Gesetzliche Neuerungen ab dem 1. April 2016 WICHTIG! Neuerungen zum Adresswechsel: Ab dem 1. April 2016 sind die Bürger Luxemburgs im Falle eines Umzugs innerhalb des Großherzogtums nicht mehr verpflichtet sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden. Es ist jedoch wichtig das Verlassen der Gemeinde dem zuständigen Dienst für Wasser und Müllabfuhr mitzuteilen zum Zweck der Abrechnung des Wasserverbrauchs und der Müllabfuhr. Im Falle der Gemeinde Käerjeng ist die Rückgabe der grauen beziehungsweise schwarzen Mülltonne Pflicht. Die zuständige Abteilung ist per Telefon 500 552 -372 oder per E-Mail [email protected] zu erreichen. Die Ummeldung der Adresse beim Einwohnermeldeamt ist nur noch bei der neuen Gemeinde vorzunehmen (selbstverständlich unter der Vorrausetzung eines Wohnungswechsels innerhalb des Landes). Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzugeben. Es ist hervorzuheben, dass im Falle eines Umzugs ins Ausland, die Abmeldung bei der vorherigen Gemeinde Plicht bleibt. Neuerungen zu den verschiedenen Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes: Aufenthaltsbescheinigung Sie können eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe aller Ihrer vorherigen Wohnsitze innerhalb Luxemburgs erhalten. Diese kann sowohl bei der Gemeinde Ihres Wohnortes als beim MyGuichet (http://www.guichet.public.lu/myguichet/de/index.html) beantragt werden. Haushaltszusammensetzungsbescheinigung Die Haushaltszusammensetzungsbescheinigung kann ab dem 1. April 2016 nicht mehr ausgestellt werden, da sie abgeschafft wurde. Alle Behörden und Einrichtungen welche in der Vergangenheit diese Bescheinigung benötigten, haben kein Recht mehr diese zu verlangen. Führungszeugnis Das Führungszeugnis ist ebenfalls ab dem 1. April 2016 abgeschafft. Der Strafregisterauszug bleibt hingegen bestehen. Er ist bei der zuständigen Behörde in LuxemburgStadt zu beantragen http://www.mj.public.lu/functions/faq/extrait_casier/.
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