Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in Deutschland Berlin

Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in Deutschland
Berlin, 26.02.2016, BMVg, Stand: 26. Februar.
Verteidigungsministerin Ursula von der
Leyen hat bei der Unterbringung und
Versorgung von Flüchtlingen und
Asylbegehrenden im Rahmen ihrer
Möglichkeiten „maximale Kulanz“ zugesagt.
Durch die Amtshilfe hat die Bundeswehr den
Kommunen und Ländern Zeit verschafft, um
Strukturen und die Personaldecke
aufzubauen, die sie zur Bewältigung ihrer
Aufgabe brauchen, so die Ministerin. Noch
bis zum Sommer soll diese Hilfe fortgesetzt
werden.
(Flüchtlinge in der Grüntenkaserne in Sonthofen)
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bezeichnete die Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen und Asylbegehrenden als eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „In der akuten
Krise war und ist mir wichtig, dass die Bundeswehr ihr Land nicht im Stich lässt. Und man muss sagen,
die Soldatinnen und Soldaten – in der Spitze bis zu 9.000 am Tag – haben Großartiges geleistet. Die
Dankbarkeit spürt man im gesamten Land. Jetzt, in der akuten Krise, verschaffen wir den Kommunen
und Ländern Zeit, die Strukturen und die Personaldecke aufzubauen, die sie zur Bewältigung ihrer
Aufgabe brauchen. Zurzeit füllen wir ihre Lücken. Aber aus einer Amtshilfe in akuter Not darf keine
Regelaufgabe der Bundeswehr werden. Ich habe deshalb für mich die Linie gezogen, dass wir bis zum
Sommer – wenn die Situation sich aufgrund der ergriffenen Maßnahmen verbessert hat – den
Kommunen und Ländern durch unsere Amtshilfe ausreichend Raum verschaffen, um ohne Hektik
nach und nach die Lücken aufzufüllen und eigene Strukturen aufzubauen. Dann ist die Bundeswehr
ein Jahr in Amtshilfe tätig gewesen.“, so die Ministerin gegenüber dem Deutschen
Bundeswehrverband.
Der Kräftebedarf für das vorgehaltene Personal konnte durch Konsolidierung in den Projekten
deutlich reduziert werden. Eine weitere Verringerung der gebundenen Kräfte ist in den nächsten
Wochen zu erwarten. Ebenso ist zu erwarten, dass einige Projekte vorzeitig abgeschlossen werden.
Unterbringung in Liegenschaften
Bisher hat die Bundeswehr in 77 Liegenschaften (Kasernen und Standortübungsplätzen) und zwei
Wartezentren Unterbringungsmöglichkeiten für rund 47.310 Flüchtlinge bereitgestellt. Dies erfolgt
durch die vorzeitige Rückgabe/Teilrückgabe von 21 sowie die zeitlich befristete Mitbenutzung von 56
Liegenschaften und Liegenschaftsteilen, sowie den Betrieb der Wartezentren. Bei den Kasernen und
anderen Liegenschaften handelt es sich um Gebäude, aber auch reine Flächen zum Aufbau von
Containern oder Zelten. Die tatsächlichen Belegungszahlen werden durch die verantwortlichen
Gebietskörperschaften festgelegt. Die Bundeswehr hat darauf keinen Einfluss.
Die Zahlen spiegeln nur den aktuell genutzten Unterbringungsumfang wider. Weitere Liegenschaften
befinden sich in der Prüfung. Einige Belegungsmöglichkeiten stehen noch nicht bereit, da sie noch
entsprechend hergerichtet werden müssen. Eine Anpassung der Zahlen erfolgt nach Abschluss der
Maßnahmen.
Um weitere Unterbringungskapazitäten zu nutzen, schränkt sich die Bundeswehr im Rahmen der
gemeinsamen Verpflichtung, wo immer möglich, ein. Dabei wird auch der Übungs- und Nachtschießbetrieb auf den Standortübungsplätzen so beschränkt, dass eine Unterbringung möglich ist.
Personelle und materielle Unterstützungsleistungen
Weitere Unterstützungsleistungen mit Material (Zelte) und Zeltaufbau, Betten, mobile
Röntgengeräte sowie Personal ergänzen diese Anstrengungen. 655 Angehörige der Bundeswehr
unterstützen als Abordnungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.Unterstützung erfolgt
auch durch die Bereitstellung von Transportkapazitäten sowie organisatorische und sanitäts dienstliche Leistungen. Das Verteidigungsministerium hat die Truppe angewiesen, die Strukturen der
Flüchtlingsunterstützung so auszurichten, dass insbesondere bei langfristigen Projekten
(Unterstützung bei Betrieb von Unterkünften, Wartezentren, Drehkreuzen, Versorgung und
Registrierung von Flüchtlingen) die Hilfe für die stark belasteten ehrenamtlichen und lokalen Kräfte
durch Personal der Bundeswehr für diese planbarer und verlässlicher wird. Derzeit werden 68
Projekte unterstützt. Aktuell sind durchschnittlich 4.300 Bundeswehr-Angehörige, zum Teil im
Schichtbetrieb, in der Flüchtlingshilfe gebunden.
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr
 16 mobile Röntgengeräte werden bereitgestellt, von den 8 ausgegeben sind.
 Die Bundeswehr unterstützt mit bis zu 80 Bussen und Kraftfahrern beim Personentransport,
derzeit sind 11 Busse im Einsatz.
 73 Sanitätskräfte werden im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung und der allgemeinen
medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden eingesetzt.
 In 10 Liegenschaften ist die Bundeswehr für den abwehrenden Brandschutz zuständig.
 Verpflegung: über 904.335 Einheiten (Stand: 22. Februar 2016) ausgegeben.
 Bisher wurden 13.065 Betten bereitgestellt.
Um etwa das zum Teil seit Wochen im Dauereinsatz befindliche Leitungspersonal der lokalen
Hilfsorganisationen zu entlasten, bereitet die Bundeswehr nun gezielt eigene Führungskräfte auf den
Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor. Seit Mitte November bietet das Zentrum Innere Führung der
Bundeswehr in Koblenz wöchentlich zwei auf die Flüchtlingshilfe zugeschnittene Lehrgänge für
Führungspersonal der Streitkräfte an. Die dargelegten Unterstützungsleistungen zählen nicht zu dem
originären Auftrag der Bundeswehr. Die Bundeswehr leistet diese Flüchtlingshilfe für die
ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder daher im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage
des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes beziehungsweise der §§ 4 ff des
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Amtshilfe wird weiterhin abgestimmt auf die
vorliegenden Amtshilfeersuchen geleistet. Mittelfristig (bis zum Sommer dieses Jahres) ist es die
Absicht des BMVg, die in der Amtshilfe gemäß Art 35 Abs. 1 GG gebundenen Kräfte schrittweise
herauszulösen und in ihre originären Aufgaben zurückzuführen.
Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren
Mit der Übernahme der Themenverantwortung im Arbeitsbereich 4 – „Unterbringung /
Liegenschaften“ am 8. Oktober 2015 obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die
Verantwortung für die Bereitstellung der durch den Bund gegenüber den Bundesländern zugesagten
zusätzlichen 40.000 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren.
Die Wartezentren Feldkirchen und Erding wachsen bis März 2016 auf eine Zielkapazität von jeweils
5.000 Unterkunftsplätzen auf. Im Wartezentrum Feldkirchen liegt derzeit bereits eine Kapazität von
circa 2.600 winterfesten Unterkunftsplätzen vor, während im Wartezentrum Erding eine Kapazität
von circa 3.700 beheizbaren Unterkunftsplätzen erreicht ist. Die Kapazität im Camp Fallingbostel/
Oerbke ist auf 6.000 Unterbringungsmöglichkeiten gestiegen, der Aufwuchs auf 7.200
Unterbringungsmöglichkeiten ist in 2016 geplant. Alle Unterbringungsmöglichkeiten sind winterfest.