Teilnahmebedingungen für die Kartenverlosung

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Gewinnspiel zur Schlagernacht des
Jahres auf der Internetseite von SWR4 Rheinland-Pfalz: swr4.de/rp.
1. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist SWR4 Rheinland-Pfalz. Verlost werden 6x2 Karten für
die Schlagernacht des Jahres am 2. April 2016 in der SAP Arena in Mannheim, Beginn um 18
Uhr.
2. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel müssen Sie Namen, Telefonnummer, Wohnort, E-MailAdresse und Alter angeben und den Teilnahmebedingungen zustimmen. Das Gewinnspiel
startet am 24.03.2016 um 18 Uhr und endet am 29.03.2016 um 12 Uhr.
3. Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 18 Jahre.
4. Der Gewinn wird unter allen Teilnehmern verlost. Der Gewinn berechtigt zur Mitnahme einer
Begleitperson.
5. Der Gewinner wird telefonisch oder per Post benachrichtigt. Der Teilnehmer informiert
umgehend SWR4 Rheinland-Pfalz, falls er an dem Konzert nicht teilnehmen kann oder will.
6. Für den Besuch des Konzerts gilt:
SWR4 Rheinland-Pfalz ist nicht Veranstalter des Konzerts. Etwaige Ansprüche sind gegenüber
dem Veranstalter des Konzerts geltend zu machen. Die An- und Abreise zum Konzert wird
vom Teilnehmer selbst sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko organisiert und
durchgeführt. Der Veranstalter der Schlagernacht des Jahres ist Semmel Concerts
Entertainment GmbH.
7. Der Gewinn kann nur zu dem von SWR4 Rheinland-Pfalz festgelegten Zeitpunkt angetreten
werden. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht angetreten werden,
verfällt der Gewinn ersatzlos. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise ist
nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Ein Weiterverkauf der Karten ist nicht
erlaubt.
8. Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom SWR nur zum
Zwecke des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht.
9. SWR4 Rheinland-Pfalz behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und
ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine
ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen SWR4 Rheinland-Pfalz zu.
10. SWR4 Rheinland-Pfalz kann Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen,
insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation
oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen
vorliegt.
11. Mit der Teilnahme stimmt der Teilnehmer einem Interview mit dem SWR4 Rheinland-PfalzTeam zu.
12. Mitarbeiter des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige
dürfen nicht teilnehmen.
13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Veranstalter des Gewinnspiels:
SWR4 Rheinland-Pfalz
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
Telefon: 01803 – 929 456 (9 Ct./Min., Mobilfunk maximal 42 Ct./Min.)
www.swr4.de/rp