Information zur Sitzung des Gemeinderates

Information zur Sitzung des Gemeinderates
am 17. Februar 2016, 17.00 Uhr, im Treffpunkt
(sinngemäße Wiedergabe des Wortlautes der Sitzung nach Mitschriften)
Anwesende Gemeinderäte: 12 + 1 (Bürgermeister)
Bürgermeister Nowotny begrüßt die Anwesenden, eröffnet (lt. Tagesordnungspunkt 1 - Eröffnung und
Feststellung der Beschlussfähigkeit) die Sitzung und stellt ordnungsgemäße Einladung sowie Beschlussfähigkeit fest. Er informiert, dass 12 Gemeinderäte anwesend sind. Gemeinderat Eichler ist entschuldigt, er
befindet sich im Urlaub. Gemeinderätin Langen ist aus privaten Gründen entschuldigt. Weiterhin informiert
er, dass die Gemeinderäte Leuteritz und Fallant aus dienstlichen Gründen verhindert sind. Amtsleiterin
Pfeiffer befindet sich im Urlaub und Prof. Svarovsky ist ebenfalls entschuldigt.
Er informiert, dass das heutige Protokoll von den Gemeinderäten Glowik und Barthel (beide FWV) unterschrieben werden soll.
Daraufhin kommt er zum Tagesordnungspunkt 2 - Bestätigung der Tagesordnung und verliest diese:
Er möchte wissen, ob die Gemeinderäte zur Tagesordnung Ergänzungen oder Anträge haben.
Da das nicht der Fall ist, kommt er zum Tagesordnungspunkt 3 - Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20.01.2016 und informiert, dass die Niederschrift allen Gemeinderäten
zugegangen ist. Ergänzungen gab es von Gemeinderätin Helm und der Fraktion Parteifreie Wähler. Da über
Ergänzungen immer sehr kurzfristig entschieden werden muss, löst dies sicherlich Unzufriedenheit aus. Die
Führung eines Wortprotokolls ist in der Praxis schwer umsetzbar und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auf
Vorschlag von Gemeinderätin Rentsch wurde die Niederschrift seit September 2015 14 Tage nach der Sitzung an die unterzeichnenden zwei Gemeinderäte übersandt, um genügend Zeit für eine Überprüfung zu
haben. Die anderen Räte erhielten die Niederschrift mit der Einladung zur nächsten Sitzung. Leider verschaffte auch diese Verfahrensweise keine zeitliche Verbesserung.
Um die Zusammenarbeit zu verbessern, könnte man dieses Problem ggf. auf andere Art und Weise lösen.
Eine Möglichkeit wäre, die Sitzung aufzuzeichnen. Dies ist jedoch ohne die entsprechende technische Ausstattung nicht möglich und mit Kosten verbunden, die derzeit nicht aufgebracht werden können.
Eine weitere Variante wäre, dass man die Niederschrift den Gemeinderäten zur nächsten Sitzung überreicht, ihnen dann 14 Tage Zeit gibt, um Vorschläge und Ergänzungen einzubringen und die Niederschrift
dann in der übernächsten Sitzung bestätigt. Am Beispiel der aktuellen Niederschrift der Januarsitzung würde es also so sein, dass diese heute nicht im Gemeinderat bestätigt wird, sondern die Gemeinderäte erst in
der Märzsitzung darüber befinden.
Er möchte von den Gemeinderäten wissen, ob sie diesen Vorschlag unterstützen.
Wenn ja, dann würde die Niederschrift von Januar in der heutigen Sitzung nicht besprochen, sondern erst
in der kommenden Sitzung.
Gemeinderätin Rentsch möchte wissen, ob diese Vorgehensweise zu Problemen bei der Veröffentlichung
der Beschlüsse im Amtsblatt führen könnte.
Gemeinderat Barthel stimmt ihr zu und sagt, dass man in dem Fall warten muss, bis die Niederschrift bestätigt wurde.
Gemeinderätin Rentsch gibt zu bedenken, dass das speziell bei Satzungen problematisch werden könnte.
Sie sagt, dass sie die Sitzungen ebenfalls schriftlich festhält und dass es für die Sekretärin des Bürgermeisters kein Problem sein sollte, die Niederschrift innerhalb einer Woche anzufertigen. Die Vier-Wochen-Frist
sollte man einhalten.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass dies immer sehr schwierig ist, da die Protokollantin Frau Wagner (Sekretärin des BM) auch noch andere Aufgaben zu erledigen habe. Durch die weiteren Aufgaben der Sekretärin kann nicht sichergestellt werden, dass das Protokoll innerhalb von einer Woche fertig ist. 14 Tage
wären da geeigneter. Jedoch wäre dann die Zeit bis zur nächsten Sitzung zu kurz.
Dieses Zeit-Problem löst Unzufriedenheit aus. Bei Beschlüssen sollte es jedoch kein Problem sein, zu veröffentlichen, da diese nicht der Streitpunkt wären. In der Geschäftsordnung der Gemeinde ist geregelt, dass
den Gemeinderäten der Entwurf der Niederschrift innerhalb von vier Wochen zugeht. Dieser Punkt wäre
erfüllt.
Er möchte wissen, ob es weitere Meinungen seitens der Gemeinderäte dazu gibt?
Gemeinderat Barthel sagt, dass er die alte Verfahrensweise beibehalten würde. Die Frage, die man sich
zudem stellen sollte ist, ob man eine sinngemäße oder eine wortgemäße Widergabe der Sitzungen haben
will, da es manchmal ja nur um Wörter gehen würde, die ergänzt werden müssen.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass dieses Problem sicher gelöst werden könnte, wenn es eine Mitschrift
gäbe. Während der Sitzung ist es sehr schwer, alles festzuhalten, was gesagt wird. Im Landtag sitzen beispielsweise drei oder vier Personen, die mitschreiben. Es gibt sicher Gemeinden, die die Sitzungen tontechnisch festhalten und dadurch deutlich einfacher eine Niederschrift erstellen können. Für die
Übergangszeit würde er nach seinem Vorschlag verfahren wollen und sagt, dass die Möglichkeit zur Aufzeichnung sowie eine Mikrofonanlage im Plan bleiben sollte, da die Gespräche dann auch für die Zuschauer
besser zu hören wären.
Er möchte wissen, ob es weitere Fragen dazu gibt. Da das nicht der Fall ist, schlägt er vor, über die angesprochene Vorgehensweise abzustimmen. D.h., dass den Gemeinderäten der Entwurf der Niederschrift mit
den Sitzungsunterlagen der nächsten Gemeinderatssitzung übergeben wird. Innerhalb von 14 Tagen können dann Anmerkungen oder Ergänzungen eingereicht und entsprechend eingearbeitet werden. Die Gemeinderäte würden dann in der darauffolgenden Sitzung den überarbeiteten Entwurf erneut erhalten und
darüber abstimmen.
Daraufhin bittet er um Abstimmung.
Ergebnis: 8 x Ja, 4 x Nein, 1 x Enthaltung.
(Abstimmungsverhalten unserer Räte: GR Rentsch: Ja, GR Klemmer: Ja)
Durch die Annahme des Vorschlages ist die neue Verfahrensweise so bestätigt. Die Bestätigung der Niederschrift der Januarsitzung entfällt damit und wird im März auf der Tagesordnung stehen.
Daraufhin ruft er den Tagesordnungspunkt. Punkt 4 - Ausschluss wegen Befangenheit zu einzelnen Tagesordnungspunkten gem. § 20 SächsGemO auf und möchte wissen, ob es seitens der Gemeinderäte Befangenheitsanzeigen gibt.
Das ist nicht der Fall. Er informiert, dass Gemeinderat Schenk im TOP 9 - Feuerwehrentschädigungssatzung
nicht befangen ist. Gemeinderat Schenk hatte im Vorfeld der Sitzung diesbezüglich nachgefragt, da er stellvertretender Gemeindewehrleiter ist.
Daraufhin ruft er den Tagesordnungspunkt 5 - Bürgerfragestunde auf und möchte wissen, ob es seitens
der Bürger Fragen gibt.
Herr Schieback (OT Eutrich) möchte wissen, ob das Amtsblatt ein Rechtsorgan der Gemeinde ist.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass es das nicht beantworten kann, dass aber das Amtsblatt der Gemeinde
als Medium für amtliche Bekanntmachungen dient.
Herr Schieback nimmt dies zur Kenntnis und möchte wissen, warum der Aufsichtsrat der Versorgungs
GmbH allein über die Erhöhung der Trink- und Abwasserpreise entschieden hat. Bevor die Preise erhöht
werden, müssen seiner Meinung nach die Satzungen geändert werden und dies kann nur der Gemeinderat.
Der Aufsichtsrat hingegen hat nur die Funktion, die GmbH zu überwachen.
Bürgermeister Nowotny sagt zu Herrn Schieback, dass er verschiedene Dinge miteinander vermischt. Es ist
richtig, dass eine Satzung nur vom Gemeinderat geändert werden kann. Die Satzung wurde aber nicht geändert, sondern nur das Preisblatt. Im Gesellschaftervertrag ist geregelt, dass der Aufsichtsrat über die
Veränderung der Gebühren entscheiden kann. Diese Verfahrensweise wurde auch von der Kommunalaufsicht so bestätigt.
Herr Schieback sagt, dass dieses Vorgehen falsch sein muss, da es einen höherwertigen Gesellschaftervertrag gibt, der Gültigkeit habe und wenn dieser sich nicht ändert, kann ein niederwertiger Gesellschaftervertrag nichts anderes bestimmen.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass es nur einen Gesellschaftervertrag gibt.
Herr Schieback sagt, dass es einen Gesellschaftervertrag gibt, der vom Innenministerium vorgegeben ist. In
diesem sind die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates geregelt.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass er nur einen Gesellschaftervertrag kennt und dieser für die Gemeinde
bindend ist.
Herr Schieback sagt, dass sich auch die Kommunalansicht nicht darüber hinwegsetzen kann. Er sagt, dass
er gegen die Erhöhung der Preise für Trink- und Abwasser klagen wird. Es könne nicht sein, dass die Bürger
für das Fehlverhalten der Gemeinde und was all die Jahre verschuldet wurde, zur Kasse gebeten werden.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass er grundsätzlich Recht hat, da es nicht schön ist, Gebühren erhöhen zu
müssen. Der Aufsichtsrat habe sich diese Entscheidung sicher nicht leicht gemacht. Die Preise müssen aller
fünf Jahre neu kalkuliert werden und dadurch sind jetzt die neuen Tarife entstanden.
Königswartha liegt im Vergleich zu Nachbargemeinden im durchschnittlichen Preisrahmen.
Er möchte wissen, ob es weitere Fragen gibt?
Da das nicht der Fall ist, kommt er zum Tagesordnungspunkt 6 - Tagesordnungspunkt 6 - Information zum
Stand der Liquidität der Gemeinde Königswartha durch die Leiterin der Finanzverwaltung.
Die Gemeinderäte haben heute dazu eine Tischvorlage erhalten. Da sich Frau Pfeiffer im Urlaub befindet,
hat sie den aktuellen Stand am vergangenen Freitag erstellt.
Er sagt, dass „Stand bereinigt“ bedeutet, dass die zweckgebundenen Mittel herausgerechnet wurden, die
nicht frei zur Verfügung stehen.
In der Anlage der Tischvorlage befindet sich auch die bildliche Darstellung per Diagramm, welche die Entwicklung aufzeigt. Von Januar zu Februar ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
Er möchte wissen, ob es dazu Fragen gibt.
Da das nicht der Fall ist, kommt er zum Tagesordnungspunkt 7- Beratung und Beschlussfassung - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen und sagt, dass es zu diesem TOP keine
Tischvorlage gibt, da im vergangenen Monat keine Spenden eingegangen sind. Aus diesem Grund entfällt
dieser TOP.
Daraufhin kommt er zum Tagesordnungspunkt 8 - Beratung und Beschluss zur Feuerwehrsatzung der
Gemeinde Königswartha und informiert, dass den Gemeinderäten der Entwurf zugesandt wurde. Dieser
Satzungsentwurf wurde in Zusammenarbeit von Gemeindeverwaltung, Gemeindewehrleitung und Kreisbrandmeister erarbeitet. Daraufhin verliest er die Beschlussvorlage:
Er informiert, dass hierzu von den Parteifreien Wählern auf zwei Punkte aufmerksam gemacht wurde, die
man verändern sollte. Im ersten Punkt wurde darauf hingewiesen, dass die Abteilungen besser detailliert
werden sollten. Ehrenmitglieder und passive Abteilungen sollten separiert werden. Als Beispiel wurde die
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Steina aufgeführt.
Mit dem Kreisbrandmeister hat man sich aber der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Burkau angenommen,
da diese aktuell ist.
In der vorgelegten Fassung würde es im § 1 Absatz 4 wie folgt heißen: „Neben den aktiven Abteilungen der
Gemeindefeuerwehr, bestehen eine Jugendfeuerwehr, die in Jugendgruppen Königswartha und Wartha gegliedert ist, eine Kinderfeuerwehr (Zwergenfeuerwehr), die in die Ortsgruppen Königswartha und Wartha
gegliedert ist sowie Abteilungen der Alters-, Ehren- und passive Mitglieder in den einzelnen Ortsfeuerwehren.“
In der Satzung der Gemeinde Steina hingegen ist die Alters- und Ehrenabteilung separat sowie die Mitglieder und die passive Abteilung. Man könnte es auch so einteilen, aber das ist nicht zwingend erforderlich.
Er bittet die Gemeinderäte darum, diesen Vorschlag abzuwägen und bittet GR Rentsch sich noch einmal
dazu zu äußern.
Gemeinderätin Rentsch zitiert daraufhin die Feuerwehrsatzung von Steina wie folgt:
§ 7: „In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Gemeindefeuerwehr bei Überlassung der
Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind.“
Punkt 2: „Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung, die 25
Dienstjahre vollendet haben, den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in
der Gemeindefeuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.“
Und Punkt 3: „ Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Leiter für die Dauer von
fünf Jahren“
Ehrenmitglieder § 8: „Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindefeuerwehrausschusses verdiente
ehrenamtliche Angehörige der Gemeindefeuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder
den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.“
Passive Abteilung, § 9: „In die passive Abteilung kann nach Antrag übernommen werden, wer sich mit der
Freiwilligen Feuerwehr Steina unmittelbar verbunden fühlt und sie materiell oder finanziell unterstützen
will. Ein Anspruch auf persönliche Ausrüstungsgegenstände und Dienstkleidung besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindefeuerwehrausschuss.“
Sie sagt, dass die Gemeinde Steina diese Abteilungen genau präzisiert hat und dass das in der vorgelegten
Satzung so nicht drin steht.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass in der vorgelegten Satzung in § 8 - Abteilung Alters-, Ehren- und passive
Mitglieder auch die Überlassung der Dienstkleidung definiert wurde. Auch § 9 sei identisch mit den Regelungen, die in der Satzung von Steina getroffen wurden. Es sei nur eine andere Darstellung der Begrifflichkeiten. Aus diesem Grund schlägt er vor, die Satzung so beizubehalten, wie sie ist.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass letztlich die Kameraden der Feuerwehr darüber entscheiden sollten, da
diese ja damit arbeiten.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass er sich aus diesem Grund mit der Gemeindewehrleitung abgestimmt
hat und verschiedene Dinge bereits verändert wurden.
Als zweites wurde durch die Parteifreien Wähler im § 3 Absatz 4 der zweite Anstrich angemerkt. Dieser
Hinweis ist absolut nachvollziehbar, denn dort ist definiert, wer in der Gemeindefeuerwehr aufgenommen
werden darf und wer nicht und dies ist aktuell wie folgt geregelt:
„- die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen
Vereinigungen oder Gruppierungen, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbare
Ziele verfolgt… “
Dieser Absatz wurde aus der bestehenden Satzung übernommen. Da man nicht eindeutig definieren kann,
was eine verbotene Partei ist, wäre es korrekt, den Absatz, wie vorgeschlagen, zu entfernen.
Er möchte von den Gemeinderäten wissen, ob es zu dieser Änderung Anmerkungen gibt?
Da das nicht der Fall ist, verliest er erneut die Beschlussvorlage mit dem Zusatz, dass der betreffende Absatz in § 3 entfernt wird. Anschließend bittet er um Abstimmung.
Ergebnis: 13 x Ja.
Daraufhin kommt er zum Tagesordnungspunkt 9 - Beratung und Beschluss zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Königswartha - Feuerwehrentschädigungssatzung und informiert, dass sich die Verwaltung hier ebenfalls zusammen mit der
Gemeindewehrleitung abgestimmt hat. Daraufhin verliest er die Beschlussvorlage:
Er informiert, dass es von der Fraktion der Parteifreien Wähler hierzu ebenfalls Hinweise gab. Die Parteifreien Wählern schlagen höhere Entschädigungssätze im § 5 Absatz 1 vor. Diesen Vorschlag begrüßt er als
sehr positiv. Er sagt, dass man sich am HSK orientiert hat und die Förderbeiträge aus diesem Grund nicht zu
stark angehoben hat. Erwähnt werden muss zudem, dass Feuerwehrmitglieder, welche Jubiläen begehen,
vom Freistaat Sachsen ohnehin entschädigt werden. Für ein 10-jähriges Dienstjubiläum gibt es z.B. 100 €.
Die Gemeinde würde nach Vorschlag der Gemeindeverwaltung 15 € dazu geben. Bei 25 Jahren gibt der
Freistaat 200 € und die Gemeinde 25 €. Bei 40 Jahren gibt es vom Freistaat 300 € und von der Gemeinde 40
€. Durch die zusätzliche Entschädigung vom Freistaat Sachsen könne man eine Anerkennung der geleisteten Arbeit ableiten.
Daraufhin bittet er die Gemeinderäte ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass man sich auf die Landesmittel nicht versteifen sollte, da diese jederzeit
geändert werden können. Die Kameradinnen und Kameraden sind für die Gemeinde tätig und ihre Arbeit
sollte auch entsprechend von der Gemeinde gewürdigt und entschädigt werden. Letztendlich könnte auch
im Haushalt die Summe schon eingeplant werden, weil man ja im Vorfeld weiß, wer welches Jubiläum hat.
Eine Anfrage dazu wurde durch ihre Fraktion auch an den Bürgermeister gestellt.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass er sich ein Bild davon gemacht hat, wie viele Kameraden 2015 und 2016
Dienstjubiläen hatten bzw. haben:
2015 = 2 x 10 Jahre, 3 x 25 Jahre, 2 x 40 Jahre und 2 x 50 Jahre.
2016 = 4 x 10 Jahre, 1 x 40 Jahre und 1 x 50 Jahre.
Gemeinderätin Rentsch verliest die Vorschläge ihrer Fraktion:
10 Jahre = 50 €
20 Jahre = 100 €
Die Steigerung geht in 50 € Schritten weiter.
Sie möchte wissen, ob es Kameraden gibt, die 60 Jahre dabei sind?
Gemeinderat ? antwortet ihr, dass es jemanden gibt, der bereits 70 Jahre dabei ist.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass man dies besonders honorieren sollte.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass es kaum möglich sei, 60 oder 70 Jahre zu schaffen.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass dies im aktiven Dienst sicher nicht möglich ist.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass er die bisherige Jahresregelung (10, 25, 40 und 50) beibehalten würde,
da dies auch der Jahresrhythmus des Freistaates ist. Wobei der Freistaat auch bei 40 Jahren das Ende setzt.
Gemeinderat Schenkt sagt, dass 60 Jahre das maximale sind.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass die Verwaltung für 10 Jahre 15 €, für 25 Jahre 25 € und für 40 Jahre 50
€ vorschlägt.
Daraufhin bittet er die Gemeinderäte um weitere Meinungsäußerungen.
Gemeinderat Katscher möchte wissen, ob die Altersliste die gleiche ist, wie in der alten Satzung.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass man die Altersstufe 60 Jahre gestrichen hat, da diese Stufe nicht erreicht werden kann, sonst sei die Liste so geblieben.
Gemeinderat Katscher sagt, dass die Veränderung der Aufwandsentschädigungen von 15 € auf 50 € ungerecht gegenüber denen ist, die davor ein Jubiläum hatten.
Gemeinderat Klemmer sagt, dass man davon ausgehen sollte, dass diese Entschädigungen auch einmal
angepasst werden müssen. Früher hat man 30 D-Mark für die heutigen 15 € bekommen.
Gemeinderätin Dörfer ist der Meinung, dass man dann bei allem davon ausgehen muss.
Gemeinderat Klemmer stellt die Frage, wer heute noch für 15 € 10 Jahre lang arbeiten geht. Das sei kein
Verhältnis zur geleisteten Arbeit.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass die Kameraden aus anderen Gründen dieser ehrenamtlichen Arbeit
nachgehen; denen ginge es weniger um Geld.
Gemeinderat Klemmer stimmt ihm zu und sagt, dass es aber durchaus fair wäre, wenn man die 50 € als
Entschädigung bei jedem Jubiläum setzen würde. Aber nur 15 € für 10 Jahre Arbeit sind sehr wenig.
Alle GR reden zur Höhe der Entschädigung durcheinander.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass dieser Vorschlag dann bei 5 Kameraden in diesem Jahr angewendet
werden würde. Diese Mehrausgabe sei durchaus tolerierbar.
Gemeinderat Schelzig fragt GR Schenk wie der darüber denkt.
Gemeinderat Schenk sagt, dass er sich in diese Diskussion nicht einmischt.
Gemeinderat Schelzig sagt zu GR Schenk, dass dieser doch am besten den Streitpunkt beurteilen könnte.
Er möchte von ihm wissen, ob sich die Kameraden auf den Schlips getreten fühlen, wenn sie nur 15 € bekommen oder ob sie diese Summe als Anreiz empfinden.
Gemeinderat Schenk sagt, dass die Kameraden ihre Arbeit in erster Linie freiwillig leisten. Das Honorar sei
eine andere Sache.
Gemeinderat Schelzig möchte von ihm wissen, ob er die derzeitige Höhe angemessen findet.
Gemeinderat Schenk sagt, dass er die aktuelle Höhe nicht gut findet.
Diskussion der GR untereinander.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass man als Kompromiss folgende Entschädigungssätze festlegen könnte:
10 Jahre - 30 €
25 Jahre - 40 €
40 Jahre - 50 € und
50 Jahre - 50 €
Gemeinderat Dr. Weise sagt, dass das keine große Erhöhung ist, aber besser aussieht, als derzeit.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass es von den PFW noch eine zweite Frage zu § 5 Absatz 2 gab. Dort gibt
es folgende Formulierung: „Auszahlungen vom Förderbeitrag erfolgen auf Antrag und Rechnung.“
Dieser Absatz bezieht sich auf ehrenamtlich tätige Angehörige. Die Gemeinde stellt ab dem 50. und ab dem
60. Geburtstag im 10-Jahresrythmus 25 € pro Mitglied bereit. Dieser Satz sagt aus, dass die Feuerwehr die
Ehrung des Kameraden selbst vornimmt und die Summe i.H. von 25 € der Gemeinde in Rechnung stellt.
Bisher wurde es so gehandhabt, dass dem jeweiligen Kameraden die 25 € überwiesen wurden. Diese unpersönliche Gratulation soll der Vergangenheit angehören. Aus diesem Grund wurde der Absatz umformuliert.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass die Bezeichnung „Förderbeitrag“ nicht richtig ist, da es sich dabei um
Zuwendungen durch Dritte handelt. Förderbeiträge sind Spenden, die der Feuerwehr zugutekommen. Aus
diesem Grund kam der Hinweis von ihrer Fraktion, dass es sich bei Förderbeiträgen um Sondervermögen
handelt. Man sollte die genaue Handhabung der Kameradschaftskasse überprüfen.
Bürgermeister Nowotny stimmt ihr zu, und sagt, dass die Formulierung „Förderbeitrag“ missverständlich
ist, da es sich in der Tat um keinen Förderbeitrag handelt. Es schlägt als Formulierung „Betrag“ vor.
Beim Sondervermögen sei die Verfahrensweise unterschiedlich. Mit dem Verantwortlichen der Feuerwehr
habe man sich heute beraten. Er bestätigte, dass die Verfahrensweise früher so verbreitet war, dass kein
Sondervermögen angelegt wurde, da die Bearbeitung sehr umfangreich ist. Er schlug vor, dass die Gemeinde diese Regelung so beibehalten soll, bis die Rechnungsprüfung etwas anderes fordert. Bautzen und Bischofswerda verwenden bereits dieses Sondervermögen. In Königswartha lief es bislang so, dass Beiträge,
die zur Förderung der Kameradschaftskasse eingegangen sind, an den Feuerwehrförderverein gingen. Dieser ist zur Förderung der Feuerwehr gegründet worden. D.h., der Förderverein übernimmt derzeit diese
Aufgabe. Um den Prozess zu vereinfachen schlägt er vor, diesen Punkt so zu belassen wie er ist, solange die
Rechnungsprüfung dies nicht bemängelt.
Er informiert weiter, dass die Parteifreien Wähler vorgeschlagen haben, dass die Kameradschaftspflege
über den Verfügungsfond des Bürgermeisters laufen könnte.
Diesen Vorschlag befürwortet er grundsätzlich. Nach dem HSK stehen dazu aber nur 440 € im Jahr zur Verfügung. Wenn es der Gemeinde finanziell besser geht, dann ist dieser Vorschlag ein sehr guter Ansatz. Derzeit ist es leider relativ schwierig, über den Verfügungsfond etwas zu bewegen.
Gemeinderätin Rentsch führt weiter an, dass unter § 5, Punkt 2 im 3. Satz steht: „Für Sterbefälle werde pro
Kamerad 30,- € bereitgestellt (Anzeigen, Blumen, Kranz).“ Ihre Fraktion schlägt vor, hier keine spezielle Regelung zu treffen, sondern dem Bürgermeister zu überlassen, wie verfahren wird.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass das so in jeder Feuerwehrentschädigungssatzung stehen würde und
dass diese Summe für Blumengebinde u. ä. gedacht ist.
Gemeinderätin Rentsch sagt, dass solche Formulierungen zwar auch im Beamtengesetz stehen, man aber
dann auch bedenken sollte, dass sich ein Kamerad bei der Ausübung seines Dienstes verletzten kann. Wie
wird z.B. verfahren, wenn ein Krankenbesuch ansteht? Das alles kann man nicht regeln und deshalb sollte
das dem Bürgermeister überlassen werden.
Gemeinderätin Dörfer sagt, dass das so drin stehen bleiben sollte.
Bürgermeister Nowotny sagt, dass er als Bürgermeister zusätzlich noch etwas geben könnte. Dies wäre eine weitere Variante. Man könnte jetzt die 30 € als Grundbetrag festlegen und alles andere kann man entsprechend anpassend.
Gemeinderätin Rentsch stimmt seinem Vorschlag zu und sagt, dass das Anliegen ihrer Fraktion darin bestand, dass er als Bürgermeister nicht an diesen Betrag gebunden ist.
Bürgermeister Nowotny stimmt mit dem Gedanken der Fraktion der Parteifreien Wähler überein.
Er möchte wissen, ob es weitere Anmerkungen gibt.
Da das nicht der Fall ist, verliest er die Beschlussvorlage erneut und sagt, dass folgende Ergänzungen
mitaufgenommen werden:
1. § 5 - Förderbeiträge: 10 Jahre - 30 €
25 Jahre - 40 €
40 Jahre - 50 € und
50 Jahre - 50 €.
2. § 5 Absatz 2: Änderung der Formulierung „Förderbeitrag“ in „Betrag“.
Daraufhin bittet er um Abstimmung.
Ergebnis: 13 x Ja.
Daraufhin ruft er den Tagesordnungspunkt 10 - Präzisierungsbeschluss zur Finanzierung der Realisierung
der Brandschutzanforderungen Grundschule Königswartha auf.
In der Gemeinderatssitzung im Januar, stand dieser Punkt bereits auf der Tagesordnung. Im Nachhinein
wurden Unstimmigkeiten und unklare Formulierungen gefunden, die nun einen erneuten Beschluss zur
Präzisierung nach sich ziehen. Die Kommunalaufsicht habe ebenfalls zu diesem Präzisierungsbeschluss geraten. Aus diesem Grund haben die Gemeinderäte heute eine angepasste Beschlussvorlage erhalten, die
gestern mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wurde. Daraufhin verliest er die Beschlussvorlage:
Er sagt, dass in der Beschlussvorlage eine Tabelle aufgeführt ist, in der der Stand der Liquidität zum
31.12.2015 dargestellt ist und informiert dazu wie folgt:
Liquide Mittel: 417.391,20 €. Anzüglich der zweckgebundenen Mittel beträgt der Liquiditätsstand:
67.391,20 €.
Die außerplanmäßigen Ausgaben müssen separat beschlossen werden, da der Haushaltsplan von 2016
noch nicht aufgestellt ist. Er möchte wissen, ob es dazu Fragen gibt. Da das nicht der Fall ist, bittet er um
Abstimmung.
Ergebnis: 13 x Ja.
Daraufhin beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung, bedankt sich für die Disziplin und
wünscht den Gästen einen guten Nachhauseweg.
- Ende der Sitzung –
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Resümee:
Erinnern Sie sich an unsere Mitschrift vom 20. Januar 2016, TOP 14 (nachzulesen ab Seite
25 bis 29)?
Nun wurde der Beschluss präzisiert und genau das beachtet, worauf wir im Januar verwiesen hatten.
Die Menschen verdrießt‘s, dass das Wahre so einfach ist.
Johann Wolfgang von Goethe
Ihre Fraktion „Parteifreie Wähler“