Teilnahmebedingungen „SWR4 Glücksticket“

Teilnahmebedingungen „SWR4 Glücksticket“
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „SWR4 Glücksticket“ im
Programm von SWR4 Rheinland-Pfalz. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der/die Teilnehmer/in verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen
an.
1. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist SWR4 Rheinland-Pfalz. 4 Teilnehmer/innen
können gewinnen. Zu gewinnen gibt es jeweils 2 Karten für 10 Konzerte in Rheinland-Pfalz im Zeitraum von Januar bis Dezember 2017. Der/die Gewinner/innen können somit jeweils eine Begleitperson zu den Konzerten mitnehmen.
2. Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 18 Jahre. Mitarbeiter des
SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht
teilnehmen.
3. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel müssen Sie den Teilnahmebedingungen zustimmen sowie Ihren Namen, Telefonnummer, Wohnort und Alter in das Kontaktformular auf SWR4.de eingeben. Sollten beim Ausfüllen des Teilnahmeformulars Fotos
oder Videos hochgeladen werden, ist der/die Teilnehmer/in damit einverstanden,
dass diese auf SWR4.de und den Social-Media-Kanälen von SWR4 veröffentlicht
werden. Der Teilnahmezeitraum ist vom 10.1.2017, 6 Uhr bis 24.1.2017, 12 Uhr.
4. Die Gewinner/innen werden unter allen Teilnehmern ausgewählt.
5. Der/die
Gewinner/in
wird
telefonisch
oder
per
Mail
benachrichtigt.
Der/die Teilnehmer/in informiert umgehend SWR4 Rheinland-Pfalz, falls er/sie den
Gewinn nicht antreten kann oder will.
6. Der Gewinn kann nur zu dem von SWR4 Rheinland-Pfalz festgelegten Zeitpunkt angetreten werden. Sollte der/die Gewinner/in eines oder mehrere Konzerte nicht besuchen können oder wollen, ist er berechtigt, die Eintrittskarten an Dritte weiterzugeben.
Ein Weiterverkauf an Dritte ist jedoch nicht zulässig. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht angetreten werden, verfällt der Gewinn ersatzlos. Eine
Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise ist nicht möglich.
7. Die An- und Abreise zu den Konzerten wird vom/von der Gewinner/in selbst sowie
auf eigene Kosten und eigenes Risiko organisiert und durchgeführt.
8. a. Für den Besuch der Konzerte „SWR4 Schlagernacht“ im Rosengarten Zweibrücken
und „SWR4 Weihnachtskonzert“ in der Konstantinbasilika Trier gilt:
Kindern unter 6 Jahren können wir leider keinen Einlass gewähren. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 15 Jahren können die Veranstaltung besuchen, sofern
sie von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person (§ 1
Abs. 1 Nr. 3, 4 JuSchG) begleitet werden. Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren
können mit schriftlicher Zustimmung der Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten an der Veranstaltung teilnehmen. Berechtigungen bzw. schriftliche Zustimmungen sind zur Veranstaltung mitzubringen und auf Verlangen nachzuweisen bzw. vorzulegen.
b. Für den Besuch der Konzerte „SWR4 präsentiert André Rieu“ in Trier, „SWR4 präsentiert Rainhard Fendrich“ in Ludwigshafen, „SWR4 präsentiert Michelle“ in Trier,
„SWR4 präsentiert ‘Das große Schlagerfest‘“ in Trier, „SWR4 präsentiert ‘Die Schlagernacht des Jahres‘“ in Mannheim, „SWR4 präsentiert Santiano“ in Ludwigshafen,
„SWR4 präsentiert ‘Schlagerlegenden‘“ in Ransbach-Baumbach, „SWR4 präsentiert
Helmut Lotti“ in Trier und „Helene Fischer – Live“ in Mannheim gilt:
Der SWR ist nicht Veranstalter der Konzerte. Es gelten daher die Bedingungen des
Veranstalters. Etwaige Ansprüche, die beim Besuch der Veranstaltung entstehen,
sind gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen.
9. Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen werden vom SWR
nur zum Zwecke des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht.
10. Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne
Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich
ist. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR zu.
11. Der SWR kann Teilnehmer/innen aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben,
Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
12. Mit der Teilnahme stimmt der/die Gewinner/in Interviews und Fotos mit dem SWR4
Rheinland-Pfalz-Team zu und ist damit einverstanden, dass diese im Programm von
SWR4, auf SWR4.de und den Social-Media-Kanälen von SWR4 veröffentlicht werden. Dies gilt auch während der jeweiligen Konzertbesuche.
13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.