Kreisschulrat Buchs-Rohr, 1. April 2016 Beschlüsse der Sitzung vom 31. März 2016 Der Kreisschulrat Buchs-Rohr hat an seiner Sitzung vom 31. März 2016 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung der Schulgelder 2016/17 Der Beschluss 1 untersteht gemäss § 7 der Satzungen der Kreisschule Buchs-Rohr dem fakultativen Referendum. Beschlüsse sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinden in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung angerechnet, beim Präsidenten des Kreisschulrates verlangt. Bei der Schulverwaltung kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 9. Mai 2016 Kreisschule Buchs-Rohr [email protected]
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