Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte und

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Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte
-behördlich anerkanntLG-Nr. 1501-8808
09:00 – 17:00 Uhr
5. Mai 2015
Auch als Modul buchbar für kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte – siehe LG-Nr. 1501-8834
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Thema:
Wichtige aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen im Umweltrecht ergeben sich
insbesondere aus der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie IED-RL in deutsches
Recht und den damit verbundenen veränderten
Anforderungen an genehmigungspflichtige Anlagen.
In diesem Zusammenhang wird der Schwerpunkt unserer nächsten Fortbildungsseminare
im
immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren liegen.
Ziel unseres Seminars ist es, mit den Teilnehmern neben den aktuellen Änderungen im Immissionsschutzrecht darüber zu diskutieren, wie
Genehmigungsunterlagen so vorbereitet werden können, dass ein zügiger und rechtssicherer Durchlauf des Genehmigungsverfahrens
seitens der Behörde gewährleistet ist.
Unser Lehrgang ist von der zuständigen Behörde anerkannt und richtet sich nach den Anforderungen der Richtlinie zur Anerkennung von
Lehrgängen nach der 5. BImSchV.
Gemäß § 9 der 5. Bundes-Immissionsschutzverordnung muss die beauftragte Person regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Der Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme ist der jeweiligen
Behörde auf Anforderung vorzulegen.
Inhalte:
Neuerungen der rechtlichen Anforderungen im
Immissionsschutz, u. a.:
 EU-Richtlinie über Industrieemissionen IEDRL 2010/75
 Neuerungen im BImSchG und BImSchV
 Seveso-III-Richtlinie
 RL 2013/0442, Entwurf, Begrenzung der
Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
 Genehmigungsvoraussetzungen
 Anforderungen an IED-Anlagen (u.a. Ausgangszustandsbericht, BVT-Merkblätter)
 Organisation und Durchführung des Genehmigungsverfahrens, Projektplanung
 Berücksichtigung
lärmschutztechnischer
Gesichtspunkte im Genehmigungsverfahren:
Lesen, Verstehen und Auswerten von Schallimmissionsgutachten
 Erfahrungsaustausch, offene Fragen und
Diskussion
Teilnehmerkreis:
Fachkräfte, die in Betrieben die Aufgaben eines
Immissionsschutzbeauftragten bzw. Störfallbeauftragten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7
Nr. 2 der 5. BImSchV wahrnehmen
Referenten:
Projektleiter der AGIMUS GmbH
Lehrgangsort:
AGIMUS GmbH, Am Alten Bahnhof 6,
38122 Braunschweig
Preis:
415,00 EUR/netto (493.85 EUR/brutto) inklusive Schulungsunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Mittagessen und Tagungsgetränke sind im Preis enthalten.
Teilnehmer, die sich mindestens acht Wochen
vor Seminarbeginn anmelden, erhalten unseren
Frühbucherrabatt von 5%!
Anmeldung:
Anmelden können Sie sich online über unsere
Internetseite http://www.agimus.de/. Hier finden
Sie auch unsere Teilnahmebedingungen.
Seminarorganistation:
Corinna Sonnenberg Telefon: 0531 25676-28
E-Mail: [email protected]
Terminlich anliegende Seminare:
4. Mai 2014 (13:00-16:30 Uhr)
Lesen und Verstehen von Sicherheitsdatenblättern
und Expositionsszenarien 1501-8818
6. Mai 2014 (09:00-17:00 Uhr)
Betriebsbeauftragter für Abfall, Fortbildung
1501-8805