Marktgemeindeamt Kundl 54. Sitzungsprotokoll des Gemeinderates Seite 412 Aufgenommen über die am Donnerstag, 24.09.2015 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Kundl abgehaltene öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Anwesend: Bürgermeister Bgm.-Stv. Gemeindevorstand Gemeinderäte Hoflacher Anton Dessl Michael Margreiter Albert Dl Haaser Werner Bertel Stephan Dr. Krail Johann Ing. Kurz Wilma Maier Gerhard Mayer Martin Unterrainer Thomas Ing. Röck Erwin Stiefmüller Robert Ing. Trapl Barbara Mag. (FH) Entschuldigt: Embacher Peter Moser Hannes Ersatz: Margreiter Alfred Sand bichler Andrea Tagesordnung 1. Berichte des Bürgermeisters 2. Berichte des Gemeindevorstandes 3. Bau- und Raumordnung a) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gste. 13012 und 130/3, KG 83109 Liesfeld (Josef Hörhager, Liesfeld 52/2) b) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 104611 (Georg Oberhammer, Ing.-Hermann-Lindner-Straße 33) c) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 458I3 (Johann Oberauer, Pater-Hofmann-Weg 1) d) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 1083/3 (Thomas Sieberer, Dr.-Franz-Stumpf-Straße 34) e) Änderung Flächenwidmungsplanes des für Gst. 244l5 (Alpenländische Heimstätte Viktor-Dankl-Straße 6, 6020 Innsbruck) f) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 218I1 (Raiffeisen Bau Tirol GmbH, Innrain 9, 6020 Innsbruck) g) Änderungen des Flächenwidmungsplanes zur Anpassung an das örtliche Raumordnungskonzept Teil 1: 1. Gste. 129, 130, 586, 614, KG 83109 Liesfeld (Marktgemeinde Ku n dl) — Marktgemeindeamt Kundl Seite: 413 GR 24.09.2015 Gst. 428, KG 83109 Liesfeld (Josef Hörhager, Liesfeld 52/2) Gste. 1057, 1 059/2, 1060, 1062/1 (ehemaliger Schihang) Gste. 212 und 2/3, KG 83109 Liesfeld (Florian Rißbacher, Liesfeld 72 und Markus Rißbacher, Liesfeld 74) V. Gste. 500 und 504/1, KG 83109 Liesfeld (Hubert Gschwentner, Kreith 13, 6321 Angath und Johannes Sappl, Möslbichl 1) VI. Gst. 293I8, KG 83109 Liesfeld (Ulrich Knauer, Anken 7) VII. Gste. 1411, 1436, 1468, 1781, 1496, 1498, 1504, 1509 (Wirtschaftswege Weinberg und St. Leonhard) h) Bebauungsplan für Gst. 694/14 (Hannes Eder, Saulueg 1) i) Bebauungsplan für Gst. 301 (Schwarzweiss GmbH, Andechsstraße 5, 6020 Innsbruck) j) Bebauungsplan für Gst. 21811 (Raiffeisen Bau Tirol GmbH, lnnrain 9, 6020 Innsbruck) k) Bebauungsplan für Gste. 93, 398, 397/1, 391 und Teilfläche des Gst. 95 (Dl Hannes Höck, Möslbichl 80) 1) Bebauungsplan für Gste. 261/12 und 261151-60 (Neue Heimat Tirol, Gumppstraße 47, 6023 Innsbruck) 4. Ausschussberichte a) Bau b) Familie c) Jugend d) Kultur e) Senioren f) Sport g) Umwelt- und Landwirtschaft h) Verkehr i) Überprüfung 5. Anträge, Anfragen und Allfälliges II. III. IV. Der Bürgermeister begrüßt als Vorsitzender die Gemeinderäte und Zuhörer und stellt die fristgerechte Ladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Er erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 3.f), 3.g)VII. und 3.k von der Tagesordnung genommen werden, da dazu noch Gutachten bzw. Rücksprachen ausständig sind. 1) Berichte des Bürgermeisters • Der Bürgermeister berichtet, dass die Dr.-Franz-Stumpf-Straße auf Höhe des Kindergartens wegen der Baustelle nun für rd. 1 Jahr gesperrt sein wird die Durchfahrt mit Rädern bleibt möglich, ebenso das Durchgehen. Der Bürgermeister berichtet, dass die Abrissarbeiten beim Gelände der ehemaligen Gießerei Hohenauer begonnen wurden und in rd. 3 Wochen beendet sein sollen. — • Marktgemeindeamt Kunde • • • • • • • • Seite: 414 GR 2409.2015 Der Bürgermeister gibt die Gewinner der Verlosung beim Fahrradwettbewerb bekannt. Der Bürgermeister berichtet über die Neuvermietung des Cafes Barissimo ab 01.04.2016. Der Bürgermeister berichtet über die Zeitungsberichte, wonach es in Kundl einen „Waldfriedhof Kundl“ gibt. Das hat mit der Gemeinde Kundl nichts zu tun, denn es handelt sich dabei um ein privates Grundstück im Bereich Möslbichl, auf dem von einem Wiener Unternehmen Urnenbeisetzungen ermöglicht werden sollen. Ob dies zulässig ist, entscheidet die BH-Kufstein. Grundsätzlich braucht es für eine Bestattung außerhalb des Friedhofes jeweils eine Einzelgenehmigung von Seiten der BH-Kufstein. Der Bürgermeister berichtet über den Inhalt des 3. Planungstreffs „Hochwasserschutz am lnn“. Die Sitzung fand am 30.07.2015 in Rattenberg statt. Der Bürgermeister berichtet, dass er zum Um- und Neubau des Schießstandgebäudes von Schützenobmann Dieter Achleitner informiert dass aktuell wurde, Neuplanungen und stattfinden daher der Planungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Der Bürgermeister berichtet über den Besiedlungsvorschlag für den Kundl Corporate Park. Der Bürgermeister berichtet, dass die Baustelle der NHT am Riedmannareal zwischenzeitlich gestartet wurde und mit dem Bezug der Wohnungen im Frühjahr 2017 gerechnet werden kann. Die Errichtung der Einfamilienhäuser startet in der 2. Baustufe. Der Bürgermeister berichtet, dass zwischenzeitlich drei gemeindeeigene Gebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet wurden: das Gemeindeamt, das Haus der Musik und die Neue Mittelschule. Die Visualisierung der täglich erreichten Kilowattstunden ist zukünftig unter www.kundl.tirol.qv.at/photovoltaik für jedermann abrufbar. 2) Berichte des Gemeindevorstandes Der Bürgermeister berichtet über die Themen und Entscheidungen des Gemeindevorstandes vom 06.07. und 14.09.: • Auf der Liegenschaft des alten Alten- und Pflegewohnheims wird der NHT (als Bestbieterin) ein 50-jähriges Baurecht eingeräumt. Die NHT wird dort ein Projekt „barrierefreies Wohnen mit Betreuung“ errichten. • Im Sapplhaus wird im Erdgeschoß ein Jugendtreff für 13-16-Jährige eingerichtet. Umgesetzt und geleitet wird das Projekt von Klaus Ritzer, dem Leiter des Wörgler Vereines „Kommunity“. • Die Resolution „TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde“ wird einstimmig beschlossen. • Stefan Häusler wird zum neuen Stellvertreter des Bauhofleiters bestellt. • Die KUWI-Weihnachtsaktion 2015 wird beschlossen. • Informationsgespräch mit Dr. Georg Mackner von der Tiroler Sozialen Dienste GmbH. Die Tiroler Sozialen Dienste GmbH kümmert sich in Tirol um die Asylwerber während des gesamten Asylverfahrens. Die Tiroler Sozialen Dienste GmbH steht in Verhandlung zur Anmietung eines privaten Objekts in Kundl für die Unterbringung von Asylsuchenden. Es geht dabei um rd. 60 Personen. Dies entspricht der aktuellen Quote. Seite: 415 Marktgemeindeamt Kundl GR 24.09.2015 Im Gemeindevorstand wird festgehalten, dass es sich bei der Anmietung um ein Privatgeschäft handelt, auf das die Gemeinde keinen Einfluss hat. Dennoch drängt man darauf, dass für den Fall des Zustandekommens des Mietvertrages keinesfalls mehr als 50 Personen in dem Haus untergebracht werden dürfen und eine gemischte Bewohnerstruktur in der Weise geben sein muss, dass sowohl Familien als auch Einzelpersonen untergebracht werden. für den Fall des Der Gemeindevorstand spricht sich dafür aus, dass die Marktgemeinde Kundl das Projekt Zustandekommens der Anmietung proaktiv unterstützen soll, damit jedenfalls eine optimale Betreuung gegeben ist. Dr. Mackner erklärt, dass er für das Kundler Objekt sowohl die Obergrenze bei der Bewohnerzahl als auch eine gemischte Bewohnerstruktur zusagen kann. Die Deutschkurse würden direkt vor Ort durchgeführt werden. Außerdem würde es durchgehend einen zuständigen Betreuer der Tiroler Sozialen Dienste GmbH vor Ort geben. — - — — 3) Bau- und Raumordnung Der Bürgermeister begrüßt die örtlichen Raumplaner Arch. Dr. Georg Cernusca und Dl Philipp Stary zu der Sitzung und weist noch einmal darauf hin, dass die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 3.f), 3.g)VIl. und 3.k von der Tagesordnung genommen werden mussten, da dazu noch Gutachten bzw. Rücksprachen ausständig sind. Zudem kann zu den nun aktuellen Tagesordnungspunkten 3.f)l. und 3.0V. keine Beschlussfassung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst werden, da sich Teile dieser Flächen in der überörtlichen Grünzone befinden und es dazu erst einer Änderung der überörtlichen Grünzone bedarf. Deshalb soll zu diesen beiden Punkten der Beschluss gefasst werden, dass die überörtliche Grünzone geändert werden möge. a) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gste. 130/2 und 13013, KG 83109 Liesfeld (Josef Hörhager, Liesfeld 5212) Gemeinderat über den geplanten informiert den Der Bürgermeister Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich der zukünftigen Grundstücke 130/2 und 130/3, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor: Grundstück 130, KG 83109 Liesfeld (rund 1.003 m2) von Freiland § 41 in landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) TROG 2011. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. — Seite: 416 Marktgemeindeamt Kundl b) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Oberhammer, lng.-Hermann-Lindner-Straße 33) GR 2409.2015 Gst. 1 046/1 (Georg Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über den geplanten Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des Grundstückes 1046/1 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor: Grundstück 1046/1, KG 83108 Kundl (rund 402 m2) von Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebundenJ in Freiland § 41 sowie Grundstück 1046/1, KG 83108 Kundl (rund 402 m2) von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebundenJ. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. — c) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 458/3 (Johann Oberauer, Pater-Hofmann-Weg 1) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über den geplanten Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des zukünftigen Grundstückes 458/3 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Anderungen des Flächenwidmungsplanes vor: Grundstück 453/1, KG 83108 Kundl (rund 7 m2) von Freiland § 41 in landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) sowie Grundstück 467, KG 83108 Kundl (rund 21 m2) von Freiland § 41 in landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) TROG 2011. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. — Seite: 417 Marktgemeindeamt KunUl d) Änderung des Flächenwidmungsplanes Sieberer, Dr.-Franz-Stumpf-Straße 34) GR 24.09.2015 für Gst. 108313 (Thomas Gemeinderat über den geplanten Der Bürgermeister informiert den Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des Grundstückes 1083/1, KG 83108 Kundl durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor: Grundstück 1083/1, KG 83108 Kundl (rund 19 m2) von Freiland § 41 in allgemeines Mischgebiet § 40 (1) iVm. (2) TROG 2011. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. — e) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 24415 (Alpenländische Heimstätte, Viktor-Dankt-Straße 6, 6020 Innsbruck) Gemeinderat über den geplanten Der Bürgermeister informiert den Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich der Grundstücke 244/5, 256/12 und 258/1, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor: Grundstück 244/5, KG 83108 Kundl (rund 2.694 m2) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) sowie Grundstück 256/12, KG 83108 Kundl (rund 67 m2) von Freiland § 41 in bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) sowie Grundstück 256/12, KG 83108 Kundl (rund 1.266 m2) von bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) in bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) sowie Grundstück 258/1, KG 83108 Kundl (rund 11 m2) von Wohngebiet § 38 (1) in bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) sowie Grundstück 258/1, KG 83108 Kundl (rund 45 m2) von Freiland § 41 in bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) sowie Grundstück 258/1, KG 83108 Kundl (rund 1.858 m2) von bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) in bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) TROG 2011. — Seite: 418 Marktgemeindeamt Kundl GR 2409.2015 Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. f) Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Anpassung an das örtliche Raumordnungskonzept Teil 1: — Der Bürgermeister erklärt, dass es sich bei den folgenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes um die notwendigen Anpassungen an das bestehende und bereits rechtskräftige örtliche Raumordnungskonzept handelt. Die Punkte wurden bereits im Zuge der Erstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes mit den Fachabteilungen des Amtes der Tiroler Landesregierung abgestimmt sowie im Bauund Raumordnungsausschuss vorberaten und positiv beurteilt. 1. Gste. 129, 130, 586, 614, KG 83109 Liesfeld (Marktgemeinde Kundl) Der Bürgermeister erklärt, dass momentan zu diesem Tagesordnungspunkt nur eine Beschlussfassung hinsichtlich der Änderung der überörtlichen Grünzone möglich ist. Beschluss (15:0) Antrag auf Aufhebung der überörtlichen Grünzone für einen Teil des Grundstückes 130, KG 83109 Liesfeld. II. Gst. 428, KG 83109 Liesfeld (Josef Hörhager, Liesfeld 5212) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über den geplanten Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail. Beschluss (14:1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des Grundstückes 428, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor: Grundstück 428, KG 83109 Liesfeld (rund 400 m2) von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a TROG 2011, [Festlegung Erläuterung: Hundeabrichteplatz, Festlegung-Kürzel: Habpl. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. — Seite: 419 Marktgemeindeamt Kunäl III. GR 24.09.2015 Gste. 1057, 105912, 1060, 106211 (ehemaliger Schihang) geplanten über den Gemeinderat Bürgermeister informiert den Der Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 201 1 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich der Grundstücke 1057, 1059/2, 1060 und 1062/1, KG 83108 Kundl durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor: Grundstück 1057, KG 83108 Kundl (rund 63 m2) von Sonderfläche Sportanlage § 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese, Festlegung Kürzel: SÜJ in Freiland § 41 sowie Grundstück 1059/2, KG 83108 Kundl (rund 12.727 m2) von Sonderfläche Sportanlage § 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese, Festlegung Kürzel: Sü] in Freiland § 41 sowie Grundstück 1059/2, KG 83108 Kundl (rund 186 m2) von Sonderfläche Sportanlage § 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese, Festlegung Kürzel: SüJ in geplante örtliche Straße § 53 (1) sowie Grundstück 1060, KG 83108 Kundl (rund 8.144 m2) von Sonderfläche Sportanlage § 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese, Festlegung Kürzel: SÜJ in Freiland § 41 sowie Grundstück 1062/1, KG 83108 Kundl (rund 1.088 m2) von Sonderfläche Sportanlage § 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese,Festlegung Kürzel: Sü] in Freiland §41 TROG 2011. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. — IV. Gste. 2I2 und 213, KG 83109 Liesfeld (Florian Rißbacher, Liesfeld 72 / Markus Rißbacher, Liesfeld 74) geplanten Gemeinderat über den Bürgermeister informiert den Der Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich der Grundstücke 2/2 und 2/3, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor: — Seite: 420 Marktgemeindeamt Kundl GR 24.09.2015 Grundstück 2/2, KG 83109 Liesfeld (rund 614 m2) von Freiland § 41 in landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) sowie Grundstück 2/3, KG 83109 Liesfeld (rund 52 m2) von Freiland § 41 in landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) TROG 2011. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. V. Gste. 500 und 504/1, KG 83109 Liesfeld (Hubert Gschwentner, Kreith 13, 6231 Angath und Johannes Sappl, Möslbichl 1) Der Bürgermeister erklärt, dass momentan zu diesem Tagesordnungspunkt nur eine Beschlussfassung hinsichtlich der Änderung der überörtlichen Grünzone möglich ist. Beschluss (15:0) Antrag auf Aufhebung der überörtlichen Grünzone für einen Teil des Grundstückes 504/1, KG 83109 Liesfeld. VI. Gst. 293/8, KG 83109 Liesfeld (Ulrich Knauer. Anken 7) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über den geplanten Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI. Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des Grundstückes 293/8, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor: Grundstück 293/8, KG 83109 Liesfeld (rund 659 m2) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) TROG 2011. Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. — g) Bebauungsplan für Gst. 694/14 (Hannes Eder, Saulueg 1) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat anhand der Plandarstellung über die Parameter des geplanten Bebauungsplanes. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 den von Dr. Marktgemeindeamt Kundl Seite: 421 GR 24.09.2015 Cernusca ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 694/14 und 694/15, KG 83198 Kundl laut planlicher und schriftlicher Darstellung, Geschäftszahl BP 105/1 5, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. h) Bebauungsplan für Gst. 301 (Schwarzweiß GmbH, Andechsstraße 5, 6020 Innsbruck) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat anhand der Plandarstellung über die Parameter des geplanten Bebauungsplanes. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kund! gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 den von Dr. Cernusca ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 301 und 302/1, KG 83108 Kundl laut planlicher und schriftlicher Darstellung, Geschäftszahl BP 106/15, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 1) Bebauungsplan für Gst. 21811 (Raiffeisen Bau Tirol GmbH, Innrain 9, 6020 Innsbruck) Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat anhand der Plandarstellung über die Parameter des geplanten Bebauungsplanes. Es sind 48 Wohnungen geplant. Die Verkehrserschließung der 4 Wohnanlagen erfolgt über den Achenfeldweg. Werner Haaser erkundigt sich, ob der Verbindungsweg, der im Bebauungsplan zum Rofanweg eingezeichnet ist, überhaupt von den Fußgängern genützt werden kann, da der Rofanweg ja ein Privatweg ist. Al Fankhauser erklärt, dass sich dieser Weg im Hälfteeigentum der Raiffeisen Bau Tirol GmbH befindet und daher die Benützung für Gehen jedenfalls möglich sein wird. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 den von Dr. Cernusca ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes 218/1 laut planlicher und schriftlicher Darstellung, Geschäftszahl BP 97/14, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Seite: 422 Marktgemeindeamt KunUl GR 24.09.2015 Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. j) Bebauungsplan für Gste. 261112 und 261/51-60 (Neue Heimat Tirol. Gumppstraße 47, 6023 Innsbruck) Arch. Dr. Georg Cernusca berichtet, dass in dem derzeit gültigen Bebauungsplan leider einer fehlerhafte Bezeichnung verwendet wurde und dieser Mangel bei der aufsichtsbehördlichen Prüfung erkannt wurde. Es muss daher der Bebauungsplan mit der Berichtigung noch einmal zur Gänze zur Auflage gebracht und beschlossen werden. Anschließend soll der fehlerhafte (alte) Bebauungsplan aufgehoben werden. Beschluss (15:0) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Kundl gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 den von Dr. Cernusca ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 261/12 und 261/51-60 laut planhicher und schriftlicher Darstellung, Geschäftszahl BP 100/14, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Beschluss (15:0) Der mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.06.2014 zur Auflage gebrachte und mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.03.2015 beschlossene Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes 261/12 und der neu gebildeten Grundstücke 261/51261/60 wird ab Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für den neuen Bebauungsplan ersatzlos aufgehoben. - — 4) Ausschussberichte a)Bau Obmann Ing. Robert Stiefmüller berichtet über die wesentlichen Punkte der Sitzungen vom 21.07. und 16.09.: es wurden dabei die gesamten Punkte der heutigen Gemeinderatssitzung vorberaten. Dr. Stephan Bertel erkundigt sich, ob es stimmt, dass man sich im Bauausschuss als ordentliches nicht mehr vertraulich besprechen kann, weil der Bauwerber Mitglied des Bauausschusses ebenfalls bei der Sitzung anwesend ist und sich an der Beratung beteiligt. Obmann Ing. Robert Stiefmüller antwortet, dass die Befangenheit eines Mitgliedes des Ausschusses grundsätzlich von diesem Mitglied entsprechend den Regeln der Tiroler Gemeindeordnung selbst zu melden und Sitzungszimmers wahrzunehmen durch Verlassen des ist. - - — — b) Familie Obfrau Wilma Kurz berichtet über die wesentlichen Punkte der Sitzungen vom 03.02. und 16.06.: Kinderfaschingsfeier, Familienausflug, familienfreundliche Gemeinde. Seite: 423 Marktgemeindeamt Kundl GR 24.09.2015 c) Jugend Obmann Erwin Röck berichtet, dass sich die Spielewoche gut verlaufen ist und die Jungbürgerfeier am 30.10. stattfinden wird. d) Kultur Obmann Gerhard Maier berichtet über die wesentlichen Punkte der Sitzung vom 22.06.: Musikantenhoagascht am 10.10. im Gemeindesaal, W. Ambros Konzert, Desingbaustelle, Ausstellung Julia Kerschbaumer. e) Senioren Obfrau Wilma Kurz berichtet, dass gerade die Seniorenweihnachtsfeier vorbereitet wird. f) Sport Obmann Dr. Stephan Bertel berichtet über die Punkte der Sitzung vom 23.06. und verweist auf den sehr guten Verlauf des Rote-Nasen-Laufes. g) Umwelt- und Landwirtschaft Obmann Ing. Thomas Unterrainer berichtet über die wesentlichen Punkte der Sitzungen vom 02.07. und 10.09.: Ortsreinigung, Springkrautausreißen durch Volksschüler, Projekt „Weinberg-Natopia“, Autofreier Tag, Mülitrennung bei Vereinen, Vortrag Kirchmaier/Gurgiser, Flohmarkt am 17.10. im WSZ. Zum Thema „Bioabfallabholung neu“ berichtet der Obmann, dass die Sammlung der Bioabfälle zukünftig über 601-Biotonnen erfolgen soll, die durch einen Lkw abgeholt werden und zur ARA Kirchbichl gebracht werden. Als spezielles Service wird von dem Abfuhrunternehmen angeboten, die Biotonnen sogleich nach der Entleerung auszuwaschen. Durch die Umstellung auf Biotonnen sind die Probleme mit den nassen Stärkesäcken beseitigt, die es speziell in den Wohnanlagen gibt. Obmann Ing. Thomas Unterrainer weist darauf hin, dass die Quote der angeschlossenen Haushalte derzeit schon mehr als die Hälfte der Gesamthaushalte beträgt und dass im Zuge der Umstellung sicherlich wieder einige neue Haushalte auf das Biotonnen-System umsteigen werden. Der Preis für die Biotonne beträgt inklusive dem Verwiegungs-Chip einmalig 30,--. Die Sammel-Intervalle bleiben gleich: einmal wöchentlich im Sommer, jede zweite Woche im Winter. Eine Möglichkeit zur Reduzierung der Bioabfallmengen sieht der Obmann darin, dass der Umgang mit Essensabfällen sinnvoller gestaltet wird. Auf die Nachfrage von Ing. Johann Krail, ob ein „Biozerkleinerer“ in der Küche erlaubt ist, erklärt der Bürgermeister, dass es weder rechtlich erlaubt ist, biologische Abfälle über den Fäkalkanal zu entsorgen noch sinnvoll ist: die in den Biotonnen gesammelten Bioabfälle kommen nämlich in die Biogasanlage der Abwasserreinigungsanlage Kirchbichl, wo dann daraus Strom gewonnen wird und der Rest zu Komposterde verarbeitet wird. — h) Verkehr Der Bericht wird wegen der Abwesenheit von Obmann Hannes Moser auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben. i) Überprüfung Obmann Ing. Johann Krail berichtet über die Sitzungen vom 29.06. und 06.08.2015. neben den normalen Kassenprüfungen In der Sitzung vom 29.06. wurde Altenund letztmalig auch die Kassa des Pflegewohnheimes — - Marktgemeindeamt Kundl Seite: 424 GR 24.09.2015 (Taschengeldverwaltung) geprüft, da dafür in Zukunft der Überprüfungsausschuss des Gemeindeverbandes zuständig ist. Es gab keine Beanstandungen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung eine Belegprüfung des Umweltund Landwirtschaftsausschusses durchgeführt. Sie umfasste die Jahre 2013 und 2014. Es gab keine Beanstandungen. In der Sitzung vom 06.08. wurde neben der Kassenprüfung eine Belegprüfung des Kulturausschusses für die Jahre 2013 und 2014 durchgeführt. Es gab keine Beanstandungen. 5) Anträge, Anfragen und Alifälliges • Vzbgm. Michael Dessl präsentiert ein Fairnessabkommen der BKL für die kommende Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl, das von den Fraktionsführern freiwillig unterfertigt werden soll. Er betont, dass es sich um einen Entwurf handelt und dieser Entwurf sicher noch geändert bzw. verfeinert werden kann. Der Text lautet wie folgt: „Die Unterzeichneten Spitzenkandidaten der wahiwerbenden Parteien für die Gemeinderatswahlen in der Marktgemeinde Kundl, bekennen sich dazu ab dem Tag der Unterzeichnung bis zum Tag der Gemeinderatswahlen folgende Punkte zu beachten und einzuhalten: Gegenseitiger Respekt, Ziel einer starken Gemeinde: Der Umgang zwischen den Fraktionen und Personen ist von gegenseitigem Respekt geprägt, bei allen politischen Unterschieden steht das gemeinsame kommunalpolitische Ziel einer starken Gemeinde im Vordergrund. Es ist das gemeinsame Ziel bei der Gemeinderatswahl eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen und die Ausübung des Wahlrechts bestmöglich zu gewährleisten. Durch einen fairen Wahlkampf gemeinsam eine hohen Wahlbeteiligung erreichen: Die Wahlberechtigten sollen durch einen fairen Wahlkampf motiviert werden, von ihrem demokratischem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Gemeinsames Ziel ist es, eine hohe Wahlbeteiligung in Kundl zu erreichen. Unterlassung von Diffamierungen, Diskriminierungen, Beleidigungen und Ehren verletzungen, Persönlichkeitsrechte und Privatleben dürfen nicht verletzt werden: Diffamierungen und Diskriminierungen, besonders gegenüber Minderheiten, sowie gegenüber den politischen Mitbe werberinnen sind untersagt. Dies gilt ebenso für persönliche Beleidigungen, Ehren verletzungen sowie Verunglimpfungen jeder Art. Behauptungen und Gerüchte über Mitglieder konkurrierender Fraktionen, haben zu unterbleiben, insbesondere dann, wenn die Persönlichkeitsrechte oder das Privatleben berührt werden. Keine negative Wahiwerbung „Dirty Campaining“: Negativwahiwerbung und Negativkampagnen werden im Sinne dieses Fairness-Abkommen abgelehnt und dürfen nicht stattfinden. Sparsamer und fairer Umgang mit Werbematerialen, Bekanntmachung von Wahlvorhaben: Alle Fraktionen verzichten ausnahmslos aus Gründen der Sparsamkeit, Umwelifreundlichkeit, Verkehrssicherheit, des Ortsbildes und angesichts der Marktgemefndeamt Kundl Seite: 425 GR 24.09.2015 Jahreszeit (Schneeräumung!) auf jegliche Form der flächendeckenden Plakatwerbung. Sollten von Landes- oder Bezirksorganisationen Plakate aufgestellt werden, erklären sich die wahiwerbenden Parteien bereit, diese wegräumen zu lassen. Zur öffentlichen Bekanntmachung von Wahlvorhaben stehen ausnahmslos die Schautafein der Marktgemeinde Kundl zur Verfügung, wobei jeder Fraktion dieselbe Größe an Präsentationsfläche zusteht. Dies garantiert vor allem, dass es zu keinem Wildwuchs durch Plakatständer u. dgl. Im Gemeindegebiet kommt. Der Platz vor dem Marktgemeindeamt wird zur „wahlkampifreien“ Zone erklärt, um den unparteIIschen Status des Gemeindeamtes als Servicestelle und Behörde nicht zu beeinflussen. Insbesondere gilt dies für Informationsstände oder das Ansprechen von Wählerlnnen im Rahmen von Aktionsta gen. Keine Wahiwerbung in Schulen und Kindergärten: Wahlwerbungen der Parteien sind in allen Schulen und Kindergärten inklusive dem dazugehörenden Gelände untersagt. Fairness-Abkommen im eigenen Wirkungsbereich und bei den eigenen Organisationen kommunizieren: befreundeten Vereinbarung ihren diese Fraktionen werden Die Organisationen, ihren Mitgliedern und Wahlwerberinnen in geeigneter Form zur Kenntnis bringen und sich nachdrücklich für die Umsetzung des Abkommens einsetzen. Auch werden sie dieses Abkommen auf Ihrer Homepage veröffentlichen, ebenso erfolgt eine Veröffentlichung auf der Homepage der Marktgemeinde Kundl. Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Die wahlwerbenden Parteien haben das Recht, Verstöße gegen dieses Abkommen zu veröffentlichen. Bei Verstößen gegen dieses Abkommen (Spitzenkandidatlnnen, Verantwortlichen die werden sofort Wahlkampfleiterlnnen) kontaktiert und aufgefordert, rasch Abhilfe zu verschaffen. • • • • Alfred Margreiter appelliert an alle Gemeinderäte, während der Sitzung auf die Verwendung des Handys zu verzichten. Werner Haaser erklärt, dass es Beschwerden von Seiten Kundler Unternehmer darüber gibt, dass bei den Baggerarbeiten am Spielplatz Klamm keine ausreichende Ausschreibung durchgeführt wurde. Ing. Johann Krail erkundigt sich, wie es beim „alten‘ Alten- und Pflegewohnheim weitergeht. Der Bürgermeister erklärt, dass dazu (wie im Gemeindevorstand der unter Tagesordnungspunkt 2 berichtet) Beschluss gefasst wurde, die Liegenschaft samt Gebäude als Baurecht an die Neue Heimat Tirol zu vergeben und dass dort nun von der NHT ein Projekt „barrierefreies Wohnen mit Betreuung“ umgesetzt wird. Die Details werden sich erst ergeben, es ist aber mit rd. 16 bis 18 Wohneinheiten zu rechnen, die sowohl an ältere Menschen als auch an jüngere Menschen mit Betreuungsbedar[ vermietet werden. Die Marktgemeinde Kundl hat bei diesen Wohnungen das Vergaberecht. Über die Möglichkeit, auch Notwohnungen für die Gemeinde freizuhalten, soll noch beraten werden. Ing. Thomas Unterrainer erkundigt sich nach dem Baubeginn des Projekts „Radunterstandplätze am Bahnhof“. Der Bürgermeister antwortet, dass die ÖBB dazu den Termin mit „Ende September“ bekanntgegeben haben. Seite: 426 Marktgemeindeamt Kundl • • • • • GR 24.09.2015 Ing. Thomas Unterrainer erkundigt sich über den Inhalt der überörtlichen Verkehrsstudie. Der Bürgermeister antwortet, dass dies eine Angelegenheit des Landes Tirol ist. Ing. Thomas Unterrainer erkundigt sich danach, wie es bei der Unterinntaltrasse steht. Der Bürgermeister antwortet, dass die Trassenführungsvariante ja bereits seit längerer Zeit ausgearbeitet und verabschiedet wurde, dass aber dazu momentan keine Aktivitäten unternommen werden. Ing. Thomas Unterrainer findet, dass die Benützung des Skilifts am Bergkreuz ab dem kommenden Winter gratis sein soll. Ing. Thomas Unterrainer erklärt, dass die lnternetrubrik „Bürgermeldungen“ derzeit von Einzelpersonen zweckfremd für Diskussionsrunden „missbraucht“ wird. Er schlägt vor, dass solche Meldungen von der Internetseite heruntergenommen werden. Ing. Robert Stiefmüller erkundigt sich über den Stand beim Thema „Hochwasser Inn“ bzw. möchte wissen, wo die Probleme bei den Retentionsflächen liegen. Der Bürgermeister antwortet, dass der ursprüngliche Plan des Landes Tirol so ist, dass die durch die Errichtung des Wörgler Damms zu entsorgenden Wassermengen von 5 Mio. m3 Wasser allein auf die Gemeinden Kundl und Radfeld aufgeteilt werden. Kundler Dies würde bedeuten, dass die Wasserhöhen im Retentionsbereich „Weinberg/St.Leonhard“ bei einem Hochwasser auf bis das Wasser würde aktiv vom Inn in den zu 3,5 m ansteigen würden Retentionsbereich eingeleitet und dort so lange gestaut, bis das Hochwasser am Inn zurückgeht Dann würde das Wasser aus dem Retentionsbereich wieder in den Inn zurückgeführt. Dazu wären umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig. Für die Umsetzung dieser Pläne soll nach den Vorstellungen des Landes Tirol ein Wasserverband gebildet werden, dem die Gemeinden von Brixlegg bis Wörgl angehören. Im Kundler Retentionsbereich befinden sich aber Wohn- und Wirtschaftsgebäude! Es wurde vom Kundler Gemeindevorstand ganz klar entschieden, dass Kundl einem solchen Wasserverband nicht beitreten kann, solange dafür keine zufriedenstellenden Lösungen erarbeitet sind. Daher wurde auch die erste Sitzung zur Gründung des Wasserverbandes bewusst boykottiert, um die unnachgiebige Linie Kundis aufzuzeigen. Parallel wurden aber die direkten Gespräche mit den Vertretern der BH Kufstein und des Landes Tirol stets fortgeführt. Diese geschickte Vorgangsweise der Kundler Gemeindevertreter hat nun dazu geführt, dass vom Land Tirol zusätzliche Retentionsflächen ermittelt wurden und noch weiterhin Flächen geprüft werden, die bisher noch keine Retentionsräume waren. Ing. Robert Stiefmüller regt an, dass an den Gesprächen mit dem Land je ein Vertreter aus jeder politischen Fraktion teilnehmen soll. Der Bürgermeister antwortet, dass die Kundler Abordnung folgende Personen umfasst: Bgm. Anton Hoflacher, Vzbgm. Michael Dessl, Vizebürgermeister DI Albert Margreiter, Ing. Thomas Unterrainer und Dr. Stephan Bertel. Dies deshalb, da der Bürgermeister und die beiden Vizebürgermeister ohnehin gesetzmäßig zur Außenvertretung der Marktgemeinde Kundl berufen sind, Ing. Thomas Unterrainer der Obmann des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses ist und Dr. Stephan Bertel als Stellvertreter für Vzbgm. Dl Albert Margreiter an den Gesprächen teilnimmt. - - - Seite: 427 Marktgemeindeamt KunUl GR 2409.2015 Vzbgm. Michael Dessl hält abschließend fest, dass es derzeit bei den Verhandlungen in die richtige Richtung geht: Wir haben bisher hart aber wenn aber zwei Gemeinden von vornherein absolut fair verhandelt benachteiligt werden, dann ist das sicher nicht fair!“ „ - Ende der Sitzung: 22.05 Uhr Der Schriftführer g.g.g.
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