AIA Antragsentwurf 23.2.2016 Antrag für den Landesparteitag SPD Bremen Der Landesparteitag möge beschließen: Kein Handelsabkommen mit dem Besatzer Marokko Am 10. Dezember 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Handelsvertrag zwischen der EU und Marokko annulliert. Zur Begründung heißt es: die gesetzliche Hoheit Marokkos über die Westsahara sei international nicht als rechtmäßig anerkannt und könne damit nicht Gegenstand eines Handelsvertrages zwischen der EU und Marokko sein. Die SPD Bremen fordert von der Bundesregierung eine Prüfung aller bestehenden Abkommen und Verträge mit Marokko sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auf Konformität mit dem EuGH Urteil. Weiter fordern wir den Parteivorstand auf, das Thema Referendum auf dem nächsten Parteikonvent zu behandeln. Wir begrüßen den Antrag der SPD Bürgerschaftsfraktion „Einsatz für die Flüchtlinge aus der Westsahara fortsetzen – Referendum durchsetzen!“. Begündung: Mit der Verleihung des Bremer Solidaritätspreises an Aminatu Haidar setzte die Bremer Zivilgesellschaft ein deutliches Zeichen der Solidarität mit dem Kampf der Sahrauis für ihr Recht auf Selbstbestimmung. Seit jahrzehnten ist die Herrschaft Marokkos über die Westsahara umstritten. Seit der Rechtswidrigen Annektierung leben weite Teile der Sahrauis in erbärmlichen Flüchtlingslagern. In Bremen und europaweit setzen sich Menschen für die Selbstbestimmung der Sahrauis ein und fordern die Umsetzung des von der UNO verlangten Referendums, um eine endgültige Klärung des völkerrechtlichen Status dieses Gebietes zu erreichen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den zwischen der EU und Marokko am 10. Dezember 2015 annulliert. Die gesetzliche Hoheit Marokkos über die Westsahara sei international nicht als rechtmäßig anerkannt und könne damit nicht Gegenstand eines Freihandelsvertrages zwischen der EU und Marokko sein. Somit sei Marokkos Status in dem Küstenstreifen der Westsahara nichts anderes als der Status einer Besatzungsmacht. Eine Grundsatzentscheidung, die das Selbstbestimmungsrecht der Saharauis ausdrücklich betont und sich demzufolge auf die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Marokko auswirken wird. Die EU verhandelt bereits ein tiefgreifendes Freihandelsabkommen (DCFTA: Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) mit Marokko. Bisher hat die EU sämtliche Bedenken seitens des Western Sahara Ressource Watch (WSRW) ignoriert, das fremd-verwaltete Gebiet der Westsahara von dem Abkommen ausdrücklich auszuschließen. Der EuGH macht nun deutlich, dass die EU die Menschenrechte und das Recht auf Selbstbestimmung der betroffenen Bevölkerung beim Abschluss von Handelsverträgen beachten muss. Nach dem Urteilsspruch vom Dezember sind die Aussichten gut, dass die POLISARIO auch mit ihrer Klage gegen das 2013 erneuerte Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko erfolgreich sein wird. Auf der Basis des Vertrags mit Marokko beutet die EU die Fischbestände der saharauischen Küstengewässer aus und entschädigt dafür die Besatzungsmacht Marokko, aber nicht die Saharauis mit Geld.
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