Intern 7 | 2015 - KV Brandenburg

Intern
7 | 2015
KVBB‐Vertreterversammlung:
In Klausur intensiv die Zukunft diskutiert
Schlagabtausch ums Geld:
KBV kontrovers diskutiert über Finanzen
der ambulanten Versorgung
Informationen für den Praxisalltag:
Versorgung von Asylbewerbern
1‐Klick‐Abrechnung verfügbar
Drei neue Weiterbildungsnetzwerke
Intern
Editorial
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Sommerloch fällt in diesem Jahr (wieder) aus – falls es das in der berufspoliti‐
schen Arbeit überhaupt je gegeben hat. Denn auch in diesem Sommer haben wir
eine Menge Hausaufgaben zu erledigen, die sich unmittelbar aus dem Versorgungs‐
stärkungsgesetz ergeben.
Konkretisiert wurde dieser Handlungsauftrag in unserer jüngsten Vertreterver‐
sammlung Ende Juni. Diese VV war eine Premiere: Erstmals haben sich die Vertreter
zwei Tage zu einer Klausur getroffen, um intensiv zu diskutieren und die richtigen
berufspolitischen Schlussfolgerungen aus dem Gesetz zu ziehen und notwendige
Weichen zu stellen, damit die Interessenvertretungsfunktion der KV weiter im
Zentrum der KV‐Arbeit steht und die ambulante Versorgung der Patienten genauso
wie der wirtschaftliche Erfolg der eigenen Praxis stabil gesichert werden können.
Denn nur dann hat die freiberufliche Arbeit in der eigenen Praxis eine Zukunft, bleibt
sie für den ärztlichen Nachwuchs eine attraktive Option und motiviert die nach‐
wachsende Ärztegeneration, unsere Praxen in Brandenburg zu übernehmen.
Mit Prof. Ferdinand Gerlach – Vorsitzender des Sachverständigenrates – und
Dr. Andreas Köhler – ehemaliger KBV‐Vorsitzender – gaben zwei hochkarätige
Insider des deutschen Gesundheitswesens die Stichpunkte, welche in den Work‐
shops von den Vertretern dann intensiv diskutiert wurden. Im Ergebnis der Klausur
lässt sich festhalten: Wir müssen unsere Gestaltungsspielräume sichern und uns
gegen zunehmende politische Reglementierung wehren. Denn nur dann erhalten
wir unsere Verhandlungsmacht im Kollektiv‐ wie im Sondervertragsbereich und
können mögliche Nachteile im Wettbewerb mit dem stationären Sektor aus‐
gleichen, können wir unsere Interessen gemeinsam druckvoll vertreten!
Denn das entspricht unserem Selbstverständnis, so das Fazit der gewählten
Vertreter.
Kollegiale Grüße
Dr. Hans‐Joachim Helming
Vorstandsvorsitzender der KVBB
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 1
Intern
Inhaltsverzeichnis
Berufspolitik
Praxis aktuell
Seite 2 | AUSGABE 7 / 2015
4
Es braucht Mut, neue Wege zu gehen
Ex‐KBV‐Chef und „Gesundheitsweiser“ disku‐
tierten bei KVBB‐Vertreterversammlung
8
Intensiv die Zukunft diskutiert
10
Mandats‐Wechsel in der Vertreterversammlung
11
Übers Geld spricht man doch
12
Für eine offene Fehlerkultur
14
Ambulante Versorgung von Asylbewerbern:
Unbedingt Rahmenbedingungen klären
15
Sie fragen – wir antworten
17
EBM‐Änderungen zum 1.7.2015
18
EBM‐Änderungen zum 1.4.2015:
Reproduktionsmedizin
18
Rezeptvordrucke schnellstmöglich aktualisieren
20
agneszwei‐Vereinbarungen mit AOK Nordost
und TK
21
1‐Klick‐Abrechnung 2.0 ist ab sofort verfügbar –
über KV‐Connect
22
KV‐Connect: TÜV‐geprüfter Datenschutz
22
Medizinische Unterlagen direkt an MDK
24
Drei neue Weiterbildungsnetzwerke
Allgemeinmedizin
26
KE‐RL: Krankenkassen stellen
sich quer
Intern
Inhaltsverzeichnis
Service
27
Abrechnungsberatungen in Cottbus und
Frankfurt/Oder
27
Impfausweise beim Grünen Kreuz
28
Offene Türen im KV RegioMed Zentrum Templin
29
Schlüsselstudie für Remote Patient
Management bei Herzinsuffizienz
31
Niederlassungen im Mai/Juni 2015
32
Neuzulassungen und Ermächtigungen
52
Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
Zulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen
53
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
55
Praxisbörse
58
Fortbildungen
60
Weiterbildung Palliativmedizin
61
Kompaktkurs Schmerztherapie
62
Hospitations‐Börse für MFA geplant
62
Kein Täter werden
64
Impressum
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 3
Intern
Berufspolitik
Es braucht Mut, neue Wege zu gehen
Ex‐KBV‐Chef und „Gesundheitsweiser“ diskutierten bei
KVBB‐Vertreterversammlung
Die diesjährige Sommersitzung der
Vertreterversammlung (VV) der Kassen‐
ärztlichen Vereinigung Brandenburg
(KVBB) war ein Novum: Zwei Tage nahm
man sich Zeit und ging in Klausur, um
über die Auswirkungen des GKV‐Versor‐
gungsstärkungsgesetzes (GKKV‐VSG)
und wie sich die KVBB dafür rüsten
kann, zu diskutieren.
Zum Auftakt am 26. Juni waren zwei
gesundheitspolitische Hochkaräter
nach Potsdam gekommen, die mit ihren
Vorträgen einen Einstieg in die Diskus‐
sion lieferten. Der eine, Dr. Andreas
Köhler, ehemaliger langjähriger und
bereits während seiner Amtszeit durch‐
aus streitbarer Chef der Kassenärzt‐
lichen Bundesvereinigung (KBV). Der
andere, Prof. Ferdinand Gerlach, Vor‐
sitzender des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen und damit qua
Amt Deutschlands oberster „Gesund‐
heitsweiser“.
„Ich bin nach wie vor überzeugt vom
KV‐System“, sagte Dr. Köhler gleich
zu Beginn seines Vortrags. Doch das
wäre nicht nötig gewesen. Zu deutlich
outete er sich in seinen Ausführungen
als „Überzeugungstäter“, zu oft ver‐
fiel er in den Duktus des obersten Kas‐
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senarztes und sprach vom kollektiven
„wir“, obwohl er „die KVen“ meinte.
Dennoch kassierten diese wie auch
die KBV gleich zu Beginn einen Rüffel
vom ehemaligen Chef, als er den
„Trend zur Selbstzerfleischung“ inner‐
halb der ärztlichen Selbstverwaltung
heftig kritisierte. Er schob aber gleich
hinterher, dass es bei den Berufsver‐
bänden auch nicht viel besser aussehe.
Je mehr er – als Ehrenpräsident des
Spitzenverbands Fachärzte Deutsch‐
land – in die Verbandslandschaft ein‐
tauche, desto mehr sei er für die Pflicht‐
mitgliedschaft in KVen.
Gewohnt launig präsentierte
Dr. Köhler dann seine Meinung zum
GKV‐VSG, das für ihn in weiten Teilen
ein „Vertragsarztschwächungsgesetz“
Dr. Andreas Köhler
Intern
Berufspolitik
ist. Der freiberufliche selbstständige
Arzt werde dadurch weiter geschwächt,
die Angestellten‐Strukturen gestärkt
und der Weg zur Staatsmedizin ge‐
ebnet. Zum Beispiel beim geplanten
Zwangs‐Aufkauf von Praxen. Es sei
nicht logisch, dass davon nur wirt‐
schaftlich selbstständige Ärzte betrof‐
fen sein sollen, monierte er. Wenn ver‐
meintliche Überversorgung bestehe,
müsse die Aufkaufregelung auch für
alle greifen – egal ob für die Einzel‐
praxis oder den Sitz im MVZ. Mit Vor‐
haben wie diesem, werde man junge
Ärzte nicht motivieren können, sich in
eigener Praxis niederzulassen. Im Ge‐
genteil: Es sei ein „verheerendes Signal
an den Nachwuchs“.
Trotzdem werde das Gesetz wohl
nicht so heiß gegessen, wie es im Vor‐
feld – auch von der Vertragsärzteschaft –
gekocht wurde. Dafür enthalte es sei‐
ner Meinung nach zu viele handwerk‐
liche Mängel. Etwa bei den Termin‐
Servicestellen. Er sehe das weniger
kritisch als das KV‐System. Setzen Sie
es um und gut, rief er den märkischen
Vertretern zu. „Die Telefone werden
verstauben.“ Denn kein Patient werde
30 oder mehr Kilometer wegen eines
Termins zu einem Arzt fahren, den er
sich nicht mal ausgesucht habe. Die
Termin‐Servicestellen würden wieder
abgeschafft, gab sich Dr. Köhler zuver‐
sichtlich. Sie seien lediglich als Zuge‐
ständnis an die SPD ins Gesetz geschrie‐
ben worden, damit diese auf die Bür‐
gerversicherung verzichte.
Wartezeiten durch viele
Arztbesuche
Die Termin‐Servicestellen würden
das Wartezeitenproblem nicht lösen,
das wurde auch in der anschließenden
Diskussion deutlich. Wartezeiten ent‐
stünden dadurch, dass es einerseits
immer weniger Ärzte gebe, anderer‐
seits der Bedarf an ärztlicher Versor‐
gung steige. Im internationalen Ver‐
gleich verzeichne Deutschland über‐
durchschnittlich viele Arzt‐Patienten‐
Kontakte, sagte Prof. Gerlach. Behan‐
dele etwa ein Hausarzt in Schweden
50 Patienten pro Woche, seien es bei
seinem deutschen Kollegen fünfmal
so viele.
Im bestehenden System würde
Krankheit bezahlt, erläuterte er. Nur
eine dokumentierte Diagnose bringe
dem Arzt Geld. Natürlich habe dieser
deshalb ein Interesse an Morbidität,
wie übrigens auch die Kliniken und
nicht zuletzt die Krankenkassen.
In diese Kerbe schlug auch der
KVBB‐Vorstandsvorsitzende Dr. Hans‐
Joachim Helming. Es sei zwar richtig,
die Morbidität zum Kernparameter zu
machen. Falsch sei es jedoch, dies
zum Surrogat für Honoraransprüche
zu missbrauchen. „Der notwendige
Leistungsbedarf beschreibt am besten
den Honoraranspruch. Und dieser
notwendige Leistungsbedarf definiert
sich aus dem morbiditätsdeterminier‐
ten objektiven Versorgungsbedarf“,
so Dr. Helming. Der KVBB‐Chef sprach
von Falsch‐Anreizen in der ärztlichen
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 5
Intern
Berufspolitik
Honorierung, beispielsweise durch die
Koppelung an die Fallzahl. Unwuchten
in der GKV‐Finanzierungssystematik
und „liebgewonnene Honierungs‐
modelle“ müssten überdacht werden,
genauso wie der im Zeitalter der IT
anachronistische Quartalsbezug.
Dr. Köhler sprach sich ebenfalls da‐
für aus, den Quartalsbezug der Abrech‐
nung ganz abzuschaffen. Aus IT‐tech‐
nischer Sicht brauche man die Quar‐
talsabrechnung schon lange nicht mehr.
Man habe sie dennoch belassen, weil
sie „Kohle bringt“, wenn der Patient
im neuen Quartal wieder einbestellt
werden könne, sprach der Ex‐KBV‐Chef
Tacheles. Es brauche Mut, daran etwas
zu ändern. Doch es sei aus seiner Sicht
nötig, wolle man die Zahl der unnöti‐
gen Arztbesuche konsequent senken.
Ebenso wie es nötig sei, in diesem
Zusammenhang über die Primärarzt‐
Steuerung zu reden, „ohne dass alle
gleich verrückt werden“.
Die Diskussion über die Inanspruch‐
nahme ärztlicher Behandlungen und
die Steuerung von Patienten müsse
von der Politik geführt werden, unter‐
strich Prof. Gerlach. Momentan stün‐
den die Chancen dafür allerdings
schlecht – die finanziellen Polster im
Gesundheitsfonds und bei den Kranken‐
kassen seien noch zu gut. Anders kön‐
ne das schon in ein paar Jahren aus‐
sehen, wenn das Geld in der GKV wieder
knapper wird. Und auch das Neben‐
einander von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung gebe es in kei‐
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nem anderen Land. „Wir brauchen
ein grundlegend anderes System“, so
Prof. Gerlach.
Mehr Hausärzte braucht
das Land
In seinem Vortrag präsentierte
Prof. Gerlach Analysen und Forderun‐
gen aus dem Gutachten des Sachver‐
ständigenrates (SVR) von 2014. Zu den
zentralen Herausforderungen der
kommenden Jahre werde es demnach
gehören, (Haus)ärzte für struktur‐
schwache ländliche Regionen zu ge‐
winnen. Dafür müssten die Aus‐ und
Weiterbildung verbessert, attraktivere
Arbeitsbedingungen geschaffen und
die Vergütung verbessert werden.
Prof. Ferdinand Gerlach
Beispielsweise hat der SVR einen
„Landarztzuschlag“ empfohlen. Haus‐
ärzte und grundversorgende Fach‐
ärzte in unterversorgten Regionen
sollen demnach einen Zuschlag von
50 Prozent auf ihr Honorar erhalten.
Dieser gehe zulasten aller Ärzte – egal
Intern
Berufspolitik
welchen Fachgebiets – in den nicht
unterversorgten Gebieten. Doch „Ver‐
armungsängste“ bräuchten diese
deshalb nicht zu schieben, betonte
Prof. Gerlach. Nach aktuellem Stand
würden gerade einmal vier Prozent
aller Vertragsärzte davon profitieren.
„Sozialistische Umverteilung“ werde
dem SVR wegen dieses Vorschlags oft
vorgeworfen, so Prof. Gerlach. Doch
genau das Gegenteil sei der Fall. Der
Vorschlag folge den Regeln des freien
Marktes: Knappes Angebot – in diesem
Fall Arzt –, hohe Nachfrage, ergo stei‐
gender Preis. Die Begeisterung für diese
Idee hielt sich bei den KVBB‐Vertretern
allerdings in Grenzen.
Und auch mit einer weiteren Empfeh‐
lung des SVR biss der Medizin‐Profes‐
sor völlig auf Granit: den Sicherstel‐
lungsauftrag im äußersten Notfall auf
das Land zu übertragen. Nein, der
Sicherstellungsauftrag muss bei der
KV bleiben, waren sich die Vertreter,
die sich zu Wort meldeten, einig. Er ver‐
stehe den diesbezüglichen Vorschlag
lediglich als Provokation, kommen‐
tierte Dr. Köhler. „Den Sicherstellungs‐
zuschlag will ja kein anderer.“
Text und Fotos: Ute Menzel
Zu kurz gesprungen Kommentar
Wenn schon der freie Markt bemüht wird, dann hat Professor Gerlach in einem
Punkt Recht: Wird das Angebot – in diesem Fall der Arzt vor Ort – knapp, steigt
die Nachfrage und damit der Preis. Soweit so gut. Dass diesen Preis allerdings die
Mitbewerber – sprich alle anderen niedergelassenen Ärzte – zahlen sollen, ist, mit
Verlaub, einfach Quatsch.
Auch wenn sich ein Vergleich verbietet: Steigt demnächst die Nachfrage nach
Benzin an den Tankstellen des Mineralölkonzerns „A...“, würden nicht – folgt man
der Argumentation von Professor Gerlach – die Autofahrer an dessen Tankstelle
tiefer in die Tasche greifen müssen, sondern die Wettbewerber „S...“, „E...“, „J...“
& Co. gleichen „solidarisch“ aus – und die Autofahrer tanken weiter zum Einheits‐
preis. Schön wär’s …
Aber es ist doch so, dass in diesem Fall der Verbraucher zur Kasse gebeten wird.
Nun ist der Hausarzt kein Ölkonzern und der Arztbesuch kein Super‐Benzin. Doch
auch eine gute ärztliche Versorgung hat eben ihren Preis – und in Zeiten des Ärzte‐
mangels erst recht. Und daran sollten sich in erster Linie diejenigen beteiligen,
denen die gute medizinische Versorgung ihrer Versicherten jetzt und in Zukunft
am Herzen liegt – die Krankenkassen.
Daneben muss in einem solidarischen Gesundheitswesen auch endlich offen und
ehrlich über die individuelle Verantwortung der Patienten debattiert werden.
Dr. Hans‐Joachim Helming
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 7
Intern
Berufspolitik
Intensiv die Zukunft diskutiert
Workshops am zweiten Tag der Vertreterversammlung
Arbeitsintensiv und erfolgreich – so
lässt sich der zweite Tag der Klausur‐
Vertreterversammlung am 27. Juni wohl
am besten beschreiben.
Zum Auftakt des Samstages legte
Dr. Torsten Braunsdorf, Präsident der
KVBB‐Vertreterversammlung, in kurzen
einleitenden Worten seine persönliche
Sicht auf die Gesundheitspolitik, die
ärztliche Selbstverwaltung und die frei‐
berufliche Tätigkeit als niedergelas‐
sener Arzt dar: Er habe zunehmend das
Gefühl, dass viele Kollegen im aktuel‐
len KV‐System ihre Interessen nicht
mehr vertreten sähen. Die Gründe lägen
unter anderem in den innerärztlichen
Auseinandersetzungen zwischen Haus‐
und Fachärzten sowie den Querelen
auf Bundesebene. Zudem würden mehr
und mehr Berufsverbände und andere
ärztliche Organisationen einen Vertre‐
tungsanspruch erheben.
Mit Blick auf den ärztlichen Nach‐
wuchs sagte Dr. Braunsdorf, dass junge
und angestellte Ärzte ganz selbstver‐
ständlich ihr Recht auf eine ausgewo‐
gene Work‐Life‐Balance einfordern
würden. Dabei sei dies keineswegs ein
Privileg des Nachwuchses, alle Ärzte
hätten einen Anspruch darauf, dass
Arbeits‐ und Privatleben miteinander
in Einklang ständen.
Seite 8 | AUSGABE 7 / 2015
Frank Fischer, Justitiar der KVBB,
erläuterte im Anschluss die Änderun‐
gen des SGB V für die KV, die mit dem
Versorgungsstärkungsgesetz (VSG)
beschlossen wurden. Er zeigte über‐
zeugend den roten Faden des VSG
auf, der nahtlos an vorangegangene
Reformgesetze anknüpft. Die Vertre‐
ter zeigten sich beeindruckt von der
konsequenten Verfolgung des staat‐
lichen Zentralismus.
Intensive Workshops
Im Zentrum des zweiten Tages der
Klausursitzung der Vertreterversamm‐
lung stand die Workshop‐Arbeit. Auf‐
gabe der VV‐Delegierten war es, in
Arbeitsgruppen vier Fragen zu beant‐
worten:
• Worin sehen Sie als niedergelas‐
sener Arzt bzw. Psychotherapeut
aktuell die drei größten Heraus‐
forderungen für die Zukunfts‐
sicherung Ihrer Tätigkeit? Wie soll
Ihre KV Sie zukünftig bei der
Lösung dieser Herausforderungen
unterstützen?
• Glauben Sie, dass die aktuellen
Rahmenbedingungen geeignet
sind, junge Ärzte nach Branden‐
burg zu holen und somit auch für
die Praxisübernahme zu moti‐
vieren?
Intern
Berufspolitik
• Wie soll die Interessenver‐
tretung für Brandenburger
Ärzte verbessert werden?
• In welchen Geschäfts‐
feldern muss die KVBB
aktiv werden, um auch
zukünftig eine Rolle in der
Gesundheitsversorgung
spielen zu können?
In wesentlichen Punkten
glichen sich die Ergebnisse der
Arbeitsgruppen. So war man
sich einig, dass die KV vor ganz
unterschiedlichen Herausforderungen
stehe. Dr. Johannes Becker, Hausarzt
aus Ruhland und Vorsitzender des
beratenden Fachausschusses für die
hausärztliche Versorgung, brachte in
der Präsentation der Ergebnisse des
von ihm geleiteten Workshops drei
wesentliche Entwicklungen auf den
Punkt, auf die die KVBB reagieren
müsse. Erstens nannte er staatliche
Eingriffe und Regulierungen, die die
Spielregeln für die ärztliche Selbstver‐
waltung verengen würden. Zweitens
würde der Druck auf die märkischen
Ärzte zunehmend stärker, da die Mor‐
bidität der Patienten stetig steige. Und
drittens seien die innerärztlichen Aus‐
einandersetzungen auf der Bundes‐
ebene kontraproduktiv. Die Sacharbeit
leide unter diesen Kontroversen. Wenn
auf der Bundesebene versagt werde,
müsse man im Land umso aktiver
werden, schloss Dr. Becker sein State‐
ment ab.
Wie ein solches Engagement aus‐
sehen kann, erläuterte Dr. Peter Noack,
stellvertretender Vorstandsvorsitzen‐
der der KVBB. Der Wettbewerb im
Gesundheitswesen sei bei den KVen
angekommen. Als Körperschaft und
als Interessenvertretung der märki‐
schen Ärzte sei man in diesem Umfeld
gut aufgestellt. Wichtig sei es nun,
das Geschäftsfeld Versorgungsmana‐
gement zu erschließen, bevor es von
anderen Akteuren, etwa der Pharma‐
industrie, besetzt sei. Dazu gäbe es,
so der Vize‐Vorstand der KVBB, unter‐
schiedliche Möglichkeiten: Die KVBB
könne als Moderator vor Ort die nie‐
dergelassenen Kollegen für das Ver‐
sorgungsmanagement sensibilisieren
oder auch aktiv im IT‐Bereich bzw.
über die KV COMM eine Vernetzung
vorantreiben. Eine andere Möglich‐
keit sei es, über Eigeneinrichtungen
des KV RegioMed Programmes auch
direkt in der Vor‐Ort‐Versorgung prä‐
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 9
Intern
Berufspolitik
sent zu sein. Voraussetzung dafür sei
es aber natürlich, dass regional ein
entsprechender Bedarf bestehen
würde.
Die konstruktiven Workshop‐Ergeb‐
nisse zeigen: Dr. Helmings Vorschlag
aus der Frühjahrs‐VV, sich in der kom‐
mende VV proaktiv mit der Auswertung
des dann beschlossenen VSG zu befas‐
sen und die erforderlichen Konsequen‐
zen zu ziehen, war genau richtig und
entsprach absolut dem Informations‐
und Gestaltungswillen der Vertreter.
Die Premiere der zweitägigen Klausur
der Vertreterversammlung war also
ein voller Erfolg. Die Die VV‐Mitglieder
sprachen sich daher für eine Wiederho‐
lung aus.
Erste Konsequenzen aus der VV hat
der Vorstand der KVBB dann auch
gleich gezogen: Dr. Helming beauf‐
tragt das Managementboard, alle As‐
pekte aufzubereiten, welche für die
Diskussion einer „Just‐in‐Time‐Abrech‐
nung“ erforderlich sind. Hierzu sowie
zu weiteren Fragestellungen hat der
Vorstand am 15. Juli (nach Redaktions‐
schluss) in einer eigenen Klausur
beraten.
Text und Foto: Christian Wehry
Mandats‐Wechsel in der VV
Die als angestellte Ärztin in die VI. Vertreterversammlung (VV) gewählte
Kathrin Neubert ist seit 1.10.2014 zugelassene Ärztin. Der Statuswechsel
führte zum Mandatsverlust in der VV.
Nachrücker ist Stephan Menzel, angestellter Facharzt für Innere Medizin und
Gastroenterologie an der Poliklinik Ernst von Bergmann, Potsdam.
Ebenfalls ihr Mandat aufgrund eines Statuswechsels verloren hat
Dr. med. Antje Lopens, die als gewähltes stellvertretendes Mitglied der
angestellten Ärzte in der VI. Vertreterversammlung war, und seit 1.1.2015
als zugelassene Ärztin tätig ist.
Für Stellvertreter gibt es keinen Nachrücker, so dass es damit nur noch einen
Stellvertreter für die angestellten Ärzte gibt.
Seite 10 | AUSGABE 7 / 2015
Intern
Berufspolitik
Übers Geld spricht man doch
Vorstände von AOK und KBV diskutierten über Finanzierung
der ambulanten Versorgung
Die Honorarverhandlungen auf Bun‐
wächsen kann es nicht liegen.“ Viel‐
desebene werfen ihre Schatten voraus. leicht sei es so, dass auf Probleme mit
Unter dem Motto „Herausforderungen Geld reagiert werde, ohne dass sich
an die ambulante Versorgung: Reichen
an der kritisierten Situation jedoch
die finanziellen Mittel aus?“ lud die
etwas ändere.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) am 1. Juli zu ihrer Veranstaltungs‐
Möglicherweise sei das Geld im Sys‐
reihe KBV
tem ausrei‐
kontrovers.
chend, sagte
Was einst im
Dr. Gassen,
Tages‐Format
aber die Ver‐
startete, ist
teilung sei
nun zu einer
nicht optimal.
„kontrover‐
Immer mehr
sen Mittags‐
Behandlungen
pause“ ge‐
und Therapien
schrumpft.
würden vom
Dies tat der
stationären in
Diskussions‐
den ambu‐
lust von
lanten Sektor
Gut besucht: die „kontroversen Mittagspause“ der KBV. verlagert.
KBV‐Chef
Foto: KBV
Dr. Andreas
„Das Geld
Gassen und
bleibt jedoch
dem geschäftsführenden Vorstand
im stationären Bereich.“
des AOK‐Bundesverbandes, Uwe Deh,
allerdings keinen Abbruch.
Zudem sei es ja nicht so, dass die
KBV ständig nur neues Geld fordere.
Obwohl sich die beiden anfangs noch „Wir wollen schon klarmachen, wofür
recht einig zeigten: 33 Mrd. Euro, die
wir es brauchen.“ Deshalb habe sein
derzeit für die ambulante Versorgung
Haus auch die Versorgungsziele ent‐
zur Verfügung stehen, seien eine Men‐
wickelte, die der KBV‐Vorstand jüngst
ge Geld. Dennoch gebe es Unzufrieden‐ der Öffentlichkeit präsentierte. Dazu
heit bei den niedergelassenen Ärzten, gehören unter anderem die Sicher‐
räumte Deh ein. „An der Geldmenge
stellung der ärztlichen Versorgung
kann es nicht liegen, und an den Zu‐
beim Älterwerden, die Förderung der
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 11
Intern
Berufspolitik
ärztlichen Versorgung beim Aufwach‐
sen und Verbesserungen in der psychia‐
trischen und psychotherapeutischen
Grundversorgung.
Das überzeugte den AOK‐Mann nicht.
Die KBV‐Versorgungsziele läsen sich
eher wie die Vorbereitung auf die näch‐
ste Honorar‐Runde, konterte Deh. Erst
müsse über Versorgungsmuster und
‐strukturen gesprochen werden, die
Vergütung hingegen stehe ganz am
Ende.
Nein, es gehe auch darum, die Not‐
wendigkeit und Dringlichkeit bestimm‐
ter Versorgungsaspekte zu definieren
und die Versorgung zu steuern, ent‐
gegnete Dr. Gassen. Die „Ressource
Arzt“ sei schließlich auch nur begrenzt.
Und es sei durchaus legitim, für Leis‐
tungen, die neu ins System kommen,
eine Vergütung zu fordern.
Die Patienten wüssten längst, dass
in fünf Jahren nicht mehr in jedem Dorf
ein Arzt sein könne, entgegnete der
Kassen‐Manager. „Aber sie wollen Ant‐
worten von uns, wie sie trotzdem gut
versorgt werden.“ Deshalb müssten
Ärzteschaft und Krankenkassen selbst
aktiv werden und gemeinsam Lösun‐
gen finden. Darauf zu warten, dass
die Politik etwas tue, bringe nichts.
Von der Priorisierungsdebatte halte
er, Deh, im Übrigen nicht viel. Diese
sei immer die Brücke zur Rationierung.
Er schlug vor, bestimmte Leistungen,
die nachweislich unsinnig seien, nicht
mehr zu finanzieren. Wenn Ärzte und
Krankenkassen diese gemeinsam fest‐
legen könnten, wäre das ein guter
Start. „Wenn wir den Schrott aus der
Versorgung bringen“, würde etwas in
Gang gesetzt, zeigte sich der AOK‐Chef
überzeugt.
Ute Menzel
Für eine offene Fehlerkultur
Weniger Behandlungsfehler in 2014 / Landesärztekammer:
Mediziner nicht anprangern
Die Zahl der ärztlichen Behandlungs‐
fehler ist 2014 leicht gesunken. Das
geht aus der Behandlungsfehler‐Sta‐
tistik der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen hervor, die die
Bundesärztekammer Mitte Juni in Ber‐
lin vorstellte. Demnach wurden im
Vorjahr 12.053 Anträge wegen vermeint‐
Seite 12 | AUSGABE 7 / 2015
licher Behandlungsfehler gestellt – ein
Rückgang von einem Prozent gegen‐
über 2013. Insgesamt haben die Gut‐
achterkommissionen und Schlichtungs‐
stellen 7.751 Entscheidungen zu mut‐
maßlichen Behandlungsfehlern getrof‐
fen – das ist ein Minus von 2,2 Prozent
gegenüber 2013. Auf Behandlungs‐
Intern
Berufspolitik
fehler wurde dabei 2.252‐mal ent‐
schieden.
Für eine offene Fehlerkultur plä‐
dierte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzen‐
der der Ständigen Konferenz der Gut‐
achterkommissionen und Schlichtungs‐
stellen der Bundesärztekammer. Nur
so könne aus Fehlern gelernt werden.
Wenig hilfreich sei es, wenn Ärzte,
denen ein Fehler unterlaufen ist, als
Pfuscher diskreditiert würden.
Die Zahl der Behandlungsfehler
müsse in Relation zu den ständig stei‐
genden Behandlungsfällen in Praxen
und Kliniken gesehen werden, mahn‐
te Dr. Crusius. So seien die ambulanten
Behandlungsfälle in Deutschland zwi‐
schen 2004 und 2013 um 157 Millionen
auf fast 700 Millionen angestiegen. In
den Kliniken kletterten die Fallzahlen
zwischen 2004 und 2012 um 1,8 Millio‐
nen auf 18,6 Millionen. Im Vergleich
dazu liege die Zahl der festgestellten
Fehler im Promillebereich.
Fehler‐Zahl rückläufig. 266 Anträge
auf mutmaßliche Behandlungsfehler
seien in der Mark gestellt worden
(2013: 279). In 31,5 Prozent der Fälle
habe ein begründeter Anspruch vor‐
gelegen, so die LÄKB weiter. Bei wei‐
teren 19 Prozent sei ebenfalls ein Be‐
handlungsfehler festgestellt worden,
allerdings ohne Kausalität zu anschlie‐
ßenden gesundheitlichen Beeinträch‐
tigungen. 73,2 Prozent der Fehler
seien in märkischen Kliniken passiert,
26,8 Prozent im niedergelassenen
Bereich.
„Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel.
Aber wo Menschen arbeiten, werden
auch Fehler gemacht, das ist in jedem
Beruf so“, sagte LÄKB‐Präsident
Dr. Udo Wolter. „Die absolute Vermei‐
dung von Behandlungsfehlern ist das
oberste Ziel jedes Arztes. Einen Arzt,
dem ein Fehler unterlaufen ist, aber
an den Pranger zu stellen und medial
zu attackieren, ist der falsche Weg.“
ute
Auch in Brandenburg war laut Lan‐
desärztekammer (LÄKB) 2014 die
Nächste Beratung der Vertreterversammlung
Die nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findet
am 4. September 2015 in der Landesgeschäftsstelle der
KVBB, Gregor‐Mendel‐Straße 10 in Potsdam statt.
Beginn ist 15 Uhr.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 13
Intern
Praxis aktuell
Ambulante Versorgung von
Asylbewerbern: Unbedingt
Rahmenbedingungen klären
Die Sicherstellung der medizinischen
Versorgung für Asylbewerber, die noch
nicht durch Krankenkassen versichert
sind, obliegt den Landkreisen bzw.
kreisfreien Städten in Brandenburg.
Auf Seiten der KVBB besteht die Be‐
reitschaft, die zuständigen Behörden
bei der Wahrnehmung ihres Sicher‐
stellungsauftrags zu unterstützen.
Notwendige Bedingungen dafür sind
jedoch entsprechende vertragliche
Vereinbarungen, wie sie exemplarisch
schon mit dem Landkreis Potsdam‐
Mittelmark geschlossen sind.
Wir haben daher allen Kommunen
im Land Brandenburg proaktiv Ge‐
sprächsangebote unterbreitet und
unsere Unterstützung angeboten. Doch
leider sind wir mit unserem Engage‐
ment bisher nur auf Desinteresse oder
sogar auf Ablehnung gestoßen. Die
Kommunen scheinen eher auf im bun‐
des‐ bzw. landespolitischen Elfenbein‐
turm gefundene Konzepte anstelle
von lösungsorientierten Strukturen zu
bauen.
Solange es keine vertragliche Lösung
gibt, ist – außer in medizinischen Not‐
fällen – keine Praxis verpflichtet, für
Asylbewerber ärztlich tätig zu werden.
Seite 14 | AUSGABE 7 / 2015
Wenn Sie als ambulant tätiger Arzt
Asylbewerber behandeln wollen, ist
es dringend angezeigt, dass Sie vom
zuständigen Sozialamt vor der Behand‐
lung eine individuelle Vereinbarung
über die Höhe einer angemessenen
Vergütung sowie des Sprechstunden‐
bedarfs erhalten. Auch die Absiche‐
rung der Sprachvermittlung sollte
vom Sozialamt eingefordert werden,
um eine verständliche Kommunika‐
tion zwischen Arzt und Patient abzu‐
sichern.
All diese Details sind im Vertrag
zwischen der KVBB und dem Land‐
kreis Potsdam‐Mittelmark geklärt.
Der Vertrag eignet sich daher auch als
Vorlage für individuelle Vereinbarungen
zwischen Arzt und Sozialamt. Sie kön‐
nen den Vertrag online abrufen unter
www.kvbb.de. Geben Sie dort einfach
den Webcode „web031” in das Such‐
feld ein, und Sie gelangen direkt zu
dem Dokument.
Intern
Praxis aktuell
Sie fragen – wir antworten
Abrechnung im organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst (BD)
Nach wie vor erreichen die Abrech‐
nungsberater viele Anrufe mit Fragen
zur Abrechnung im BD. Unsere Ant‐
worten ergänzen den Überblick zur
neu geltenden Abrechnungssystema‐
tik in „KV‐Intern“ 4/2015 auf Seite 15.
Kapitel 1.2 EBM bezieht sich auf den
„organisierten Not(‐fall)dienst“.
Welche Gebührenordnungspositionen
(GOP) des EBM dürfen für Behandlungen
im BD abgerechnet werden?
Der Ausdruck „organisierter
Not(‐fall)dienst“ ist synonym mit dem
BD der KVBB zu verwenden. Demnach
gelten für dessen Abrechnung Kapitel
1.2 EBM und die GOP 01418 EBM.
Warum muss überhaupt nach EBM
abgerechnet werden, die Vergütung
erfolgt doch nach den BD‐Pauschalen?
Auch wenn für die KVBB eine ge‐
sonderte Vergütungssystematik für
den BD beschlossen wurde, ist die
Abrechnung gegenüber den Kranken‐
kassen mit der Dokumentation und
als Nachweis für den ärztlichen Be‐
handlungsaufwand notwendig und
entsprechend den Regelungen von
Bundesmantelvertrag und EBM
vorzunehmen.
Welche GOP sind für den ersten persön‐
lichen Arzt‐Patienten‐Kontakt im BD
abzurechnen?
Entweder die GOP 01210 oder die
01212, je nach Tag und Uhrzeit der
Inanspruchnahme:
GOP 01210
werktags
von 7 ‐ 19 Uhr
GOP 01212
werktags von 19 ‐ 7 Uhr
sowie ganztägig an Wochen‐
enden und Feiertagen,
am 24. und 31.12.
Wie wird abgerechnet, wenn derselbe
Patient im Quartal noch einmal im BD
behandelt wird?
Es gelten die GOP 01214, 01216 und
01218, wiederum abhängig von Tag
und Uhrzeit der Inanspruchnahme:
GOP 01214
werktags von 7 ‐ 19 Uhr
(außerhalb der in den GOP
01216 und 01218 genannten
Zeiten)
GOP 01216
werktags von 19 ‐ 22 Uhr und
an Wochenenden und Feier‐
tagen, am 24. und 31.12. von
7 ‐ 19 Uhr
GOP 01218
werktags von 22 ‐ 7 Uhr und
an Wochenenden und Feier‐
tagen, am 24. und 31.12. von
19 ‐ 7 Uhr
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 15
Intern
Praxis aktuell
Dürfen auch telefonische Arzt‐Patienten‐
Kontakte im BD abgerechnet werden?
Ja, und zwar nach den GOP 01214,
01216 und 01218 je nach den oben ge‐
nannten Zeiten.
Wie wird der Besuch im BD abgerechnet?
Für den Besuch im BD gilt ausschließ‐
lich die GOP 01418 EBM.
Wie werden die Fahrtkosten zum
Patienten abgerechnet?
Für die KVBB gelten eigene Wege‐
gebühren, die Sie im Symbolnummern‐
verzeichnis auf www.kvbb.de/praxis/
abrechnung/ finden. Tageszeit‐ und
kilometerabhängig können Sie die
Fahrtkosten für einen Besuch im BD
mit einer der folgenden Symbolnum‐
mern (SNR) neben der GOP 01418
EBM abrechnen:
SNR 97234
SNR 97235
SNR 97236
SNR 97237
SNR 97238
SNR 97239
Seite 16 | AUSGABE 7 / 2015
Besuch
werktags
zwischen
7 und 19 Uhr
bis 2 km
Besuch
werktags
zwischen
19 und 7 Uhr
sowie an
Wochen‐
enden und
Feiertagen
bis 2 km
Beträgt die Entfernung mehr als
10 km (Radius), ist hinter der SNR 97236
bzw. 97239 die einfache Entfernung in
Kilometern ganzzahlig anzugeben. Im
Praxisverwaltungssystem erfolgt dies
im Feld „Doppelkilometer“ DKM, auf
Papierbelegen in runden Klammern
(DKMnnn).
Wie kann die Uhrzeitangabe im BD in
der Praxisverwaltungssoftware hinter‐
legt werden?
Laut EBM muss die Abrechnung im
BD unter Angabe der Uhrzeit der In‐
anspruchnahme erfolgen. Hierfür ist
in der Praxisverwaltungssoftware ein
Eingabefeld an die jeweilige GOP vor‐
gesehen, in das die Uhrzeit eingetra‐
gen werden kann. Dieses Feld hat die
Kennung 5006 und dient Ihrem Soft‐
warebetreuer zur Identifikation des
Feldes.
ab 2 bis 5 km
ab 5 bis 10 km
ab 2 bis 5 km
ab 5 bis 10 km
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Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Intern
Praxis aktuell
EBM‐Änderungen zum 1.7.2015
1. Langzeit‐EKG bei Besuchen der
nichtärztlichen Praxisassistenz
Die Aufzeichnung des Langzeit‐EKG
von mindestens 18 Stunden Dauer
(GOP 03322 EBM) darf nun neben den
Besuchen des nichtärztlichen Praxis‐
assistenten (GOP 03062 und 03063
EBM) abgerechnet werden (vgl. Prä‐
ambel Nr. 6 zum Kapitel 3.2.1.2 EBM).
Voraussetzung ist, dass die Aufzeich‐
nung mit Abnahme des Gerätes durch
den nichtärztlichen Praxisassistenten
im Rahmen des Besuches abgeschlos‐
sen wird.
2. Apheresen durch Transfusions‐
mediziner
Die Durchführung und Abrechnung
von Apheresen in der vertragsärztli‐
chen Versorgung obliegt Ärzten der
Fachgebiete
• Innere Medizin und Nephrologie,
• Innere Medizin mit Schwerpunkt‐
bezeichnung „Nephrologie“ oder
• Kinder‐ und Jugendmedizin mit
Zusatzbezeichnung „Kinder‐
Nephrologie“.
• die Weiterbildungsordnung die
Durchführung therapeutischer
Apheresen für ihre Arztgruppe
vorsieht (dies ist derzeit für Ärzte
der Transfusionsmedizin der Fall),
• sie durch geeignete Belege hin‐
reichende Erfahrungen in der
Durchführung therapeutischer
Apheresen und
• sie indikationsspezifische Erfah‐
rungen in der Diagnostik und Be‐
handlung nachweisen können.
Die Ergänzungen beruhen auf der
durch den Gemeinsamen Bundesaus‐
schuss im Hinblick auf die fachliche
Befähigung in Anlage I Nr. 1 geänder‐
ten „Richtlinie Methoden vertrags‐
ärztliche Versorgung“.
Die Abrechnung von Apheresen im
Rahmen der vertragsärztlichen Ver‐
sorgung ist weiterhin erst nach Er‐
teilung der Genehmigung durch die
Kassenärztliche Vereinigung zulässig.
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Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Ab dem 1.7.2015 dürfen auch Ärzte
anderer Fachgebiete Apheresen am‐
bulant durchführen und abrechnen,
wenn
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 17
Intern
Praxis aktuell
EBM‐Änderungen zum 1.4.2015:
Reproduktionsmedizin
Der Bewertungsausschuss hat rück‐
wirkend eine redaktionelle Änderung
in Nr. 7, Kapitel 8.5 EBM vorgenom‐
men.
Damit wird klargestellt, dass der Re‐
produktionsfall die nach § 6 Abs. 1 TPG‐
Gewebeverordnung erforderlichen
Laboruntersuchungen nach den Richt‐
linien über Künstliche Befruchtung
nicht nur vor der ersten Keimzellge‐
winnung umfasst, sondern auch bei
nachfolgender Keimzellgewinnung,
soweit diese in derselben Partner‐
schaft zu einem Zeitpunkt erfolgt, der
24 Monate nach der ersten oder einer
erneuten Laboruntersuchung liegt.
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Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Schnellstmöglich aktualisieren
Seit 1. Juli gehören Telefonnummer und Vorname
zwingend aufs Rezept
Seit 1. Juli müssen Ärzte auf allen
Rezepten ihren vollständig ausgeschrie‐
benen Vornamen und die Telefonnum‐
mer der Praxis angeben (siehe
„KV‐Intern” 6/2015). Ein Abweichen
von dieser Regelung – etwa dass der
Vorname abgekürzt wird – ist nicht
möglich. Das teilte jetzt die Kassen‐
ärztliche Bundesvereinigung (KBV) der
Kassenärztlichen Vereinigung Branden‐
burg (KVBB) auf Nachfrage mit.
Demnach hatte sich die KBV auch
bemüht, mit dem GKV‐Spitzenverband
eine Übergangsregelung zu verein‐
Seite 18 | AUSGABE 7 / 2015
baren. Dies sei, so die KBV, nach an‐
fangs positiven Signalen, allerdings
von Seiten des GKV‐Spitzenverbands
gescheitert – trotz der zwischenzeit‐
lich verkündeten „Friedenspflicht“
zwischen Ersatzkassen und Deut‐
schem Apothekerverband zur Vermei‐
dung von Retaxationen. Auch die
brandenburgischen Ersatzkassen
haben der KVBB bereits mitgeteilt,
dass es ihrerseits in den ersten drei
Monaten (Ausstellungsdatum) keine
Retaxierungen gegenüber den Apo‐
theken geben wird.
Intern
Praxis aktuell
Bei Nachfragen von Apotheken in
Ihren Praxen verweisen Sie diese bitte
an den Apothekerverband Branden‐
burg, der seine Mitglieder mit kassen‐
spezifischen Informationen unter‐
stützt.
Die KBV empfiehlt deshalb folgen‐
des Vorgehen:
Druck durch PVS
Wird das Stempelfeld durch die
Praxisverwaltungssoftware (PVS) be‐
druckt, kann der Arzt die notwendige
Software‐Einstellung selbst vorneh‐
men – sofern nicht bereits passiert.
Auch die PVS‐Anbieter sind laut KBV
über diese Änderungen informiert und
gehen zum Teil aktiv auf die Praxen
zu, um über die Ergänzungen zu infor‐
mieren und bei der Anpassung der PVS
zu unterstützen.
Rezeptvordrucke mit einge‐
drucktem Stempel
Verwendet der Arzt hingegen Re‐
zeptvordrucke mit bereits eingedruck‐
tem Arztstempel, sollte er bei Bedarf
schnellstmöglich neue Vordrucke mit
den fehlenden Angaben bestellen. Bis
diese eingetroffen sind, muss er die
erforderlichen Ergänzungen hand‐
schriftlich vornehmen.
Unser Service für Sie
Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11
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AUSGABE 7 / 2015 | Seite 19
Intern
Praxis aktuell
agneszwei‐Vereinbarungen mit
AOK Nordost und TK
Bereits in den letzten beiden Aus‐
gaben von „KV‐Intern“ haben wir über
die anstehenden Änderungen der
agneszwei‐Vereinbarungen berichtet.
Nun sind auch die Nachträge zu den
Vereinbarungen mit der AOK Nordost
und der TK unterzeichnet und treten
zum 1. August 2015 in Kraft.
Aus dem Wegfall der Kooperations‐
pflicht folgt eine Aktualisierung der
Teilnahmeerklärung der Vertragsärzte.
Die Teilnahmeerklärung der AOK‐Ver‐
sicherten wird ebenfalls neu gefasst.
Im Übrigen wurden die bereits mit‐
geteilten Aktualisierungen auch hier
umgesetzt:
• die Abrechnungsausschlüsse
zwischen der monatlich abrechen‐
baren Fallpauschale (SNR 93500
und 93501) und der je Sitzung be‐
rechnungsfähigen GOP 03062 und
03063 EBM (anstelle der bisheri‐
gen GOP 40870 und 40872)
Seite 20 | AUSGABE 7 / 2015
• die Klarstellung zum Ausschluss
der Betreuung im Rahmen der
SAPV
• für Versicherte der TK: Aufnahme
der Widerrufsmöglichkeit binnen
2 Wochen nach Abgabe der Teil‐
nahmeerklärung (die vertrags‐
gemäße Vergütung der in diesem
Zeitraum durchgeführten Behand‐
lungen ist selbstverständlich
sichergestellt)
Die aktualisierten Verträge finden
Sie auf der Homepage der KVBB unter
der Rubrik Verträge.
Unser Service für Sie:
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Fachbereich Qualitätssicherung
0331/23 09 377
Fachbereich Verträge 0331/23 09 498
Intern
Praxis aktuell
1‐Klick‐Abrechnung 2.0 ist ab sofort
verfügbar – über KV‐Connect
Ihre Abrechnung direkt aus Ihrem
Praxisverwaltungssystem an die KVBB
übermitteln – das geht über den neuen
Übertragungsweg KV‐Connect.
Die aktuelle Version schickt Ihnen
nach dem Versand automatisch eine
Nachricht in Ihr Praxisverwaltungssys‐
tem. Neben einer technischen Rück‐
meldung, die den Eingang in der KVBB
bestätigt, erhalten Sie eine fachliche
Rückmeldung mit dem Übertragungs‐
protokoll, wie Sie es aus dem Abrech‐
nungsportal kennen.
Bitte beachten Sie, dass für die Nut‐
zung der 1‐Klick‐Abrechnung ein
KV‐Connect‐Konto der KVBB notwendig
ist. Eine Anmeldung dazu finden Sie
auf unserer Internetseite unter dem
Webcode: web021.
Die technischen Voraussetzungen
für die Nutzung von KV‐Connect stim‐
men Sie bitte mit Ihrem Systembe‐
treuer ab.
Unser Service für Sie:
Online‐Team 0331/98 22 98 06
oder [email protected]
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AUSGABE 7 / 2015 | Seite 21
Intern
Praxis aktuell
KV‐Connect: TÜV‐geprüfter
Datenschutz
Der ärztliche Kommunikationskanal
KV‐Connect hat jetzt nach einer um‐
fangreichen Analyse und einem Audit‐
verfahren durch den TÜV Saarland das
Zertifikat „Geprüfter Datenschutz“
erhalten. Das teilte die KV Telematik
GmbH Mitte Juni mit. Damit werde
die Einhaltung geltender Anforderun‐
gen an Datenschutz und ‐sicherheit
bestätigt. KV‐Connect habe die TÜV‐
Prüfer durch die sichere Ende‐zu‐Ende‐
Verschlüsselung überzeugt und er‐
laube eine sichere Übertragung von
Daten und Dokumenten im Sicheren
Netz der KVen.
Medizinische Unterlagen direkt
an MDK
Kein Versand mehr „über die Krankenkasse“
In der Vergangenheit hatte der Bun‐
desdatenschutzbeauftragte die Ver‐
sendung von Unterlagen an den Medi‐
zinischen Dienst der Krankenversiche‐
rung (MDK) über die Krankenkassen
akzeptiert, wenn diese Unterlagen an
die Krankenkasse selbst zur Weiter‐
leitung an den MDK in einem gesonder‐
ten, verschlossenen Umschlag über‐
sandt werden, der mit der Anschrift
des MDK sowie einem Vermerk „ärzt‐
liche Unterlagen – nur vom MDK zu
öffnen“ versehen ist (sog. Umschlags‐
verfahren). Damit – so die frühere An‐
sicht – wäre eine unzulässige Einsicht‐
nahme in die Unterlagen durch eine
Krankenkasse ausgeschlossen.
In ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht
vom 17. Juni stellt die amtierende Bun‐
Seite 22 | AUSGABE 7 / 2015
desdatenschutzbeauftragte, Andrea
Voßhoff, nunmehr fest, nicht mehr an
der früheren Auffassung festhalten zu
können. Denn das sog. Umschlagsver‐
fahren konnte in der Praxis nicht ver‐
hindern, dass medizinische Unterlagen
nur vom MDK zur Kenntnis genom‐
men werden. Deshalb sind die Ver‐
tragsärzte künftig verpflichtet, die
erforderlichen Unterlagen dem MDK
nur auf direktem (Post)Weg und ohne
Einschaltung der Krankenkassen zu
übersenden!
Die Rechtsgrundlage findet sich in
§ 276 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz
SGB V. Der bestimmt, dass Sozialdaten
unmittelbar an den MDK zu übermit‐
teln sind, soweit dies für die gutachter‐
liche Stellungnahme und Prüfung er‐
Intern
Praxis aktuell
forderlich ist. Der MDK muss sicher‐
stellen, dass die Sozialdaten nur Per‐
sonen zugänglich sind, die sie zur Er‐
füllung ihrer Aufgaben benötigen
(§ 276 Absatz 2 Satz 6 SGB V).
Wir empfehlen daher dringend, von
einer Versendung medizinischer Unter‐
lagen, die für den MDK bestimmt sind,
über die Krankenkasse des Patienten
abzusehen und dem MDK die Unterla‐
gen direkt zu übermitteln.
Achtung: Derzeit noch ungeklärt ist
allerdings, wer den frankierten Rück‐
umschlag zur Verfügung stellt – der
MDK als fordernde Stelle oder die
zuständige Krankenkasse?
Unser Service für Sie
Rechtsabteilung 0331/23 09 206
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AUSGABE 7 / 2015 | Seite 23
Intern
Praxis aktuell
Drei neue Weiterbildungsnetzwerke
Allgemeinmedizin
Die Zahl unserer Weiterbildungsnetz‐
werke wächst. Seit Sommer vergan‐
genen Jahres haben sich drei neue
Weiterbildungsnetzwerke Allgemein‐
medizin etabliert.
und drei Kliniken. Das gab es bisher
nur im Weiterbildungsnetzwerk Ober‐
havel, welches aus mittlerweile sechs
Praxen sowie den Kliniken Oranien‐
burg, Hennigsdorf und Gransee besteht.
Für die Region Schwedt werden künf‐
tig die Praxen der Kollegen Patzschke
und Rohde sowie das Asklepios Klini‐
kum Uckermark die Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin gemein‐
sam unterstützen.
Das Ziel eines Weiterbildungsnetz‐
werkes ist die kontinuierliche und rei‐
bungslose Weiterbildung nach einem
individuellen Rotationsplan. Für die
Organisation der Weiterbildungsab‐
schnitte wird daher durch das Netz‐
werk mindestens ein Ansprechpart‐
ner benannt. Der organisatorische
Aufwand für den Arzt in Weiterbildung
verringert sich immens, da er seine
Weiterbildungsabschnitte nicht selb‐
ständig zusammenstellen muss. Da‐
mit verbundene Mehrfach‐Bewerbun‐
gen und auch Umzüge werden durch
das an einem Ort konzentrierte Ange‐
bot vermieden. Somit können sich die
jungen Ärzte voll und ganz auf die
fachlichen Aspekte der Weiterbildung
konzentrieren, um diese innerhalb von
fünf Jahren erfolgreich abzuschließen.
In der Stadt Brandenburg an der
Havel haben die Praxen von Kollege
Fochtmann und Kollegin Neubert mit
dem Städtischen Klinikum Branden‐
burg eine Partnerschaft besiegelt.
Und nach langer Anlaufphase haben
wir für Potsdam‐Mittelmark ein großes
Weiterbildungsnetzwerk mit vielen
Akteuren initiieren können. Die Praxen
der Kolleginnen Lutsch und Schröder
und des Kollegen Endres werden in Zu‐
sammenarbeit mit den Beelitzer Klini‐
ken, dem Johanniter‐Klinikum im Flä‐
ming in Treuenbrietzen und dem
Luise‐Henrietten‐Stift in Kloster Lehnin
die Weiterbildung zum Facharzt für
Allgemeinmedizin absichern können.
Eine Besonderheit dieses Weiter‐
bildungsnetzwerkes sind die vielfälti‐
gen Rotationsmöglichkeiten eines
Arztes in Weiterbildung in drei Praxen
Seite 24 | AUSGABE 7 / 2015
Alle Weiterbildungsnetzwerke im
Land Brandenburg sind als interaktive
Karte auf unserer Webseite abge‐
bildet (www.kvbb.de Webcode
„web032”). Dort finden Sie auch
detaillierte Informationen zu den
Angeboten der einzelnen Weiterbil‐
dungsnetzwerke.
Intern
Praxis aktuell
Wir freuen uns natürlich über jede
Praxis, die sich bereit erklärt, inner‐
halb eines schon bestehenden Weiter‐
bildungsnetzwerkes mitwirken zu wol‐
len. Teilen Sie uns aber auch gerne
mit, wenn Sie ein neues Weiterbildungs‐
netzwerk initiieren wollen. Wir unter‐
stützen Sie bei Ihren Überlegungen
gern!
Unser Service für Sie
Christiane Völkel
Fachbereich Sicherstellung
0331/23 09 326
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 25
Intern
Praxis aktuell
KE‐RL: Krankenkassen stellen
sich quer
Mit der neu gefassten Krankenhaus‐
einweisungs‐Richtlinie (KE‐RL) werden
Vertragsärzte verpflichtet, alle ambu‐
lanten Versorgungsformen zu prüfen,
bevor sie einen Patienten ins Kranken‐
haus einweisen. Vollkommen zu Recht
hat sich die Kassenärztliche Bundes‐
vereinigung (KBV) deshalb an den
GKV‐Spitzenverband gewandt und die
Krankenkassen aufgefordert, die spe‐
zifischen Versorgungsangebote über
eine Plattform transparent zu machen.
Damit würden den verordnenden
Ärzten alle erforderlichen Informatio‐
nen über infrage kommende Behand‐
lungsalternativen an die Hand gege‐
ben, denn die KVen haben hiervon
keine vollumfängliche Kenntnis.
zu unterstützen. Zum einen seien die
erforderlichen Informationen den
Kassenärztlichen Vereinigungen be‐
kannt. Zum anderen müssten die Ver‐
tragsärzte Versorgungsangebote aus
Selektivverträgen nach § 140 SGB V
nur berücksichtigen, wenn ihnen diese
tatsächlich bekannt seien.
Doch der GKV‐Spitzenverband stellt
sich quer und sieht es allein als Pflicht
der KVen, im Rahmen des Sicherstel‐
lungsauftrages die Ärzte bei der Erfül‐
lung ihrer vertragsärztlichen Pflichten
Die KBV wird das Thema weiter in‐
tensiv verfolgen und auf eine trag‐
fähige Lösung drängen. Auch wir blei‐
ben am Ball und halten Sie auf dem
Laufenden.
Seite 26 | AUSGABE 7 / 2015
Dazu lässt sich nur eines sagen:
Typisch Krankenkassen! Wieder ein‐
mal wollen sie gesetzliche Vorgaben
und Pflichten allein auf die KVen und
die Ärzteschaft abwälzen. Denn so
lassen sich schließlich Kosten ein‐
sparen – und Geld scheint den Kranken‐
kassen wichtiger zu sein als die Ver‐
sorgung ihrer Versicherten.
Intern
Praxis aktuell
Abrechnungsberatungen in Cottbus
und Frankfurt/Oder
Sowohl in Cottbus als auch in Frankfurt/Oder bieten wir Ihnen am
7. Oktober 2015 individuelle Beratungen mit folgenden Inhalten an:
• umfassende Erörterung Ihrer Honorarunterlagen und Ihrer Abrechnung
• weitere Themen rund um die Abrechnungsberatung
Ort:
Anschrift:
Cottbus
Frankfurt/O.
Thiemstraße 112
Berliner Straße 23a
Datum:
7.10.2015
Uhrzeit:
10 bis 16 Uhr
Wir bitten Sie in jedem Fall um eine vorherige Terminvereinbarung und
Mitteilung Ihrer Beratungsthemen.
Unsere Kontaktdaten:
Telefon: 0331 982298 03,Telefax: 0331 2309 543, E‐Mail: [email protected]
Impfausweise beim Grünen Kreuz
Internationale Impfausweise können
Arztpraxen nach wie vor beim
Deutschen Grünen Kreuz (DGK) be‐
stellen. Darüber hat das DGK jetzt die
KV Brandenburg informiert und rea‐
gierte damit auf anderslautende Infor‐
mationen.
Wenn Sie also Nachschub an Impf‐
ausweisen brauchen, können Sie die‐
sen bestellen:
Im Online‐Shop des DGK unter
www.dgkshop.de, per E‐Mail
[email protected], telefonisch
06421/293‐0 oder per Fax unter
06421/293‐170 oder ‐187.
Die Kosten für den Bezug des inter‐
nationalen Impfausweises sind nicht
Bestandteil der vertragsärztlichen
Versorgung und damit dem Arzt
durch den Patienten zu erstatten.
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 27
Intern
KV RegioMed
Offene Türen im KV RegioMed
Zentrum Templin
Am 27. Juni luden das Sana Kranken‐
haus Templin, das KV RegioMed Zen‐
trum Templin und die Psychiatrisch‐
psychotherapeutische Tagesklinik ge‐
meinsam zum jährlichen Sommerfest
ein. Zahlreiche Besucher nutzten die
Gelegenheit, um sich über die Ange‐
bote des lokalen Gesundheitsstand‐
ortes sowie weiterer regionaler Dienst‐
leister zu informieren.
Das KV RegioMed Zentrum Templin
öffnete seine Türen. Dr. Reinhold
Schrambke, ärztlicher Leiter, und
agneszwei‐Fachkraft Anke Bruschke
erläuterten den neugierigen Gästen
die altersmedizinischen und therapeu‐
tischen Versorgungsangebote des
ambulanten Zentrums. Beispielsweise
konnten diese verschiedene geria‐
Dr. Reinhold Schrambke (2.v.l.) und Anke Bruschke (3.v.l.)
im Gespräch mit Besuchern. Fotos: Doreen Kamann
trische Testverfahren ausprobieren
und sich über ergo‐ und physiothera‐
peutische Behandlungsmethoden
informieren.
Ebenfalls gut besucht
war der Vortrag von
Dr. Schrambke über die
Altersmedizin und die
Besonderheiten des
alten Patienten.
Seite 28 | AUSGABE 7 / 2015
Intern
KV COMM
Schlüsselstudie für Remote Patient
Management bei Herzinsuffizienz
Investigatortreffen: KV COMM war dabei
Am 19. Juni fand am Cam‐
pus Mitte der Berliner Charité
das Arbeitstreffen der großen
Telemedizinstudie TIM‐HF II
Studie (Fontane‐Studie) statt.
Dazu eingeladen waren die
Studienärzte und ‐assistenten
der teilnehmenden Prüfzentren
sowie alle am Forschungsvor‐
haben beteiligten Study Nurses
und sonstigen Stakeholder.
Die KV COMM durften dabei
natürlich nicht fehlen.
Foto: Charité‐Universitätsmedizin Berlin
Die mehr als 80 Gäste erhielten Infor‐
mationen zum aktuellen Forschungs‐
stand in der kardiovaskulären Teleme‐
dizin wie auch zum Rekrutierungsstand
der klinischen Studie TIM‐HF II. Am
Nachmittag luden verschiedene Work‐
shops als Forum zur Diskussion über
die Themen Studienorganisation,
Anzeige
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 29
Intern
KV COMM
Herausforderungen bei der Studien‐
durchführung sowie Patientenrekru‐
tierung ein.
Im Anschluss besichtigten die Teil‐
nehmer das Zentrum für kardiovasku‐
läre Telemedizin. Fazit: Wahrlich be‐
eindruckend! Neben der schieren Teil‐
nehmerzahl imponierte vor allem die
geballte Expertise und ausgefeilte
Arbeitsorganisation.
Die KV COMM motiviert die nieder‐
gelassene Kardiologen und Hausärzte
aus dem Land Brandenburg zur Teil‐
nahme an TIM‐HF II und begleitet sie
bei der Studiendurchführung.
Ansprechpartner:
Felix Mühlensiepen
Telefon: 0331/730 57 97
Felix.Muehlensiepen@kv‐comm.de
TIM‐HF II?
Telemedical Interventional Management in Heart Failure II (TIM‐HF II) ‐
Schlüsselstudie für Remote Patient Management bei Herzinsuffizienz!
Leiter der klinischen Prüfung:
Prof. Dr. Friedrich Köhler, Charité Berlin
Teilnehmeranzahl:
1.500 Patienten aus strukturschwachen ländlichen Regionen (z. B. Branden‐
burg) und großstädtischen Regionen mit >500.000 Einwohnern (z. B. Berlin)
Primäres Studienziel:
Nachweis der Überlegenheit eines telemedizinischen Therapiemanagement‐
ansatzes bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz (HI) hinsichtlich unge‐
planter HI‐Hospitalisierung, Tod und Lebensqualität im Vergleich zu Standard‐
therapie.
Sekundäre Studienziele:
Nachweis der Gleichwertigkeit eines telemedizinischen Therapiemanage‐
mentansatzes bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und Komorbidi‐
täten im strukturschwachen ländlichen Raum und in der Metropolenregion.
Primärer Endpunkt:
Verlorene Tage aufgrund von kardiovaskulärer Hospitalisierung und Tod.
Seite 30 | AUSGABE 7 / 2015
Intern
Sicherstellung
Niederlassungen im Mai/Juni 2015
Planungsbereich
Mittelbereich Templin
Dr. med. Helge Reichert, LL.M.
FA für Allgemeinmedizin
Dargersdorfer Str. 13 a
17268 Templin
(Übernahme der Praxis
von Dr. med. Heidrun Dehmel)
Planungsbereich
Landkreis Brandenburg an der
Havel, St./Potsdam‐Mittelmark
Dipl.‐Psych. Petra Großekemper
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Potsdamer Str. 14 A
14550 Groß Kreutz (Havel)
Dipl.‐Psych. Anette Söllner
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Unter den Linden 1 A
14542 Werder (Havel)
Planungsbereich
Landkreis Dahme‐Spreewald
Dipl.‐Psych. Yvonne August
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Schloßplatz 8
15711 Königs Wusterhausen
(Übernahme der Praxis
von Dipl.‐Psych. Ulrike Freiin von
Saalfeld‐Urbasek)
Dipl.‐Psych. Jens Lückert
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Kirchplatz 15
15711 Königs Wusterhausen
Planungsbereich
Landkreis Havelland
Birgitta Ahlers
FÄ für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Dallgower Str. 10‐14
14612 Falkensee
Dr. med. Martina Lanzendörfer
FÄ für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Fontaneallee 2
14612 Falkensee
Peter Lanzendörfer
FA für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Fontaneallee 2
14612 Falkensee
Planungsbereich
Landkreis Märkisch‐Oderland
Dipl.‐Soz.Päd. (FH) Jana Lange
Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐
therapeutin/Verhaltenstherapie
Am Wall 33
15366 Neuenhagen b. Berlin
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 31
Intern
Sicherstellung
Dipl.‐Soz.Arb./Soz.Päd.K. Schüler
Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐
therapeutin/Verhaltenstherapie
Am Wall 33
15366 Neuenhagen b. Berlin
Planungsbereich
Landkreis Prignitz
Dipl.‐Psych. Anja Quast
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Karl‐Marx‐Str. 3
19348 Perleberg
Planungsbereich
Raumordnungsregion Havelland‐
Fläming
Dr. med. Peter Flach
FA f. Innere Medizin/Kardiologie
(Sonderbedarfszulassung, ausschließlich
kardiologische Leistungen)
Dammstr. 7 a
14641 Nauen
Neuzulassungen und Ermächtigungen
Neuzulassungen
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Prof. Dr. med. Khusru Asadullah
Facharzt für Haut‐ und Geschlechts‐
krankheiten, in Potsdam
ab 01.01.2016
Dipl.‐Psych. Nike Athanasopoulos
Psychologische Psychotherapeutin,
in Schöneiche
ab 19.05.2015
Johannes Backer
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt,
in Hoppegarten
ab 01.01.2016
Seite 32 | AUSGABE 7 / 2015
Dr. med. Klaus Baumann
Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐
psychiatrie und –psychotherapie,
in Potsdam
ab 01.07.2015
Dr. med. Eyke‐Hartwig Bayer
Facharzt für Innere Medizin,
in Cottbus
ab 01.01.2016
Kornelia Bunzel
Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐
therapeutin, in Rathenow
ab 19.05.2015
Lüder Fritz
Facharzt für Innere Medizin/SP Häma‐
tologie und Internistische Onkologie,
in Brandenburg an der Havel
ab 01.07.2015
Intern
Sicherstellung
Kathrin Gantzer
Fachärztin für Innere
Medizin/Hausärztin und Fachärztin für
Innere Medizin u. Rheumatologie,
in Cottbus
ab 01.01.2016
Dipl.‐Psych. Kirsten Grastorf
Psychologische Psychotherapeutin,
in Schöneiche
ab 19.05.2015
Dipl.‐Psych. Dörtje Krispin
Psychologische Psychotherapeutin,
in Eberswalde
ab 19.05.2015
Dr. med. Martina Lanzendörfer
Fachärztin für Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie,
in Falkensee
ab 19.05.2015
Peter Lanzendörfer
Facharzt für Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie,
in Falkensee
ab 19.05.2015
Dr. med. Matthias Lößner
Facharzt für Innere Medizin/
SP Gastroenterologie,
in Cottbus
ab 05.01.2016
Dipl.‐Psych. Jens Hendrik Maier
Psychologischer Psychotherapeut,
in Friesack
ab 19.05.2015
Dr. med. Silke Luplow
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Finsterwalde
ab 01.07.2015
Dipl.‐Päd. Sina Pietsch
Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐
therapeutin,
in Eberswalde
ab 19.05.2015
Dorothea Pinkernell
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Potsdam
ab 01.01.2016
Anzeige
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 33
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Martin Ruf
Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐
psychiatrie und –psychotherapie,
in Bernau
ab 01.01.2016
Dipl.‐Psych. Martje Schwettmann
Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐
psychiatrie und –psychotherapie,
in Bernau
ab 01.01.2016
Dr. Juri Sloboda
Facharzt für Psychiatrie und Psy‐
chotherapie, in Luckenwalde
ab 01.07.2015
Burkhard Staske
Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohren‐
heilkunde, in Cottbus
ab 01.09.2015
Alexander Studier
Facharzt für Allgemeinmedizin,
in Falkenberg/Elster
ab 01.02.2016
Nancy Vuia
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Cottbus
ab 01.07.2015
Mike Wilde
Facharzt für Chirurgie,
in Luckau
ab 01.07.2015
Dipl.‐Psych. Ilona Wolf
Psychologische Psychotherapeutin,
in Tauche/OT Lindenberg
ab 19.05.2015
Medizinische Versorgungszentren
gem. § 95 Abs. 1 SGB V
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
MVZ Bad Belzig, in Bad Belzig
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Gunnar Merz
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis:
Kirchplatz 8, 14823 Niemegk
ab 01.06.2015
MVZ Bernau GbR Zentrum für
ambulantes Operieren, in Bernau
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Bettina Wagner
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Lehnin
ab 01.07.2016
Dr. med. Kathrin Pohlmann
Fachärztin für HNO‐Heilkunde
ab 01.06.2015
Achim Wagner
Facharzt für Allgemeinmedizin,
in Lehnin, ab 01.07.2016
MVZ der Asklepios Klinik Birken‐
werder, in Birkenwerder
Genehmigung zur Anstellung von:
Seite 34 | AUSGABE 7 / 2015
Intern
Sicherstellung
Christoph Wendelmuth
Facharzt für Anästhesiologie
ab 01.07.2015
MVZ Medizinisches Zentrum
Kleinmachnow, in Kleinmachnow
Genehmigung zur Anstellung von:
MVZ Am Hauptbahnhof 2,
in Brandenburg an der Havel
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Ina Martini
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
ab 01.07.2015
Kathrin Meiburg
Fachärztin für Allgemeinmedizin
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis:
Lehniner Str. 11 b, 14778 Golzow
vom 01.07.2015 bis 30.09.2015
Dimitrios Sporidis
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis:
Lehniner Str. 11 b, 14778 Golzow
ab 01.07.2015
MVZ Am Klinikum Barnim,
in Eberswalde
Genehmigung zur Anstellung von:
Dipl.‐Med. Rosemarie Schwelle
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, ab 01.07.2015
MVZ der Gesundheitszentrum
Eisenhüttenstadt GmbH,
in Eisenhüttenstadt
Genehmigung zur Anstellung von:
Dipl.‐Med. Morton Kyomo
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis:
Dr.‐Ayrer‐Str. 1‐4, 03172 Guben
ab 01.07.2015
OGD MVZ Neuruppin, in Neuruppin
Genehmigung zur Anstellung von:
Prof. asoc. inv. Dr. med.
Hartmut Köppen
Facharzt für Innere Medizin
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis:
Wichmannstr. 18, 16816 Neuruppin
ab 01.07.2015
OGD MVZ Neuruppin II, in Neuruppin
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Thomas Föller
Facharzt für Allgemeinmedizin
ab 01.07.2015
Dr. med. Rainer Grieg
Facharzt für Radiologie
ab 01.07.2015
MVZ Potsdam im Oberlinhaus gGmbH,
in Potsdam
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Ulf Muzzulini
Facharzt für Orthopädie und
Unfallchirurgie
ab 01.07.2015
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 35
Intern
Sicherstellung
MVZ Prenzlau GmbH, in Prenzlau
Genehmigung zur Anstellung von:
Adelheid Blumenschein
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
für die ausschließliche Tätigkeit in der
Zweigpraxis:
Rudolf‐Breitscheid‐Str. 27,
16278 Angermünde, ab 01.05.2015
MVZ Teltow GbR, in Teltow
Genehmigung zur Anstellung von:
Kristin Schäfer
Fachärztin für Allgemeinmedizin
ab 01.07.2015
MVZ Trebbin, in Trebbin
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Martin Marquardt
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt
ab 01.07.2015
MVZ des Immanuel Klinikum Bernau
Herzzentrum Brandenburg, in
Wandlitz/OT Klosterfelde
Genehmigung zur Anstellung von:
Dipl.‐Med. Christiane Baumann
Fachärztin für Allgemeinmedizin
ab 01.06.2015
Einrichtungen
gem. § 311 Abs. 2 SGB V
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Seite 36 | AUSGABE 7 / 2015
Medizinisches Zentrum Am Haupt‐
bahnhof, in Brandenburg an der Havel
Genehmigung zur Anstellung von:
Sibel Akin‐Lattner
Fachärztin für HNO‐Heilkunde
ab 01.07.2015
Betriebsarztsanitätsstelle
Carl‐Thiem‐Klinikum, in Cottbus
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Eike Kirbach
Fachärztin für Strahlentherapie
ab 01.10.2015
Dipl.‐Med. Hans‐Georg Ruppert
Facharzt für Strahlentherapie
ab 01.10.2015
Dr. med. Heidrun Ständike
Fachärztin für Strahlentherapie
ab 01.10.2015
Dr. med. Gunter Ziegenhardt
Facharzt für Strahlentherapie
ab 01.10.2015
Medizinisches Dienstleistungszentrum
Havelland GmbH, Betriebsteil Nauen
Genehmigung zur Anstellung von:
Frank Ebert
Facharzt für Allgemeinmedizin
ab 18.06.2015
Poliklinik im Krankenhaus Hennigs‐
dorf, in Hennigsdorf
Genehmigung zur Anstellung von:
Intern
Sicherstellung
Uwe Binz
Facharzt für Urologie
ab 01.07.2015
Med. Einrichtungsgesellschaft Fürsten‐
walde/Spree mbH, in Fürstenwalde
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Gerrit Kirchner
Facharzt für Nervenheilkunde
in der Außenstelle: Eisenbahnstr. 140,
15517 Fürstenwalde
ab 01.07.2015
Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH,
in Potsdam
Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Huberta Engelhardt
Fachärztin für Neurologie
ab 01.06.2015
Dr. med. Patricia Hirsch
Fachärztin für Diagnostische Radiologie
beschränkt auf die Erfüllung des Ver‐
sorgungsauftrages Mammographie‐
Screening
ab 01.07.2015
Dr. med. Christiane Pietrkiewicz
Fachärztin für Diagnostische Radiologie
ab 01.07.2015
MVZ II am St. Josefs‐Krankenhaus
Potsdam, in Potsdam
Genehmigung zur Anstellung von:
Harriet Harder
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
ab 01.07.2015
Ermächtigungen
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Dr. med. Petros Anagnostou
Facharzt für Neurologie, Brandenburg
Klinik Bernau‐Waldfrieden; Wachkoma‐
zentrum "Regine Hildebrand‐ Haus",
in Bernau‐ Waldsiedlung
ermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Zulas‐
sungsverordnung für Vertragsärzte
für den Tätigkeitsort: Wachkomazen‐
trum „Regine Hildebrandt‐Haus“ in
16321 Bernau‐Waldsiedlung, Kurallee 45
auf Originalschein, auf dem Gebiet der
Neurologie zur Betreuung der Patien‐
ten im Wachkomazentrum (Phase F)
in der Brandenburg Klinik Bernau.
Einer Möglichkeit zur Überweisung an
Vertragsärzte aller Fachgruppen wird
stattgegeben.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
31.03.2017
Dr. med. Aeilke Brenner
Fachärztin für Neurochirurgie,
Klinikum Barnim GmbH/Werner Forß‐
mann Krankenhaus, in Eberswalde
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelasse‐
nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐
nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Nachsorge
von Patienten mit Erkrankungen des
Hydrocephalus und mit Hirntumoren
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 37
Intern
Sicherstellung
zur Betreuung von Patienten mit
Baclofen‐Pumpen. Einer Möglichkeit
zur Überweisung ausschließlich an
Fachärzte für Radiologie wird zuge‐
stimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
PD Dr. med. Christian Butter
Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio‐
logie, Immanuel Klinik Bernau,
Herzzentrum Brandenburg/Bernau, in
Bernau
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelasse‐
nen Fachärzten für Innere Medizin/
Schwerpunkt Kardiologie sowie fach‐
ärztlich tätigen Internisten, die selbst
Funktionsanalysen nach GNR 13552
durchführen sowie von eben solchen
in zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur
Funktionsanalyse eines Herzschritt‐
machers und/oder eines implantierten
Kardioverters bzw. Defibrillators. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Conradin Büsch
Fachärztin für Orthopädie und Unfall‐
chirurgie, Asklepios Klinikum Ucker‐
mark GmbH, in Schwedt/Oder
Erweiterung der bestehenden
Ermächtigung um die Möglichkeit zur
Überweisung an Radiologen für die
Zeit vom 30.04.2015 bis 31.03.2016
Seite 38 | AUSGABE 7 / 2015
Dr. med. Thomas Freytag
Facharzt für Innere Medizin,
Naemi‐Wilke‐Stift Guben, in Guben
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für
die echokardiographische und angio‐
logische Diagnostik, auf dem Gebiet
der Gastroenterologie, auf dem Ge‐
biet der präventiven Koloskopie, auf
dem Gebiet der internistischen Radio‐
logie. Einer Möglichkeit zur Über‐
weisung ausschließlich an Fachärzte
für Laboratoriumsmedizin, Mikro‐
biologie und Pathologie wird zuge‐
stimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Stefan Hannisch
Facharzt für Orthopädie und Unfall‐
chirurgie, Oberlinklinik gGmbH, in
Potsdam
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Ver‐
tragsärzte auf Überweisung von zuge‐
lassenen Orthopäden, Fachärzten für
Kinder‐ und Jugendmedizin und von
Praktischen Ärzten, die über die Fach‐
arztanerkennung für Kinder‐ und
Jugendmedizin verfügen, ohne als
solche zur vertragsärztlichen Tätig‐
keit zugelassen zu sein, sowie ent‐
sprechenden Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs.1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V für die Sonographie
der Säuglingshüfte. Eine Möglichkeit
Intern
Sicherstellung
zur Überweisung an andere Vertrags‐
ärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. André Hasenbein
Facharzt für Innere Medizin/SP Angio‐
logie/Facharzt für Innere Medizin und
Kardiologie
Oberhavel Kliniken GmbH/
Klinik Hennigsdorf, in Hennigsdorf
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der angiologischen Diagnostik. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dipl.‐Med. Wilm Hecker
Facharzt für Orthopädie, Carl‐Thiem‐
Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Orthopädie sowie
entsprechenden Ärzten in zugelasse‐
nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V für Problemfälle auf
dem Gebiet der Kinderorthopädie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung an
Radiologen wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Nils Heinze
Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐
kunde, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, in Frankfurt (Oder)
Genehmigung, im Rahmen der gem.
§ 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverord‐
nung für Vertragsärzte bestehenden
Ermächtigung übergangsweise wei‐
terzuarbeiten. Eine Möglichkeit zur
Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.09.2015
Dr. med. Thilo Hennecke
Facharzt für Orthopädie,
Naemi‐Wilke‐Stift Guben, in Guben
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Chirurgie und
Fachärzten für Orthopädie bzw. Fach‐
ärzten für Orthopädie und Unfallchi‐
rurgie sowie entsprechenden Fach‐
ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
für eine Konsiliarsprechstunde bei
orthopädischen Problemfällen. Einer
Möglichkeit zur Überweisung an Radio‐
logen, Nuklearmediziner, Labor‐
mediziner und Mikrobiologen wird
zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Andreas Hering
Facharzt für Innere Medizin und
Gastroenterologie, Klinikum Barnim,
Werner Forßmann Krankenhaus, in
Eberswalde
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 39
Intern
Sicherstellung
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen fachärztlich tätigen Fachärzten
für Innere Medizin sowie entspre‐
chenden Fachärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V im Rahmen einer
Spezialsprechstunde zur Diagnostik
und Therapie komplexer Verläufe
chronisch entzündlicher Darmerkrank‐
ungen, chronischer Lebererkrankung‐
en und Leberzirrhose, auf Überwei‐
sung von zugelassenen fachärztlich
tätigen Fachärzten für Innere Medizin
sowie entsprechenden Fachärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie
von dem Kuratorium für Dialyse und
Nierentransplantation e.V. Eberswalde
im Rahmen einer gastroenterologi‐
schen Spezialsprechstunde zur ambu‐
lanten endoskopischen Diagnostik für
folgende Krankheitsbilder: Reflux‐
ösophagitis Stadium IV, Ösophagus‐
varizen ab Stadium 2 oder mit Kom‐
plikationen, Operierter Magen mit
Komplikationen, wie erheblichen
Speicher‐ und Entleerungsstörungen,
rezidivierende Blutungen/Ulcera‐
Ösophageale/gastrointestinale/
duodenale Tumoren mit kompliziertem
Verlauf (Chemotherapie, Radiatio, aus‐
gedehnte Resektionen, Stenteinlage,
Stenosen, Rezidive, Blutungen o. ä.),
zur endoskopischen Therapie für endos‐
kopische Untersuchungen im Zusam‐
menhang mit Interventionen wie
Fremdkörperentfernung, Stentein‐
lage, Ballondilatation, Blutstillung,
Seite 40 | AUSGABE 7 / 2015
Sklerosierung, Polypektomie
auf Überweisung von zugelassenen
Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der
präventiven Koloskopie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung an
Labormediziner und Pathologen wird
zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Stephan Hiller
Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio‐
logie, Städtisches Klinikum Branden‐
burg GmbH, in Brandenburg an der
Havel
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen fachärztlich tätigen Internisten
sowie fachärztlich tätigen Internisten
in zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für
besondere diagnostische Leistungen
auf dem Gebiet der Kardiologie,
Rechtsherzkatheter unter Belastung,
Kreislauffunktionsprüfung nach stan‐
dardisierten Methoden, einschließlich
Dokumentation mittels Kipptisch, zur
Durchführung der transösophagealen
Echokardiographie
auf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Innere Medizin/SP Kar‐
diologie sowie entsprechenden Ärzten
in zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
zur Funktionsanalyse eines implan‐
tierten Kardioverters bzw. Defibrilla‐
tors, einschließlich der telemedizini‐
Intern
Sicherstellung
schen Nachsorge. Eine Möglichkeit
zur Überweisung an andere Vertrags‐
ärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.06.2015 bis
31.03.2016
Dr. med. Frank Hoffmann
Facharzt für Chirurgie/SP Unfall‐
chirurgie, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, in Frankfurt (Oder)
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Chirurgie und
Fachärzten für Orthopädie sowie
entsprechenden Fachärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Problem‐
fälle auf dem Gebiet der Chirurgie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung an
Radiologen und Nuklearmediziner
wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Anzeige
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 41
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Jürgen Kanzok
Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐
kunde, Klinikum Barnim, Werner Forß‐
mann Krankenhaus, in Eberswalde
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Hals‐Nasen‐
Ohrenheilkunde sowie Fachärzten für
Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur einmaligen
Untersuchung im Rahmen eines Kon‐
siliarauftrages sofern es sich nicht um
eine vor‐ oder nachstationäre Betreu‐
ung handelt. Eine Möglichkeit zur
Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Thomas Kaschewsky
Facharzt für Chirurgie, Ev. Kranken‐
haus Ludwigsfelde‐Teltow gGmbH, in
Ludwigsfelde
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Chirurgie und
Fachärzten für Orthopädie sowie
entsprechenden Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Behand‐
lung von chirurgischen und unfall‐
chirurgischen Problemfällen. Einer
Möglichkeit zur Überweisung an
Radiologen, Neurochirurgen und
Neurologen wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Seite 42 | AUSGABE 7 / 2015
Dr. med. Rainer Koll
Facharzt für Chirurgie/SP Visceral‐
chirurgie, Asklepios Klinikum Ucker‐
mark GmbH, in Schwedt
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Chirurgie, gastro‐
enterologisch tätigen Internisten
sowie entsprechenden Ärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und von
am Asklepios Klinikum Uckermark
ermächtigten Ärzten der vorgenannten
Fachrichtungen zur Beratung und Be‐
handlung von Patienten mit onkolo‐
gischen Krankheitsbildern und von
Patienten vor und nach laparos‐
kopisch chirurgischen Eingriffen
(Fundoplicatio, Sigmaresektion) zu
Fragen der Therapie, zur Indikations‐
stellung, Beratung und Nachbetreu‐
ung von Patienten mit morbider Adi‐
positas hinsichtlich bariatrisch‐chirur‐
gischer Eingriffe zusätzlich auch auf
Überweisung von Dr. med. Barbara
Schulz, FÄ für Allgemeinmedizin.
Einer Möglichkeit zur Überweisung an
Gastroenterologen, Onkologen,
Urologen, Gynäkologen, Neurologen,
Orthopäden und Radiologen wird
zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Wolfgang Köhler
Facharzt für Chirurgie/SP Unfall‐
chirurgie, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus
gGmbH, in Cottbus
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Intern
Sicherstellung
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Chirurgie und
Ortopädie bzw. Fachärzten für Ortho‐
pädie und Unfallchirurgie sowie ent‐
sprechenden Fachärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Ver‐
sorgung und Nachsorge der unfallver‐
letzten oder erkrankten oberen Extre‐
mitäten, einschließlich Verbrennungs‐
geschädigter. Einer Möglichkeit zur
Überweisung an Neurologen und
Schmerztherapeuten wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Jens Königer
Facharzt für Innere Medizin/SP Gastro‐
enterologie, Ev. Krankenhaus Luther‐
stift gGmbH Frankfurt (Oder)/
Seelow, in Seelow
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
sowie § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge‐
biet der Gastroenterologie und auf
dem Gebiet der präventiven Koloskopie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung an
Labormediziner, Mikrobiologen und
Pathologen wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Rainer Kube
Facharzt für Chirurgie/SP Visceral‐
chirurgie, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus
gGmbH, in Cottbus
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Chirurgie und
Fachärzten für Innere Medizin mit der
Schwerpunktbezeichnung Gastro‐
enterologie und der Schwerpunktbe‐
zeichnung Hämatologie und Inter‐
nistische Onkologie sowie entspre‐
chenden Fachärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V zur Beratung und
Nachsorge von Tumorpatienten im
Rahmen des OSP Cottbus, zur Bera‐
tung und Nachsorge von Patienten
mit visceralchirurgisch zu behandeln‐
den abdominalen und retroperito‐
nealen Erkrankungen, zur Indikations‐
stellung, Beratung und Nachbetreu‐
ung von Patienten mit morbider Adi‐
positas hinsichtlich bariatrisch‐chirur‐
gischer Eingriffe. Eine Möglichkeit zur
Überweisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Mario Kuhnert
Facharzt für Chirurgie/SP Gefäßchirur‐
gie, Asklepios Klinik Birkenwerder, in
Birkenwerder
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Angiologie, auf Überweisung von
zugelassenen Chirurgen und Derma‐
tologen sowie Chirurgen und Derma‐
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 43
Intern
Sicherstellung
tologen in zugelassenen Einrichtun‐
gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2
SGB V auf dem Gebiet der Phlebologie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung
ausschließlich an Fachärzte für Radio‐
logie und Fachärzte für Laboratori‐
umsmedizin wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Beda Krieter
Facharzt für Transfusionsmedizin,
hospital Laborverbund Brandenburg
Berlin GmbH, Laborpraxis Schwedt
ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Zulas‐
sungsverordnung für Vertragsärzte
i. V. m. § 5 BMV‐Ä
ausschließlich auf Überweisung der
Mitglieder der Laborgemeinschaft
Schwedt
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dipl.‐Med. Lutz Krüger
Facharzt für Anästhesiologie und
Intensivmedizin, KMG Klinikum Mitte
GmbH/Klinikum Kyritz
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Schmerztherapie.
Einer Möglichkeit zur Überweisung
ausschließlich an Fachärzte für
Strahlentherapie und Radiologie wird
von Amts wegen zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Seite 44 | AUSGABE 7 / 2015
Dr. med. Ines Liebold
Fachärztin für Innere Medizin/SP
Infektiologie, Klinikum Ernst von
Bergmann gGmbH, in Potsdam
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für das Gebiet
der Tropen‐ und Infektionserkran‐
kungen, insbesondere der Behand‐
lung von Meningitis, Lyme‐Borreliose
auf Überweisung von zugelassenen
fachärztlich tätigen Internisten sowie
fachärztlich tätigen Internisten in
zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur
Mit‐ und Weiterbehandlung von
komplizierten Hepatitiden bei Pa‐
tienten mit HIV
auf Überweisung von zugelassenen
fachärztlich tätigen Gastroenterolo‐
gen sowie fachärztlich tätigen Gastro‐
enterologen in zugelassenen Einrich‐
tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V
zur Mit‐ und Weiterbehandlung von
komplizierten Hepatitiden und infek‐
tiöser Gastroenteritits
Einer Möglichkeit zur Überweisung
ausschließlich an Fachärzte für Radi‐
ologie, Strahlentherapie, Labormedi‐
zin, Mikrobiologie, Rheumatologie,
HNO‐Heilkunde, Urologie, Kardiologie
und Chirurgie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Intern
Sicherstellung
Susanne Mährlein‐Bischoff
Fachärztin für Innere Medizin und
Geriatrie/ausschließlich hausärztlich
tätig, Brandenburg Klinik Bernau‐
Waldfrieden; Wachkomazentrum
"Regine Hildebrand‐ Haus", in Bernau‐
Waldsiedlung
ermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Zulas‐
sungsverordnung für Vertragsärzte
auf Originalschein auf dem Gebiet der
hausärztlichen Versorgung zur
Betreuung der Patienten im Wach‐
komazentrum (Phase F) in der Branden‐
burg‐Klinik Bernau. Einer Möglichkeit
zur Überweisung an Vertragsärzte
aller Fachgruppe wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Annemarie Nippraschk
Fachärztin für Anästhesiologie, Rup‐
piner Kliniken GmbH, in Neuruppin
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Mund‐Kiefer‐
Gesichtschirurgie und Fachärzten für
Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgie in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie
von an der Ruppiner Kliniken GmbH
ermächtigten Fachärzten für Mund‐
Kiefer‐Gesichtschirurgie für Anästhe‐
sieleistungen aus dem Kapitel 31.5.3.
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Anzeige
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 45
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Wenke Pomaska
Fachärztin für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Klinikum Dahme‐Spree‐
wald GmbH/Spreewaldklinik Lübben,
in Lübben
ermächtigt
1. auf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
1.1 für die Planung der Geburtsleitung
gemäß § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2
BMV‐Ä/EK in Verbindung mit den Mut‐
terschaftsrichtlinien gemäß Teil B Nr. 6
1.2 gemäß § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte‐ZV
zur externen kardiotokographischen
Untersuchung (CTG)
2. auf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe und Fachärzten für Uro‐
logie sowie entsprechenden Ärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V gemäß
§ 31a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte‐ZV zur Durch‐
führung von urodynamischen Unter‐
suchungen. Einer Möglichkeit zur
Überweisung ausschließlich an
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
wird für den Pkt. 2 der Ermächtigung
von Amts wegen zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Horst Richter
Facharzt für Innere Medizin/
SP Gastroenterologie, Oder‐Spree
Krankenhaus GmbH, in Beeskow
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
Seite 46 | AUSGABE 7 / 2015
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen gastroenterologisch tätigen
Ärzten sowie entsprechenden Ärzten
in zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur
Diagnostik und Therapie gastroentero‐
logischer Erkrankungen, auf Über‐
weisung von zugelassenen Ärzten
sowie Ärzten in zugelassenen Einrich‐
tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V für das Gebiet der Tropen‐
und Infektionserkrankungen. Einer
Möglichkeit zur Überweisung aus‐
schließlich an Fachärzte für Laborato‐
riumsmedizin, Pathologie und Radio‐
logie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Ralf Schade
Facharzt für Orthopädie/SP Rheuma‐
tologie, KMG Klinikum Mitte GmbH/
Klinikum Kyritz
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Fachärzten für Innere Medizin/
Rheumatologie und Fachärzten für
Orthopädie sowie entsprechenden
Ärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V
sowie von dem am Klinikum Kyritz
ermächtigten Rheumatologen Herrn
Weigelt für orthopädisch‐rheumatolo‐
gische Krankheitsbilder, insbesondere
bei in diesem Zusammenhang not‐
wendigen Rekonstruktionen
auf Überweisungen von zugelassenen
Fachärzten für Orthopädie sowie
Fachärzten für Orthopädie in zugelas‐
Intern
Sicherstellung
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Behand‐
lung bei orthopädischen Problem‐
fällen
auf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Kinder‐ und Jugend‐
medizin, Fachärzten für Orthopädie
und Praktischen Ärzten, die die Fach‐
arztbezeichnung Kinder‐ und Jugend‐
medizin erworben haben, sowie ent‐
sprechenden Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V zur Kontrollunter‐
suchung, wenn die sonographische
Screening‐Untersuchung der
Säuglingshüfte einen Befund ergab,
für eine Konsultationssprechstunde
für Problemfälle auf dem Gebiet der
Kinderorthopädie. Einer Möglichkeit
zur Überweisung ausschließlich an
Fachärzte für Neurologie, Radiologie
und Nuklearmedizin wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Mike Schimmer
Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐
kunde, Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, in Frankfurt (Oder)
Genehmigung, im Rahmen der gem.
§ 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverord‐
nung für Vertragsärzte bestehenden
Ermächtigung übergangsweise
weiterzuarbeiten.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.09.2015
Prof. Dr. med. Dr. phil. Kurt Schmailzl
Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio‐
logie, Ruppiner Kliniken GmbH, in
Neuruppin
Erweiterung der bestehenden Er‐
mächtigung um die Möglichkeit zur
Überweisung an Laborärzte
für die Zeit vom 30.04.2015 bis
30.09.2015
Dr. med. Markus Schmitt
Facharzt für Kinder‐ und Jugendmedi‐
zin, Ev. Krankenhaus Ludwigsfelde‐
Teltow gGmbH, in Ludwigsfelde
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Sono‐
graphie des kindlichen Schädels,
auf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Kinder‐ und Jugend‐
medizin und Praktischen Ärzten, die
die Facharztbezeichnung Kinder‐ u.
Jugendmedizin erworben haben,
sowie entsprechenden Ärzten in zu‐
gelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Mit‐
behandlung von gastroenterologi‐
schen Problemfällen im Kindesalter,
für nachfolgend aufgeführte ausge‐
wählte Untersuchungen: für die Sono‐
graphie der kindlichen Nieren bis zum
6. Lebensjahr, ‐Bestimmung(en) des
Säurebasenhaushalts. Einer Möglich‐
keit zur Überweisung ausschließlich
an Fachärzte für Laboratoriumsmedi‐
zin, Pathologie und Mikrobiologie
wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 47
Intern
Sicherstellung
Dipl.‐Med. Yvonne Schröder
Fachärztin für Anästhesiologie,
DRK‐Krankenhaus Luckenwalde,
in Luckenwalde
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Schmerztherapie. Einer Möglich‐
keit zur Überweisung ausschließlich
an Fachärzte für Radiologie und
Strahlentherapie wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Jürgen Schwarick
Facharzt für Kinder‐ und Jugendmedi‐
zin, Elbe‐Elster Klinikum GmbH,
Kreiskrankenhaus Herzberg
Erweiterung der bestehenden
Ermächtigung um die Möglichkeit zur
Überweisung an Radiologen, Nuklear‐
mediziner und Laborärzte
für die Zeit vom 30.04.2015 bis
30.06.2016
Arne Teschner
Facharzt für Innere Medizin/Gastroen‐
terologie, KMG Klinikum Mitte GmbH/
Klinik Wittstock, in Wittstock
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Problem‐
fälle mit chronisch entzündlichen
Darmerkrankungen und Tumoren im
gastrointestinalen Bereich, für Punk‐
Seite 48 | AUSGABE 7 / 2015
tionen, für Röntgenleistungen, für
Leistungen der adjuvanten bzw.
palliativen Chemotherapie
auf Überweisung von zugelassenen
fachärztlich tätigen Internisten und
fachärztlich tätigen Internisten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95
Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die
ambulante Bronchoskopie. Einer Mög‐
lichkeit zur Überweisung an Hämato‐
logen und Onkologen sowie Gastroen‐
terologen wird zugestimmt.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
PD Dr. med. Dr. med. dent.
Meikel Vesper
Facharzt für Mund‐Kiefer‐Gesichts‐
chirurgie, Klinikum Barnim GmbH,
Werner Forßmann Krankenhaus, in
Eberswalde
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Zulas‐
sungsverordnung für Vertragsärzte
auf Überweisung von zugelassenen
Chirurgen und Mund‐Kiefer‐Gesichts‐
chirurgen sowie Chirurgen und Mund‐
Kiefer‐Gesichtschirurgen in zugelas‐
senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Behand‐
lung von Problemfällen. Eine Mög‐
lichkeit zur Überweisung an andere
Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Dr. med. Ralf Waßmuth
Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio‐
logie, Oberhavel Kliniken GmbH, Klinik
Hennigsdorf
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Ver‐
Intern
Sicherstellung
tragsärzte auf Überweisung von
zugelassenen fachärztlich tätigen
Internisten sowie fachärztlich tätigen
Internisten in zugelassenen Einrich‐
tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311
Abs. 2 SGB V zur Durchführung der
transösophagealen Echokardiogra‐
phie. Eine Möglichkeit zur Über‐
weisung an andere Vertragsärzte
besteht nicht.
für die Zeit vom 01.05.2015 bis
31.03.2016
apl. Prof. Dr. med. Thomas Weinke
Facharzt für Innere Medizin/SP Gas‐
troenterologie, Klinikum Ernst von
Bergmann gGmbH, in Potsdam
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet
der Tollwutberatung und –impfung.
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2017
Robert Wlodarczyk
Praktischer Arzt, in Lauchhammer/
OT Grünheide
ermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐
sungsverordnung für Vertragsärzte
zur Teilnahme an der vertragsärzt‐
lichen Versorgung für den hausärzt‐
lichen Versorgungsbereich. Einer Mög‐
lichkeit zur Überweisung an Vertrags‐
ärzte aller Fachgruppen wird zuge‐
stimmt. Für die Zeit vom 01.07.2015
bis 30.06.2017
Institutsermächtigung
Tollwutberatungs‐ und Impfstelle der
Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH,
in Potsdam
ermächtigt nach § 31 Absatz 1 a Zulas‐
sungsverordnung für Vertragsärzte
auf Überweisung von zugelassenen
Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen
Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.
§ 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der
Tollwutberatung und –impfung. Eine
Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.07.2015 bis
30.06.2018
Ermächtigung für eine vertrags‐
ärztliche Tätigkeit an einem weite‐
ren Ort gem. § 24 Abs. 3 und 4
Ärzte‐ZV und Anstellung
(Sonderbedarf)
Der Augen‐MVZ Lausitz GmbH in
02977 Hoyerswerda, Liselotte‐Herr‐
mann‐Str. 28 a, wird eine Ermächti‐
gung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
gem. § 24 Abs. 3 und 4 Ärzte‐ZV für
eine Zweigpraxis in 03048 Cottbus,
Leipziger Str. 45, mit Wirkung vom
01.07.2015 erteilt.
Genehmigung zur Anstellung von:
Kamila Vlachos
Fachärztin für Augenheilkunde
für eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis: 03048 Cottbus,
Leipziger Str. 45
ab 01.07.2015
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 49
Intern
Sicherstellung
Änderung Zulassung
(Gebietsbezeichnung)
André Grosse
Facharzt für Innere Medizin und
Gastroenterologie, in Potsdam
ab 01.05.2015
Praxisverlegungen
Dipl.‐Med. Thomas Badow
Facharzt für Nervenheilkunde
neue Adresse: Berliner Str. 3,
16321 Bernau
ab 29.04.2015
Dipl.‐Soz. Arb./Soz. Päd. (FH)
Uwe Dasbach‐Beggerow
Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐
therapeut
neue Adresse: Wilhelmstr. 40,
16225 Eberswalde
ab 19.05.2015
Dr. med. Sylvia Güther‐Schmidt
Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
medizin
neue Adresse: Gartenstr. 2,
03130 Spremberg
ab 17.06.2015
Dr. med. Bernd Huppertz
Facharzt für Nervenheilkunde
neue Adresse: Elsterstr. 1 a,
04910 Elsterwerda
ab 12.06.2015
Dipl.‐Psych. Ilona Koch‐Bojkinski
Psychologische Psychotherapeutin
neue Adresse: Am Marktplatz 5,
15537 Grünheide (Mark)
ab 19.05.2015
Seite 50 | AUSGABE 7 / 2015
Dr. med. Frank Freitag
Facharzt für Neurologie
neue Adresse: Otto‐Braun‐Platz 1,
14467 Potsdam
ab 01.09.2015
Dr. med. Grit Lammert‐Hünger
Fachärztin für Innere Medizin/
SP Pneumologie
neue Adresse: Hauptstr. 38/40,
16547 Birkenwerder
ab 01.07.2015
Dr. med. Volker Kunzmann
Facharzt für Neurologie
neue Adresse: Otto‐Braun‐Platz 1,
14467 Potsdam
ab 01.09.2015
Dipl.‐Psych. Jens Lückert
Psychologischer Psychotherapeut
neue Adresse: Kirchplatz 15,
15711 Königs Wusterhausen
ab 19.05.2015
Dr. med. Siegrun Mebus
Fachärztin für Kinder‐ und
Jugendmedizin/SP Kinder‐Kardiologie
neue Adresse: Lotharstr. 15,
15732 Eichwalde
ab 01.07.2015
Sandra Rose
Fachärztin für Allgemeinmedizin
neue Adresse: Junckerstr. 10 a,
16816 Neuruppin
ab 01.05.2015
Intern
Sicherstellung
Dr. med. Simone Rypl
Fachärztin für Urologie
neue Adresse: Unter den Linden 1,
14542 Werder an der Havel
ab 01.06.2015
MVZ Amb. Zentrum für Neurologie
und Psychiatrie, in Bernau
neue Adresse: Berliner Str. 3,
16321 Bernau
ab 01.07.2015
Anzeige
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 51
Intern
Sicherstellung
Bekanntmachung:
Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungs‐
möglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg
unter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein,
und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten
Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter
www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt
zu den Zulassungsmöglichkeiten.
Zulassungsförderungen
In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐
stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:
Hausärzte:
Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg
(Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Witt‐
stock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg,
Zehdenick‐Gransee
Augenheilkunde:
Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐
werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben,
Rathenow, Templin
Landkreis Spree‐Neiße
Frauenheilkunde:
Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee
Kinderheilkunde:
Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin
Dermatologie:
Stadt Templin
Seite 52 | AUSGABE 7 / 2015
Intern
Sicherstellung
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre
angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung
folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 10.9.2015
laufende
Bewerbungs‐ Fachrichtung
kennziffer
Planungsbereich
61/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Potsdam
01.04.2017
62/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Lübben
01.10.2015
63/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Cottbus
02.01.2016
64/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Cottbus
01.10.2015
65/2015
Frauenheilkunde
Märkisch‐Oderland
01.01.2017
Cottbus
01.01.2016
Potsdam
01.10.2015
66/2015
67/2015
Frauenheilkunde
(1/2 Versorgungsauftrag)
Frauenheilkunde
(1/2 Versorgungsauftrag)
gewünschter
Übergabetermin
68/2015
Kinder‐ und Jugendmedizin
Brandenburg/Potsdam‐
Mittelmark
01.01.2016
69/2015
Psychologischer
Psychotherapeut
Havelland
01.01.2016
Cottbus
01.10.2015
70/2015
Psychologischer
Psychotherapeut
(1/2 Versorgungsauftrag)
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 53
Intern
Sicherstellung
Bewerbungsfrist bis 10.8.2015
laufende
Bewerbungs‐ Fachrichtung
kennziffer
Planungsbereich
55/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Potsdam
02.01.2016
56/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Cottbus
01.04.2016
57/2015
Allgemeinmedizin
Mittelbereich Lübben
01.10.2015
58/2015
Kinder‐ u. Jugendmedizin
Märkisch‐Oderland
01.04.2016
Dahme‐Spreewald
01.01.2016
Barnim
01.01.2016
59/2015
60/2015
Orthopädie
(1/2 Versorgungsauftrag)
Augenheilkunde
• Die schriftliche Bewerbung für die
ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
ist zwingend erforderlich. Sie muss
die Bewerbungskennziffer, die
Anschrift, die Telefonnummer, die
Facharztanerkennung sowie Angaben
zum möglichen Praxisübernahme‐
zeitpunkt enthalten.
gewünschter
Übergabetermin
• Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass in der Warteliste
eingetragene Ärzte nicht automa‐
tisch als Bewerber für die ausge‐
schriebenen Vertragsarztpraxen
gelten.
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der
KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.
Ansprechpartnerinnen:
Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320
Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323
Seite 54 | AUSGABE 7 / 2015
Weitere Informationen unter
www.kvbb.de
Intern
Praxisbörse
Praxisbörse
Praxisabgabe
• Große hausärztliche Praxis im Mit‐
telbereich Luckenwalde sucht ab so‐
fort Nachfolger/In.
Zum Praxisangebot gehören neben
der hausärztlichen Grundversorgung
auch Naturheilverfahren und
Homöopathie.
Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf
130 qm zur Miete, Weitermietung
möglich; behindertengerecht, Park‐
plätze vorhanden, Physiotherapie und
Ergotherapie in unmittelbarer Nähe
zur Praxis
Kontakt: 0172/835 90 87
• Große hausärztliche Praxis in
Frankfurt/Oder sucht bis spätestens
2019 Nachfolger/In.
Praxis/Ausstattung: 7 Räume auf 12o qm
zur Miete, Weitermietung möglich;
Sonografie, LUFU, LZE, LZRR, Bioreso‐
nanz
Kontakt: 0160796650311
dr.w.horn@t‐online.de
• Nachfolger/In für Frauenarztpraxis
in Märkisch‐Oderland ab 3. Quartal
2016 gesucht.
Die Praxis befindet sich im Stadtzen‐
trum, ausreichend Parkmöglichkeiten
vorhanden, zur S‐Bahn 2 Minuten
Fußweg,
Praxis/Ausstattung: 126 qm zur Miete,
Weitermietung möglich; Sonographie,
Kolposkop, CTG.
Kontakt: gyn.med@t‐online.de
Praxissuche
• Facharzt für Innere Medizin sucht
im Land Brandenburg ab 2015 eine
fachinternistische Praxis zur Über‐
nahme (Einzelpraxis oder Berufsaus‐
übungsgemeinschaft).
Kontakt: 0178/5436160
[email protected]
• Facharzt für Innere Medizin und
Kardiologie sucht ab sofort eine fach‐
internistische Praxis zur Übernahme
(Einzelpraxis oder Berufsausübungs‐
gemeinschaft).
Bevorzugte: Region: Raum Potsdam.
Chiffre: PG/21/2015
• Fachärztin für Innere Medizin und
Gastroenterologie sucht im Havelland
eine fachinternistische Praxis zur Über‐
nahme (Einzelpraxis oder Berufs‐
ausübungsgemeinschaft).
Vorherige Anstellung zum Praxisein‐
stieg denkbar.
Chiffre: PG/22/2015
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 55
Intern
Praxisbörse
• Facharzt für Urologie sucht Praxis
zur Übernahme (Einzelpraxis).
Bevorzugte Region: Barnim, Märkisch‐
Oderland, Dahme‐Spreewald, Teltow‐
Fläming, Brandenburg(Stadt)/Pots‐
dam‐Mittelmark, Potsdam, Havelland,
Oberhavel
Chiffre: PG/23/2015
• Facharzt für Chirurgie sucht eine
Praxis zur Übernahme (Einzelpraxis
oder Berufsausübungsgemeinschaft).
Vorherige Anstellung zum Praxisein‐
stieg denkbar.
Bevorzugte Region: Barnim, Frank‐
furt/Oder‐Spree, Märkisch‐Oderland
Kontakt: 0174/4614255
• FA für Dermatologie sucht bald‐
möglichst KV Sitz in Potsdam.
Kontakt: [email protected]
Anstellungs‐ und Kooperations‐
angebote und –gesuche
• Allgemeinmedizinische Praxis in
Falkensee bietet ab sofort eine
Anstellungsmöglichkeit. Anstellungs‐
umfang verhandelbar.
Kontakt: 0172/3502005
www.praxis‐dr‐stuesser.de
• Gynäkologische Praxis in Oranien‐
burg (Oberhavel) bietet ab sofort
eine Anstellungsmöglichkeit für einen
Facharzt/In für Gynäkologie und
Geburtshilfe (Teilzeit, Anstellungsum‐
fang verhandelbar).
Kontakt: 03301/702129
[email protected]
• Urologische Praxis in Oberspree‐
wald‐Lausitz bietet ab sofort eine
Anstellungsmöglichkeit für einen
Facharzt/In für Urologie (Teilzeit, An‐
stellungsumfang verhandelbar).
Kenntnisse auf dem Gebiet der medi‐
kamentösen Tumortherapie erwünscht,
jedoch nicht Bedingung.
Kontakt: [email protected]
• Fachärztin für Innere Medizin und
Gastroenterologie sucht im Havelland
eine Anstellungsmöglichkeit. Spätere
Übernahme der Praxis denkbar.
Chiffre: AnKo/08/2015
Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:
Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]
Friedrich‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam
Seite 56 | AUSGABE 7 / 2015
Intern
Anzeige
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 57
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte und Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
02.09.2015
14.00 – 20.00
05.09.2015
09.00 – 17.00
Cottbus
Strukturiertes Schulungsprogramm für
nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)
Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin
02.09.2015
15.00 – 17.30
Potsdam
Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemacht
Daniela Bartz,
PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG
35 Euro
05.09.2015
09.00 – 16.00
Potsdam
Der Praxismanager – ein Leitfaden für
Führungskräfte in der Arztpraxis
Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann,
Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung
95 Euro
16.09.2015
13.00 – 19.00
19.09.2015
09.00 – 17.00
Potsdam
Strukturiertes Schulungsprogramm für
nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)
Dr. med. Kristina Pralle , FÄ f. Innere Medizin
18.09.2015
14.00 – 19.00
Potsdam
Fehler‐, Risiko‐ und Beschwerde‐
management
Dipl.‐Betriebswirt Andreas Schaupp,
Qualitätsmanager im Gesundheitswesen
Fortbildungspunkte 5
85 Euro
19.09.2015
09.30 – 15.00
Blankenfelde‐
Mahlow
Kombinierte DMP‐Fortbildungsveranstaltung
KVBB & Partner
Fortbildungspunkte 5
85 Euro
Seite 58 | AUSGABE 7 / 2015
Fortbildungspunkte
Fortbildungspunkte
Kosten
8
8
100Euro
pro Arzt,
150 Euro pro HT
UC
Praxis‐
GEB
S
U
A
mitarbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
110 Euro
pro Arzt,
150 Euro T
UCH
pro Praxis‐
GEB
S
U
A
mit‐arbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
02.09.2015
15.00 – 18.00
Potsdam
Erfolgreiche Praxisabgabe – besser früher
schon an später denken
Michael Stillfried,
Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB
Karin Rettkowski,
Niederlassungsberaterin der KVBB
Fortbildungspunkte
4
Kosten
für Mit‐
glieder
der KVBB
CHT
kostenfrei
EBU
G
S
AU
Nichtmit‐
glieder
40,00 Euro
16.09.2015
15.00 – 17.00
Potsdam
Häufigkeits‐ und Verordnungsstatistiken
richtig lesen
Beratende Apothekerinnen der KVBB;
Dr. med. Matthias Wienold,
Beratender Arzt der KVBB
Fortbildungspunkte 3
40 Euro
23.09.2015
15.00 – 18.00
Potsdam
Fallstricke im Arbeits‐ und Arzthaftungsrecht
vermeiden
Elke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für
Medizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner
40 Euro
Anzeigen
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 59
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für das Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
Kosten
09.09.2015
15.00 – 17.30
Potsdam
EBM‐Schulung für das Praxispersonal
Abrechnungsmanager der KVBB
35 Euro CHT
U
GEB
S
U
A
23.09.2015
15.00 – 18:00
Frankfurt (O.)
Selbsthilfe – Unterstützung für Patient
und Praxis
Monika Linde, Projektleiterin Kontakt‐ u.
Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen
25.09.2015
15.00 – 17.00
Potsdam
Verordnungsmanagement in der ärztlichen
Praxis – speziell für das Praxispersonal
Beratende Apothekerinnen der KVBB
Ansprechpartner:
Frau Friedrich
Frau Eppinger
Herr Krenkel
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 459
kostenfrei
40Euro
Fax: 0331/23 09 288
Weiterbildung Palliativmedizin
Einen „40‐Stunden‐Basiskurs zum
Erwerb der Zusatzbezeichnung Pallia‐
tivmedizin der LÄK Brandenburg“ ver‐
anstaltet das „SAPV‐Team am Oder‐
fluss“ vom 21. bis zum 25. September
2015 in Frankfurt/Oder.
Mit dieser Veranstaltung soll vor
allem den interessierten Kollegen aus
der Region die Möglichkeit zur Weiter‐
bildung in der Palliativmedizin gege‐
ben werden, so der medizinische
Leiter des Teams, Dr. Steffen Gerecke.
Seine Mitstreiter und er versorgen
derzeit rund 500 Palliativpatienten
zwischen Guben, Frankfurt/Oder und
Wriezen.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Tel. 0335/86 92 44 95 oder E‐Mail: [email protected]
Seite 60 | AUSGABE 7 / 2015
Intern
Fortbildung
Kompaktkurs Schmerztherapie
Einen 80‐Stunden‐Kompaktkurs „Spezielle Schmerztherapie“ bietet das
Klinikum Ernst von Bergmann vom 19. bis 26. September 2015 in Potsdam an.
Inhalte u. a.:
• Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von Schmerzen
• Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische
Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen
• Kopfschmerzen
• Schmerz im Alter
• Rückenschmerz
Der Kurs wurde von der Landesärztekammer Brandenburg mit 80 Fortbildungs‐
punkten zertifiziert.
Weitere Informationen: www.gesundheitsakademieevb.de
Anzeige
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 61
Intern
Service
Hospitations‐Börse für MFA geplant
Märkische Ärztekammer bittet Praxen um Unterstützung
Die Landesärztekammer Branden‐
burg (LÄKB) möchte eine Hospitations‐
Börse mit Angeboten für angehende
medizinische Fachangestellte (MFA)
einrichten. Im Rahmen ihrer Berufs‐
ausbildung müssen MFA laut LÄKB
auch Hospitationen außerhalb ihrer
eigentlichen Ausbildungsstätte absol‐
vieren. Die Hospitations‐Börse soll die
Organisation der Angebote erleichtern.
Ausbildende Praxen, die künftigen
MFA Hospitationen anbieten, können
sich in dieser Börse registrieren lassen.
Die LÄKB bittet dabei insbesondere
um die Unterstützung von allgemein‐
medizinischen und internistischen
Praxen sowie Praxen für Kinder‐ und
Jugendmedizin, Chirurgie, Orthopädie,
Gynäkologie und Urologie. Aber auch
alle anderen Praxen können mit‐
machen.
Weitere Informationen zur Hospita‐
tions‐Börse und Hinweise zur Regis‐
trierung gibt es im Referat „Ausbil‐
dung Medizinischer Fachangestellter“
der LÄKB unter Tel.: 0355/780 10 26.
Kein Täter werden
Das an der Berliner Charité behei‐
matet „Präventionsprojekt Dunkel‐
feld“ ist ein Projekt zur Prävention
sexuellen Kindesmissbrauchs. Es bie‐
tet ein kostenloses und durch die
Schweigepflicht geschütztes Behand‐
lungsangebot für Menschen, die sich
sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
und deshalb therapeutische Hilfe
suchen, ohne aktuell unter Strafverfol‐
gung wegen sexuellem Kindesmiss‐
brauch oder der Nutzung von Miss‐
brauchsabbildungen zu stehen. Mehr
als 10 Prozent der Menschen, die sich
Seite 62 | AUSGABE 7 / 2015
Hilfe suchend an das Projekt wenden,
kommen aus Brandenburg.
Dieser Ausgabe von „KV‐Intern”
liegt daher ein Flyer der Initiative bei,
damit das Projekt bekannter wird und
noch mehr Ärzte und Psychothera‐
peuten betroffene Patienten auf das
Angebot hinweisen können.
Weiter Informationen gibt es auch
online unter
www.kein‐taeter‐werden.de
Anzeige
AUSGABE 7 / 2015 | Seite 63
Intern
Impressum
Monatsschrift der Kassenärztlichen
Vereinigung Brandenburg
Herausgeber:
Landesgeschäftsstelle der
Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg
Gregor‐Mendel‐Str. 10‐11
14469 Potsdam
Telefon: 0331/28 68 100
Telefax: 0331/28 68 175
Internet: http://www.kvbb.de
Email: [email protected]
Redaktion:
Dr. med. H. J. Helming (ViSP)
MUDr./CS Peter Noack
Dipl.‐Med. Andreas Schwark
Kornelia Hintz, Christian Wehry,
Ute Menzel
Redaktionsschluss:
17. Juli 2015
Satz und Layout:
KV Brandenburg
Bereich Kommunikation
Telefon: 0331/28 68 196
Telefax: 0331/28 68 197
Druck:
ODR GmbH
Ostsee Druck Rostock
Koppelweg 2, 18107 Rostock
Telefon: 0381/77 65 7 0
Telefax: 0381/77 65 7 19
E‐Mail:
info@odr‐rostock.de
Anzeigenverwaltung:
ODR GmbH
Ostsee Druck Rostock
Koppelweg 2, 18107 Rostock
Telefon: 0381/77 65 7 0
Telefax: 0381/77 65 7 19
E‐Mail:
info@odr‐rostock.de
Anzeigenannahmeschluss:
Jeder 5. des Monats
Zur Zeit gilt die Preisliste
vom 1. März 2014
Erscheinungsweise: Monatlich
Auflage: 4.900 Exemplare
Seite 64 | AUSGABE 7 / 2015