Antrag auf Beitragsermäßigung

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Techniker Krankenkasse
22790 Hamburg
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Vorname
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Straße, Nr.
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PLZ, Ort
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Vers.-Nr.
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Bitte beachten Sie: Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein.
Antrag auf Beitragsermäßigung
Beitragspflichtiges Einkommen
Beitragspflichtig sind der steuerrechtliche Gewinn aus der Selbstständigkeit und anderes Einkommen. Beim steuerrechtlichen Gewinn sind Betriebsausgaben (z. B. Personalkosten, Miete für Betriebsräume, Abschreibungen) bereits
abgezogen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Einkünfte aus der Beschäftigung und anderes Einkommen
beitragspflichtig.
Eine vollständige Kopie meines letzten Einkommensteuerbescheids zur Selbstständigkeit füge ich bei.

Mein letzter Einkommensteuerbescheid liegt Ihnen bereits vor für das Jahr
Sobald ein neuer Steuerbescheid vorliegt, sende ich ihn umgehend zu.
Angaben zur Existenzgründung
Als Existenzgründer habe ich noch keinen Einkommensteuerbescheid erhalten.
Sobald er vorliegt, reiche ich ihn umgehend nach.
Meine monatlichen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
(ohne Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld) betragen in den
kommenden zwölf Monaten voraussichtlich durchschnittlich
 ,  Euro
Bitte schätzen Sie Ihre Einkünfte so genau wie möglich und fügen Sie entsprechende Nachweise bei
(z. B. eine Erklärung Ihres Steuerberaters oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung).
Gründungszuschuss
habe ich beantragt
erhalte ich
Einstiegsgeld
habe ich beantragt
erhalte ich
Bitte fügen Sie eine Kopie des Bescheids über die Leistungsbewilligung bei.
Weiteres Einkommen
Beitragspflichtig sind z. B. ausländische Renten oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bitte geben Sie die
tatsächliche Höhe der Zinsen/Erträge an, auch wenn sie unter dem Steuerfreibetrag liegt.
Dieses beträgt jährlich
 ,  Euro
Art des Einkommens 
Angaben zum Ehe-/Lebenspartner* oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
Ich lebe in einem gemeinsamen Haushalt zusammen mit meinem
Ehepartner
Mein Ehepartner ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
eingetragenen Lebenspartner*
Mein Lebenspartner* ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Partner (eheähnliche Gemeinschaft)
Die weiteren Angaben benötigen wir, wenn Ihr Ehe-/Lebenspartner* oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
eigenes Einkommen hat. Bitte fügen Sie für alle Einkommensarten entsprechende Nachweise in Kopie bei (z. B. aktueller Einkommensteuerbescheid, aktuelle Gehaltsbescheinigung oder letzter Rentenbescheid).
Monatliches Bruttoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung
(auch aus einem Minijob)
Jährliche Sonderzahlungen
(z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
 ,  Euro
 ,  Euro
Monatliche Einkünfte aus Kapitalvermögen
 ,  Euro
Monatliche gesetzliche Renten
(z. B. Alters- oder Hinterbliebenenrente)
 ,  Euro
Monatliche Versorgungsbezüge
(z. B. Betriebsrente, Pension)
 ,  Euro
Jährliche Sonderzahlungen
 ,  Euro
Monatliche Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
 ,  Euro
Monatliche Leistungen der Agentur für Arbeit
 ,  Euro
Monatliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
 ,  Euro
Monatliches sonstiges Einkommen
 ,  Euro
Art des sonstigen Einkommens

Angaben zum Vermögen
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände. Eine detaillierte Auflistung entnehmen Sie bitte dem Beratungsblatt "Beitragsermäßigung für Selbstständige".
Mein gesamtes Vermögen übersteigt den Freibetrag in Höhe von 11.620 Euro.
Das gesamte Vermögen meines Ehe-/Lebenspartners* oder Partners einer
eheähnlichen Gemeinschaft übersteigt den Freibetrag von 11.620 Euro.
*eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Angaben zu Kindern
Bitte machen Sie Angaben zu den Kindern, die in Ihrem Haushalt leben - bei eheähnlichen Partnerschaften auch zu
den im Haushalt lebenden Kindern des Partners. Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie nur
dann eintragen, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und zuvor Wehr- oder Zivildienst geleistet
haben.
1. Kind
2. Kind
3. Kind
Name
Vorname
Geburtsdatum
Versicherung
familienversichert
familienversichert
familienversichert
Ist das Kind nicht bei der TK familienversichert, fügen Sie bitte eine entsprechende Versicherungsbescheinigung bei.
selbst gesetzlich
selbst gesetzlich
selbst gesetzlich
privat versichert
privat versichert
privat versichert
Falls Kinder nicht familienversichert sind, brauchen wir noch diese Angaben:
Einkommen mtl. in EUR
Art des Einkommens
z. B. Bruttoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
oder aus Kapitalvermögen
Das Kind befindet sich
in Schul- oder Berufsausbildung
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Bitte fügen Sie bei Kindern ab dem 23. Lebensjahr eine aktuelle Schulbescheinigung bei.
Das Kind hat Wehrdienst oder gesetzlich
geregelten Freiwilligendienst geleistet
von
von
von
bis
bis
bis
Fügen Sie bitte eine Dienstzeitbescheinigung oder einen Nachweis über den
Freiwilligendienst bei.
Falls Ihr Ehe-/Lebenspartner* nicht gesetzlich krankenversichert ist, brauchen wir noch diese Angaben:
Für das Kind
sind wir gemeinsam
unterhaltsberechtigt
ja
nein
ja
nein
ja
Falls Sie Kindergeld erhalten, senden Sie uns bitte eine Kopie des aktuellen
Kindergeldbescheids zu.
nein
Angaben zur Pflegeversicherung
Ich bin Mutter/Vater eines Kindes/mehrerer Kinder.
Falls noch nicht geschehen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis
(z. B. Kopie der Geburtsurkunde) zu.
Die Angaben zum Einkommen verwenden wir auch für die TK-Pflegeversicherung.
Bei Fragen helfen Sie uns mit folgenden Angaben
Telefon

E-Mail

Datum
 Unterschrift
Tag
Monat
Jahr
Ihre persönlichen Daten (Sozialdaten) brauchen wir, um unsere Aufgaben für Sie richtig zu erledigen. Die
Rechtsgrundlagen hierfür sind § 284 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und § 94 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).