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Rathaus
Umschau
Mittwoch, 23. März 2016
Ausgabe 056
muenchen.de/ru
Inhaltsverzeichnis
Meldungen2
›› Städtischer Jahresbericht 2015 erschienen
2
›› Perspektive 2030: Erfolgreiches Bürgerumweltforum in München
2
›› Gynäkologische Sprechstunde fällt aus
3
›› Kranzniederlegung für Verleger Georg Hirth am Waldfriedhof
3
›› Dokumentarfilm „Bikes vs Cars“ im Filmmuseum
4
Antworten auf Stadtratsanfragen
5
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften
Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus
Meldungen
Städtischer Jahresbericht 2015 erschienen
(23.3.2016) Die wichtigsten Ereignisse der Münchner Stadtpolitik sind im
städtischen Jahresbericht 2015 mit Jahresvorschau 2016 zusammengestellt. Bildung, Bürgerentscheide und Wahlen, Bürgerservice, Gesundheit
und Umwelt, Kultur und Veranstaltungen, Personal, Organisation und IT,
Sicherheit und Ordnung, Soziales, Sport und Freizeit, Stadtentwicklung und
Wohnen, Stadtfinanzen, Verkehr sowie Wirtschaft heißen die Themengebiete des Jahresrückblicks 2015, der auch eine Übersicht über die neuen
Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, die städtischen Preisverleihungen und
Ehrungen enthält. Für den schnellen Überblick über die wesentlichen Ereignisse gibt es einen chronologischen Abriss 2015. Darüber hinaus werden in
einer Vorschau die wichtigsten Themen, Projekte und Entscheidungen für
das Jahr 2016 vorgestellt.
Der Jahresbericht ist ab sofort in der Stadt-Information kostenlos erhältlich
und kann unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Jahresbericht als
PDF-Datei heruntergeladen werden.
Perspektive 2030: Erfolgreiches Bürgerumweltforum in München
(23.3.2016) Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat einen deutschlandweiten Bürgerdialog zur Vorbereitung des Umweltprogramms „Perspektive 2030 – Wie wollen wir leben, wirtschaften und arbeiten?“ gestartet. Sechs Städte wurden hierfür ausgesucht – auch München. „Ich freue
mich sehr, dass die Münchnerinnen und Münchner die Chance haben, die
Umweltpolitik in Deutschland für die kommenden 15 Jahre mitzugestalten“, sagte Umweltreferentin Stephanie Jacobs, die am Montag im Beisein
der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter die rund
100 Mitwirkenden im Saal des Alten Rathauses begrüßte.
Zentrales Anliegen des Ministeriums für die begleitende Veranstaltungsreihe ist der Dialog auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern.
An dem Bürgerforum beteiligten sich auch Staatssekretärin SchwarzelührSutter und Referentin Jacobs aktiv in verschiedenen Diskussionsgruppen.
In diesen erarbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam
Ideen und Lösungsvorschläge für eine nachhaltige umwelt- und klimafreundliche Zukunft. Bereits am Wochenende zuvor war die Veranstaltung
inhaltlich von einem Bürgerrat – zwölf zufällig ausgewählten Münchnerinnen und Münchner – vorbereitet worden.
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Kein erhobener Zeigefinger, sondern Anreizsysteme und Vorbilder, dies war
eine zentrale Forderung der Teilnehmer. Als konkrete Maßnahmen wurden
unter anderem mehr Bürgerbeteiligung, mehr gesellschaftliche und mediale Aufmerksamkeit für Umweltthemen, der intensive Ausbau des ÖPNV
und die Förderung der Elektromobilität in den Städten vorgeschlagen – ein
Feld, in dem München mit dem am 1. April startenden Förderprogramm
„München e-mobil“ eine Vorreiterrolle einnimmt. 22,2 Millionen Euro
werden als Direkt-Förderung bereitgestellt, so viel wie in keiner anderen
deutschen Kommune. Auch beim Klimaschutz hat sich München ehrgeizige
Ziele gesetzt. Der Pro-Kopf-CO2-Ausstoß soll im Vergleich zu 1990 bis 2030
halbiert werden. Damals waren es zwölf Tonnen pro Kopf, 2014 nur noch
7,6 Tonnen. Derzeit werden die neuen Klimaschutzziele für 2015 erarbeitet.
„München ist also in Sachen Klimaschutz auf einem guten Weg“, sagt
Jacobs.
Zum Abschluss reflektierte eine Podiumsdiskussion mit Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter, Referentin Stephanie Jacobs, Martin Glöckner
(Geschäftsführer Greencity e.V.) und Helmut Lind (Vorstandsvorsitzender
Sparda Bank München) den Abend. Sie zeigten sich begeistert sowohl
vom Umfang und von der Tiefe der eingebrachten Vorschläge als auch vom
Engagement der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Jacobs: „Gerade im
Umweltbereich haben wir eine sehr aktive Zivilgesellschaft und großes kreatives Potential in München“.
Gynäkologische Sprechstunde fällt aus
(23.3.2016) Die gynäkologische Sprechstunde der Beratungsstelle zu
sexuell übertragbaren Infektionen einschließlich Aids des Referates für
Gesundheit und Umwelt fällt am Mittwoch, 30. März, aus. Die nächste
Sprechstunde, die immer mittwochs stattfindet, ist am 6. April zur gewohnten Zeit von 13 bis 15 Uhr.
Die Öffnungszeiten der Beratungsstelle zu sexuell übertragbare Krankheiten einschließlich AIDS für Sprechstunden mit Testung (ohne Voranmeldung) sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 11 Uhr, Dienstag von
14 bis 18 Uhr und Donnerstag von 14 bis 15 Uhr.
Kranzniederlegung für Verleger Georg Hirth am Waldfriedhof
(23.3.2016) Zum 100. Todestag des Schriftstellers und Verlegers Georg
Hirth legt die Landeshauptstadt München am Ostermontag, 28. März, an
seiner Grabstätte 309-W-3 im Alten Teil des Waldfriedhofes einen Kranz mit
Stadtschleife nieder.
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Georg Hirth wurde am 13. Juli 1841 in Gräfentonna in Thüringen geboren.
Nach seiner Lehre bei der Perthesschen geographischen Anstalt zu Gotha
studierte er Volkswirtschaftslehre an der Universität Leipzig. 1875 gründete
er mit seinem Schwager Thomas Knorr die Druckerei Knorr & Hirth. Als
Mitinhaber der „Münchner Neueste Nachrichten“ übernahm er 1881 deren
Leitung und machte sie zu einer führenden liberalen Zeitung. 1894 wurde
die „Knorr & Hirth, Buch- und Kunstdruckerei oHG“ mit dem Zeitungsverlag fusioniert. Im Jahr 1896 gründete er gemeinsam mit Fritz von Ostini
die Zeitschrift „Jugend“ mit dem Untertitel „Münchner illustrierte Wochenschrift für Kunst und Leben“ als Sprachrohr für die damalige Münchner
Kunst- und Literaturszene. Die Zeitschrift bestand bis 1940 und wurde Namensgeberin für den Jugendstil. Heute erinnert noch der Georg-Hirth-Platz
an den Münchner Verleger. Georg Hirth starb am 28. März 1916 in Tegernsee.
Dokumentarfilm „Bikes vs Cars“ im Filmmuseum
(23.3.2016) In der nächsten Veranstaltung der Reihe „Open Scene“ am
Donnerstag, 24. März, um 19 Uhr, zeigt das Filmmuseum im Münchner
Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, den Dokumentarfilm „Bikes vs Cars“
des schwedischen Regisseurs Fredrik Gertten über den Kampf von Fahrradaktivisten in fünf Großstädten der Welt.
In seinem Dokumentarfilm „Bikes vs Cars“ zeigt Fredrik Gertten die unterschiedliche Verteilung der Fortbewegungsmittel in der Welt und stellt sie
in Kontext mit der globalen Krise rund um die Themen Klima und Ressourcenvergeudung. Im Zentrum stehen unter anderen die Autofahrerstadt Los
Angeles, die Fahrrad-Vorzeigestadt Kopenhagen sowie Bogota und São
Paulo, die von Autos geradezu verschlungen werden und wo weiße Geisterräder an im Verkehr getötete Fahrradfahrer mahnen. Der Film zeigt sowohl den Kampf der Fahrradfahrer in einer von Autos dominierten Gesellschaft als auch das enorme Veränderungspotential, das besteht, wenn nur
mehr Städte von einer auto-zentrierten Verkehrsplanung abrücken würden.
Nach der Vorführung gibt es eine Fahrradtour durch die Stadt mit der „Critical Mass München“. Im Kinofoyer werden Lampen und Leuchtobjekte aus
(gereinigten) Fahrradketten präsentiert.
Der Eintritt kostet 4, ermäßigt 3 Euro. Telefonische Kartenreservierungen
sind unter 2 33-9 64 50 möglich.
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23.3.2016, Seite 4
Antworten auf Stadtratsanfragen
Mittwoch, 23. März 2016
Aktueller Stand der Radwegebenutzungspflicht
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Christian Amlong, Simone
Burger, Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Haimo Liebich, Bettina Messinger, Dr. Ingo Mittermaier, Heide Rieke, Jens Röver, Klaus Peter Rupp,
Dr. Constanze Söllner-Schaar, Christian Vorländer und Beatrix Zurek
(SPD-Fraktion) vom 13.11.2015
Beobachtungen von Bürgern
Fahrscheinkontrollen bei Asylbewerbern/Flüchtlingen
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für
Fortschritt und Aufbruch) vom 22.1.2016
Münchner Terroralarm in der Silvesternacht – was war wirklich los?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 13.1.2016
Waffenbesitz und Schützenvereine in München – misst das KVR mit
zweierlei Maß?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.1.2016
„Diskriminierungsfreie“ Girokonten für „Flüchtlinge“
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.2.2016
Begleiterscheinungen des „Flüchtlings“-Zustroms an Münchner
Kliniken?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 26.1.2016
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Aktueller Stand der Radwegebenutzungspflicht
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Christian Amlong, Simone
Burger, Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Haimo Liebich, Bettina Messinger, Dr. Ingo Mittermaier, Heide Rieke, Jens Röver, Klaus Peter Rupp,
Dr. Constanze Söllner-Schaar, Christian Vorländer und Beatrix Zurek
(SPD-Fraktion) vom 13.11.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
In Ihrer Anfrage vom 13.11.2015 führen Sie aus:
„Dem Stadtrat wird dargestellt,
- wie viele Stadtbezirke bereits auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht überprüft wurden.
- falls diese Überprüfung noch nicht in allen Stadtbezirken stattgefunden
hat, wann diese Untersuchung ansteht und wann geplant ist, diese für
die gesamte Stadt abzuschließen.
- wie viele von den rund 360 Radverkehrsanlagen bereits von der Benutzungspflicht befreit wurden (bitte Straßennamen und Stadtbezirk auflisten)
- ob sich und falls ja wie sich die Vorgehensweise aktuell von der Stadt
Köln unterscheidet.
Begründung:
‚Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010
dürfen Radfahrer nur dort zur Benutzung der Radwege gezwungen
werden, wo das Fahren auf der Straße eine ‚konkrete Gefahr‘ bedeutet. Vielmehr sollen Radfahrer überall dort, wo es möglich ist, auf der
Straße im fließenden Verkehr mitfahren dürfen. Denn laut Unfallstatistik
und Aussagen vieler Experten fahren Radfahrer auf der Straße häufig
am sichersten, weil sie dort vom Kraftfahrzeugverkehr besser gesehen
werden und es daher deutlich seltener zu Konflikten mit abbiegenden
Fahrzeugen kommt. Seither überprüft das Kreisverwaltungsreferat nach
und nach alle Radwege in München und hat bereits in über 70 Straßen
die Benutzungspflicht durch Abbau der blauen Radwegschilder aufge hoben.‘ (Quelle: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/
Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Radln-in-Muenchen/Radwegebenutzungspflicht.html)
Gleichzeitig hört man, dass Köln jetzt einen anderen Weg einschlägt und
die Radwegbenutzungspflicht flächendeckend aufhebt und den Radlern die
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Wahl gibt, ob sie zügig auf der Straße oder eher langsam auf dem Radweg
fahren möchten.
Der ursprüngliche gemeinsame Antrag der Fraktionen im Kölner Stadtrat
lautet aber etwas anders:
‚Die Verwaltung wird gebeten, 1. zügig die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden muss, und somit den Radfahrenden durch Abnahme der blauen Schilder an den Radwegen die Wahlfreiheit
zu geben, entweder den Radweg oder die Straße zu benutzen. Anhand
vorhandener Daten soll die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Liste
der Sofortmaßnahmen sowie der Wege vorlegen, die erst nach weitergehenden Maßnahmen von der Benutzungspflicht ausgenommen werden
können….‘
Deshalb stellt sich hier die Frage, ob Köln einen anderen Weg als München
einschlägt.“
Zu Ihrer Anfrage nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung:
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 6. April
2011 bestätigt, dass für die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht ein
ganzes Bündel von Faktoren von Bedeutung ist und die Anordnung nur erfolgen darf, wenn eine auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhende
Gefahrenlage vorliegt.
Das Kreisverwaltungsreferat – Hauptabteilung Straßenverkehr – geht daher
bei der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht sehr umsichtig vor. Die
Gesetzeslage setzt nämlich für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die – erstens – auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und – zweitens – das allgemeine Risiko
einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Nur in solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Die Anlage
von Radwegen kommt im Allgemeinen dort in Betracht, wo es die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung und der Verkehrsablauf erfordern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. November 2010
entschieden, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegbenutzungspflicht durch Aufstellen der Zeichen 237, 240 oder 241 nur dann anordnen
darf, wenn die Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 S. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. Erforderlich ist danach eine auf besondere
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örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage. Radfahrer
sind folglich nicht bereits dann auf einen Radweg zu verweisen, wenn er
vorhanden ist, den baulichen Anforderungen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO genügt und keine im Einzelfall ungewöhnlich niedrige Gefahrenschwelle besteht.
Aktuell hat sich auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr mit Schreiben vom 4.1.2016 zum Thema Anordnung der Radwegbenutzungspflicht an die zuständigen Behörden gewandt. Darin weist
das Innenministerium zusammenfassend auf die einschlägige Rechtsprechung, die hierbei getroffenen Kernaussagen und deren Beachtung bei der
Anordnung der Verkehrszeichen 237, 240 und 241 StVO hin.
Zu den von Ihnen aufgeführten einzelnen Punkten dürfen wir Ihnen folgenden aktuellen Sachstand mitteilen:
Zu Spiegelstrich 1:
Wie viele Stadtbezirke bereits auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht überprüft wurden.
Antwort:
Bisher wurden 7 Stadtbezirke abschließend geprüft.
Dies waren im Einzelnen: Laim, Maxvorstadt, Schwabing – Freimann, Au
– Haidhausen, Bogenhausen, Obergiesing und Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt.
Derzeit wird der Stadtbezirk Pasing – Obermenzing überprüft.
Zu Spiegelstrich 2:
Falls diese Überprüfung noch nicht in allen Stadtbezirken stattgefunden
hat, wann diese Untersuchung ansteht und wann geplant ist, diese für die
gesamte Stadt abzuschließen.
Antwort:
Eine abschließende Aussage ist derzeit nicht möglich, da die personellen
Ressourcen begrenzt sind und mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auch verschiedene, teilweise erhebliche, Umbaumaßnahmen verbunden sein können.
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Zu Spiegelstrich 3:
Wie viele von den rund 360 Radverkehrsanlagen bereits von der Benutzungspflicht befreit wurden (bitte Straßennamen und Stadtbezirk auflisten)
Antwort:
Bisher konnte an 91 Radverkehrsanlagen (Stand Februar 2016) die bestehende Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden.
Die gewünschte Auflistung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Zu Spiegelstrich 4:
Ob sich und falls ja wie sich die Vorgehensweise aktuell von der Stadt Köln
unterscheidet.
Antwort:
Auf Nachfrage bei der Stadt Köln hinsichtlich der in der Presse publizierten
Vorgehensweise haben wir folgende Stellungnahme erhalten:
„Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat die Verwaltung mit einem Beschluss in der Oktobersitzung gebeten, ‚zügig die Radwegenutzungspflicht
aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage diese
angeordnet werden muss‘. Durch eine Abnahme der Schilder mit dem Verkehrszeichen Radweg (blaues Schild mit Fahrradsymbol) soll den Radlern
die Wahlfreiheit gegeben werden, den Radweg oder die Straße zu benutzen.
In den vergangenen Wochen ist, auch durch Berichte in den Medien, der
Eindruck entstanden, dass Radfahrer generell nicht mehr auf den benutzungspflichtigen Radwegen unterwegs sein müssen, sondern ihnen die
Wahl gelassen wird, alternativ die Straße zu benutzen. Diese Annahme ist
so jedoch nicht richtig, denn alleine durch eine politische Entscheidung ist
es nicht möglich, bestehende Verkehrszeichen außer Kraft zu setzen.
Darum stellt das Amt für Straßen und Verkehrstechnik klar, dass – solange
keine andere Regelung umgesetzt ist – der Radweg, der mit dem entsprechenden Verkehrszeichen beschildert ist, auch nach wie vor zwingend
benutzt werden muss. Erst wenn das Schild entfernt ist, dürfen Radfahrer
auch auf die Fahrbahn wechseln.
Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
aus dem Jahre 2010, wonach die Benutzungspflicht von Radwegen nur
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angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese Verhältnisse müssen durch die Straßenverkehrsbehörde und
die Polizei in jedem Einzelfall überprüft werden. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, beispielsweise die Verkehrsbelastung der Straße, der Anteil
an Lastkraftwagen, die Fahrgeschwindigkeit oder einmündende Straßen.
Aber selbst dann, wenn die Straßenverkehrsbehörde zu dem Schluss
kommt, dass die Radführung gefahrlos auf die Straße verlegt werden
kann, sind in Einzelfällen noch erhebliche Anpassungsarbeiten erforderlich.
Beispielsweise kann es sein, dass Ampelphasen länger geschaltet werden
müssen, da Radfahrer aufgrund der geringeren Geschwindigkeit länger
brauchen, um eine Kreuzung zu räumen. Dies wiederum hat Auswirkungen
auf den Verkehrsfluss in der Straße und darüber hinaus. Auch kann es in
Einzelfällen notwendig werden, zusätzliche Markierungen wie Schutzstreifen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn aufzutragen.
Die Verwaltung wird die Prüfungen vor Ort gemeinsam mit der Polizei zügig fortzusetzen und die Verfahren forcieren. Allerdings gilt weiterhin die
generelle Benutzungspflicht für Radwege überall dort, wo diese durch das
Schild Radweg angeordnet ist. Wenn die Voraussetzungen für einen Abbau
dieser Schilder erfüllt sind, wird dies von der Verwaltung zügig umgesetzt.“
Wie den Ausführungen der Stadt Köln zu entnehmen ist, werden die bundesgesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) dort so
umgesetzt, dass die Überprüfung der Radwegbenutzungspflichten jeweils
im Einzelfall erfolgt und nicht flächendeckend aufgehoben wird.
Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass die von der Straßenverkehrsbehörde München praktizierte systematische Vorgehensweise
hinsichtlich der Überprüfung der Radwegbenutzungspflichten sowohl im
Einklang mit den gesetzlichen Regelungen als auch mit der Umsetzungspraxis der Stadt Köln steht.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter:
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4008431.pdf
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23.3.2016, Seite 10
Beobachtungen von Bürgern
Fahrscheinkontrollen bei Asylbewerbern/Flüchtlingen
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für
Fortschritt und Aufbruch) vom 22.1.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit
und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 22.1.2016 beziehen Sie sich auf die Mitteilung einer
Bürgerin, wonach bei einer Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn „zwei Mitfahrer mit ‚afrikanischem Aussehen‘ aufgefallen“ und nicht ordnungsgemäß kontrolliert worden wären.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Frage kann ich anhand der Stellungnahme
der MVG wie folgt beantworten. Die MVG hat der Bürgerin auch bereits
direkt geantwortet.
Frage 1:
Stimmt der oben geschilderte Sachverhalt?
Antwort:
Den geschilderten Fall hat die MVG sowohl anhand ihrer Unterlagen als
auch durch eine Befragung der Kontrolleure überprüft. Festzustellen ist,
dass beide beschriebenen Fahrgäste im Rahmen des üblichen Kontrollvorgangs überprüft wurden. Dabei konnte einer der beiden Fahrgäste einen
gültigen Fahrschein vorweisen. Der zweite Fahrgast wurde mittels einer
Kontrollbeanstandung erfasst und ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Die Kontrollbeanstandungen werden nicht mehr auf den früher verwendeten Vordrucken erfasst, sondern mittels mobiler Datenerfassungsgeräte. Möglicherweise war die Beanstandung daher nicht erkennbar.
Frage 2:
Was ist in dem o.g. Fall weiter passiert, wurde z.B. ein Verfahren wegen
Schwarzfahren eingeleitet?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
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23.3.2016, Seite 11
Frage 3:
Gibt es eine Anweisung für die Kontrolleure, wie bei der Kontrolle und dem
weiteren Vorgehen bei Schwarzfahren von nach „Flüchtlingen“ aussehenden Personen vorgegangen werden soll?
Wenn ja, wie lautet sie?
Antwort:
Nein.
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23.3.2016, Seite 12
Münchner Terroralarm in der Silvesternacht – was war wirklich los?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 13.1.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 13.1.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Während es in Köln und zahlreichen anderen deutschen Städten in der
Silvesternacht zu einer Unzahl sexueller Übergriffe kam, zu denen sich
nach Erkenntnissen des BKA meist syrische und nordafrikanische Männer per Handy verabredeten (vgl. z.B. hier: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201601/12/230228.html), wurde für München im Laufe der Abendstunden ein ‚Terroralarm‘ ausgerufen, als dessen
Folge der Pasinger Bahnhof und der Hauptbahnhof gesperrt wurden. Vieles
an diesem ‚Terroralarm‘ und seinem Zustandekommen ist nach wie vor
unklar und wenig schlüssig. Dagegen ist inzwischen auch die Version zu
hören, die Münchner Polizei habe auch für die bayerische Landeshauptstadt von Verabredungen zu einem ‚taharrush gamea‘ (gemeinschaftliche
sexuelle Belästigung in arabischen Ländern) Kenntnis erhalten und den
‚Terroralarm‘ deshalb vorgeschoben. Hier wäre eine Stellungnahme der
Stadt von erheblichem öffentlichem Interesse. – Es stellen sich Fragen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Inwieweit lagen der Münchner Polizei bzw. dem Kreisverwaltungsreferat
in der Silvesternacht Anzeichen dafür vor, dass sich auch in München
nordafrikanische und syrische Männer zu einem gemeinschaftlichen sexuellen Mobbing wie in Köln und anderen Städten verabredeten? Wie wurden diesbezüglich Informationen ggf. gewonnen?
Frage 2:
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Münchner Polizei inzwischen zum
vorgeblich geplanten „Terroranschlag“ in der Silvesternacht vor?
Rathaus Umschau
23.3.2016, Seite 13
Antwort des Kreisverwaltungsreferates zu den Fragen 1 und 2:
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten,
die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen.
Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates kann eine
Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden.
Rathaus Umschau
23.3.2016, Seite 14
Waffenbesitz und Schützenvereine in München – misst das KVR mit
zweierlei Maß?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.1.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihre Anfrage vom 18.1.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Deutschen Staatsbürgern ohne ‚Migrationshintergrund‘ gegenüber, auch
solchen, die über einen einwandfreien Leumund verfügen, geben sich
bundesdeutsche Behörden unnachgiebig, wenn sie eine politisch unerwünschte Gesinnung offenbaren und etwa im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte sind. Erst vor wenigen Tagen wurde der Fall eines Münchners
bekannt, dem das Münchner KVR die Waffenbesitzkarte entziehen möchte,
weil der Mann zur letzten Kommunalwahl 2014 als Listenkandidat für die
seit 2008 im Stadtrat vertretene ‚Bürgerinitiative Ausländerstopp‘ (BIA)
kandidiert hat. – Ausländern gegenüber präsentieren sich die Behörden dagegen offenbar erstaunlich freizügig, wenn es um die Erteilung einer Waffenbesitzkarte geht oder auch ‚nur‘ um die Erlangung praktischer Fertigkeiten im Umgang mit Handwaffen. Dass Bürger mit ‚Migrationshintergrund‘
seit geraumer Zeit verstärkt Schützenvereinen beitreten, häufig auch selbst
Schützenvereine gründen und bei der Ausgabe von Waffenbesitzkarten
durch die zuständigen Behörden im Vergleich mit Bürgern ohne ‚Migrationshintergrund‘ offenbar überrepräsentiert sind, ist in Behördenkreisen
mittlerweile kein Geheimnis mehr; dabei spielt behördenseitig ersichtlich
auch das Motiv eine Rolle, Ausländer müssten in Deutschland gegen eine
angeblich zunehmende ‚Ausländerfeindlichkeit‘ besonders unterstützt werden. – Es stellen sich Fragen nach der Situation in München.“
Bei Ihren Fragen 1 bis 4 erkundigen Sie sich bezüglich des Zeitraumes
2010 bis 2015 nach ausgestellten Waffenbesitzkarten und eingezogenen
Waffenbesitzkarten. Die Waffenbehörde des Kreisverwaltungsreferates
stellte zum Ende des Jahres 2012 auf das Neuprogramm E-Akte-Waffe
um und löste damit das mittlerweile abgeschaltete großrechnerbasierte
Altprogramm WAFAN ab. Die Umstellung war nötig geworden, um den Anschluss und Datentransfer an das Nationale Waffenregister zu ermöglichen.
Das Programm E-Akte-Waffe beinhaltet als Neuentwicklung auch eine
detaillierte und umfangreiche Statistikfunktion, was bei dem Altprogramm
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23.3.2016, Seite 15
WAFAN nicht der Fall war. Aufgrund nicht vorhandener Statistikfunktion
konnten die Daten bei Überspielung auf das neue Programm zum Jahresende 2012 bezüglich der Statusdaten nicht entsprechend verarbeitet
werden. Eine Datenabfrage der Zeiträume 2010 bis 2012 erbrachte insofern
irreguläre Ergebnisse. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen
zur Beantwortung Ihrer Anfrage valide Daten mit vertretbarem Aufwand
nur für den Zeitraum 2013 bis 2015 liefern können.
Ihre Anfrage beantworten wir daher wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Waffenbesitzkarten wurden vom Münchner Kreisverwaltungsreferat zwischen 2010 und heute (also bis einschließlich 2015) ausgegeben?
Antwort:
In den Jahren 2013 bis 2015 wurden insgesamt 1.444 Waffenbesitzkarten
ausgestellt.
Frage 2:
Wie viele davon a) an Deutsche, b) an Nichtdeutsche?
Antwort:
An deutsche Staatsangehörige wurden 1.367 Waffenbesitzkarten ausgestellt und an nichtdeutsche Staatsangehörige 77 Waffenbesitzkarten.
Frage 3:
Wie viele Waffenbesitzkarten wurden vom Münchner Kreisverwaltungsreferat im gleichen Zeitraum eingezogen?
Antwort:
Im Zeitraum 2013 bis 2015 wurden insgesamt 148 Waffenbesitzkarten eingezogen.
Frage 4:
Wie viele davon von a) deutschen Besitzern, b) nichtdeutschen Besitzern?
Antwort:
Von deutschen Staatsangehörigen wurden 147 Waffenbesitzkarten eingezogen und von nichtdeutschen Staatsangehörigen 1 Waffenbesitzkarte.
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23.3.2016, Seite 16
Frage 5:
Wie viele neue Schützenvereine mit erkennbar ethnischem oder konfessionellem (z.B. muslimischem) Hintergrund wurden im Bereich der LHM
zwischen 2010 und heute (einschließlich 2015) gegründet?
Antwort:
Bei Gründung eines schießsportlichen Vereines ist Voraussetzung das Einhalten der waffenrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere des § 15 des
Waffengesetzes wie zum Beispiel das Vorliegen einer Schießsportordnung
oder auch einer Schießstätte; Ethnie oder Konfession spielen hier keine
Rolle.
Frage 6:
Wie viele Waffenbesitzkarten befinden sich in München gegenwärtig (bitte
möglichst aktueller Stand!) im Besitz a) von Deutschen, b) von Nichtdeutschen?
Antwort:
Mit Stand 21.1.2016 befinden sich 17.426 Waffenbesitzkarten im Besitz von
deutschen Staatsangehörigen und 596 Waffenbesitzkarten im Besitz von
nichtdeutschen Staatsangehörigen.
Frage 7:
Inwieweit vermag die LHM bzw. das Kreisverwaltungsreferat in der offenbar besonders entgegenkommenden Ausgabe von Waffenbesitzkarten an
Ausländer ein Problem bzw. Sicherheitsrisiken zu erkennen? Dies gefragt
vor dem Hintergrund, dass einige besonders schwere (Terror-)anschläge
der letzten Jahre in Deutschland von Ausländern bzw. den Behörden bekannten Gefährdern verübt wurden (Näheres hier: http://info.kopp-verlag.
de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/waffenscheine-fuer-islamistenwie-auslaenderfeindlich-ist-deutschland-wirklich-.html); und dass auch ausweislich des aktuellen Sicherheitsreports der Münchner Polizei, gemessen
am Bevölkerungsanteil, „nichtdeutsche Tatverdächtige“ in der Deliktsparte
„Verstöße gegen das Waffengesetz“ mit 39,4% erheblich überrepräsentiert sind (Quelle: Sicherheitsreport 2014, Hrsg. Polizeipräsidium München,
München 2015, Tabellenteil, S. 37).
Antwort:
Nachdem lediglich 3,3% aller Waffenbesitzkarten an nichtdeutsche Staatsangehörige erteilt wurden, kann von einer „offenbar besonders entgegenkommenden Ausgabe von Waffenbesitzkarten an Ausländer“ keine Rede
sein.
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„Diskriminierungsfreie“ Girokonten für „Flüchtlinge“
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.2.2016
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
In Ihrer Anfrage vom 22.2.2016 legen Sie dar:
„Die privaten Banken in Deutschland gehen aus Sicht der Sparkassen allzu
zögerlich bei der Einrichtung von Girokonten für ‚Flüchtlinge‘ zu Werke. Das
kritisierte jetzt Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassenund Giroverbandes (DSGV). Dem ,Handelsblatt‘ gegenüber erklärte Fahrenschon: ‚Ich würde mir mehr Engagement von einigen Wettbewerbern wünschen.‘ Es gebe ‚eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung‘ bei diesem
Thema. Die Sparkassen haben nach Worten des Sparkassen-Präsidenten
mittlerweile mehr als 100 000 Konten für ‚Flüchtlinge‘ angelegt (Quelle:
http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/banken-versicherungen/
sparkassen-praesident-georg-fahrenschon-wir-sind-die-schutzmachtder-sparer/12994168.html?ticket=ST-583164-SVz71hMwURUeWJ0L2i6Lap3; zuletzt aufgerufen: 21.02.2016; 22.01 Uhr; KR).
Die Finanzaufsicht lockerte im Herbst 2015 Hürden für die Eröffnung eines
Bankkontos und Vorgaben für notwendige Dokumente. Davor scheiterte
die Kontoeröffnung häufig daran, dass das Geldwäschegesetz von Banken
verlangte, über ihre Kunden möglichst genau Bescheid zu wissen. ‚Flüchtlingen‘ fehlten dazu jedoch häufig die erforderlichen Dokumente. Mit der
Vereinfachung will die Bundesregierung die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie umsetzen, die vorsieht, dass der Zugang zu einem Konto von
September 2016 an EU-weit diskriminierungsfrei sein muss. – Es ergeben
sich Fragen.“
Herr Oberbürgermeister hat mich mit der Beantwortung Ihrer Anfrage in
dieser Angelegenheit beauftragt. In Übereinstimmung mit Herrn Oberbürgermeister nehme ich daher zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Konten wurden bei der Münchner Stadtsparkasse inzwischen für
„Flüchtlinge“ eröffnet?
Antwort:
Die Stadtsparkasse München teilt hierzu mit, dass im Geschäftsjahr 2015
insgesamt 2.654 Konten für Flüchtlinge eröffnet wurden. Im Januar 2016
wurden weitere 375 Konten eröffnet.
Rathaus Umschau
23.3.2016, Seite 18
Frage 2:
Wie viele Konten wurden bei anderen in München ansässigen Geldinstituten für „Flüchtlinge“ eröffnet?
Antwort:
Der Stadtkämmerei liegen hierzu keine Informationen vor. Die Stadtsparkasse München teilt mit, dass ihr ebenfalls keine diesbezüglichen Informationen vorliegen.
Rathaus Umschau
23.3.2016, Seite 19
Begleiterscheinungen des „Flüchtlings“-Zustroms an Münchner
Kliniken?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 26.1.2016
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
In Ihrer Anfrage vom 26.1.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Im Internet kursiert seit geraumer Zeit der Bericht einer tschechischen
Anästhesistin, die dem Ruf einer Münchner Klinik gefolgt sein und in ihrem
Krankenhausalltag unglaubliche Begebenheiten mit muslimischen und afrikanischen Migranten erlebt haben will. Die tschechische Ärztin berichtet
nicht nur über zahlreiche medizinische Probleme im Gefolge der Massenzuwanderung aus z.T. exotischen Kulturräumen, sondern auch über schwer
erträgliche zwischenmenschliche Zustände. In ihrem Bericht (von dessen
Wortwahl und Diktion sich der Fragesteller distanziert; KR) heißt es unter
anderem:
‚Viele Muslime lehnen die Behandlung durch weibliche Angestellte ab (...).
Seit dem vergangenen Wochenend([,) müssen Migranten von der Polizei
mit Diensthunden in die Krankenhäuser begleitet werden. Viele Migranten
haben AIDS, Syphilis und viele exotische Krankheiten, die wir in Europa
nicht zu behandeln wissen. Wenn sie ein Rezept erhalten(,) erfahren sie in
der Apotheke, das[s] sie für die Medikamente bezahlen müssen. Dies führt
zu Ausbrüchen, insbesonder(,) wenn es sich um Medikamente für Kinder
handelt. (...) So bewacht die Polizei nun mittlerweile nicht nur Kliniken und
Krankenhäuser[n], sondern auch größere Apotheken.‘ (Rechtschreibung
und Kommasetzung korrigiert. Der Originaltext ist im Internet u.a. abrufbar
unter: http://www.epochtimes.de/politik/welt/aerztin-ueber-katastrophalezustaende-sostuerzen-migranten-deutsche-kliniken-ins-chaos-a1275945.
html; hier zuletzt abgerufen 26.1.2016, 2.2. Uhr; KR). – Es stellen sich
Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 26.1.2016 und den gestellten Fragen nimmt das Referat für Gesundheit und Umwelt im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Inwieweit sind der LHM Zustände wie die geschilderten aus Münchner
Krankenhäusern bekannt? Gegebenenfalls in welchem Umfang?
Rathaus Umschau
23.3.2016, Seite 20
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat – mit Ausnahme für die StKM (Städtisches Klinikum München GmbH) und der Krankenhaushygiene – keine
Zuständigkeit für Münchner Kliniken. Dem Referat für Gesundheit und Umwelt sind keine Vorkommnisse der geschilderten Art bekannt.
Frage 2:
Inwieweit kann die LHM bestätigen, dass offenbar „Brennpunkt“-Apotheken wegen sich häufender Übergriffe von der Polizei bewacht bzw.
verstärkt bestreift werden?
Antwort:
Ihre Frage betrifft ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen. Daher kann eine Beantwortung Ihrer Frage nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden.
Frage 3:
Inwieweit sind Probleme mit übergriffigen bzw. renitenten und/oder
aggressiven Patienten mit „Migrationshintergrund“ ein Thema für die
Stadt? Inwieweit sieht das RGU Handlungsbedarf?
Antwort:
Siehe die Antwort auf Frage 1.
Rathaus Umschau
23.3.2016, Seite 21
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
Inhaltsverzeichnis
Mittwoch, 23. März 2016
Jugendspielmöglichkeiten Freiham
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Amlong, Verena Dietl, Haimo
Liebich, Christian Müller, Heide Rieke, Jens Röver und Dr. Constanze
Söllner-Schaar (SPD-Fraktion)
Aktuelle Situation Ferienangebote für Kinder und Jugendliche
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Christian Müller und Beatrix
Zurek (SPD-Fraktion)
Abenteuerspielplatz im Münchner Westen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian
Müller und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion)
Schaffung von Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz
für Fortschritt und Aufbruch)
Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern.
Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Christian Müller
Verena Dietl
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Haimo Liebich
Heide Rieke
Christian Amlong
Jens Röver
Stadtratsmitglieder
München, 23.03.2016
Jugendspielmöglichkeiten Freiham
Antrag
Die Stadtverwaltung legt eine Planung vor, die an möglichst vielen Orten im neuen Stadtbezirk
Freiham lautes Jugendspiel ermöglicht.
Begründung:
Derzeit sind an einigen Orten im neuen Stadtbezirk Freiham gute Spielmöglichkeiten für Jugendliche
vorgesehen. Allerdings ist dies in der derzeitigen Planung aufgrund des schmalen Grünbands und
anderer Hindernisse nicht überall möglich. Daher soll nach Ideen gesucht werden, damit – um
spätere Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden – dies überall wohnortnah geplant werden kann.
gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Haimo Liebich
Heide Rieke
Christian Amlong
Jens Röver
Stadtratsmitglieder
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Christian Müller
Verena Dietl
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder
München, 23.03.2016
Aktuelle Situation Ferienangebote für Kinder und Jugendliche
Antrag
Das Sozialreferat – Stadtjugendamt wird beauftragt, eine aktuelle Übersicht über die von der LH
München geförderten und von der Stadt selbst sowie freien Trägern angebotenen Maßnahmen dem
Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Insbesondere ist darzustellen, wie die Angebote
genutzt werden, wo noch freie Plätze vorhanden sind und wie die Umsetzung des Beschlusses zur
Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen gelungen ist, dass diese jedes Jahr
zumindest zwei Wochen an Ferienangeboten teilnehmen können. Zudem ist darzustellen, wie alle
von der Stadt München bezuschussten Ferienangebote gemeinsam beworben werden.
Begründung:
Der Ausbau der Ferienangebote ist weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen des Münchner Stadtrats.
Dieser wurde in den vergangenen Jahren vorangetrieben. Daher ist es an der Zeit, einen
Zwischenstand festzustellen.
gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Christian Müller
Verena Dietl
Beatrix Zurek
Haimo Liebich
Stadtratsmitglieder
München, 23.03.2016
Abenteuerspielplatz im Münchner Westen
Antrag
Im Münchner Westen wird ein weiterer Standort für einen Abenteuerspielplatz geschaffen.
Begründung:
Abenteuerspielplätze sind für die Bewegung und Kreativität von Kindern sehr wichtig. Im Münchner
Westen befinden sich Abenteuerspielplätze in Laim in der Von-der-Pfordten-Straße und in Neuhausen
in der Hanebergstraße. Angesichts des Bevölkerungswachstums sollte möglichst an einer
bestehenden Freizeitstätte ein weiterer Abenteuerspielplatz angesiedelt werden.
gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Beatrix Zurek
Haimo Liebich
Stadtratsmitglieder
MITGLIEDER IM
STADTRAT MÜNCHEN
Andre Wächter – Fritz Schmude
ALFA im Münchner Stadtrat · Marienplatz 8 · 80331 München
Herrn Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Antrag
München, den 20.3.2016
Schaffung von Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten
Die verfehlte Eurorettungspolitik der Bundesregierung und die Geldpolitik der EZB werden in
absehbarer Zeit zu massiven Vertrauensverlusten in den Euro führen. In dieser Situation ist es
wichtig, dass sich die Landeshauptstadt München unmissverständlich auf die Seite der Bürger
stellt und dabei mithilft, auf Alternativen zum Euro-System aufmerksam zu machen.
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadtverwaltung ermöglicht an einigen ausgewählten Stellen die Bezahlmöglichkeit mit Bitcoins zum Tageskurs.
Wegen des Pilotcharakters des Projektes sollte eine bekannte und zentrale städtische Stelle
wie z.B. das Kreisverwaltungsreferat und die Bürgerbüros gewählt werden.
Begründung:
Die Kosten dieses Projektes sind minimal. Bitcoin-Wallets laufen auf allen denkbaren Internet-Terminals, die gesamte Software ist kostenlos. Das Kursrisiko im Laufe eines Tages ist minimal, die Transaktionskosten bei einem Umtausch in eine staatliche Währung wie z.B. Euro liegen bei unter 1%.
Der Nutzen liegt darin, dass sich München als modern, bürgernah und aufgeklärt präsentiert und
mit so einer Aktion alle privaten wie öffentlichen Wirtschaftsakteure im Umkreis darauf hinweist,
dass Bargeldverbot und Negativzinsen nicht der Weisheit letzter Schluss sein müssen.
ALFA-Gruppierung im Münchner Stadtrat
Fritz Schmude
Andre Wächter
ALFA im Stadtrat München
Marienplatz 8 – 80331 München
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Pressemitteilungen städtischer
Beteiligungsgesellschaften
Inhaltsverzeichnis
Kinder aufgepasst: Der Osterhase kommt am
27. März ins MVG Museum!
Pressemitteilung MVG
U3 und U6
Bahnhof Implerstraße: Kein Halt Richtung
Fürstenried bzw. Großhadern an acht Tagen
Pressemitteilung MVG
Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
23.3.2016
Kinder aufgepasst: Der Osterhase kommt am
27. März ins MVG Museum!
Am Ostersonntag, 27. März, werden für Kinder im MVG Museum Ostereier
versteckt – es lohnt sich also, die historischen
Trambahnen und andere
Ausstellungsstücke ganz besonders unter die Lupe zu nehmen.
Die Ausstellung rund um die Ent wicklung des Münchner Nahverkehrs kann
von 11 bis 17 Uhr besichtigt werden. Hier einige der Highlights im Museum:




In der großen Halle sin d auf zwei Gleisen historische Trambahnen
ausgestellt, daneben Busse, Arbeitsfahrzeuge und Modelle.
In einer nachgebauten Untersuchungsgrube hat man die seltene Gelegenheit, eine Tram von unten zu betrachten.
Ein U-Bahn-Fahrsimulator bietet die Möglichkeit, in die Rolle eines UBahnfahrers zu schlüpfen.
Es werden laufend Führungen angeboten, auch für Kinder.
Eintrittspreise: Erwachsene zahlen 3 Euro, Kinder und Jugendliche (6 bis
14 Jahre) bzw. Schüler und Studenten 2,50 Euro. Familienkarte: 6 Euro
Anfahrt: Das MVG Museum befindet sich in der Ständlerstraße 20. Es ist
auch mit d er Tram 17, Endhaltest elle Schwanseestraße, mit den St adtBus-Linien 139 und 145, Haltestelle Ständlerstraße, sowie per Shuttlebus
ab Giesing Bf. (ab 10.55 Uhr alle halbe Stunde) zu erreichen.
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Herausgeber
Stadtwerke München GmbH
Pressestelle
Telefon: +49 89 2361-5042
E-Mail: [email protected]
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Redaktion
Pressereferent Bereich MVG
Matthias Korte
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23.3.2016
Bahnhof Implerstraße: Kein Halt Richtung
Fürstenried bzw. Großhadern an acht Tagen
Wegen Bauarbeiten im U-Bahnhof Implerstraße kommt
es dort ab der
zweiten Osterferien-Woche zu Einschränkunge n bei den U-Bahnlinien U3
und U6. Di e stadtauswärtigen Züge Richtung Fürstenried West (U3) und
Klinikum Großhadern (U6) können von Dienstag, 29. März, bis einschließlich Sonntag, 3. April, nicht an der Implerstraße halten; sie durchfahren die
Station in den genannten Richtungen an diesen sechs Tagen ohne Halt.
Fahrgäste aus Richtung Innenstadt mit Ziel Impl erstraße werden gebeten,
bis zur Bru dermühlstraße (U3) bzw. zum Harras (U6) im Zug zu
bleiben
und von dort zur Implerstraße zurückzu fahren. Fahrgästen ab Implerstraße
Richtung Fürstenried/Großhadern wird empfohlen, stadt einwärts zur
Poccistraße zu fahren und dort in die Gegenrichtun
g umzusteigen.
Zwischen Brudermühlstraße und Harras (U3) bzw. Partnachplatz (U6) kann
alternativ auch die MetroBus-Linie 54 genutzt werden, im Absch
nitt
Poccistraße – Implerstraße – Harras auch die StadtBus-Linie 132.
Grund für die Einschränkungen ist die Erneuerung der Rolltreppe Nr. 8 a m
stadtauswärtigen Bahnsteig. Infolge der Sperrung stehen d ort nicht mehr
die mindestens erforderlichen Fluch t- und Rettungswege etwa für den Fall
einer Evakuierung zu r Verfügung. Daher darf der Bahnsteig
aus
Sicherheitsgründen nicht bedient werden. Gleiches gilt für die Erneuerung
der Rolltreppe Nr. 6, di e in den Pfingstferien a nsteht. Dann ist erneut eine
Sperrung erforderlich, und zwar über elf Tage.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) info rmiert ihre Fahrgäste u.a.
mit Durchsagen, Anzeigen und Aushängen sowie im Internet unter
www.mvg.de über die Einschränkungen.
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