10/2015 KV-Intern

Intern
10 | 2015
Honorarbeschluss auf Bundesebene:
800 Mio Euro für ambulante Versorgung
Behandlung von Flüchtlingen:
Weitere Fortbildungen in Cottbus
und Neuruppin
Informationen für den Praxisalltag:
Neue AU‐Bescheinigung
Hygiene in Psychotherapie‐Praxen
Broschüre zum Qualitätsmanagement
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Intern
Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser
als wenn das im Sommer verabschiedete GKV‐Versorgungsstärkungsgesetz nicht
schon genug bundespolitische Eingriffe in unser – trotz teils widriger Umstände –
gut funktionierendes ambulantes Versorgungssystem gebracht hätte, kommt
schon jetzt das nächste höchst zweifelhafte politische Vorhaben: Im Zuge der
Krankenhausstrukturreform sollen die KVen verpflichtet werden, an den Kliniken
sogenannte Portalpraxen zu errichten. Das forderte jetzt die Bund‐Länder‐
Arbeitsgruppe in ihren Eckpunkten zum Entwurf des Krankenhausstruktur‐
gesetzes. Schon Anfang November könnte dieses beschlossen werden.
Für uns in Brandenburg sind solche Angebote nichts Neues. Starre Mauern zwischen
ambulantem und stationärem Bereich haben wir schon lange als hinderlich ange‐
sehen und entsprechend sachgerechte und am Versorgungsbedarf ausgerichtete
sektorübergreifende Lösungen entwickelt. Die gut funktionierenden KV RegioMed
Bereitschaftspraxen sind bestes Beispiel dafür.
Dennoch bereitet uns das aktuelle Vorhaben Bauchschmerzen, denn es unter‐
streicht unheilvolle Tendenzen in der Gesundheitspolitik. Zum einen scheint der
Gesetzgeber eine weitere Ambulantisierung der Krankenhauslandschaft anzustre‐
ben – und zwar zu Lasten der niedergelassenen Ärzteschaft! Zum anderen wird
wieder einmal die ärztliche Selbstverwaltung untergraben. Der Weg zu einem
staatlichen Zentralismus und Dirigismus im Gesundheitswesen wird somit weiter
geebnet!
Einfach hinnehmen werden wir dieses Vorhaben natürlich nicht. Wir setzen uns
innerhalb des KV‐Systems für konzertierte Aktionen ein, denn schließlich sind bun‐
desweit alle Niedergelassenen betroffen. Gleichzeitig suchen wir das Gespräch mit
den politisch Verantwortlichen aus Brandenburg. Unseren – in der Vergangenheit
so erfolgreich – beschrittenen Weg werden wir dabei sicher nicht verlassen und
weiterhin gemeinsam mit dem Landesministerium, den Krankenkassen, den
Kliniken und allen weiteren märkischen Akteuren des Gesundheitswesens an inno‐
vativen und sachgerechten Versorgungsstrukturen in Brandenburg arbeiten.
Es grüßt Sie herzlich
Christian Wehry
Pressesprecher der KV Brandenburg
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 1
Intern
Inhaltsverzeichnis
Berufspolitik
Praxis aktuell
Seite 2 | AUSGABE 10 / 2015
4
Aus Stroh Porzellan machen
vdek‐Herbstforum zu den Auswirkungen
des GKV‐VSG
5
800 Millionen Euro für die ambulante
Versorgung
7
„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“
8
Fortbildung zur Behandlung von Flüchtlingen in
Cottbus und Neuruppin
9
KV RegioMed: Beispielhafte Innovation
10
„Offene Fragen auf kurzem Weg klären“
12
Neue AU‐Bescheinigung (Muster 1)
13
Psychotherapeutenverfahren als eigenes
Heilverfahren anerkannt
14
Sie fragen – wir antworten
16
Qualitätsmanagement: Neue Broschüre der KBV
16
Überarbeitung von Muster 52
17
Hygiene‐Info‐Ecke
18
Herzlichen Glückwunsch!
KVBB‐Mitarbeiterinnen von KBV geehrt
18
Übersicht Aufbewahrungsfristen online
19
Ärzte und Pflegekräfte Hand in Hand
Intern
Inhaltsverzeichnis
Service
20
Niederlassungen im September 2015
20
Neuzulassungen und Ermächtigungen
40
Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
41
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten /
Zulassungsförderungen
42
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
44
Praxisbörse
47
Fortbildungen
52
„Perspektive der Schmerztherapie
in Brandenburg“
52
Polizei lädt zu Fachtagung
53
„Let’s talk about Sex“
54
„Da war doch noch was!?“
54
LAGO‐Umfrage zu Psychoonkologie
55
„Initiative Nierentransplantation“ gegründet
56
Impressum
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 3
Intern
Berufspolitik
Aus Stroh Porzellan machen
vdek‐Herbstforum zu den Auswirkungen des GKV‐VSG
„Versorgungsstärkungsgesetz
(GKV‐VSG): Umsetzung visionär kon‐
kret oder konkret visionär?“ Unter
diesem Titel stand das diesjährige
Herbstforum der Landesvertretung
Berlin/Brandenburg des Verbandes der
Ersatzkassen e.V. (vdek). Mit auf dem
Podium dabei war Dr. Hans‐Joachim
Helming, Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen Vereinigung Bran‐
denburg (KVBB). Er diskutierte mit
Almuth Hartwig‐Tiedt, Brandenburgs
Staatssekretärin für Gesundheit,
Prof. Dr. Herbert Rebscher, Vorstands‐
vorsitzender der DAK‐Gesundheit
sowie Birgit Wöllert, Mitglied des Bun‐
destages und Obfrau der Linksfrak‐
tion im Gesundheitsausschuss des
Bundestages, die Auswirkungen des
GKV‐VSG auf die medizinische Ver‐
sorgung in Brandenburg.
Fotos: vdek
Im Mittelpunkt der Diskussion stand
der Innovationsfonds, mit dem der
Gesetzgeber gezielt Projekte fördern
will, die neue Wege in der Versorgung
beschreiten. Insgesamt stehen 1,2 Mil‐
liarden Euro für vier Jahre zur Verfü‐
gung – 900 Millionen für Versorgungs‐
projekte und 300 Millionen Euro für
Versorgungsforschung.
Wie die Förderung aus dem Innova‐
tionsfonds konkret aussehen soll, wird
im Dezember bekannt gegeben. Klar
scheint dabei bisher nur eines: Kleinst‐
projekte sollen nicht unterstützt wer‐
den. Vor diesem Hintergrund sah
Dr. Hans‐Joachim Helming beste Per‐
spektiven für die sachgerechten Ver‐
sorgungsmodelle in Brandenburg. Die
KVBB sei von Anfang an auf innova‐
Seite 4 | AUSGABE 10 / 2015
Intern
Berufspolitik
tive Versorgungsstrukturen angewie‐
sen, denn Brandenburg sei seit der
Wende das Bundesland mit den
schlechtesten Rahmenbedingungen
gewesen. Man habe daher versucht,
aus Stroh Gold zu spinnen und am Ende
sei zumindest Porzellan dabei raus‐
gekommen, erläuterte Dr. Helming
augenzwinkernd.
Angetrieben worden sei die KVBB
immer von der Grundüberzeugung,
dass sich trotz widriger Umstände
passende, weil bedarfsorientierte,
Lösungen für Ärzte wie Patienten
entwickeln ließen. Daher gebe es
heute in Brandenburg einige Projekte,
die auf jeden Fall förderfähig seien.
Christian Wehry
800 Millionen Euro für die
ambulante Versorgung
Honorarverhandlungen auf Bundesebene beendet / KBV vom
Ergebnis enttäuscht
Der Orientierungswert für ärztliche
und psychotherapeutische Leistungen
steigt im nächsten Jahr um 1,6 Prozent.
Darauf hat sich der Erweiterte Bewer‐
tungsausschuss Ende September ver‐
ständigt – gegen die Stimmen der
Ärzteschaft. Das teile die Kassenärzt‐
liche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Der Orientierungswert, der die reine
Kostensteigerung in der Praxis reprä‐
sentiert, erhöht sich demnach ab
1. Januar 2016 von jetzt 10,2718 Cent
auf 10,4361 Cent – ein Honorarplus
von bundesweit rund 550 Millionen
Euro.
KBV‐Chef Dr. Andreas Gassen zeigte
sich enttäuscht. Der Beschluss bleibe
deutlich hinter den Forderungen der
Ärzte zurück, sagte er in einem Video‐
Interview mit KV‐on. Die KBV hatte
eine Anhebung des Orientierungs‐
wertes um 2,6 Prozent berechnet und
gefordert. Die Krankenkassen erach‐
teten ein Plus von 0,4 Prozent als aus‐
reichend. Da sich beide Seiten nicht
einigen konnten, musste der Erwei‐
terte Bewertungsausschuss ent‐
scheiden.
Mit der nun gegen den Willen der
Ärzteschaft festgesetzten Steigerung
um 1,6 Prozent würden die gestie‐
genen Investitions‐ und Praxiskosten
nicht in voller Höhe ausgeglichen,
kritisierte Dr. Gassen. Dies sei kein
gutes Signal an die Ärzteschaft.
Für den steigenden Behandlungs‐
bedarf ihrer Versicherten müssen die
Krankenkassen außerdem bundesweit
rund 250 Millionen Euro zusätzlich
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 5
Intern
Berufspolitik
bereitstellen. Wie viel davon in Bran‐
denburg ankommt, muss die Kassen‐
ärztliche Vereinigung Brandenburg
jetzt mit den märkischen Kranken‐
kassen verhandeln.
80 Millionen Euro mehr für
Psychotherapeuten
Die Vergütung der Psychotherapeu‐
ten steigt jährlich um 80 Millionen
Euro. Auch das hat der Erweiterte
Bewertungsausschuss Ende Septem‐
ber beschlossen. Demnach wird die
Bewertung der antrags‐ und geneh‐
migungspflichtigen Leistungen (EBM‐
Abschnitt 35.2.) rückwirkend ab dem
Jahr 2012 um rund 2,7 Prozent ange‐
hoben, so die KBV.
Außerdem bekommen ärztliche und
psychologische Psychotherapeuten
bei einer mindestens 50‐prozentigen
Auslastung ihrer Praxis einen Struk‐
turzuschlag auf alle Einzel‐ und Grup‐
pentherapieleistungen, die sie nach
Erreichen des Schwellenwertes durch‐
führen.
Grundlage des Beschlusses sind
mehrere Urteile des Bundessozial‐
gerichtes, in denen es sich mit der
Höhe der Vergütung der antrags‐ und
genehmigungspflichtigen Psychothe‐
rapien auseinandergesetzt hat.
ute
Nächste Beratung der Vertreterversammlung
Die nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findet
am 27. November 2015 in der Landesgeschäftsstelle der
KVBB, Gregor‐Mendel‐Straße 10 in Potsdam statt.
Beginn ist 10 Uhr.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.
Seite 6 | AUSGABE 10 / 2015
Intern
Berufspolitik
„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“
Info‐Paket für die Praxen / Neue Motive für den Nachwuchs
Neue Materialien zur gemeinsamen
Kampagne von KBV und KVen „Wir
arbeiten für Ihr Leben gern“ sollen
allen Arzt‐ und Psychotherapeuten‐
praxen Ende Oktober per Post zu‐
gehen. Der Sendung liegt unter ande‐
rem die zweite Ausgabe des neuen
Patientenmagazins für Ihr Wartezim‐
mer bei. Darin dreht sich dieses Mal
alles um das Thema „Angst“. Außer‐
dem gibt es einen Praxis‐Planer und
einen Terminzettelblock im Design
der Kampagne.
Auch die Nachwuchskampagne
„Lass Dich nieder!“ läuft weiter auf
Hochtouren.
Dafür wurden
jetzt Plakate mit
neuen Motiven
gestaltet. Diese
werden vom
23. Oktober bis
5. November
deutschlandweit
in Universitäts‐
städten mit
medizinischer
Fakultät plaka‐
tiert; ein Hin‐
gucker für Medi‐
zinstudenten
und Ärzte in
Weiterbildung,
der auf die Chan‐
cen und Möglich‐
keiten der Nie‐
derlassung in
eigener Praxis hinweist.
Alle Informationen rund um die Kam‐
pagne finden Sie im Internet unter
www.ihre‐aerzte.de oder
www.lass‐dich‐nieder.de
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 7
Intern
Berufspolitik
Fortbildung zur Behandlung von
Flüchtlingen in Cottbus und Neuruppin
Umfangreiche Informationen unter www.kvbb.de
Foto: Jochen Zieba
Weit mehr als 100 Ärzte und Psycho‐
therapeuten waren am 26. September
der Einladung der Kassenärztlichen
Vereinigung Brandenburg (KVBB) zur
Informationsveranstaltung „Ambu‐
lante Behandlung von Asylsuchenden
und Flüchtlingen“ gefolgt. Die gleiche
Anzahl von Ärzten hatte sich zudem
auf eine Warteliste eingetragen. Das
große Interesse zeigt, wie sehr den
Niedergelassenen das Thema unter den Nägeln brennt. Daher veranstaltet die
KVBB zwei zusätzliche Fortbildungen im November in Cottbus und Neuruppin.
Ort:
Anschrift:
Datum:
Cottbus
Neuruppin
Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus
Hörsaal Altbau
Thiemstraße 111, 03048 Cottbus
Ruppiner Kliniken,
Großer Festsaal
Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin
7. November 2015
14. November 2015
Uhrzeit:
9 bis 16 Uhr
Für beide Veranstaltungen sind noch Anmeldungen möglich. Die Teilnahme
ist kostenlos, und die Landesärztekammer Brandenburg hat die Veranstaltung
mit 8 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Informationen und Anmeldung:
Sonja Friedrich 0331/23 09 426
Ines Eppinger 0331/23 09 426
Gert‐Günter Krenkel 0331/23 09 459
Darüber hinaus gibt es auf den Internetseiten der KVBB
umfangreiches Informations‐ und Hilfsmaterial zu dem Themen‐
komplex. Neben den Vorträgen sowie einem Videoclip zur Ver‐
anstaltung am 26. September finden sich unter www.kvbb.de
auch Links zu fremdsprachigen Anamnesebögen und Therapie‐
plänen.
Seite 8 | AUSGABE 10 / 2015
Intern
Berufspolitik
Übersetzen verboten
Smartphone‐Apps wie zum Beispiel iTranslate oder auch Online‐Tools für
Übersetzungen versprechen schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Ver‐
ständigung mit Patienten aus fernen Ländern. Viele der Programme werden
kostenlos angeboten.
Aber Vorsicht: Viele der kostenfreien Dienste und Programme, verstecken in
den „AGB", dass ein gewerblicher/beruflicher Einsatz sehr wohl kostenpflichtig
oder ausgeschlossen ist. Über verschiedene technische Möglichkeiten kann
der Hersteller dies gegebenenfalls prüfen und schon läuft man in eine Kosten‐
falle. Die Nutzungsbedingungen sollten daher genau geprüft werden.
KV RegioMed: Beispielhafte
Innovation
Gesundheitscluster Berlin‐Brandenburg tagte in Potsdam
Zum vierten Mal fand Anfang Okto‐
ber die jährliche Konferenz des Gesund‐
heitsclusters Berlin‐Brandenburg statt.
Zum ersten Mal trafen sich Vertreter
aus Politik und Wirtschaft, von Ärzte‐
schaft und Krankenkassen dabei in
Potsdam. Im Mittelpunkt der Veran‐
staltung unter dem Motto „Transfer
und Translation“ stand das Thema
E‐Health. Auch über den geplanten
Innovationsfonds wurde gesprochen.
Brandenburgs Gesundheitsminis‐
terin Diana Golze unterstrich die Be‐
deutung von Innovationen für die ge‐
sundheitliche Versorgung in der Mark.
Die Sektionierung zwischen ambulan‐
tem und stationärem Bereich müsse
überwunden werden. Beispielsweise
in der Altersmedizin stoße man auf‐
grund der starren Sektoren schnell an
Grenzen. Dass es jedoch auch anders
gehe, zeige beispielsweise das
KV RegioMed Zentrum in Templin.
Dort arbeiten niedergelassene Ärzte,
ihre Klinikkollegen und Therapeuten
Hand in Hand bei der Versorgung
älterer Menschen.
ute
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 9
Intern
Praxis aktuell
„Kurzer Weg für offene Fragen”
Aktuell im Gespräch mit Catrin Steiniger, 1. Vorsitzende des
BDU‐Landesverbands, zur KVBB‐Abrechnungsberatung
Foto: Elke Ruby
Auf der Versammlung des branden‐
burgischen Landesverbandes des
Berufsverbands der Deutschen Urolo‐
gen (BDU) im September war KVBB‐
Abrechnungsberaterin Franziska
Schönert zu Gast. Im Interview mit
„KV‐Intern“ erläutert Catrin Steiniger,
1. Vorsitzende des BDU‐Landesver‐
bands Brandenburg, warum.
Frau Steiniger, welche Themen haben
Sie und Ihre Kollegen mit Frau Schönert
diskutiert?
Es standen verschiedene Themen auf
dem Programm. Beispielsweise haben
wir über Fragen rund um die Abrech‐
nung der Krebsvorsorge, inklusive Be‐
ratung zur Koloskopie und Verschlüs‐
selung bzw. Begründung der Abrech‐
nungsziffern bei onkologischen Erkran‐
kungen gesprochen. Zudem wurde
die Berechnung des Laborbonus an‐
Seite 10 | AUSGABE 10 / 2015
hand einer Beispielabrechnung er‐
läutert. Auch Fragen rund um die Ab‐
rechnung der Behandlung von Flücht‐
lingen brannten den Kollegen unter
den Nägeln. Und schließlich war auch
die Ambulante Spezialfachärztliche
Versorgung ein Thema.
Welchen Vorteil hatte es, diese Themen
für alle Kollegen auf dieser Versamm‐
lung zu besprechen?
Diese Themen beschäftigen die Kolle‐
gen im Berufsalltag. Zudem gibt es
im Berufsverband der Brandenburger
Urologen eine lange Tradition, rele‐
vante Abrechnungsfragen zu bespre‐
chen und zu diskutieren. So können
durch die professionelle Beratung der
KVBB‐Mitarbeiter offene Fragen auf
kurzem Weg angesprochen werden.
Welche Erwartungen hatten Sie im Vor‐
feld an die Veranstaltung?
Ich bin bereits im Vorgespräch zur
Veranstaltung sehr angenehm von
der unkomplizierten Bereitschaft der
KV‐Abrechnungsberatung überrascht
worden und erhoffte die Beantwor‐
tung offener Fragen und eine rege
Diskussion.
Die sich dann auch einstellte?
Ja, es gab einen regen Austausch von
Erkenntnissen. Man kann auf jeden
Intern
Praxis aktuell
Fall von einer gelungenen Veranstal‐
tung sprechen.
stehen und unter Umständen seine
Abrechnung optimieren.
Wie war die Resonanz der teilnehmen‐
den Kollegen?
Die veranschlagte Zeit hat bei weitem
nicht ausgereicht, da doch viel nach‐
gefragt wurde. Das spricht aus meiner
Sicht für das Format der Veranstaltung.
Insgesamt bekam ich eine sehr posi‐
tive Resonanz durch die Kolleginnen
und Kollegen.
Welche weiteren Erwartungen haben
Sie an die Abrechnungs‐ und Honorar‐
beratung der KVBB?
Ich wünsche mir weiterhin eine
schnelle und unkomplizierte Bera‐
tung, gerne auch telefonisch und vor
allem eine Atmosphäre der Koopera‐
tion zwischen Ärzten und den Mitar‐
beitern der KVBB‐Abrechnungsbe‐
ratung.
Sie könnten sich also auch eine Wieder‐
holung vorstellen?
Auf jeden Fall. Man kann nur von einer
guten Kommunikation profitieren.
Wie bewerten Sie die weiteren Ange‐
bote der KVBB‐Abrechnungsberatung,
etwa die individuelle Erläuterung des
Honorarbescheides?
Ich habe die individuelle Abrechnungs‐
beratung selbst schon in Anspruch
genommen und bewerte dieses Ange‐
bot durchweg als positiv. Nur so kann
man eigene Abrechnungsfehler ver‐
Frau Steiniger, vielen Dank für das
Gespräch.
Unser Service für Sie
Abrechnungsberatung
Telefon: 0331/98 22 98 03
Fax:
0331/23 09 543
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AUSGABE 10 / 2015 | Seite 11
Intern
Praxis aktuell
Neue AU‐Bescheinigung (Muster 1)
Ab dem 1.1.2016 gilt eine neue
AU‐Bescheinigung:
• Muster 17 (Bescheinigung der
Krankengeldzahlung) wird in die
neue AU‐Bescheinigung integriert
und entfällt ersatzlos. Damit ent‐
fallen auch das handschriftliche
Ausfüllen und die doppelte
Dokumentation.
• Auf der neuen AU‐Bescheinigung
wird die Arbeitsunfähigkeit
sowohl für den Fall der Entgelt‐
fortzahlung als auch für den
Krankengeldbezug bescheinigt.
Die krankenkassenindividuellen
Auszahlscheine entfallen ab
dem 1.1.2016.
• Die neue AU‐Bescheinigung
umfasst neben den Durch‐
schlägen für den Vertragsarzt,
die Krankenkasse und den Arbeit‐
geber künftig auch einen Durch‐
schlag für Patienten.
• Mit dem Durchschlag erhält der
Patient die Information, wann er
sich zur Vermeidung von Kranken‐
geldverlust bei einem Ver‐
tragsarzt vorstellen muss. Hier‐
durch sind Sie als Vertragsarzt
gegen diesbezüglich mögliche
Schadensersatzansprüche
abgesichert.
Seite 12 | AUSGABE 10 / 2015
Bitte achten Sie beim Ausstellen auf
Folgendes:
• Die Arbeitsunfähigkeit begrün‐
denden Diagnosen müssen als
ICD‐10‐Code angegeben werden.
Zusätzlich ist eine Freitextangabe
möglich.
• Für den Fall des Krankengeld‐
bezuges kreuzen Sie künftig das
Feld „ab 7. AU‐Woche oder
sonstiger Krankengeldfall“ an.
• Ist das Ende der Erkrankung ab‐
sehbar oder endet der Kranken‐
geldbezug kreuzen Sie
„Endbescheinigung“ an.
• Als „besondere Maßnahmen“
gelten nur solche, die im Zusam‐
menhang mit der Arbeitsun‐
fähigkeit stehen. Hierfür bestehen
Ankreuzfelder für eine medizi‐
nische Rehabilitation oder stufen‐
weise Wiedereingliederung sowie
ein Freitextfeld. Die Beispiele des
alten Musters 1 für Badekur, Heil‐
verfahren, MDK sind entfallen.
Hinweise zum weiteren Verfahren
und zu den Bestellmöglichkeiten der
KVBB
Bitte beachten Sie bei der Planung
von Formularbestellungen, dass es
eine Stichtagsregelung geben wird,
d. h. alte Formulare können nicht auf‐
Intern
Praxis aktuell
gebraucht werden. Die Auslieferungen
des neuen Musters 1 werden voraus‐
sichtlich erst ab Ende November 2015
möglich sein. Eine automatische Erst‐
versorgung wird es aus organisato‐
rischen Gründen nicht geben, somit
ist eine zwingende Bestellung der
Praxen im Zeitraum November/De‐
zember notwendig. Dafür stehen alle
bekannten Bestellmöglichkeiten zur
Verfügung.
Unser Service für Sie
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Formularbestellung 0331/98 22 98 05
Formularbestellung Fax 0331/98 22 98 04
Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger:
Psychotherapeutenverfahren als
eigenes Heilverfahren anerkannt
Das Verfahren regelt, wie Versicherte
nach Arbeitsunfällen oder bei Berufs‐
krankheiten psychotherapeutisch ver‐
sorgt werden. Es gibt zudem die
Anforderungen an die Verfahrens‐
beteiligung ärztlicher und psycholo‐
gischer Psychotherapeuten sowie
Kinder‐ und Jugendlichenpsychothe‐
rapeuten und die einzuhaltenden
Handlungsabläufe vor.
Weitere Änderungen des Vertrages:
• Erhöhung der Vergütung für die
notfallbezogene Betreuung bei
akutem psychischen Trauma
schweren Ausmaßes:
‐ außerhalb der Praxis auf
150 Euro und
‐ innerhalb der Praxis auf
120 Euro.
• Der Durchgangsarzt darf auch
Ärzte seiner (eigenen) Fachrich‐
tung sowie Psychotherapeuten,
die am Psychotherapeutenver‐
fahren teilnehmen, hinzuziehen.
Den aktuellen Vertrag finden Sie
auf der KBV‐Internetseite unter
www.kbv.de/html/93.php.
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 13
Intern
Praxis aktuell
Sie fragen – wir antworten
Die Abrechnungsberater erreichen
über die EBM‐Hotline unter der
Rufnummer 0331/98 22 98 03 täglich
eine Vielzahl von Fragen. Auf die häu‐
figsten Fragen möchten wir Ihnen
hier regelmäßig antworten.
Wann kann das psychotherapeutische
Gespräch (GOP 23220 EBM) durch den
Therapeuten abgerechnet werden?
Die GOP 23220 EBM ist für ein psy‐
chotherapeutisches Gespräch von
mindestens 10 Minuten Dauer berech‐
nungsfähig. Das Gespräch kann je voll‐
endete 10 Minuten, jedoch höchstens
15 mal im Behandlungsfall berechnet
werden. Die GOP 23220 EBM kann
daher sowohl vor als auch nach einer
Therapie oder zwischen den Therapien
für ein psychotherapeutisches Ge‐
spräch abgerechnet werden.
Wird die GOP 23220 EBM neben der
Grundpauschale (GOP 23210 bis 23214
EBM) abgerechnet, ist zur Berechnung
des psychotherapeutischen Gesprächs
eine Dauer von mindestens 20 Minu‐
ten Voraussetzung.
Wie häufig sind die übenden Verfahren
berechnungsfähig?
Für übende und suggestive Inter‐
ventionen gelten entsprechend der
Psychotherapie‐Richtlinie (PT‐Rili) für
die gesamte Behandlung folgende
Begrenzungen:
Seite 14 | AUSGABE 10 / 2015
• Autogenes Training einzeln und in
Gruppen bis 12 Sitzungen
• Jacobsonsche Relaxations‐
therapie einzeln und in Gruppen
bis 12 Sitzungen
• Hypnose bis 12 Sitzungen (nur
Einzelbehandlung).
Von diesen Interventionen kann im
Behandlungsfall in der Regel nur eine
zur Anwendung kommen.
Darf bei einem Therapeutenwechsel
die Probatorik vom neuen Therapeuten
nochmals durchgeführt werden?
Ja. Bei einem Wechsel des Thera‐
peuten können die probatorischen
Sitzungen, die lt. PT‐Rili des G‐BA in
fünf Sitzungen vor der ersten Antrag‐
stellung bzw. in acht Sitzungen für
analytische Psychotherapie möglich
sind, wiederholt werden.
Können Therapien durchgeführt wer‐
den, obwohl der Anerkennungsbe‐
scheid der Krankenkasse noch nicht
vorliegt?
Laut Psychotherapie‐Vereinbarung
darf die Abrechnung bzw. Durch‐
führung genehmigungspflichtiger
Psychotherapiesitzungen vor Antrag‐
stellung nicht erfolgen!
Die Durchführung von Therapien
nach Antragstellung und vor Bewilli‐
Intern
Praxis aktuell
gung der Krankenkasse erfolgt mit
dem Risiko, dass diese nicht durch die
Kasse vergütet werden. Die Kranken‐
kasse kann eine Vergütung selbst
dann ablehnen, wenn später eine
Therapie bewilligt wurde.
Wann muss der Antrag auf Langzeit‐
therapie gestellt werden?
Nach § 23a Abs. 1 Nr. 5 PT‐Rili muss
die Überführung einer Kurz‐ in die
Langzeittherapie bis zur 20. Sitzung
der Kurzzeittherapie beantragt wer‐
den. Für die Langzeittherapie (begin‐
nend ab der 26. Sitzung) sind für die
• tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie bis zu 50 Stun‐
den, in besonderen Fällen bis zu
80 Stunden,
• analytische Psychotherapie bis zu
160 Stunden, in besonderen
Fällen bis 240 Stunden und
• Verhaltenstherapie bis zu 45 Stun‐
den, in besonderen Fällen bis zu
60 Stunden möglich.
Wurde die Kurzzeittherapie durch‐
geführt, ist bei Überführung von Kurz‐
in Langzeittherapie die bewilligte
Kurz‐ auf das Kontingent der Langzeit‐
therapie anzurechnen.
Kann eine Psychotherapie unter‐
brochen werden?
Ja. Die Unterbrechung einer laufen‐
den Psychotherapie für einen Zeit‐
raum von mehr als einem halben Jahr
ist jedoch nur zulässig, wenn sie be‐
sonders begründet wird.
Wie oft können die Testverfahren nach
Kapitel 35.3 EBM berechnet werden?
Die GOP 35300, 35301 und 35302 EBM
sind je vollendete 5 Minuten berech‐
nungsfähig. Für Versicherte bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr sind diese
Testverfahren im Behandlungsfall bis
zu einer Gesamtpunktzahl von 1.280
und für Versicherte ab Beginn des
19. Lebensjahres bis zu einer Gesamt‐
punktzahl von 854 Punkten berech‐
nungsfähig.
Unser Service für Sie
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 15
Intern
Praxis aktuell
Qualitätsmanagement: Neue
Broschüre der KBV
Wie Qualitätsma‐
nagement den Pra‐
xisalltag erleichtern
kann und was alles
dazu gehört, zeigt
eine neue Broschü‐
re der Kassenärztli‐
chen Bundesverei‐
nigung (KBV). Das
Serviceheft „Quali‐
tätsmanagement in
der Praxis“ richtet
sich an Ärzte und
Psychotherapeuten sowie an das Pra‐
xisteam. Auf 20 Seiten gibt es zahlrei‐
che Tipps, wie Praxen vom Qualitäts‐
management profitieren können.
Die Broschüre stellt unter anderem
kurz und anschaulich verschiedene
Instrumente vor, um fachliche und
organisatorische Abläufe in der Praxis
zu gestalten und Schwachstellen zu
erkennen. Themen sind zum Beispiel
Notfallmanagement, Hygienemanage‐
ment oder Risiko‐ und Fehlermanage‐
ment. Zudem zeigen Infokästen, wel‐
che Umsetzungsvorschläge und Mus‐
terdokumente das Qualitätsmanage‐
ment‐Verfahren „QEP – Qualität und
Entwicklung in Praxen“ von KBV und
KVen bietet.
Sie können sich die Broschüre auf
unserer Internetseite www.kvbb.de
als PDF herunterladen. Geben Sie
dafür den Webcode „web038“ in das
Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt
zur Broschüre.
Alternativ können Sie sich das Heft
bei der KBV kostenlos per E‐Mail
bestellen: [email protected]
Überarbeitung von Muster 52
Ab dem 1.1.2016 müssen die Diagno‐
sen bei Anfragen der Krankenkassen
bei Fortbestehen der Arbeitsunfähig‐
keit (Muster 52) – ebenso wie auf der
neuen AU‐Bescheinigung – mit ICD‐10‐
Kodierungen angegeben werden. Zu‐
sätzlich kann dies auch als Freitext
erfolgen.
Seite 16 | AUSGABE 10 / 2015
Für die Rücksendung ist von der
Krankenkasse ein Freiumschlag zur
Verfügung zu stellen.
Unser Service für Sie
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Intern
Praxis aktuell
Hygiene‐Info‐Ecke
Hygiene ‐ (k)ein Thema für psychotherapeutische Praxen?
Das Kompetenzzentrum Hygiene
und Medizinprodukte der KVen und
der KBV hat nun auch einen Hygiene‐
leitfaden herausgegeben, der speziell
auf die Bedürfnisse in psychothera‐
peutischen Praxen zugeschnitten ist.
Hygiene in psychotherapeutischen
Praxen? Ist das überhaupt ein Thema,
oder reicht eine „normale Haushalts‐
hygiene“?
Ja, es ist ein Thema!
Denn jede Praxis, die kranke Men‐
schen versorgt, hat die Pflicht für die
Einhaltung des Infektionsschutzes zu
sorgen und die Weiterverbreitung von
Krankheitserregern zu vermeiden. Aus
diesem gesetzlichen Auftrag ergeben
sich auch in psychotherapeutischen
Praxen Anlässe, die gewisse Hygiene‐
standards erfordern.
Neben den auf jede Praxis zutref‐
fenden Hygienethemen, wie Hände‐
und Flächenhygiene, werden Hygiene‐
aspekte im Zusammenhang mit dem
Einsatz von Medizinprodukten, wie
zum Beispiel Biofeedbackgeräten
aufgezeigt. Besonderheiten in der
Therapie von schwer erkrankten
Patienten, aber auch der Schutz der
eigenen Mitarbeiter werden thema‐
tisiert.
Die Broschüre „Hygiene in der psy‐
chotherapeutischen Praxis. Ein Leit‐
faden“ enthält unter anderem einen
Mustervorschlag für einen Hygiene‐
plan in der Psychotherapiepraxis.
Wählen Sie die für Ihre Praxis relevan‐
ten Themen aus. Der Leitfaden ist
über unsere Homepage www.kvbb.de
abrufbar. Geben Sie dafür den Web‐
code „web039” in das Suchfeld ein,
und Sie gelangen direkt zur Broschüre.
Unser Service für Sie
Claudia Kintscher, FBL Qualitäts‐
sicherung/Ärztin 0331/23 09 377
Petra Bernhardt, Mitarbeiterin
Qualitätssicherung 0331/23 09 375
Übrigens gilt auch für psychotherapeutische Praxen das Brandenburgische
Abfallgesetz. Demnach darf das im Wartezimmer benutzte Papiertaschentuch
zwar mit dem Hausmüll entsorgt werden, muss jedoch direkt in reißfesten
und feuchtigkeitsbeständigen Säcken gesammelt werden, ohne Umfüllen und
gut verschlossen!
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 17
Intern
Praxis aktuell
Übersicht Aufbewahrungsfristen
online
Ärztliche Aufzeichnungen, beispiels‐
weise Patientenakten, Befunde oder
DMP‐Unterlagen, sind in der Regel
zehn Jahre nach Abschluss der Be‐
handlung aufzubewahren. So sehen
es die Berufsordnung der Landesärzte‐
kammer Brandenburg und der Bundes‐
mantelvertrag Ärzte vor. Doch wie
sieht es mit Arbeitsunfähigkeitsbe‐
scheinigungen, Unterlagen von D‐ oder
H‐Arzt‐Verfahren oder Sicherungs‐
kopien der Abrechnungsdateien aus?
lagen hat jetzt die Rechtsabteilung
der KV Brandenburg für Sie zusam‐
mengestellt.
Diese finden Sie auf unserer Inter‐
netseite unter www.kvbb.de. Geben
Sie einfach den Webcode „web040“
in das Suchfeld ein
oder scannen Sie den
QR‐Code ein, und Sie
gelangen direkt zu
der Übersicht.
Eine Übersicht der wichtigsten Auf‐
bewahrungsfristen für ärztliche Unter‐
Herzlichen Glückwunsch!
KVBB‐Mitarbeiterinnen von KBV geehrt
Für ihre Verdienste um Qualität und
Entwicklung in Praxen wurden die
KVBB‐Mitarbeiterinnen Ulrike Keller
und Sabine Kitzmann jetzt von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) geehrt. Beide arbeiten im Fach‐
bereich KV RegioMed. Zu Ihren Auf‐
gaben gehört unter anderem die Ein‐
führung des Qualitätsmanagement‐
Systems „QEP – Qualität und Entwick‐
lung in Praxen“ in den Eigeneinrich‐
Seite 18 | AUSGABE 10 / 2015
tungen der KV Brandenburg, den
KV RegioMed Praxen und ‐Zentren.
„Sie beide bringen sich mit viel
Kompetenz und Engagement ein. Ihre
Erfahrungen sind für das ganze
KV‐System hilfreich. Es wird sichtbar,
welche An‐ und Herausforderungen
alle an der ärztlichen und psychothe‐
rapeutischen Versorgung Beteiligten
tagtäglich bewältigen“, so die KBV.
Intern
Praxis aktuell
Ärzte und Pflegekräfte
Hand in Hand
Die KV COMM möchte die Verzahnung ärztlicher und pflegerischer Versor‐
gungsstrukturen im Land Brandenburg vorantreiben. Gemeinsam mit Ihnen
möchten wir entsprechende Projekte in Ihren Regionen etablieren und
umsetzen. Dafür sind wir auf Ihre Vorschläge und Anregungen angewiesen:
• Wo sehen Sie Handlungsbedarf in Bezug auf eine Verzahnung der
ambulanten Vertragsärzte und des Pflegepersonals?
• Kooperieren Sie bereits mit Pflegeeinrichtungen? Wie sind Ihre
Erfahrungen?
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!
Ansprechpartner:
Felix Mühlensiepen
Tel.: 0331/73 05 797
Felix.Muehlensiepen@kv‐comm.de
Premiere beim Gesundheitstag im Havelland:
Erstmals war die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) mit einem eigenen Info‐
Stand in diesem Jahr beim Gesundheitstag in Rathenow dabei. Unter dem Motto „Deutsch‐
land sucht den Impf(s)pass“ beantworteten KVBB‐Beratungsapothekerin Marianna Kaiser
(im Foto) und Ute Menzel vom Bereich Kommunikation die Fragen der Besucher rund ums
Impfen. Foto: Menzel
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 19
Intern
Sicherstellung
Niederlassungen im September 2015
Planungsbereich
Landkreis Elbe‐Elster
Dr. rer. nat. Madlen Paucke
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Torgauer Str. 7
04916 Herzberg (Elster)
Planungsbereich Landkreis
Frankfurt (Oder), St./Oder‐Spree
Dipl.‐Psych. Ilona Wolf
Psychologische Psychotherapeutin/
Tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie
Hauptstr. 20
15848 Tauche
Planungsbereich Raumordnungs‐
region Lausitz‐Spreewald
Dr. med. Stephan Kreher
FA für Innere Medizin und Hämato‐
logie und Onkologie
(Sonderbedarfszulassung; ausschließ‐
lich Leistungen auf dem Gebiet der
Hämatologie und Onkologie/Hämos‐
taseologie und Palliativmedizin)
Dresdener Str. 24
04924 Bad Liebenwerda
Planungsbereich Mittelbereich
Schönefeld ‐ Wildau
Marc Redies
FA für Allgemeinmedizin
Forstweg 25 A
15738 Zeuthen
Neuzulassungen und Ermächtigungen
Neuzulassungen
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Wolfgang Alexander Bocek
Facharzt für Psychiatrie und Psycho‐
therapie, in Lübben, ab 01.01.2016
Seite 20 | AUSGABE 10 / 2015
Dipl.‐Psych. Claudia Deetjen
Psychologische Psychotherapeutin,
in Lübbenau
ab 01.01.2016
Dr. med. Doreen Drews
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin, in Michendorf
ab 01.07.2016
Intern
Sicherstellung
Frank Ebert
Facharzt für Allgemeinmedizin,
in Templin
ab 01.01.2016
Dipl.‐Psych. Yvonne Hanser
Psychologische Psychotherapeutin,
in Am Mellensee
ab 01.01.2016
Dr. med. Ute Eckert
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Erkner
ab 01.10.2015
Dr. med. Martin Ising
Facharzt für Allgemeinmedizin,
in Falkensee
ab 01.10.2015
Anja Geigenmüller
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Erkner
ab 01.10.2015
Dipl.‐Psych. Tanja Beatrice Keiling
Kinder‐ u. Jugendlichenpsycho‐
therapeutin, in Herzberg
ab 01.01.2016
Uta Grzelak
Fachärztin für Augenheilkunde,
in Birkenwerder
ab 01.10.2015
Dr. med. Adam Kilimnik
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt,
in Nauen
ab 01.01.2016
Dipl.‐Soz.Päd. (FH) Manja Hahn
Kinder‐ u. Jugendlichenpsycho‐
therapeutin, in Fehrbellin
ab 01.01.2016
Dr. med. Tom Kirchner
Facharzt für Chirurgie/SP Visceral‐
chirurgie, in Kleinmachnow
ab 01.10.2015
Dipl.‐Psych. Antje Hahnheiser
Psychologische Psychotherapeutin,
in Oranienburg
ab 01.01.2016
Dipl.‐Psych. Annett Kleinert
Psychologische Psychotherapeutin,
in Vetschau/Spreewald
ab 01.01.2016
Anzeige
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 21
Intern
Sicherstellung
Claudia Korbmacher
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Oberkrämer/OT Eichstädt
ab 01.01.2016
Cornelia Rühl B.A.
Kinder‐ u. Jugendlichenpsycho‐
therapeutin, in Neustadt/Dosse
ab 01.01.2016
Irina Kotiashvili
Fachärztin für Augenheilkunde,
in Eberswalde
ab 01.01.2016
Dipl.‐Psych. Mara Schmidt
Psychologische Psychotherapeutin,
in Wittenberge
ab 01.01.2016
Dipl.‐Psych. Gisela Look
Psychologische Psychotherapeutin,
in Potsdam
ab 01.11.2015
Dipl.‐Psych. Wenke Seeger‐Günther
Psychologische Psychotherapeutin,
in Falkensee
ab 01.10.2015
Dominic‐Rouven Maas
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, in Potsdam
ab 01.10.2015
Dipl.‐Psych. Manuel Siemon
Psychologischer Psychotherapeut,
in Lauchhammer
ab 01.01.2016
Natascha Medrow
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Falkensee
ab 01.01.2016
Swetlana Safin‐Wargulski
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin, in Frankfurt (Oder)
ab 01.01.2016
Michael Otto
Facharzt für Orthopädie und Unfall‐
chirurgie, in Templin
ab 01.04.2016
Barbara Weckerle
Fachärztin für Nervenheilkunde,
in Schwedt/Oder
ab 01.02.2016
Marc Redies
Facharzt für Allgemeinmedizin,
in Zeuthen
ab 01.09.2015
Dipl.‐Psych. Thomas Weidmann
Psychologischer Psychotherapeut,
in Lübbenau
ab 01.01.2016
Dr. med. Astrid Rupp‐Dahlem‐Gratz
Praktische Ärztin, ausschließlich
psychotherapeutisch tätig,
in Jüterbog
ab 01.04.2016
Jennifer Sun‐Torsten
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Teltow
ab 01.01.2016
Seite 22 | AUSGABE 10 / 2015
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Maren Thiel
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin, in Oranienburg
ab 01.01.2016
Medizinische Versorgungszentren
gem. § 95 Abs. 1 SGB V
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Immanuel MVZ Barnim GmbH,
in Bernau Neugründung zum 01.10.2015
Ladeburger Str. 17, 16321 Bernau
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Claudia Bielecke
Fachärztin für Innere Medizin und
Rheumatologie
ab 01.10.2015
Dr. med. Dietmar Mildner
Facharzt für Innere Medizin/
SP Gastroenterologie
ab 01.10.2015
MVZ Hauptstraße, in Brandenburg
an der Havel
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Gisela Stiba
Fachärztin für Chirurgie
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Premnitz
ab 01.10.2015
MVZ Hochstraße, in Brandenburg an
der Havel
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Martin Kern
Facharzt für Laboratoriumsmedizin/
Facharzt für Mikrobiologie, Virologie
und Infektionsepidemiologie
ab 01.10.2015
MVZ Am Hauptbahnhof 2, in Branden‐
burg an der Havel
Genehmigung zur Anstellung von:
Annett Franz
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin für eine ausschließliche
Tätigkeit in der Zweigpraxis in Golzow
b. Brandenburg an der Havel
ab 01.10.2015
CTK Poliklinik GmbH (MVZ),
in Cottbus Neugründung zum
01.10.2015
Genehmigung zur Anstellung von:
Thomas Exarchopoulos
Facharzt für Nuklearmedizin
ab 01.10.2015
Dr. med. Ullrich Grelke
Facharzt für Nuklearmedizin
ab 01.10.2015
Dr. med. Eike Kirbach
Fachärztin für Strahlentherapie
ab 01.10.2015
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 23
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Michael Polte
Facharzt für Allgemeinmedizin
ab 01.10.2015
MVZ Frankfurt(Oder),
in Frankfurt(Oder)
Genehmigung zur Anstellung von:
Dipl.‐Med. Hans‐Georg Rupper
Facharzt für Strahlentherapie
ab 01.10.2015
Dr. med. (Univ) Tea Rekhviashvili
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Fürstenwalde
ab 01.10.2015
Dr. med. Heidrun Ständike
Fachärztin für Strahlentherapie
ab 01.10.2015
Prof. Dr. med. Hjalmar Steinhauer
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
ab 01.10.2015
Maryam Yamini
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
ab 01.10.2015
Dr. med. Gunter Ziegenhardt
Facharzt für Strahlentherapie
ab 01.10.2015
MVZ der Gesundheitszentrum Eisen‐
hüttenstadt GmbH, in Eisenhütten‐
stadt
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Edith Müller
Fachärztin für Allgemeinmedizin
ab 01.10.2015
Lausitz MVZ Forst GmbH, in Forst
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Florian Kühnel
Facharzt für Chirurgie/SP
Unfallchirurgie
ab 07.09.2015
Seite 24 | AUSGABE 10 / 2015
Labor Dr. Berthold und Kollegen
MVZ GbR, in Frankfurt (Oder)
Genehmigung zur Anstellung von:
Prof. Dr. med. habil. Werner Handrick
Facharzt für Mikrobiologie und
Infektionsepidemiologie
ab 07.09.2015
Augen‐Tagesklinik Groß Pankow
MVZ GbR, in Groß Pankow
Genehmigung zur Anstellung von:
Mohamad Ruslan
Facharzt für Augenheilkunde
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Mühlenbecker
Land/OT Mühlenbeck
ab 01.10.2015
MVZ Hennigsdorf GmbH,
in Hennigsdorf
Genehmigung zur Anstellung von:
Monika Otte
Fachärztin für Allgemeinmedizin
ab 07.09.2015
Intern
Sicherstellung
DRK Medizinisches Versorgungszen‐
trum Teltow‐Fläming gGmbH,
in Luckenwalde
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. nat. med. Udo Siebolts
Facharzt für Pathologie
ab 01.09.2015 (Aufhebung der
Befristung der Anstellung)
Dr. med. Christine Fathke
Fachärztin für Pathologie
ab 01.09.2015 (Aufhebung der
Befristung der Anstellung)
OGD MVZ Neuruppin, in Neuruppin
Genehmigung zur Anstellung von:
Dipl.‐Med. Eberhard Pohle
Facharzt für Chirurgie
ab 01.10.2015
Dr. med. Claudia‐Maria Schille
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Rheinsberg
ab 01.09.2015
Anzeige
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 25
Intern
Sicherstellung
Yvonne Schwarz
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Rheinsberg
ab 01.09.2015
OGD MVZ Neuruppin II, in Neuruppin
Genehmigung zur Anstellung von:
Michael Brandt
Facharzt für Innere Medizin/
SP Kardiologie
ab 01.10.2015
Prof. Dr. med. Dr. phil. Kurt Schmailzl
Facharzt für Innere Medizin/
SP Kardiologie
ab 01.10.2015
Sana Gesundheitszentrum Oranien‐
burg/MVZ Oranienburg,
in Oranienburg
Genehmigung zur Anstellung von:
Marc Weißenhagen
Facharzt für Orthopädie und Unfall‐
chirurgie
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Gransee
ab 01.10.2015
MVZ Medizinisches Versorgungszen‐
trum Prenzlau GmbH
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Lars Reibetanz
Facharzt für Allgemeinmedizin
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Angermünde
Seite 26 | AUSGABE 10 / 2015
Asklepios Klinikum Uckermark
GmbH/Medizinisches Versorgungs‐
zentrum, in Schwedt
Genehmigung zur Anstellung von:
Prof. Dr. med. Axel Matzdorff
Facharzt für Innere Medizin/SP Häma‐
tologie und Intern. Onkologie
ab 01.09.2015
MVZ Poliklinik Spremberg GmbH,
in Spremberg
Genehmigung zur Anstellung von:
Dipl.‐Med. Elke Muschiol
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ab 01.01.2016
Dipl.‐Soz. Päd.(FH) Heike Rademacher
Kinder‐ u. Jugendlichenpsycho‐
therapeutin
ab 01.01.2016
Simone Vatter
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
ab 01.09.2015
Augen‐MVZ Lausitz GmbH, in Sprem‐
berg Neugründung zum 01.09.2015
Lange Str. 14, 03130 Spremberg
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. Aleksander Blitek
Facharzt für Augenheilkunde
ab 01.09.2015
Dr. med. Nikolaos Chrisoglou
Facharzt für Augenheilkunde
ab 01.09.2015
Intern
Sicherstellung
MVZ Medizinisches Versorgungs‐
zentrum Märkisch‐Oderland GmbH,
in Strausberg
Genehmigung zur Anstellung von:
Med. Einrichtungsgesellschaft
Fürstenwalde/Spree mbH,
in Fürstenwalde
Genehmigung zur Anstellung von:
Bianka Budäus
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Strausberg,
Prötzeler Chaussee 5
ab 01.10.2015
Dr. med. Anne‐Dörte Achtert
Fachärztin für Radiologie
ab 01.09.2015
Sandra Kalich
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Strausberg,
Prötzeler Chaussee 5
ab 01.10.2015
Dr. med. Dipl.‐Phys. Jan Petersein
Facharzt für Diagnostische Radiologie
ab 01.09.2015
Einrichtungen
gem. § 311 Abs. 2 SGB V
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Medizinisches Zentrum am Haupt‐
bahnhof, in Brandenburg an der
Havel
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Gudrun Schwerdfeger
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Bad Belzig
ab 01.01.2016
Dr. med. Grigorij Nesterov
Facharzt für Radiologie
ab 01.09.2015
Dr. med. Britta Wohlfarth
Fachärztin für Radiologie
ab 01.09.2015
Poliklinik im Krankenhaus Hennigs‐
dorf, in Hennigsdorf
Genehmigung zur Anstellung von:
Tanja Marx
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
ab 27.08.2015
Poliklinik Rüdersdorf, in Rüdersdorf
Genehmigung zur Anstellung von:
Markus Mailahn
Facharzt für Innere Medizin und
Gastroenterologie
ab 01.09.2015
Dr. med. Volker Neumann
Facharzt für Innere Medizin und
Kardiologie, ab 01.09.2015
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 27
Intern
Sicherstellung
Gesundheitszentrum Niederlausitz
GmbH Schwarzheide, in Schwarzheide
Genehmigung zur Anstellung von:
Doktor‐Medic Andrea‐Gertrud Esianu
Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
medizin
ab 01.09.2015
Ermächtigungen
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Dr. med. Nicola Apitz
Fachärztin für Nervenheilkunde,
Ruppiner Kliniken GmbH, Neuruppin
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Schmerztherapie. Einer Möglichkeit
zur Überweisung ausschließlich an
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin,
Fachärzte für Orthopädie und Fach‐
ärzte für Neurochirurgie sowie in die
Ermächtigungssprechstunde des
Herrn Prof. Dr. med. Andreas Bitsch
zur Messung der Muskelaktivität
(EMG/ ENG) wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Prof. Dr. med. Andreas Bitsch
Facharzt für Neurologie, Ruppiner
Kliniken GmbH, Neuruppin
Seite 28 | AUSGABE 10 / 2015
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Patienten
mit neuroimmunologischen Erkran‐
kungen, auf Überweisung von zuge‐
lassenen Neurologen, Orthopäden,
Neurochirurgen, Chirurgen sowie
entsprechenden Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und von dem
an der KMG Klinikum Mitte GmbH/
Klinikum Kyritz ermächtigten Facharzt
für Chirurgie, Herrn Dr. med. Fred
Gätcke auf dem Gebiet der Neuroelek‐
trodiagnostik. Einer Möglichkeit zur
Überweisung ausschließlich an Fach‐
ärzte für Radiologie und Fachärzte für
Laboratoriumsmedizin wird zuge‐
stimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Christine Böttcher
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, in Frankfurt (Oder)
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe sowie entsprechen‐
den Fachärzten in zugelassenen Ein‐
richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung
neoadjuvanter und adjuvanter sowie
palliativer Chemotherapien bei
Tumoren (einschl. Supportivtherapie)
bei Patientinnen, die zuvor im Klinikum
Intern
Sicherstellung
Frankfurt (Oder) stationär behandelt
wurden. Einer Möglichkeit zur Über‐
weisung an Radiologen, Nuklearmedi‐
ziner, Strahlentherapeuten, Labor‐
ärzte und Pathologen wird zuge‐
stimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Christine Böttcher
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, in Frankfurt (Oder)
ermächtigt gem. § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV
i. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKV zur Teil‐
nahme an der vertragsärztlichen Ver‐
sorgung zur Unterstützung des Teams
der Mammographie‐Screening‐Einheit
Süd von Frau Dr. med. Sonja Röger,
03050 Cottbus, Thiemstr. 112, zur Ver‐
sorgung im Rahmen des Programms
zur Früherkennung von Brustkrebs
durch Mammographie‐Screening für
die Teilnahme an der multidiszipli‐
nären Fallkonferenz
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Anzeige
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 29
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Brigitte Böttcher‐Mühmer
Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
medizin, Ruppiner Kliniken GmbH,
in Neuruppin
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Kinder‐ und
Jugendmedizin und von Praktischen
Ärzten, die die Facharztbezeichnung
Kinder‐ und Jugendmedizin erworben
haben, sowie entsprechenden Ärzten
in zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf
dem Gebiet der pädiatrischen Kardio‐
logie und pädiatrischen Diabetologie.
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Gundula Böschow
Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
medizin, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus
gGmbH, in Cottbus,
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Kinder‐ u.
Jugendmedizin, Praktischen Ärzten
mit der Facharztbezeichnung Kinder‐
u. Jugendmedizin, Fachärzten für
Orthopädie und anderen Ärzten mit
der Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
auf dem Gebiet der pädiatrischen
Rheumatologie. Einer Möglichkeit zur
Überweisung ausschließlich an Fach‐
Seite 30 | AUSGABE 10 / 2015
ärzte für Orthopädie, Radiologie, Der‐
matologie, Innere Medizin und Labor‐
medizin wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dipl.‐Med. Daniela Dilling
Fachärztin für Chirurgie/Fachärztin für
Gefäßchirurgie, Krankenhaus
Märkisch‐Oderland GmbH, Betriebs‐
teil Wriezen, in Wriezen
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eine Spezial‐
sprechstunde auf dem Gebiet der
arteriellen Gefäßchirurgie. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Carsten Engelmann
Facharzt für Chirurgie/Facharzt für
Kinderchirurgie, Städtisches Klinikum
Brandenburg GmbH, in Brandenburg
an der Havel
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Kinderchirurgie,
Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten
für Kinder‐ und Jugendmedizin und
Fachärzten für Urologie sowie ent‐
sprechenden Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V für kinderchirur‐
Intern
Sicherstellung
gische Problemfälle bei folgenden
Erkrankungen: komplexe Fehlbildung
(abdominal/urogenital), Spina bifida,
Hämangiome/Lymphangiome/Arterio‐
Venöse‐Malformation.
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Andreas Freytag
Facharzt für Innere Medizin/SP Gastro‐
enterologie, Elbe‐Elster Klinikum
GmbH/Kreiskrankenhaus Finster‐
walde, in Finsterwalde
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Gastroenterologie. Einer Möglich‐
keit zur Überweisung ausschließlich
an Fachärzte für Radiologie wird
zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dipl.‐Med. Kerstin Gebauer
Fachärztin für Chirurgie, Elbe‐Elster
Klinikum GmbH/Kreiskrankenhaus
Herzberg, in Herzberg
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Phlebologie. Einer Möglichkeit zur
Überweisung ausschließlich an Fach‐
ärzte für Radiologie und Hämostaseo‐
logie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Lorenz Gold
Facharzt für Neurologie, Med.‐Soz.
Zentrum Uckermark gGmbH,
Krankenhaus Angermünde, in
Angermünde
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Neurologie. Eine Möglichkeit zur
Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Matthias Götze
Facharzt für Urologie, Städtisches
Klinikum Brandenburg GmbH, in
Brandenburg an der Havel
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe und Fachärzten für
Urologie sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
für die Urodynamik, zur Durchführung
der Elektrotherapie, Elektrostimula‐
tion und der Sonographie der Gefäße
des männlichen Genitalsystems. Einer
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 31
Intern
Sicherstellung
Möglichkeit zur Überweisung an
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
MR Dr. med. Heidrun Hartmann
Fachärztin für Radiologie
ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV
i. V .m. der Anlage 9.2 BMV‐Ärzte/EKV
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zur Unterstützung des
Teams der Mammographie‐Screening‐
Einheit Brandenburg Süd von Frau
Dr. med. Sonja Röger, 03050 Cottbus,
Thiemstraße 112, zur Versorgung im
Rahmen des Programms zur Früher‐
kennung von Brustkrebs durch Mam‐
mographie‐Screening zur konsiliari‐
schen Beurteilung von Mammogra‐
phieaufnahmen, zur Teilnahme an der
multidisziplinären Fallkonferenz. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.04.2016 bis
31.03.2018
Dipl.‐Med. Jens Hartmann
Facharzt für Diagnostische Radiolo‐
gie, Asklepios Klinikum Uckermark
GmbH, in Schwedt
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf
Überweisung von am Klinikum Ucker‐
mark ermächtigten Ärzten auf dem
Gebiet der MRT‐Untersuchungen.
Seite 32 | AUSGABE 10 / 2015
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Nils Heinze
Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐
kunde, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, in Frankfurt (Oder)
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für HNO‐Heilkunde
und Fachärzten für Phoniatrie und
Pädaudiologie bzw. entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
auf dem Gebiet der Phoniatrie, auf
Überweisung von zugelassenen
Ärzten, die über eine Genehmigung
zur Durchführung der kardiorespira‐
torischen Polygraphie entsprechend
der GNR 30900 verfügen, sowie ent‐
sprechenden Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung
der der kardiorespiratorischen Poly‐
somnographie. Eine Möglichkeit zur
Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Hartmut Husstedt
Facharzt für Diagnostische Radiologie/
SP Neuroradiologie, Klinikum Nieder‐
lausitz GmbH, in Senftenberg
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
Intern
Sicherstellung
senen Fachärzten für Neurologie,
Neurochirurgie, Psychiatrie und Ner‐
venheilkunde sowie entsprechenden
Fachärzten in zugelassenen Einrich‐
tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Neu‐
roradiologie. Eine Möglichkeit zur
Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dipl.‐Med. Ina Kolev
Fachärztin für Diagnostische Radiolo‐
gie, Klinikum Barnim GmbH, Werner
Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am
Werner Forßmann Krankenhaus Ebers‐
walde ermächtigten Ärzten auf dem
Gebiet der MRT‐Diagnostik. Eine Mög‐
lichkeit zur Überweisung an andere
Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.01.2016 bis
31.12.2017
Dr. med. Jean‐André Kretschmer
Facharzt für Diagnostische Radiolo‐
gie, Asklepios Klinikum Uckermark
GmbH, in Schwedt
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf
Überweisung von am Klinikum Ucker‐
mark ermächtigten Ärzten auf dem
Gebiet der Mammographie und Galak‐
tographie sowie Knochendichtemes‐
sung, auf dem Gebiet der Magnetreso‐
nanztomographie. Eine Möglichkeit
zur Überweisung an andere Ver‐
tragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Jean‐André Kretschmer
Facharzt für Diagnostische Radiolo‐
gie, Asklepios Klinikum Uckermark
GmbH, in Schwedt
ermächtigt gem. § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV
i. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKV zur Teil‐
nahme an der vertragsärztlichen Ver‐
sorgung zur Unterstützung des Teams
der Mammographie‐Screening‐Einheit
Nord von Herrn Dr. med. Tilman
Ehrenstein, 16816 Neuruppin,
Fehrbelliner Str. 38, zur Versorgung
im Rahmen des Programms zur Früh‐
erkennung von Brustkrebs durch
Mammographie‐Screening auf Veran‐
lassung des programmverantwort‐
lichen Arztes zur konsiliarischen Beur‐
teilung von Mammographieaufnah‐
men, zur Teilnahme an der multidiszi‐
plinären Fallkonferenz. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Torsten Liebig
FA für Innere Medizin/ SP Gastroen‐
terologie, KMG Klinikum Mitte GmbH,
Klinikum Kyritz, in Kyritz
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 33
Intern
Sicherstellung
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am
Klinikum Kyritz ermächtigten Ärzten
für ausgewählte gastroenterologische
Leistungen, auf Überweisung von
zugelassenen sonographisch tätigen
Ärzten sowie entsprechenden Ärzten
in zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
sowie von am Klinikum Kyritz sono‐
graphisch tätigen ermächtigten Ärzten,
für Endosonographie, auf dem Gebiet
der Sonographie sowie für die Durch‐
führung sonographisch gestützter
Punktionen, auf Überweisung von
zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur am‐
bulanten Chemotherapie bei malignen
Tumoren sowie zur konsiliarischen
Beratung sowie zur Mitbetreuung
ausgewählter gastroenterologischer
Krankheitsbilder, Colitis ulcerosa,
Morbus Crohn, Malabsorptionssyn‐
drom, chronische Pankreatitis,
Hepatits B und C, Leberzirrhose. Einer
Möglichkeit zur Überweisung an
Laborärzte und Pathologen wird
zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Ulrike Meier‐Lieberoth
Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
medizin, Martin‐Gropius‐Krankenhaus
GmbH, in Eberswalde
Seite 34 | AUSGABE 10 / 2015
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Kinder‐ und
Jugendmedizin, Fachärzten für Neu‐
rologie/Psychiatrie, Lungenfachärzten,
Fachärzten für Innere Medizin mit der
Schwerpunktbezeichnung Lungen‐
und Bronchialheilkunde/Pneumologie
und Fachärzten für HNO‐Heilkunde
sowie entsprechenden Fachärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die
pädiatrische Schlafmedizin. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dipl.‐Psych. Hans‐Martin Müller
Psychologischer Psychotherapeut,
Kliniken Beelitz GmbH, in Beelitz‐
Heilstätten
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Neurologie, Ner‐
venheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie
und Psychotherapie, Neurochirurgie,
Kinder‐ und Jugendmedizin/SP Neu‐
ropädiatrie, Kinder‐ und Jugendpsy‐
chiatrie und ‐psychotherapie und
ausschließlich psychotherapeutisch
tätigen Ärzten sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
auf dem Gebiet der neuropsychologi‐
schen Therapie.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Frank‐Peter Pfabe
FA für Innere Medizin/SP Angiologie/
SP Kardiologie, Asklepios Klinikum
Uckermark GmbH, in Schwedt
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen fachärztlich tätigen Internisten
sowie fachärztlich tätigen Internisten
in zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf
dem Gebiet der Angiologie. Einer
Möglichkeit zur Überweisung aus‐
schließlich an Gefäßchirurgen wird
zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
apl. Prof. Dr. med. Michael Radke
Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐
medizin/ SP Kindergastroenterologie,
Klinikum Westbrandenburg GmbH/
Klinik für Kinder‐ und Jugendmedizin,
in Potsdam
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Kinder‐ und
Jugendmedizin und Fachärzten für
Kinder‐ und Jugendmedizin, die als
Praktische Ärzte zugelassen sind, so‐
wie entsprechenden Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der pädiatrischen Gastroenterologie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung
ausschließlich an Kinderchirurgen und
Kinderradiologen wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Torsten Scherke
Facharzt für Anästhesiologie, KMG
Klinikum Mitte GmbH, Klinikum Kyritz,
in Kyritz
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Anästhesie‐
leistungen. Eine Möglichkeit zur Über‐
weisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dipl.‐Stom. Christian Scherkenbach
Facharzt für Mund‐Kiefer‐Gesichts‐
chirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH,
in Neuruppin
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für HNO‐Heilkunde
und Fachärzten für Mund‐Kiefer‐
Gesichtschirurgie sowie Fachärzten
für HNO‐Heilkunde und Fachärzten
für Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgie in
zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
sowie von an der Ruppiner Kliniken
GmbH ermächtigten Fachärzten für
Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgie für die
Durchführung der Sonographie der
Gesichtsweichteile und/oder Hals‐
weichteile und/oder Speicheldrüsen.
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 35
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Frank Schilke
Facharzt für Urologie, Ev. Kranken‐
haus Luckau gGmbH, in Luckau
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Urologie sowie
Fachärzten für Urologie in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Behand‐
lung von urologischen Problemfällen.
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Mike Schimmer
Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐
kunde, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, in Frankfurt (Oder)
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für HNO‐Heilkunde
und Fachärzten für HNO‐Heilkunde in
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung von
Problemfällen im Rahmen des Konsi‐
liarauftrages auf dem Gebiet der
Tumornachsorge. Einer Möglichkeit
zur Überweisung ausschließlich an
Fachärzte für Radiologie und Patho‐
logie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Dirk Scheider‐Kulla
Facharzt für Kinder‐ und Jugendmedi‐
zin/SP Kinderkardiologie, Carl‐Thiem‐
Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus
Seite 36 | AUSGABE 10 / 2015
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Kinderärzten und Praktischen
Ärzten mit der Fachgebietsbezeich‐
nung Kinderheilkunde sowie ent‐
sprechenden Ärzten in Einrichtungen
gem. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Kinderkardiologie, Echokardiogra‐
phie, Langzeit‐EKG. Eine Möglichkeit
zur Überweisung an andere Vertrags‐
ärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.01.2016 bis
31.12.2017
Dr. med. Andreas Schwenke
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Klinikum Barnim GmbH
Werner Forßmann Krankenhaus, in
Eberswalde
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe und Fachärzten für
Urologie sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
auf dem Gebiet der Urogynäkologie,
auf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe sowie Fachärzten für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die
Duplex‐sonographische Untersuchung
der Gefäße des weiblichen Genital‐
systems, für die weiterführende sono‐
graphische Diagnostik II und die wei‐
terführende sonographische Diagnos‐
Intern
Sicherstellung
tik des fetomaternalen Gefäßsysstems,
für die CTG‐Kontrolle bei pathologi‐
scher Gravidität,
nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ ZV i. V. m. § 5
Abs. 2 BMV‐Ärzte in Verbindung mit
den Mutterschafts‐Richtlinien Teil B
Nr. 6 des GBA auf Überweisung von
zugelassenen Fachärzten für Frauen‐
heilkunde und Geburtshilfe sowie
Fachärzten für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe in zugelassenen Einrich‐
tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V zur Planung der Geburts‐
leitung im Rahmen der Mutterschafts‐
vorsorge. Eine Möglichkeit zur Über‐
weisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Jörg Seemann
Facharzt für Diagnostische Radio‐
logie/SP Neuroradiologie, Klinikum
Barnim GmbH, Werner Forßmann
Krankenhaus, in Eberswalde
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am
Werner Forßmann Krankenhaus Ebers‐
walde ermächtigten Ärzten auf dem
Gebiet der MRT‐Untersuchungen, auf
dem Gebiet der Myelographien, auf
Überweisung von Fachärzten, die die
Voraussetzungen gemäß Qualitäts‐
sicherungsvereinbarung zur schmerz‐
therapeutischen Versorgung chronisch
schmerzkranker Patienten nach § 135
Abs. 2 SGB V erfüllen oder die Zusatz‐
weiterbildung Schmerztherapie
gemäß der Weiterbildungsordnung
besitzen, zur Durchführung von
CT‐gesteuerten schmerztherapeu‐
tischen Interventionen,
auf Überweisung von am Werner
Forßmann Krankenhaus Eberswalde
ermächtigten Fachärzten für Mund‐
Kiefer‐Gesichtschirurgie, auf Über‐
weisung von Ärzten der Institutsam‐
bulanz nach § 118 Abs. 1 SGB V am
Martin Gropius Krankenhaus Ebers‐
walde zur MRT‐Untersuchung des
Neurocraniums und zu MRT‐Angiogra‐
phien, auf Überweisung von zuge‐
lassenen Fachärzten für Gefäßchirurgie,
fachärztlich tätigen Internisten und
Ärzten in diabetologischen Schwer‐
punktpraxen sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
sowie von am Werner Forßmann
Krankenhaus Eberswalde ermächtigten
Ärzten auf dem Gebiet der Duplex‐
Sonographie zur Abklärung von Grenz‐
fällen. Eine Möglichkeit zur Über‐
weisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.01.2016 bis
31.12.2017
Prof. Dr. med. Hans‐Beatus Straub
Facharzt für Neurologie, Epilepsiezen‐
trum Berlin‐Brandenburg, Epilepsie‐
klinik Tabor, in Bernau
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Neurologie und
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 37
Intern
Sicherstellung
Psychiatrie sowie Fachärzten für Neu‐
rologie und Psychiatrie in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V sowie von ermäch‐
tigten Fachärzten für Neurologie und
Psychiatrie und diesen in Institutsam‐
bulanzen gem. § 118 SGB V für Patien‐
ten mit schwer diagnostizierbaren
oder schwer behandelbaren Epilepsien,
auf Überweisung von zugelassenen
Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V für Epilepsiekranke,
die in den Wohnstätten der Hoffnungs‐
taler Anstalten untergebracht sind.
Einer Möglichkeit zur Überweisung
ausschließlich an Fachärzte für Radio‐
logie, Psychiatrie, Dermatologie,
Innere Medizin, Orthopädie und
Chirurgie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Isabel Treude
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Carl‐Thiem‐Klinikum
Cottbus gGmbH, in Cottbus
ermächtigt auf Überweisung von
zugelassenen Fachärzten für Frauen‐
heilkunde und Geburtshilfe sowie
Fachärzten für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe in zugelassenen Einrich‐
tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V gemäß § 31 Abs. 2
Ärzte‐ZV i. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und
§ 9 Abs. 2 BMV‐Ä/EK i. V. m. den Mut‐
terschafts‐Richtlinien Teil B Nr. 6 zur
Planung der Geburtsleitung. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
Seite 38 | AUSGABE 10 / 2015
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Dr. med. Andreas Wichterei
Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐
kunde, Städtisches Klinikum Branden‐
burg GmbH, in Brandenburg an der
Havel
ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für HNO‐Heilkunde
sowie entsprechenden Ärzten in zu‐
gelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Diag‐
nostik und Therapie des primären
Schnarchens und des Schlaf‐Apnoe‐
Syndroms, auf Überweisung von
zugelassenen Ärzten, die über eine
Genehmigung zur Durchführung der
kardiorespiratorischen Polygraphie
entsprechend der GNR 30900 verfü‐
gen, sowie entsprechenden Ärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die
Durchführung der kardiorespira‐
torischen Polysomnographie, für die
Durchführung der kardiorespiratori‐
schen Polygraphie zur Therapiekon‐
trolle. Eine Möglichkeit zur Über‐
weisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.10.2015 bis
30.09.2017
Intern
Sicherstellung
Praxisverlegungen
Sebastian Alscher
Facharzt für Allgemeinmedizin
neue Adresse: Karl‐Marx‐Str. 8 A,
15374 Müncheberg
Dipl.‐Med. Cornelia Klee
Fachärztin für Haut‐ und Geschlechts‐
krankheiten
neue Adresse: Unter den Linden 1,
14542 Werder (Havel)
ab 01.01.2016
Dipl.‐Psych. Sylke Badekow
Psychologische Psychotherapeutin
neue Adresse: Elsterstr. 40,
04910 Elsterwerda
Dipl. Psych. Ilona Koch‐Bojkinski
Psychologische Psychotherapeutin
neue Adresse: Altbuchhorster Str. 43 a,
15537 Grünheide
Antje Boddin
Fachärztin für Psychiatrie/ ausschließlich
psychotherapeutisch tätig
neue Adresse: Parchimer Str. 19 a,
19348 Perleberg
ab 01.10.2015
Dipl.‐Psych. Matthias König
Psychologischer Psychotherapeut
neue Adresse: Bahnstr. 127,
19322 Wittenberge
Dipl.‐Psych. Heike Fruth
Psychologische Psychotherapeutin
neue Adresse: Anhaltstr. 6,
14482 Potsdam
Dr. med. Brigitte Hensel
Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
psychiatrie und ‐psychotherapie
neue Adresse: Rosenthal 34,
15936 Dahme/Mark
Dr. med. Alexander Freiherr von
Hundelshausen
Facharzt für Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie
neue Adresse: Friedrich‐Ebert‐Str. 19,
16775 Löwenberger Land
ab 01.10.2015 bis 30.06.2016
und ab 01.07.2016 neue Adresse:
Kastanienallee 7,
16775 Löwenberger Land
Cornelia Kunz
Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
medizin
neue Adresse: Anhaltstr. 6,
14482 Potsdam
Knut Meyer
Facharzt für Allgemeinmedizin
neue Adresse: Junckerstr. 10 A,
16816 Neuruppin
Dr. med. Artur Mojsa
Facharzt für Augenheilkunde
neue Adresse: Friedrich‐Engels‐Str. 15,
17268 Templin
ab 01.10.2015
Heike Schilling
Fachärztin für Anästhesiologie
neue Adresse: Friedrich‐Engels‐Str. 15,
17268 Templin
ab 01.10.2015
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 39
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Claudia Simon
Fachärztin für Diagnostische
Radiologie
neue Adresse: Heinrich‐Rau‐Str. 14 a,
16816 Neuruppin
ab 01.01.2016
Dr. med. Birgit Teubner
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
neue Adresse: Bahnhofstr. 64,
03046 Cottbus
ab 01.11.2015
Dipl.‐Med. Kerstin Wulf
Praktische Ärztin
neue Adresse: Anhaltstr. 6,
14482 Potsdam
ab 01.02.2016
Dipl.‐Psych. Ulrike Ziegs
Psychologische Psychotherapeutin
neue Adresse: Marktplatz 3,
14797 Kloster Lehnin
ab 01.11.2015
Dipl.‐Psych. Jenny Wilkens‐Loy
Psychologische Psychotherapeutin
neue Adresse: Hegelallee 19,
14467 Potsdam
Bekanntmachung:
Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über
Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie
zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der
KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht.
Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein,
und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.
Seite 40 | AUSGABE 10 / 2015
Intern
Sicherstellung
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffne‐
ten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB fin‐
det sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de.
Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie
gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.
Zulassungsförderungen
In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐
stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:
Hausärzte:
Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg
(Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Witt‐
stock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg,
Zehdenick‐Gransee
Augenheilkunde:
Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐
werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben,
Rathenow, Templin
Landkreis Spree‐Neiße
Frauenheilkunde:
Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee
Kinderheilkunde:
Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin
Dermatologie:
Stadt Templin
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 41
Intern
Sicherstellung
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre
angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung
folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 7.12.2015
laufende
Bewerbungs‐ Fachrichtung
kennziffer
76/2015
Innere Medizin/HA
77/2015
Innere Medizin/
SP Gastroenterologie
(1/2 Versorgungsauftrag)
78/2015
Haut‐ u. Geschlechts‐
krankheiten
Planungsbereich
gewünschter
Übergabetermin
Mittelbereich Beeskow
01.01.2017
Raumordnungsregion
Lausitz‐Spreewald
01.04.2016
Potsdam/Stadt
01.05.2016
Cottbus/Stadt
02.01.2016
Havelland
01.04.2016
Havelland
01.10.2016
Teltow‐Fläming
01.01.2016
(1/2 Versorgungsauftrag)
79/2015
80/2015
Kinder‐ u. Jugendmedizin
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie/
Ärztliche PT
(1/2 Versorgungsauftrag)
81/2015
82/2015
Psychotherapie/
Ärztliche PT
Psychotherapie/
Ärztliche PT
(1/2 Versorgungsauftrag)
Seite 42 | AUSGABE 10 / 2015
Intern
Sicherstellung
Bewerbungsfrist bis 10.11.2015
laufende
Bewerbungs‐ Fachrichtung
kennziffer
Planungsbereich
gewünschter
Übergabetermin
71/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Potsdam
01.07.2016
72/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich
Strausberg
01.10.2016
73/2015
Augenheilkunde
Märkisch‐Oderland
01.01.2016
Dahme‐Spreewald
01.01.2016
Uckermark
01.04.2016
74/2015
75/2015
Frauenheilkunde
(1/2 Versorgungsauftrag)
Orthopädie
• Die schriftliche Bewerbung für die
ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
ist zwingend erforderlich. Sie muss
die Bewerbungskennziffer, die
Anschrift, die Telefonnummer, die
Facharztanerkennung sowie Angaben
zum möglichen Praxisübernahme‐
zeitpunkt enthalten.
• Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass in der Warteliste
eingetragene Ärzte nicht automa‐
tisch als Bewerber für die ausge‐
schriebenen Vertragsarztpraxen
gelten.
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der
KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.
Ansprechpartnerinnen:
Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320
Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323
Weitere Informationen unter
www.kvbb.de
Anzeige
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 43
Intern
Praxisbörse
Praxisbörse
Praxisabgabe
•Hälftiger Versorgungsauftrag
Psychotherapie ab 2016 im Bereich
Uckermark abzugeben.
Die Praxisübernahme ist an ein Nach‐
besetzungsverfahren gebunden.
Chiffre: PA/10/2015
•Nachfolger für hausärztliche Praxis
im Mittelbereich Schönefeld‐Wildau
ab 2. Quartal 2016 gesucht.
Zum Praxisangebot gehören derzeit
Neuraltherapie, Psychosomatische
Grundversorgung, Diabetische
Schulung, DMP Diabetes mellitus,
DMP KHK.
Chiffre: PA/11/2015
•Nachfolger/in für hausärztliche
Praxis in der Uckermark, Nähe Templin,
ab 1/2016 gesucht. Die Praxis muss
leider aus gesundheitlichen Gründen
aufgegeben werden.
Praxis/Ausstattung: vollausgestattete
Praxis (110 qm), sehr günstige Pacht‐
konditionen (Verpächter ist Gemeinde).
Kontakt: 0171/63 99 886
•Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
medizin (in BAG) im Bereich Elbe‐Elster
sucht ab 2017 Nachfolger/In.
Praxis/Ausstattung: 100 qm in privater
Immobilie (Anmeldung, Warteraum,
2 Behandlungszimmer, 1 Umkleide‐
Seite 44 | AUSGABE 10 / 2015
raum, Toiletten), Weitermietung
möglich;
Sonographiegerät, Spirometrie, EKG,
mehrere Inhalationsgeräte,
24‐Std.‐RR‐ Gerät.
Kontakt: 03531/31 49
[email protected]
•Praxis für Kinder‐ und Jugend‐
psychiatrie und ‐psychotherapie im
Landkreis Potsdam‐Mittelmark sucht
Nachfolger/In (hälftiger Versorgungs‐
auftrag).
Die Praxisübernahme ist an ein Nach‐
besetzungsverfahren gebunden.
Chiffre: PA/08/2015
•Kinderarztpraxis im Havelland, eine
Zugstunde von Berlin, sucht ab 2017
einen Nachfolger/In.
Praxis/Ausstattung: 6 Räume zur
Miete (Weitermietung möglich) mit
Lungenfunktionsmessung, EKG,
Tympanometrie, Audiometrie.
Gute Kooperationsmöglichkeiten mit
Kollegen vor Ort.
Chiffre: PA/12/2015
•Ab 2017 Nachfolger/In für eine
hausärztliche Praxis im Mittelbereich
Neuenhagen bei Berlin gesucht.
Praxis/Ausstattung: 120 qm (sepa‐
rates Anmeldezimmer, 2 Wartezim‐
mer, Sprechzimmer, Behandlungszim‐
mer, Küche, 2 WC) im Erdgeschoss
Intern
Praxisbörse
eines 2001 errichteten Familienhauses;
Weitermietung möglich; Spirometrie,
EKG.
Vorherige Anstellung zur Einarbeitung
möglich.
Kontakt: 0151/50 60 02 74
[email protected]
Praxissuche
•Psychologische Psychotherapeutin
(Psychoanalyse, TfPT, Gruppenthera‐
pie) sucht ab sofort eine Praxis (auch
hälftige Zulassung) zur Übernahme.
Bevorzugte Region: Potsdam, Bran‐
denburg (Stadt)/Potsdam‐Mittelmark
Kontakt: 0176/96 36 48 45
katja‐[email protected]
•Facharzt für Hämatologie und
Internistische Onkologie sucht bald‐
möglichst eine Praxis zur Übernahme.
Bevorzugte Region: Bereich Oberhavel
Kontakt: 0160/27 61 825
stephan.rackwitz@t‐online.de
•Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐
medizin sucht längerfristig eine Praxis
zur Übernahme.
Bevorzugte Region: Norden von Ober‐
havel, Ostprignitz‐Ruppin, Prignitz
Chiffre: PG/28/2015
Anstellungs‐ und Kooperations‐
angebote und ‐gesuche
•Hausärztliche Praxis in Strausberg
bietet eine Anstellungsmöglichkeit an
2 bis 3 Tagen/Woche (halbtags).
Kontakt: [email protected]
•Hausärztliche Praxis in Branden‐
burg/Havel bietet ab 2016 eine Anstel‐
lungsmöglichkeit (Teilzeit) für Fach‐
arzt/In für Allgemeinmedizin bzw.
hausärztlich tätigen Internisten/In.
Kenntnisse auf dem Gebiet der Aku‐
punktur und Homöopathie erwünscht,
aber nicht Bedingung. Bei gutem
Miteinander ist Kooperationsumfang
steigerungsfähig, gerne auch Tätig‐
keit in BAG. Längerfristig ist auch die
Praxisübernahme möglich.
Kontakt: [email protected]
•Team aus Psychologischen Psycho‐
therapeuten (TfPT, APT, VT) bietet
eine Anstellungsmöglichkeit für einen
Facharzt/In für Psychiatrie in Bad
Belzig (PM). Anstellungsumfang ver‐
handelbar.
Geboten werden gute kollegiale und
wirtschaftliche Konditionen.
Kontakt: 0162/47 36 843
[email protected]
•Hausärztliche Praxis in Potsdam
bietet ab Oktober 2016 eine Anstel‐
lungsmöglichkeit für Facharzt/In für
Allgemeinmedizin bzw. hausärztlich
tätigen Internisten/In. Anstellungs‐
umfang verhandelbar.
Chiffre: AnKo/12/2015
•Hausärztliche Praxis im Mittelbe‐
reich Bernau bei Berlin bietet ab
sofort eine Anstellungsmöglichkeit
für Facharzt/In für Allgemeinmedizin
bzw. hausärztlich tätigen Internisten/In.
Anstellungsumfang verhandelbar.
Kontakt: 0171/78 43 593
info@arztpraxis‐schoenow.de
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 45
Intern
Praxisbörse
•Facharzt für Diagnostische Radio‐
logie sucht ab 2016 eine Anstellungs‐
möglichkeit (Vollzeit).
Bevorzugte Region:
Brandenburg (Stadt)/Potsdam‐Mittel‐
mark, Havelland, Teltow‐Fläming,
Potsdam
Chiffre: AnKo/11/2015
•Facharzt für Allgemeinmedizin mit
Erfahrungen auf dem Gebiet der Chi‐
rotherapie, NHV und Psychosomatik
sucht ab sofort eine Anstellungs‐
möglichkeit (Teilzeit).
Bevorzugte Region: Potsdam, Branden‐
burg an der Havel, Teltow,
Werder (Havel)‐Beelitz
Kontakt: 0171/24 47 191
•Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
medizin sucht ab sofort eine Anstel‐
lungsmöglichkeit. Anstellungsumfang
verhandelbar.
Bevorzugte Region: Barnim
Kontakt: 0178/18 27 227
[email protected]
Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:
Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected],
Friedrich‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam
Seite 46 | AUSGABE 10 / 2015
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte und Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
Kosten
18.11.2015
15.00 – 18.00
Frankfurt (O.)
Schweigepflicht, Datenschutz und
Archivierung in der Arztpraxis
Elke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für
Medizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner
40 Euro
25.11.2015
15.00 – 18.00
Potsdam
Impfen in der Praxis
Dr. med. Ines Liebold,
Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam
Marianna Kaiser,
Beratende Apothekerin der KVBB
Fortbildungspunkte
25.11.2015
14.00 – 20.00
28.11.2015
09.00 – 17.00
Cottbus
4
Strukturiertes Schulungsprogramm für
insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)
Michela‐Doreen Gereke,
FÄ für Innere Medizin
Fortbildungspunkte
27.11.2015
14.00 – 19.00
Cottbus
50 Euro
CHT
EBU
G
S
AU
8
Kritikgespräche – Wie Kritik, richtig einge‐
setzt, eine Praxis stärken und persönliche
Verletzungen vermeiden kann
Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann,
Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung
100 EuroHT
BUC
EArzt,
pro
G
S
AU
150 Euro
pro Praxis‐
mitarbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
75 Euro
Fortsetzung der Übersicht auf Seite 48
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 47
Intern
Fortbildung
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
04.12.2015
14.00 – 19.00
05.12.2015
09.00 – 18.00
Potsdam
Behandlungs‐ und Schulungsprogramm für
Patienten mit Hypertonie (ZI)
Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin
09.12.2015
14.00 – 20.00
12.12.2015
09.00 – 17.00
Potsdam
Strukturiertes Schulungsprogramm für
insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)
Dr. med. Uta Rieger, FÄ für Innere Medizin
11.12.2015
15.00 – 17.30
Potsdam
Die GOÄ ‐ speziell für die HNO‐Praxis
Daniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg
GmbH & Co. KG
Ansprechpartner:
Seite 48 | AUSGABE 10 / 2015
Fortbildungspunkte
Fortbildungspunkte
Frau Friedrich
Frau Eppinger
Herr Krenkel
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 459
Kosten
5
8
100 Euro
T
UCH
proGArzt,
B
E
US Euro
A150
pro Praxis‐
mitarbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
100 Euro
pro Arzt,
150 Euro
pro Praxis‐
mitarbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
35 Euro
Fax: 0331/23 09 288
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
Kosten
14.11.2015
09.00 – 16.00
Potsdam
Basisseminar für Existenzgründer –
Intensivierte Wissensvermittlung
KVBB & Partner
35 Euro
Fortbildungspunkte
18.11.2015
15.00 – 18.00
Potsdam
8
40 Euro
Rheuma in der Hausarztpraxis
(Für alle interessierten Hausärzte, die im Rahmen
ihrer Teilnahme am Strukturvertrag Rheuma noch
den Nachweis der Teilnahme einer Einführungs‐
veranstaltung benötigen.)
Dr. Dr. Dirk Wernicke,
FA f. Innere Medizin/Rheumatologie
Prof. Dr. med. Erika Gromnica‐Ihle,
FÄ f. Innere Medizin/Rheumatologie
Fortbildungspunkte
4
20.11.2015
15.00 – 18.30
21.11.2015
09.00 – 17.30
Potsdam
Moderatorentraining für Qualitätszirkel
Dr. Sven Sebastian,
Coach und Trainer für integratives Stress‐
u. Gesundheitsmanagement IAH
Fortbildungspunkte 15
25.11.2015
16.00 – 19.00
Rüdersdorf
Stoffwechsel und kardiovaskuläres Risiko in
der hausärztlichen Praxis – Gibt es einen
Wandel?
KVBB & Partner
Fortbildungspunkte 3
für
Mitglieder
der KVBB
kostenfrei
Nicht‐
mitglieder
100 Euro
30 Euro
Fortsetzung der Übersicht auf Seite 50
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 49
Intern
Fortbildung
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
25.11.2015
15.00 – 18.00
Potsdam
Erfolgreiche Praxisabgabe – besser früher
schon an später denken
Michael Stillfried,
Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB
Karin Rettkowski,
Niederlassungsberaterin der KVBB
Fortbildungspunkte
27.11.2015
15.00 – 18.00
Potsdam
Ansprechpartner:
Seite 50 | AUSGABE 10 / 2015
Frau Friedrich
Frau Eppinger
Herr Krenkel
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 459
35 Euro
3
Honorarunterlagen verstehen –
KV‐Statistiken richtig lesen (für Fachärzte)
Abrechnungsberater der KVBB
Fortbildungspunkte
für
Mitglieder
der KVBB
kostenfrei
Nicht‐
mitglieder
40 Euro
4
Honorarunterlagen verstehen –
KV‐Statistiken richtig lesen (für Hausärzte)
Abrechnungsberater der KVBB
Fortbildungspunkte
11.12.2015
15.00 – 18.00
Potsdam
Kosten
35 Euro
3
Fax: 0331/23 09 288
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für das Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
Kosten
21.11.2015
09.00 ‐ 16.00
Potsdam
Das Praxispersonal als Visitenkarte Ihrer
Praxis – professionell in schwierigen
Gesprächen
Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann,
Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung
95 Euro T
CH
EBU
G
S
AU
09.12.2015
15.00 – 17.30
Potsdam
EBM‐Aufbauseminar für das hausärztliche
Praxispersonal – Abrechnung nach
Verträgen über die KVBB
Abrechnungsberater der KVBB
35 Euro
T
UCH
B
E
G
AUS
09.12.2015
15.00 – 17.30
Potsdam
EBM‐Aufbauseminar für das fachärztliche
Praxispersonal – Abrechnung ambulanter
Operationen
Abrechnungsberater der KVBB
35 Euro
Anzeige
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 51
Intern
Fortbildung
„Perspektive der Schmerztherapie
in Brandenburg“
Der Interdisziplinäre Arbeitskreis
Brandenburger Schmerztherapeuten
und Palliativmediziner e.V. (IABSP)
lädt am 21. November 2015 zum
52. Potsdamer Analgesie Sonnabend
(PAS) ins Kongresshotel Am Templin‐
er See in Potsdam ein.
Ein zentrales Thema dabei ist der
anstehende Generationswechsel in
der Schmerztherapie und Palliativ‐
medizin. Welche Herausforderungen
damit verbunden sind und wie diese
gemeistert werden können, wollen
wir unter anderem mit Bettina Baum‐
gardt, Referatsleiterin im Branden‐
burger Gesundheitsministerium,
diskutieren.
Die therapeutische Kommunikation
bei chronischen Schmerzen oder
patientenorientiertes Qualitätsma‐
nagement in der Schmerzmedizin sind
weitere Themen auf der Tagesord‐
nung. Im Anschluss finden die Mit‐
glieder‐ und Wahlversammlungen
statt.
Weitere Informationen zur Veran‐
staltung gibt es unter: www.iabsp.de
Dr. Knud Gastmeier, im Namen des
Vorstandes des IABSP.e.V.
Polizei lädt zu Fachtagung
Zur Fachtagung „Todesermittlungs‐
verfahren der Polizei“ lädt die branden‐
burgische Polizeidirektion Süd interes‐
sierte Ärzte am 25. November 2015
um 18 Uhr in das Carl‐Thiem‐Klinikum
Cottbus (Großer Saal, Eingang CTK‐
Neubau, Welzower Straße) ein.
gischen Institut für Rechtsmedizin
und Dipl.‐Kriminalist A. Partzsch, Kri‐
minalkommissar der Polizeidirektion
Süd.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung
stehen rechtliche und praktische
Aspekte im Zusammenwirken der
Polizei mit der Ärzteschaft. Referen‐
ten sind Dr. H. Voß vom Brandenbur‐
Anmeldung bis zum 15. November
an: [email protected]
Seite 52 | AUSGABE 10 / 2015
Die Teilnahme an der Tagung ist
kostenlos.
Intern
Fortbildung
„Let’s talk about Sex“
Unter dem Titel „Let’s talk about
Sex“ lädt die AIDS‐Hilfe Potsdam am
4. November 2015 von 14 bis 17 Uhr zu
einem Workshop zur HIV‐STI‐Präven‐
tion in Arztpraxen ein.
Im Mittelpunkt steht die Beratung
zu Sexualität und sexuell übertrag‐
baren Krankheiten. Dr. Ines Liebold
vom Ernst von Bergmann Klinikum
und Dipl.‐Psych. Marcus Behrens ver‐
mitteln Kommunikationstechniken für
ärztliche Gespräche über Sexualität.
Anhand von Fallbeispielen werden
diese praktisch vertieft.
Für die Veranstaltung sind Weiter‐
bildungspunkte bei der Landesärzte‐
kammer Brandenburg beantragt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
AIDS‐Hilfe Potsdam e. V.
Kastanienallee 27, 14471 Potsdam
Telefon: 0331/95 13 08 51
Anzeige
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 53
Intern
Service
„Da war doch noch was!?“
HIV: Europäische Testwoche vom 20. bis 27. November
Die „Initiative Brandenburg –
Gemeinsam gegen AIDS“ ruft zur Teil‐
nahme an der Europäischen Test‐
woche vom 20. bis 27. November auf.
Um Ihre Patienten auf diese Aktion
aufmerksam zu machen, liegen dieser
Ausgabe von „KV‐Intern“ fünf Post‐
karten zur Auslage in Ihrem Warte‐
zimmer bei.
Ein anonymer AIDS‐Test kann in
Brandenburg bei über 25 Beratungs‐
stellen kostenlos durchgeführt werden.
Hintergrund: Etwa ein Drittel der
HIV‐Infizierten lebt mit dem Virus,
ohne es zu wissen. Dabei würde eine
Behandlung ihnen sehr nutzen: Die
WHO empfiehlt heute in fast allen
Fällen direkt mit einer antiretroviralen
Therapie zu beginnen. Ein früher
Therapiebeginn kann den Ausbruch
der Immunschwäche und typischer
Krankheiten verhindern. Und auch
das Risiko der HIV‐Übertragung wird
durch die Therapie gesenkt.
Am 25.11.2015 findet in Potsdam der
Fachtag der Initiative Brandenburg –
Gemeinsam gegen Aids „Sexuelle
Gesundheit in Brandenburg“ statt.
LAGO‐Umfrage zu Psychoonkologie
Welche psychoonkologischen und
psychosozialen Versorgungsangebote
gibt es für krebskranke Menschen
und ihre Angehörigen in der Mark?
Das wollen die Landesarbeitsgemein‐
schaft Onkologische Versorgung
Brandenburg (LAGO) und das mär‐
kische Gesundheitsministerium jetzt
mit einer Umfrage ermitteln.
Alle Ärzte und Psychotherapeuten,
die entsprechende Versorgungsange‐
bote in ihren Praxen bereithalten, sind
aufgerufen, sich an der Befragung zu
Seite 54 | AUSGABE 10 / 2015
beteiligen. Dies geht entweder online
oder per Post bzw. Fax. Unter
www.lago‐brandenburg.de finden Sie
sowohl die online‐Befragung als auch
den Fragebogen zum Herunterladen
und Ausdrucken.
Ihren ausgefüllten Fragebogen
schicken Sie bitte an die LAGO Bran‐
denburg, Gregor‐Mendel‐Straße 10/11,
14469 Potsdam oder per Fax an
0331/27 07 171.
Die Umfrage läuft bis Ende 2015.
Intern
Service
„Initiative Nierentransplantation“
gegründet
Aufklären über Nierenspenden und
die Situation von Dialysepatienten
möchte die neu gegründete „Initiative
Nierentransplantation“. Sie ist ein Zu‐
sammenschluss von Bundesarbeitsge‐
meinschaft Nephrologische Pflege
(BANP), Bundesverband Niere e. V.,
Deutsche Gesellschaft für Nephrolo‐
gie (DGfN), Deutsche Nierenstiftung,
Gesellschaft für Pädiatrische Nephro‐
logie, KfH Kuratorium für Dialyse und
Nierentransplantation e. V., PHV – Der
Dialysepartner Patienten‐Heimver‐
sorgung Gemeinnützige Stiftung
sowie dem Verband Deutsche Nieren‐
zentren (DN) e. V.
Zum Start ihrer Kampagne konnte
sich die Initiative in der Zeitschrift
„Der Nierenpatient“ vorstellen. Um
die Spendenbereitschaft in der Be‐
völkerung zu erhöhen, fordert die Ini‐
tiative unter anderem die Aufnahme
der Erklärung pro oder kontra Organ‐
spende auf der elektronischen Gesund‐
heitskarte sowie den Aufbau eines
umfassenden Transplantations‐
registers.
Anzeige
AUSGABE 10 / 2015 | Seite 55
Intern
Impressum
Monatsschrift der Kassenärztlichen
Vereinigung Brandenburg
Herausgeber:
Landesgeschäftsstelle der
Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg
Gregor‐Mendel‐Str. 10‐11
14469 Potsdam
Telefon: 0331/28 68 100
Telefax: 0331/28 68 175
Internet: http://www.kvbb.de
Email: [email protected]
Redaktion:
Dr. med. H. J. Helming (ViSP)
MUDr./CS Peter Noack
Dipl.‐Med. Andreas Schwark
Kornelia Hintz, Christian Wehry,
Ute Menzel
Redaktionsschluss:
16. Oktober 2015
Satz und Layout:
KV Brandenburg
Bereich Kommunikation
Telefon: 0331/28 68 196
Telefax: 0331/28 68 197
Druck:
ODR GmbH
Ostsee Druck Rostock
Koppelweg 2, 18107 Rostock
Telefon: 0381/77 65 7 0
Telefax: 0381/77 65 7 19
E‐Mail:
info@odr‐rostock.de
Anzeigenverwaltung:
ODR GmbH
Ostsee Druck Rostock
Koppelweg 2, 18107 Rostock
Telefon: 0381/77 65 7 0
Telefax: 0381/77 65 7 19
E‐Mail:
info@odr‐rostock.de
Anzeigenannahmeschluss:
Jeder 5. des Monats
Zur Zeit gilt die Preisliste
vom 1. März 2014
Erscheinungsweise: Monatlich
Auflage: 4.900 Exemplare
Seite 56 | AUSGABE 10 / 2015