____________________________________________________________________ Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte -behördlich anerkanntLG-Nr. 1501-8808 09:00 – 17:00 Uhr 5. Mai 2015 Auch als Modul buchbar für kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte – siehe LG-Nr. 1501-8834 ____________________________________________________________________ Thema: Wichtige aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen im Umweltrecht ergeben sich insbesondere aus der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie IED-RL in deutsches Recht und den damit verbundenen veränderten Anforderungen an genehmigungspflichtige Anlagen. In diesem Zusammenhang wird der Schwerpunkt unserer nächsten Fortbildungsseminare im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren liegen. Ziel unseres Seminars ist es, mit den Teilnehmern neben den aktuellen Änderungen im Immissionsschutzrecht darüber zu diskutieren, wie Genehmigungsunterlagen so vorbereitet werden können, dass ein zügiger und rechtssicherer Durchlauf des Genehmigungsverfahrens seitens der Behörde gewährleistet ist. Unser Lehrgang ist von der zuständigen Behörde anerkannt und richtet sich nach den Anforderungen der Richtlinie zur Anerkennung von Lehrgängen nach der 5. BImSchV. Gemäß § 9 der 5. Bundes-Immissionsschutzverordnung muss die beauftragte Person regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Der Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme ist der jeweiligen Behörde auf Anforderung vorzulegen. Inhalte: Neuerungen der rechtlichen Anforderungen im Immissionsschutz, u. a.: EU-Richtlinie über Industrieemissionen IEDRL 2010/75 Neuerungen im BImSchG und BImSchV Seveso-III-Richtlinie RL 2013/0442, Entwurf, Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Genehmigungsvoraussetzungen Anforderungen an IED-Anlagen (u.a. Ausgangszustandsbericht, BVT-Merkblätter) Organisation und Durchführung des Genehmigungsverfahrens, Projektplanung Berücksichtigung lärmschutztechnischer Gesichtspunkte im Genehmigungsverfahren: Lesen, Verstehen und Auswerten von Schallimmissionsgutachten Erfahrungsaustausch, offene Fragen und Diskussion Teilnehmerkreis: Fachkräfte, die in Betrieben die Aufgaben eines Immissionsschutzbeauftragten bzw. Störfallbeauftragten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV wahrnehmen Referenten: Projektleiter der AGIMUS GmbH Lehrgangsort: AGIMUS GmbH, Am Alten Bahnhof 6, 38122 Braunschweig Preis: 415,00 EUR/netto (493.85 EUR/brutto) inklusive Schulungsunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Mittagessen und Tagungsgetränke sind im Preis enthalten. Teilnehmer, die sich mindestens acht Wochen vor Seminarbeginn anmelden, erhalten unseren Frühbucherrabatt von 5%! Anmeldung: Anmelden können Sie sich online über unsere Internetseite http://www.agimus.de/. Hier finden Sie auch unsere Teilnahmebedingungen. Seminarorganistation: Corinna Sonnenberg Telefon: 0531 25676-28 E-Mail: [email protected] Terminlich anliegende Seminare: 4. Mai 2014 (13:00-16:30 Uhr) Lesen und Verstehen von Sicherheitsdatenblättern und Expositionsszenarien 1501-8818 6. Mai 2014 (09:00-17:00 Uhr) Betriebsbeauftragter für Abfall, Fortbildung 1501-8805
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