23.03.2016 SCHWEIZ Apotheker erhalten größere Rx-Kompetenz Freut sich über den Kompetenzzuwachs bei Rx-Arzneien: pharmaSuisse-Präsident Fabia Vaucher sieht darin eine Stärkung der Rolle der Apotheker. Berlin - In der Schweiz erhalten die Apotheker einen größeren Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln auch ohne ärztliche Verordnung. Nach zweijähriger Beratung haben jetzt National- und Ständerat eine entsprechende Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) beschlossen. Der schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüßt die erweiterten Kompetenzen der Apotheker. Die Versandapotheke Zur Rose kritisiert dagegen vehement die Einschränkungen beim OTC-Versand. Laut pharmaSuisse können Patienten in Zukunft „gewisse verschreibungspflichtige Medikamente, für die es keine ärztliche Diagnose braucht, ohne Rezept in der Apotheke beziehen“. Diese individuelle, dokumentierte Medikation nach fachlicher Beratung durch den Apotheker stehe ganz im Dienste der Patienten- und Versorgungssicherheit. Um welche Arzneimittel es sich dabei handelt, wird erst noch per Verordnung festgelegt. Laut pharmaSuisse gehe es dabei um „einfache und eindeutige Gesundheitsprobleme“, deren Medikation keine Fragen aufwirft. Schon heute können Schweizer Apotheker „in Notfällen“ Rx-Arzneien ohne Rezept abgeben. Das geänderte HMG erweitert nun den Entscheidungsspielraum der Apotheker. Seit 2012 ist zudem bei leichten Erkrankungen in der Apotheker eine Erstberatung mit der Möglichkeit einer Telekonsultation mit einem Arzt im Rahmen des Projekts „netCare“ möglich. „Der Geist der kompetenzorientierten, interprofessionellen Zusammenarbeit in der medizinischen Grundversorgung, wie er sich bereits in der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) niedergeschlagen hat, ist auch in der HMG-Revision zu spüren“, bilanziert pharmaSuisse-Präsident Fabian Vaucher. Die Novelle stärke zudem die Rolle der Apotheker in der Grundversorgung weiter. Schweizer Apothekern mit entsprechender Ausbildung ist bereits das Impfen erlaubt. Offen ist allerdings noch, ob die Schweizer Apotheker für die neuen Leistungen honoriert werden. „In einem nächsten Schritt geht es nun darum, dass das Parlament im Krankenversicherungsgesetz (KVG) zweckmässige, gezielte Anpassungen vornimmt“, fordert der pharmaSuisse-Präsident. Insbesondere bei präventiven Leistungen wie Impfungen sowie bei chronisch Kranken mit Betreuungsbedarf hinsichtlich Therapietreue sei die Frage, wie die Leistungen der Apotheken abgegolten werden, weiterhin offen. Zudem stellt das geänderte HMG klar, dass der Versand von OTC-Arzneimittel wie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nur bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung erlaubt ist. Darin sieht die Schweizer Versandapotheke Zur Rose eine erhebliche Einschränkung. Damit habe sich die „Lobby der Ladenapotheker und Drogerien“ durchgesetzt. Zur Rose kritisiert die Rezeptpflicht als „schikanöse Voraussetzung“. Die Geprellten seien die Patienten. Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli sagte dazu: „Absurd und ewiggestrig. Wenn das geflügelte Wort vom Berg, der eine Maus geboren hat, je gestimmt hat, dann im Zusammenhang mit dieser Revision des Heilmittelgesetzes. Das neue Recht entspricht über weite Strecken dem alten. Zu einer Modernisierung, die diesen Namen verdient, ist es leider nicht gekommen.“ Falls gegen das geänderte HMG kein Referendum angestrengt wird, tritt die Änderung 2017 in Kraft.
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