Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zur Programmaktion „SWR4 Schlagerbus“
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Programmaktion „SWR4
Schlagerbus“ auf SWR4.de/rp von SWR4 Rheinland-Pfalz.
1.
Der Veranstalter der Programmaktion ist SWR4 Rheinland-Pfalz. Der Gewinn umfasst die Hinund Rückfahrt im SWR4 Schlagerbus zum Konzert „SWR4 präsentiert: Die Schlagernacht des
Jahres 2017“ am 25.3.2017 in Mannheim sowie Tickets für die Veranstaltung. Der Gewinn
berechtigt zur Mitnahme von bis zu 24 Begleitpersonen. Der SWR4 Schlagerbus holt den
Gewinner und seine Begleitpersonen am Wohnort des Gewinners ab und bringt sie nach der
Veranstaltung wieder dorthin zurück.
2.
Eine Teilnahme an der Programmaktion ist ausschließlich über SWR4.de/rp möglich. Zur
Teilnahme an der Programmaktion müssen Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
Wohnort, das Geburtsdatum des Teilnehmers und die Anzahl seiner Begleitpersonen
angegeben werden. Den Teilnahmebedingungen ist zuzustimmen. Der Teilnahmezeitraum
auf SWR4.de/rp ist vom 8.3.2017, 6 Uhr bis zum 19.3.2017, 23:59 Uhr.
3.
Das Mindestalter des Teilnehmers und aller seiner Begleitpersonen ist 18 Jahre.
4.
Sagen Sie uns, warum Sie und Ihre Begleitpersonen in den SWR4 Schlagerbus gehören und
überzeugen Sie unsere Jury. Fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Foto oder Video von sich und
Ihren Begleitpersonen bei. Die Gewinner werden redaktionell ausgewählt.
5.
Mit der Überlassung versichern Sie, dass Sie die Fotos / Videos entweder selbst angefertigt
haben oder vom Rechteinhaber zur Erteilung von Nutzungsbefugnissen ermächtigt wurden.
Bitte teilen Sie uns für den Quellennachweis den Namen des Fotografen / Urhebers mit. Auch
Personen, die auf den Fotos / Videos zu sehen sind, müssen mit der Veröffentlichung
einverstanden sein. Sie gestatten dem SWR die kostenfreie, beliebig häufige, zeitlich,
räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzung der überlassenen Fotos / Videos in seinen
Sendungen und Internetangeboten, sowie die Rechteübertragung auf Facebook. Sie
versichern, dass keine Rechte Dritter dieser Nutzung entgegenstehen und stellen den SWR
von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang gegen diesen erhoben
werden. Der SWR ist zur Nutzung der Fotos / Videos nicht verpflichtet.
6.
Der Gewinner wird telefonisch benachrichtigt. Der Gewinner informiert umgehend SWR4
Rheinland-Pfalz, falls er bzw. seine Begleitpersonen nicht an der Fahrt im SWR4 Schlagerbus
teilnehmen können oder wollen.
7.
Die Aktion ist leider nicht behindertengerecht. Der Teilnehmer versichert, dass er und seine
Begleitpersonen reisefähig sind und ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt
sind, die ihn oder seine Begleitpersonen an der Teilnahme hindern würden.
8.
Für den Besuch des Konzerts gilt:
SWR4 Rheinland-Pfalz ist nicht Veranstalter des Konzerts. Etwaige Ansprüche sind gegenüber
dem Veranstalter des Konzerts, Semmel Concerts GmbH (Bayreuth), geltend zu machen.
9.
Der Gewinn kann nur zu dem von SWR4 Rheinland-Pfalz festgelegten Zeitpunkt angetreten
werden. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht angetreten werden,
verfällt der Gewinn ersatzlos. Eine Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise oder
in Einzelleistungen ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
10.
Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom SWR nur zum
Zwecke der Programmaktion genutzt und anschließend gelöscht.
11.
SWR4 Rheinland-Pfalz behält sich vor, die Programmaktion jederzeit ohne Vorankündigung
und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine
ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen SWR4 Rheinland-Pfalz zu.
Dies gilt ebenso im Falle eines Verkehrsstaus, widriger Wetterbedingungen etc., die das
Erreichen der Veranstaltung „SWR4 präsentiert: Die Schlagernacht des Jahres 2017“ nicht
möglich machen.
12.
SWR4 Rheinland-Pfalz kann Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen,
insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation
oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen
vorliegt.
13.
Mitarbeiter des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige
dürfen nicht teilnehmen.
14.
Sie nehmen an einer Programmaktion teil, in deren Rahmen Sie und Ihre Begleitpersonen zur
Abbildung der Aktion in den Sendungen des SWR und seinen Internetangeboten sowie in den
sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook zur Verfügung stehen.
15.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Veranstalter der Programmaktion:
SWR4 Rheinland-Pfalz
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
Telefon: 01803 – 929 456 (9 Ct./Min., Mobilfunk maximal 42 Ct./Min.)
www.SWR4.de/rp