Kein Handelsabkommen mit dem Besatzer Marokko

AIA Antragsentwurf 23.2.2016
Antrag für den Landesparteitag SPD Bremen
Der Landesparteitag möge beschließen:
Kein Handelsabkommen mit dem Besatzer Marokko
Am 10. Dezember 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Handelsvertrag
zwischen der EU und Marokko annulliert. Zur Begründung heißt es: die gesetzliche Hoheit
Marokkos über die Westsahara sei international nicht als rechtmäßig anerkannt und könne
damit nicht Gegenstand eines Handelsvertrages zwischen der EU und Marokko sein. Die
SPD Bremen fordert von der Bundesregierung eine Prüfung aller bestehenden Abkommen
und Verträge mit Marokko sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auf
Konformität mit dem EuGH Urteil. Weiter fordern wir den Parteivorstand auf, das Thema
Referendum auf dem nächsten Parteikonvent zu behandeln.
Wir begrüßen den Antrag der SPD Bürgerschaftsfraktion „Einsatz für die Flüchtlinge aus
der Westsahara fortsetzen – Referendum durchsetzen!“.
Begündung:
Mit der Verleihung des Bremer Solidaritätspreises an Aminatu Haidar setzte die Bremer
Zivilgesellschaft ein deutliches Zeichen der Solidarität mit dem Kampf der Sahrauis für ihr
Recht auf Selbstbestimmung.
Seit jahrzehnten ist die Herrschaft Marokkos über die Westsahara umstritten. Seit der
Rechtswidrigen Annektierung leben weite Teile der Sahrauis in erbärmlichen
Flüchtlingslagern. In Bremen und europaweit setzen sich Menschen für die
Selbstbestimmung der Sahrauis ein und fordern die Umsetzung des von der UNO verlangten
Referendums, um eine endgültige Klärung des völkerrechtlichen Status dieses Gebietes zu
erreichen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den zwischen der EU und Marokko am 10.
Dezember 2015 annulliert. Die gesetzliche Hoheit Marokkos über die Westsahara sei
international nicht als rechtmäßig anerkannt und könne damit nicht Gegenstand eines
Freihandelsvertrages zwischen der EU und Marokko sein. Somit sei Marokkos Status in
dem Küstenstreifen der Westsahara nichts anderes als der Status einer Besatzungsmacht.
Eine Grundsatzentscheidung, die das Selbstbestimmungsrecht der Saharauis ausdrücklich
betont und sich demzufolge auf die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Marokko
auswirken wird. Die EU verhandelt bereits ein tiefgreifendes Freihandelsabkommen
(DCFTA: Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) mit Marokko. Bisher hat die EU
sämtliche Bedenken seitens des Western Sahara Ressource Watch (WSRW) ignoriert, das
fremd-verwaltete Gebiet der Westsahara von dem Abkommen ausdrücklich auszuschließen.
Der EuGH macht nun deutlich, dass die EU die Menschenrechte und das Recht auf
Selbstbestimmung der betroffenen Bevölkerung beim Abschluss von Handelsverträgen
beachten muss.
Nach dem Urteilsspruch vom Dezember sind die Aussichten gut, dass die POLISARIO auch
mit ihrer Klage gegen das 2013 erneuerte Fischereiabkommen zwischen der EU und
Marokko erfolgreich sein wird. Auf der Basis des Vertrags mit Marokko beutet die EU die
Fischbestände der saharauischen Küstengewässer aus und entschädigt dafür die
Besatzungsmacht Marokko, aber nicht die Saharauis mit Geld.