Aufbringen von Materialien in Böden Wer in freier Landschaft

Aufbringen von Materialien in Böden
Wer in freier Landschaft („Außenbereich“) Gelände auffüllen oder abgraben will,
braucht eine naturschutzrechtliche Genehmigung. Wenn Auffüllungen und Abgrabungen mächtiger als 3 m sind bzw. mehr als 300 m² Fläche übersteigen, ist ein entsprechender Antrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Die Untere
Bodenschutzbehörde des Umweltamtes beurteilt den Antrag aus fachlicher Sicht und
gibt Hinweise, wie die Auffüllung technisch ausgeführt werden kann.
Die Auffüllung darf nicht zu Schäden führen, die Bodenfunktionen dürfen sich nicht
verschlechtern. Voraussetzung für die Genehmigung einer Auffüllung ist, dass sie
einen Nutzen bringt, zum Beispiel eine Bodenverbesserung oder Bewirtschaftungserleichterung.
Es darf nur Bodenmaterial verwendet werden, an das hohe Anforderungen geknüpft
sind. Es muss chemisch und physikalisch geeignet sein. Die verwendete Bodenart
(Sand, Lehm oder Schluff (Löß) oder Ton) muss zu der Auffüllfläche passen („Gleiches zu Gleichem“).
Chemische Beschaffenheit
Zu beachten sind mögliche Schadstoffkontaminationen, der pH-Wert und die Nährstoffgehalte. Sind keine Unterlagen vorhanden, die hier Auskunft geben können,
muss das Material unter Umständen untersucht werden. Erhöhte Schadstoffgehalte
können zum Beispiel bei Böden aus dem Straßenrandbereich, aus Industrie- und
Gewerbegebieten oder aus Sedimenten von Gewässern auftreten.
Physikalische Beschaffenheit
Neben der Bodenart spielen weitere Faktoren eine Rolle für die Eignung des Materials. Ist der Steingehalt zu hoch oder enthält das Material bodenfremde Bestandteile
(Bauschutt, Teer etc.) oder wenn es zu stark vernässt ist usw., führt dies bei einer
Auffüllung zu einer Verschlechterung. Dann ist eine Auffüllung nicht zulässig.
Nach der Genehmigung soll die eigentliche Ausführung der Auffüllmaßnahme von
Fachfirmen durchgeführt werden, da bei falscher Witterung, ungeeignetem Gerät
oder schlechter Technik mehr Schaden als Nutzen angerichtet werden kann.
Damit wir den Antrag möglichst schnell bearbeiten können, bieten wir den Antragstellern einen Vordruck an, den sie ausgefüllt zusammen mit den Antragsunterlagen
einreichen können.
Beispiele von Auffüllmaßnahmen
Foto: Geländemodellierung im Weinberg
Foto: Unsachgemäße Zwischenlagerung