Intern 10 | 2015 Honorarbeschluss auf Bundesebene: 800 Mio Euro für ambulante Versorgung Behandlung von Flüchtlingen: Weitere Fortbildungen in Cottbus und Neuruppin Informationen für den Praxisalltag: Neue AU‐Bescheinigung Hygiene in Psychotherapie‐Praxen Broschüre zum Qualitätsmanagement Anzeige Intern Editorial Liebe Leserinnen, liebe Leser als wenn das im Sommer verabschiedete GKV‐Versorgungsstärkungsgesetz nicht schon genug bundespolitische Eingriffe in unser – trotz teils widriger Umstände – gut funktionierendes ambulantes Versorgungssystem gebracht hätte, kommt schon jetzt das nächste höchst zweifelhafte politische Vorhaben: Im Zuge der Krankenhausstrukturreform sollen die KVen verpflichtet werden, an den Kliniken sogenannte Portalpraxen zu errichten. Das forderte jetzt die Bund‐Länder‐ Arbeitsgruppe in ihren Eckpunkten zum Entwurf des Krankenhausstruktur‐ gesetzes. Schon Anfang November könnte dieses beschlossen werden. Für uns in Brandenburg sind solche Angebote nichts Neues. Starre Mauern zwischen ambulantem und stationärem Bereich haben wir schon lange als hinderlich ange‐ sehen und entsprechend sachgerechte und am Versorgungsbedarf ausgerichtete sektorübergreifende Lösungen entwickelt. Die gut funktionierenden KV RegioMed Bereitschaftspraxen sind bestes Beispiel dafür. Dennoch bereitet uns das aktuelle Vorhaben Bauchschmerzen, denn es unter‐ streicht unheilvolle Tendenzen in der Gesundheitspolitik. Zum einen scheint der Gesetzgeber eine weitere Ambulantisierung der Krankenhauslandschaft anzustre‐ ben – und zwar zu Lasten der niedergelassenen Ärzteschaft! Zum anderen wird wieder einmal die ärztliche Selbstverwaltung untergraben. Der Weg zu einem staatlichen Zentralismus und Dirigismus im Gesundheitswesen wird somit weiter geebnet! Einfach hinnehmen werden wir dieses Vorhaben natürlich nicht. Wir setzen uns innerhalb des KV‐Systems für konzertierte Aktionen ein, denn schließlich sind bun‐ desweit alle Niedergelassenen betroffen. Gleichzeitig suchen wir das Gespräch mit den politisch Verantwortlichen aus Brandenburg. Unseren – in der Vergangenheit so erfolgreich – beschrittenen Weg werden wir dabei sicher nicht verlassen und weiterhin gemeinsam mit dem Landesministerium, den Krankenkassen, den Kliniken und allen weiteren märkischen Akteuren des Gesundheitswesens an inno‐ vativen und sachgerechten Versorgungsstrukturen in Brandenburg arbeiten. Es grüßt Sie herzlich Christian Wehry Pressesprecher der KV Brandenburg AUSGABE 10 / 2015 | Seite 1 Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik Praxis aktuell Seite 2 | AUSGABE 10 / 2015 4 Aus Stroh Porzellan machen vdek‐Herbstforum zu den Auswirkungen des GKV‐VSG 5 800 Millionen Euro für die ambulante Versorgung 7 „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ 8 Fortbildung zur Behandlung von Flüchtlingen in Cottbus und Neuruppin 9 KV RegioMed: Beispielhafte Innovation 10 „Offene Fragen auf kurzem Weg klären“ 12 Neue AU‐Bescheinigung (Muster 1) 13 Psychotherapeutenverfahren als eigenes Heilverfahren anerkannt 14 Sie fragen – wir antworten 16 Qualitätsmanagement: Neue Broschüre der KBV 16 Überarbeitung von Muster 52 17 Hygiene‐Info‐Ecke 18 Herzlichen Glückwunsch! KVBB‐Mitarbeiterinnen von KBV geehrt 18 Übersicht Aufbewahrungsfristen online 19 Ärzte und Pflegekräfte Hand in Hand Intern Inhaltsverzeichnis Service 20 Niederlassungen im September 2015 20 Neuzulassungen und Ermächtigungen 40 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen 41 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen 42 Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V 44 Praxisbörse 47 Fortbildungen 52 „Perspektive der Schmerztherapie in Brandenburg“ 52 Polizei lädt zu Fachtagung 53 „Let’s talk about Sex“ 54 „Da war doch noch was!?“ 54 LAGO‐Umfrage zu Psychoonkologie 55 „Initiative Nierentransplantation“ gegründet 56 Impressum AUSGABE 10 / 2015 | Seite 3 Intern Berufspolitik Aus Stroh Porzellan machen vdek‐Herbstforum zu den Auswirkungen des GKV‐VSG „Versorgungsstärkungsgesetz (GKV‐VSG): Umsetzung visionär kon‐ kret oder konkret visionär?“ Unter diesem Titel stand das diesjährige Herbstforum der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek). Mit auf dem Podium dabei war Dr. Hans‐Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bran‐ denburg (KVBB). Er diskutierte mit Almuth Hartwig‐Tiedt, Brandenburgs Staatssekretärin für Gesundheit, Prof. Dr. Herbert Rebscher, Vorstands‐ vorsitzender der DAK‐Gesundheit sowie Birgit Wöllert, Mitglied des Bun‐ destages und Obfrau der Linksfrak‐ tion im Gesundheitsausschuss des Bundestages, die Auswirkungen des GKV‐VSG auf die medizinische Ver‐ sorgung in Brandenburg. Fotos: vdek Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Innovationsfonds, mit dem der Gesetzgeber gezielt Projekte fördern will, die neue Wege in der Versorgung beschreiten. Insgesamt stehen 1,2 Mil‐ liarden Euro für vier Jahre zur Verfü‐ gung – 900 Millionen für Versorgungs‐ projekte und 300 Millionen Euro für Versorgungsforschung. Wie die Förderung aus dem Innova‐ tionsfonds konkret aussehen soll, wird im Dezember bekannt gegeben. Klar scheint dabei bisher nur eines: Kleinst‐ projekte sollen nicht unterstützt wer‐ den. Vor diesem Hintergrund sah Dr. Hans‐Joachim Helming beste Per‐ spektiven für die sachgerechten Ver‐ sorgungsmodelle in Brandenburg. Die KVBB sei von Anfang an auf innova‐ Seite 4 | AUSGABE 10 / 2015 Intern Berufspolitik tive Versorgungsstrukturen angewie‐ sen, denn Brandenburg sei seit der Wende das Bundesland mit den schlechtesten Rahmenbedingungen gewesen. Man habe daher versucht, aus Stroh Gold zu spinnen und am Ende sei zumindest Porzellan dabei raus‐ gekommen, erläuterte Dr. Helming augenzwinkernd. Angetrieben worden sei die KVBB immer von der Grundüberzeugung, dass sich trotz widriger Umstände passende, weil bedarfsorientierte, Lösungen für Ärzte wie Patienten entwickeln ließen. Daher gebe es heute in Brandenburg einige Projekte, die auf jeden Fall förderfähig seien. Christian Wehry 800 Millionen Euro für die ambulante Versorgung Honorarverhandlungen auf Bundesebene beendet / KBV vom Ergebnis enttäuscht Der Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt im nächsten Jahr um 1,6 Prozent. Darauf hat sich der Erweiterte Bewer‐ tungsausschuss Ende September ver‐ ständigt – gegen die Stimmen der Ärzteschaft. Das teile die Kassenärzt‐ liche Bundesvereinigung (KBV) mit. Der Orientierungswert, der die reine Kostensteigerung in der Praxis reprä‐ sentiert, erhöht sich demnach ab 1. Januar 2016 von jetzt 10,2718 Cent auf 10,4361 Cent – ein Honorarplus von bundesweit rund 550 Millionen Euro. KBV‐Chef Dr. Andreas Gassen zeigte sich enttäuscht. Der Beschluss bleibe deutlich hinter den Forderungen der Ärzte zurück, sagte er in einem Video‐ Interview mit KV‐on. Die KBV hatte eine Anhebung des Orientierungs‐ wertes um 2,6 Prozent berechnet und gefordert. Die Krankenkassen erach‐ teten ein Plus von 0,4 Prozent als aus‐ reichend. Da sich beide Seiten nicht einigen konnten, musste der Erwei‐ terte Bewertungsausschuss ent‐ scheiden. Mit der nun gegen den Willen der Ärzteschaft festgesetzten Steigerung um 1,6 Prozent würden die gestie‐ genen Investitions‐ und Praxiskosten nicht in voller Höhe ausgeglichen, kritisierte Dr. Gassen. Dies sei kein gutes Signal an die Ärzteschaft. Für den steigenden Behandlungs‐ bedarf ihrer Versicherten müssen die Krankenkassen außerdem bundesweit rund 250 Millionen Euro zusätzlich AUSGABE 10 / 2015 | Seite 5 Intern Berufspolitik bereitstellen. Wie viel davon in Bran‐ denburg ankommt, muss die Kassen‐ ärztliche Vereinigung Brandenburg jetzt mit den märkischen Kranken‐ kassen verhandeln. 80 Millionen Euro mehr für Psychotherapeuten Die Vergütung der Psychotherapeu‐ ten steigt jährlich um 80 Millionen Euro. Auch das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss Ende Septem‐ ber beschlossen. Demnach wird die Bewertung der antrags‐ und geneh‐ migungspflichtigen Leistungen (EBM‐ Abschnitt 35.2.) rückwirkend ab dem Jahr 2012 um rund 2,7 Prozent ange‐ hoben, so die KBV. Außerdem bekommen ärztliche und psychologische Psychotherapeuten bei einer mindestens 50‐prozentigen Auslastung ihrer Praxis einen Struk‐ turzuschlag auf alle Einzel‐ und Grup‐ pentherapieleistungen, die sie nach Erreichen des Schwellenwertes durch‐ führen. Grundlage des Beschlusses sind mehrere Urteile des Bundessozial‐ gerichtes, in denen es sich mit der Höhe der Vergütung der antrags‐ und genehmigungspflichtigen Psychothe‐ rapien auseinandergesetzt hat. ute Nächste Beratung der Vertreterversammlung Die nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findet am 27. November 2015 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor‐Mendel‐Straße 10 in Potsdam statt. Beginn ist 10 Uhr. Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich. Seite 6 | AUSGABE 10 / 2015 Intern Berufspolitik „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ Info‐Paket für die Praxen / Neue Motive für den Nachwuchs Neue Materialien zur gemeinsamen Kampagne von KBV und KVen „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ sollen allen Arzt‐ und Psychotherapeuten‐ praxen Ende Oktober per Post zu‐ gehen. Der Sendung liegt unter ande‐ rem die zweite Ausgabe des neuen Patientenmagazins für Ihr Wartezim‐ mer bei. Darin dreht sich dieses Mal alles um das Thema „Angst“. Außer‐ dem gibt es einen Praxis‐Planer und einen Terminzettelblock im Design der Kampagne. Auch die Nachwuchskampagne „Lass Dich nieder!“ läuft weiter auf Hochtouren. Dafür wurden jetzt Plakate mit neuen Motiven gestaltet. Diese werden vom 23. Oktober bis 5. November deutschlandweit in Universitäts‐ städten mit medizinischer Fakultät plaka‐ tiert; ein Hin‐ gucker für Medi‐ zinstudenten und Ärzte in Weiterbildung, der auf die Chan‐ cen und Möglich‐ keiten der Nie‐ derlassung in eigener Praxis hinweist. Alle Informationen rund um die Kam‐ pagne finden Sie im Internet unter www.ihre‐aerzte.de oder www.lass‐dich‐nieder.de AUSGABE 10 / 2015 | Seite 7 Intern Berufspolitik Fortbildung zur Behandlung von Flüchtlingen in Cottbus und Neuruppin Umfangreiche Informationen unter www.kvbb.de Foto: Jochen Zieba Weit mehr als 100 Ärzte und Psycho‐ therapeuten waren am 26. September der Einladung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) zur Informationsveranstaltung „Ambu‐ lante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen“ gefolgt. Die gleiche Anzahl von Ärzten hatte sich zudem auf eine Warteliste eingetragen. Das große Interesse zeigt, wie sehr den Niedergelassenen das Thema unter den Nägeln brennt. Daher veranstaltet die KVBB zwei zusätzliche Fortbildungen im November in Cottbus und Neuruppin. Ort: Anschrift: Datum: Cottbus Neuruppin Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus Hörsaal Altbau Thiemstraße 111, 03048 Cottbus Ruppiner Kliniken, Großer Festsaal Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin 7. November 2015 14. November 2015 Uhrzeit: 9 bis 16 Uhr Für beide Veranstaltungen sind noch Anmeldungen möglich. Die Teilnahme ist kostenlos, und die Landesärztekammer Brandenburg hat die Veranstaltung mit 8 Fortbildungspunkten zertifiziert. Informationen und Anmeldung: Sonja Friedrich 0331/23 09 426 Ines Eppinger 0331/23 09 426 Gert‐Günter Krenkel 0331/23 09 459 Darüber hinaus gibt es auf den Internetseiten der KVBB umfangreiches Informations‐ und Hilfsmaterial zu dem Themen‐ komplex. Neben den Vorträgen sowie einem Videoclip zur Ver‐ anstaltung am 26. September finden sich unter www.kvbb.de auch Links zu fremdsprachigen Anamnesebögen und Therapie‐ plänen. Seite 8 | AUSGABE 10 / 2015 Intern Berufspolitik Übersetzen verboten Smartphone‐Apps wie zum Beispiel iTranslate oder auch Online‐Tools für Übersetzungen versprechen schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Ver‐ ständigung mit Patienten aus fernen Ländern. Viele der Programme werden kostenlos angeboten. Aber Vorsicht: Viele der kostenfreien Dienste und Programme, verstecken in den „AGB", dass ein gewerblicher/beruflicher Einsatz sehr wohl kostenpflichtig oder ausgeschlossen ist. Über verschiedene technische Möglichkeiten kann der Hersteller dies gegebenenfalls prüfen und schon läuft man in eine Kosten‐ falle. Die Nutzungsbedingungen sollten daher genau geprüft werden. KV RegioMed: Beispielhafte Innovation Gesundheitscluster Berlin‐Brandenburg tagte in Potsdam Zum vierten Mal fand Anfang Okto‐ ber die jährliche Konferenz des Gesund‐ heitsclusters Berlin‐Brandenburg statt. Zum ersten Mal trafen sich Vertreter aus Politik und Wirtschaft, von Ärzte‐ schaft und Krankenkassen dabei in Potsdam. Im Mittelpunkt der Veran‐ staltung unter dem Motto „Transfer und Translation“ stand das Thema E‐Health. Auch über den geplanten Innovationsfonds wurde gesprochen. Brandenburgs Gesundheitsminis‐ terin Diana Golze unterstrich die Be‐ deutung von Innovationen für die ge‐ sundheitliche Versorgung in der Mark. Die Sektionierung zwischen ambulan‐ tem und stationärem Bereich müsse überwunden werden. Beispielsweise in der Altersmedizin stoße man auf‐ grund der starren Sektoren schnell an Grenzen. Dass es jedoch auch anders gehe, zeige beispielsweise das KV RegioMed Zentrum in Templin. Dort arbeiten niedergelassene Ärzte, ihre Klinikkollegen und Therapeuten Hand in Hand bei der Versorgung älterer Menschen. ute AUSGABE 10 / 2015 | Seite 9 Intern Praxis aktuell „Kurzer Weg für offene Fragen” Aktuell im Gespräch mit Catrin Steiniger, 1. Vorsitzende des BDU‐Landesverbands, zur KVBB‐Abrechnungsberatung Foto: Elke Ruby Auf der Versammlung des branden‐ burgischen Landesverbandes des Berufsverbands der Deutschen Urolo‐ gen (BDU) im September war KVBB‐ Abrechnungsberaterin Franziska Schönert zu Gast. Im Interview mit „KV‐Intern“ erläutert Catrin Steiniger, 1. Vorsitzende des BDU‐Landesver‐ bands Brandenburg, warum. Frau Steiniger, welche Themen haben Sie und Ihre Kollegen mit Frau Schönert diskutiert? Es standen verschiedene Themen auf dem Programm. Beispielsweise haben wir über Fragen rund um die Abrech‐ nung der Krebsvorsorge, inklusive Be‐ ratung zur Koloskopie und Verschlüs‐ selung bzw. Begründung der Abrech‐ nungsziffern bei onkologischen Erkran‐ kungen gesprochen. Zudem wurde die Berechnung des Laborbonus an‐ Seite 10 | AUSGABE 10 / 2015 hand einer Beispielabrechnung er‐ läutert. Auch Fragen rund um die Ab‐ rechnung der Behandlung von Flücht‐ lingen brannten den Kollegen unter den Nägeln. Und schließlich war auch die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung ein Thema. Welchen Vorteil hatte es, diese Themen für alle Kollegen auf dieser Versamm‐ lung zu besprechen? Diese Themen beschäftigen die Kolle‐ gen im Berufsalltag. Zudem gibt es im Berufsverband der Brandenburger Urologen eine lange Tradition, rele‐ vante Abrechnungsfragen zu bespre‐ chen und zu diskutieren. So können durch die professionelle Beratung der KVBB‐Mitarbeiter offene Fragen auf kurzem Weg angesprochen werden. Welche Erwartungen hatten Sie im Vor‐ feld an die Veranstaltung? Ich bin bereits im Vorgespräch zur Veranstaltung sehr angenehm von der unkomplizierten Bereitschaft der KV‐Abrechnungsberatung überrascht worden und erhoffte die Beantwor‐ tung offener Fragen und eine rege Diskussion. Die sich dann auch einstellte? Ja, es gab einen regen Austausch von Erkenntnissen. Man kann auf jeden Intern Praxis aktuell Fall von einer gelungenen Veranstal‐ tung sprechen. stehen und unter Umständen seine Abrechnung optimieren. Wie war die Resonanz der teilnehmen‐ den Kollegen? Die veranschlagte Zeit hat bei weitem nicht ausgereicht, da doch viel nach‐ gefragt wurde. Das spricht aus meiner Sicht für das Format der Veranstaltung. Insgesamt bekam ich eine sehr posi‐ tive Resonanz durch die Kolleginnen und Kollegen. Welche weiteren Erwartungen haben Sie an die Abrechnungs‐ und Honorar‐ beratung der KVBB? Ich wünsche mir weiterhin eine schnelle und unkomplizierte Bera‐ tung, gerne auch telefonisch und vor allem eine Atmosphäre der Koopera‐ tion zwischen Ärzten und den Mitar‐ beitern der KVBB‐Abrechnungsbe‐ ratung. Sie könnten sich also auch eine Wieder‐ holung vorstellen? Auf jeden Fall. Man kann nur von einer guten Kommunikation profitieren. Wie bewerten Sie die weiteren Ange‐ bote der KVBB‐Abrechnungsberatung, etwa die individuelle Erläuterung des Honorarbescheides? Ich habe die individuelle Abrechnungs‐ beratung selbst schon in Anspruch genommen und bewerte dieses Ange‐ bot durchweg als positiv. Nur so kann man eigene Abrechnungsfehler ver‐ Frau Steiniger, vielen Dank für das Gespräch. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung Telefon: 0331/98 22 98 03 Fax: 0331/23 09 543 E‐Mail: [email protected] Anzeige AUSGABE 10 / 2015 | Seite 11 Intern Praxis aktuell Neue AU‐Bescheinigung (Muster 1) Ab dem 1.1.2016 gilt eine neue AU‐Bescheinigung: • Muster 17 (Bescheinigung der Krankengeldzahlung) wird in die neue AU‐Bescheinigung integriert und entfällt ersatzlos. Damit ent‐ fallen auch das handschriftliche Ausfüllen und die doppelte Dokumentation. • Auf der neuen AU‐Bescheinigung wird die Arbeitsunfähigkeit sowohl für den Fall der Entgelt‐ fortzahlung als auch für den Krankengeldbezug bescheinigt. Die krankenkassenindividuellen Auszahlscheine entfallen ab dem 1.1.2016. • Die neue AU‐Bescheinigung umfasst neben den Durch‐ schlägen für den Vertragsarzt, die Krankenkasse und den Arbeit‐ geber künftig auch einen Durch‐ schlag für Patienten. • Mit dem Durchschlag erhält der Patient die Information, wann er sich zur Vermeidung von Kranken‐ geldverlust bei einem Ver‐ tragsarzt vorstellen muss. Hier‐ durch sind Sie als Vertragsarzt gegen diesbezüglich mögliche Schadensersatzansprüche abgesichert. Seite 12 | AUSGABE 10 / 2015 Bitte achten Sie beim Ausstellen auf Folgendes: • Die Arbeitsunfähigkeit begrün‐ denden Diagnosen müssen als ICD‐10‐Code angegeben werden. Zusätzlich ist eine Freitextangabe möglich. • Für den Fall des Krankengeld‐ bezuges kreuzen Sie künftig das Feld „ab 7. AU‐Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ an. • Ist das Ende der Erkrankung ab‐ sehbar oder endet der Kranken‐ geldbezug kreuzen Sie „Endbescheinigung“ an. • Als „besondere Maßnahmen“ gelten nur solche, die im Zusam‐ menhang mit der Arbeitsun‐ fähigkeit stehen. Hierfür bestehen Ankreuzfelder für eine medizi‐ nische Rehabilitation oder stufen‐ weise Wiedereingliederung sowie ein Freitextfeld. Die Beispiele des alten Musters 1 für Badekur, Heil‐ verfahren, MDK sind entfallen. Hinweise zum weiteren Verfahren und zu den Bestellmöglichkeiten der KVBB Bitte beachten Sie bei der Planung von Formularbestellungen, dass es eine Stichtagsregelung geben wird, d. h. alte Formulare können nicht auf‐ Intern Praxis aktuell gebraucht werden. Die Auslieferungen des neuen Musters 1 werden voraus‐ sichtlich erst ab Ende November 2015 möglich sein. Eine automatische Erst‐ versorgung wird es aus organisato‐ rischen Gründen nicht geben, somit ist eine zwingende Bestellung der Praxen im Zeitraum November/De‐ zember notwendig. Dafür stehen alle bekannten Bestellmöglichkeiten zur Verfügung. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Formularbestellung 0331/98 22 98 05 Formularbestellung Fax 0331/98 22 98 04 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger: Psychotherapeutenverfahren als eigenes Heilverfahren anerkannt Das Verfahren regelt, wie Versicherte nach Arbeitsunfällen oder bei Berufs‐ krankheiten psychotherapeutisch ver‐ sorgt werden. Es gibt zudem die Anforderungen an die Verfahrens‐ beteiligung ärztlicher und psycholo‐ gischer Psychotherapeuten sowie Kinder‐ und Jugendlichenpsychothe‐ rapeuten und die einzuhaltenden Handlungsabläufe vor. Weitere Änderungen des Vertrages: • Erhöhung der Vergütung für die notfallbezogene Betreuung bei akutem psychischen Trauma schweren Ausmaßes: ‐ außerhalb der Praxis auf 150 Euro und ‐ innerhalb der Praxis auf 120 Euro. • Der Durchgangsarzt darf auch Ärzte seiner (eigenen) Fachrich‐ tung sowie Psychotherapeuten, die am Psychotherapeutenver‐ fahren teilnehmen, hinzuziehen. Den aktuellen Vertrag finden Sie auf der KBV‐Internetseite unter www.kbv.de/html/93.php. AUSGABE 10 / 2015 | Seite 13 Intern Praxis aktuell Sie fragen – wir antworten Die Abrechnungsberater erreichen über die EBM‐Hotline unter der Rufnummer 0331/98 22 98 03 täglich eine Vielzahl von Fragen. Auf die häu‐ figsten Fragen möchten wir Ihnen hier regelmäßig antworten. Wann kann das psychotherapeutische Gespräch (GOP 23220 EBM) durch den Therapeuten abgerechnet werden? Die GOP 23220 EBM ist für ein psy‐ chotherapeutisches Gespräch von mindestens 10 Minuten Dauer berech‐ nungsfähig. Das Gespräch kann je voll‐ endete 10 Minuten, jedoch höchstens 15 mal im Behandlungsfall berechnet werden. Die GOP 23220 EBM kann daher sowohl vor als auch nach einer Therapie oder zwischen den Therapien für ein psychotherapeutisches Ge‐ spräch abgerechnet werden. Wird die GOP 23220 EBM neben der Grundpauschale (GOP 23210 bis 23214 EBM) abgerechnet, ist zur Berechnung des psychotherapeutischen Gesprächs eine Dauer von mindestens 20 Minu‐ ten Voraussetzung. Wie häufig sind die übenden Verfahren berechnungsfähig? Für übende und suggestive Inter‐ ventionen gelten entsprechend der Psychotherapie‐Richtlinie (PT‐Rili) für die gesamte Behandlung folgende Begrenzungen: Seite 14 | AUSGABE 10 / 2015 • Autogenes Training einzeln und in Gruppen bis 12 Sitzungen • Jacobsonsche Relaxations‐ therapie einzeln und in Gruppen bis 12 Sitzungen • Hypnose bis 12 Sitzungen (nur Einzelbehandlung). Von diesen Interventionen kann im Behandlungsfall in der Regel nur eine zur Anwendung kommen. Darf bei einem Therapeutenwechsel die Probatorik vom neuen Therapeuten nochmals durchgeführt werden? Ja. Bei einem Wechsel des Thera‐ peuten können die probatorischen Sitzungen, die lt. PT‐Rili des G‐BA in fünf Sitzungen vor der ersten Antrag‐ stellung bzw. in acht Sitzungen für analytische Psychotherapie möglich sind, wiederholt werden. Können Therapien durchgeführt wer‐ den, obwohl der Anerkennungsbe‐ scheid der Krankenkasse noch nicht vorliegt? Laut Psychotherapie‐Vereinbarung darf die Abrechnung bzw. Durch‐ führung genehmigungspflichtiger Psychotherapiesitzungen vor Antrag‐ stellung nicht erfolgen! Die Durchführung von Therapien nach Antragstellung und vor Bewilli‐ Intern Praxis aktuell gung der Krankenkasse erfolgt mit dem Risiko, dass diese nicht durch die Kasse vergütet werden. Die Kranken‐ kasse kann eine Vergütung selbst dann ablehnen, wenn später eine Therapie bewilligt wurde. Wann muss der Antrag auf Langzeit‐ therapie gestellt werden? Nach § 23a Abs. 1 Nr. 5 PT‐Rili muss die Überführung einer Kurz‐ in die Langzeittherapie bis zur 20. Sitzung der Kurzzeittherapie beantragt wer‐ den. Für die Langzeittherapie (begin‐ nend ab der 26. Sitzung) sind für die • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zu 50 Stun‐ den, in besonderen Fällen bis zu 80 Stunden, • analytische Psychotherapie bis zu 160 Stunden, in besonderen Fällen bis 240 Stunden und • Verhaltenstherapie bis zu 45 Stun‐ den, in besonderen Fällen bis zu 60 Stunden möglich. Wurde die Kurzzeittherapie durch‐ geführt, ist bei Überführung von Kurz‐ in Langzeittherapie die bewilligte Kurz‐ auf das Kontingent der Langzeit‐ therapie anzurechnen. Kann eine Psychotherapie unter‐ brochen werden? Ja. Die Unterbrechung einer laufen‐ den Psychotherapie für einen Zeit‐ raum von mehr als einem halben Jahr ist jedoch nur zulässig, wenn sie be‐ sonders begründet wird. Wie oft können die Testverfahren nach Kapitel 35.3 EBM berechnet werden? Die GOP 35300, 35301 und 35302 EBM sind je vollendete 5 Minuten berech‐ nungsfähig. Für Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind diese Testverfahren im Behandlungsfall bis zu einer Gesamtpunktzahl von 1.280 und für Versicherte ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zu einer Gesamt‐ punktzahl von 854 Punkten berech‐ nungsfähig. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 AUSGABE 10 / 2015 | Seite 15 Intern Praxis aktuell Qualitätsmanagement: Neue Broschüre der KBV Wie Qualitätsma‐ nagement den Pra‐ xisalltag erleichtern kann und was alles dazu gehört, zeigt eine neue Broschü‐ re der Kassenärztli‐ chen Bundesverei‐ nigung (KBV). Das Serviceheft „Quali‐ tätsmanagement in der Praxis“ richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten sowie an das Pra‐ xisteam. Auf 20 Seiten gibt es zahlrei‐ che Tipps, wie Praxen vom Qualitäts‐ management profitieren können. Die Broschüre stellt unter anderem kurz und anschaulich verschiedene Instrumente vor, um fachliche und organisatorische Abläufe in der Praxis zu gestalten und Schwachstellen zu erkennen. Themen sind zum Beispiel Notfallmanagement, Hygienemanage‐ ment oder Risiko‐ und Fehlermanage‐ ment. Zudem zeigen Infokästen, wel‐ che Umsetzungsvorschläge und Mus‐ terdokumente das Qualitätsmanage‐ ment‐Verfahren „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“ von KBV und KVen bietet. Sie können sich die Broschüre auf unserer Internetseite www.kvbb.de als PDF herunterladen. Geben Sie dafür den Webcode „web038“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zur Broschüre. Alternativ können Sie sich das Heft bei der KBV kostenlos per E‐Mail bestellen: [email protected] Überarbeitung von Muster 52 Ab dem 1.1.2016 müssen die Diagno‐ sen bei Anfragen der Krankenkassen bei Fortbestehen der Arbeitsunfähig‐ keit (Muster 52) – ebenso wie auf der neuen AU‐Bescheinigung – mit ICD‐10‐ Kodierungen angegeben werden. Zu‐ sätzlich kann dies auch als Freitext erfolgen. Seite 16 | AUSGABE 10 / 2015 Für die Rücksendung ist von der Krankenkasse ein Freiumschlag zur Verfügung zu stellen. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Intern Praxis aktuell Hygiene‐Info‐Ecke Hygiene ‐ (k)ein Thema für psychotherapeutische Praxen? Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV hat nun auch einen Hygiene‐ leitfaden herausgegeben, der speziell auf die Bedürfnisse in psychothera‐ peutischen Praxen zugeschnitten ist. Hygiene in psychotherapeutischen Praxen? Ist das überhaupt ein Thema, oder reicht eine „normale Haushalts‐ hygiene“? Ja, es ist ein Thema! Denn jede Praxis, die kranke Men‐ schen versorgt, hat die Pflicht für die Einhaltung des Infektionsschutzes zu sorgen und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Aus diesem gesetzlichen Auftrag ergeben sich auch in psychotherapeutischen Praxen Anlässe, die gewisse Hygiene‐ standards erfordern. Neben den auf jede Praxis zutref‐ fenden Hygienethemen, wie Hände‐ und Flächenhygiene, werden Hygiene‐ aspekte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Medizinprodukten, wie zum Beispiel Biofeedbackgeräten aufgezeigt. Besonderheiten in der Therapie von schwer erkrankten Patienten, aber auch der Schutz der eigenen Mitarbeiter werden thema‐ tisiert. Die Broschüre „Hygiene in der psy‐ chotherapeutischen Praxis. Ein Leit‐ faden“ enthält unter anderem einen Mustervorschlag für einen Hygiene‐ plan in der Psychotherapiepraxis. Wählen Sie die für Ihre Praxis relevan‐ ten Themen aus. Der Leitfaden ist über unsere Homepage www.kvbb.de abrufbar. Geben Sie dafür den Web‐ code „web039” in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zur Broschüre. Unser Service für Sie Claudia Kintscher, FBL Qualitäts‐ sicherung/Ärztin 0331/23 09 377 Petra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung 0331/23 09 375 Übrigens gilt auch für psychotherapeutische Praxen das Brandenburgische Abfallgesetz. Demnach darf das im Wartezimmer benutzte Papiertaschentuch zwar mit dem Hausmüll entsorgt werden, muss jedoch direkt in reißfesten und feuchtigkeitsbeständigen Säcken gesammelt werden, ohne Umfüllen und gut verschlossen! AUSGABE 10 / 2015 | Seite 17 Intern Praxis aktuell Übersicht Aufbewahrungsfristen online Ärztliche Aufzeichnungen, beispiels‐ weise Patientenakten, Befunde oder DMP‐Unterlagen, sind in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Be‐ handlung aufzubewahren. So sehen es die Berufsordnung der Landesärzte‐ kammer Brandenburg und der Bundes‐ mantelvertrag Ärzte vor. Doch wie sieht es mit Arbeitsunfähigkeitsbe‐ scheinigungen, Unterlagen von D‐ oder H‐Arzt‐Verfahren oder Sicherungs‐ kopien der Abrechnungsdateien aus? lagen hat jetzt die Rechtsabteilung der KV Brandenburg für Sie zusam‐ mengestellt. Diese finden Sie auf unserer Inter‐ netseite unter www.kvbb.de. Geben Sie einfach den Webcode „web040“ in das Suchfeld ein oder scannen Sie den QR‐Code ein, und Sie gelangen direkt zu der Übersicht. Eine Übersicht der wichtigsten Auf‐ bewahrungsfristen für ärztliche Unter‐ Herzlichen Glückwunsch! KVBB‐Mitarbeiterinnen von KBV geehrt Für ihre Verdienste um Qualität und Entwicklung in Praxen wurden die KVBB‐Mitarbeiterinnen Ulrike Keller und Sabine Kitzmann jetzt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geehrt. Beide arbeiten im Fach‐ bereich KV RegioMed. Zu Ihren Auf‐ gaben gehört unter anderem die Ein‐ führung des Qualitätsmanagement‐ Systems „QEP – Qualität und Entwick‐ lung in Praxen“ in den Eigeneinrich‐ Seite 18 | AUSGABE 10 / 2015 tungen der KV Brandenburg, den KV RegioMed Praxen und ‐Zentren. „Sie beide bringen sich mit viel Kompetenz und Engagement ein. Ihre Erfahrungen sind für das ganze KV‐System hilfreich. Es wird sichtbar, welche An‐ und Herausforderungen alle an der ärztlichen und psychothe‐ rapeutischen Versorgung Beteiligten tagtäglich bewältigen“, so die KBV. Intern Praxis aktuell Ärzte und Pflegekräfte Hand in Hand Die KV COMM möchte die Verzahnung ärztlicher und pflegerischer Versor‐ gungsstrukturen im Land Brandenburg vorantreiben. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir entsprechende Projekte in Ihren Regionen etablieren und umsetzen. Dafür sind wir auf Ihre Vorschläge und Anregungen angewiesen: • Wo sehen Sie Handlungsbedarf in Bezug auf eine Verzahnung der ambulanten Vertragsärzte und des Pflegepersonals? • Kooperieren Sie bereits mit Pflegeeinrichtungen? Wie sind Ihre Erfahrungen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Ansprechpartner: Felix Mühlensiepen Tel.: 0331/73 05 797 Felix.Muehlensiepen@kv‐comm.de Premiere beim Gesundheitstag im Havelland: Erstmals war die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) mit einem eigenen Info‐ Stand in diesem Jahr beim Gesundheitstag in Rathenow dabei. Unter dem Motto „Deutsch‐ land sucht den Impf(s)pass“ beantworteten KVBB‐Beratungsapothekerin Marianna Kaiser (im Foto) und Ute Menzel vom Bereich Kommunikation die Fragen der Besucher rund ums Impfen. Foto: Menzel AUSGABE 10 / 2015 | Seite 19 Intern Sicherstellung Niederlassungen im September 2015 Planungsbereich Landkreis Elbe‐Elster Dr. rer. nat. Madlen Paucke Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Torgauer Str. 7 04916 Herzberg (Elster) Planungsbereich Landkreis Frankfurt (Oder), St./Oder‐Spree Dipl.‐Psych. Ilona Wolf Psychologische Psychotherapeutin/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Hauptstr. 20 15848 Tauche Planungsbereich Raumordnungs‐ region Lausitz‐Spreewald Dr. med. Stephan Kreher FA für Innere Medizin und Hämato‐ logie und Onkologie (Sonderbedarfszulassung; ausschließ‐ lich Leistungen auf dem Gebiet der Hämatologie und Onkologie/Hämos‐ taseologie und Palliativmedizin) Dresdener Str. 24 04924 Bad Liebenwerda Planungsbereich Mittelbereich Schönefeld ‐ Wildau Marc Redies FA für Allgemeinmedizin Forstweg 25 A 15738 Zeuthen Neuzulassungen und Ermächtigungen Neuzulassungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Wolfgang Alexander Bocek Facharzt für Psychiatrie und Psycho‐ therapie, in Lübben, ab 01.01.2016 Seite 20 | AUSGABE 10 / 2015 Dipl.‐Psych. Claudia Deetjen Psychologische Psychotherapeutin, in Lübbenau ab 01.01.2016 Dr. med. Doreen Drews Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin, in Michendorf ab 01.07.2016 Intern Sicherstellung Frank Ebert Facharzt für Allgemeinmedizin, in Templin ab 01.01.2016 Dipl.‐Psych. Yvonne Hanser Psychologische Psychotherapeutin, in Am Mellensee ab 01.01.2016 Dr. med. Ute Eckert Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Erkner ab 01.10.2015 Dr. med. Martin Ising Facharzt für Allgemeinmedizin, in Falkensee ab 01.10.2015 Anja Geigenmüller Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Erkner ab 01.10.2015 Dipl.‐Psych. Tanja Beatrice Keiling Kinder‐ u. Jugendlichenpsycho‐ therapeutin, in Herzberg ab 01.01.2016 Uta Grzelak Fachärztin für Augenheilkunde, in Birkenwerder ab 01.10.2015 Dr. med. Adam Kilimnik Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt, in Nauen ab 01.01.2016 Dipl.‐Soz.Päd. (FH) Manja Hahn Kinder‐ u. Jugendlichenpsycho‐ therapeutin, in Fehrbellin ab 01.01.2016 Dr. med. Tom Kirchner Facharzt für Chirurgie/SP Visceral‐ chirurgie, in Kleinmachnow ab 01.10.2015 Dipl.‐Psych. Antje Hahnheiser Psychologische Psychotherapeutin, in Oranienburg ab 01.01.2016 Dipl.‐Psych. Annett Kleinert Psychologische Psychotherapeutin, in Vetschau/Spreewald ab 01.01.2016 Anzeige AUSGABE 10 / 2015 | Seite 21 Intern Sicherstellung Claudia Korbmacher Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Oberkrämer/OT Eichstädt ab 01.01.2016 Cornelia Rühl B.A. Kinder‐ u. Jugendlichenpsycho‐ therapeutin, in Neustadt/Dosse ab 01.01.2016 Irina Kotiashvili Fachärztin für Augenheilkunde, in Eberswalde ab 01.01.2016 Dipl.‐Psych. Mara Schmidt Psychologische Psychotherapeutin, in Wittenberge ab 01.01.2016 Dipl.‐Psych. Gisela Look Psychologische Psychotherapeutin, in Potsdam ab 01.11.2015 Dipl.‐Psych. Wenke Seeger‐Günther Psychologische Psychotherapeutin, in Falkensee ab 01.10.2015 Dominic‐Rouven Maas Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, in Potsdam ab 01.10.2015 Dipl.‐Psych. Manuel Siemon Psychologischer Psychotherapeut, in Lauchhammer ab 01.01.2016 Natascha Medrow Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Falkensee ab 01.01.2016 Swetlana Safin‐Wargulski Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin, in Frankfurt (Oder) ab 01.01.2016 Michael Otto Facharzt für Orthopädie und Unfall‐ chirurgie, in Templin ab 01.04.2016 Barbara Weckerle Fachärztin für Nervenheilkunde, in Schwedt/Oder ab 01.02.2016 Marc Redies Facharzt für Allgemeinmedizin, in Zeuthen ab 01.09.2015 Dipl.‐Psych. Thomas Weidmann Psychologischer Psychotherapeut, in Lübbenau ab 01.01.2016 Dr. med. Astrid Rupp‐Dahlem‐Gratz Praktische Ärztin, ausschließlich psychotherapeutisch tätig, in Jüterbog ab 01.04.2016 Jennifer Sun‐Torsten Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Teltow ab 01.01.2016 Seite 22 | AUSGABE 10 / 2015 Intern Sicherstellung Dr. med. Maren Thiel Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin, in Oranienburg ab 01.01.2016 Medizinische Versorgungszentren gem. § 95 Abs. 1 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Immanuel MVZ Barnim GmbH, in Bernau Neugründung zum 01.10.2015 Ladeburger Str. 17, 16321 Bernau Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Claudia Bielecke Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie ab 01.10.2015 Dr. med. Dietmar Mildner Facharzt für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie ab 01.10.2015 MVZ Hauptstraße, in Brandenburg an der Havel Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Gisela Stiba Fachärztin für Chirurgie für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Premnitz ab 01.10.2015 MVZ Hochstraße, in Brandenburg an der Havel Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Martin Kern Facharzt für Laboratoriumsmedizin/ Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie ab 01.10.2015 MVZ Am Hauptbahnhof 2, in Branden‐ burg an der Havel Genehmigung zur Anstellung von: Annett Franz Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Golzow b. Brandenburg an der Havel ab 01.10.2015 CTK Poliklinik GmbH (MVZ), in Cottbus Neugründung zum 01.10.2015 Genehmigung zur Anstellung von: Thomas Exarchopoulos Facharzt für Nuklearmedizin ab 01.10.2015 Dr. med. Ullrich Grelke Facharzt für Nuklearmedizin ab 01.10.2015 Dr. med. Eike Kirbach Fachärztin für Strahlentherapie ab 01.10.2015 AUSGABE 10 / 2015 | Seite 23 Intern Sicherstellung Dr. med. Michael Polte Facharzt für Allgemeinmedizin ab 01.10.2015 MVZ Frankfurt(Oder), in Frankfurt(Oder) Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.‐Med. Hans‐Georg Rupper Facharzt für Strahlentherapie ab 01.10.2015 Dr. med. (Univ) Tea Rekhviashvili Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Fürstenwalde ab 01.10.2015 Dr. med. Heidrun Ständike Fachärztin für Strahlentherapie ab 01.10.2015 Prof. Dr. med. Hjalmar Steinhauer Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt ab 01.10.2015 Maryam Yamini Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin ab 01.10.2015 Dr. med. Gunter Ziegenhardt Facharzt für Strahlentherapie ab 01.10.2015 MVZ der Gesundheitszentrum Eisen‐ hüttenstadt GmbH, in Eisenhütten‐ stadt Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Edith Müller Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.10.2015 Lausitz MVZ Forst GmbH, in Forst Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Florian Kühnel Facharzt für Chirurgie/SP Unfallchirurgie ab 07.09.2015 Seite 24 | AUSGABE 10 / 2015 Labor Dr. Berthold und Kollegen MVZ GbR, in Frankfurt (Oder) Genehmigung zur Anstellung von: Prof. Dr. med. habil. Werner Handrick Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie ab 07.09.2015 Augen‐Tagesklinik Groß Pankow MVZ GbR, in Groß Pankow Genehmigung zur Anstellung von: Mohamad Ruslan Facharzt für Augenheilkunde für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Mühlenbecker Land/OT Mühlenbeck ab 01.10.2015 MVZ Hennigsdorf GmbH, in Hennigsdorf Genehmigung zur Anstellung von: Monika Otte Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 07.09.2015 Intern Sicherstellung DRK Medizinisches Versorgungszen‐ trum Teltow‐Fläming gGmbH, in Luckenwalde Genehmigung zur Anstellung von: Dr. nat. med. Udo Siebolts Facharzt für Pathologie ab 01.09.2015 (Aufhebung der Befristung der Anstellung) Dr. med. Christine Fathke Fachärztin für Pathologie ab 01.09.2015 (Aufhebung der Befristung der Anstellung) OGD MVZ Neuruppin, in Neuruppin Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.‐Med. Eberhard Pohle Facharzt für Chirurgie ab 01.10.2015 Dr. med. Claudia‐Maria Schille Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Rheinsberg ab 01.09.2015 Anzeige AUSGABE 10 / 2015 | Seite 25 Intern Sicherstellung Yvonne Schwarz Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Rheinsberg ab 01.09.2015 OGD MVZ Neuruppin II, in Neuruppin Genehmigung zur Anstellung von: Michael Brandt Facharzt für Innere Medizin/ SP Kardiologie ab 01.10.2015 Prof. Dr. med. Dr. phil. Kurt Schmailzl Facharzt für Innere Medizin/ SP Kardiologie ab 01.10.2015 Sana Gesundheitszentrum Oranien‐ burg/MVZ Oranienburg, in Oranienburg Genehmigung zur Anstellung von: Marc Weißenhagen Facharzt für Orthopädie und Unfall‐ chirurgie für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Gransee ab 01.10.2015 MVZ Medizinisches Versorgungszen‐ trum Prenzlau GmbH Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Lars Reibetanz Facharzt für Allgemeinmedizin für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Angermünde Seite 26 | AUSGABE 10 / 2015 Asklepios Klinikum Uckermark GmbH/Medizinisches Versorgungs‐ zentrum, in Schwedt Genehmigung zur Anstellung von: Prof. Dr. med. Axel Matzdorff Facharzt für Innere Medizin/SP Häma‐ tologie und Intern. Onkologie ab 01.09.2015 MVZ Poliklinik Spremberg GmbH, in Spremberg Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.‐Med. Elke Muschiol Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.01.2016 Dipl.‐Soz. Päd.(FH) Heike Rademacher Kinder‐ u. Jugendlichenpsycho‐ therapeutin ab 01.01.2016 Simone Vatter Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin ab 01.09.2015 Augen‐MVZ Lausitz GmbH, in Sprem‐ berg Neugründung zum 01.09.2015 Lange Str. 14, 03130 Spremberg Genehmigung zur Anstellung von: Dr. Aleksander Blitek Facharzt für Augenheilkunde ab 01.09.2015 Dr. med. Nikolaos Chrisoglou Facharzt für Augenheilkunde ab 01.09.2015 Intern Sicherstellung MVZ Medizinisches Versorgungs‐ zentrum Märkisch‐Oderland GmbH, in Strausberg Genehmigung zur Anstellung von: Med. Einrichtungsgesellschaft Fürstenwalde/Spree mbH, in Fürstenwalde Genehmigung zur Anstellung von: Bianka Budäus Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Strausberg, Prötzeler Chaussee 5 ab 01.10.2015 Dr. med. Anne‐Dörte Achtert Fachärztin für Radiologie ab 01.09.2015 Sandra Kalich Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Strausberg, Prötzeler Chaussee 5 ab 01.10.2015 Dr. med. Dipl.‐Phys. Jan Petersein Facharzt für Diagnostische Radiologie ab 01.09.2015 Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Medizinisches Zentrum am Haupt‐ bahnhof, in Brandenburg an der Havel Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Gudrun Schwerdfeger Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Bad Belzig ab 01.01.2016 Dr. med. Grigorij Nesterov Facharzt für Radiologie ab 01.09.2015 Dr. med. Britta Wohlfarth Fachärztin für Radiologie ab 01.09.2015 Poliklinik im Krankenhaus Hennigs‐ dorf, in Hennigsdorf Genehmigung zur Anstellung von: Tanja Marx Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 27.08.2015 Poliklinik Rüdersdorf, in Rüdersdorf Genehmigung zur Anstellung von: Markus Mailahn Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie ab 01.09.2015 Dr. med. Volker Neumann Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, ab 01.09.2015 AUSGABE 10 / 2015 | Seite 27 Intern Sicherstellung Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH Schwarzheide, in Schwarzheide Genehmigung zur Anstellung von: Doktor‐Medic Andrea‐Gertrud Esianu Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ medizin ab 01.09.2015 Ermächtigungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Dr. med. Nicola Apitz Fachärztin für Nervenheilkunde, Ruppiner Kliniken GmbH, Neuruppin ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Fachärzte für Orthopädie und Fach‐ ärzte für Neurochirurgie sowie in die Ermächtigungssprechstunde des Herrn Prof. Dr. med. Andreas Bitsch zur Messung der Muskelaktivität (EMG/ ENG) wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Prof. Dr. med. Andreas Bitsch Facharzt für Neurologie, Ruppiner Kliniken GmbH, Neuruppin Seite 28 | AUSGABE 10 / 2015 ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Patienten mit neuroimmunologischen Erkran‐ kungen, auf Überweisung von zuge‐ lassenen Neurologen, Orthopäden, Neurochirurgen, Chirurgen sowie entsprechenden Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und von dem an der KMG Klinikum Mitte GmbH/ Klinikum Kyritz ermächtigten Facharzt für Chirurgie, Herrn Dr. med. Fred Gätcke auf dem Gebiet der Neuroelek‐ trodiagnostik. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fach‐ ärzte für Radiologie und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin wird zuge‐ stimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Christine Böttcher Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie entsprechen‐ den Fachärzten in zugelassenen Ein‐ richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung neoadjuvanter und adjuvanter sowie palliativer Chemotherapien bei Tumoren (einschl. Supportivtherapie) bei Patientinnen, die zuvor im Klinikum Intern Sicherstellung Frankfurt (Oder) stationär behandelt wurden. Einer Möglichkeit zur Über‐ weisung an Radiologen, Nuklearmedi‐ ziner, Strahlentherapeuten, Labor‐ ärzte und Pathologen wird zuge‐ stimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Christine Böttcher Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) ermächtigt gem. § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKV zur Teil‐ nahme an der vertragsärztlichen Ver‐ sorgung zur Unterstützung des Teams der Mammographie‐Screening‐Einheit Süd von Frau Dr. med. Sonja Röger, 03050 Cottbus, Thiemstr. 112, zur Ver‐ sorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie‐Screening für die Teilnahme an der multidiszipli‐ nären Fallkonferenz für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Anzeige AUSGABE 10 / 2015 | Seite 29 Intern Sicherstellung Dr. med. Brigitte Böttcher‐Mühmer Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ medizin, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Kinder‐ und Jugendmedizin und von Praktischen Ärzten, die die Facharztbezeichnung Kinder‐ und Jugendmedizin erworben haben, sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der pädiatrischen Kardio‐ logie und pädiatrischen Diabetologie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Gundula Böschow Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ medizin, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus, ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Kinder‐ u. Jugendmedizin, Praktischen Ärzten mit der Facharztbezeichnung Kinder‐ u. Jugendmedizin, Fachärzten für Orthopädie und anderen Ärzten mit der Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der pädiatrischen Rheumatologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fach‐ Seite 30 | AUSGABE 10 / 2015 ärzte für Orthopädie, Radiologie, Der‐ matologie, Innere Medizin und Labor‐ medizin wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dipl.‐Med. Daniela Dilling Fachärztin für Chirurgie/Fachärztin für Gefäßchirurgie, Krankenhaus Märkisch‐Oderland GmbH, Betriebs‐ teil Wriezen, in Wriezen ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eine Spezial‐ sprechstunde auf dem Gebiet der arteriellen Gefäßchirurgie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Carsten Engelmann Facharzt für Chirurgie/Facharzt für Kinderchirurgie, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, in Brandenburg an der Havel ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Kinderchirurgie, Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Kinder‐ und Jugendmedizin und Fachärzten für Urologie sowie ent‐ sprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für kinderchirur‐ Intern Sicherstellung gische Problemfälle bei folgenden Erkrankungen: komplexe Fehlbildung (abdominal/urogenital), Spina bifida, Hämangiome/Lymphangiome/Arterio‐ Venöse‐Malformation. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Andreas Freytag Facharzt für Innere Medizin/SP Gastro‐ enterologie, Elbe‐Elster Klinikum GmbH/Kreiskrankenhaus Finster‐ walde, in Finsterwalde ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Gastroenterologie. Einer Möglich‐ keit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dipl.‐Med. Kerstin Gebauer Fachärztin für Chirurgie, Elbe‐Elster Klinikum GmbH/Kreiskrankenhaus Herzberg, in Herzberg ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Phlebologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fach‐ ärzte für Radiologie und Hämostaseo‐ logie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Lorenz Gold Facharzt für Neurologie, Med.‐Soz. Zentrum Uckermark gGmbH, Krankenhaus Angermünde, in Angermünde ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Neurologie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Matthias Götze Facharzt für Urologie, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, in Brandenburg an der Havel ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärzten für Urologie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Urodynamik, zur Durchführung der Elektrotherapie, Elektrostimula‐ tion und der Sonographie der Gefäße des männlichen Genitalsystems. Einer AUSGABE 10 / 2015 | Seite 31 Intern Sicherstellung Möglichkeit zur Überweisung an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 MR Dr. med. Heidrun Hartmann Fachärztin für Radiologie ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i. V .m. der Anlage 9.2 BMV‐Ärzte/EKV zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Unterstützung des Teams der Mammographie‐Screening‐ Einheit Brandenburg Süd von Frau Dr. med. Sonja Röger, 03050 Cottbus, Thiemstraße 112, zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früher‐ kennung von Brustkrebs durch Mam‐ mographie‐Screening zur konsiliari‐ schen Beurteilung von Mammogra‐ phieaufnahmen, zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.04.2016 bis 31.03.2018 Dipl.‐Med. Jens Hartmann Facharzt für Diagnostische Radiolo‐ gie, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf Überweisung von am Klinikum Ucker‐ mark ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der MRT‐Untersuchungen. Seite 32 | AUSGABE 10 / 2015 Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Nils Heinze Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐ kunde, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für HNO‐Heilkunde und Fachärzten für Phoniatrie und Pädaudiologie bzw. entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Phoniatrie, auf Überweisung von zugelassenen Ärzten, die über eine Genehmigung zur Durchführung der kardiorespira‐ torischen Polygraphie entsprechend der GNR 30900 verfügen, sowie ent‐ sprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung der der kardiorespiratorischen Poly‐ somnographie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Hartmut Husstedt Facharzt für Diagnostische Radiologie/ SP Neuroradiologie, Klinikum Nieder‐ lausitz GmbH, in Senftenberg ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ Intern Sicherstellung senen Fachärzten für Neurologie, Neurochirurgie, Psychiatrie und Ner‐ venheilkunde sowie entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrich‐ tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Neu‐ roradiologie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dipl.‐Med. Ina Kolev Fachärztin für Diagnostische Radiolo‐ gie, Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am Werner Forßmann Krankenhaus Ebers‐ walde ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der MRT‐Diagnostik. Eine Mög‐ lichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 Dr. med. Jean‐André Kretschmer Facharzt für Diagnostische Radiolo‐ gie, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf Überweisung von am Klinikum Ucker‐ mark ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der Mammographie und Galak‐ tographie sowie Knochendichtemes‐ sung, auf dem Gebiet der Magnetreso‐ nanztomographie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Ver‐ tragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Jean‐André Kretschmer Facharzt für Diagnostische Radiolo‐ gie, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt ermächtigt gem. § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKV zur Teil‐ nahme an der vertragsärztlichen Ver‐ sorgung zur Unterstützung des Teams der Mammographie‐Screening‐Einheit Nord von Herrn Dr. med. Tilman Ehrenstein, 16816 Neuruppin, Fehrbelliner Str. 38, zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früh‐ erkennung von Brustkrebs durch Mammographie‐Screening auf Veran‐ lassung des programmverantwort‐ lichen Arztes zur konsiliarischen Beur‐ teilung von Mammographieaufnah‐ men, zur Teilnahme an der multidiszi‐ plinären Fallkonferenz. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Torsten Liebig FA für Innere Medizin/ SP Gastroen‐ terologie, KMG Klinikum Mitte GmbH, Klinikum Kyritz, in Kyritz AUSGABE 10 / 2015 | Seite 33 Intern Sicherstellung ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am Klinikum Kyritz ermächtigten Ärzten für ausgewählte gastroenterologische Leistungen, auf Überweisung von zugelassenen sonographisch tätigen Ärzten sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am Klinikum Kyritz sono‐ graphisch tätigen ermächtigten Ärzten, für Endosonographie, auf dem Gebiet der Sonographie sowie für die Durch‐ führung sonographisch gestützter Punktionen, auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur am‐ bulanten Chemotherapie bei malignen Tumoren sowie zur konsiliarischen Beratung sowie zur Mitbetreuung ausgewählter gastroenterologischer Krankheitsbilder, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Malabsorptionssyn‐ drom, chronische Pankreatitis, Hepatits B und C, Leberzirrhose. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Laborärzte und Pathologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Ulrike Meier‐Lieberoth Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ medizin, Martin‐Gropius‐Krankenhaus GmbH, in Eberswalde Seite 34 | AUSGABE 10 / 2015 ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Kinder‐ und Jugendmedizin, Fachärzten für Neu‐ rologie/Psychiatrie, Lungenfachärzten, Fachärzten für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Lungen‐ und Bronchialheilkunde/Pneumologie und Fachärzten für HNO‐Heilkunde sowie entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die pädiatrische Schlafmedizin. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dipl.‐Psych. Hans‐Martin Müller Psychologischer Psychotherapeut, Kliniken Beelitz GmbH, in Beelitz‐ Heilstätten ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Neurologie, Ner‐ venheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurochirurgie, Kinder‐ und Jugendmedizin/SP Neu‐ ropädiatrie, Kinder‐ und Jugendpsy‐ chiatrie und ‐psychotherapie und ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der neuropsychologi‐ schen Therapie. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Intern Sicherstellung Dr. med. Frank‐Peter Pfabe FA für Innere Medizin/SP Angiologie/ SP Kardiologie, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen fachärztlich tätigen Internisten sowie fachärztlich tätigen Internisten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Angiologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung aus‐ schließlich an Gefäßchirurgen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 apl. Prof. Dr. med. Michael Radke Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐ medizin/ SP Kindergastroenterologie, Klinikum Westbrandenburg GmbH/ Klinik für Kinder‐ und Jugendmedizin, in Potsdam ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Kinder‐ und Jugendmedizin und Fachärzten für Kinder‐ und Jugendmedizin, die als Praktische Ärzte zugelassen sind, so‐ wie entsprechenden Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der pädiatrischen Gastroenterologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Kinderchirurgen und Kinderradiologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Torsten Scherke Facharzt für Anästhesiologie, KMG Klinikum Mitte GmbH, Klinikum Kyritz, in Kyritz ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Anästhesie‐ leistungen. Eine Möglichkeit zur Über‐ weisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dipl.‐Stom. Christian Scherkenbach Facharzt für Mund‐Kiefer‐Gesichts‐ chirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für HNO‐Heilkunde und Fachärzten für Mund‐Kiefer‐ Gesichtschirurgie sowie Fachärzten für HNO‐Heilkunde und Fachärzten für Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgie in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von an der Ruppiner Kliniken GmbH ermächtigten Fachärzten für Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgie für die Durchführung der Sonographie der Gesichtsweichteile und/oder Hals‐ weichteile und/oder Speicheldrüsen. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 AUSGABE 10 / 2015 | Seite 35 Intern Sicherstellung Dr. med. Frank Schilke Facharzt für Urologie, Ev. Kranken‐ haus Luckau gGmbH, in Luckau ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Urologie sowie Fachärzten für Urologie in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Behand‐ lung von urologischen Problemfällen. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Mike Schimmer Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐ kunde, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für HNO‐Heilkunde und Fachärzten für HNO‐Heilkunde in Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung von Problemfällen im Rahmen des Konsi‐ liarauftrages auf dem Gebiet der Tumornachsorge. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie und Patho‐ logie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Dirk Scheider‐Kulla Facharzt für Kinder‐ und Jugendmedi‐ zin/SP Kinderkardiologie, Carl‐Thiem‐ Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus Seite 36 | AUSGABE 10 / 2015 ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Kinderärzten und Praktischen Ärzten mit der Fachgebietsbezeich‐ nung Kinderheilkunde sowie ent‐ sprechenden Ärzten in Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Kinderkardiologie, Echokardiogra‐ phie, Langzeit‐EKG. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertrags‐ ärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 Dr. med. Andreas Schwenke Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Barnim GmbH Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärzten für Urologie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Urogynäkologie, auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Duplex‐sonographische Untersuchung der Gefäße des weiblichen Genital‐ systems, für die weiterführende sono‐ graphische Diagnostik II und die wei‐ terführende sonographische Diagnos‐ Intern Sicherstellung tik des fetomaternalen Gefäßsysstems, für die CTG‐Kontrolle bei pathologi‐ scher Gravidität, nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ ZV i. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ärzte in Verbindung mit den Mutterschafts‐Richtlinien Teil B Nr. 6 des GBA auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauen‐ heilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrich‐ tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Planung der Geburts‐ leitung im Rahmen der Mutterschafts‐ vorsorge. Eine Möglichkeit zur Über‐ weisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Jörg Seemann Facharzt für Diagnostische Radio‐ logie/SP Neuroradiologie, Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am Werner Forßmann Krankenhaus Ebers‐ walde ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der MRT‐Untersuchungen, auf dem Gebiet der Myelographien, auf Überweisung von Fachärzten, die die Voraussetzungen gemäß Qualitäts‐ sicherungsvereinbarung zur schmerz‐ therapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen oder die Zusatz‐ weiterbildung Schmerztherapie gemäß der Weiterbildungsordnung besitzen, zur Durchführung von CT‐gesteuerten schmerztherapeu‐ tischen Interventionen, auf Überweisung von am Werner Forßmann Krankenhaus Eberswalde ermächtigten Fachärzten für Mund‐ Kiefer‐Gesichtschirurgie, auf Über‐ weisung von Ärzten der Institutsam‐ bulanz nach § 118 Abs. 1 SGB V am Martin Gropius Krankenhaus Ebers‐ walde zur MRT‐Untersuchung des Neurocraniums und zu MRT‐Angiogra‐ phien, auf Überweisung von zuge‐ lassenen Fachärzten für Gefäßchirurgie, fachärztlich tätigen Internisten und Ärzten in diabetologischen Schwer‐ punktpraxen sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am Werner Forßmann Krankenhaus Eberswalde ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der Duplex‐ Sonographie zur Abklärung von Grenz‐ fällen. Eine Möglichkeit zur Über‐ weisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 Prof. Dr. med. Hans‐Beatus Straub Facharzt für Neurologie, Epilepsiezen‐ trum Berlin‐Brandenburg, Epilepsie‐ klinik Tabor, in Bernau ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Neurologie und AUSGABE 10 / 2015 | Seite 37 Intern Sicherstellung Psychiatrie sowie Fachärzten für Neu‐ rologie und Psychiatrie in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von ermäch‐ tigten Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie und diesen in Institutsam‐ bulanzen gem. § 118 SGB V für Patien‐ ten mit schwer diagnostizierbaren oder schwer behandelbaren Epilepsien, auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Epilepsiekranke, die in den Wohnstätten der Hoffnungs‐ taler Anstalten untergebracht sind. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radio‐ logie, Psychiatrie, Dermatologie, Innere Medizin, Orthopädie und Chirurgie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Isabel Treude Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauen‐ heilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrich‐ tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2 BMV‐Ä/EK i. V. m. den Mut‐ terschafts‐Richtlinien Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburtsleitung. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. Seite 38 | AUSGABE 10 / 2015 für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Dr. med. Andreas Wichterei Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐ kunde, Städtisches Klinikum Branden‐ burg GmbH, in Brandenburg an der Havel ermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für HNO‐Heilkunde sowie entsprechenden Ärzten in zu‐ gelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Diag‐ nostik und Therapie des primären Schnarchens und des Schlaf‐Apnoe‐ Syndroms, auf Überweisung von zugelassenen Ärzten, die über eine Genehmigung zur Durchführung der kardiorespiratorischen Polygraphie entsprechend der GNR 30900 verfü‐ gen, sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung der kardiorespira‐ torischen Polysomnographie, für die Durchführung der kardiorespiratori‐ schen Polygraphie zur Therapiekon‐ trolle. Eine Möglichkeit zur Über‐ weisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2017 Intern Sicherstellung Praxisverlegungen Sebastian Alscher Facharzt für Allgemeinmedizin neue Adresse: Karl‐Marx‐Str. 8 A, 15374 Müncheberg Dipl.‐Med. Cornelia Klee Fachärztin für Haut‐ und Geschlechts‐ krankheiten neue Adresse: Unter den Linden 1, 14542 Werder (Havel) ab 01.01.2016 Dipl.‐Psych. Sylke Badekow Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Elsterstr. 40, 04910 Elsterwerda Dipl. Psych. Ilona Koch‐Bojkinski Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Altbuchhorster Str. 43 a, 15537 Grünheide Antje Boddin Fachärztin für Psychiatrie/ ausschließlich psychotherapeutisch tätig neue Adresse: Parchimer Str. 19 a, 19348 Perleberg ab 01.10.2015 Dipl.‐Psych. Matthias König Psychologischer Psychotherapeut neue Adresse: Bahnstr. 127, 19322 Wittenberge Dipl.‐Psych. Heike Fruth Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Anhaltstr. 6, 14482 Potsdam Dr. med. Brigitte Hensel Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ psychiatrie und ‐psychotherapie neue Adresse: Rosenthal 34, 15936 Dahme/Mark Dr. med. Alexander Freiherr von Hundelshausen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie neue Adresse: Friedrich‐Ebert‐Str. 19, 16775 Löwenberger Land ab 01.10.2015 bis 30.06.2016 und ab 01.07.2016 neue Adresse: Kastanienallee 7, 16775 Löwenberger Land Cornelia Kunz Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ medizin neue Adresse: Anhaltstr. 6, 14482 Potsdam Knut Meyer Facharzt für Allgemeinmedizin neue Adresse: Junckerstr. 10 A, 16816 Neuruppin Dr. med. Artur Mojsa Facharzt für Augenheilkunde neue Adresse: Friedrich‐Engels‐Str. 15, 17268 Templin ab 01.10.2015 Heike Schilling Fachärztin für Anästhesiologie neue Adresse: Friedrich‐Engels‐Str. 15, 17268 Templin ab 01.10.2015 AUSGABE 10 / 2015 | Seite 39 Intern Sicherstellung Dr. med. Claudia Simon Fachärztin für Diagnostische Radiologie neue Adresse: Heinrich‐Rau‐Str. 14 a, 16816 Neuruppin ab 01.01.2016 Dr. med. Birgit Teubner Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin neue Adresse: Bahnhofstr. 64, 03046 Cottbus ab 01.11.2015 Dipl.‐Med. Kerstin Wulf Praktische Ärztin neue Adresse: Anhaltstr. 6, 14482 Potsdam ab 01.02.2016 Dipl.‐Psych. Ulrike Ziegs Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Marktplatz 3, 14797 Kloster Lehnin ab 01.11.2015 Dipl.‐Psych. Jenny Wilkens‐Loy Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Hegelallee 19, 14467 Potsdam Bekanntmachung: Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen. Seite 40 | AUSGABE 10 / 2015 Intern Sicherstellung Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffne‐ ten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB fin‐ det sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten. Zulassungsförderungen In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐ stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Hausärzte: Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Witt‐ stock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐ werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, Templin Landkreis Spree‐Neiße Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee Kinderheilkunde: Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin Dermatologie: Stadt Templin AUSGABE 10 / 2015 | Seite 41 Intern Sicherstellung Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis 7.12.2015 laufende Bewerbungs‐ Fachrichtung kennziffer 76/2015 Innere Medizin/HA 77/2015 Innere Medizin/ SP Gastroenterologie (1/2 Versorgungsauftrag) 78/2015 Haut‐ u. Geschlechts‐ krankheiten Planungsbereich gewünschter Übergabetermin Mittelbereich Beeskow 01.01.2017 Raumordnungsregion Lausitz‐Spreewald 01.04.2016 Potsdam/Stadt 01.05.2016 Cottbus/Stadt 02.01.2016 Havelland 01.04.2016 Havelland 01.10.2016 Teltow‐Fläming 01.01.2016 (1/2 Versorgungsauftrag) 79/2015 80/2015 Kinder‐ u. Jugendmedizin (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ Ärztliche PT (1/2 Versorgungsauftrag) 81/2015 82/2015 Psychotherapie/ Ärztliche PT Psychotherapie/ Ärztliche PT (1/2 Versorgungsauftrag) Seite 42 | AUSGABE 10 / 2015 Intern Sicherstellung Bewerbungsfrist bis 10.11.2015 laufende Bewerbungs‐ Fachrichtung kennziffer Planungsbereich gewünschter Übergabetermin 71/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 01.07.2016 72/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Strausberg 01.10.2016 73/2015 Augenheilkunde Märkisch‐Oderland 01.01.2016 Dahme‐Spreewald 01.01.2016 Uckermark 01.04.2016 74/2015 75/2015 Frauenheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Orthopädie • Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahme‐ zeitpunkt enthalten. • Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automa‐ tisch als Bewerber für die ausge‐ schriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen. Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323 Weitere Informationen unter www.kvbb.de Anzeige AUSGABE 10 / 2015 | Seite 43 Intern Praxisbörse Praxisbörse Praxisabgabe •Hälftiger Versorgungsauftrag Psychotherapie ab 2016 im Bereich Uckermark abzugeben. Die Praxisübernahme ist an ein Nach‐ besetzungsverfahren gebunden. Chiffre: PA/10/2015 •Nachfolger für hausärztliche Praxis im Mittelbereich Schönefeld‐Wildau ab 2. Quartal 2016 gesucht. Zum Praxisangebot gehören derzeit Neuraltherapie, Psychosomatische Grundversorgung, Diabetische Schulung, DMP Diabetes mellitus, DMP KHK. Chiffre: PA/11/2015 •Nachfolger/in für hausärztliche Praxis in der Uckermark, Nähe Templin, ab 1/2016 gesucht. Die Praxis muss leider aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden. Praxis/Ausstattung: vollausgestattete Praxis (110 qm), sehr günstige Pacht‐ konditionen (Verpächter ist Gemeinde). Kontakt: 0171/63 99 886 •Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ medizin (in BAG) im Bereich Elbe‐Elster sucht ab 2017 Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 100 qm in privater Immobilie (Anmeldung, Warteraum, 2 Behandlungszimmer, 1 Umkleide‐ Seite 44 | AUSGABE 10 / 2015 raum, Toiletten), Weitermietung möglich; Sonographiegerät, Spirometrie, EKG, mehrere Inhalationsgeräte, 24‐Std.‐RR‐ Gerät. Kontakt: 03531/31 49 [email protected] •Praxis für Kinder‐ und Jugend‐ psychiatrie und ‐psychotherapie im Landkreis Potsdam‐Mittelmark sucht Nachfolger/In (hälftiger Versorgungs‐ auftrag). Die Praxisübernahme ist an ein Nach‐ besetzungsverfahren gebunden. Chiffre: PA/08/2015 •Kinderarztpraxis im Havelland, eine Zugstunde von Berlin, sucht ab 2017 einen Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 6 Räume zur Miete (Weitermietung möglich) mit Lungenfunktionsmessung, EKG, Tympanometrie, Audiometrie. Gute Kooperationsmöglichkeiten mit Kollegen vor Ort. Chiffre: PA/12/2015 •Ab 2017 Nachfolger/In für eine hausärztliche Praxis im Mittelbereich Neuenhagen bei Berlin gesucht. Praxis/Ausstattung: 120 qm (sepa‐ rates Anmeldezimmer, 2 Wartezim‐ mer, Sprechzimmer, Behandlungszim‐ mer, Küche, 2 WC) im Erdgeschoss Intern Praxisbörse eines 2001 errichteten Familienhauses; Weitermietung möglich; Spirometrie, EKG. Vorherige Anstellung zur Einarbeitung möglich. Kontakt: 0151/50 60 02 74 [email protected] Praxissuche •Psychologische Psychotherapeutin (Psychoanalyse, TfPT, Gruppenthera‐ pie) sucht ab sofort eine Praxis (auch hälftige Zulassung) zur Übernahme. Bevorzugte Region: Potsdam, Bran‐ denburg (Stadt)/Potsdam‐Mittelmark Kontakt: 0176/96 36 48 45 katja‐[email protected] •Facharzt für Hämatologie und Internistische Onkologie sucht bald‐ möglichst eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Bereich Oberhavel Kontakt: 0160/27 61 825 stephan.rackwitz@t‐online.de •Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐ medizin sucht längerfristig eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Norden von Ober‐ havel, Ostprignitz‐Ruppin, Prignitz Chiffre: PG/28/2015 Anstellungs‐ und Kooperations‐ angebote und ‐gesuche •Hausärztliche Praxis in Strausberg bietet eine Anstellungsmöglichkeit an 2 bis 3 Tagen/Woche (halbtags). Kontakt: [email protected] •Hausärztliche Praxis in Branden‐ burg/Havel bietet ab 2016 eine Anstel‐ lungsmöglichkeit (Teilzeit) für Fach‐ arzt/In für Allgemeinmedizin bzw. hausärztlich tätigen Internisten/In. Kenntnisse auf dem Gebiet der Aku‐ punktur und Homöopathie erwünscht, aber nicht Bedingung. Bei gutem Miteinander ist Kooperationsumfang steigerungsfähig, gerne auch Tätig‐ keit in BAG. Längerfristig ist auch die Praxisübernahme möglich. Kontakt: [email protected] •Team aus Psychologischen Psycho‐ therapeuten (TfPT, APT, VT) bietet eine Anstellungsmöglichkeit für einen Facharzt/In für Psychiatrie in Bad Belzig (PM). Anstellungsumfang ver‐ handelbar. Geboten werden gute kollegiale und wirtschaftliche Konditionen. Kontakt: 0162/47 36 843 [email protected] •Hausärztliche Praxis in Potsdam bietet ab Oktober 2016 eine Anstel‐ lungsmöglichkeit für Facharzt/In für Allgemeinmedizin bzw. hausärztlich tätigen Internisten/In. Anstellungs‐ umfang verhandelbar. Chiffre: AnKo/12/2015 •Hausärztliche Praxis im Mittelbe‐ reich Bernau bei Berlin bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/In für Allgemeinmedizin bzw. hausärztlich tätigen Internisten/In. Anstellungsumfang verhandelbar. Kontakt: 0171/78 43 593 info@arztpraxis‐schoenow.de AUSGABE 10 / 2015 | Seite 45 Intern Praxisbörse •Facharzt für Diagnostische Radio‐ logie sucht ab 2016 eine Anstellungs‐ möglichkeit (Vollzeit). Bevorzugte Region: Brandenburg (Stadt)/Potsdam‐Mittel‐ mark, Havelland, Teltow‐Fläming, Potsdam Chiffre: AnKo/11/2015 •Facharzt für Allgemeinmedizin mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Chi‐ rotherapie, NHV und Psychosomatik sucht ab sofort eine Anstellungs‐ möglichkeit (Teilzeit). Bevorzugte Region: Potsdam, Branden‐ burg an der Havel, Teltow, Werder (Havel)‐Beelitz Kontakt: 0171/24 47 191 •Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ medizin sucht ab sofort eine Anstel‐ lungsmöglichkeit. Anstellungsumfang verhandelbar. Bevorzugte Region: Barnim Kontakt: 0178/18 27 227 [email protected] Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected], Friedrich‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam Seite 46 | AUSGABE 10 / 2015 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte und Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten 18.11.2015 15.00 – 18.00 Frankfurt (O.) Schweigepflicht, Datenschutz und Archivierung in der Arztpraxis Elke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner 40 Euro 25.11.2015 15.00 – 18.00 Potsdam Impfen in der Praxis Dr. med. Ines Liebold, Klinikum Ernst von Bergmann, Potsdam Marianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KVBB Fortbildungspunkte 25.11.2015 14.00 – 20.00 28.11.2015 09.00 – 17.00 Cottbus 4 Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI) Michela‐Doreen Gereke, FÄ für Innere Medizin Fortbildungspunkte 27.11.2015 14.00 – 19.00 Cottbus 50 Euro CHT EBU G S AU 8 Kritikgespräche – Wie Kritik, richtig einge‐ setzt, eine Praxis stärken und persönliche Verletzungen vermeiden kann Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung 100 EuroHT BUC EArzt, pro G S AU 150 Euro pro Praxis‐ mitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 75 Euro Fortsetzung der Übersicht auf Seite 48 AUSGABE 10 / 2015 | Seite 47 Intern Fortbildung Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 04.12.2015 14.00 – 19.00 05.12.2015 09.00 – 18.00 Potsdam Behandlungs‐ und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (ZI) Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin 09.12.2015 14.00 – 20.00 12.12.2015 09.00 – 17.00 Potsdam Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI) Dr. med. Uta Rieger, FÄ für Innere Medizin 11.12.2015 15.00 – 17.30 Potsdam Die GOÄ ‐ speziell für die HNO‐Praxis Daniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG Ansprechpartner: Seite 48 | AUSGABE 10 / 2015 Fortbildungspunkte Fortbildungspunkte Frau Friedrich Frau Eppinger Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 Kosten 5 8 100 Euro T UCH proGArzt, B E US Euro A150 pro Praxis‐ mitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 100 Euro pro Arzt, 150 Euro pro Praxis‐ mitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 35 Euro Fax: 0331/23 09 288 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten 14.11.2015 09.00 – 16.00 Potsdam Basisseminar für Existenzgründer – Intensivierte Wissensvermittlung KVBB & Partner 35 Euro Fortbildungspunkte 18.11.2015 15.00 – 18.00 Potsdam 8 40 Euro Rheuma in der Hausarztpraxis (Für alle interessierten Hausärzte, die im Rahmen ihrer Teilnahme am Strukturvertrag Rheuma noch den Nachweis der Teilnahme einer Einführungs‐ veranstaltung benötigen.) Dr. Dr. Dirk Wernicke, FA f. Innere Medizin/Rheumatologie Prof. Dr. med. Erika Gromnica‐Ihle, FÄ f. Innere Medizin/Rheumatologie Fortbildungspunkte 4 20.11.2015 15.00 – 18.30 21.11.2015 09.00 – 17.30 Potsdam Moderatorentraining für Qualitätszirkel Dr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress‐ u. Gesundheitsmanagement IAH Fortbildungspunkte 15 25.11.2015 16.00 – 19.00 Rüdersdorf Stoffwechsel und kardiovaskuläres Risiko in der hausärztlichen Praxis – Gibt es einen Wandel? KVBB & Partner Fortbildungspunkte 3 für Mitglieder der KVBB kostenfrei Nicht‐ mitglieder 100 Euro 30 Euro Fortsetzung der Übersicht auf Seite 50 AUSGABE 10 / 2015 | Seite 49 Intern Fortbildung Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 25.11.2015 15.00 – 18.00 Potsdam Erfolgreiche Praxisabgabe – besser früher schon an später denken Michael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB Karin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB Fortbildungspunkte 27.11.2015 15.00 – 18.00 Potsdam Ansprechpartner: Seite 50 | AUSGABE 10 / 2015 Frau Friedrich Frau Eppinger Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 35 Euro 3 Honorarunterlagen verstehen – KV‐Statistiken richtig lesen (für Fachärzte) Abrechnungsberater der KVBB Fortbildungspunkte für Mitglieder der KVBB kostenfrei Nicht‐ mitglieder 40 Euro 4 Honorarunterlagen verstehen – KV‐Statistiken richtig lesen (für Hausärzte) Abrechnungsberater der KVBB Fortbildungspunkte 11.12.2015 15.00 – 18.00 Potsdam Kosten 35 Euro 3 Fax: 0331/23 09 288 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für das Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten 21.11.2015 09.00 ‐ 16.00 Potsdam Das Praxispersonal als Visitenkarte Ihrer Praxis – professionell in schwierigen Gesprächen Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung 95 Euro T CH EBU G S AU 09.12.2015 15.00 – 17.30 Potsdam EBM‐Aufbauseminar für das hausärztliche Praxispersonal – Abrechnung nach Verträgen über die KVBB Abrechnungsberater der KVBB 35 Euro T UCH B E G AUS 09.12.2015 15.00 – 17.30 Potsdam EBM‐Aufbauseminar für das fachärztliche Praxispersonal – Abrechnung ambulanter Operationen Abrechnungsberater der KVBB 35 Euro Anzeige AUSGABE 10 / 2015 | Seite 51 Intern Fortbildung „Perspektive der Schmerztherapie in Brandenburg“ Der Interdisziplinäre Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP) lädt am 21. November 2015 zum 52. Potsdamer Analgesie Sonnabend (PAS) ins Kongresshotel Am Templin‐ er See in Potsdam ein. Ein zentrales Thema dabei ist der anstehende Generationswechsel in der Schmerztherapie und Palliativ‐ medizin. Welche Herausforderungen damit verbunden sind und wie diese gemeistert werden können, wollen wir unter anderem mit Bettina Baum‐ gardt, Referatsleiterin im Branden‐ burger Gesundheitsministerium, diskutieren. Die therapeutische Kommunikation bei chronischen Schmerzen oder patientenorientiertes Qualitätsma‐ nagement in der Schmerzmedizin sind weitere Themen auf der Tagesord‐ nung. Im Anschluss finden die Mit‐ glieder‐ und Wahlversammlungen statt. Weitere Informationen zur Veran‐ staltung gibt es unter: www.iabsp.de Dr. Knud Gastmeier, im Namen des Vorstandes des IABSP.e.V. Polizei lädt zu Fachtagung Zur Fachtagung „Todesermittlungs‐ verfahren der Polizei“ lädt die branden‐ burgische Polizeidirektion Süd interes‐ sierte Ärzte am 25. November 2015 um 18 Uhr in das Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus (Großer Saal, Eingang CTK‐ Neubau, Welzower Straße) ein. gischen Institut für Rechtsmedizin und Dipl.‐Kriminalist A. Partzsch, Kri‐ minalkommissar der Polizeidirektion Süd. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen rechtliche und praktische Aspekte im Zusammenwirken der Polizei mit der Ärzteschaft. Referen‐ ten sind Dr. H. Voß vom Brandenbur‐ Anmeldung bis zum 15. November an: [email protected] Seite 52 | AUSGABE 10 / 2015 Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos. Intern Fortbildung „Let’s talk about Sex“ Unter dem Titel „Let’s talk about Sex“ lädt die AIDS‐Hilfe Potsdam am 4. November 2015 von 14 bis 17 Uhr zu einem Workshop zur HIV‐STI‐Präven‐ tion in Arztpraxen ein. Im Mittelpunkt steht die Beratung zu Sexualität und sexuell übertrag‐ baren Krankheiten. Dr. Ines Liebold vom Ernst von Bergmann Klinikum und Dipl.‐Psych. Marcus Behrens ver‐ mitteln Kommunikationstechniken für ärztliche Gespräche über Sexualität. Anhand von Fallbeispielen werden diese praktisch vertieft. Für die Veranstaltung sind Weiter‐ bildungspunkte bei der Landesärzte‐ kammer Brandenburg beantragt. Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: AIDS‐Hilfe Potsdam e. V. Kastanienallee 27, 14471 Potsdam Telefon: 0331/95 13 08 51 Anzeige AUSGABE 10 / 2015 | Seite 53 Intern Service „Da war doch noch was!?“ HIV: Europäische Testwoche vom 20. bis 27. November Die „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen AIDS“ ruft zur Teil‐ nahme an der Europäischen Test‐ woche vom 20. bis 27. November auf. Um Ihre Patienten auf diese Aktion aufmerksam zu machen, liegen dieser Ausgabe von „KV‐Intern“ fünf Post‐ karten zur Auslage in Ihrem Warte‐ zimmer bei. Ein anonymer AIDS‐Test kann in Brandenburg bei über 25 Beratungs‐ stellen kostenlos durchgeführt werden. Hintergrund: Etwa ein Drittel der HIV‐Infizierten lebt mit dem Virus, ohne es zu wissen. Dabei würde eine Behandlung ihnen sehr nutzen: Die WHO empfiehlt heute in fast allen Fällen direkt mit einer antiretroviralen Therapie zu beginnen. Ein früher Therapiebeginn kann den Ausbruch der Immunschwäche und typischer Krankheiten verhindern. Und auch das Risiko der HIV‐Übertragung wird durch die Therapie gesenkt. Am 25.11.2015 findet in Potsdam der Fachtag der Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids „Sexuelle Gesundheit in Brandenburg“ statt. LAGO‐Umfrage zu Psychoonkologie Welche psychoonkologischen und psychosozialen Versorgungsangebote gibt es für krebskranke Menschen und ihre Angehörigen in der Mark? Das wollen die Landesarbeitsgemein‐ schaft Onkologische Versorgung Brandenburg (LAGO) und das mär‐ kische Gesundheitsministerium jetzt mit einer Umfrage ermitteln. Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die entsprechende Versorgungsange‐ bote in ihren Praxen bereithalten, sind aufgerufen, sich an der Befragung zu Seite 54 | AUSGABE 10 / 2015 beteiligen. Dies geht entweder online oder per Post bzw. Fax. Unter www.lago‐brandenburg.de finden Sie sowohl die online‐Befragung als auch den Fragebogen zum Herunterladen und Ausdrucken. Ihren ausgefüllten Fragebogen schicken Sie bitte an die LAGO Bran‐ denburg, Gregor‐Mendel‐Straße 10/11, 14469 Potsdam oder per Fax an 0331/27 07 171. Die Umfrage läuft bis Ende 2015. Intern Service „Initiative Nierentransplantation“ gegründet Aufklären über Nierenspenden und die Situation von Dialysepatienten möchte die neu gegründete „Initiative Nierentransplantation“. Sie ist ein Zu‐ sammenschluss von Bundesarbeitsge‐ meinschaft Nephrologische Pflege (BANP), Bundesverband Niere e. V., Deutsche Gesellschaft für Nephrolo‐ gie (DGfN), Deutsche Nierenstiftung, Gesellschaft für Pädiatrische Nephro‐ logie, KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e. V., PHV – Der Dialysepartner Patienten‐Heimver‐ sorgung Gemeinnützige Stiftung sowie dem Verband Deutsche Nieren‐ zentren (DN) e. V. Zum Start ihrer Kampagne konnte sich die Initiative in der Zeitschrift „Der Nierenpatient“ vorstellen. Um die Spendenbereitschaft in der Be‐ völkerung zu erhöhen, fordert die Ini‐ tiative unter anderem die Aufnahme der Erklärung pro oder kontra Organ‐ spende auf der elektronischen Gesund‐ heitskarte sowie den Aufbau eines umfassenden Transplantations‐ registers. Anzeige AUSGABE 10 / 2015 | Seite 55 Intern Impressum Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Gregor‐Mendel‐Str. 10‐11 14469 Potsdam Telefon: 0331/28 68 100 Telefax: 0331/28 68 175 Internet: http://www.kvbb.de Email: [email protected] Redaktion: Dr. med. H. J. Helming (ViSP) MUDr./CS Peter Noack Dipl.‐Med. Andreas Schwark Kornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel Redaktionsschluss: 16. Oktober 2015 Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/28 68 196 Telefax: 0331/28 68 197 Druck: ODR GmbH Ostsee Druck Rostock Koppelweg 2, 18107 Rostock Telefon: 0381/77 65 7 0 Telefax: 0381/77 65 7 19 E‐Mail: info@odr‐rostock.de Anzeigenverwaltung: ODR GmbH Ostsee Druck Rostock Koppelweg 2, 18107 Rostock Telefon: 0381/77 65 7 0 Telefax: 0381/77 65 7 19 E‐Mail: info@odr‐rostock.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 4.900 Exemplare Seite 56 | AUSGABE 10 / 2015
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