(§ 1 I 1 SächsPolG) = konkrete Gefahr

Gefahrbegriffe
allgemein bestehende Gefahr
(§ 1 I 1 SächsPolG)
im Einzelfall bestehende Gefahr
= konkrete Gefahr
(§ 3 I SächsPolG)
→ Möglichkeit eines Schadenseintritts
→ Wahrscheinlichkeit eines
Schadenseintritts