Gesetzliche Neuerungen ab dem 1. April 2016

Gesetzliche Neuerungen ab dem 1. April 2016
WICHTIG!
Neuerungen zum Adresswechsel:
Ab dem 1. April 2016 sind die Bürger Luxemburgs im Falle eines Umzugs innerhalb des
Großherzogtums nicht mehr verpflichtet sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden. Es ist jedoch
wichtig das Verlassen der Gemeinde dem zuständigen Dienst für Wasser und Müllabfuhr mitzuteilen
zum Zweck der Abrechnung des Wasserverbrauchs und der Müllabfuhr.
Im Falle der Gemeinde Käerjeng ist die Rückgabe der grauen beziehungsweise schwarzen Mülltonne
Pflicht. Die zuständige Abteilung ist per Telefon 500 552 -372 oder per E-Mail
[email protected] zu erreichen.
Die Ummeldung der Adresse beim Einwohnermeldeamt ist nur noch bei der neuen Gemeinde
vorzunehmen (selbstverständlich unter der Vorrausetzung eines Wohnungswechsels innerhalb des
Landes).
Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt
anzugeben.
Es ist hervorzuheben, dass im Falle eines Umzugs ins Ausland, die Abmeldung bei der vorherigen
Gemeinde Plicht bleibt.
Neuerungen zu den verschiedenen Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes:
Aufenthaltsbescheinigung
Sie können eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe aller Ihrer vorherigen Wohnsitze innerhalb
Luxemburgs erhalten. Diese kann sowohl bei der Gemeinde Ihres Wohnortes als beim MyGuichet
(http://www.guichet.public.lu/myguichet/de/index.html) beantragt werden.
Haushaltszusammensetzungsbescheinigung
Die Haushaltszusammensetzungsbescheinigung kann ab dem 1. April 2016 nicht mehr ausgestellt
werden, da sie abgeschafft wurde. Alle Behörden und Einrichtungen welche in der Vergangenheit
diese Bescheinigung benötigten, haben kein Recht mehr diese zu verlangen.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ebenfalls ab dem 1. April 2016 abgeschafft.
Der Strafregisterauszug bleibt hingegen bestehen. Er ist bei der zuständigen Behörde in LuxemburgStadt zu beantragen http://www.mj.public.lu/functions/faq/extrait_casier/.