Rathaus Umschau Mittwoch, 23. März 2016 Ausgabe 056 muenchen.de/ru Inhaltsverzeichnis Meldungen2 ›› Städtischer Jahresbericht 2015 erschienen 2 ›› Perspektive 2030: Erfolgreiches Bürgerumweltforum in München 2 ›› Gynäkologische Sprechstunde fällt aus 3 ›› Kranzniederlegung für Verleger Georg Hirth am Waldfriedhof 3 ›› Dokumentarfilm „Bikes vs Cars“ im Filmmuseum 4 Antworten auf Stadtratsanfragen 5 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus Meldungen Städtischer Jahresbericht 2015 erschienen (23.3.2016) Die wichtigsten Ereignisse der Münchner Stadtpolitik sind im städtischen Jahresbericht 2015 mit Jahresvorschau 2016 zusammengestellt. Bildung, Bürgerentscheide und Wahlen, Bürgerservice, Gesundheit und Umwelt, Kultur und Veranstaltungen, Personal, Organisation und IT, Sicherheit und Ordnung, Soziales, Sport und Freizeit, Stadtentwicklung und Wohnen, Stadtfinanzen, Verkehr sowie Wirtschaft heißen die Themengebiete des Jahresrückblicks 2015, der auch eine Übersicht über die neuen Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger, die städtischen Preisverleihungen und Ehrungen enthält. Für den schnellen Überblick über die wesentlichen Ereignisse gibt es einen chronologischen Abriss 2015. Darüber hinaus werden in einer Vorschau die wichtigsten Themen, Projekte und Entscheidungen für das Jahr 2016 vorgestellt. Der Jahresbericht ist ab sofort in der Stadt-Information kostenlos erhältlich und kann unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtpolitik/Jahresbericht als PDF-Datei heruntergeladen werden. Perspektive 2030: Erfolgreiches Bürgerumweltforum in München (23.3.2016) Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat einen deutschlandweiten Bürgerdialog zur Vorbereitung des Umweltprogramms „Perspektive 2030 – Wie wollen wir leben, wirtschaften und arbeiten?“ gestartet. Sechs Städte wurden hierfür ausgesucht – auch München. „Ich freue mich sehr, dass die Münchnerinnen und Münchner die Chance haben, die Umweltpolitik in Deutschland für die kommenden 15 Jahre mitzugestalten“, sagte Umweltreferentin Stephanie Jacobs, die am Montag im Beisein der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter die rund 100 Mitwirkenden im Saal des Alten Rathauses begrüßte. Zentrales Anliegen des Ministeriums für die begleitende Veranstaltungsreihe ist der Dialog auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern. An dem Bürgerforum beteiligten sich auch Staatssekretärin SchwarzelührSutter und Referentin Jacobs aktiv in verschiedenen Diskussionsgruppen. In diesen erarbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam Ideen und Lösungsvorschläge für eine nachhaltige umwelt- und klimafreundliche Zukunft. Bereits am Wochenende zuvor war die Veranstaltung inhaltlich von einem Bürgerrat – zwölf zufällig ausgewählten Münchnerinnen und Münchner – vorbereitet worden. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 2 Kein erhobener Zeigefinger, sondern Anreizsysteme und Vorbilder, dies war eine zentrale Forderung der Teilnehmer. Als konkrete Maßnahmen wurden unter anderem mehr Bürgerbeteiligung, mehr gesellschaftliche und mediale Aufmerksamkeit für Umweltthemen, der intensive Ausbau des ÖPNV und die Förderung der Elektromobilität in den Städten vorgeschlagen – ein Feld, in dem München mit dem am 1. April startenden Förderprogramm „München e-mobil“ eine Vorreiterrolle einnimmt. 22,2 Millionen Euro werden als Direkt-Förderung bereitgestellt, so viel wie in keiner anderen deutschen Kommune. Auch beim Klimaschutz hat sich München ehrgeizige Ziele gesetzt. Der Pro-Kopf-CO2-Ausstoß soll im Vergleich zu 1990 bis 2030 halbiert werden. Damals waren es zwölf Tonnen pro Kopf, 2014 nur noch 7,6 Tonnen. Derzeit werden die neuen Klimaschutzziele für 2015 erarbeitet. „München ist also in Sachen Klimaschutz auf einem guten Weg“, sagt Jacobs. Zum Abschluss reflektierte eine Podiumsdiskussion mit Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, Referentin Stephanie Jacobs, Martin Glöckner (Geschäftsführer Greencity e.V.) und Helmut Lind (Vorstandsvorsitzender Sparda Bank München) den Abend. Sie zeigten sich begeistert sowohl vom Umfang und von der Tiefe der eingebrachten Vorschläge als auch vom Engagement der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Jacobs: „Gerade im Umweltbereich haben wir eine sehr aktive Zivilgesellschaft und großes kreatives Potential in München“. Gynäkologische Sprechstunde fällt aus (23.3.2016) Die gynäkologische Sprechstunde der Beratungsstelle zu sexuell übertragbaren Infektionen einschließlich Aids des Referates für Gesundheit und Umwelt fällt am Mittwoch, 30. März, aus. Die nächste Sprechstunde, die immer mittwochs stattfindet, ist am 6. April zur gewohnten Zeit von 13 bis 15 Uhr. Die Öffnungszeiten der Beratungsstelle zu sexuell übertragbare Krankheiten einschließlich AIDS für Sprechstunden mit Testung (ohne Voranmeldung) sind: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 11 Uhr, Dienstag von 14 bis 18 Uhr und Donnerstag von 14 bis 15 Uhr. Kranzniederlegung für Verleger Georg Hirth am Waldfriedhof (23.3.2016) Zum 100. Todestag des Schriftstellers und Verlegers Georg Hirth legt die Landeshauptstadt München am Ostermontag, 28. März, an seiner Grabstätte 309-W-3 im Alten Teil des Waldfriedhofes einen Kranz mit Stadtschleife nieder. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 3 Georg Hirth wurde am 13. Juli 1841 in Gräfentonna in Thüringen geboren. Nach seiner Lehre bei der Perthesschen geographischen Anstalt zu Gotha studierte er Volkswirtschaftslehre an der Universität Leipzig. 1875 gründete er mit seinem Schwager Thomas Knorr die Druckerei Knorr & Hirth. Als Mitinhaber der „Münchner Neueste Nachrichten“ übernahm er 1881 deren Leitung und machte sie zu einer führenden liberalen Zeitung. 1894 wurde die „Knorr & Hirth, Buch- und Kunstdruckerei oHG“ mit dem Zeitungsverlag fusioniert. Im Jahr 1896 gründete er gemeinsam mit Fritz von Ostini die Zeitschrift „Jugend“ mit dem Untertitel „Münchner illustrierte Wochenschrift für Kunst und Leben“ als Sprachrohr für die damalige Münchner Kunst- und Literaturszene. Die Zeitschrift bestand bis 1940 und wurde Namensgeberin für den Jugendstil. Heute erinnert noch der Georg-Hirth-Platz an den Münchner Verleger. Georg Hirth starb am 28. März 1916 in Tegernsee. Dokumentarfilm „Bikes vs Cars“ im Filmmuseum (23.3.2016) In der nächsten Veranstaltung der Reihe „Open Scene“ am Donnerstag, 24. März, um 19 Uhr, zeigt das Filmmuseum im Münchner Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, den Dokumentarfilm „Bikes vs Cars“ des schwedischen Regisseurs Fredrik Gertten über den Kampf von Fahrradaktivisten in fünf Großstädten der Welt. In seinem Dokumentarfilm „Bikes vs Cars“ zeigt Fredrik Gertten die unterschiedliche Verteilung der Fortbewegungsmittel in der Welt und stellt sie in Kontext mit der globalen Krise rund um die Themen Klima und Ressourcenvergeudung. Im Zentrum stehen unter anderen die Autofahrerstadt Los Angeles, die Fahrrad-Vorzeigestadt Kopenhagen sowie Bogota und São Paulo, die von Autos geradezu verschlungen werden und wo weiße Geisterräder an im Verkehr getötete Fahrradfahrer mahnen. Der Film zeigt sowohl den Kampf der Fahrradfahrer in einer von Autos dominierten Gesellschaft als auch das enorme Veränderungspotential, das besteht, wenn nur mehr Städte von einer auto-zentrierten Verkehrsplanung abrücken würden. Nach der Vorführung gibt es eine Fahrradtour durch die Stadt mit der „Critical Mass München“. Im Kinofoyer werden Lampen und Leuchtobjekte aus (gereinigten) Fahrradketten präsentiert. Der Eintritt kostet 4, ermäßigt 3 Euro. Telefonische Kartenreservierungen sind unter 2 33-9 64 50 möglich. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 4 Antworten auf Stadtratsanfragen Mittwoch, 23. März 2016 Aktueller Stand der Radwegebenutzungspflicht Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Christian Amlong, Simone Burger, Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Haimo Liebich, Bettina Messinger, Dr. Ingo Mittermaier, Heide Rieke, Jens Röver, Klaus Peter Rupp, Dr. Constanze Söllner-Schaar, Christian Vorländer und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 13.11.2015 Beobachtungen von Bürgern Fahrscheinkontrollen bei Asylbewerbern/Flüchtlingen Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 22.1.2016 Münchner Terroralarm in der Silvesternacht – was war wirklich los? Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 13.1.2016 Waffenbesitz und Schützenvereine in München – misst das KVR mit zweierlei Maß? Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.1.2016 „Diskriminierungsfreie“ Girokonten für „Flüchtlinge“ Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.2.2016 Begleiterscheinungen des „Flüchtlings“-Zustroms an Münchner Kliniken? Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 26.1.2016 Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 5 Aktueller Stand der Radwegebenutzungspflicht Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Christian Amlong, Simone Burger, Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Haimo Liebich, Bettina Messinger, Dr. Ingo Mittermaier, Heide Rieke, Jens Röver, Klaus Peter Rupp, Dr. Constanze Söllner-Schaar, Christian Vorländer und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 13.11.2015 Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle: In Ihrer Anfrage vom 13.11.2015 führen Sie aus: „Dem Stadtrat wird dargestellt, - wie viele Stadtbezirke bereits auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht überprüft wurden. - falls diese Überprüfung noch nicht in allen Stadtbezirken stattgefunden hat, wann diese Untersuchung ansteht und wann geplant ist, diese für die gesamte Stadt abzuschließen. - wie viele von den rund 360 Radverkehrsanlagen bereits von der Benutzungspflicht befreit wurden (bitte Straßennamen und Stadtbezirk auflisten) - ob sich und falls ja wie sich die Vorgehensweise aktuell von der Stadt Köln unterscheidet. Begründung: ‚Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 dürfen Radfahrer nur dort zur Benutzung der Radwege gezwungen werden, wo das Fahren auf der Straße eine ‚konkrete Gefahr‘ bedeutet. Vielmehr sollen Radfahrer überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im fließenden Verkehr mitfahren dürfen. Denn laut Unfallstatistik und Aussagen vieler Experten fahren Radfahrer auf der Straße häufig am sichersten, weil sie dort vom Kraftfahrzeugverkehr besser gesehen werden und es daher deutlich seltener zu Konflikten mit abbiegenden Fahrzeugen kommt. Seither überprüft das Kreisverwaltungsreferat nach und nach alle Radwege in München und hat bereits in über 70 Straßen die Benutzungspflicht durch Abbau der blauen Radwegschilder aufge hoben.‘ (Quelle: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/ Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Radln-in-Muenchen/Radwegebenutzungspflicht.html) Gleichzeitig hört man, dass Köln jetzt einen anderen Weg einschlägt und die Radwegbenutzungspflicht flächendeckend aufhebt und den Radlern die Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 6 Wahl gibt, ob sie zügig auf der Straße oder eher langsam auf dem Radweg fahren möchten. Der ursprüngliche gemeinsame Antrag der Fraktionen im Kölner Stadtrat lautet aber etwas anders: ‚Die Verwaltung wird gebeten, 1. zügig die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden muss, und somit den Radfahrenden durch Abnahme der blauen Schilder an den Radwegen die Wahlfreiheit zu geben, entweder den Radweg oder die Straße zu benutzen. Anhand vorhandener Daten soll die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Liste der Sofortmaßnahmen sowie der Wege vorlegen, die erst nach weitergehenden Maßnahmen von der Benutzungspflicht ausgenommen werden können….‘ Deshalb stellt sich hier die Frage, ob Köln einen anderen Weg als München einschlägt.“ Zu Ihrer Anfrage nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung: Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 6. April 2011 bestätigt, dass für die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht ein ganzes Bündel von Faktoren von Bedeutung ist und die Anordnung nur erfolgen darf, wenn eine auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhende Gefahrenlage vorliegt. Das Kreisverwaltungsreferat – Hauptabteilung Straßenverkehr – geht daher bei der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht sehr umsichtig vor. Die Gesetzeslage setzt nämlich für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die – erstens – auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und – zweitens – das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Nur in solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Die Anlage von Radwegen kommt im Allgemeinen dort in Betracht, wo es die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung und der Verkehrsablauf erfordern. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegbenutzungspflicht durch Aufstellen der Zeichen 237, 240 oder 241 nur dann anordnen darf, wenn die Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 S. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. Erforderlich ist danach eine auf besondere Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 7 örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage. Radfahrer sind folglich nicht bereits dann auf einen Radweg zu verweisen, wenn er vorhanden ist, den baulichen Anforderungen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO genügt und keine im Einzelfall ungewöhnlich niedrige Gefahrenschwelle besteht. Aktuell hat sich auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit Schreiben vom 4.1.2016 zum Thema Anordnung der Radwegbenutzungspflicht an die zuständigen Behörden gewandt. Darin weist das Innenministerium zusammenfassend auf die einschlägige Rechtsprechung, die hierbei getroffenen Kernaussagen und deren Beachtung bei der Anordnung der Verkehrszeichen 237, 240 und 241 StVO hin. Zu den von Ihnen aufgeführten einzelnen Punkten dürfen wir Ihnen folgenden aktuellen Sachstand mitteilen: Zu Spiegelstrich 1: Wie viele Stadtbezirke bereits auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht überprüft wurden. Antwort: Bisher wurden 7 Stadtbezirke abschließend geprüft. Dies waren im Einzelnen: Laim, Maxvorstadt, Schwabing – Freimann, Au – Haidhausen, Bogenhausen, Obergiesing und Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt. Derzeit wird der Stadtbezirk Pasing – Obermenzing überprüft. Zu Spiegelstrich 2: Falls diese Überprüfung noch nicht in allen Stadtbezirken stattgefunden hat, wann diese Untersuchung ansteht und wann geplant ist, diese für die gesamte Stadt abzuschließen. Antwort: Eine abschließende Aussage ist derzeit nicht möglich, da die personellen Ressourcen begrenzt sind und mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auch verschiedene, teilweise erhebliche, Umbaumaßnahmen verbunden sein können. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 8 Zu Spiegelstrich 3: Wie viele von den rund 360 Radverkehrsanlagen bereits von der Benutzungspflicht befreit wurden (bitte Straßennamen und Stadtbezirk auflisten) Antwort: Bisher konnte an 91 Radverkehrsanlagen (Stand Februar 2016) die bestehende Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden. Die gewünschte Auflistung entnehmen Sie bitte der Anlage. Zu Spiegelstrich 4: Ob sich und falls ja wie sich die Vorgehensweise aktuell von der Stadt Köln unterscheidet. Antwort: Auf Nachfrage bei der Stadt Köln hinsichtlich der in der Presse publizierten Vorgehensweise haben wir folgende Stellungnahme erhalten: „Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat die Verwaltung mit einem Beschluss in der Oktobersitzung gebeten, ‚zügig die Radwegenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage diese angeordnet werden muss‘. Durch eine Abnahme der Schilder mit dem Verkehrszeichen Radweg (blaues Schild mit Fahrradsymbol) soll den Radlern die Wahlfreiheit gegeben werden, den Radweg oder die Straße zu benutzen. In den vergangenen Wochen ist, auch durch Berichte in den Medien, der Eindruck entstanden, dass Radfahrer generell nicht mehr auf den benutzungspflichtigen Radwegen unterwegs sein müssen, sondern ihnen die Wahl gelassen wird, alternativ die Straße zu benutzen. Diese Annahme ist so jedoch nicht richtig, denn alleine durch eine politische Entscheidung ist es nicht möglich, bestehende Verkehrszeichen außer Kraft zu setzen. Darum stellt das Amt für Straßen und Verkehrstechnik klar, dass – solange keine andere Regelung umgesetzt ist – der Radweg, der mit dem entsprechenden Verkehrszeichen beschildert ist, auch nach wie vor zwingend benutzt werden muss. Erst wenn das Schild entfernt ist, dürfen Radfahrer auch auf die Fahrbahn wechseln. Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2010, wonach die Benutzungspflicht von Radwegen nur Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 9 angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese Verhältnisse müssen durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei in jedem Einzelfall überprüft werden. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle, beispielsweise die Verkehrsbelastung der Straße, der Anteil an Lastkraftwagen, die Fahrgeschwindigkeit oder einmündende Straßen. Aber selbst dann, wenn die Straßenverkehrsbehörde zu dem Schluss kommt, dass die Radführung gefahrlos auf die Straße verlegt werden kann, sind in Einzelfällen noch erhebliche Anpassungsarbeiten erforderlich. Beispielsweise kann es sein, dass Ampelphasen länger geschaltet werden müssen, da Radfahrer aufgrund der geringeren Geschwindigkeit länger brauchen, um eine Kreuzung zu räumen. Dies wiederum hat Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in der Straße und darüber hinaus. Auch kann es in Einzelfällen notwendig werden, zusätzliche Markierungen wie Schutzstreifen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn aufzutragen. Die Verwaltung wird die Prüfungen vor Ort gemeinsam mit der Polizei zügig fortzusetzen und die Verfahren forcieren. Allerdings gilt weiterhin die generelle Benutzungspflicht für Radwege überall dort, wo diese durch das Schild Radweg angeordnet ist. Wenn die Voraussetzungen für einen Abbau dieser Schilder erfüllt sind, wird dies von der Verwaltung zügig umgesetzt.“ Wie den Ausführungen der Stadt Köln zu entnehmen ist, werden die bundesgesetzlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) dort so umgesetzt, dass die Überprüfung der Radwegbenutzungspflichten jeweils im Einzelfall erfolgt und nicht flächendeckend aufgehoben wird. Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass die von der Straßenverkehrsbehörde München praktizierte systematische Vorgehensweise hinsichtlich der Überprüfung der Radwegbenutzungspflichten sowohl im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen als auch mit der Umsetzungspraxis der Stadt Köln steht. Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Die Anlage zur Antwort kann abgerufen werden unter: http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4008431.pdf Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 10 Beobachtungen von Bürgern Fahrscheinkontrollen bei Asylbewerbern/Flüchtlingen Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 22.1.2016 Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft: In Ihrer Anfrage vom 22.1.2016 beziehen Sie sich auf die Mitteilung einer Bürgerin, wonach bei einer Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn „zwei Mitfahrer mit ‚afrikanischem Aussehen‘ aufgefallen“ und nicht ordnungsgemäß kontrolliert worden wären. Die in Ihrer Anfrage gestellten Frage kann ich anhand der Stellungnahme der MVG wie folgt beantworten. Die MVG hat der Bürgerin auch bereits direkt geantwortet. Frage 1: Stimmt der oben geschilderte Sachverhalt? Antwort: Den geschilderten Fall hat die MVG sowohl anhand ihrer Unterlagen als auch durch eine Befragung der Kontrolleure überprüft. Festzustellen ist, dass beide beschriebenen Fahrgäste im Rahmen des üblichen Kontrollvorgangs überprüft wurden. Dabei konnte einer der beiden Fahrgäste einen gültigen Fahrschein vorweisen. Der zweite Fahrgast wurde mittels einer Kontrollbeanstandung erfasst und ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Die Kontrollbeanstandungen werden nicht mehr auf den früher verwendeten Vordrucken erfasst, sondern mittels mobiler Datenerfassungsgeräte. Möglicherweise war die Beanstandung daher nicht erkennbar. Frage 2: Was ist in dem o.g. Fall weiter passiert, wurde z.B. ein Verfahren wegen Schwarzfahren eingeleitet? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 11 Frage 3: Gibt es eine Anweisung für die Kontrolleure, wie bei der Kontrolle und dem weiteren Vorgehen bei Schwarzfahren von nach „Flüchtlingen“ aussehenden Personen vorgegangen werden soll? Wenn ja, wie lautet sie? Antwort: Nein. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 12 Münchner Terroralarm in der Silvesternacht – was war wirklich los? Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 13.1.2016 Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle: Ihre Anfrage vom 13.1.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet. Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus: „Während es in Köln und zahlreichen anderen deutschen Städten in der Silvesternacht zu einer Unzahl sexueller Übergriffe kam, zu denen sich nach Erkenntnissen des BKA meist syrische und nordafrikanische Männer per Handy verabredeten (vgl. z.B. hier: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201601/12/230228.html), wurde für München im Laufe der Abendstunden ein ‚Terroralarm‘ ausgerufen, als dessen Folge der Pasinger Bahnhof und der Hauptbahnhof gesperrt wurden. Vieles an diesem ‚Terroralarm‘ und seinem Zustandekommen ist nach wie vor unklar und wenig schlüssig. Dagegen ist inzwischen auch die Version zu hören, die Münchner Polizei habe auch für die bayerische Landeshauptstadt von Verabredungen zu einem ‚taharrush gamea‘ (gemeinschaftliche sexuelle Belästigung in arabischen Ländern) Kenntnis erhalten und den ‚Terroralarm‘ deshalb vorgeschoben. Hier wäre eine Stellungnahme der Stadt von erheblichem öffentlichem Interesse. – Es stellen sich Fragen.“ Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit: Frage 1: Inwieweit lagen der Münchner Polizei bzw. dem Kreisverwaltungsreferat in der Silvesternacht Anzeichen dafür vor, dass sich auch in München nordafrikanische und syrische Männer zu einem gemeinschaftlichen sexuellen Mobbing wie in Köln und anderen Städten verabredeten? Wie wurden diesbezüglich Informationen ggf. gewonnen? Frage 2: Welche neuen Erkenntnisse liegen der Münchner Polizei inzwischen zum vorgeblich geplanten „Terroranschlag“ in der Silvesternacht vor? Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 13 Antwort des Kreisverwaltungsreferates zu den Fragen 1 und 2: Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen. Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates kann eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 14 Waffenbesitz und Schützenvereine in München – misst das KVR mit zweierlei Maß? Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.1.2016 Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle: Ihre Anfrage vom 18.1.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet. Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus: „Deutschen Staatsbürgern ohne ‚Migrationshintergrund‘ gegenüber, auch solchen, die über einen einwandfreien Leumund verfügen, geben sich bundesdeutsche Behörden unnachgiebig, wenn sie eine politisch unerwünschte Gesinnung offenbaren und etwa im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte sind. Erst vor wenigen Tagen wurde der Fall eines Münchners bekannt, dem das Münchner KVR die Waffenbesitzkarte entziehen möchte, weil der Mann zur letzten Kommunalwahl 2014 als Listenkandidat für die seit 2008 im Stadtrat vertretene ‚Bürgerinitiative Ausländerstopp‘ (BIA) kandidiert hat. – Ausländern gegenüber präsentieren sich die Behörden dagegen offenbar erstaunlich freizügig, wenn es um die Erteilung einer Waffenbesitzkarte geht oder auch ‚nur‘ um die Erlangung praktischer Fertigkeiten im Umgang mit Handwaffen. Dass Bürger mit ‚Migrationshintergrund‘ seit geraumer Zeit verstärkt Schützenvereinen beitreten, häufig auch selbst Schützenvereine gründen und bei der Ausgabe von Waffenbesitzkarten durch die zuständigen Behörden im Vergleich mit Bürgern ohne ‚Migrationshintergrund‘ offenbar überrepräsentiert sind, ist in Behördenkreisen mittlerweile kein Geheimnis mehr; dabei spielt behördenseitig ersichtlich auch das Motiv eine Rolle, Ausländer müssten in Deutschland gegen eine angeblich zunehmende ‚Ausländerfeindlichkeit‘ besonders unterstützt werden. – Es stellen sich Fragen nach der Situation in München.“ Bei Ihren Fragen 1 bis 4 erkundigen Sie sich bezüglich des Zeitraumes 2010 bis 2015 nach ausgestellten Waffenbesitzkarten und eingezogenen Waffenbesitzkarten. Die Waffenbehörde des Kreisverwaltungsreferates stellte zum Ende des Jahres 2012 auf das Neuprogramm E-Akte-Waffe um und löste damit das mittlerweile abgeschaltete großrechnerbasierte Altprogramm WAFAN ab. Die Umstellung war nötig geworden, um den Anschluss und Datentransfer an das Nationale Waffenregister zu ermöglichen. Das Programm E-Akte-Waffe beinhaltet als Neuentwicklung auch eine detaillierte und umfangreiche Statistikfunktion, was bei dem Altprogramm Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 15 WAFAN nicht der Fall war. Aufgrund nicht vorhandener Statistikfunktion konnten die Daten bei Überspielung auf das neue Programm zum Jahresende 2012 bezüglich der Statusdaten nicht entsprechend verarbeitet werden. Eine Datenabfrage der Zeiträume 2010 bis 2012 erbrachte insofern irreguläre Ergebnisse. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Anfrage valide Daten mit vertretbarem Aufwand nur für den Zeitraum 2013 bis 2015 liefern können. Ihre Anfrage beantworten wir daher wie folgt: Frage 1: Wie viele Waffenbesitzkarten wurden vom Münchner Kreisverwaltungsreferat zwischen 2010 und heute (also bis einschließlich 2015) ausgegeben? Antwort: In den Jahren 2013 bis 2015 wurden insgesamt 1.444 Waffenbesitzkarten ausgestellt. Frage 2: Wie viele davon a) an Deutsche, b) an Nichtdeutsche? Antwort: An deutsche Staatsangehörige wurden 1.367 Waffenbesitzkarten ausgestellt und an nichtdeutsche Staatsangehörige 77 Waffenbesitzkarten. Frage 3: Wie viele Waffenbesitzkarten wurden vom Münchner Kreisverwaltungsreferat im gleichen Zeitraum eingezogen? Antwort: Im Zeitraum 2013 bis 2015 wurden insgesamt 148 Waffenbesitzkarten eingezogen. Frage 4: Wie viele davon von a) deutschen Besitzern, b) nichtdeutschen Besitzern? Antwort: Von deutschen Staatsangehörigen wurden 147 Waffenbesitzkarten eingezogen und von nichtdeutschen Staatsangehörigen 1 Waffenbesitzkarte. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 16 Frage 5: Wie viele neue Schützenvereine mit erkennbar ethnischem oder konfessionellem (z.B. muslimischem) Hintergrund wurden im Bereich der LHM zwischen 2010 und heute (einschließlich 2015) gegründet? Antwort: Bei Gründung eines schießsportlichen Vereines ist Voraussetzung das Einhalten der waffenrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere des § 15 des Waffengesetzes wie zum Beispiel das Vorliegen einer Schießsportordnung oder auch einer Schießstätte; Ethnie oder Konfession spielen hier keine Rolle. Frage 6: Wie viele Waffenbesitzkarten befinden sich in München gegenwärtig (bitte möglichst aktueller Stand!) im Besitz a) von Deutschen, b) von Nichtdeutschen? Antwort: Mit Stand 21.1.2016 befinden sich 17.426 Waffenbesitzkarten im Besitz von deutschen Staatsangehörigen und 596 Waffenbesitzkarten im Besitz von nichtdeutschen Staatsangehörigen. Frage 7: Inwieweit vermag die LHM bzw. das Kreisverwaltungsreferat in der offenbar besonders entgegenkommenden Ausgabe von Waffenbesitzkarten an Ausländer ein Problem bzw. Sicherheitsrisiken zu erkennen? Dies gefragt vor dem Hintergrund, dass einige besonders schwere (Terror-)anschläge der letzten Jahre in Deutschland von Ausländern bzw. den Behörden bekannten Gefährdern verübt wurden (Näheres hier: http://info.kopp-verlag. de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/waffenscheine-fuer-islamistenwie-auslaenderfeindlich-ist-deutschland-wirklich-.html); und dass auch ausweislich des aktuellen Sicherheitsreports der Münchner Polizei, gemessen am Bevölkerungsanteil, „nichtdeutsche Tatverdächtige“ in der Deliktsparte „Verstöße gegen das Waffengesetz“ mit 39,4% erheblich überrepräsentiert sind (Quelle: Sicherheitsreport 2014, Hrsg. Polizeipräsidium München, München 2015, Tabellenteil, S. 37). Antwort: Nachdem lediglich 3,3% aller Waffenbesitzkarten an nichtdeutsche Staatsangehörige erteilt wurden, kann von einer „offenbar besonders entgegenkommenden Ausgabe von Waffenbesitzkarten an Ausländer“ keine Rede sein. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 17 „Diskriminierungsfreie“ Girokonten für „Flüchtlinge“ Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.2.2016 Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz: In Ihrer Anfrage vom 22.2.2016 legen Sie dar: „Die privaten Banken in Deutschland gehen aus Sicht der Sparkassen allzu zögerlich bei der Einrichtung von Girokonten für ‚Flüchtlinge‘ zu Werke. Das kritisierte jetzt Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassenund Giroverbandes (DSGV). Dem ,Handelsblatt‘ gegenüber erklärte Fahrenschon: ‚Ich würde mir mehr Engagement von einigen Wettbewerbern wünschen.‘ Es gebe ‚eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung‘ bei diesem Thema. Die Sparkassen haben nach Worten des Sparkassen-Präsidenten mittlerweile mehr als 100 000 Konten für ‚Flüchtlinge‘ angelegt (Quelle: http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/banken-versicherungen/ sparkassen-praesident-georg-fahrenschon-wir-sind-die-schutzmachtder-sparer/12994168.html?ticket=ST-583164-SVz71hMwURUeWJ0L2i6Lap3; zuletzt aufgerufen: 21.02.2016; 22.01 Uhr; KR). Die Finanzaufsicht lockerte im Herbst 2015 Hürden für die Eröffnung eines Bankkontos und Vorgaben für notwendige Dokumente. Davor scheiterte die Kontoeröffnung häufig daran, dass das Geldwäschegesetz von Banken verlangte, über ihre Kunden möglichst genau Bescheid zu wissen. ‚Flüchtlingen‘ fehlten dazu jedoch häufig die erforderlichen Dokumente. Mit der Vereinfachung will die Bundesregierung die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie umsetzen, die vorsieht, dass der Zugang zu einem Konto von September 2016 an EU-weit diskriminierungsfrei sein muss. – Es ergeben sich Fragen.“ Herr Oberbürgermeister hat mich mit der Beantwortung Ihrer Anfrage in dieser Angelegenheit beauftragt. In Übereinstimmung mit Herrn Oberbürgermeister nehme ich daher zu Ihren Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie viele Konten wurden bei der Münchner Stadtsparkasse inzwischen für „Flüchtlinge“ eröffnet? Antwort: Die Stadtsparkasse München teilt hierzu mit, dass im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 2.654 Konten für Flüchtlinge eröffnet wurden. Im Januar 2016 wurden weitere 375 Konten eröffnet. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 18 Frage 2: Wie viele Konten wurden bei anderen in München ansässigen Geldinstituten für „Flüchtlinge“ eröffnet? Antwort: Der Stadtkämmerei liegen hierzu keine Informationen vor. Die Stadtsparkasse München teilt mit, dass ihr ebenfalls keine diesbezüglichen Informationen vorliegen. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 19 Begleiterscheinungen des „Flüchtlings“-Zustroms an Münchner Kliniken? Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 26.1.2016 Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt: In Ihrer Anfrage vom 26.1.2016 führen Sie Folgendes aus: „Im Internet kursiert seit geraumer Zeit der Bericht einer tschechischen Anästhesistin, die dem Ruf einer Münchner Klinik gefolgt sein und in ihrem Krankenhausalltag unglaubliche Begebenheiten mit muslimischen und afrikanischen Migranten erlebt haben will. Die tschechische Ärztin berichtet nicht nur über zahlreiche medizinische Probleme im Gefolge der Massenzuwanderung aus z.T. exotischen Kulturräumen, sondern auch über schwer erträgliche zwischenmenschliche Zustände. In ihrem Bericht (von dessen Wortwahl und Diktion sich der Fragesteller distanziert; KR) heißt es unter anderem: ‚Viele Muslime lehnen die Behandlung durch weibliche Angestellte ab (...). Seit dem vergangenen Wochenend([,) müssen Migranten von der Polizei mit Diensthunden in die Krankenhäuser begleitet werden. Viele Migranten haben AIDS, Syphilis und viele exotische Krankheiten, die wir in Europa nicht zu behandeln wissen. Wenn sie ein Rezept erhalten(,) erfahren sie in der Apotheke, das[s] sie für die Medikamente bezahlen müssen. Dies führt zu Ausbrüchen, insbesonder(,) wenn es sich um Medikamente für Kinder handelt. (...) So bewacht die Polizei nun mittlerweile nicht nur Kliniken und Krankenhäuser[n], sondern auch größere Apotheken.‘ (Rechtschreibung und Kommasetzung korrigiert. Der Originaltext ist im Internet u.a. abrufbar unter: http://www.epochtimes.de/politik/welt/aerztin-ueber-katastrophalezustaende-sostuerzen-migranten-deutsche-kliniken-ins-chaos-a1275945. html; hier zuletzt abgerufen 26.1.2016, 2.2. Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen.“ Zu Ihrer Anfrage vom 26.1.2016 und den gestellten Fragen nimmt das Referat für Gesundheit und Umwelt im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Frage 1: Inwieweit sind der LHM Zustände wie die geschilderten aus Münchner Krankenhäusern bekannt? Gegebenenfalls in welchem Umfang? Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 20 Antwort: Die Landeshauptstadt München hat – mit Ausnahme für die StKM (Städtisches Klinikum München GmbH) und der Krankenhaushygiene – keine Zuständigkeit für Münchner Kliniken. Dem Referat für Gesundheit und Umwelt sind keine Vorkommnisse der geschilderten Art bekannt. Frage 2: Inwieweit kann die LHM bestätigen, dass offenbar „Brennpunkt“-Apotheken wegen sich häufender Übergriffe von der Polizei bewacht bzw. verstärkt bestreift werden? Antwort: Ihre Frage betrifft ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen. Daher kann eine Beantwortung Ihrer Frage nur durch das Polizeipräsidium München vorgenommen werden. Frage 3: Inwieweit sind Probleme mit übergriffigen bzw. renitenten und/oder aggressiven Patienten mit „Migrationshintergrund“ ein Thema für die Stadt? Inwieweit sieht das RGU Handlungsbedarf? Antwort: Siehe die Antwort auf Frage 1. Rathaus Umschau 23.3.2016, Seite 21 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Inhaltsverzeichnis Mittwoch, 23. März 2016 Jugendspielmöglichkeiten Freiham Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Amlong, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Heide Rieke, Jens Röver und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) Aktuelle Situation Ferienangebote für Kinder und Jugendliche Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Christian Müller und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) Abenteuerspielplatz im Münchner Westen Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) Schaffung von Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Christian Müller Verena Dietl Dr. Constanze Söllner-Schaar Haimo Liebich Heide Rieke Christian Amlong Jens Röver Stadtratsmitglieder München, 23.03.2016 Jugendspielmöglichkeiten Freiham Antrag Die Stadtverwaltung legt eine Planung vor, die an möglichst vielen Orten im neuen Stadtbezirk Freiham lautes Jugendspiel ermöglicht. Begründung: Derzeit sind an einigen Orten im neuen Stadtbezirk Freiham gute Spielmöglichkeiten für Jugendliche vorgesehen. Allerdings ist dies in der derzeitigen Planung aufgrund des schmalen Grünbands und anderer Hindernisse nicht überall möglich. Daher soll nach Ideen gesucht werden, damit – um spätere Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden – dies überall wohnortnah geplant werden kann. gez. Christian Müller Verena Dietl Dr. Constanze Söllner-Schaar Haimo Liebich Heide Rieke Christian Amlong Jens Röver Stadtratsmitglieder Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Christian Müller Verena Dietl Beatrix Zurek Stadtratsmitglieder München, 23.03.2016 Aktuelle Situation Ferienangebote für Kinder und Jugendliche Antrag Das Sozialreferat – Stadtjugendamt wird beauftragt, eine aktuelle Übersicht über die von der LH München geförderten und von der Stadt selbst sowie freien Trägern angebotenen Maßnahmen dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Insbesondere ist darzustellen, wie die Angebote genutzt werden, wo noch freie Plätze vorhanden sind und wie die Umsetzung des Beschlusses zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen gelungen ist, dass diese jedes Jahr zumindest zwei Wochen an Ferienangeboten teilnehmen können. Zudem ist darzustellen, wie alle von der Stadt München bezuschussten Ferienangebote gemeinsam beworben werden. Begründung: Der Ausbau der Ferienangebote ist weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen des Münchner Stadtrats. Dieser wurde in den vergangenen Jahren vorangetrieben. Daher ist es an der Zeit, einen Zwischenstand festzustellen. gez. Christian Müller Verena Dietl Beatrix Zurek Stadtratsmitglieder Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Christian Müller Verena Dietl Beatrix Zurek Haimo Liebich Stadtratsmitglieder München, 23.03.2016 Abenteuerspielplatz im Münchner Westen Antrag Im Münchner Westen wird ein weiterer Standort für einen Abenteuerspielplatz geschaffen. Begründung: Abenteuerspielplätze sind für die Bewegung und Kreativität von Kindern sehr wichtig. Im Münchner Westen befinden sich Abenteuerspielplätze in Laim in der Von-der-Pfordten-Straße und in Neuhausen in der Hanebergstraße. Angesichts des Bevölkerungswachstums sollte möglichst an einer bestehenden Freizeitstätte ein weiterer Abenteuerspielplatz angesiedelt werden. gez. Christian Müller Verena Dietl Beatrix Zurek Haimo Liebich Stadtratsmitglieder MITGLIEDER IM STADTRAT MÜNCHEN Andre Wächter – Fritz Schmude ALFA im Münchner Stadtrat · Marienplatz 8 · 80331 München Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Antrag München, den 20.3.2016 Schaffung von Bitcoin-Bezahlmöglichkeiten Die verfehlte Eurorettungspolitik der Bundesregierung und die Geldpolitik der EZB werden in absehbarer Zeit zu massiven Vertrauensverlusten in den Euro führen. In dieser Situation ist es wichtig, dass sich die Landeshauptstadt München unmissverständlich auf die Seite der Bürger stellt und dabei mithilft, auf Alternativen zum Euro-System aufmerksam zu machen. Der Stadtrat beschließt: Die Stadtverwaltung ermöglicht an einigen ausgewählten Stellen die Bezahlmöglichkeit mit Bitcoins zum Tageskurs. Wegen des Pilotcharakters des Projektes sollte eine bekannte und zentrale städtische Stelle wie z.B. das Kreisverwaltungsreferat und die Bürgerbüros gewählt werden. Begründung: Die Kosten dieses Projektes sind minimal. Bitcoin-Wallets laufen auf allen denkbaren Internet-Terminals, die gesamte Software ist kostenlos. Das Kursrisiko im Laufe eines Tages ist minimal, die Transaktionskosten bei einem Umtausch in eine staatliche Währung wie z.B. Euro liegen bei unter 1%. Der Nutzen liegt darin, dass sich München als modern, bürgernah und aufgeklärt präsentiert und mit so einer Aktion alle privaten wie öffentlichen Wirtschaftsakteure im Umkreis darauf hinweist, dass Bargeldverbot und Negativzinsen nicht der Weisheit letzter Schluss sein müssen. ALFA-Gruppierung im Münchner Stadtrat Fritz Schmude Andre Wächter ALFA im Stadtrat München Marienplatz 8 – 80331 München Seite 1 von 1 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis Kinder aufgepasst: Der Osterhase kommt am 27. März ins MVG Museum! Pressemitteilung MVG U3 und U6 Bahnhof Implerstraße: Kein Halt Richtung Fürstenried bzw. Großhadern an acht Tagen Pressemitteilung MVG Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt. 23.3.2016 Kinder aufgepasst: Der Osterhase kommt am 27. März ins MVG Museum! Am Ostersonntag, 27. März, werden für Kinder im MVG Museum Ostereier versteckt – es lohnt sich also, die historischen Trambahnen und andere Ausstellungsstücke ganz besonders unter die Lupe zu nehmen. Die Ausstellung rund um die Ent wicklung des Münchner Nahverkehrs kann von 11 bis 17 Uhr besichtigt werden. Hier einige der Highlights im Museum: In der großen Halle sin d auf zwei Gleisen historische Trambahnen ausgestellt, daneben Busse, Arbeitsfahrzeuge und Modelle. In einer nachgebauten Untersuchungsgrube hat man die seltene Gelegenheit, eine Tram von unten zu betrachten. Ein U-Bahn-Fahrsimulator bietet die Möglichkeit, in die Rolle eines UBahnfahrers zu schlüpfen. Es werden laufend Führungen angeboten, auch für Kinder. Eintrittspreise: Erwachsene zahlen 3 Euro, Kinder und Jugendliche (6 bis 14 Jahre) bzw. Schüler und Studenten 2,50 Euro. Familienkarte: 6 Euro Anfahrt: Das MVG Museum befindet sich in der Ständlerstraße 20. Es ist auch mit d er Tram 17, Endhaltest elle Schwanseestraße, mit den St adtBus-Linien 139 und 145, Haltestelle Ständlerstraße, sowie per Shuttlebus ab Giesing Bf. (ab 10.55 Uhr alle halbe Stunde) zu erreichen. Seite 1 von 1 Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: [email protected] www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: [email protected] www.mvg.de 23.3.2016 Bahnhof Implerstraße: Kein Halt Richtung Fürstenried bzw. Großhadern an acht Tagen Wegen Bauarbeiten im U-Bahnhof Implerstraße kommt es dort ab der zweiten Osterferien-Woche zu Einschränkunge n bei den U-Bahnlinien U3 und U6. Di e stadtauswärtigen Züge Richtung Fürstenried West (U3) und Klinikum Großhadern (U6) können von Dienstag, 29. März, bis einschließlich Sonntag, 3. April, nicht an der Implerstraße halten; sie durchfahren die Station in den genannten Richtungen an diesen sechs Tagen ohne Halt. Fahrgäste aus Richtung Innenstadt mit Ziel Impl erstraße werden gebeten, bis zur Bru dermühlstraße (U3) bzw. zum Harras (U6) im Zug zu bleiben und von dort zur Implerstraße zurückzu fahren. Fahrgästen ab Implerstraße Richtung Fürstenried/Großhadern wird empfohlen, stadt einwärts zur Poccistraße zu fahren und dort in die Gegenrichtun g umzusteigen. Zwischen Brudermühlstraße und Harras (U3) bzw. Partnachplatz (U6) kann alternativ auch die MetroBus-Linie 54 genutzt werden, im Absch nitt Poccistraße – Implerstraße – Harras auch die StadtBus-Linie 132. Grund für die Einschränkungen ist die Erneuerung der Rolltreppe Nr. 8 a m stadtauswärtigen Bahnsteig. Infolge der Sperrung stehen d ort nicht mehr die mindestens erforderlichen Fluch t- und Rettungswege etwa für den Fall einer Evakuierung zu r Verfügung. Daher darf der Bahnsteig aus Sicherheitsgründen nicht bedient werden. Gleiches gilt für die Erneuerung der Rolltreppe Nr. 6, di e in den Pfingstferien a nsteht. Dann ist erneut eine Sperrung erforderlich, und zwar über elf Tage. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) info rmiert ihre Fahrgäste u.a. mit Durchsagen, Anzeigen und Aushängen sowie im Internet unter www.mvg.de über die Einschränkungen. Seite 1 von 1 Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: [email protected] www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: [email protected] www.mvg.de
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