BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN Positionspapier Hochwasserschutz Aken I. Einleitung Das Junihochwasser 2013 hat Aken mit zum Teil verheerenden Auswirkungen getroffen. Insbesondere der südliche Teil der Stadt sowie der Ortsteil Susigke waren durch den Wasserdurchbruch im Olbergforst (unweit „Mutter Sturm“) unmittelbar betroffen. Aber auch der Ortsteil Kühren wurde zu großen Teilen überflutet. Allerdings war dies die Folge des Bruches eines Saaledeiches bei Groß Rosenburg. Hinzu kamen die allgemeinen Auswirkungen für die Infrastruktur Akens (z. B. Wasser- und Abwassersysteme, Stromversorgung, Straßennetz), die zum Teil bis heute mit Hilfe von Fördermitteln des Landes und Versicherungsleistungen noch beseitigt werden müssen. Die Beseitigung aller Schäden wird noch Jahre dauern. Die Hochwasserverteidigung Akens und seiner Ortschaften beginnt und endet deshalb weder an den Stadt- / Ortschaftsgrenzen noch an den (politischen) Kreisgrenzen. Zu betrachten ist vielmehr ein Gebiet zwischen Mulde im Osten und Saale im Westen, das einen Polder bildet, in dem sich (auch) Aken befindet. Ziel dieses Positionspapieres ist es, die richtigen Konsequenzen zu ziehen und zu Tage getretene Schwachstellen und Problemfelder schnellstmöglich zu beseitigen - allerdings durch möglichst langfristig wirkende Lösungen. Dabei soll sich die Aufstellung in • • • aktiven Hochwasserschutz (II.) passiven Hochwasserschutz (III.) und Maßnahmen im akuten Hochwasserfall (IV.) gliedern. Uns ist bewusst, dass auch die umfangreichste Betrachtung durch die sich ständig ändernden Anforderungen und Erkenntnisse nie vollständig und vor allem nicht abschließend sein kann. Dennoch soll versucht werden, eine möglichst umfangreiche Abbildung der derzeit offenen und damit noch zu bewältigen Aufgaben zu erstellen. Details sollen dabei nur soweit erforderlich und zur Verdeutlichung unumgänglich dargestellt werden. II. aktiver Hochwasserschutz Die beste Katastrophe ist die, die nie eintritt. Deshalb ist es das vorrangiges Ziel, Voraussetzungen zu schaffen, die im Falle eines Hochwassers die Stadt Aken und möglichst den Polder, in dem sie sich befindet, vor einer (erneuten) Überflutung zu schützen. 1. Deichanlagen Vorrangig sind der Ausbau und die Pflege der Deichanlagen sowie der ihnen vorgelagerten Flächen. BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN (ELBE) c/o RECHTSANWALT MARKO GREGOR Burgstraße 26, 06385 Aken (Elbe) Tel: 034909 70841 - Fax: 034909 70843 - Mail: [email protected] www.elbe-aken.de BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN a) Der Ausbau im Olbergforst hat begonnen und soll ca. 2 Jahre andauern. Sofern keine Verzögerungen eintreten, ist also absehbar, dass in diesem Bereich in näherer Zukunft bestmöglicher baulicher Hochwasserschutz entsteht. Zwischen Olbergforst und ehem. Magnesitwerk besteht aber ein ca. 800 m - 1.000m langes Teilstück, für das vom Land Sachsen-Anhalt kein Planungsauftrag vergeben wurde, obwohl es dort zwei bekannte Schwach- und damit Gefahrenstellen gibt. b) Im Bereich Obselau ist an der dort erfolgten Deichrutschung zwar keine dauerhafte Lösung geschaffen worden. Mit dem unmittelbar vor der Fertigstellung befindlichen Deichneubau besteht aber kein erhöhtes Risiko mehr für die Stadt Aken und deren Umgebung. Allerdings ist die Deichhöhe des neuen Deiches, die sich an Hochwasser 2002 plus 60 cm orientiert, aus unserer Sicht nicht geeignet, in diesem Bereich einen optimalen Hochwasserschutz zu bieten. Optimal wäre - wie in Sachsen und am Olbergforst - eine Deichhöhe 2013 plus 1 m. c) Problematisch ist aber vor allem der Deichabschnitt vom km 0 (Bürgersee) bis zum Beginn des rückverlegten neuen Deiches. Allerdings ist dieser Bereich bereits in 3 Abschnitte unterteilt, die von Planungsbüros beurteilt werden. Im Bereich Schöpfwerk bis Beginn der Deichrückverlegung wäre eine Rückverlegung auf die Linie des Obselauer Weges die beste Möglichkeit, optimalen Hochwasserschutz zu erreichen (siehe e)). Aus unserer Sicht ist eine grundlegende Überarbeitung und Überplanung dieses für Aken unmittelbar wichtigen Bereiches unumgänglich - orientiert am Junihochwasser 2013. Ein Anschreiben an den LHW führte zu einer aus unserer Sicht unbefriedigenden Stellungnahme. Es sind nun die Stadt Aken und die Landkreise Anhalt-Bitterfeld sowie der Salzlandkreis gefragt, ständig auf eine Überplanung zu drängen, diese einzufordern und zu überwachen. d) Im Bereich Fährhaus bis „Naumanns Schuppen“ ist der dem Deich vorgelagerte Bereich insbesondere auf Höhe Sportplatz bis Festwiese - dringend zu überarbeiten. Insbesondere im Falle eines Winterhochwassers ist bei Eisgang kein optimaler Schutz aufgrund der derzeit bestehenden Bepflanzung gewährleistet. e) Aus unserer Sicht ist Bereich Schöpfwerk Aken bis zum Beginn der Rückverlegung des Deiches am Lödderitzer Forst ebenfalls die Rückverlegung des Deiches anzustreben. Hierzu gibt es bereits erste Untersuchungen (sog. Abschnitt II). Zunächst ist bereits allein der Umstand, dass ein neu errichteter Deich in allen Details den aktuellen DIN-Vorschriften und damit dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Bereits im Junihochwasser 2013 stand die Straße nach Obselau teilweise unter Wasser. Das führte zu einer erschwerten Zufahrt, was wiederum die Deichverteidigung erheblich beeinträchtigte. Durch die bereits erfolgte Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst wird der Grundwasserspiegel noch einmal um 20 - 30 cm ansteigen. Damit besteht die Gefahr, dass die Straße nach Obselau unpassierbar wird, was im schlimmsten Fall eine Deichverteidigung in weiten - nicht unproblematischen - Bereichen nahezu unmöglich macht. Durch einen 2 BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN Deichneubau, der auch Deichverteidigungswege schafft, wird dieses Problem gelöst, da so eine Zufahrt in und zu allen Bereichen gesichert ist. Zudem wird sich die Strömungsgeschwindigkeit durch die bereits erfolgte Deichrückverlegung erhöhen. Mit der Deichrückverlegung ab Schöpfwerk Aken wird dieser Effekt ausgeglichen. Schließlich führen die ab dem Schöpfwerk Aken vorzunehmenden Deichrückverlegung und die damit einhergehende veränderte Linienführung zu einem besseren Eisschutz für den Deich bei Winterhochwassern. f) An allen Deichabschnitten gilt, dass nicht nur der Deichkörper in einen baulich einwandfreien Zustand versetzt und dieser erhalten werden muss. Im Ernstfall ist für die Verteidigung der Deiche von grundlegender Bedeutung, dass diese möglichst einfach mit geeigneten Fahrzeugen und erforderlichem Gerät erreichbar sind. Es sind also auch Zuwegungen und ein möglichst durgehender Verteidigungsweg zu schaffen und zu erhalten. 2. personelle Fortentwicklung Die Umsetzung aller Aufgaben ist ehrenamtlich nicht zu bewältigen. Hierfür bedarf es einer Stelle bei der Stadtverwaltung Aken, die sich intensiv und kontinuierlich mit dem Hochwasserschutz auseinandersetzt. Dabei ist uns bewusst, dass die schwierige Haushaltslage die Schaffung einer (zusätzlichen) Vollzeitstelle (derzeit) nicht zulässt. Aus unserer Sicht wäre aber bereits mit der Schaffung einer Teilzeitstelle - z. B. durch Umstrukturierung bestehender Aufgaben eines der städtischen Angestellten -, die zumindest einen Teil der Arbeitszeit für den Hochwasserschutz ermöglicht, ein erheblicher Fortschritt. Die Unterstützung durch uns wäre selbstverständlich und uns ein Anliegen. 3. Wasserwehr Ein zentraler Punkt ist die Schaffung einer funktionierenden Wasserwehr. Hierzu ist die Stadt gem. § 14 WG LSA verpflichtet. Die für Aken bestehende Satzung bedarf dringend einer Überarbeitung, die allerdings kein Selbstzweck sein darf. Grundlegend ist die Schaffung von Strukturen, die sowohl im „hochwasserfreien Alltag“ wie im Hochwasserfall die Arbeit der Feuerwehr unterstützen und nicht im schlimmsten Fall blockieren. Die Erfahrungen in Aken (positiv) und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (negativ) im Junihochwasser 2013 zeigen für uns deutlich, dass es gilt, auf jeden Fall Parallelstrukturen mit jeweils eigenständiger Entscheidungsgewalt zu vermeiden! Dies kann im Ernstfall dazu führen, dass Kompetenzgerangel Zeit und personelle Ressourcen sinnlos vergeudet. Beide sind aber gerade dann nur sehr begrenzt vorhanden. Aus unserer Sicht muss die an „vorderster Front“ kämpfende Feuerwehr federführend sein. Die Wasserwehr hat gem. § 14 WG LSA Wach- und Hilfsdienste zu leisten. Wo und wie diese am effektivsten eingesetzt werden, kann und darf nur durch die unmittelbaren Einsatzleiter bestimmt werden. Nur so ist eine Verzahnung beider „Institutionen“ gewährleistet, die zur Verbesserung und Entlastung der unmittelbaren Einsatzkräfte führt. 3 BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN Ob die Wasserwehr dabei eine zunächst eigenständige Institution bleibt, die im Ernstfall - per Satzung - den Weisungen der Leitung der Feuerwehr Folge zu leisten hat oder ob sie als Abteilung (auch satzungsrechtlich) in der Feuerwehr und deren Hierarchie verankert wird, ist zu klären. Beide Alternativen scheinen grundsätzlich möglich und haben Vor- und Nachteile. Am Ende muss aber klar sein: Eine Leitung - und zwar die der Feuerwehr - trifft einheitlich Entscheidungen! Der bereits erarbeitete Entwurf der Satzung, die die Wasserwehr als Abteilung der Feuerwehr vorsieht ist aus unserer Sicht vorzugswürdig. Aufgabe der Wasserwehr soll nicht nur die Unterstützung von Feuerwehr, THW und / oder Bundeswehr im Einsatzfall sein. Sie soll vielmehr vorbereitend tätig sein und hierfür hierarchisch in Form einer Pyramide aufgebaut werden - vom Deichläufer bis zum abschließenden Entscheidungsträger. Vorbild soll der Aufbau der alten Deichverbände sein. Jedes Mitglied kennt „seinen“ Abschnitt und „seinen Vorgesetzten“. Hierfür ist der personelle Bedarf zu ermitteln. Die Mitglieder sind dann regelmäßig intern und extern zu schulen. Die derzeitige diesbzgl. Rechtslage (Wassergesetz, Brandschutzgesetz) wird von uns als zumindest nicht ausreichend deutlich angesehen. Es wäre wünschenswert, wenn es landesrechtliche Regelungen gibt, die beide Alternativen - insbesondere die der Wasserwehr als Abteilung der Feuerwehr ausdrücklich ermöglichen. Dies schafft Klarheit und vermeidet Streit und Missverständnisse. Hier gilt es Einfluss auf die Landesgesetzgebung zu nehmen, wenn und soweit dies möglich ist. Gegenüber den überörtlichen Entscheidungsträgern und Behörden ist zu verdeutlichen, dass die Erfahrungen der Hochwasser 2002 und 2013 gezeigt haben, dass wichtige Entscheidungen ohne Ortskenntnis kaum zu treffen sind. Die regionale Kompetenz ist vor Ort am größten soll heißen: die maßgeblichen Entscheidungen sollten vor Ort getroffen werden und von Personen, die die regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten kennen. Nur so können sie vollständig in die Entscheidungsfindung einfließen und (wenn auch ungewollte) sachfremde Erwägungen werden vermieden. Insofern ist die Kompetenz der regionalen Entscheidungsträger maßgeblich und deren Befugnisse sind zu stärken. 4. Kooperation mit den Nachbarn, Kontaktaufbau und -pflege Selbst wenn es uns gelingt, Aken bestmöglich zu schützen, scheitert der Hochwasserschutz, wenn unsere Nachbarn im gemeinsamen Polder nicht ebenso gut aufgestellt sind. Um dies zu gewährleisten, ist der Kontaktauf- und -ausbau zum eigenen Landkreis, zum Salzlandkreis, zur Gemeinde Barby mit seinen Ortschaften, zur Gemeinde Osternienburger Land mit seinen Ortschaften und zur Stadt Dessau-Roßlau unumgänglich. Es muss ein stetiger und zuverlässiger Austausch über Informationen und Erfahrungen erfolgen. Zudem sollte eine Struktur angestrebt werden, die ein einheitliches, im Interesse aller liegendes Hochwassermanagement im Ernstfall gewährleistet. Vorbild sollten auch hier wieder die alten Deichverbände sein. Langfristig sollte die Schaffung des (oder besser Wiederbelebung des ehemals bestehenden) Deichverbandes das Ziel sein. Hierfür fehlen derzeit die politischen und gesetzlichen Voraussetzungen. Es gilt deshalb zu prüfen, inwieweit unter den bestehenden Gegebenheiten diesem Ziel so nahe wie möglich gekommen werden kann. Die Stadt Aken sollte darüber hinaus - gemeinsam mit (zu suchenden) Partnern - versuchen, die politische Diskussion zu schaffen, deren Ziel die Änderung der derzeitigen gesetzlichen Lage sein muss. 4 BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN Auch die Kontaktpflege zum LHW und zur Bundeswehr ist weiter zu betreiben und zu intensivieren. 5. Wissenspflege (Deichbücher, Checklisten und Pläne) Es hat sich während der beiden letzten akuten Hochwasser gezeigt, dass das Wissen vergangener Generationen um das Hochwasser im Allgemeinen und die Deiche im Besonderen von erheblicher Bedeutung ist. Um in diesem Bereich Verlusten vorzubeugen, ist die Schaffung von sog. Deichbüchern (die letztlich Deichchroniken sind) unumgänglich. Zudem sind Checklisten / Algorithmen zu schaffen, die im Ernstfall eine schnelle und routinierte Handhabung von Bedrohungslagen ermöglichen. Es gilt zum Beispiel, einen Katastrophenplan und einen Evakuierungsplan zu erarbeiten und ständig fortzuschreiben. Dieses Wissen ist - soweit erforderlich und notwendig - auch der gesamten Bevölkerung zu vermitteln - sei es durch Veranstaltungen und / oder Broschüren o. ä.. III. passiver und vorbereitender Hochwasserschutz Allen Verantwortlichen und auch den Akener Bürgern muss klar sein, dass selbst der beste Hochwasserschutz keine 100%ige Sicherheit bietet. Wären die schlimmsten Prognosen für das Junihochwasser 2013 eingetroffen, wären die Deichanlagen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vollständig zu verteidigen gewesen. Das Wasser wäre schlicht über den Deich gelaufen. Aber auch in einer derartigen Situation darf und muss Aken nicht schutzlos dem Wasser ausgeliefert sein. Hier gilt es, das überströmende Wasser so zu lenken, dass der Schaden für Mensch, Sachwerte und Natur möglichst gering bleibt. Grundlegend ist die Pflege der bestehende Kanal- und Gräbensysteme um Aken. Hinzu kommen „Sommerdeiche“ und „Schlafdeiche“, die zusätzlichen Schutz bieten. Dabei gilt es wiederum, das Wissen der Vorgenerationen wiederzubeleben und zu sichern. Gleichzeitig müssen die Erfahrungen des Hochwassers 2013 genutzt und neueste Erkenntnisse beachtet werden. Auch dies ist kein Prozess, der irgendwann abgeschlossen sein wird. Vielmehr gilt es auch in diesem Bereich, Bestehendes zu aktualisieren und fortzuschreiben. Diese Maßnahmen müssen auch und vor allem dafür Sorge tragen, dass wichtige Infrastrukturen im Hochwasserfall erhalten bleiben. IV. Maßnahmen im akuten Hochwasserfall 1.) Diese Maßnahmen sind in einem Katastrophen- und Evakuierungsplan zu erfassen, der stetiger Aktualisierung und Fortschreibung bedarf. Im Übrigen sollte gewährleistet sein, dass die Technische Einsatzleitung (TEL) vor Ort möglichst weitgehende Kompetenzen erhält, um schnell und ohne Informationsverlust Entscheidungen treffen zu können. 5 BÜRGERINITIATIVE HOCHWASSER AKEN 2.) Nicht zu vergessen ist die umfassende Information der Bevölkerung. Hier muss künftig an moderne Medien, wie beispielsweise eine Hochwasser-App, gedacht werden. Auch die Nutzung sozialer Netzwerke (z. B. facebook, twitter) oder von Homepages, die verknüpft werden können, ist so vorzubereiten, dass im Ernstfall auf sie zugegriffen werden kann. Hierüber ist die Bevölkerung bereits im Vorfeld und wiederholt zu informieren. 3.) Um jedoch um dringendsten Fall alle Bürger der Stadt Aken zumindest durch ein bekanntes Signal schnell und effektiv zu erreichen, ist der Aufbau von Sirenen von unerlässlicher Bedeutung. Gerade der Evakuierungsfall im Sommer 2013 hat gezeigt, dass die Stadt an dieser Stelle nicht für den Ernstfall gerüstet ist. Hochleistungssirenen können zudem sogar mit Durchsage-Lautsprechern ausgestattet werden, so dass eine dringend Informationsweitergabe umgehend erfolgen kann. Hier besteht aus unserer Sicht unmittelbarer Handlungsbedarf. BI HOCHWASSER AKEN 6
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