MITTEILUNG DER GEMEINDEKANZLEI SALGESCH Rebbewässerung - Schliessung der Privatleitungen Die Rebbergbesitzer werden aufgefordert, Ihre Privatleitungen, die noch nicht geschlossen sind, ab sofort zu schliessen, und zwar inklusive Schieber, welche von der Gemeinde installiert worden sind. Wir bitten Sie, gleichzeitig die Schieber der Gemeinde auf allfällige Mängel und Defekte zu kontrollieren und Unregelmässigkeiten der Gemeindekanzlei unverzüglich zu melden. Besten Dank. Wir bitten Sie, die Frist bis zum 08. April 2016 einzuhalten. Falls es die klimatischen Verhältnisse erlauben, können die Leitungen ab 11. April 2016 schrittweise eingefüllt werden. Für allfällige Schäden zeichnet sich der Privatgrundstückbesitzer selber verantwortlich. Das Nichtbefolgen dieser Aufforderung wird gemäss Art. 36 A wie folgt gebüsst: Art. 36 A : Sind private Leitungen ab dem 15. März nicht geschlossen, beziehungsweise nach dem 15. November nicht geöffnet, so wird der Grundstückeigentümer für dieses Fehlverhalten (Art 29) bestraft und zwar mit dem Betrag von Fr. 300.--. Genehmigt durch den Gemeinderat am 23. August 2001. Salgesch, im März 2016 DIE GEMEINDEVERWALTUNG SALGESCH
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