Intern 7 | 2015 KVBB‐Vertreterversammlung: In Klausur intensiv die Zukunft diskutiert Schlagabtausch ums Geld: KBV kontrovers diskutiert über Finanzen der ambulanten Versorgung Informationen für den Praxisalltag: Versorgung von Asylbewerbern 1‐Klick‐Abrechnung verfügbar Drei neue Weiterbildungsnetzwerke Intern Editorial Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Sommerloch fällt in diesem Jahr (wieder) aus – falls es das in der berufspoliti‐ schen Arbeit überhaupt je gegeben hat. Denn auch in diesem Sommer haben wir eine Menge Hausaufgaben zu erledigen, die sich unmittelbar aus dem Versorgungs‐ stärkungsgesetz ergeben. Konkretisiert wurde dieser Handlungsauftrag in unserer jüngsten Vertreterver‐ sammlung Ende Juni. Diese VV war eine Premiere: Erstmals haben sich die Vertreter zwei Tage zu einer Klausur getroffen, um intensiv zu diskutieren und die richtigen berufspolitischen Schlussfolgerungen aus dem Gesetz zu ziehen und notwendige Weichen zu stellen, damit die Interessenvertretungsfunktion der KV weiter im Zentrum der KV‐Arbeit steht und die ambulante Versorgung der Patienten genauso wie der wirtschaftliche Erfolg der eigenen Praxis stabil gesichert werden können. Denn nur dann hat die freiberufliche Arbeit in der eigenen Praxis eine Zukunft, bleibt sie für den ärztlichen Nachwuchs eine attraktive Option und motiviert die nach‐ wachsende Ärztegeneration, unsere Praxen in Brandenburg zu übernehmen. Mit Prof. Ferdinand Gerlach – Vorsitzender des Sachverständigenrates – und Dr. Andreas Köhler – ehemaliger KBV‐Vorsitzender – gaben zwei hochkarätige Insider des deutschen Gesundheitswesens die Stichpunkte, welche in den Work‐ shops von den Vertretern dann intensiv diskutiert wurden. Im Ergebnis der Klausur lässt sich festhalten: Wir müssen unsere Gestaltungsspielräume sichern und uns gegen zunehmende politische Reglementierung wehren. Denn nur dann erhalten wir unsere Verhandlungsmacht im Kollektiv‐ wie im Sondervertragsbereich und können mögliche Nachteile im Wettbewerb mit dem stationären Sektor aus‐ gleichen, können wir unsere Interessen gemeinsam druckvoll vertreten! Denn das entspricht unserem Selbstverständnis, so das Fazit der gewählten Vertreter. Kollegiale Grüße Dr. Hans‐Joachim Helming Vorstandsvorsitzender der KVBB AUSGABE 7 / 2015 | Seite 1 Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik Praxis aktuell Seite 2 | AUSGABE 7 / 2015 4 Es braucht Mut, neue Wege zu gehen Ex‐KBV‐Chef und „Gesundheitsweiser“ disku‐ tierten bei KVBB‐Vertreterversammlung 8 Intensiv die Zukunft diskutiert 10 Mandats‐Wechsel in der Vertreterversammlung 11 Übers Geld spricht man doch 12 Für eine offene Fehlerkultur 14 Ambulante Versorgung von Asylbewerbern: Unbedingt Rahmenbedingungen klären 15 Sie fragen – wir antworten 17 EBM‐Änderungen zum 1.7.2015 18 EBM‐Änderungen zum 1.4.2015: Reproduktionsmedizin 18 Rezeptvordrucke schnellstmöglich aktualisieren 20 agneszwei‐Vereinbarungen mit AOK Nordost und TK 21 1‐Klick‐Abrechnung 2.0 ist ab sofort verfügbar – über KV‐Connect 22 KV‐Connect: TÜV‐geprüfter Datenschutz 22 Medizinische Unterlagen direkt an MDK 24 Drei neue Weiterbildungsnetzwerke Allgemeinmedizin 26 KE‐RL: Krankenkassen stellen sich quer Intern Inhaltsverzeichnis Service 27 Abrechnungsberatungen in Cottbus und Frankfurt/Oder 27 Impfausweise beim Grünen Kreuz 28 Offene Türen im KV RegioMed Zentrum Templin 29 Schlüsselstudie für Remote Patient Management bei Herzinsuffizienz 31 Niederlassungen im Mai/Juni 2015 32 Neuzulassungen und Ermächtigungen 52 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Zulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen 53 Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V 55 Praxisbörse 58 Fortbildungen 60 Weiterbildung Palliativmedizin 61 Kompaktkurs Schmerztherapie 62 Hospitations‐Börse für MFA geplant 62 Kein Täter werden 64 Impressum AUSGABE 7 / 2015 | Seite 3 Intern Berufspolitik Es braucht Mut, neue Wege zu gehen Ex‐KBV‐Chef und „Gesundheitsweiser“ diskutierten bei KVBB‐Vertreterversammlung Die diesjährige Sommersitzung der Vertreterversammlung (VV) der Kassen‐ ärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) war ein Novum: Zwei Tage nahm man sich Zeit und ging in Klausur, um über die Auswirkungen des GKV‐Versor‐ gungsstärkungsgesetzes (GKKV‐VSG) und wie sich die KVBB dafür rüsten kann, zu diskutieren. Zum Auftakt am 26. Juni waren zwei gesundheitspolitische Hochkaräter nach Potsdam gekommen, die mit ihren Vorträgen einen Einstieg in die Diskus‐ sion lieferten. Der eine, Dr. Andreas Köhler, ehemaliger langjähriger und bereits während seiner Amtszeit durch‐ aus streitbarer Chef der Kassenärzt‐ lichen Bundesvereinigung (KBV). Der andere, Prof. Ferdinand Gerlach, Vor‐ sitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und damit qua Amt Deutschlands oberster „Gesund‐ heitsweiser“. „Ich bin nach wie vor überzeugt vom KV‐System“, sagte Dr. Köhler gleich zu Beginn seines Vortrags. Doch das wäre nicht nötig gewesen. Zu deutlich outete er sich in seinen Ausführungen als „Überzeugungstäter“, zu oft ver‐ fiel er in den Duktus des obersten Kas‐ Seite 4 | AUSGABE 7 / 2015 senarztes und sprach vom kollektiven „wir“, obwohl er „die KVen“ meinte. Dennoch kassierten diese wie auch die KBV gleich zu Beginn einen Rüffel vom ehemaligen Chef, als er den „Trend zur Selbstzerfleischung“ inner‐ halb der ärztlichen Selbstverwaltung heftig kritisierte. Er schob aber gleich hinterher, dass es bei den Berufsver‐ bänden auch nicht viel besser aussehe. Je mehr er – als Ehrenpräsident des Spitzenverbands Fachärzte Deutsch‐ land – in die Verbandslandschaft ein‐ tauche, desto mehr sei er für die Pflicht‐ mitgliedschaft in KVen. Gewohnt launig präsentierte Dr. Köhler dann seine Meinung zum GKV‐VSG, das für ihn in weiten Teilen ein „Vertragsarztschwächungsgesetz“ Dr. Andreas Köhler Intern Berufspolitik ist. Der freiberufliche selbstständige Arzt werde dadurch weiter geschwächt, die Angestellten‐Strukturen gestärkt und der Weg zur Staatsmedizin ge‐ ebnet. Zum Beispiel beim geplanten Zwangs‐Aufkauf von Praxen. Es sei nicht logisch, dass davon nur wirt‐ schaftlich selbstständige Ärzte betrof‐ fen sein sollen, monierte er. Wenn ver‐ meintliche Überversorgung bestehe, müsse die Aufkaufregelung auch für alle greifen – egal ob für die Einzel‐ praxis oder den Sitz im MVZ. Mit Vor‐ haben wie diesem, werde man junge Ärzte nicht motivieren können, sich in eigener Praxis niederzulassen. Im Ge‐ genteil: Es sei ein „verheerendes Signal an den Nachwuchs“. Trotzdem werde das Gesetz wohl nicht so heiß gegessen, wie es im Vor‐ feld – auch von der Vertragsärzteschaft – gekocht wurde. Dafür enthalte es sei‐ ner Meinung nach zu viele handwerk‐ liche Mängel. Etwa bei den Termin‐ Servicestellen. Er sehe das weniger kritisch als das KV‐System. Setzen Sie es um und gut, rief er den märkischen Vertretern zu. „Die Telefone werden verstauben.“ Denn kein Patient werde 30 oder mehr Kilometer wegen eines Termins zu einem Arzt fahren, den er sich nicht mal ausgesucht habe. Die Termin‐Servicestellen würden wieder abgeschafft, gab sich Dr. Köhler zuver‐ sichtlich. Sie seien lediglich als Zuge‐ ständnis an die SPD ins Gesetz geschrie‐ ben worden, damit diese auf die Bür‐ gerversicherung verzichte. Wartezeiten durch viele Arztbesuche Die Termin‐Servicestellen würden das Wartezeitenproblem nicht lösen, das wurde auch in der anschließenden Diskussion deutlich. Wartezeiten ent‐ stünden dadurch, dass es einerseits immer weniger Ärzte gebe, anderer‐ seits der Bedarf an ärztlicher Versor‐ gung steige. Im internationalen Ver‐ gleich verzeichne Deutschland über‐ durchschnittlich viele Arzt‐Patienten‐ Kontakte, sagte Prof. Gerlach. Behan‐ dele etwa ein Hausarzt in Schweden 50 Patienten pro Woche, seien es bei seinem deutschen Kollegen fünfmal so viele. Im bestehenden System würde Krankheit bezahlt, erläuterte er. Nur eine dokumentierte Diagnose bringe dem Arzt Geld. Natürlich habe dieser deshalb ein Interesse an Morbidität, wie übrigens auch die Kliniken und nicht zuletzt die Krankenkassen. In diese Kerbe schlug auch der KVBB‐Vorstandsvorsitzende Dr. Hans‐ Joachim Helming. Es sei zwar richtig, die Morbidität zum Kernparameter zu machen. Falsch sei es jedoch, dies zum Surrogat für Honoraransprüche zu missbrauchen. „Der notwendige Leistungsbedarf beschreibt am besten den Honoraranspruch. Und dieser notwendige Leistungsbedarf definiert sich aus dem morbiditätsdeterminier‐ ten objektiven Versorgungsbedarf“, so Dr. Helming. Der KVBB‐Chef sprach von Falsch‐Anreizen in der ärztlichen AUSGABE 7 / 2015 | Seite 5 Intern Berufspolitik Honorierung, beispielsweise durch die Koppelung an die Fallzahl. Unwuchten in der GKV‐Finanzierungssystematik und „liebgewonnene Honierungs‐ modelle“ müssten überdacht werden, genauso wie der im Zeitalter der IT anachronistische Quartalsbezug. Dr. Köhler sprach sich ebenfalls da‐ für aus, den Quartalsbezug der Abrech‐ nung ganz abzuschaffen. Aus IT‐tech‐ nischer Sicht brauche man die Quar‐ talsabrechnung schon lange nicht mehr. Man habe sie dennoch belassen, weil sie „Kohle bringt“, wenn der Patient im neuen Quartal wieder einbestellt werden könne, sprach der Ex‐KBV‐Chef Tacheles. Es brauche Mut, daran etwas zu ändern. Doch es sei aus seiner Sicht nötig, wolle man die Zahl der unnöti‐ gen Arztbesuche konsequent senken. Ebenso wie es nötig sei, in diesem Zusammenhang über die Primärarzt‐ Steuerung zu reden, „ohne dass alle gleich verrückt werden“. Die Diskussion über die Inanspruch‐ nahme ärztlicher Behandlungen und die Steuerung von Patienten müsse von der Politik geführt werden, unter‐ strich Prof. Gerlach. Momentan stün‐ den die Chancen dafür allerdings schlecht – die finanziellen Polster im Gesundheitsfonds und bei den Kranken‐ kassen seien noch zu gut. Anders kön‐ ne das schon in ein paar Jahren aus‐ sehen, wenn das Geld in der GKV wieder knapper wird. Und auch das Neben‐ einander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung gebe es in kei‐ Seite 6 | AUSGABE 7 / 2015 nem anderen Land. „Wir brauchen ein grundlegend anderes System“, so Prof. Gerlach. Mehr Hausärzte braucht das Land In seinem Vortrag präsentierte Prof. Gerlach Analysen und Forderun‐ gen aus dem Gutachten des Sachver‐ ständigenrates (SVR) von 2014. Zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre werde es demnach gehören, (Haus)ärzte für struktur‐ schwache ländliche Regionen zu ge‐ winnen. Dafür müssten die Aus‐ und Weiterbildung verbessert, attraktivere Arbeitsbedingungen geschaffen und die Vergütung verbessert werden. Prof. Ferdinand Gerlach Beispielsweise hat der SVR einen „Landarztzuschlag“ empfohlen. Haus‐ ärzte und grundversorgende Fach‐ ärzte in unterversorgten Regionen sollen demnach einen Zuschlag von 50 Prozent auf ihr Honorar erhalten. Dieser gehe zulasten aller Ärzte – egal Intern Berufspolitik welchen Fachgebiets – in den nicht unterversorgten Gebieten. Doch „Ver‐ armungsängste“ bräuchten diese deshalb nicht zu schieben, betonte Prof. Gerlach. Nach aktuellem Stand würden gerade einmal vier Prozent aller Vertragsärzte davon profitieren. „Sozialistische Umverteilung“ werde dem SVR wegen dieses Vorschlags oft vorgeworfen, so Prof. Gerlach. Doch genau das Gegenteil sei der Fall. Der Vorschlag folge den Regeln des freien Marktes: Knappes Angebot – in diesem Fall Arzt –, hohe Nachfrage, ergo stei‐ gender Preis. Die Begeisterung für diese Idee hielt sich bei den KVBB‐Vertretern allerdings in Grenzen. Und auch mit einer weiteren Empfeh‐ lung des SVR biss der Medizin‐Profes‐ sor völlig auf Granit: den Sicherstel‐ lungsauftrag im äußersten Notfall auf das Land zu übertragen. Nein, der Sicherstellungsauftrag muss bei der KV bleiben, waren sich die Vertreter, die sich zu Wort meldeten, einig. Er ver‐ stehe den diesbezüglichen Vorschlag lediglich als Provokation, kommen‐ tierte Dr. Köhler. „Den Sicherstellungs‐ zuschlag will ja kein anderer.“ Text und Fotos: Ute Menzel Zu kurz gesprungen Kommentar Wenn schon der freie Markt bemüht wird, dann hat Professor Gerlach in einem Punkt Recht: Wird das Angebot – in diesem Fall der Arzt vor Ort – knapp, steigt die Nachfrage und damit der Preis. Soweit so gut. Dass diesen Preis allerdings die Mitbewerber – sprich alle anderen niedergelassenen Ärzte – zahlen sollen, ist, mit Verlaub, einfach Quatsch. Auch wenn sich ein Vergleich verbietet: Steigt demnächst die Nachfrage nach Benzin an den Tankstellen des Mineralölkonzerns „A...“, würden nicht – folgt man der Argumentation von Professor Gerlach – die Autofahrer an dessen Tankstelle tiefer in die Tasche greifen müssen, sondern die Wettbewerber „S...“, „E...“, „J...“ & Co. gleichen „solidarisch“ aus – und die Autofahrer tanken weiter zum Einheits‐ preis. Schön wär’s … Aber es ist doch so, dass in diesem Fall der Verbraucher zur Kasse gebeten wird. Nun ist der Hausarzt kein Ölkonzern und der Arztbesuch kein Super‐Benzin. Doch auch eine gute ärztliche Versorgung hat eben ihren Preis – und in Zeiten des Ärzte‐ mangels erst recht. Und daran sollten sich in erster Linie diejenigen beteiligen, denen die gute medizinische Versorgung ihrer Versicherten jetzt und in Zukunft am Herzen liegt – die Krankenkassen. Daneben muss in einem solidarischen Gesundheitswesen auch endlich offen und ehrlich über die individuelle Verantwortung der Patienten debattiert werden. Dr. Hans‐Joachim Helming AUSGABE 7 / 2015 | Seite 7 Intern Berufspolitik Intensiv die Zukunft diskutiert Workshops am zweiten Tag der Vertreterversammlung Arbeitsintensiv und erfolgreich – so lässt sich der zweite Tag der Klausur‐ Vertreterversammlung am 27. Juni wohl am besten beschreiben. Zum Auftakt des Samstages legte Dr. Torsten Braunsdorf, Präsident der KVBB‐Vertreterversammlung, in kurzen einleitenden Worten seine persönliche Sicht auf die Gesundheitspolitik, die ärztliche Selbstverwaltung und die frei‐ berufliche Tätigkeit als niedergelas‐ sener Arzt dar: Er habe zunehmend das Gefühl, dass viele Kollegen im aktuel‐ len KV‐System ihre Interessen nicht mehr vertreten sähen. Die Gründe lägen unter anderem in den innerärztlichen Auseinandersetzungen zwischen Haus‐ und Fachärzten sowie den Querelen auf Bundesebene. Zudem würden mehr und mehr Berufsverbände und andere ärztliche Organisationen einen Vertre‐ tungsanspruch erheben. Mit Blick auf den ärztlichen Nach‐ wuchs sagte Dr. Braunsdorf, dass junge und angestellte Ärzte ganz selbstver‐ ständlich ihr Recht auf eine ausgewo‐ gene Work‐Life‐Balance einfordern würden. Dabei sei dies keineswegs ein Privileg des Nachwuchses, alle Ärzte hätten einen Anspruch darauf, dass Arbeits‐ und Privatleben miteinander in Einklang ständen. Seite 8 | AUSGABE 7 / 2015 Frank Fischer, Justitiar der KVBB, erläuterte im Anschluss die Änderun‐ gen des SGB V für die KV, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) beschlossen wurden. Er zeigte über‐ zeugend den roten Faden des VSG auf, der nahtlos an vorangegangene Reformgesetze anknüpft. Die Vertre‐ ter zeigten sich beeindruckt von der konsequenten Verfolgung des staat‐ lichen Zentralismus. Intensive Workshops Im Zentrum des zweiten Tages der Klausursitzung der Vertreterversamm‐ lung stand die Workshop‐Arbeit. Auf‐ gabe der VV‐Delegierten war es, in Arbeitsgruppen vier Fragen zu beant‐ worten: • Worin sehen Sie als niedergelas‐ sener Arzt bzw. Psychotherapeut aktuell die drei größten Heraus‐ forderungen für die Zukunfts‐ sicherung Ihrer Tätigkeit? Wie soll Ihre KV Sie zukünftig bei der Lösung dieser Herausforderungen unterstützen? • Glauben Sie, dass die aktuellen Rahmenbedingungen geeignet sind, junge Ärzte nach Branden‐ burg zu holen und somit auch für die Praxisübernahme zu moti‐ vieren? Intern Berufspolitik • Wie soll die Interessenver‐ tretung für Brandenburger Ärzte verbessert werden? • In welchen Geschäfts‐ feldern muss die KVBB aktiv werden, um auch zukünftig eine Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen zu können? In wesentlichen Punkten glichen sich die Ergebnisse der Arbeitsgruppen. So war man sich einig, dass die KV vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen stehe. Dr. Johannes Becker, Hausarzt aus Ruhland und Vorsitzender des beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung, brachte in der Präsentation der Ergebnisse des von ihm geleiteten Workshops drei wesentliche Entwicklungen auf den Punkt, auf die die KVBB reagieren müsse. Erstens nannte er staatliche Eingriffe und Regulierungen, die die Spielregeln für die ärztliche Selbstver‐ waltung verengen würden. Zweitens würde der Druck auf die märkischen Ärzte zunehmend stärker, da die Mor‐ bidität der Patienten stetig steige. Und drittens seien die innerärztlichen Aus‐ einandersetzungen auf der Bundes‐ ebene kontraproduktiv. Die Sacharbeit leide unter diesen Kontroversen. Wenn auf der Bundesebene versagt werde, müsse man im Land umso aktiver werden, schloss Dr. Becker sein State‐ ment ab. Wie ein solches Engagement aus‐ sehen kann, erläuterte Dr. Peter Noack, stellvertretender Vorstandsvorsitzen‐ der der KVBB. Der Wettbewerb im Gesundheitswesen sei bei den KVen angekommen. Als Körperschaft und als Interessenvertretung der märki‐ schen Ärzte sei man in diesem Umfeld gut aufgestellt. Wichtig sei es nun, das Geschäftsfeld Versorgungsmana‐ gement zu erschließen, bevor es von anderen Akteuren, etwa der Pharma‐ industrie, besetzt sei. Dazu gäbe es, so der Vize‐Vorstand der KVBB, unter‐ schiedliche Möglichkeiten: Die KVBB könne als Moderator vor Ort die nie‐ dergelassenen Kollegen für das Ver‐ sorgungsmanagement sensibilisieren oder auch aktiv im IT‐Bereich bzw. über die KV COMM eine Vernetzung vorantreiben. Eine andere Möglich‐ keit sei es, über Eigeneinrichtungen des KV RegioMed Programmes auch direkt in der Vor‐Ort‐Versorgung prä‐ AUSGABE 7 / 2015 | Seite 9 Intern Berufspolitik sent zu sein. Voraussetzung dafür sei es aber natürlich, dass regional ein entsprechender Bedarf bestehen würde. Die konstruktiven Workshop‐Ergeb‐ nisse zeigen: Dr. Helmings Vorschlag aus der Frühjahrs‐VV, sich in der kom‐ mende VV proaktiv mit der Auswertung des dann beschlossenen VSG zu befas‐ sen und die erforderlichen Konsequen‐ zen zu ziehen, war genau richtig und entsprach absolut dem Informations‐ und Gestaltungswillen der Vertreter. Die Premiere der zweitägigen Klausur der Vertreterversammlung war also ein voller Erfolg. Die Die VV‐Mitglieder sprachen sich daher für eine Wiederho‐ lung aus. Erste Konsequenzen aus der VV hat der Vorstand der KVBB dann auch gleich gezogen: Dr. Helming beauf‐ tragt das Managementboard, alle As‐ pekte aufzubereiten, welche für die Diskussion einer „Just‐in‐Time‐Abrech‐ nung“ erforderlich sind. Hierzu sowie zu weiteren Fragestellungen hat der Vorstand am 15. Juli (nach Redaktions‐ schluss) in einer eigenen Klausur beraten. Text und Foto: Christian Wehry Mandats‐Wechsel in der VV Die als angestellte Ärztin in die VI. Vertreterversammlung (VV) gewählte Kathrin Neubert ist seit 1.10.2014 zugelassene Ärztin. Der Statuswechsel führte zum Mandatsverlust in der VV. Nachrücker ist Stephan Menzel, angestellter Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie an der Poliklinik Ernst von Bergmann, Potsdam. Ebenfalls ihr Mandat aufgrund eines Statuswechsels verloren hat Dr. med. Antje Lopens, die als gewähltes stellvertretendes Mitglied der angestellten Ärzte in der VI. Vertreterversammlung war, und seit 1.1.2015 als zugelassene Ärztin tätig ist. Für Stellvertreter gibt es keinen Nachrücker, so dass es damit nur noch einen Stellvertreter für die angestellten Ärzte gibt. Seite 10 | AUSGABE 7 / 2015 Intern Berufspolitik Übers Geld spricht man doch Vorstände von AOK und KBV diskutierten über Finanzierung der ambulanten Versorgung Die Honorarverhandlungen auf Bun‐ wächsen kann es nicht liegen.“ Viel‐ desebene werfen ihre Schatten voraus. leicht sei es so, dass auf Probleme mit Unter dem Motto „Herausforderungen Geld reagiert werde, ohne dass sich an die ambulante Versorgung: Reichen an der kritisierten Situation jedoch die finanziellen Mittel aus?“ lud die etwas ändere. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 1. Juli zu ihrer Veranstaltungs‐ Möglicherweise sei das Geld im Sys‐ reihe KBV tem ausrei‐ kontrovers. chend, sagte Was einst im Dr. Gassen, Tages‐Format aber die Ver‐ startete, ist teilung sei nun zu einer nicht optimal. „kontrover‐ Immer mehr sen Mittags‐ Behandlungen pause“ ge‐ und Therapien schrumpft. würden vom Dies tat der stationären in Diskussions‐ den ambu‐ lust von lanten Sektor Gut besucht: die „kontroversen Mittagspause“ der KBV. verlagert. KBV‐Chef Foto: KBV Dr. Andreas „Das Geld Gassen und bleibt jedoch dem geschäftsführenden Vorstand im stationären Bereich.“ des AOK‐Bundesverbandes, Uwe Deh, allerdings keinen Abbruch. Zudem sei es ja nicht so, dass die KBV ständig nur neues Geld fordere. Obwohl sich die beiden anfangs noch „Wir wollen schon klarmachen, wofür recht einig zeigten: 33 Mrd. Euro, die wir es brauchen.“ Deshalb habe sein derzeit für die ambulante Versorgung Haus auch die Versorgungsziele ent‐ zur Verfügung stehen, seien eine Men‐ wickelte, die der KBV‐Vorstand jüngst ge Geld. Dennoch gebe es Unzufrieden‐ der Öffentlichkeit präsentierte. Dazu heit bei den niedergelassenen Ärzten, gehören unter anderem die Sicher‐ räumte Deh ein. „An der Geldmenge stellung der ärztlichen Versorgung kann es nicht liegen, und an den Zu‐ beim Älterwerden, die Förderung der AUSGABE 7 / 2015 | Seite 11 Intern Berufspolitik ärztlichen Versorgung beim Aufwach‐ sen und Verbesserungen in der psychia‐ trischen und psychotherapeutischen Grundversorgung. Das überzeugte den AOK‐Mann nicht. Die KBV‐Versorgungsziele läsen sich eher wie die Vorbereitung auf die näch‐ ste Honorar‐Runde, konterte Deh. Erst müsse über Versorgungsmuster und ‐strukturen gesprochen werden, die Vergütung hingegen stehe ganz am Ende. Nein, es gehe auch darum, die Not‐ wendigkeit und Dringlichkeit bestimm‐ ter Versorgungsaspekte zu definieren und die Versorgung zu steuern, ent‐ gegnete Dr. Gassen. Die „Ressource Arzt“ sei schließlich auch nur begrenzt. Und es sei durchaus legitim, für Leis‐ tungen, die neu ins System kommen, eine Vergütung zu fordern. Die Patienten wüssten längst, dass in fünf Jahren nicht mehr in jedem Dorf ein Arzt sein könne, entgegnete der Kassen‐Manager. „Aber sie wollen Ant‐ worten von uns, wie sie trotzdem gut versorgt werden.“ Deshalb müssten Ärzteschaft und Krankenkassen selbst aktiv werden und gemeinsam Lösun‐ gen finden. Darauf zu warten, dass die Politik etwas tue, bringe nichts. Von der Priorisierungsdebatte halte er, Deh, im Übrigen nicht viel. Diese sei immer die Brücke zur Rationierung. Er schlug vor, bestimmte Leistungen, die nachweislich unsinnig seien, nicht mehr zu finanzieren. Wenn Ärzte und Krankenkassen diese gemeinsam fest‐ legen könnten, wäre das ein guter Start. „Wenn wir den Schrott aus der Versorgung bringen“, würde etwas in Gang gesetzt, zeigte sich der AOK‐Chef überzeugt. Ute Menzel Für eine offene Fehlerkultur Weniger Behandlungsfehler in 2014 / Landesärztekammer: Mediziner nicht anprangern Die Zahl der ärztlichen Behandlungs‐ fehler ist 2014 leicht gesunken. Das geht aus der Behandlungsfehler‐Sta‐ tistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen hervor, die die Bundesärztekammer Mitte Juni in Ber‐ lin vorstellte. Demnach wurden im Vorjahr 12.053 Anträge wegen vermeint‐ Seite 12 | AUSGABE 7 / 2015 licher Behandlungsfehler gestellt – ein Rückgang von einem Prozent gegen‐ über 2013. Insgesamt haben die Gut‐ achterkommissionen und Schlichtungs‐ stellen 7.751 Entscheidungen zu mut‐ maßlichen Behandlungsfehlern getrof‐ fen – das ist ein Minus von 2,2 Prozent gegenüber 2013. Auf Behandlungs‐ Intern Berufspolitik fehler wurde dabei 2.252‐mal ent‐ schieden. Für eine offene Fehlerkultur plä‐ dierte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzen‐ der der Ständigen Konferenz der Gut‐ achterkommissionen und Schlichtungs‐ stellen der Bundesärztekammer. Nur so könne aus Fehlern gelernt werden. Wenig hilfreich sei es, wenn Ärzte, denen ein Fehler unterlaufen ist, als Pfuscher diskreditiert würden. Die Zahl der Behandlungsfehler müsse in Relation zu den ständig stei‐ genden Behandlungsfällen in Praxen und Kliniken gesehen werden, mahn‐ te Dr. Crusius. So seien die ambulanten Behandlungsfälle in Deutschland zwi‐ schen 2004 und 2013 um 157 Millionen auf fast 700 Millionen angestiegen. In den Kliniken kletterten die Fallzahlen zwischen 2004 und 2012 um 1,8 Millio‐ nen auf 18,6 Millionen. Im Vergleich dazu liege die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich. Fehler‐Zahl rückläufig. 266 Anträge auf mutmaßliche Behandlungsfehler seien in der Mark gestellt worden (2013: 279). In 31,5 Prozent der Fälle habe ein begründeter Anspruch vor‐ gelegen, so die LÄKB weiter. Bei wei‐ teren 19 Prozent sei ebenfalls ein Be‐ handlungsfehler festgestellt worden, allerdings ohne Kausalität zu anschlie‐ ßenden gesundheitlichen Beeinträch‐ tigungen. 73,2 Prozent der Fehler seien in märkischen Kliniken passiert, 26,8 Prozent im niedergelassenen Bereich. „Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel. Aber wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht, das ist in jedem Beruf so“, sagte LÄKB‐Präsident Dr. Udo Wolter. „Die absolute Vermei‐ dung von Behandlungsfehlern ist das oberste Ziel jedes Arztes. Einen Arzt, dem ein Fehler unterlaufen ist, aber an den Pranger zu stellen und medial zu attackieren, ist der falsche Weg.“ ute Auch in Brandenburg war laut Lan‐ desärztekammer (LÄKB) 2014 die Nächste Beratung der Vertreterversammlung Die nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findet am 4. September 2015 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor‐Mendel‐Straße 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr. Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich. AUSGABE 7 / 2015 | Seite 13 Intern Praxis aktuell Ambulante Versorgung von Asylbewerbern: Unbedingt Rahmenbedingungen klären Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für Asylbewerber, die noch nicht durch Krankenkassen versichert sind, obliegt den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Brandenburg. Auf Seiten der KVBB besteht die Be‐ reitschaft, die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihres Sicher‐ stellungsauftrags zu unterstützen. Notwendige Bedingungen dafür sind jedoch entsprechende vertragliche Vereinbarungen, wie sie exemplarisch schon mit dem Landkreis Potsdam‐ Mittelmark geschlossen sind. Wir haben daher allen Kommunen im Land Brandenburg proaktiv Ge‐ sprächsangebote unterbreitet und unsere Unterstützung angeboten. Doch leider sind wir mit unserem Engage‐ ment bisher nur auf Desinteresse oder sogar auf Ablehnung gestoßen. Die Kommunen scheinen eher auf im bun‐ des‐ bzw. landespolitischen Elfenbein‐ turm gefundene Konzepte anstelle von lösungsorientierten Strukturen zu bauen. Solange es keine vertragliche Lösung gibt, ist – außer in medizinischen Not‐ fällen – keine Praxis verpflichtet, für Asylbewerber ärztlich tätig zu werden. Seite 14 | AUSGABE 7 / 2015 Wenn Sie als ambulant tätiger Arzt Asylbewerber behandeln wollen, ist es dringend angezeigt, dass Sie vom zuständigen Sozialamt vor der Behand‐ lung eine individuelle Vereinbarung über die Höhe einer angemessenen Vergütung sowie des Sprechstunden‐ bedarfs erhalten. Auch die Absiche‐ rung der Sprachvermittlung sollte vom Sozialamt eingefordert werden, um eine verständliche Kommunika‐ tion zwischen Arzt und Patient abzu‐ sichern. All diese Details sind im Vertrag zwischen der KVBB und dem Land‐ kreis Potsdam‐Mittelmark geklärt. Der Vertrag eignet sich daher auch als Vorlage für individuelle Vereinbarungen zwischen Arzt und Sozialamt. Sie kön‐ nen den Vertrag online abrufen unter www.kvbb.de. Geben Sie dort einfach den Webcode „web031” in das Such‐ feld ein, und Sie gelangen direkt zu dem Dokument. Intern Praxis aktuell Sie fragen – wir antworten Abrechnung im organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst (BD) Nach wie vor erreichen die Abrech‐ nungsberater viele Anrufe mit Fragen zur Abrechnung im BD. Unsere Ant‐ worten ergänzen den Überblick zur neu geltenden Abrechnungssystema‐ tik in „KV‐Intern“ 4/2015 auf Seite 15. Kapitel 1.2 EBM bezieht sich auf den „organisierten Not(‐fall)dienst“. Welche Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM dürfen für Behandlungen im BD abgerechnet werden? Der Ausdruck „organisierter Not(‐fall)dienst“ ist synonym mit dem BD der KVBB zu verwenden. Demnach gelten für dessen Abrechnung Kapitel 1.2 EBM und die GOP 01418 EBM. Warum muss überhaupt nach EBM abgerechnet werden, die Vergütung erfolgt doch nach den BD‐Pauschalen? Auch wenn für die KVBB eine ge‐ sonderte Vergütungssystematik für den BD beschlossen wurde, ist die Abrechnung gegenüber den Kranken‐ kassen mit der Dokumentation und als Nachweis für den ärztlichen Be‐ handlungsaufwand notwendig und entsprechend den Regelungen von Bundesmantelvertrag und EBM vorzunehmen. Welche GOP sind für den ersten persön‐ lichen Arzt‐Patienten‐Kontakt im BD abzurechnen? Entweder die GOP 01210 oder die 01212, je nach Tag und Uhrzeit der Inanspruchnahme: GOP 01210 werktags von 7 ‐ 19 Uhr GOP 01212 werktags von 19 ‐ 7 Uhr sowie ganztägig an Wochen‐ enden und Feiertagen, am 24. und 31.12. Wie wird abgerechnet, wenn derselbe Patient im Quartal noch einmal im BD behandelt wird? Es gelten die GOP 01214, 01216 und 01218, wiederum abhängig von Tag und Uhrzeit der Inanspruchnahme: GOP 01214 werktags von 7 ‐ 19 Uhr (außerhalb der in den GOP 01216 und 01218 genannten Zeiten) GOP 01216 werktags von 19 ‐ 22 Uhr und an Wochenenden und Feier‐ tagen, am 24. und 31.12. von 7 ‐ 19 Uhr GOP 01218 werktags von 22 ‐ 7 Uhr und an Wochenenden und Feier‐ tagen, am 24. und 31.12. von 19 ‐ 7 Uhr AUSGABE 7 / 2015 | Seite 15 Intern Praxis aktuell Dürfen auch telefonische Arzt‐Patienten‐ Kontakte im BD abgerechnet werden? Ja, und zwar nach den GOP 01214, 01216 und 01218 je nach den oben ge‐ nannten Zeiten. Wie wird der Besuch im BD abgerechnet? Für den Besuch im BD gilt ausschließ‐ lich die GOP 01418 EBM. Wie werden die Fahrtkosten zum Patienten abgerechnet? Für die KVBB gelten eigene Wege‐ gebühren, die Sie im Symbolnummern‐ verzeichnis auf www.kvbb.de/praxis/ abrechnung/ finden. Tageszeit‐ und kilometerabhängig können Sie die Fahrtkosten für einen Besuch im BD mit einer der folgenden Symbolnum‐ mern (SNR) neben der GOP 01418 EBM abrechnen: SNR 97234 SNR 97235 SNR 97236 SNR 97237 SNR 97238 SNR 97239 Seite 16 | AUSGABE 7 / 2015 Besuch werktags zwischen 7 und 19 Uhr bis 2 km Besuch werktags zwischen 19 und 7 Uhr sowie an Wochen‐ enden und Feiertagen bis 2 km Beträgt die Entfernung mehr als 10 km (Radius), ist hinter der SNR 97236 bzw. 97239 die einfache Entfernung in Kilometern ganzzahlig anzugeben. Im Praxisverwaltungssystem erfolgt dies im Feld „Doppelkilometer“ DKM, auf Papierbelegen in runden Klammern (DKMnnn). Wie kann die Uhrzeitangabe im BD in der Praxisverwaltungssoftware hinter‐ legt werden? Laut EBM muss die Abrechnung im BD unter Angabe der Uhrzeit der In‐ anspruchnahme erfolgen. Hierfür ist in der Praxisverwaltungssoftware ein Eingabefeld an die jeweilige GOP vor‐ gesehen, in das die Uhrzeit eingetra‐ gen werden kann. Dieses Feld hat die Kennung 5006 und dient Ihrem Soft‐ warebetreuer zur Identifikation des Feldes. ab 2 bis 5 km ab 5 bis 10 km ab 2 bis 5 km ab 5 bis 10 km Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Intern Praxis aktuell EBM‐Änderungen zum 1.7.2015 1. Langzeit‐EKG bei Besuchen der nichtärztlichen Praxisassistenz Die Aufzeichnung des Langzeit‐EKG von mindestens 18 Stunden Dauer (GOP 03322 EBM) darf nun neben den Besuchen des nichtärztlichen Praxis‐ assistenten (GOP 03062 und 03063 EBM) abgerechnet werden (vgl. Prä‐ ambel Nr. 6 zum Kapitel 3.2.1.2 EBM). Voraussetzung ist, dass die Aufzeich‐ nung mit Abnahme des Gerätes durch den nichtärztlichen Praxisassistenten im Rahmen des Besuches abgeschlos‐ sen wird. 2. Apheresen durch Transfusions‐ mediziner Die Durchführung und Abrechnung von Apheresen in der vertragsärztli‐ chen Versorgung obliegt Ärzten der Fachgebiete • Innere Medizin und Nephrologie, • Innere Medizin mit Schwerpunkt‐ bezeichnung „Nephrologie“ oder • Kinder‐ und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung „Kinder‐ Nephrologie“. • die Weiterbildungsordnung die Durchführung therapeutischer Apheresen für ihre Arztgruppe vorsieht (dies ist derzeit für Ärzte der Transfusionsmedizin der Fall), • sie durch geeignete Belege hin‐ reichende Erfahrungen in der Durchführung therapeutischer Apheresen und • sie indikationsspezifische Erfah‐ rungen in der Diagnostik und Be‐ handlung nachweisen können. Die Ergänzungen beruhen auf der durch den Gemeinsamen Bundesaus‐ schuss im Hinblick auf die fachliche Befähigung in Anlage I Nr. 1 geänder‐ ten „Richtlinie Methoden vertrags‐ ärztliche Versorgung“. Die Abrechnung von Apheresen im Rahmen der vertragsärztlichen Ver‐ sorgung ist weiterhin erst nach Er‐ teilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Ab dem 1.7.2015 dürfen auch Ärzte anderer Fachgebiete Apheresen am‐ bulant durchführen und abrechnen, wenn AUSGABE 7 / 2015 | Seite 17 Intern Praxis aktuell EBM‐Änderungen zum 1.4.2015: Reproduktionsmedizin Der Bewertungsausschuss hat rück‐ wirkend eine redaktionelle Änderung in Nr. 7, Kapitel 8.5 EBM vorgenom‐ men. Damit wird klargestellt, dass der Re‐ produktionsfall die nach § 6 Abs. 1 TPG‐ Gewebeverordnung erforderlichen Laboruntersuchungen nach den Richt‐ linien über Künstliche Befruchtung nicht nur vor der ersten Keimzellge‐ winnung umfasst, sondern auch bei nachfolgender Keimzellgewinnung, soweit diese in derselben Partner‐ schaft zu einem Zeitpunkt erfolgt, der 24 Monate nach der ersten oder einer erneuten Laboruntersuchung liegt. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Schnellstmöglich aktualisieren Seit 1. Juli gehören Telefonnummer und Vorname zwingend aufs Rezept Seit 1. Juli müssen Ärzte auf allen Rezepten ihren vollständig ausgeschrie‐ benen Vornamen und die Telefonnum‐ mer der Praxis angeben (siehe „KV‐Intern” 6/2015). Ein Abweichen von dieser Regelung – etwa dass der Vorname abgekürzt wird – ist nicht möglich. Das teilte jetzt die Kassen‐ ärztliche Bundesvereinigung (KBV) der Kassenärztlichen Vereinigung Branden‐ burg (KVBB) auf Nachfrage mit. Demnach hatte sich die KBV auch bemüht, mit dem GKV‐Spitzenverband eine Übergangsregelung zu verein‐ Seite 18 | AUSGABE 7 / 2015 baren. Dies sei, so die KBV, nach an‐ fangs positiven Signalen, allerdings von Seiten des GKV‐Spitzenverbands gescheitert – trotz der zwischenzeit‐ lich verkündeten „Friedenspflicht“ zwischen Ersatzkassen und Deut‐ schem Apothekerverband zur Vermei‐ dung von Retaxationen. Auch die brandenburgischen Ersatzkassen haben der KVBB bereits mitgeteilt, dass es ihrerseits in den ersten drei Monaten (Ausstellungsdatum) keine Retaxierungen gegenüber den Apo‐ theken geben wird. Intern Praxis aktuell Bei Nachfragen von Apotheken in Ihren Praxen verweisen Sie diese bitte an den Apothekerverband Branden‐ burg, der seine Mitglieder mit kassen‐ spezifischen Informationen unter‐ stützt. Die KBV empfiehlt deshalb folgen‐ des Vorgehen: Druck durch PVS Wird das Stempelfeld durch die Praxisverwaltungssoftware (PVS) be‐ druckt, kann der Arzt die notwendige Software‐Einstellung selbst vorneh‐ men – sofern nicht bereits passiert. Auch die PVS‐Anbieter sind laut KBV über diese Änderungen informiert und gehen zum Teil aktiv auf die Praxen zu, um über die Ergänzungen zu infor‐ mieren und bei der Anpassung der PVS zu unterstützen. Rezeptvordrucke mit einge‐ drucktem Stempel Verwendet der Arzt hingegen Re‐ zeptvordrucke mit bereits eingedruck‐ tem Arztstempel, sollte er bei Bedarf schnellstmöglich neue Vordrucke mit den fehlenden Angaben bestellen. Bis diese eingetroffen sind, muss er die erforderlichen Ergänzungen hand‐ schriftlich vornehmen. Unser Service für Sie Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11 Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 19 Intern Praxis aktuell agneszwei‐Vereinbarungen mit AOK Nordost und TK Bereits in den letzten beiden Aus‐ gaben von „KV‐Intern“ haben wir über die anstehenden Änderungen der agneszwei‐Vereinbarungen berichtet. Nun sind auch die Nachträge zu den Vereinbarungen mit der AOK Nordost und der TK unterzeichnet und treten zum 1. August 2015 in Kraft. Aus dem Wegfall der Kooperations‐ pflicht folgt eine Aktualisierung der Teilnahmeerklärung der Vertragsärzte. Die Teilnahmeerklärung der AOK‐Ver‐ sicherten wird ebenfalls neu gefasst. Im Übrigen wurden die bereits mit‐ geteilten Aktualisierungen auch hier umgesetzt: • die Abrechnungsausschlüsse zwischen der monatlich abrechen‐ baren Fallpauschale (SNR 93500 und 93501) und der je Sitzung be‐ rechnungsfähigen GOP 03062 und 03063 EBM (anstelle der bisheri‐ gen GOP 40870 und 40872) Seite 20 | AUSGABE 7 / 2015 • die Klarstellung zum Ausschluss der Betreuung im Rahmen der SAPV • für Versicherte der TK: Aufnahme der Widerrufsmöglichkeit binnen 2 Wochen nach Abgabe der Teil‐ nahmeerklärung (die vertrags‐ gemäße Vergütung der in diesem Zeitraum durchgeführten Behand‐ lungen ist selbstverständlich sichergestellt) Die aktualisierten Verträge finden Sie auf der Homepage der KVBB unter der Rubrik Verträge. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Fachbereich Qualitätssicherung 0331/23 09 377 Fachbereich Verträge 0331/23 09 498 Intern Praxis aktuell 1‐Klick‐Abrechnung 2.0 ist ab sofort verfügbar – über KV‐Connect Ihre Abrechnung direkt aus Ihrem Praxisverwaltungssystem an die KVBB übermitteln – das geht über den neuen Übertragungsweg KV‐Connect. Die aktuelle Version schickt Ihnen nach dem Versand automatisch eine Nachricht in Ihr Praxisverwaltungssys‐ tem. Neben einer technischen Rück‐ meldung, die den Eingang in der KVBB bestätigt, erhalten Sie eine fachliche Rückmeldung mit dem Übertragungs‐ protokoll, wie Sie es aus dem Abrech‐ nungsportal kennen. Bitte beachten Sie, dass für die Nut‐ zung der 1‐Klick‐Abrechnung ein KV‐Connect‐Konto der KVBB notwendig ist. Eine Anmeldung dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Webcode: web021. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von KV‐Connect stim‐ men Sie bitte mit Ihrem Systembe‐ treuer ab. Unser Service für Sie: Online‐Team 0331/98 22 98 06 oder [email protected] Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 21 Intern Praxis aktuell KV‐Connect: TÜV‐geprüfter Datenschutz Der ärztliche Kommunikationskanal KV‐Connect hat jetzt nach einer um‐ fangreichen Analyse und einem Audit‐ verfahren durch den TÜV Saarland das Zertifikat „Geprüfter Datenschutz“ erhalten. Das teilte die KV Telematik GmbH Mitte Juni mit. Damit werde die Einhaltung geltender Anforderun‐ gen an Datenschutz und ‐sicherheit bestätigt. KV‐Connect habe die TÜV‐ Prüfer durch die sichere Ende‐zu‐Ende‐ Verschlüsselung überzeugt und er‐ laube eine sichere Übertragung von Daten und Dokumenten im Sicheren Netz der KVen. Medizinische Unterlagen direkt an MDK Kein Versand mehr „über die Krankenkasse“ In der Vergangenheit hatte der Bun‐ desdatenschutzbeauftragte die Ver‐ sendung von Unterlagen an den Medi‐ zinischen Dienst der Krankenversiche‐ rung (MDK) über die Krankenkassen akzeptiert, wenn diese Unterlagen an die Krankenkasse selbst zur Weiter‐ leitung an den MDK in einem gesonder‐ ten, verschlossenen Umschlag über‐ sandt werden, der mit der Anschrift des MDK sowie einem Vermerk „ärzt‐ liche Unterlagen – nur vom MDK zu öffnen“ versehen ist (sog. Umschlags‐ verfahren). Damit – so die frühere An‐ sicht – wäre eine unzulässige Einsicht‐ nahme in die Unterlagen durch eine Krankenkasse ausgeschlossen. In ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht vom 17. Juni stellt die amtierende Bun‐ Seite 22 | AUSGABE 7 / 2015 desdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, nunmehr fest, nicht mehr an der früheren Auffassung festhalten zu können. Denn das sog. Umschlagsver‐ fahren konnte in der Praxis nicht ver‐ hindern, dass medizinische Unterlagen nur vom MDK zur Kenntnis genom‐ men werden. Deshalb sind die Ver‐ tragsärzte künftig verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen dem MDK nur auf direktem (Post)Weg und ohne Einschaltung der Krankenkassen zu übersenden! Die Rechtsgrundlage findet sich in § 276 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V. Der bestimmt, dass Sozialdaten unmittelbar an den MDK zu übermit‐ teln sind, soweit dies für die gutachter‐ liche Stellungnahme und Prüfung er‐ Intern Praxis aktuell forderlich ist. Der MDK muss sicher‐ stellen, dass die Sozialdaten nur Per‐ sonen zugänglich sind, die sie zur Er‐ füllung ihrer Aufgaben benötigen (§ 276 Absatz 2 Satz 6 SGB V). Wir empfehlen daher dringend, von einer Versendung medizinischer Unter‐ lagen, die für den MDK bestimmt sind, über die Krankenkasse des Patienten abzusehen und dem MDK die Unterla‐ gen direkt zu übermitteln. Achtung: Derzeit noch ungeklärt ist allerdings, wer den frankierten Rück‐ umschlag zur Verfügung stellt – der MDK als fordernde Stelle oder die zuständige Krankenkasse? Unser Service für Sie Rechtsabteilung 0331/23 09 206 Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 23 Intern Praxis aktuell Drei neue Weiterbildungsnetzwerke Allgemeinmedizin Die Zahl unserer Weiterbildungsnetz‐ werke wächst. Seit Sommer vergan‐ genen Jahres haben sich drei neue Weiterbildungsnetzwerke Allgemein‐ medizin etabliert. und drei Kliniken. Das gab es bisher nur im Weiterbildungsnetzwerk Ober‐ havel, welches aus mittlerweile sechs Praxen sowie den Kliniken Oranien‐ burg, Hennigsdorf und Gransee besteht. Für die Region Schwedt werden künf‐ tig die Praxen der Kollegen Patzschke und Rohde sowie das Asklepios Klini‐ kum Uckermark die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gemein‐ sam unterstützen. Das Ziel eines Weiterbildungsnetz‐ werkes ist die kontinuierliche und rei‐ bungslose Weiterbildung nach einem individuellen Rotationsplan. Für die Organisation der Weiterbildungsab‐ schnitte wird daher durch das Netz‐ werk mindestens ein Ansprechpart‐ ner benannt. Der organisatorische Aufwand für den Arzt in Weiterbildung verringert sich immens, da er seine Weiterbildungsabschnitte nicht selb‐ ständig zusammenstellen muss. Da‐ mit verbundene Mehrfach‐Bewerbun‐ gen und auch Umzüge werden durch das an einem Ort konzentrierte Ange‐ bot vermieden. Somit können sich die jungen Ärzte voll und ganz auf die fachlichen Aspekte der Weiterbildung konzentrieren, um diese innerhalb von fünf Jahren erfolgreich abzuschließen. In der Stadt Brandenburg an der Havel haben die Praxen von Kollege Fochtmann und Kollegin Neubert mit dem Städtischen Klinikum Branden‐ burg eine Partnerschaft besiegelt. Und nach langer Anlaufphase haben wir für Potsdam‐Mittelmark ein großes Weiterbildungsnetzwerk mit vielen Akteuren initiieren können. Die Praxen der Kolleginnen Lutsch und Schröder und des Kollegen Endres werden in Zu‐ sammenarbeit mit den Beelitzer Klini‐ ken, dem Johanniter‐Klinikum im Flä‐ ming in Treuenbrietzen und dem Luise‐Henrietten‐Stift in Kloster Lehnin die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absichern können. Eine Besonderheit dieses Weiter‐ bildungsnetzwerkes sind die vielfälti‐ gen Rotationsmöglichkeiten eines Arztes in Weiterbildung in drei Praxen Seite 24 | AUSGABE 7 / 2015 Alle Weiterbildungsnetzwerke im Land Brandenburg sind als interaktive Karte auf unserer Webseite abge‐ bildet (www.kvbb.de Webcode „web032”). Dort finden Sie auch detaillierte Informationen zu den Angeboten der einzelnen Weiterbil‐ dungsnetzwerke. Intern Praxis aktuell Wir freuen uns natürlich über jede Praxis, die sich bereit erklärt, inner‐ halb eines schon bestehenden Weiter‐ bildungsnetzwerkes mitwirken zu wol‐ len. Teilen Sie uns aber auch gerne mit, wenn Sie ein neues Weiterbildungs‐ netzwerk initiieren wollen. Wir unter‐ stützen Sie bei Ihren Überlegungen gern! Unser Service für Sie Christiane Völkel Fachbereich Sicherstellung 0331/23 09 326 AUSGABE 7 / 2015 | Seite 25 Intern Praxis aktuell KE‐RL: Krankenkassen stellen sich quer Mit der neu gefassten Krankenhaus‐ einweisungs‐Richtlinie (KE‐RL) werden Vertragsärzte verpflichtet, alle ambu‐ lanten Versorgungsformen zu prüfen, bevor sie einen Patienten ins Kranken‐ haus einweisen. Vollkommen zu Recht hat sich die Kassenärztliche Bundes‐ vereinigung (KBV) deshalb an den GKV‐Spitzenverband gewandt und die Krankenkassen aufgefordert, die spe‐ zifischen Versorgungsangebote über eine Plattform transparent zu machen. Damit würden den verordnenden Ärzten alle erforderlichen Informatio‐ nen über infrage kommende Behand‐ lungsalternativen an die Hand gege‐ ben, denn die KVen haben hiervon keine vollumfängliche Kenntnis. zu unterstützen. Zum einen seien die erforderlichen Informationen den Kassenärztlichen Vereinigungen be‐ kannt. Zum anderen müssten die Ver‐ tragsärzte Versorgungsangebote aus Selektivverträgen nach § 140 SGB V nur berücksichtigen, wenn ihnen diese tatsächlich bekannt seien. Doch der GKV‐Spitzenverband stellt sich quer und sieht es allein als Pflicht der KVen, im Rahmen des Sicherstel‐ lungsauftrages die Ärzte bei der Erfül‐ lung ihrer vertragsärztlichen Pflichten Die KBV wird das Thema weiter in‐ tensiv verfolgen und auf eine trag‐ fähige Lösung drängen. Auch wir blei‐ ben am Ball und halten Sie auf dem Laufenden. Seite 26 | AUSGABE 7 / 2015 Dazu lässt sich nur eines sagen: Typisch Krankenkassen! Wieder ein‐ mal wollen sie gesetzliche Vorgaben und Pflichten allein auf die KVen und die Ärzteschaft abwälzen. Denn so lassen sich schließlich Kosten ein‐ sparen – und Geld scheint den Kranken‐ kassen wichtiger zu sein als die Ver‐ sorgung ihrer Versicherten. Intern Praxis aktuell Abrechnungsberatungen in Cottbus und Frankfurt/Oder Sowohl in Cottbus als auch in Frankfurt/Oder bieten wir Ihnen am 7. Oktober 2015 individuelle Beratungen mit folgenden Inhalten an: • umfassende Erörterung Ihrer Honorarunterlagen und Ihrer Abrechnung • weitere Themen rund um die Abrechnungsberatung Ort: Anschrift: Cottbus Frankfurt/O. Thiemstraße 112 Berliner Straße 23a Datum: 7.10.2015 Uhrzeit: 10 bis 16 Uhr Wir bitten Sie in jedem Fall um eine vorherige Terminvereinbarung und Mitteilung Ihrer Beratungsthemen. Unsere Kontaktdaten: Telefon: 0331 982298 03,Telefax: 0331 2309 543, E‐Mail: [email protected] Impfausweise beim Grünen Kreuz Internationale Impfausweise können Arztpraxen nach wie vor beim Deutschen Grünen Kreuz (DGK) be‐ stellen. Darüber hat das DGK jetzt die KV Brandenburg informiert und rea‐ gierte damit auf anderslautende Infor‐ mationen. Wenn Sie also Nachschub an Impf‐ ausweisen brauchen, können Sie die‐ sen bestellen: Im Online‐Shop des DGK unter www.dgkshop.de, per E‐Mail [email protected], telefonisch 06421/293‐0 oder per Fax unter 06421/293‐170 oder ‐187. Die Kosten für den Bezug des inter‐ nationalen Impfausweises sind nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und damit dem Arzt durch den Patienten zu erstatten. AUSGABE 7 / 2015 | Seite 27 Intern KV RegioMed Offene Türen im KV RegioMed Zentrum Templin Am 27. Juni luden das Sana Kranken‐ haus Templin, das KV RegioMed Zen‐ trum Templin und die Psychiatrisch‐ psychotherapeutische Tagesklinik ge‐ meinsam zum jährlichen Sommerfest ein. Zahlreiche Besucher nutzten die Gelegenheit, um sich über die Ange‐ bote des lokalen Gesundheitsstand‐ ortes sowie weiterer regionaler Dienst‐ leister zu informieren. Das KV RegioMed Zentrum Templin öffnete seine Türen. Dr. Reinhold Schrambke, ärztlicher Leiter, und agneszwei‐Fachkraft Anke Bruschke erläuterten den neugierigen Gästen die altersmedizinischen und therapeu‐ tischen Versorgungsangebote des ambulanten Zentrums. Beispielsweise konnten diese verschiedene geria‐ Dr. Reinhold Schrambke (2.v.l.) und Anke Bruschke (3.v.l.) im Gespräch mit Besuchern. Fotos: Doreen Kamann trische Testverfahren ausprobieren und sich über ergo‐ und physiothera‐ peutische Behandlungsmethoden informieren. Ebenfalls gut besucht war der Vortrag von Dr. Schrambke über die Altersmedizin und die Besonderheiten des alten Patienten. Seite 28 | AUSGABE 7 / 2015 Intern KV COMM Schlüsselstudie für Remote Patient Management bei Herzinsuffizienz Investigatortreffen: KV COMM war dabei Am 19. Juni fand am Cam‐ pus Mitte der Berliner Charité das Arbeitstreffen der großen Telemedizinstudie TIM‐HF II Studie (Fontane‐Studie) statt. Dazu eingeladen waren die Studienärzte und ‐assistenten der teilnehmenden Prüfzentren sowie alle am Forschungsvor‐ haben beteiligten Study Nurses und sonstigen Stakeholder. Die KV COMM durften dabei natürlich nicht fehlen. Foto: Charité‐Universitätsmedizin Berlin Die mehr als 80 Gäste erhielten Infor‐ mationen zum aktuellen Forschungs‐ stand in der kardiovaskulären Teleme‐ dizin wie auch zum Rekrutierungsstand der klinischen Studie TIM‐HF II. Am Nachmittag luden verschiedene Work‐ shops als Forum zur Diskussion über die Themen Studienorganisation, Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 29 Intern KV COMM Herausforderungen bei der Studien‐ durchführung sowie Patientenrekru‐ tierung ein. Im Anschluss besichtigten die Teil‐ nehmer das Zentrum für kardiovasku‐ läre Telemedizin. Fazit: Wahrlich be‐ eindruckend! Neben der schieren Teil‐ nehmerzahl imponierte vor allem die geballte Expertise und ausgefeilte Arbeitsorganisation. Die KV COMM motiviert die nieder‐ gelassene Kardiologen und Hausärzte aus dem Land Brandenburg zur Teil‐ nahme an TIM‐HF II und begleitet sie bei der Studiendurchführung. Ansprechpartner: Felix Mühlensiepen Telefon: 0331/730 57 97 Felix.Muehlensiepen@kv‐comm.de TIM‐HF II? Telemedical Interventional Management in Heart Failure II (TIM‐HF II) ‐ Schlüsselstudie für Remote Patient Management bei Herzinsuffizienz! Leiter der klinischen Prüfung: Prof. Dr. Friedrich Köhler, Charité Berlin Teilnehmeranzahl: 1.500 Patienten aus strukturschwachen ländlichen Regionen (z. B. Branden‐ burg) und großstädtischen Regionen mit >500.000 Einwohnern (z. B. Berlin) Primäres Studienziel: Nachweis der Überlegenheit eines telemedizinischen Therapiemanagement‐ ansatzes bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz (HI) hinsichtlich unge‐ planter HI‐Hospitalisierung, Tod und Lebensqualität im Vergleich zu Standard‐ therapie. Sekundäre Studienziele: Nachweis der Gleichwertigkeit eines telemedizinischen Therapiemanage‐ mentansatzes bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und Komorbidi‐ täten im strukturschwachen ländlichen Raum und in der Metropolenregion. Primärer Endpunkt: Verlorene Tage aufgrund von kardiovaskulärer Hospitalisierung und Tod. Seite 30 | AUSGABE 7 / 2015 Intern Sicherstellung Niederlassungen im Mai/Juni 2015 Planungsbereich Mittelbereich Templin Dr. med. Helge Reichert, LL.M. FA für Allgemeinmedizin Dargersdorfer Str. 13 a 17268 Templin (Übernahme der Praxis von Dr. med. Heidrun Dehmel) Planungsbereich Landkreis Brandenburg an der Havel, St./Potsdam‐Mittelmark Dipl.‐Psych. Petra Großekemper Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Potsdamer Str. 14 A 14550 Groß Kreutz (Havel) Dipl.‐Psych. Anette Söllner Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Unter den Linden 1 A 14542 Werder (Havel) Planungsbereich Landkreis Dahme‐Spreewald Dipl.‐Psych. Yvonne August Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Schloßplatz 8 15711 Königs Wusterhausen (Übernahme der Praxis von Dipl.‐Psych. Ulrike Freiin von Saalfeld‐Urbasek) Dipl.‐Psych. Jens Lückert Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Kirchplatz 15 15711 Königs Wusterhausen Planungsbereich Landkreis Havelland Birgitta Ahlers FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Dallgower Str. 10‐14 14612 Falkensee Dr. med. Martina Lanzendörfer FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Fontaneallee 2 14612 Falkensee Peter Lanzendörfer FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Fontaneallee 2 14612 Falkensee Planungsbereich Landkreis Märkisch‐Oderland Dipl.‐Soz.Päd. (FH) Jana Lange Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐ therapeutin/Verhaltenstherapie Am Wall 33 15366 Neuenhagen b. Berlin AUSGABE 7 / 2015 | Seite 31 Intern Sicherstellung Dipl.‐Soz.Arb./Soz.Päd.K. Schüler Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐ therapeutin/Verhaltenstherapie Am Wall 33 15366 Neuenhagen b. Berlin Planungsbereich Landkreis Prignitz Dipl.‐Psych. Anja Quast Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Karl‐Marx‐Str. 3 19348 Perleberg Planungsbereich Raumordnungsregion Havelland‐ Fläming Dr. med. Peter Flach FA f. Innere Medizin/Kardiologie (Sonderbedarfszulassung, ausschließlich kardiologische Leistungen) Dammstr. 7 a 14641 Nauen Neuzulassungen und Ermächtigungen Neuzulassungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Prof. Dr. med. Khusru Asadullah Facharzt für Haut‐ und Geschlechts‐ krankheiten, in Potsdam ab 01.01.2016 Dipl.‐Psych. Nike Athanasopoulos Psychologische Psychotherapeutin, in Schöneiche ab 19.05.2015 Johannes Backer Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt, in Hoppegarten ab 01.01.2016 Seite 32 | AUSGABE 7 / 2015 Dr. med. Klaus Baumann Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐ psychiatrie und –psychotherapie, in Potsdam ab 01.07.2015 Dr. med. Eyke‐Hartwig Bayer Facharzt für Innere Medizin, in Cottbus ab 01.01.2016 Kornelia Bunzel Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐ therapeutin, in Rathenow ab 19.05.2015 Lüder Fritz Facharzt für Innere Medizin/SP Häma‐ tologie und Internistische Onkologie, in Brandenburg an der Havel ab 01.07.2015 Intern Sicherstellung Kathrin Gantzer Fachärztin für Innere Medizin/Hausärztin und Fachärztin für Innere Medizin u. Rheumatologie, in Cottbus ab 01.01.2016 Dipl.‐Psych. Kirsten Grastorf Psychologische Psychotherapeutin, in Schöneiche ab 19.05.2015 Dipl.‐Psych. Dörtje Krispin Psychologische Psychotherapeutin, in Eberswalde ab 19.05.2015 Dr. med. Martina Lanzendörfer Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, in Falkensee ab 19.05.2015 Peter Lanzendörfer Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, in Falkensee ab 19.05.2015 Dr. med. Matthias Lößner Facharzt für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie, in Cottbus ab 05.01.2016 Dipl.‐Psych. Jens Hendrik Maier Psychologischer Psychotherapeut, in Friesack ab 19.05.2015 Dr. med. Silke Luplow Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Finsterwalde ab 01.07.2015 Dipl.‐Päd. Sina Pietsch Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐ therapeutin, in Eberswalde ab 19.05.2015 Dorothea Pinkernell Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Potsdam ab 01.01.2016 Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 33 Intern Sicherstellung Dr. med. Martin Ruf Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐ psychiatrie und –psychotherapie, in Bernau ab 01.01.2016 Dipl.‐Psych. Martje Schwettmann Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐ psychiatrie und –psychotherapie, in Bernau ab 01.01.2016 Dr. Juri Sloboda Facharzt für Psychiatrie und Psy‐ chotherapie, in Luckenwalde ab 01.07.2015 Burkhard Staske Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohren‐ heilkunde, in Cottbus ab 01.09.2015 Alexander Studier Facharzt für Allgemeinmedizin, in Falkenberg/Elster ab 01.02.2016 Nancy Vuia Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Cottbus ab 01.07.2015 Mike Wilde Facharzt für Chirurgie, in Luckau ab 01.07.2015 Dipl.‐Psych. Ilona Wolf Psychologische Psychotherapeutin, in Tauche/OT Lindenberg ab 19.05.2015 Medizinische Versorgungszentren gem. § 95 Abs. 1 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. MVZ Bad Belzig, in Bad Belzig Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Gunnar Merz Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Kirchplatz 8, 14823 Niemegk ab 01.06.2015 MVZ Bernau GbR Zentrum für ambulantes Operieren, in Bernau Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Bettina Wagner Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Lehnin ab 01.07.2016 Dr. med. Kathrin Pohlmann Fachärztin für HNO‐Heilkunde ab 01.06.2015 Achim Wagner Facharzt für Allgemeinmedizin, in Lehnin, ab 01.07.2016 MVZ der Asklepios Klinik Birken‐ werder, in Birkenwerder Genehmigung zur Anstellung von: Seite 34 | AUSGABE 7 / 2015 Intern Sicherstellung Christoph Wendelmuth Facharzt für Anästhesiologie ab 01.07.2015 MVZ Medizinisches Zentrum Kleinmachnow, in Kleinmachnow Genehmigung zur Anstellung von: MVZ Am Hauptbahnhof 2, in Brandenburg an der Havel Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Ina Martini Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin ab 01.07.2015 Kathrin Meiburg Fachärztin für Allgemeinmedizin für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Lehniner Str. 11 b, 14778 Golzow vom 01.07.2015 bis 30.09.2015 Dimitrios Sporidis Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Lehniner Str. 11 b, 14778 Golzow ab 01.07.2015 MVZ Am Klinikum Barnim, in Eberswalde Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.‐Med. Rosemarie Schwelle Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, ab 01.07.2015 MVZ der Gesundheitszentrum Eisenhüttenstadt GmbH, in Eisenhüttenstadt Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.‐Med. Morton Kyomo Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Dr.‐Ayrer‐Str. 1‐4, 03172 Guben ab 01.07.2015 OGD MVZ Neuruppin, in Neuruppin Genehmigung zur Anstellung von: Prof. asoc. inv. Dr. med. Hartmut Köppen Facharzt für Innere Medizin für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Wichmannstr. 18, 16816 Neuruppin ab 01.07.2015 OGD MVZ Neuruppin II, in Neuruppin Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Thomas Föller Facharzt für Allgemeinmedizin ab 01.07.2015 Dr. med. Rainer Grieg Facharzt für Radiologie ab 01.07.2015 MVZ Potsdam im Oberlinhaus gGmbH, in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Ulf Muzzulini Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ab 01.07.2015 AUSGABE 7 / 2015 | Seite 35 Intern Sicherstellung MVZ Prenzlau GmbH, in Prenzlau Genehmigung zur Anstellung von: Adelheid Blumenschein Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: Rudolf‐Breitscheid‐Str. 27, 16278 Angermünde, ab 01.05.2015 MVZ Teltow GbR, in Teltow Genehmigung zur Anstellung von: Kristin Schäfer Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.07.2015 MVZ Trebbin, in Trebbin Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Martin Marquardt Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt ab 01.07.2015 MVZ des Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg, in Wandlitz/OT Klosterfelde Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.‐Med. Christiane Baumann Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.06.2015 Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Seite 36 | AUSGABE 7 / 2015 Medizinisches Zentrum Am Haupt‐ bahnhof, in Brandenburg an der Havel Genehmigung zur Anstellung von: Sibel Akin‐Lattner Fachärztin für HNO‐Heilkunde ab 01.07.2015 Betriebsarztsanitätsstelle Carl‐Thiem‐Klinikum, in Cottbus Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Eike Kirbach Fachärztin für Strahlentherapie ab 01.10.2015 Dipl.‐Med. Hans‐Georg Ruppert Facharzt für Strahlentherapie ab 01.10.2015 Dr. med. Heidrun Ständike Fachärztin für Strahlentherapie ab 01.10.2015 Dr. med. Gunter Ziegenhardt Facharzt für Strahlentherapie ab 01.10.2015 Medizinisches Dienstleistungszentrum Havelland GmbH, Betriebsteil Nauen Genehmigung zur Anstellung von: Frank Ebert Facharzt für Allgemeinmedizin ab 18.06.2015 Poliklinik im Krankenhaus Hennigs‐ dorf, in Hennigsdorf Genehmigung zur Anstellung von: Intern Sicherstellung Uwe Binz Facharzt für Urologie ab 01.07.2015 Med. Einrichtungsgesellschaft Fürsten‐ walde/Spree mbH, in Fürstenwalde Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Gerrit Kirchner Facharzt für Nervenheilkunde in der Außenstelle: Eisenbahnstr. 140, 15517 Fürstenwalde ab 01.07.2015 Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH, in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Huberta Engelhardt Fachärztin für Neurologie ab 01.06.2015 Dr. med. Patricia Hirsch Fachärztin für Diagnostische Radiologie beschränkt auf die Erfüllung des Ver‐ sorgungsauftrages Mammographie‐ Screening ab 01.07.2015 Dr. med. Christiane Pietrkiewicz Fachärztin für Diagnostische Radiologie ab 01.07.2015 MVZ II am St. Josefs‐Krankenhaus Potsdam, in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Harriet Harder Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin ab 01.07.2015 Ermächtigungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Dr. med. Petros Anagnostou Facharzt für Neurologie, Brandenburg Klinik Bernau‐Waldfrieden; Wachkoma‐ zentrum "Regine Hildebrand‐ Haus", in Bernau‐ Waldsiedlung ermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Zulas‐ sungsverordnung für Vertragsärzte für den Tätigkeitsort: Wachkomazen‐ trum „Regine Hildebrandt‐Haus“ in 16321 Bernau‐Waldsiedlung, Kurallee 45 auf Originalschein, auf dem Gebiet der Neurologie zur Betreuung der Patien‐ ten im Wachkomazentrum (Phase F) in der Brandenburg Klinik Bernau. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Vertragsärzte aller Fachgruppen wird stattgegeben. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 31.03.2017 Dr. med. Aeilke Brenner Fachärztin für Neurochirurgie, Klinikum Barnim GmbH/Werner Forß‐ mann Krankenhaus, in Eberswalde ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelasse‐ nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐ nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Nachsorge von Patienten mit Erkrankungen des Hydrocephalus und mit Hirntumoren AUSGABE 7 / 2015 | Seite 37 Intern Sicherstellung zur Betreuung von Patienten mit Baclofen‐Pumpen. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie wird zuge‐ stimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 PD Dr. med. Christian Butter Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio‐ logie, Immanuel Klinik Bernau, Herzzentrum Brandenburg/Bernau, in Bernau ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelasse‐ nen Fachärzten für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie sowie fach‐ ärztlich tätigen Internisten, die selbst Funktionsanalysen nach GNR 13552 durchführen sowie von eben solchen in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschritt‐ machers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Conradin Büsch Fachärztin für Orthopädie und Unfall‐ chirurgie, Asklepios Klinikum Ucker‐ mark GmbH, in Schwedt/Oder Erweiterung der bestehenden Ermächtigung um die Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen für die Zeit vom 30.04.2015 bis 31.03.2016 Seite 38 | AUSGABE 7 / 2015 Dr. med. Thomas Freytag Facharzt für Innere Medizin, Naemi‐Wilke‐Stift Guben, in Guben ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die echokardiographische und angio‐ logische Diagnostik, auf dem Gebiet der Gastroenterologie, auf dem Ge‐ biet der präventiven Koloskopie, auf dem Gebiet der internistischen Radio‐ logie. Einer Möglichkeit zur Über‐ weisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikro‐ biologie und Pathologie wird zuge‐ stimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Stefan Hannisch Facharzt für Orthopädie und Unfall‐ chirurgie, Oberlinklinik gGmbH, in Potsdam ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Ver‐ tragsärzte auf Überweisung von zuge‐ lassenen Orthopäden, Fachärzten für Kinder‐ und Jugendmedizin und von Praktischen Ärzten, die über die Fach‐ arztanerkennung für Kinder‐ und Jugendmedizin verfügen, ohne als solche zur vertragsärztlichen Tätig‐ keit zugelassen zu sein, sowie ent‐ sprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs.1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Sonographie der Säuglingshüfte. Eine Möglichkeit Intern Sicherstellung zur Überweisung an andere Vertrags‐ ärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. André Hasenbein Facharzt für Innere Medizin/SP Angio‐ logie/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie Oberhavel Kliniken GmbH/ Klinik Hennigsdorf, in Hennigsdorf ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der angiologischen Diagnostik. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dipl.‐Med. Wilm Hecker Facharzt für Orthopädie, Carl‐Thiem‐ Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Orthopädie sowie entsprechenden Ärzten in zugelasse‐ nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Problemfälle auf dem Gebiet der Kinderorthopädie. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Nils Heinze Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐ kunde, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) Genehmigung, im Rahmen der gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverord‐ nung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung übergangsweise wei‐ terzuarbeiten. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.09.2015 Dr. med. Thilo Hennecke Facharzt für Orthopädie, Naemi‐Wilke‐Stift Guben, in Guben ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Chirurgie und Fachärzten für Orthopädie bzw. Fach‐ ärzten für Orthopädie und Unfallchi‐ rurgie sowie entsprechenden Fach‐ ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eine Konsiliarsprechstunde bei orthopädischen Problemfällen. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Radio‐ logen, Nuklearmediziner, Labor‐ mediziner und Mikrobiologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Andreas Hering Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Klinikum Barnim, Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde AUSGABE 7 / 2015 | Seite 39 Intern Sicherstellung ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen fachärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin sowie entspre‐ chenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V im Rahmen einer Spezialsprechstunde zur Diagnostik und Therapie komplexer Verläufe chronisch entzündlicher Darmerkrank‐ ungen, chronischer Lebererkrankung‐ en und Leberzirrhose, auf Überwei‐ sung von zugelassenen fachärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin sowie entsprechenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von dem Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. Eberswalde im Rahmen einer gastroenterologi‐ schen Spezialsprechstunde zur ambu‐ lanten endoskopischen Diagnostik für folgende Krankheitsbilder: Reflux‐ ösophagitis Stadium IV, Ösophagus‐ varizen ab Stadium 2 oder mit Kom‐ plikationen, Operierter Magen mit Komplikationen, wie erheblichen Speicher‐ und Entleerungsstörungen, rezidivierende Blutungen/Ulcera‐ Ösophageale/gastrointestinale/ duodenale Tumoren mit kompliziertem Verlauf (Chemotherapie, Radiatio, aus‐ gedehnte Resektionen, Stenteinlage, Stenosen, Rezidive, Blutungen o. ä.), zur endoskopischen Therapie für endos‐ kopische Untersuchungen im Zusam‐ menhang mit Interventionen wie Fremdkörperentfernung, Stentein‐ lage, Ballondilatation, Blutstillung, Seite 40 | AUSGABE 7 / 2015 Sklerosierung, Polypektomie auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der präventiven Koloskopie. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Labormediziner und Pathologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Stephan Hiller Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio‐ logie, Städtisches Klinikum Branden‐ burg GmbH, in Brandenburg an der Havel ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen fachärztlich tätigen Internisten sowie fachärztlich tätigen Internisten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für besondere diagnostische Leistungen auf dem Gebiet der Kardiologie, Rechtsherzkatheter unter Belastung, Kreislauffunktionsprüfung nach stan‐ dardisierten Methoden, einschließlich Dokumentation mittels Kipptisch, zur Durchführung der transösophagealen Echokardiographie auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Innere Medizin/SP Kar‐ diologie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines implan‐ tierten Kardioverters bzw. Defibrilla‐ tors, einschließlich der telemedizini‐ Intern Sicherstellung schen Nachsorge. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertrags‐ ärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.06.2015 bis 31.03.2016 Dr. med. Frank Hoffmann Facharzt für Chirurgie/SP Unfall‐ chirurgie, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Chirurgie und Fachärzten für Orthopädie sowie entsprechenden Fachärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Problem‐ fälle auf dem Gebiet der Chirurgie. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen und Nuklearmediziner wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 41 Intern Sicherstellung Dr. med. Jürgen Kanzok Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐ kunde, Klinikum Barnim, Werner Forß‐ mann Krankenhaus, in Eberswalde ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Hals‐Nasen‐ Ohrenheilkunde sowie Fachärzten für Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur einmaligen Untersuchung im Rahmen eines Kon‐ siliarauftrages sofern es sich nicht um eine vor‐ oder nachstationäre Betreu‐ ung handelt. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Thomas Kaschewsky Facharzt für Chirurgie, Ev. Kranken‐ haus Ludwigsfelde‐Teltow gGmbH, in Ludwigsfelde ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Chirurgie und Fachärzten für Orthopädie sowie entsprechenden Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Behand‐ lung von chirurgischen und unfall‐ chirurgischen Problemfällen. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen, Neurochirurgen und Neurologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Seite 42 | AUSGABE 7 / 2015 Dr. med. Rainer Koll Facharzt für Chirurgie/SP Visceral‐ chirurgie, Asklepios Klinikum Ucker‐ mark GmbH, in Schwedt ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Chirurgie, gastro‐ enterologisch tätigen Internisten sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und von am Asklepios Klinikum Uckermark ermächtigten Ärzten der vorgenannten Fachrichtungen zur Beratung und Be‐ handlung von Patienten mit onkolo‐ gischen Krankheitsbildern und von Patienten vor und nach laparos‐ kopisch chirurgischen Eingriffen (Fundoplicatio, Sigmaresektion) zu Fragen der Therapie, zur Indikations‐ stellung, Beratung und Nachbetreu‐ ung von Patienten mit morbider Adi‐ positas hinsichtlich bariatrisch‐chirur‐ gischer Eingriffe zusätzlich auch auf Überweisung von Dr. med. Barbara Schulz, FÄ für Allgemeinmedizin. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Gastroenterologen, Onkologen, Urologen, Gynäkologen, Neurologen, Orthopäden und Radiologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Wolfgang Köhler Facharzt für Chirurgie/SP Unfall‐ chirurgie, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Intern Sicherstellung Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Chirurgie und Ortopädie bzw. Fachärzten für Ortho‐ pädie und Unfallchirurgie sowie ent‐ sprechenden Fachärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Ver‐ sorgung und Nachsorge der unfallver‐ letzten oder erkrankten oberen Extre‐ mitäten, einschließlich Verbrennungs‐ geschädigter. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Neurologen und Schmerztherapeuten wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Jens Königer Facharzt für Innere Medizin/SP Gastro‐ enterologie, Ev. Krankenhaus Luther‐ stift gGmbH Frankfurt (Oder)/ Seelow, in Seelow ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge‐ biet der Gastroenterologie und auf dem Gebiet der präventiven Koloskopie. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Labormediziner, Mikrobiologen und Pathologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Rainer Kube Facharzt für Chirurgie/SP Visceral‐ chirurgie, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Chirurgie und Fachärzten für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Gastro‐ enterologie und der Schwerpunktbe‐ zeichnung Hämatologie und Inter‐ nistische Onkologie sowie entspre‐ chenden Fachärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Beratung und Nachsorge von Tumorpatienten im Rahmen des OSP Cottbus, zur Bera‐ tung und Nachsorge von Patienten mit visceralchirurgisch zu behandeln‐ den abdominalen und retroperito‐ nealen Erkrankungen, zur Indikations‐ stellung, Beratung und Nachbetreu‐ ung von Patienten mit morbider Adi‐ positas hinsichtlich bariatrisch‐chirur‐ gischer Eingriffe. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Mario Kuhnert Facharzt für Chirurgie/SP Gefäßchirur‐ gie, Asklepios Klinik Birkenwerder, in Birkenwerder ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Angiologie, auf Überweisung von zugelassenen Chirurgen und Derma‐ tologen sowie Chirurgen und Derma‐ AUSGABE 7 / 2015 | Seite 43 Intern Sicherstellung tologen in zugelassenen Einrichtun‐ gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Phlebologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radio‐ logie und Fachärzte für Laboratori‐ umsmedizin wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Beda Krieter Facharzt für Transfusionsmedizin, hospital Laborverbund Brandenburg Berlin GmbH, Laborpraxis Schwedt ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Zulas‐ sungsverordnung für Vertragsärzte i. V. m. § 5 BMV‐Ä ausschließlich auf Überweisung der Mitglieder der Laborgemeinschaft Schwedt für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dipl.‐Med. Lutz Krüger Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, KMG Klinikum Mitte GmbH/Klinikum Kyritz ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Strahlentherapie und Radiologie wird von Amts wegen zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Seite 44 | AUSGABE 7 / 2015 Dr. med. Ines Liebold Fachärztin für Innere Medizin/SP Infektiologie, Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdam ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für das Gebiet der Tropen‐ und Infektionserkran‐ kungen, insbesondere der Behand‐ lung von Meningitis, Lyme‐Borreliose auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen Internisten sowie fachärztlich tätigen Internisten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Mit‐ und Weiterbehandlung von komplizierten Hepatitiden bei Pa‐ tienten mit HIV auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen Gastroenterolo‐ gen sowie fachärztlich tätigen Gastro‐ enterologen in zugelassenen Einrich‐ tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Mit‐ und Weiterbehandlung von komplizierten Hepatitiden und infek‐ tiöser Gastroenteritits Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radi‐ ologie, Strahlentherapie, Labormedi‐ zin, Mikrobiologie, Rheumatologie, HNO‐Heilkunde, Urologie, Kardiologie und Chirurgie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Intern Sicherstellung Susanne Mährlein‐Bischoff Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie/ausschließlich hausärztlich tätig, Brandenburg Klinik Bernau‐ Waldfrieden; Wachkomazentrum "Regine Hildebrand‐ Haus", in Bernau‐ Waldsiedlung ermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Zulas‐ sungsverordnung für Vertragsärzte auf Originalschein auf dem Gebiet der hausärztlichen Versorgung zur Betreuung der Patienten im Wach‐ komazentrum (Phase F) in der Branden‐ burg‐Klinik Bernau. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Vertragsärzte aller Fachgruppe wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Annemarie Nippraschk Fachärztin für Anästhesiologie, Rup‐ piner Kliniken GmbH, in Neuruppin ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Mund‐Kiefer‐ Gesichtschirurgie und Fachärzten für Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgie in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von an der Ruppiner Kliniken GmbH ermächtigten Fachärzten für Mund‐ Kiefer‐Gesichtschirurgie für Anästhe‐ sieleistungen aus dem Kapitel 31.5.3. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 45 Intern Sicherstellung Dr. med. Wenke Pomaska Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Dahme‐Spree‐ wald GmbH/Spreewaldklinik Lübben, in Lübben ermächtigt 1. auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V 1.1 für die Planung der Geburtsleitung gemäß § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2 BMV‐Ä/EK in Verbindung mit den Mut‐ terschaftsrichtlinien gemäß Teil B Nr. 6 1.2 gemäß § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte‐ZV zur externen kardiotokographischen Untersuchung (CTG) 2. auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärzten für Uro‐ logie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V gemäß § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte‐ZV zur Durch‐ führung von urodynamischen Unter‐ suchungen. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin wird für den Pkt. 2 der Ermächtigung von Amts wegen zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Horst Richter Facharzt für Innere Medizin/ SP Gastroenterologie, Oder‐Spree Krankenhaus GmbH, in Beeskow ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ Seite 46 | AUSGABE 7 / 2015 ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen gastroenterologisch tätigen Ärzten sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie gastroentero‐ logischer Erkrankungen, auf Über‐ weisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrich‐ tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für das Gebiet der Tropen‐ und Infektionserkrankungen. Einer Möglichkeit zur Überweisung aus‐ schließlich an Fachärzte für Laborato‐ riumsmedizin, Pathologie und Radio‐ logie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Ralf Schade Facharzt für Orthopädie/SP Rheuma‐ tologie, KMG Klinikum Mitte GmbH/ Klinikum Kyritz ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Fachärzten für Innere Medizin/ Rheumatologie und Fachärzten für Orthopädie sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von dem am Klinikum Kyritz ermächtigten Rheumatologen Herrn Weigelt für orthopädisch‐rheumatolo‐ gische Krankheitsbilder, insbesondere bei in diesem Zusammenhang not‐ wendigen Rekonstruktionen auf Überweisungen von zugelassenen Fachärzten für Orthopädie sowie Fachärzten für Orthopädie in zugelas‐ Intern Sicherstellung senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Behand‐ lung bei orthopädischen Problem‐ fällen auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Kinder‐ und Jugend‐ medizin, Fachärzten für Orthopädie und Praktischen Ärzten, die die Fach‐ arztbezeichnung Kinder‐ und Jugend‐ medizin erworben haben, sowie ent‐ sprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Kontrollunter‐ suchung, wenn die sonographische Screening‐Untersuchung der Säuglingshüfte einen Befund ergab, für eine Konsultationssprechstunde für Problemfälle auf dem Gebiet der Kinderorthopädie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Neurologie, Radiologie und Nuklearmedizin wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Mike Schimmer Facharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐ kunde, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) Genehmigung, im Rahmen der gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverord‐ nung für Vertragsärzte bestehenden Ermächtigung übergangsweise weiterzuarbeiten. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.09.2015 Prof. Dr. med. Dr. phil. Kurt Schmailzl Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio‐ logie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin Erweiterung der bestehenden Er‐ mächtigung um die Möglichkeit zur Überweisung an Laborärzte für die Zeit vom 30.04.2015 bis 30.09.2015 Dr. med. Markus Schmitt Facharzt für Kinder‐ und Jugendmedi‐ zin, Ev. Krankenhaus Ludwigsfelde‐ Teltow gGmbH, in Ludwigsfelde ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Sono‐ graphie des kindlichen Schädels, auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Kinder‐ und Jugend‐ medizin und Praktischen Ärzten, die die Facharztbezeichnung Kinder‐ u. Jugendmedizin erworben haben, sowie entsprechenden Ärzten in zu‐ gelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Mit‐ behandlung von gastroenterologi‐ schen Problemfällen im Kindesalter, für nachfolgend aufgeführte ausge‐ wählte Untersuchungen: für die Sono‐ graphie der kindlichen Nieren bis zum 6. Lebensjahr, ‐Bestimmung(en) des Säurebasenhaushalts. Einer Möglich‐ keit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedi‐ zin, Pathologie und Mikrobiologie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 AUSGABE 7 / 2015 | Seite 47 Intern Sicherstellung Dipl.‐Med. Yvonne Schröder Fachärztin für Anästhesiologie, DRK‐Krankenhaus Luckenwalde, in Luckenwalde ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Einer Möglich‐ keit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie und Strahlentherapie wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Jürgen Schwarick Facharzt für Kinder‐ und Jugendmedi‐ zin, Elbe‐Elster Klinikum GmbH, Kreiskrankenhaus Herzberg Erweiterung der bestehenden Ermächtigung um die Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen, Nuklear‐ mediziner und Laborärzte für die Zeit vom 30.04.2015 bis 30.06.2016 Arne Teschner Facharzt für Innere Medizin/Gastroen‐ terologie, KMG Klinikum Mitte GmbH/ Klinik Wittstock, in Wittstock ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Problem‐ fälle mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen und Tumoren im gastrointestinalen Bereich, für Punk‐ Seite 48 | AUSGABE 7 / 2015 tionen, für Röntgenleistungen, für Leistungen der adjuvanten bzw. palliativen Chemotherapie auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen Internisten und fachärztlich tätigen Internisten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die ambulante Bronchoskopie. Einer Mög‐ lichkeit zur Überweisung an Hämato‐ logen und Onkologen sowie Gastroen‐ terologen wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 PD Dr. med. Dr. med. dent. Meikel Vesper Facharzt für Mund‐Kiefer‐Gesichts‐ chirurgie, Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Zulas‐ sungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Chirurgen und Mund‐Kiefer‐Gesichts‐ chirurgen sowie Chirurgen und Mund‐ Kiefer‐Gesichtschirurgen in zugelas‐ senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Behand‐ lung von Problemfällen. Eine Mög‐ lichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Dr. med. Ralf Waßmuth Facharzt für Innere Medizin/SP Kardio‐ logie, Oberhavel Kliniken GmbH, Klinik Hennigsdorf ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Ver‐ Intern Sicherstellung tragsärzte auf Überweisung von zugelassenen fachärztlich tätigen Internisten sowie fachärztlich tätigen Internisten in zugelassenen Einrich‐ tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der transösophagealen Echokardiogra‐ phie. Eine Möglichkeit zur Über‐ weisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.05.2015 bis 31.03.2016 apl. Prof. Dr. med. Thomas Weinke Facharzt für Innere Medizin/SP Gas‐ troenterologie, Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdam ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Tollwutberatung und –impfung. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Robert Wlodarczyk Praktischer Arzt, in Lauchhammer/ OT Grünheide ermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐ sungsverordnung für Vertragsärzte zur Teilnahme an der vertragsärzt‐ lichen Versorgung für den hausärzt‐ lichen Versorgungsbereich. Einer Mög‐ lichkeit zur Überweisung an Vertrags‐ ärzte aller Fachgruppen wird zuge‐ stimmt. Für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2017 Institutsermächtigung Tollwutberatungs‐ und Impfstelle der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdam ermächtigt nach § 31 Absatz 1 a Zulas‐ sungsverordnung für Vertragsärzte auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Tollwutberatung und –impfung. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2018 Ermächtigung für eine vertrags‐ ärztliche Tätigkeit an einem weite‐ ren Ort gem. § 24 Abs. 3 und 4 Ärzte‐ZV und Anstellung (Sonderbedarf) Der Augen‐MVZ Lausitz GmbH in 02977 Hoyerswerda, Liselotte‐Herr‐ mann‐Str. 28 a, wird eine Ermächti‐ gung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gem. § 24 Abs. 3 und 4 Ärzte‐ZV für eine Zweigpraxis in 03048 Cottbus, Leipziger Str. 45, mit Wirkung vom 01.07.2015 erteilt. Genehmigung zur Anstellung von: Kamila Vlachos Fachärztin für Augenheilkunde für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis: 03048 Cottbus, Leipziger Str. 45 ab 01.07.2015 AUSGABE 7 / 2015 | Seite 49 Intern Sicherstellung Änderung Zulassung (Gebietsbezeichnung) André Grosse Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, in Potsdam ab 01.05.2015 Praxisverlegungen Dipl.‐Med. Thomas Badow Facharzt für Nervenheilkunde neue Adresse: Berliner Str. 3, 16321 Bernau ab 29.04.2015 Dipl.‐Soz. Arb./Soz. Päd. (FH) Uwe Dasbach‐Beggerow Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐ therapeut neue Adresse: Wilhelmstr. 40, 16225 Eberswalde ab 19.05.2015 Dr. med. Sylvia Güther‐Schmidt Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ medizin neue Adresse: Gartenstr. 2, 03130 Spremberg ab 17.06.2015 Dr. med. Bernd Huppertz Facharzt für Nervenheilkunde neue Adresse: Elsterstr. 1 a, 04910 Elsterwerda ab 12.06.2015 Dipl.‐Psych. Ilona Koch‐Bojkinski Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Am Marktplatz 5, 15537 Grünheide (Mark) ab 19.05.2015 Seite 50 | AUSGABE 7 / 2015 Dr. med. Frank Freitag Facharzt für Neurologie neue Adresse: Otto‐Braun‐Platz 1, 14467 Potsdam ab 01.09.2015 Dr. med. Grit Lammert‐Hünger Fachärztin für Innere Medizin/ SP Pneumologie neue Adresse: Hauptstr. 38/40, 16547 Birkenwerder ab 01.07.2015 Dr. med. Volker Kunzmann Facharzt für Neurologie neue Adresse: Otto‐Braun‐Platz 1, 14467 Potsdam ab 01.09.2015 Dipl.‐Psych. Jens Lückert Psychologischer Psychotherapeut neue Adresse: Kirchplatz 15, 15711 Königs Wusterhausen ab 19.05.2015 Dr. med. Siegrun Mebus Fachärztin für Kinder‐ und Jugendmedizin/SP Kinder‐Kardiologie neue Adresse: Lotharstr. 15, 15732 Eichwalde ab 01.07.2015 Sandra Rose Fachärztin für Allgemeinmedizin neue Adresse: Junckerstr. 10 a, 16816 Neuruppin ab 01.05.2015 Intern Sicherstellung Dr. med. Simone Rypl Fachärztin für Urologie neue Adresse: Unter den Linden 1, 14542 Werder an der Havel ab 01.06.2015 MVZ Amb. Zentrum für Neurologie und Psychiatrie, in Bernau neue Adresse: Berliner Str. 3, 16321 Bernau ab 01.07.2015 Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 51 Intern Sicherstellung Bekanntmachung: Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungs‐ möglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen. Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten. Zulassungsförderungen In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐ stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Hausärzte: Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Witt‐ stock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐ werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, Templin Landkreis Spree‐Neiße Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee Kinderheilkunde: Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin Dermatologie: Stadt Templin Seite 52 | AUSGABE 7 / 2015 Intern Sicherstellung Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis 10.9.2015 laufende Bewerbungs‐ Fachrichtung kennziffer Planungsbereich 61/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 01.04.2017 62/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Lübben 01.10.2015 63/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Cottbus 02.01.2016 64/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Cottbus 01.10.2015 65/2015 Frauenheilkunde Märkisch‐Oderland 01.01.2017 Cottbus 01.01.2016 Potsdam 01.10.2015 66/2015 67/2015 Frauenheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Frauenheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) gewünschter Übergabetermin 68/2015 Kinder‐ und Jugendmedizin Brandenburg/Potsdam‐ Mittelmark 01.01.2016 69/2015 Psychologischer Psychotherapeut Havelland 01.01.2016 Cottbus 01.10.2015 70/2015 Psychologischer Psychotherapeut (1/2 Versorgungsauftrag) AUSGABE 7 / 2015 | Seite 53 Intern Sicherstellung Bewerbungsfrist bis 10.8.2015 laufende Bewerbungs‐ Fachrichtung kennziffer Planungsbereich 55/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 02.01.2016 56/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Cottbus 01.04.2016 57/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Lübben 01.10.2015 58/2015 Kinder‐ u. Jugendmedizin Märkisch‐Oderland 01.04.2016 Dahme‐Spreewald 01.01.2016 Barnim 01.01.2016 59/2015 60/2015 Orthopädie (1/2 Versorgungsauftrag) Augenheilkunde • Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahme‐ zeitpunkt enthalten. gewünschter Übergabetermin • Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automa‐ tisch als Bewerber für die ausge‐ schriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen. Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323 Seite 54 | AUSGABE 7 / 2015 Weitere Informationen unter www.kvbb.de Intern Praxisbörse Praxisbörse Praxisabgabe • Große hausärztliche Praxis im Mit‐ telbereich Luckenwalde sucht ab so‐ fort Nachfolger/In. Zum Praxisangebot gehören neben der hausärztlichen Grundversorgung auch Naturheilverfahren und Homöopathie. Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf 130 qm zur Miete, Weitermietung möglich; behindertengerecht, Park‐ plätze vorhanden, Physiotherapie und Ergotherapie in unmittelbarer Nähe zur Praxis Kontakt: 0172/835 90 87 • Große hausärztliche Praxis in Frankfurt/Oder sucht bis spätestens 2019 Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 7 Räume auf 12o qm zur Miete, Weitermietung möglich; Sonografie, LUFU, LZE, LZRR, Bioreso‐ nanz Kontakt: 0160796650311 dr.w.horn@t‐online.de • Nachfolger/In für Frauenarztpraxis in Märkisch‐Oderland ab 3. Quartal 2016 gesucht. Die Praxis befindet sich im Stadtzen‐ trum, ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden, zur S‐Bahn 2 Minuten Fußweg, Praxis/Ausstattung: 126 qm zur Miete, Weitermietung möglich; Sonographie, Kolposkop, CTG. Kontakt: gyn.med@t‐online.de Praxissuche • Facharzt für Innere Medizin sucht im Land Brandenburg ab 2015 eine fachinternistische Praxis zur Über‐ nahme (Einzelpraxis oder Berufsaus‐ übungsgemeinschaft). Kontakt: 0178/5436160 [email protected] • Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie sucht ab sofort eine fach‐ internistische Praxis zur Übernahme (Einzelpraxis oder Berufsausübungs‐ gemeinschaft). Bevorzugte: Region: Raum Potsdam. Chiffre: PG/21/2015 • Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie sucht im Havelland eine fachinternistische Praxis zur Über‐ nahme (Einzelpraxis oder Berufs‐ ausübungsgemeinschaft). Vorherige Anstellung zum Praxisein‐ stieg denkbar. Chiffre: PG/22/2015 AUSGABE 7 / 2015 | Seite 55 Intern Praxisbörse • Facharzt für Urologie sucht Praxis zur Übernahme (Einzelpraxis). Bevorzugte Region: Barnim, Märkisch‐ Oderland, Dahme‐Spreewald, Teltow‐ Fläming, Brandenburg(Stadt)/Pots‐ dam‐Mittelmark, Potsdam, Havelland, Oberhavel Chiffre: PG/23/2015 • Facharzt für Chirurgie sucht eine Praxis zur Übernahme (Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft). Vorherige Anstellung zum Praxisein‐ stieg denkbar. Bevorzugte Region: Barnim, Frank‐ furt/Oder‐Spree, Märkisch‐Oderland Kontakt: 0174/4614255 • FA für Dermatologie sucht bald‐ möglichst KV Sitz in Potsdam. Kontakt: [email protected] Anstellungs‐ und Kooperations‐ angebote und –gesuche • Allgemeinmedizinische Praxis in Falkensee bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit. Anstellungs‐ umfang verhandelbar. Kontakt: 0172/3502005 www.praxis‐dr‐stuesser.de • Gynäkologische Praxis in Oranien‐ burg (Oberhavel) bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit für einen Facharzt/In für Gynäkologie und Geburtshilfe (Teilzeit, Anstellungsum‐ fang verhandelbar). Kontakt: 03301/702129 [email protected] • Urologische Praxis in Oberspree‐ wald‐Lausitz bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit für einen Facharzt/In für Urologie (Teilzeit, An‐ stellungsumfang verhandelbar). Kenntnisse auf dem Gebiet der medi‐ kamentösen Tumortherapie erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Kontakt: [email protected] • Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie sucht im Havelland eine Anstellungsmöglichkeit. Spätere Übernahme der Praxis denkbar. Chiffre: AnKo/08/2015 Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected] Friedrich‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam Seite 56 | AUSGABE 7 / 2015 Intern Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 57 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte und Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 02.09.2015 14.00 – 20.00 05.09.2015 09.00 – 17.00 Cottbus Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI) Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin 02.09.2015 15.00 – 17.30 Potsdam Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemacht Daniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG 35 Euro 05.09.2015 09.00 – 16.00 Potsdam Der Praxismanager – ein Leitfaden für Führungskräfte in der Arztpraxis Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung 95 Euro 16.09.2015 13.00 – 19.00 19.09.2015 09.00 – 17.00 Potsdam Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI) Dr. med. Kristina Pralle , FÄ f. Innere Medizin 18.09.2015 14.00 – 19.00 Potsdam Fehler‐, Risiko‐ und Beschwerde‐ management Dipl.‐Betriebswirt Andreas Schaupp, Qualitätsmanager im Gesundheitswesen Fortbildungspunkte 5 85 Euro 19.09.2015 09.30 – 15.00 Blankenfelde‐ Mahlow Kombinierte DMP‐Fortbildungsveranstaltung KVBB & Partner Fortbildungspunkte 5 85 Euro Seite 58 | AUSGABE 7 / 2015 Fortbildungspunkte Fortbildungspunkte Kosten 8 8 100Euro pro Arzt, 150 Euro pro HT UC Praxis‐ GEB S U A mitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 110 Euro pro Arzt, 150 Euro T UCH pro Praxis‐ GEB S U A mit‐arbeiter (Teampreise auf Anfrage) Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 02.09.2015 15.00 – 18.00 Potsdam Erfolgreiche Praxisabgabe – besser früher schon an später denken Michael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB Karin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB Fortbildungspunkte 4 Kosten für Mit‐ glieder der KVBB CHT kostenfrei EBU G S AU Nichtmit‐ glieder 40,00 Euro 16.09.2015 15.00 – 17.00 Potsdam Häufigkeits‐ und Verordnungsstatistiken richtig lesen Beratende Apothekerinnen der KVBB; Dr. med. Matthias Wienold, Beratender Arzt der KVBB Fortbildungspunkte 3 40 Euro 23.09.2015 15.00 – 18.00 Potsdam Fallstricke im Arbeits‐ und Arzthaftungsrecht vermeiden Elke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner 40 Euro Anzeigen AUSGABE 7 / 2015 | Seite 59 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für das Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten 09.09.2015 15.00 – 17.30 Potsdam EBM‐Schulung für das Praxispersonal Abrechnungsmanager der KVBB 35 Euro CHT U GEB S U A 23.09.2015 15.00 – 18:00 Frankfurt (O.) Selbsthilfe – Unterstützung für Patient und Praxis Monika Linde, Projektleiterin Kontakt‐ u. Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen 25.09.2015 15.00 – 17.00 Potsdam Verordnungsmanagement in der ärztlichen Praxis – speziell für das Praxispersonal Beratende Apothekerinnen der KVBB Ansprechpartner: Frau Friedrich Frau Eppinger Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 kostenfrei 40Euro Fax: 0331/23 09 288 Weiterbildung Palliativmedizin Einen „40‐Stunden‐Basiskurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Pallia‐ tivmedizin der LÄK Brandenburg“ ver‐ anstaltet das „SAPV‐Team am Oder‐ fluss“ vom 21. bis zum 25. September 2015 in Frankfurt/Oder. Mit dieser Veranstaltung soll vor allem den interessierten Kollegen aus der Region die Möglichkeit zur Weiter‐ bildung in der Palliativmedizin gege‐ ben werden, so der medizinische Leiter des Teams, Dr. Steffen Gerecke. Seine Mitstreiter und er versorgen derzeit rund 500 Palliativpatienten zwischen Guben, Frankfurt/Oder und Wriezen. Weitere Informationen und Anmeldung: Tel. 0335/86 92 44 95 oder E‐Mail: [email protected] Seite 60 | AUSGABE 7 / 2015 Intern Fortbildung Kompaktkurs Schmerztherapie Einen 80‐Stunden‐Kompaktkurs „Spezielle Schmerztherapie“ bietet das Klinikum Ernst von Bergmann vom 19. bis 26. September 2015 in Potsdam an. Inhalte u. a.: • Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von Schmerzen • Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen • Kopfschmerzen • Schmerz im Alter • Rückenschmerz Der Kurs wurde von der Landesärztekammer Brandenburg mit 80 Fortbildungs‐ punkten zertifiziert. Weitere Informationen: www.gesundheitsakademieevb.de Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 61 Intern Service Hospitations‐Börse für MFA geplant Märkische Ärztekammer bittet Praxen um Unterstützung Die Landesärztekammer Branden‐ burg (LÄKB) möchte eine Hospitations‐ Börse mit Angeboten für angehende medizinische Fachangestellte (MFA) einrichten. Im Rahmen ihrer Berufs‐ ausbildung müssen MFA laut LÄKB auch Hospitationen außerhalb ihrer eigentlichen Ausbildungsstätte absol‐ vieren. Die Hospitations‐Börse soll die Organisation der Angebote erleichtern. Ausbildende Praxen, die künftigen MFA Hospitationen anbieten, können sich in dieser Börse registrieren lassen. Die LÄKB bittet dabei insbesondere um die Unterstützung von allgemein‐ medizinischen und internistischen Praxen sowie Praxen für Kinder‐ und Jugendmedizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Urologie. Aber auch alle anderen Praxen können mit‐ machen. Weitere Informationen zur Hospita‐ tions‐Börse und Hinweise zur Regis‐ trierung gibt es im Referat „Ausbil‐ dung Medizinischer Fachangestellter“ der LÄKB unter Tel.: 0355/780 10 26. Kein Täter werden Das an der Berliner Charité behei‐ matet „Präventionsprojekt Dunkel‐ feld“ ist ein Projekt zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Es bie‐ tet ein kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behand‐ lungsangebot für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deshalb therapeutische Hilfe suchen, ohne aktuell unter Strafverfol‐ gung wegen sexuellem Kindesmiss‐ brauch oder der Nutzung von Miss‐ brauchsabbildungen zu stehen. Mehr als 10 Prozent der Menschen, die sich Seite 62 | AUSGABE 7 / 2015 Hilfe suchend an das Projekt wenden, kommen aus Brandenburg. Dieser Ausgabe von „KV‐Intern” liegt daher ein Flyer der Initiative bei, damit das Projekt bekannter wird und noch mehr Ärzte und Psychothera‐ peuten betroffene Patienten auf das Angebot hinweisen können. Weiter Informationen gibt es auch online unter www.kein‐taeter‐werden.de Anzeige AUSGABE 7 / 2015 | Seite 63 Intern Impressum Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Gregor‐Mendel‐Str. 10‐11 14469 Potsdam Telefon: 0331/28 68 100 Telefax: 0331/28 68 175 Internet: http://www.kvbb.de Email: [email protected] Redaktion: Dr. med. H. J. Helming (ViSP) MUDr./CS Peter Noack Dipl.‐Med. Andreas Schwark Kornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel Redaktionsschluss: 17. Juli 2015 Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/28 68 196 Telefax: 0331/28 68 197 Druck: ODR GmbH Ostsee Druck Rostock Koppelweg 2, 18107 Rostock Telefon: 0381/77 65 7 0 Telefax: 0381/77 65 7 19 E‐Mail: info@odr‐rostock.de Anzeigenverwaltung: ODR GmbH Ostsee Druck Rostock Koppelweg 2, 18107 Rostock Telefon: 0381/77 65 7 0 Telefax: 0381/77 65 7 19 E‐Mail: info@odr‐rostock.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 4.900 Exemplare Seite 64 | AUSGABE 7 / 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc