Landesbetrieb für Hochwasserschutz

BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN
Positionspapier Hochwasserschutz Aken
I. Einleitung
Das Junihochwasser 2013 hat Aken mit zum Teil verheerenden Auswirkungen getroffen.
Insbesondere der südliche Teil der Stadt sowie der Ortsteil Susigke waren durch den
Wasserdurchbruch im Olbergforst (unweit „Mutter Sturm“) unmittelbar betroffen. Aber auch
der Ortsteil Kühren wurde zu großen Teilen überflutet. Allerdings war dies die Folge des
Bruches eines Saaledeiches bei Groß Rosenburg. Hinzu kamen die allgemeinen
Auswirkungen für die Infrastruktur Akens (z. B. Wasser- und Abwassersysteme,
Stromversorgung, Straßennetz), die zum Teil bis heute mit Hilfe von Fördermitteln des
Landes und Versicherungsleistungen noch beseitigt werden müssen. Die Beseitigung aller
Schäden wird noch Jahre dauern.
Die Hochwasserverteidigung Akens und seiner Ortschaften beginnt und endet deshalb weder
an den Stadt- / Ortschaftsgrenzen noch an den (politischen) Kreisgrenzen. Zu betrachten ist
vielmehr ein Gebiet zwischen Mulde im Osten und Saale im Westen, das einen Polder bildet,
in dem sich (auch) Aken befindet.
Ziel dieses Positionspapieres ist es, die richtigen Konsequenzen zu ziehen und zu Tage
getretene Schwachstellen und Problemfelder schnellstmöglich zu beseitigen - allerdings durch
möglichst langfristig wirkende Lösungen. Dabei soll sich die Aufstellung in
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aktiven Hochwasserschutz (II.)
passiven Hochwasserschutz (III.) und
Maßnahmen im akuten Hochwasserfall (IV.)
gliedern. Uns ist bewusst, dass auch die umfangreichste Betrachtung durch die sich ständig
ändernden Anforderungen und Erkenntnisse nie vollständig und vor allem nicht abschließend
sein kann. Dennoch soll versucht werden, eine möglichst umfangreiche Abbildung der derzeit
offenen und damit noch zu bewältigen Aufgaben zu erstellen. Details sollen dabei nur soweit
erforderlich und zur Verdeutlichung unumgänglich dargestellt werden.
II. aktiver Hochwasserschutz
Die beste Katastrophe ist die, die nie eintritt. Deshalb ist es das vorrangiges Ziel,
Voraussetzungen zu schaffen, die im Falle eines Hochwassers die Stadt Aken und möglichst
den Polder, in dem sie sich befindet, vor einer (erneuten) Überflutung zu schützen.
1. Deichanlagen
Vorrangig sind der Ausbau und die Pflege der Deichanlagen sowie der ihnen vorgelagerten
Flächen.
BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN (ELBE)
c/o RECHTSANWALT MARKO GREGOR
Burgstraße 26, 06385 Aken (Elbe)
Tel: 034909 70841 - Fax: 034909 70843 - Mail: [email protected]
www.elbe-aken.de
BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN
a) Der Ausbau im Olbergforst hat begonnen und soll ca. 2 Jahre andauern. Sofern keine
Verzögerungen eintreten, ist also absehbar, dass in diesem Bereich in näherer Zukunft
bestmöglicher baulicher Hochwasserschutz entsteht.
Zwischen Olbergforst und ehem. Magnesitwerk besteht aber ein ca. 800 m - 1.000m langes
Teilstück, für das vom Land Sachsen-Anhalt kein Planungsauftrag vergeben wurde, obwohl
es dort zwei bekannte Schwach- und damit Gefahrenstellen gibt.
b) Im Bereich Obselau ist an der dort erfolgten Deichrutschung zwar keine dauerhafte Lösung
geschaffen worden. Mit dem unmittelbar vor der Fertigstellung befindlichen Deichneubau
besteht aber kein erhöhtes Risiko mehr für die Stadt Aken und deren Umgebung.
Allerdings ist die Deichhöhe des neuen Deiches, die sich an Hochwasser 2002 plus 60 cm
orientiert, aus unserer Sicht nicht geeignet, in diesem Bereich einen optimalen
Hochwasserschutz zu bieten. Optimal wäre - wie in Sachsen und am Olbergforst - eine
Deichhöhe 2013 plus 1 m.
c) Problematisch ist aber vor allem der Deichabschnitt vom km 0 (Bürgersee) bis zum Beginn
des rückverlegten neuen Deiches. Allerdings ist dieser Bereich bereits in 3 Abschnitte
unterteilt, die von Planungsbüros beurteilt werden. Im Bereich Schöpfwerk bis Beginn der
Deichrückverlegung wäre eine Rückverlegung auf die Linie des Obselauer Weges die beste
Möglichkeit, optimalen Hochwasserschutz zu erreichen (siehe e)).
Aus unserer Sicht ist eine grundlegende Überarbeitung und Überplanung dieses für Aken
unmittelbar wichtigen Bereiches unumgänglich - orientiert am Junihochwasser 2013. Ein
Anschreiben an den LHW führte zu einer aus unserer Sicht unbefriedigenden Stellungnahme.
Es sind nun die Stadt Aken und die Landkreise Anhalt-Bitterfeld sowie der Salzlandkreis
gefragt, ständig auf eine Überplanung zu drängen, diese einzufordern und zu überwachen.
d) Im Bereich Fährhaus bis „Naumanns Schuppen“ ist der dem Deich vorgelagerte Bereich insbesondere auf Höhe Sportplatz bis Festwiese - dringend zu überarbeiten. Insbesondere im
Falle eines Winterhochwassers ist bei Eisgang kein optimaler Schutz aufgrund der derzeit
bestehenden Bepflanzung gewährleistet.
e) Aus unserer Sicht ist Bereich Schöpfwerk Aken bis zum Beginn der Rückverlegung des
Deiches am Lödderitzer Forst ebenfalls die Rückverlegung des Deiches anzustreben. Hierzu
gibt es bereits erste Untersuchungen (sog. Abschnitt II).
Zunächst ist bereits allein der Umstand, dass ein neu errichteter Deich in allen Details den
aktuellen DIN-Vorschriften und damit dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik
entspricht.
Bereits im Junihochwasser 2013 stand die Straße nach Obselau teilweise unter Wasser. Das
führte zu einer erschwerten Zufahrt, was wiederum die Deichverteidigung erheblich
beeinträchtigte. Durch die bereits erfolgte Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst wird der
Grundwasserspiegel noch einmal um 20 - 30 cm ansteigen. Damit besteht die Gefahr, dass die
Straße nach Obselau unpassierbar wird, was im schlimmsten Fall eine Deichverteidigung in
weiten - nicht unproblematischen - Bereichen nahezu unmöglich macht. Durch einen
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Deichneubau, der auch Deichverteidigungswege schafft, wird dieses Problem gelöst, da so
eine Zufahrt in und zu allen Bereichen gesichert ist.
Zudem wird sich die Strömungsgeschwindigkeit durch die bereits erfolgte
Deichrückverlegung erhöhen. Mit der Deichrückverlegung ab Schöpfwerk Aken wird dieser
Effekt ausgeglichen.
Schließlich führen die ab dem Schöpfwerk Aken vorzunehmenden Deichrückverlegung und
die damit einhergehende veränderte Linienführung zu einem besseren Eisschutz für den Deich
bei Winterhochwassern.
f) An allen Deichabschnitten gilt, dass nicht nur der Deichkörper in einen baulich
einwandfreien Zustand versetzt und dieser erhalten werden muss. Im Ernstfall ist für die
Verteidigung der Deiche von grundlegender Bedeutung, dass diese möglichst einfach mit
geeigneten Fahrzeugen und erforderlichem Gerät erreichbar sind. Es sind also auch
Zuwegungen und ein möglichst durgehender Verteidigungsweg zu schaffen und zu erhalten.
2. personelle Fortentwicklung
Die Umsetzung aller Aufgaben ist ehrenamtlich nicht zu bewältigen. Hierfür bedarf es einer
Stelle bei der Stadtverwaltung Aken, die sich intensiv und kontinuierlich mit dem
Hochwasserschutz auseinandersetzt. Dabei ist uns bewusst, dass die schwierige Haushaltslage
die Schaffung einer (zusätzlichen) Vollzeitstelle (derzeit) nicht zulässt. Aus unserer Sicht
wäre aber bereits mit der Schaffung einer Teilzeitstelle - z. B. durch Umstrukturierung
bestehender Aufgaben eines der städtischen Angestellten -, die zumindest einen Teil der
Arbeitszeit für den Hochwasserschutz ermöglicht, ein erheblicher Fortschritt. Die
Unterstützung durch uns wäre selbstverständlich und uns ein Anliegen.
3. Wasserwehr
Ein zentraler Punkt ist die Schaffung einer funktionierenden Wasserwehr. Hierzu ist die Stadt
gem. § 14 WG LSA verpflichtet.
Die für Aken bestehende Satzung bedarf dringend einer Überarbeitung, die allerdings kein
Selbstzweck sein darf. Grundlegend ist die Schaffung von Strukturen, die sowohl im
„hochwasserfreien Alltag“ wie im Hochwasserfall die Arbeit der Feuerwehr unterstützen und
nicht im schlimmsten Fall blockieren. Die Erfahrungen in Aken (positiv) und im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld (negativ) im Junihochwasser 2013 zeigen für uns deutlich, dass es gilt, auf
jeden Fall Parallelstrukturen mit jeweils eigenständiger Entscheidungsgewalt zu vermeiden!
Dies kann im Ernstfall dazu führen, dass Kompetenzgerangel Zeit und personelle Ressourcen
sinnlos vergeudet. Beide sind aber gerade dann nur sehr begrenzt vorhanden. Aus unserer
Sicht muss die an „vorderster Front“ kämpfende Feuerwehr federführend sein. Die
Wasserwehr hat gem. § 14 WG LSA Wach- und Hilfsdienste zu leisten. Wo und wie diese am
effektivsten eingesetzt werden, kann und darf nur durch die unmittelbaren Einsatzleiter
bestimmt werden. Nur so ist eine Verzahnung beider „Institutionen“ gewährleistet, die zur
Verbesserung und Entlastung der unmittelbaren Einsatzkräfte führt.
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Ob die Wasserwehr dabei eine zunächst eigenständige Institution bleibt, die im Ernstfall - per
Satzung - den Weisungen der Leitung der Feuerwehr Folge zu leisten hat oder ob sie als
Abteilung (auch satzungsrechtlich) in der Feuerwehr und deren Hierarchie verankert wird, ist
zu klären. Beide Alternativen scheinen grundsätzlich möglich und haben Vor- und Nachteile.
Am Ende muss aber klar sein: Eine Leitung - und zwar die der Feuerwehr - trifft einheitlich
Entscheidungen! Der bereits erarbeitete Entwurf der Satzung, die die Wasserwehr als
Abteilung der Feuerwehr vorsieht ist aus unserer Sicht vorzugswürdig.
Aufgabe der Wasserwehr soll nicht nur die Unterstützung von Feuerwehr, THW und / oder
Bundeswehr im Einsatzfall sein. Sie soll vielmehr vorbereitend tätig sein und hierfür
hierarchisch in Form einer Pyramide aufgebaut werden - vom Deichläufer bis zum
abschließenden Entscheidungsträger. Vorbild soll der Aufbau der alten Deichverbände sein.
Jedes Mitglied kennt „seinen“ Abschnitt und „seinen Vorgesetzten“. Hierfür ist der personelle
Bedarf zu ermitteln. Die Mitglieder sind dann regelmäßig intern und extern zu schulen.
Die derzeitige diesbzgl. Rechtslage (Wassergesetz, Brandschutzgesetz) wird von uns als
zumindest nicht ausreichend deutlich angesehen. Es wäre wünschenswert, wenn es
landesrechtliche Regelungen gibt, die beide Alternativen - insbesondere die der Wasserwehr
als Abteilung der Feuerwehr ausdrücklich ermöglichen. Dies schafft Klarheit und vermeidet
Streit und Missverständnisse. Hier gilt es Einfluss auf die Landesgesetzgebung zu nehmen,
wenn und soweit dies möglich ist.
Gegenüber den überörtlichen Entscheidungsträgern und Behörden ist zu verdeutlichen, dass
die Erfahrungen der Hochwasser 2002 und 2013 gezeigt haben, dass wichtige Entscheidungen
ohne Ortskenntnis kaum zu treffen sind. Die regionale Kompetenz ist vor Ort am größten soll heißen: die maßgeblichen Entscheidungen sollten vor Ort getroffen werden und von
Personen, die die regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten kennen. Nur so können sie
vollständig in die Entscheidungsfindung einfließen und (wenn auch ungewollte) sachfremde
Erwägungen werden vermieden. Insofern ist die Kompetenz der regionalen
Entscheidungsträger maßgeblich und deren Befugnisse sind zu stärken.
4. Kooperation mit den Nachbarn, Kontaktaufbau und -pflege
Selbst wenn es uns gelingt, Aken bestmöglich zu schützen, scheitert der Hochwasserschutz,
wenn unsere Nachbarn im gemeinsamen Polder nicht ebenso gut aufgestellt sind. Um dies zu
gewährleisten, ist der Kontaktauf- und -ausbau zum eigenen Landkreis, zum Salzlandkreis,
zur Gemeinde Barby mit seinen Ortschaften, zur Gemeinde Osternienburger Land mit seinen
Ortschaften und zur Stadt Dessau-Roßlau unumgänglich. Es muss ein stetiger und
zuverlässiger Austausch über Informationen und Erfahrungen erfolgen. Zudem sollte eine
Struktur angestrebt werden, die ein einheitliches, im Interesse aller liegendes
Hochwassermanagement im Ernstfall gewährleistet. Vorbild sollten auch hier wieder die alten
Deichverbände sein. Langfristig sollte die Schaffung des (oder besser Wiederbelebung des
ehemals bestehenden) Deichverbandes das Ziel sein. Hierfür fehlen derzeit die politischen
und gesetzlichen Voraussetzungen. Es gilt deshalb zu prüfen, inwieweit unter den
bestehenden Gegebenheiten diesem Ziel so nahe wie möglich gekommen werden kann. Die
Stadt Aken sollte darüber hinaus - gemeinsam mit (zu suchenden) Partnern - versuchen, die
politische Diskussion zu schaffen, deren Ziel die Änderung der derzeitigen gesetzlichen Lage
sein muss.
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Auch die Kontaktpflege zum LHW und zur Bundeswehr ist weiter zu betreiben und zu
intensivieren.
5. Wissenspflege (Deichbücher, Checklisten und Pläne)
Es hat sich während der beiden letzten akuten Hochwasser gezeigt, dass das Wissen
vergangener Generationen um das Hochwasser im Allgemeinen und die Deiche im
Besonderen von erheblicher Bedeutung ist. Um in diesem Bereich Verlusten vorzubeugen, ist
die Schaffung von sog. Deichbüchern (die letztlich Deichchroniken sind) unumgänglich.
Zudem sind Checklisten / Algorithmen zu schaffen, die im Ernstfall eine schnelle und
routinierte Handhabung von Bedrohungslagen ermöglichen. Es gilt zum Beispiel, einen
Katastrophenplan und einen Evakuierungsplan zu erarbeiten und ständig fortzuschreiben.
Dieses Wissen ist - soweit erforderlich und notwendig - auch der gesamten Bevölkerung zu
vermitteln - sei es durch Veranstaltungen und / oder Broschüren o. ä..
III. passiver und vorbereitender Hochwasserschutz
Allen Verantwortlichen und auch den Akener Bürgern muss klar sein, dass selbst der beste
Hochwasserschutz keine 100%ige Sicherheit bietet. Wären die schlimmsten Prognosen für
das Junihochwasser 2013 eingetroffen, wären die Deichanlagen mit großer
Wahrscheinlichkeit nicht vollständig zu verteidigen gewesen. Das Wasser wäre schlicht über
den Deich gelaufen.
Aber auch in einer derartigen Situation darf und muss Aken nicht schutzlos dem Wasser
ausgeliefert sein. Hier gilt es, das überströmende Wasser so zu lenken, dass der Schaden für
Mensch, Sachwerte und Natur möglichst gering bleibt. Grundlegend ist die Pflege der
bestehende Kanal- und Gräbensysteme um Aken. Hinzu kommen „Sommerdeiche“ und
„Schlafdeiche“, die zusätzlichen Schutz bieten.
Dabei gilt es wiederum, das Wissen der Vorgenerationen wiederzubeleben und zu sichern.
Gleichzeitig müssen die Erfahrungen des Hochwassers 2013 genutzt und neueste
Erkenntnisse beachtet werden. Auch dies ist kein Prozess, der irgendwann abgeschlossen sein
wird. Vielmehr gilt es auch in diesem Bereich, Bestehendes zu aktualisieren und
fortzuschreiben.
Diese Maßnahmen müssen auch und vor allem dafür Sorge tragen, dass wichtige
Infrastrukturen im Hochwasserfall erhalten bleiben.
IV. Maßnahmen im akuten Hochwasserfall
1.) Diese Maßnahmen sind in einem Katastrophen- und Evakuierungsplan zu erfassen, der
stetiger Aktualisierung und Fortschreibung bedarf. Im Übrigen sollte gewährleistet sein, dass
die Technische Einsatzleitung (TEL) vor Ort möglichst weitgehende Kompetenzen erhält, um
schnell und ohne Informationsverlust Entscheidungen treffen zu können.
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2.) Nicht zu vergessen ist die umfassende Information der Bevölkerung. Hier muss künftig an
moderne Medien, wie beispielsweise eine Hochwasser-App, gedacht werden. Auch die
Nutzung sozialer Netzwerke (z. B. facebook, twitter) oder von Homepages, die verknüpft
werden können, ist so vorzubereiten, dass im Ernstfall auf sie zugegriffen werden kann.
Hierüber ist die Bevölkerung bereits im Vorfeld und wiederholt zu informieren.
3.) Um jedoch um dringendsten Fall alle Bürger der Stadt Aken zumindest durch ein
bekanntes Signal schnell und effektiv zu erreichen, ist der Aufbau von Sirenen von
unerlässlicher Bedeutung. Gerade der Evakuierungsfall im Sommer 2013 hat gezeigt, dass die
Stadt an dieser Stelle nicht für den Ernstfall gerüstet ist. Hochleistungssirenen können zudem
sogar mit Durchsage-Lautsprechern ausgestattet werden, so dass eine dringend
Informationsweitergabe umgehend erfolgen kann. Hier besteht aus unserer Sicht
unmittelbarer Handlungsbedarf.
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