Leitfaden Familienforschung im Staatsarchiv Aargau (PDF, 3 Seiten

DEPARTEMENT
BILDUNG, KULTUR UND SPORT
Abteilung Kultur
Bibliothek und Archiv Aargau – Staatsarchiv
22. März 2016
Familienforschung im Staatsarchiv des Kantons Aargau
Vorbemerkungen
Es freut uns, dass Sie sich der Familienforschung widmen wollen. Gerne sind wir Ihnen dabei mit
Auskünften behilflich, können aber die Forschungsarbeit nicht an Ihrer Stelle durchführen. Das vorliegende Informationsblatt soll den Einstieg in Ihre eigenen Nachforschungen erleichtern. Da viele
Informationen aus alten Dokumenten stammen, braucht Familienforschung bisweilen viel Zeit und
Geduld!
Eigenes Familienarchiv
Ausgangspunkt für die Familienforschung ist das familieneigene „Archiv“: Umfragen bei Verwandten,
Familienbüchlein, Photographien, Tagebücher, Briefe etc. führen zu ersten Angaben über Lebensdaten, Herkunft und Verwandtschaftsverhältnisse.
Bibliothek
Möglicherweise hat sich schon jemand mit der Erforschung Ihrer Familie beschäftigt. Sofern die Ergebnisse dem Staatsarchiv zur Verfügung gestellt wurden, können Sie auf diesen Vorarbeiten aufbauen. In unserer frei zugänglichen Bibliothek im 2. Stock können Sie unter der Abteilung Ih: Genealogie Aargau entsprechende Werke finden. Diese sind alphabetisch nach Familiennamen geordnet.
Auch die Kantonsbibliothek Aargau verfügt über entsprechende Werke. Besonders ergiebig für die
Familienforschung ist weiter die Bibliothek der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung
(SGFF), welche der Schweizerischen Landesbibliothek in Bern als Depot übergeben wurde.
Zivilstandsregister
Seit 1876 werden im Kanton Aargau Zivilstandsregister geführt. Darin sind Geburten, Ehen und Todesfälle verzeichnet. Oftmals erleichtert ein alphabetisches Register die Suche. Die regionalen Zivilstandsämter erteilen unter bestimmten Bedingungen schriftliche Auskünfte und gewähren Einsicht in
ältere Register. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig. Vgl. Rubrik Schutzfristen
Bürger- und Familienregister
1818 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die Einrichtung von Ortsbürgerregistern für alle
Gemeinden angeordnet. Die für jede Familie angelegten Blätter sind laufend nach Meldung der Pfarrämter und später der Zivilstandsämter ergänzt worden. Da bei den Angaben zu Geburt, Trau-
ung und Tod die Ortsangaben fehlen, ist der Informationsgehalt der Bürgerregister eingeschränkt.
1929 wurden Familienregister eingeführt. Sie lösten als genealogische Quelle die Kirchenbücher ab.
Die mikroverfilmten Bürger-, Familien- und Zivilstandsregister stehen aus konservatorischen Gründen (Essig-Syndrom) im Staatsarchiv Aargau zurzeit nicht zur Verfügung. Das zuständige Zivilstandsamt erteilt auf Anfrage diesbezügliche Auskünfte.
Kirchenbücher
Weiter zurück wie die Zivilstands- und Bürgerregister reichen die Kirchenbücher. Die Pfarrer verzeichneten darin die Taufen, Ehen und Todesfälle. Die Eintragungen in die reformierten Pfarrbücher
beginnen für zwei Drittel der Pfarreien bereits im 16. Jahrhundert. Die katholischen Pfarrer haben ca.
50 Jahre später mit Einträgen begonnen. Die alten Pfarrbücher liegen heute in den Pfarrei- und Gemeindearchiven. Ein Teil der Bücher wurden mikroverfilmt. Wie bei den Zivilstandsregistern führt
auch hier das Staatsarchiv eine Liste und gibt Auskunft darüber, welche Kirchenbücher in Form von
Mikrofilmen im Archiv einsehbar sind. Da es sich in den meisten Fällen um sehr alte Bücher handelt,
unterliegen diese keinen datenschutzrechtlichen Bedingungen.
Auswanderungsdokumente
Das Bevölkerungswachstum und die Hungersnöte zwangen im 19. Jahrhundert viele Schweizerinnen
und Schweizer zur Emigration. Es gab drei Hauptwellen der Auswanderung: 1816-1817, 1845-1855
und 1880-1885.
Von den grossen Auswanderungswellen im 19. Jh. war auch der Aargau betroffen. Oft wanderten
Emigranten aus dem gleichen Kanton gemeinsam aus. Die Auswanderung nach Amerika 1817 und
nach Brasilien 1817-1819 ist in den Regierungsakten dokumentiert (StAAG R01.IA05/0006-0007).
Grundsätzlich sind Auswanderungsstatistiken (unvollständig) nach Bezirken und Gemeinden seit der
2. Hälfte des 19. Jh. erhalten (DIA02/0302-0305). Hinweise zur Auswanderung nach Bezirken und
Gemeinden enthalten auch die Bevölkerungstabellen der Volkszählung von 1850 (StAAG MF.1A/0001-0011). Bevölkerungstabellen für die katholische Bevölkerung sind schon für das Jahr 1829
überliefert (StAAG R01.IA05/0008f). Fremdenkontrollen 1819-1918 und Passkontrollen 1807-1853
lassen sich in den Beständen der einzelnen Bezirksämter finden (Verzeichnisse). Hinweise zu Bedingungen und Organisation der Auswanderung allgemein sind schliesslich in den Archivbeständen
des Departements des Innern 1816-1852 (StAAG DIA01) und 1853-1942 (StAAG DIA02) enthalten.
Wappensammlung
Das Staatsarchiv besitzt eine Sammlung von Aargauer Familienwappen. Diese ist nach Familiennamen und Heimatort organisiert. Auf Anfrage können Sie eine Kopie Ihres Familienwappens mit Farbangaben erwerben. Die Gebühr beträgt bei Zusendung per Post CHF 20.- (zzgl. CHF 5.- für die Bearbeitung), bei Abholung im Staatsarchiv CHF 10.-. Das Staatsarchiv kann weder für die Qualität
noch für die Korrektheit der zur Verfügung gestellten Wappen bürgen.
Schutzfristen
Die Familienforschung untersteht datenschutzrechtlichen Bedingungen. Rechtliche Grundlage bildet
hierfür die eidgenössische Zivilstandsverordnung (ZStV) vom 28. April 2004, welche per 1.1.2011
angepasst wurde. Besonders für jüngere Zivilstands-, Familien- und Bürgerregister bestehen Beschränkungen bei der Bekanntgabe von Daten. Der gesuchstellenden Person werden ihre eigenen
Daten bekannt gegeben. Dazu gehören die Namen und Vornamen, die Kantons- und Gemeindebürgerrechte sowie die Lebensdaten ihrer eigenen Vorfahren (Eltern, Grosselter, Urgrosseltern, Ururgrosseltern) und ihre eigenen Nachkommen (Kinder, Grosskinder, Urgrosskinder, Ururgrosskinder),
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und schliesslich die Daten, welchen den aktuellen Personenstand des Ehegatten (aber nicht eines
früheren Ehegatten) betreffen. Bewilligungsfrei erforscht werden können überdies alle Daten, die sich
in älteren Papierregistern befinden. Dazu gehören: vor dem 1. 1.1900 geführte Geburts- und Bürgerregister, vor dem 1.1.1930 geführte Eheregister und vor dem 1.1.1960 geführte Todesregister. Familienforschung, welche die Erforschung der Seitenlinie in den jüngeren Registern zum Ziel hat, bedarf
einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde Die Bewilligung wird von der Sektion Bürgerrecht und Personenstand erteilt. Vgl. Bewilligungen
Gebühren
Auskünfte, die Benutzung der Mikrofilme sowie der Bibliothek im Staatsarchiv sind kostenlos. Für die
Benutzung der Mikrofilmlesegeräte wird eine Halbtages- oder Ganztagesgebühr von CHF 10.- bzw.
20.- verrechnet. Auch die Herstellung von Kopien ist gegen eine Gebühr möglich.
Wichtige Links
Allgemeine Dienstleistungen und Gebühren der aargauischen Zivilstandsämter
https://www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/weitere_angebote/familienforschung/familienforschung_1.jsp
Regionale Zivilstandsämter des Kantons Aargau inkl. Kreisgemeinden
www.ag.ch/staatskalender (siehe Stichwort „regionale Zivilstandsämter“)
Gesuch der Sektion Bürgerrecht und Personenstand um Bekanntgabe von Personendaten aus aargauischen Zivilstandsregistern
https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dvi/dokumente_5/arp_1/buergerrecht_und_personenstand_1/weitere_angebote/famili
enforschung/Gesuch_Ahnenforschung_2014.pdf
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