Haftungsausschluss (MC Kundl) VOR Benützung des Übungsgeländes des Motorrad-Club Kundl (kurz: MC Kundl) habe ich diese Erklärung aufmerksam gelesen und vollinhaltlich zur Kenntnis genommen: Motorsport (konkret Motocross, Enduro, Trial) ist gefährlich und bringt grundsätzlich das Risiko schwerer Verletzungen mit sich! Inkaufnahme aller Risiken: Ich bin mir dessen bewusst, dass Motorradfahren grundsätzlich gefährlich ist. Ich erkläre hiermit, über die nötigen Motorrad/Motocross/Trail-Fahrkenntnisse zu verfügen, um alle damit verbunden Risiken richtig einschätzen zu können. Ich benutze das Übungsgelände des MC Kundl freiwillig und auf eigene Gefahr und weiß, dass mit dem Fahren in der Gruppe noch zusätzliche Risiken und Gefahren verbunden sind. Mit der Teilnahme an der Übungsfahrt auf dem Übungsgelände des MC Kundl nehme ich alle damit verbunden Risiken, ob vor, während oder nach der Übungsfahrt in Kauf. Solche Risiken umfassen u.A. Körperverletzungen, Schmerzen, emotionalen Stress, Traumata, Krankheit und Tod, ob verursacht durch Fahrlässigkeit seitens des MC Kundl (oder dessen Funktionäre bzw. Vertreter), Mängel am Material, unzulängliche Ausführung oder Überwachung, mangelhaftes Design oder fehlerhafte Herstellung, Kontakt mit anderen Fahrern oder sonstigen Hindernissen auf dem Übungsgelände, Wetter oder Bodenbeschaffenheit. Alle diese Risiken sind mir bekannt und ich verzichte hiermit auf eine gesonderte Belehrung diesbezüglich. Ich übernehme gegebenenfalls selbst die Kosten meiner medizinischen Erstversorgung, Krankenpflege und weiteren Betreuung. Haftungsverzicht, Schad- und Klagloshaltung: In Kenntnis aller Tatsachen und der Inkaufnahme aller Risiken verzichte ich hiermit – auch im Namen meiner allfälligen Erben und Rechtsnachfolger und soweit gesetzlich zulässig - auf jegliche Haftbarmachung des MC Kundl (oder dessen Funktionäre bzw. Vertreter), und halte dieselben schad- und klaglos für direkt oder indirekt durch meine Teilnahme an der Fahrt auf dem Übungsgelände verursachte Klagen, Schäden, Forderungen oder Verbindlichkeiten aller Art. Dieser Haftungsverzicht erstreckt sich uneingeschränkt auf sämtliche gegen den MC Kundl, dessen Funktionäre oder Vertreter jeder Art geltend gemachte, entstandene und zukünftige Ansprüche aufgrund von Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tod, die aus meiner Teilnahme an der Übungsfahrt resultieren können. Ausgenommen von meinem Haftungsverzicht sind lediglich Schäden, dir mir durch vorsätzliches Handeln der genannten Personen zugefügt wurden. Entschädigung: Ich verpflichte mich andererseits uneingeschränkt, und zwar mit Rechtswirksamkeit für mich und meine Erben und Rechtsnachfolger, den MC Kundl (oder dessen Funktionäre bzw. Vertreter) für sämtliche von mir direkt oder indirekt verursachte Kosten (Reparaturen, Schadenersatz, sonstige Aufwände) resultierend aus Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Tod – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten - im Zusammenhang mit meiner Fahrt auf dem Übungsgelände bis zum gesetzlich zulässigen Ausmaß, zu entschädigen. Weitere Voraussetzungen und Bedingungen: Ich nehme die Platzordnung und Verhaltensregeln des MC Kundl vollinhaltlich zur Kenntnis und verpflichte mich zur strikten Einhaltung derselben (eine Kopie derselben wurde mir ausgehändigt) In Zusammenhang mit dem gegenständlichen Haftungsverzicht für meine Teilnahme an der Übungsfahrt gelten ausschließlich die hierin gemachten Angaben und ich kann und werde mich bezüglich der Risiken in Verbindung mit Motorradfahren auf keine anderen schriftlichen oder mündlichen Zu- oder Aussagen Dritter berufen. Ich werde während des Motorradfahrens auf dem Gelände des MC Kundl entsprechende Schutzausrüstung tragen, die zumindest einen geprüften Sturzhelm, adäquate Motorradstiefel und angemessene Protektoren umfasst. Ich bin unwiderruflich damit einverstanden, dass mein Name sowie sämtliche Fotos, Filme oder andere Abbildungen, welche der MC Kundl von mir während meiner Übungsfahrt allenfalls macht, ohne weitere Zustimmung meinerseits entsprechend genutzt und reproduziert werden dürfen. Ich befinde mich in guter körperlicher Verfassung und stehe unter keinem physischen oder psychischen Einfluss, welcher meine reguläre Fähigkeit zum Lenken eines Motorrades einschränken könnte. Vereinsname: Motorrad-Club Kundl; Sitz: 6250 Kundl; ZVR-Zahl 556928924, BH Kufstein 1 Vor jeder Inbetriebnahme des Motorrads werde ich mich ordnungsgemäß und wie in den Bedienungsanleitungen vorgesehen vom mechanisch einwandfreien und fahrbereiten Zustand des Fahrzeuges überzeugen. Insbesondere nehme ich auch zur Kenntnis, dass die Benützung des Trainingsgeländes unentgeltlich erfolgt; der Verein hebt lediglich eine Erhaltungsgebühr für die Erhaltung der Strecke ein. Die Einnahmen hieraus dienen nicht zur Erwirtschaftung von Gewinnen, sondern ausschließlich zur Wartung und Erhaltung der Strecke. Sofern und solange ich aktives Mitglied des MC Kundl bin, verpflichte ich mich hiermit, bei allen stattfindenden Rennen (zumindest auch) für den MC Kundl an den Start zu gehen. Bei Verstoß ist eine einmalige Pönale von € 460,00 an den MC Kundl zu bezahlen. Verwendung von Daten: Ich bin damit einverstanden, dass der MC Kundl meine unten angeführte Wohnadresse zu internen Zwecken nützt und diese Daten nicht an Dritte weitergibt. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Haftungsverzicht unterliegt österreichischem Recht und ergänzend den Regeln des österreichischen Internationalen Privatrechts. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten sind vor dem sachlich zuständigen Gericht für die Marktgemeinde Kundl auszutragen. ICH BIN MIR BEWUSST, DASS ICH MIT DER UNTERZEICHNUNG DIESES DOKUMENTS AUF GRUNDLEGENDE RECHTE VERZICHTE UND BESTÄTIGE, DASS ICH ZUVOR DIESES DOKUMENT DURCHGELESEN UND DIE RECHTLICHEN FOLGEN VERSTANDEN HABE: Für minderjährige Fahrer muss ein Elternteil oder der gesetzliche Vertreter unterschreiben! Trainingszeiten (siehe Aushang Clubhütte bzw. Homepage) Vereinsname: Motorrad-Club Kundl; Sitz: 6250 Kundl; ZVR-Zahl 556928924, BH Kufstein 2 Platzordnung und Verhaltsregeln Vereinsmitglieder haben Vorbildfunktion und gehen mit gutem Beispiel voran. Die Nutzung des Übungsplatzes erfordert Vorsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme, insbesondere gegenüber Kindern und Anfängern. 1.) Die Benutzung des Übungsplatzes ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des MC-Kundl erlaubt, welche auf der Liste der eingeschriebenen Fahrer aufgeführt sind und die Pflichtarbeitsstunden (für alle ab 16 Jahren) abgeleistet haben. 2.) Mitglieder ohne Arbeitsstunden dürfen die Strecke nur am Dienstag (nicht jedoch am Freitag und Samstag) befahren. 3.) Die Benutzung ist ausschließlich zu den angeschlagenen Trainingszeiten zulässig. 4.) Die Benützung des Übungsplatzes erfolgt unentgeltlich. Nichtmitglieder dürfen die Strecke jedoch nur nach vorheriger Anmeldung (per Email: [email protected]) und Bezahlung der Erhaltungsgebühr zu den festgelegten Zeiten an Werktagen befahren Die Tages-Erhaltungsgebühr beträgt regulär € 15,00 bzw. reduziert € 10,00 (für Kinder und Jugendliche mit Maschinen bis 85 ccm). Bei nicht erfolgter Voranmeldung und im Falle eines Platzverweises ist die doppelte Erhaltungsgebühr zu entrichten. Der Verein hebt vorstehende Erhaltungsgebühr lediglich für die Erhaltung der Strecke ein. 5.) Bedingung für die Benützung der Übungsplatzes ist die Anerkennung des Haftungsausschlusses sowie die Einhaltung der Platzordnung und Verhaltensregeln. Alle Clubmitglieder sind aufgefordert, auf die Einhaltung der Verhaltensregeln und der Platzordnung zu achten, um damit eine weiter uneingeschränkte Nutzung des Übungsplatzes sicherzustellen. 6.) Alle Mitglieder des Vorstandes und der Übungsplatzverantwortliche haben Weisungsbefugnis und können bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln und der Platzordnung entsprechende Sanktionen (insbesondere einen Platzverweis) aussprechen. 7.) Geparkt werden darf nur auf dem Vorplatz bei der Streckenzufahrt. Die Zufahrt auf dem Feldweg muss für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigehalten werden. Parkverbot vor dem Einfahrtstor. 8.) Aus Sicherheitsgründen darf nur gefahren werden, wenn mindestens eine weitere erwachsene Person anwesend ist. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Strecke nur unter Aufsicht eines Erwachsenen befahren. 9.) Es darf nur mit entprechender Schutzbekleidung und Helm sowie angemessenen Protektoren gefahren werden. 10.) Es darf nur auf der vorgegebenen Strecke gefahren werden. Die Feldwege und die Wiese neben der Strecke dürfen nicht befahren werden. Das Einfahren in die Stecke hat nur im Start-Bereich zu erfolgen. Auf dem Weg vom Standplatz zur Strecke und zurück darf nur im Schritttempo gefahren werden (gilt auch für Kinder). 11.) Übungsfahrten dürfen nicht in Rennen umfunktioniert werden. Jeder Fahrer hat seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er einem gestürzten Fahrer ausweichen kann; dies betrifft speziell unübersichtliche Kurven und Sprunghügel. Beim Überholen ist ausreichend Abstand zu lassen. Vereinsname: Motorrad-Club Kundl; Sitz: 6250 Kundl; ZVR-Zahl 556928924, BH Kufstein 3 12.) Bei Antritt der Fahrt hat sich jeder Fahrer vom ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zu überzeugen und - wenn notwendig - Gefahrenquellen zu beseitigen. 13.) Helfer und Zuschauer dürfen sich während des Trainigsbetriebes nicht auf der Strecke aufhalten. 14.) Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt im Bereich der Strecke aufhalten. 15.) Vor Beginn aller Wartungsarbeiten am Motorrad (z.B. Kette schmieren, Ölwechsel, …) ist eine Plane mit ausreichender Größe unter dem Motorrad auszulegen. 16.) Waschen von Motorrädern oder Teilen ist auf dem Gelände grundätzlich verboten. 17.) Vor dem Verlassen des Platzes ist der Standplatz zu säubern, der angefallene Müll ist mitzunehmen. 18.) Maximale Schalldruckpegel: Bei Standmessung max. 113 dB(A); bei Vorbeifahrt max. 94 dB(A). Details siehe unten ! Auf die Lärmsituation ist besonders hinzuweisen. Bei Nichteinhaltung ist der Fahrer aus dem Training zu nehmen. Es finden laufend Lärmmessungen statt. 19.) Clubmitglieder haben ihre Motorräder an den dafür vom Vorstand bestimmten Tagen zur technischen Prüfung und Jahreszulassung vorzuführen. Bei positivem Befund erhält das geprüfte Motorrad eine Jahres-Plombe. Sofern es während des Jahres zu einem Wechsel des Motorrades kommt, erhält das neue Motorrad – nach technischer Prüfung – nur dann unentgeltlich eine neue Plombe, wenn zugleich Zug um Zug die Plombe des vorherigen Motorrades an den Verein zurückgegeben wird. Lärmemissionsmessung Die Lärmemissionsmessung wird wie folgt durchgeführt: Das Messgerät wird • in einem Abstand von 2 Metern vom Auspuff; • in einem Winkel von 90° und 0,5 Meter zur Seite versetzt; • in einer Höhe von 1,35 Metern positioniert und die Messung erfolgt bei maximaler Drehzahl (Vollgas), wobei der Motor vor der Messung für circa 2 Minuten warmlaufen muss. Zulässiger Grenzwert Der zulässige Grenzwert von 113,0 dB(A) darf dabei nicht überschritten werden. Bei Überschreitung gibt es ausnahmslos keine Zulassung des Motorrades zur Fahrt auf dem Übungsgelände des MC Kundl. Identifikation der zugelassenen Motorräder Jene Motorräder, welchen dem zulässigen Grenzwert entsprechen, erhalten für den Veranstaltungstag ein Identifikationsmerkmal, welches die erfolgreich absolvierte Messung bestätigt und folglich die Nutzung des Übungsgelände des MC- Kundl gestattet. Bei Motorrädern von aktiven Clubmitgliedern mit Jahres-Plomben ist mit einer jederzeitigen Nachkontrolle der Lärmemission zu rechnen. Vereinsname: Motorrad-Club Kundl; Sitz: 6250 Kundl; ZVR-Zahl 556928924, BH Kufstein 4
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