54. Sitzungsprotokoll Seite 412 des Gemeinderates Aufgenommen

Marktgemeindeamt
Kundl
54. Sitzungsprotokoll
des Gemeinderates
Seite 412
Aufgenommen über die am Donnerstag, 24.09.2015 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal
des Marktgemeindeamtes Kundl abgehaltene öffentliche Sitzung des
Gemeinderates.
Anwesend:
Bürgermeister
Bgm.-Stv.
Gemeindevorstand
Gemeinderäte
Hoflacher Anton
Dessl Michael
Margreiter Albert Dl
Haaser Werner
Bertel Stephan Dr.
Krail Johann Ing.
Kurz Wilma
Maier Gerhard
Mayer Martin
Unterrainer Thomas Ing.
Röck Erwin
Stiefmüller Robert Ing.
Trapl Barbara Mag. (FH)
Entschuldigt:
Embacher Peter
Moser Hannes
Ersatz:
Margreiter Alfred
Sand bichler Andrea
Tagesordnung
1. Berichte des Bürgermeisters
2. Berichte des Gemeindevorstandes
3. Bau- und Raumordnung
a) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gste. 13012 und 130/3, KG
83109 Liesfeld (Josef Hörhager, Liesfeld 52/2)
b) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 104611 (Georg
Oberhammer, Ing.-Hermann-Lindner-Straße 33)
c) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 458I3 (Johann
Oberauer, Pater-Hofmann-Weg 1)
d) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 1083/3 (Thomas
Sieberer, Dr.-Franz-Stumpf-Straße 34)
e) Änderung
Flächenwidmungsplanes
des
für
Gst.
244l5
(Alpenländische Heimstätte Viktor-Dankl-Straße 6, 6020 Innsbruck)
f) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 218I1 (Raiffeisen Bau
Tirol GmbH, Innrain 9, 6020 Innsbruck)
g) Änderungen des Flächenwidmungsplanes zur Anpassung an das
örtliche Raumordnungskonzept Teil 1:
1.
Gste. 129, 130, 586, 614, KG 83109 Liesfeld (Marktgemeinde
Ku n dl)
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Marktgemeindeamt
Kundl
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GR 24.09.2015
Gst. 428, KG 83109 Liesfeld (Josef Hörhager, Liesfeld 52/2)
Gste. 1057, 1 059/2, 1060, 1062/1 (ehemaliger Schihang)
Gste. 212 und 2/3, KG 83109 Liesfeld (Florian Rißbacher,
Liesfeld 72 und Markus Rißbacher, Liesfeld 74)
V.
Gste. 500 und 504/1, KG 83109 Liesfeld (Hubert Gschwentner,
Kreith 13, 6321 Angath und Johannes Sappl, Möslbichl 1)
VI.
Gst. 293I8, KG 83109 Liesfeld (Ulrich Knauer, Anken 7)
VII.
Gste. 1411, 1436, 1468, 1781, 1496, 1498, 1504, 1509
(Wirtschaftswege Weinberg und St. Leonhard)
h) Bebauungsplan für Gst. 694/14 (Hannes Eder, Saulueg 1)
i) Bebauungsplan für Gst. 301 (Schwarzweiss GmbH, Andechsstraße 5,
6020 Innsbruck)
j) Bebauungsplan für Gst. 21811 (Raiffeisen Bau Tirol GmbH, lnnrain 9,
6020 Innsbruck)
k) Bebauungsplan für Gste. 93, 398, 397/1, 391 und Teilfläche des Gst.
95 (Dl Hannes Höck, Möslbichl 80)
1) Bebauungsplan für Gste. 261/12 und 261151-60 (Neue Heimat Tirol,
Gumppstraße 47, 6023 Innsbruck)
4. Ausschussberichte
a) Bau
b) Familie
c) Jugend
d) Kultur
e) Senioren
f) Sport
g) Umwelt- und Landwirtschaft
h) Verkehr
i) Überprüfung
5. Anträge, Anfragen und Allfälliges
II.
III.
IV.
Der Bürgermeister begrüßt als Vorsitzender die Gemeinderäte und Zuhörer und stellt
die fristgerechte Ladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung sowie die
Beschlussfähigkeit fest. Er erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 3.f), 3.g)VII. und
3.k von der Tagesordnung genommen werden, da dazu noch Gutachten bzw.
Rücksprachen ausständig sind.
1) Berichte des Bürgermeisters
•
Der Bürgermeister berichtet, dass die Dr.-Franz-Stumpf-Straße auf Höhe des
Kindergartens wegen der Baustelle nun für rd. 1 Jahr gesperrt sein wird die
Durchfahrt mit Rädern bleibt möglich, ebenso das Durchgehen.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Abrissarbeiten beim Gelände der
ehemaligen Gießerei Hohenauer begonnen wurden und in rd. 3 Wochen
beendet sein sollen.
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Kunde
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GR 2409.2015
Der Bürgermeister gibt die Gewinner der Verlosung beim Fahrradwettbewerb
bekannt.
Der Bürgermeister berichtet über die Neuvermietung des Cafes Barissimo ab
01.04.2016.
Der Bürgermeister berichtet über die Zeitungsberichte, wonach es in Kundl
einen „Waldfriedhof Kundl“ gibt. Das hat mit der Gemeinde Kundl nichts zu
tun, denn es handelt sich dabei um ein privates Grundstück im Bereich
Möslbichl, auf dem von einem Wiener Unternehmen Urnenbeisetzungen
ermöglicht werden sollen. Ob dies zulässig ist, entscheidet die BH-Kufstein.
Grundsätzlich braucht es für eine Bestattung außerhalb des Friedhofes
jeweils eine Einzelgenehmigung von Seiten der BH-Kufstein.
Der Bürgermeister berichtet über den Inhalt des 3. Planungstreffs
„Hochwasserschutz am lnn“. Die Sitzung fand am 30.07.2015 in Rattenberg
statt.
Der Bürgermeister berichtet, dass er zum Um- und Neubau des
Schießstandgebäudes von Schützenobmann Dieter Achleitner informiert
dass aktuell
wurde,
Neuplanungen
und
stattfinden
daher der
Planungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Der Bürgermeister berichtet über den Besiedlungsvorschlag für den Kundl
Corporate Park.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Baustelle der NHT am Riedmannareal
zwischenzeitlich gestartet wurde und mit dem Bezug der Wohnungen im
Frühjahr 2017 gerechnet werden kann. Die Errichtung der Einfamilienhäuser
startet in der 2. Baustufe.
Der Bürgermeister berichtet, dass zwischenzeitlich drei gemeindeeigene
Gebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet wurden: das
Gemeindeamt, das Haus der Musik und die Neue Mittelschule. Die
Visualisierung der täglich erreichten Kilowattstunden ist zukünftig unter
www.kundl.tirol.qv.at/photovoltaik für jedermann abrufbar.
2) Berichte des Gemeindevorstandes
Der Bürgermeister berichtet über die Themen und Entscheidungen des
Gemeindevorstandes vom 06.07. und 14.09.:
• Auf der Liegenschaft des alten Alten- und Pflegewohnheims wird der NHT (als
Bestbieterin) ein 50-jähriges Baurecht eingeräumt. Die NHT wird dort ein
Projekt „barrierefreies Wohnen mit Betreuung“ errichten.
• Im Sapplhaus wird im Erdgeschoß ein Jugendtreff für 13-16-Jährige
eingerichtet. Umgesetzt und geleitet wird das Projekt von Klaus Ritzer, dem
Leiter des Wörgler Vereines „Kommunity“.
• Die Resolution „TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde“ wird einstimmig
beschlossen.
• Stefan Häusler wird zum neuen Stellvertreter des Bauhofleiters bestellt.
• Die KUWI-Weihnachtsaktion 2015 wird beschlossen.
• Informationsgespräch mit Dr. Georg Mackner von der Tiroler Sozialen Dienste
GmbH. Die Tiroler Sozialen Dienste GmbH kümmert sich in Tirol um die
Asylwerber während des gesamten Asylverfahrens. Die Tiroler Sozialen
Dienste GmbH steht in Verhandlung zur Anmietung eines privaten Objekts in
Kundl für die Unterbringung von Asylsuchenden. Es geht dabei um rd. 60
Personen. Dies entspricht der aktuellen Quote.
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Marktgemeindeamt
Kundl
GR 24.09.2015
Im Gemeindevorstand wird festgehalten, dass es sich bei der Anmietung um
ein Privatgeschäft handelt, auf das die Gemeinde keinen Einfluss hat.
Dennoch drängt man darauf, dass für den Fall des Zustandekommens des
Mietvertrages keinesfalls mehr als 50 Personen in dem Haus untergebracht
werden dürfen und eine gemischte Bewohnerstruktur in der Weise geben sein
muss, dass sowohl Familien als auch Einzelpersonen untergebracht werden.
für den Fall des
Der Gemeindevorstand spricht sich dafür aus, dass
die Marktgemeinde Kundl das Projekt
Zustandekommens der Anmietung
proaktiv unterstützen soll, damit jedenfalls eine optimale Betreuung gegeben
ist. Dr. Mackner erklärt, dass er für das Kundler Objekt sowohl die Obergrenze
bei der Bewohnerzahl als auch eine gemischte Bewohnerstruktur zusagen
kann. Die Deutschkurse würden direkt vor Ort durchgeführt werden.
Außerdem würde es durchgehend einen zuständigen Betreuer der Tiroler
Sozialen Dienste GmbH vor Ort geben.
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3) Bau- und Raumordnung
Der Bürgermeister begrüßt die örtlichen Raumplaner Arch. Dr. Georg Cernusca und
Dl Philipp Stary zu der Sitzung und weist noch einmal darauf hin, dass die
ursprünglichen Tagesordnungspunkte 3.f), 3.g)VIl. und 3.k von der Tagesordnung
genommen werden mussten, da dazu noch Gutachten bzw. Rücksprachen
ausständig sind. Zudem kann zu den nun aktuellen Tagesordnungspunkten 3.f)l. und
3.0V. keine Beschlussfassung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst werden, da sich Teile dieser Flächen in der überörtlichen Grünzone befinden
und es dazu erst einer Änderung der überörtlichen Grünzone bedarf. Deshalb soll zu
diesen beiden Punkten der Beschluss gefasst werden, dass die überörtliche
Grünzone geändert werden möge.
a) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gste. 130/2 und 13013, KG
83109 Liesfeld (Josef Hörhager, Liesfeld 5212)
Gemeinderat
über den
geplanten
informiert den
Der
Bürgermeister
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich der
zukünftigen Grundstücke 130/2 und 130/3, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
Grundstück 130, KG 83109 Liesfeld (rund 1.003 m2) von Freiland § 41 in
landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) TROG 2011.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
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Kundl
b) Änderung des Flächenwidmungsplanes für
Oberhammer, lng.-Hermann-Lindner-Straße 33)
GR 2409.2015
Gst.
1 046/1
(Georg
Der
Bürgermeister informiert den
Gemeinderat über den
geplanten
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des
Grundstückes 1046/1 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
Grundstück 1046/1, KG 83108 Kundl (rund 402 m2) von Sonderfläche Hofstelle § 44
[iVm. § 43 (7) standortgebundenJ in Freiland § 41 sowie
Grundstück 1046/1, KG 83108 Kundl (rund 402 m2) von Freiland § 41 in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebundenJ.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
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c) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 458/3 (Johann Oberauer,
Pater-Hofmann-Weg 1)
Der
Bürgermeister informiert den
Gemeinderat über den
geplanten
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des
zukünftigen Grundstückes 458/3 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Anderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
Grundstück 453/1, KG 83108 Kundl (rund 7 m2) von Freiland § 41 in
landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) sowie
Grundstück 467, KG 83108 Kundl (rund 21 m2) von Freiland § 41 in
landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) TROG 2011.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
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KunUl
d) Änderung des Flächenwidmungsplanes
Sieberer, Dr.-Franz-Stumpf-Straße 34)
GR 24.09.2015
für
Gst.
108313
(Thomas
Gemeinderat über den
geplanten
Der
Bürgermeister informiert den
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des
Grundstückes 1083/1, KG 83108 Kundl durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
Grundstück 1083/1, KG 83108 Kundl (rund 19 m2) von Freiland § 41 in allgemeines
Mischgebiet § 40 (1) iVm. (2) TROG 2011.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
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e) Änderung des Flächenwidmungsplanes für Gst. 24415 (Alpenländische
Heimstätte, Viktor-Dankt-Straße 6, 6020 Innsbruck)
Gemeinderat
über den
geplanten
Der
Bürgermeister
informiert den
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich der
Grundstücke 244/5, 256/12 und 258/1, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
Grundstück 244/5, KG 83108 Kundl (rund 2.694 m2) von Freiland § 41 in
Wohngebiet § 38 (1) sowie
Grundstück 256/12, KG 83108 Kundl (rund 67 m2) von Freiland § 41 in bestehender
örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) sowie
Grundstück 256/12, KG 83108 Kundl (rund 1.266 m2) von bestehender örtlicher
Verkehrsweg § 53 (3) in bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) sowie
Grundstück 258/1, KG 83108 Kundl (rund 11 m2) von Wohngebiet § 38 (1) in
bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) sowie
Grundstück 258/1, KG 83108 Kundl (rund 45 m2) von Freiland § 41 in bestehender
örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) sowie
Grundstück 258/1, KG 83108 Kundl (rund 1.858 m2) von bestehender örtlicher
Verkehrsweg § 53 (3) in bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53 (3) TROG 2011.
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Kundl
GR 2409.2015
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
f) Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Anpassung an das örtliche
Raumordnungskonzept Teil 1:
—
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich bei den folgenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes um die notwendigen Anpassungen an das bestehende und
bereits rechtskräftige örtliche Raumordnungskonzept handelt. Die Punkte wurden
bereits im Zuge der Erstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes mit den
Fachabteilungen des Amtes der Tiroler Landesregierung abgestimmt sowie im Bauund Raumordnungsausschuss vorberaten und positiv beurteilt.
1.
Gste. 129, 130, 586, 614, KG 83109 Liesfeld (Marktgemeinde Kundl)
Der Bürgermeister erklärt, dass momentan zu diesem Tagesordnungspunkt nur eine
Beschlussfassung hinsichtlich der Änderung der überörtlichen Grünzone möglich ist.
Beschluss (15:0)
Antrag auf Aufhebung der überörtlichen Grünzone für einen Teil des Grundstückes
130, KG 83109 Liesfeld.
II.
Gst. 428, KG 83109 Liesfeld (Josef Hörhager, Liesfeld 5212)
Der
Bürgermeister informiert den
Gemeinderat
über den
geplanten
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail.
Beschluss (14:1)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des
Grundstückes 428, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
Grundstück 428, KG 83109 Liesfeld (rund 400 m2) von Freiland § 41 in Sonderfläche
standortgebunden § 43 (1) a TROG 2011, [Festlegung Erläuterung:
Hundeabrichteplatz, Festlegung-Kürzel: Habpl.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
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Seite: 419
Marktgemeindeamt
Kunäl
III.
GR 24.09.2015
Gste. 1057, 105912, 1060, 106211 (ehemaliger Schihang)
geplanten
über den
Gemeinderat
Bürgermeister informiert den
Der
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 201 1 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich der
Grundstücke 1057, 1059/2, 1060 und 1062/1, KG 83108 Kundl durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
Grundstück 1057, KG 83108 Kundl (rund 63 m2) von Sonderfläche Sportanlage § 50
[Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese, Festlegung Kürzel: SÜJ in Freiland § 41
sowie
Grundstück 1059/2, KG 83108 Kundl (rund 12.727 m2) von Sonderfläche
Sportanlage § 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese, Festlegung Kürzel: Sü]
in Freiland § 41 sowie
Grundstück 1059/2, KG 83108 Kundl (rund 186 m2) von Sonderfläche Sportanlage
§ 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese, Festlegung Kürzel: SüJ in geplante
örtliche Straße § 53 (1) sowie
Grundstück 1060, KG 83108 Kundl (rund 8.144 m2) von Sonderfläche Sportanlage
§ 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese, Festlegung Kürzel: SÜJ in Freiland
§ 41 sowie
Grundstück 1062/1, KG 83108 Kundl (rund 1.088 m2) von Sonderfläche Sportanlage
§ 50 [Festlegung Erläuterung: Schiübungswiese,Festlegung Kürzel: Sü] in Freiland
§41 TROG 2011.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
—
IV.
Gste. 2I2 und 213, KG 83109 Liesfeld (Florian Rißbacher, Liesfeld
72 / Markus Rißbacher, Liesfeld 74)
geplanten
Gemeinderat über den
Bürgermeister informiert den
Der
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich der
Grundstücke 2/2 und 2/3, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen hindurch zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
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Seite: 420
Marktgemeindeamt
Kundl
GR 24.09.2015
Grundstück 2/2, KG 83109 Liesfeld (rund 614 m2) von Freiland § 41 in
landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5)
sowie
Grundstück 2/3, KG 83109 Liesfeld (rund 52 m2) von Freiland § 41 in
landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) TROG 2011.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
V.
Gste. 500 und 504/1, KG 83109 Liesfeld (Hubert Gschwentner,
Kreith 13, 6231 Angath und Johannes Sappl, Möslbichl 1)
Der Bürgermeister erklärt, dass momentan zu diesem Tagesordnungspunkt nur eine
Beschlussfassung hinsichtlich der Änderung der überörtlichen Grünzone möglich ist.
Beschluss (15:0)
Antrag auf Aufhebung der überörtlichen Grünzone für einen Teil des Grundstückes
504/1, KG 83109 Liesfeld.
VI.
Gst. 293/8, KG 83109 Liesfeld (Ulrich Knauer. Anken 7)
Der
Bürgermeister informiert den
Gemeinderat
über den
geplanten
Widmungsbereich anhand des Planes und berichtet über die positive Behandlung im
Ausschuss. Dl Cernusca erläutert den von ihm ausgearbeiteten Entwurf im Detail.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBI.
Nr. 56, den von Architekt Dr. Georg Cernusca ausgearbeiteten Entwurf über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kundl im Bereich des
Grundstückes 293/8, KG 83109 Liesfeld durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes vor:
Grundstück 293/8, KG 83109 Liesfeld (rund 659 m2) von Freiland § 41 in
Wohngebiet § 38 (1) TROG 2011.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
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g) Bebauungsplan für Gst. 694/14 (Hannes Eder, Saulueg 1)
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat anhand der Plandarstellung über die
Parameter des geplanten Bebauungsplanes.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 den von Dr.
Marktgemeindeamt
Kundl
Seite: 421
GR 24.09.2015
Cernusca ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich der
Grundstücke 694/14 und 694/15, KG 83198 Kundl laut planlicher und schriftlicher
Darstellung, Geschäftszahl BP 105/1 5, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung
des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
h) Bebauungsplan für Gst. 301 (Schwarzweiß GmbH, Andechsstraße 5,
6020 Innsbruck)
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat anhand der Plandarstellung über die
Parameter des geplanten Bebauungsplanes.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kund! gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 den von Dr.
Cernusca ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich der
Grundstücke 301 und 302/1, KG 83108 Kundl laut planlicher und schriftlicher
Darstellung, Geschäftszahl BP 106/15, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung
des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
1) Bebauungsplan für Gst. 21811 (Raiffeisen Bau Tirol GmbH, Innrain 9,
6020 Innsbruck)
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat anhand der Plandarstellung über die
Parameter des geplanten Bebauungsplanes. Es sind 48 Wohnungen geplant. Die
Verkehrserschließung der 4 Wohnanlagen erfolgt über den Achenfeldweg.
Werner Haaser erkundigt sich, ob der Verbindungsweg, der im Bebauungsplan zum
Rofanweg eingezeichnet ist, überhaupt von den Fußgängern genützt werden kann,
da der Rofanweg ja ein Privatweg ist. Al Fankhauser erklärt, dass sich dieser Weg
im Hälfteeigentum der Raiffeisen Bau Tirol GmbH befindet und daher die Benützung
für Gehen jedenfalls möglich sein wird.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 den von Dr.
Cernusca ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich des
Grundstückes 218/1 laut planlicher und schriftlicher Darstellung, Geschäftszahl BP
97/14, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung
des Bebauungsplanes gefasst.
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Marktgemeindeamt
KunUl
GR 24.09.2015
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
j)
Bebauungsplan für Gste. 261112 und 261/51-60 (Neue Heimat Tirol.
Gumppstraße 47, 6023 Innsbruck)
Arch. Dr. Georg Cernusca berichtet, dass in dem derzeit gültigen Bebauungsplan
leider einer fehlerhafte Bezeichnung verwendet wurde und dieser Mangel bei der
aufsichtsbehördlichen Prüfung erkannt wurde. Es muss daher der Bebauungsplan
mit der Berichtigung noch einmal zur Gänze zur Auflage gebracht und beschlossen
werden. Anschließend soll der fehlerhafte (alte) Bebauungsplan aufgehoben werden.
Beschluss (15:0)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde
Kundl gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 den von Dr.
Cernusca ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes im Bereich der
Grundstücke 261/12 und 261/51-60 laut planhicher und schriftlicher Darstellung,
Geschäftszahl BP 100/14, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung
des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Beschluss (15:0)
Der mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.06.2014 zur Auflage gebrachte und
mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.03.2015 beschlossene Bebauungsplan im
Bereich des Grundstückes 261/12 und der neu gebildeten Grundstücke 261/51261/60 wird ab Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für den neuen
Bebauungsplan ersatzlos aufgehoben.
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4) Ausschussberichte
a)Bau
Obmann Ing. Robert Stiefmüller berichtet über die wesentlichen Punkte der
Sitzungen vom 21.07. und 16.09.: es wurden dabei die gesamten Punkte der
heutigen Gemeinderatssitzung vorberaten.
Dr. Stephan Bertel erkundigt sich, ob es stimmt, dass man sich im Bauausschuss
als ordentliches
nicht mehr vertraulich besprechen kann, weil der Bauwerber
Mitglied des Bauausschusses ebenfalls bei der Sitzung anwesend ist und sich an
der Beratung beteiligt. Obmann Ing. Robert Stiefmüller antwortet, dass die
Befangenheit eines Mitgliedes des Ausschusses grundsätzlich von diesem Mitglied
entsprechend den Regeln der Tiroler Gemeindeordnung
selbst zu melden und
Sitzungszimmers
wahrzunehmen
durch Verlassen des
ist.
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b) Familie
Obfrau Wilma Kurz berichtet über die wesentlichen Punkte der Sitzungen vom 03.02.
und 16.06.: Kinderfaschingsfeier, Familienausflug, familienfreundliche Gemeinde.
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Marktgemeindeamt
Kundl
GR 24.09.2015
c) Jugend
Obmann Erwin Röck berichtet, dass sich die Spielewoche gut verlaufen ist und die
Jungbürgerfeier am 30.10. stattfinden wird.
d) Kultur
Obmann Gerhard Maier berichtet über die wesentlichen Punkte der Sitzung vom
22.06.: Musikantenhoagascht am 10.10. im Gemeindesaal, W. Ambros Konzert,
Desingbaustelle, Ausstellung Julia Kerschbaumer.
e) Senioren
Obfrau Wilma Kurz berichtet, dass gerade die Seniorenweihnachtsfeier vorbereitet
wird.
f) Sport
Obmann Dr. Stephan Bertel berichtet über die Punkte der Sitzung vom 23.06. und
verweist auf den sehr guten Verlauf des Rote-Nasen-Laufes.
g) Umwelt- und Landwirtschaft
Obmann Ing. Thomas Unterrainer berichtet über die wesentlichen Punkte der
Sitzungen vom 02.07. und 10.09.: Ortsreinigung, Springkrautausreißen durch
Volksschüler, Projekt „Weinberg-Natopia“, Autofreier Tag, Mülitrennung bei
Vereinen, Vortrag Kirchmaier/Gurgiser, Flohmarkt am 17.10. im WSZ.
Zum Thema „Bioabfallabholung neu“ berichtet der Obmann, dass die Sammlung
der Bioabfälle zukünftig über 601-Biotonnen erfolgen soll, die durch einen Lkw
abgeholt werden und zur ARA Kirchbichl gebracht werden. Als spezielles Service
wird von dem Abfuhrunternehmen angeboten, die Biotonnen sogleich nach der
Entleerung auszuwaschen. Durch die Umstellung auf Biotonnen sind die Probleme
mit den nassen Stärkesäcken beseitigt, die es speziell in den Wohnanlagen gibt.
Obmann Ing. Thomas Unterrainer weist darauf hin, dass die Quote der
angeschlossenen Haushalte derzeit schon mehr als die Hälfte der Gesamthaushalte
beträgt und dass im Zuge der Umstellung sicherlich wieder einige neue Haushalte
auf das Biotonnen-System umsteigen werden. Der Preis für die Biotonne beträgt
inklusive dem Verwiegungs-Chip einmalig 30,--. Die Sammel-Intervalle bleiben
gleich: einmal wöchentlich im Sommer, jede zweite Woche im Winter. Eine
Möglichkeit zur Reduzierung der Bioabfallmengen sieht der Obmann darin, dass der
Umgang mit Essensabfällen sinnvoller gestaltet wird. Auf die Nachfrage von Ing.
Johann Krail, ob ein „Biozerkleinerer“ in der Küche erlaubt ist, erklärt der
Bürgermeister, dass es weder rechtlich erlaubt ist, biologische Abfälle über den
Fäkalkanal zu entsorgen noch sinnvoll ist: die in den Biotonnen gesammelten
Bioabfälle kommen nämlich in die Biogasanlage der Abwasserreinigungsanlage
Kirchbichl, wo dann daraus Strom gewonnen wird und der Rest zu Komposterde
verarbeitet wird.
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h) Verkehr
Der Bericht wird wegen der Abwesenheit von Obmann Hannes Moser auf die
nächste Gemeinderatssitzung verschoben.
i) Überprüfung
Obmann Ing. Johann Krail berichtet über die Sitzungen vom 29.06. und 06.08.2015.
neben den normalen Kassenprüfungen
In der Sitzung vom 29.06. wurde
Altenund
letztmalig
auch
die
Kassa
des
Pflegewohnheimes
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Marktgemeindeamt
Kundl
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GR 24.09.2015
(Taschengeldverwaltung) geprüft, da dafür in Zukunft der Überprüfungsausschuss
des Gemeindeverbandes zuständig ist. Es gab keine Beanstandungen. Ebenfalls
wurde
in
dieser
Sitzung
eine
Belegprüfung
des
Umweltund
Landwirtschaftsausschusses durchgeführt. Sie umfasste die Jahre 2013 und 2014.
Es gab keine Beanstandungen.
In der Sitzung vom 06.08. wurde neben der Kassenprüfung eine Belegprüfung des
Kulturausschusses für die Jahre 2013 und 2014 durchgeführt. Es gab keine
Beanstandungen.
5) Anträge, Anfragen und Alifälliges
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Vzbgm. Michael Dessl präsentiert ein Fairnessabkommen der BKL für die
kommende Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl, das von den
Fraktionsführern freiwillig unterfertigt werden soll. Er betont, dass es sich
um einen Entwurf handelt und dieser Entwurf sicher noch geändert bzw.
verfeinert werden kann. Der Text lautet wie folgt:
„Die Unterzeichneten Spitzenkandidaten der wahiwerbenden Parteien für die
Gemeinderatswahlen in der Marktgemeinde Kundl, bekennen sich dazu ab
dem Tag der Unterzeichnung bis zum Tag der Gemeinderatswahlen folgende
Punkte zu beachten und einzuhalten:
Gegenseitiger Respekt, Ziel einer starken Gemeinde:
Der Umgang zwischen den Fraktionen und Personen ist von gegenseitigem
Respekt geprägt, bei allen politischen Unterschieden steht das gemeinsame
kommunalpolitische Ziel einer starken Gemeinde im Vordergrund. Es ist das
gemeinsame Ziel bei der Gemeinderatswahl eine möglichst hohe
Wahlbeteiligung zu erreichen und die Ausübung des Wahlrechts bestmöglich
zu gewährleisten.
Durch einen fairen Wahlkampf gemeinsam eine hohen Wahlbeteiligung
erreichen:
Die Wahlberechtigten sollen durch einen fairen Wahlkampf motiviert werden,
von ihrem demokratischem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Gemeinsames
Ziel ist es, eine hohe Wahlbeteiligung in Kundl zu erreichen.
Unterlassung von Diffamierungen, Diskriminierungen, Beleidigungen
und Ehren verletzungen, Persönlichkeitsrechte und Privatleben dürfen
nicht verletzt werden:
Diffamierungen und Diskriminierungen, besonders gegenüber Minderheiten,
sowie gegenüber den politischen Mitbe werberinnen sind untersagt. Dies gilt
ebenso
für persönliche
Beleidigungen,
Ehren verletzungen
sowie
Verunglimpfungen jeder Art.
Behauptungen und Gerüchte über Mitglieder konkurrierender Fraktionen,
haben zu unterbleiben, insbesondere dann, wenn die Persönlichkeitsrechte
oder das Privatleben berührt werden.
Keine negative Wahiwerbung „Dirty Campaining“:
Negativwahiwerbung und Negativkampagnen werden im Sinne dieses
Fairness-Abkommen abgelehnt und dürfen nicht stattfinden.
Sparsamer und fairer Umgang mit Werbematerialen, Bekanntmachung
von Wahlvorhaben:
Alle Fraktionen verzichten ausnahmslos aus Gründen der Sparsamkeit,
Umwelifreundlichkeit, Verkehrssicherheit, des Ortsbildes und angesichts der
Marktgemefndeamt
Kundl
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GR 24.09.2015
Jahreszeit (Schneeräumung!) auf jegliche Form der flächendeckenden
Plakatwerbung. Sollten von Landes- oder Bezirksorganisationen Plakate
aufgestellt werden, erklären sich die wahiwerbenden Parteien bereit, diese
wegräumen zu lassen.
Zur öffentlichen Bekanntmachung von Wahlvorhaben stehen ausnahmslos die
Schautafein der Marktgemeinde Kundl zur Verfügung, wobei jeder Fraktion
dieselbe Größe an Präsentationsfläche zusteht. Dies garantiert vor allem,
dass es zu keinem Wildwuchs durch Plakatständer u. dgl. Im Gemeindegebiet
kommt. Der Platz vor dem Marktgemeindeamt wird zur „wahlkampifreien“
Zone erklärt, um den unparteIIschen Status des Gemeindeamtes als
Servicestelle und Behörde nicht zu beeinflussen. Insbesondere gilt dies für
Informationsstände oder das Ansprechen von Wählerlnnen im Rahmen von
Aktionsta gen.
Keine Wahiwerbung in Schulen und Kindergärten:
Wahlwerbungen der Parteien sind in allen Schulen und Kindergärten inklusive
dem dazugehörenden Gelände untersagt.
Fairness-Abkommen im eigenen Wirkungsbereich und bei den eigenen
Organisationen kommunizieren:
befreundeten
Vereinbarung ihren
diese
Fraktionen
werden
Die
Organisationen, ihren Mitgliedern und Wahlwerberinnen in geeigneter Form
zur Kenntnis bringen und sich nachdrücklich für die Umsetzung des
Abkommens einsetzen. Auch werden sie dieses Abkommen auf Ihrer
Homepage veröffentlichen, ebenso erfolgt eine Veröffentlichung auf der
Homepage der Marktgemeinde Kundl.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
Die wahlwerbenden Parteien haben das Recht, Verstöße gegen dieses
Abkommen zu veröffentlichen. Bei Verstößen gegen dieses Abkommen
(Spitzenkandidatlnnen,
Verantwortlichen
die
werden
sofort
Wahlkampfleiterlnnen) kontaktiert und aufgefordert, rasch Abhilfe zu
verschaffen.
•
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•
•
Alfred Margreiter appelliert an alle Gemeinderäte, während der Sitzung auf
die Verwendung des Handys zu verzichten.
Werner Haaser erklärt, dass es Beschwerden von Seiten Kundler
Unternehmer darüber gibt, dass bei den Baggerarbeiten am Spielplatz
Klamm keine ausreichende Ausschreibung durchgeführt wurde.
Ing. Johann Krail erkundigt sich, wie es beim „alten‘ Alten- und
Pflegewohnheim weitergeht. Der Bürgermeister erklärt, dass dazu (wie
im Gemeindevorstand der
unter Tagesordnungspunkt 2 berichtet)
Beschluss gefasst wurde, die Liegenschaft samt Gebäude als Baurecht an
die Neue Heimat Tirol zu vergeben und dass dort nun von der NHT ein
Projekt „barrierefreies Wohnen mit Betreuung“ umgesetzt wird. Die Details
werden sich erst ergeben, es ist aber mit rd. 16 bis 18 Wohneinheiten zu
rechnen, die sowohl an ältere Menschen als auch an jüngere Menschen
mit Betreuungsbedar[ vermietet werden. Die Marktgemeinde Kundl hat bei
diesen Wohnungen das Vergaberecht. Über die Möglichkeit, auch
Notwohnungen für die Gemeinde freizuhalten, soll noch beraten werden.
Ing. Thomas Unterrainer erkundigt sich nach dem Baubeginn des Projekts
„Radunterstandplätze am Bahnhof“. Der Bürgermeister antwortet, dass die
ÖBB dazu den Termin mit „Ende September“ bekanntgegeben haben.
Seite: 426
Marktgemeindeamt
Kundl
•
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GR 24.09.2015
Ing. Thomas Unterrainer erkundigt sich über den Inhalt der überörtlichen
Verkehrsstudie.
Der Bürgermeister antwortet, dass dies eine
Angelegenheit des Landes Tirol ist.
Ing. Thomas Unterrainer erkundigt sich danach, wie es bei der
Unterinntaltrasse steht. Der Bürgermeister antwortet, dass die
Trassenführungsvariante ja bereits seit längerer Zeit ausgearbeitet und
verabschiedet wurde, dass aber dazu momentan keine Aktivitäten
unternommen werden.
Ing. Thomas Unterrainer findet, dass die Benützung des Skilifts am
Bergkreuz ab dem kommenden Winter gratis sein soll.
Ing. Thomas Unterrainer erklärt, dass die lnternetrubrik „Bürgermeldungen“
derzeit von Einzelpersonen zweckfremd für Diskussionsrunden
„missbraucht“ wird. Er schlägt vor, dass solche Meldungen von der
Internetseite heruntergenommen werden.
Ing. Robert Stiefmüller erkundigt sich über den Stand beim Thema
„Hochwasser Inn“ bzw. möchte wissen, wo die Probleme bei den
Retentionsflächen liegen. Der Bürgermeister antwortet, dass der
ursprüngliche Plan des Landes Tirol so ist, dass die durch die Errichtung
des Wörgler Damms zu entsorgenden Wassermengen von 5 Mio. m3
Wasser allein auf die Gemeinden Kundl und Radfeld aufgeteilt werden.
Kundler
Dies würde
bedeuten,
dass die Wasserhöhen
im
Retentionsbereich „Weinberg/St.Leonhard“ bei einem Hochwasser auf bis
das Wasser würde aktiv vom Inn in den
zu 3,5 m ansteigen würden
Retentionsbereich eingeleitet und dort so lange gestaut, bis das
Hochwasser am Inn zurückgeht Dann würde das Wasser aus dem
Retentionsbereich wieder in den Inn zurückgeführt. Dazu wären
umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig. Für die Umsetzung dieser
Pläne soll nach den Vorstellungen des Landes Tirol ein Wasserverband
gebildet werden, dem die Gemeinden von Brixlegg bis Wörgl angehören.
Im Kundler Retentionsbereich befinden sich aber Wohn- und
Wirtschaftsgebäude! Es wurde vom Kundler Gemeindevorstand ganz klar
entschieden, dass Kundl einem solchen Wasserverband nicht beitreten
kann, solange dafür keine zufriedenstellenden Lösungen erarbeitet sind.
Daher wurde auch die erste Sitzung zur Gründung des Wasserverbandes
bewusst boykottiert, um die unnachgiebige Linie Kundis aufzuzeigen.
Parallel wurden aber die direkten Gespräche mit den Vertretern der BH
Kufstein und des Landes Tirol stets fortgeführt. Diese geschickte
Vorgangsweise der Kundler Gemeindevertreter hat nun dazu geführt, dass
vom Land Tirol zusätzliche Retentionsflächen ermittelt wurden und noch
weiterhin Flächen geprüft werden, die bisher noch keine Retentionsräume
waren.
Ing. Robert Stiefmüller regt an, dass an den Gesprächen mit dem Land je
ein Vertreter aus jeder politischen Fraktion teilnehmen soll. Der
Bürgermeister antwortet, dass die Kundler Abordnung folgende Personen
umfasst: Bgm. Anton Hoflacher, Vzbgm. Michael Dessl, Vizebürgermeister
DI Albert Margreiter, Ing. Thomas Unterrainer und Dr. Stephan Bertel.
Dies deshalb, da der Bürgermeister und die beiden Vizebürgermeister
ohnehin gesetzmäßig zur Außenvertretung der Marktgemeinde Kundl
berufen sind, Ing. Thomas Unterrainer der Obmann des Umwelt- und
Landwirtschaftsausschusses ist und Dr. Stephan Bertel als Stellvertreter
für Vzbgm. Dl Albert Margreiter an den Gesprächen teilnimmt.
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Marktgemeindeamt
KunUl
GR 2409.2015
Vzbgm. Michael Dessl hält abschließend fest, dass es derzeit bei den
Verhandlungen in die richtige Richtung geht: Wir haben bisher hart aber
wenn aber zwei Gemeinden von vornherein absolut
fair verhandelt
benachteiligt werden, dann ist das sicher nicht fair!“
„
-
Ende der Sitzung: 22.05 Uhr
Der Schriftführer
g.g.g.