Abschleppen bei Parkverstößen auf Radwegen Anfrage: 1. Ist

Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Simone Burger
Verena Dietl
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder
München, den 29.2.2016
Abschleppen bei Parkverstößen auf Radwegen
Anfrage:
1. Ist dem Kreisverwaltungsreferat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW bekannt, wonach ein
Abschleppen parkender Fahrzeuge gerechtfertigt ist, wenn das parkende Fahrzeug einen Radweg zu
einem Drittel einschränkt?
2. Welche Möglichkeiten sieht das Kreisverwaltungsreferat, in eigener Zuständigkeit oder durch
Einwirken auf die Polizei von dieser Rechtslage Gebrauch zu machen?
Begründung:
Das parkende Fahrzeug stellt in diesen Fällen ein deutliches Hindernis dar und begründet damit eine
konkrete Gefährdung und darf abgeschleppt werden (OVG NRW, Urteil vom 15.04.2011, Az: 5 A
954/10). Das Motiv einer Abschleppmaßnahme ist im verhandelten Fall die Abschreckung von
Nachahmern: Nicht selten parkt schon wenige Minuten nach dem ersten „Übeltäter“ das nächste
Fahrzeug auf dem Radweg.
gez.
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Simone Burger
Verena Dietl
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder