BeschlĂĽsse

Kreisschulrat
Buchs-Rohr, 1. April 2016
Beschlüsse der Sitzung vom 31. März 2016
Der Kreisschulrat Buchs-Rohr hat an seiner Sitzung vom 31. März 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Genehmigung der Schulgelder 2016/17
Der Beschluss 1 untersteht gemäss § 7 der Satzungen der Kreisschule Buchs-Rohr dem
fakultativen Referendum. Beschlüsse sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es
mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinden in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung angerechnet, beim Präsidenten
des Kreisschulrates verlangt.
Bei der Schulverwaltung kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht
werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 9. Mai 2016
Kreisschule Buchs-Rohr
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