 13.590 Betten bereitgestellt. Um etwa das zum Teil seit Wochen im Dauereinsatz befindliche Leitungspersonal der lokalen Hilfsorganisationen zu entlasten, bereitet die Bundeswehr nun gezielt eigene Führungskräfte auf den Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor. Seit Mitte November bietet das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz wöchentlich zwei auf die Flüchtlingshilfe zugeschnittene Lehrgänge für Führungspersonal der Streitkräfte an. Die dargelegten Unterstützungsleistungen zählen nicht zu dem originären Auftrag der Bundeswehr. Die Bundeswehr leistet diese Flüchtlingshilfe für die ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder daher im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes beziehungsweise der §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Amtshilfe wird weiterhin abgestimmt auf die vorliegenden Amtshilfeersuchen geleistet. Mittelfristig (bis zum Sommer dieses Jahres) ist es die Absicht des BMVg, die in der Amtshilfe gemäß Art 35 Abs. 1 GG gebundenen Kräfte schrittweise herauszulösen und in ihre originären Aufgaben zurückzuführen. Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren Mit der Übernahme der Themenverantwortung im Arbeitsbereich 4 – „Unterbringung / Liegenschaften“ am 8. Oktober 2015 obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die Verantwortung für die Bereitstellung der durch den Bund gegenüber den Bundesländern zugesagten zusätzlichen 40.000 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren. Die Wartezentren Feldkirchen und Erding wachsen infrastrukturell bis März 2016 auf eine Zielkapazität von jeweils 5.000 Unterkunftsplätzen auf. In den Wartezentren Feldkirchen und Erding liegt jeweils eine Kapazität von circa 3.700 winterfesten Unterkunftsplätzen vor. Die Kapazität im Camp Fallingbostel/ Oerbke liegt bei 6.000 Unterbringungsmöglichkeiten, der Aufwuchs auf 7.200 Unterbringungsmöglichkeiten ist im Laufe des Jahres durch das Land Niedersachsen geplant. Alle Unterbringungsmöglichkeiten sind winterfest.
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