Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Bettina Messinger Kathrin Abele Simone Burger Verena Dietl Haimo Liebich Jens Röver Dr. Constanze Söllner-Schaar Beatrix Zurek Stadtratsmitglieder München, den 29.2.2016 Abschleppen bei Parkverstößen auf Radwegen Anfrage: 1. Ist dem Kreisverwaltungsreferat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW bekannt, wonach ein Abschleppen parkender Fahrzeuge gerechtfertigt ist, wenn das parkende Fahrzeug einen Radweg zu einem Drittel einschränkt? 2. Welche Möglichkeiten sieht das Kreisverwaltungsreferat, in eigener Zuständigkeit oder durch Einwirken auf die Polizei von dieser Rechtslage Gebrauch zu machen? Begründung: Das parkende Fahrzeug stellt in diesen Fällen ein deutliches Hindernis dar und begründet damit eine konkrete Gefährdung und darf abgeschleppt werden (OVG NRW, Urteil vom 15.04.2011, Az: 5 A 954/10). Das Motiv einer Abschleppmaßnahme ist im verhandelten Fall die Abschreckung von Nachahmern: Nicht selten parkt schon wenige Minuten nach dem ersten „Übeltäter“ das nächste Fahrzeug auf dem Radweg. gez. Bettina Messinger Kathrin Abele Simone Burger Verena Dietl Haimo Liebich Jens Röver Dr. Constanze Söllner-Schaar Beatrix Zurek Stadtratsmitglieder
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