Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in Deutschland Berlin

Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr
in Deutschland
Berlin, 15.03.2016, BMVg, Stand: 15. März.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen
bezeichnete die Unterbringung und Versorgung
von Flüchtlingen und Asylbegehrenden als eine
große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „In der
akuten Krise war und ist mir wichtig, dass die
Bundeswehr ihr Land nicht im Stich lässt. Und
man muss sagen, die Soldatinnen und Soldaten
– in der Spitze bis zu 9.000 am Tag – haben
Großartiges geleistet. Die Dankbarkeit spürt man im gesamten Land. Jetzt, in der akuten
Krise, verschaffen wir den Kommunen und Ländern Zeit, die Strukturen und die
Personaldecke aufzubauen, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgabe brauchen. Zurzeit füllen
wir ihre Lücken. Aber aus einer Amtshilfe in akuter Not darf keine Regelaufgabe der
Bundeswehr werden. Ich habe deshalb für mich die Linie gezogen, dass wir bis zum
Sommer – wenn die Situation sich aufgrund der ergriffenen Maßnahmen verbessert hat –
den Kommunen und Ländern durch unsere Amtshilfe ausreichend Raum verschaffen, um
ohne Hektik nach und nach die Lücken aufzufüllen und eigene Strukturen aufzubauen. Dann
ist die Bundeswehr ein Jahr in Amtshilfe tätig gewesen.“, so die Ministerin gegenüber dem
Deutschen Bundeswehrverband.
Trotz der erfolgten Reduzierungen der gebundenen Kräfte der Bundeswehr in der Flüchtlingshilfe, bleibt der Umfang des eingesetzten Personals auf hohem Niveau. Ein Drittel der
eingesetzten Kräfte der Bundeswehr werden aktuell zur Unterstützung des BAMF eingesetzt.
Mit Umsetzung der vorliegenden zusätzlichen Personalforderung des BAMF wird dieser
Anteil weiter anwachsen. Ein Zurückführen aller Bundeswehrkräfte in ihre originären
Aufgaben erscheint erst im Jahre 2017 möglich.
Unterbringung in Liegenschaften
Bisher hat die Bundeswehr in 78 Liegenschaften (Kasernen und Standortübungsplätzen) und
zwei Wartezentren Unterbringungsmöglichkeiten für rund 47.470 Flüchtlinge bereitgestellt.
Dies erfolgt durch die vorzeitige Rückgabe/Teilrückgabe von 22 sowie die zeitlich befristete
Mitbenutzung von 56 Liegenschaften und Liegenschaftsteilen, sowie den Betrieb der
Wartezentren. Bei den Kasernen und anderen Liegenschaften handelt es sich um Gebäude,
aber auch reine Flächen zum Aufbau von Containern oder Zelten.
Die tatsächlichen Belegungszahlen werden durch die verantwortlichen
Gebietskörperschaften festgelegt. Die Bundeswehr hat darauf keinen Einfluss.
Die Zahlen spiegeln nur den aktuell genutzten Unterbringungsumfang wider. Weitere
Liegenschaften befinden sich in der Prüfung. Einige Belegungsmöglichkeiten stehen noch
nicht bereit, da sie noch entsprechend hergerichtet werden müssen. Eine Anpassung der
Zahlen erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen.
Um weitere Unterbringungskapazitäten zu nutzen, schränkt sich die Bundeswehr im Rahmen
der gemeinsamen Verpflichtung, wo immer möglich, ein. Dabei wird auch der Übungs- und
Nachtschießbetrieb auf den Standortübungsplätzen so beschränkt, dass eine Unterbringung
möglich ist.
Personelle und materielle Unterstützungsleistungen
Weitere Unterstützungsleistungen mit Material (Zelte) und Zeltaufbau, Betten, mobile
Röntgengeräte sowie Personal ergänzen diese Anstrengungen. 670 Angehörige der
Bundeswehr unterstützen als Abordnungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Unterstützung erfolgt auch durch die Bereitstellung von Transportkapazitäten sowie
organisatorische und sanitätsdienstliche Leistungen. Das Verteidigungsministerium hat die
Truppe angewiesen, die Strukturen der Flüchtlingsunterstützung so auszurichten, dass
insbesondere bei langfristigen Projekten (Unterstützung bei Betrieb von Unterkünften,
Wartezentren, Drehkreuzen, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen) die Hilfe für die
stark belasteten ehrenamtlichen und lokalen Kräfte durch Personal der Bundeswehr für diese
planbarer und verlässlicher wird. Derzeit werden 50 Projekte unterstützt.
Aktuell sind durchschnittlich 3.700 Bundeswehr-Angehörige, zum Teil im Schichtbetrieb, in
der Flüchtlingshilfe gebunden.
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr
 15 mobile Röntgengeräte werden bereitgestellt, von den 8 ausgegeben sind.
 Die Bundeswehr unterstützt mit bis zu 80 Bussen und Kraftfahrern beim
Personentransport, derzeit sind 11 Busse im Einsatz.
 72 Sanitätskräfte werden im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung und der
allgemeinen medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
eingesetzt.
 In 10 Liegenschaften ist die Bundeswehr für den abwehrenden Brandschutz
zuständig.
 Verpflegung: über 927.134 Einheiten (Stand: 14. März 2016) ausgegeben.
 Bisher wurden 13.590 Betten bereitgestellt.
Um etwa das zum Teil seit Wochen im Dauereinsatz befindliche Leitungspersonal der
lokalen Hilfsorganisationen zu entlasten, bereitet die Bundeswehr nun gezielt eigene
Führungskräfte auf den Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor. Seit Mitte November bietet das
Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz wöchentlich zwei auf die
Flüchtlingshilfe zugeschnittene Lehrgänge für Führungspersonal der Streitkräfte an.
Die dargelegten Unterstützungsleistungen zählen nicht zu dem originären Auftrag der
Bundeswehr. Die Bundeswehr leistet diese Flüchtlingshilfe für die ersuchenden Kommunen
und Behörden der Länder daher im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35
Absatz 1 des Grundgesetzes beziehungsweise der §§ 4 ff des
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.
Amtshilfe wird weiterhin abgestimmt auf die vorliegenden Amtshilfeersuchen geleistet.
Mittelfristig (bis zum Sommer dieses Jahres) ist es die Absicht des BMVg, die in der
Amtshilfe gemäß Art 35 Abs. 1 GG gebundenen Kräfte schrittweise herauszulösen und in
ihre originären Aufgaben zurückzuführen.
Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren
Mit der Übernahme der Themenverantwortung im Arbeitsbereich 4 – „Unterbringung /
Liegenschaften“ am 8. Oktober 2015 obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die
Verantwortung für die Bereitstellung der durch den Bund gegenüber den Bundesländern
zugesagten zusätzlichen 40.000 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Wartezentren.
Die Wartezentren Feldkirchen und Erding wachsen infrastrukturell bis März 2016 auf eine
Zielkapazität von jeweils 5.000 Unterkunftsplätzen auf. Im Wartezentrum Feldkirchen liegt
derzeit bereits eine Kapazität von circa 3.000 winterfesten Unterkunftsplätzen vor, während
im Wartezentrum Erding eine Kapazität von circa 3.700 beheizbaren Unterkunftsplätzen
erreicht ist. Die Kapazität im Camp Fallingbostel/ Oerbke liegt bei 6.000
Unterbringungsmöglichkeiten, der Aufwuchs auf 7.200 Unterbringungsmöglichkeiten ist im
Laufe des Jahres durch das Land Niedersachsen geplant. Alle Unterbringungsmöglichkeiten
sind winterfest.