Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zur Programmaktion „SWR4 Schlagerbus“
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der
Programmaktion „SWR4 Schlagerbus“ auf swr4.de/rp
1. Der Veranstalter der Programmaktion ist SWR4 Rheinland-Pfalz. Der
Gewinn umfasst die Hin- und Rückfahrt im SWR4 Schlagerbus zum
Konzert „SWR4 präsentiert: Die Schlagernacht des Jahres 2016“ am
2.4.2016 in Mannheim sowie Tickets für die Veranstaltung. Der Gewinn
berechtigt zur Mitnahme von bis zu 49 Begleitpersonen. Der SWR4
Schlagerbus holt den Gewinner und seine Begleitpersonen am Wohnort
des Gewinners ab und bringt sie nach der Veranstaltung wieder dorthin
zurück.
2. Eine Teilnahme an der Programmaktion ist ausschließlich über
swr4.de/rp möglich. Zur Teilnahme an der Programmaktion müssen
Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnort, das Geburtsdatum
des Teilnehmers und die Anzahl seiner Begleitpersonen angegeben
werden. Den Teilnahmebedingungen ist zuzustimmen. Der
Teilnahmezeitraum auf swr4.de/rp ist vom 3.3.2016, 6 Uhr bis zum
15.03.2016, 12 Uhr.
3. Das Mindestalter des Teilnehmers und aller seiner Begleitpersonen ist
18 Jahre.
4. Sagen Sie uns, warum Sie und Ihre Begleitpersonen in den SWR4
Schlagerbus gehören und überzeugen Sie unsere Jury. Fügen Sie Ihrer
Bewerbung ein Foto oder Video von sich und Ihren Begleitpersonen bei.
Die Gewinner werden redaktionell ausgewählt.
5. Mit der Überlassung versichern Sie, dass Sie die Fotos / Videos
entweder selbst angefertigt haben oder vom Rechteinhaber zur Erteilung
von Nutzungsbefugnissen ermächtigt wurden. Bitte teilen Sie uns für den
Quellennachweis den Namen des Fotografen / Urhebers mit. Auch
Personen, die auf den Fotos / Videos zu sehen sind, müssen mit der
Veröffentlichung einverstanden sein. Sie gestatten dem SWR die
kostenfreie, beliebig häufige, zeitlich, räumlich und inhaltlich
unbeschränkte Nutzung der überlassenen Fotos / Videos in seinen
Sendungen und Internetangeboten, sowie die Rechteübertragung auf
Facebook. Sie versichern, dass keine Rechte Dritter dieser Nutzung
entgegenstehen und stellen den SWR von allen Ansprüchen Dritter frei,
die in diesem Zusammenhang gegen diesen erhoben werden. Der SWR
ist zur Nutzung der Fotos / Videos nicht verpflichtet.
6. Der Gewinner wird telefonisch benachrichtigt. Der Gewinner informiert
umgehend SWR4 Rheinland-Pfalz, falls er bzw. seine Begleitpersonen
nicht an der Fahrt im SWR4 Schlagerbus teilnehmen können oder
wollen.
7. Die Aktion ist leider nicht behindertengerecht. Der Teilnehmer
versichert, dass er und seine Begleitpersonen reisefähig sind und ihm
keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die ihn oder
seine Begleitpersonen an der Teilnahme hindern würden.
8. Für den Besuch des Konzerts gilt: SWR4 Rheinland-Pfalz ist nicht
Veranstalter des Konzerts. Etwaige Ansprüche sind gegenüber dem
Veranstalter des Konzerts, Semmel Concerts GmbH (Bayreuth), geltend
zu machen.
9. Der Gewinn kann nur zu dem von SWR4 Rheinland-Pfalz festgelegten
Zeitpunkt angetreten werden. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden
Zeitpunkt nicht angetreten werden, verfällt der Gewinn ersatzlos. Eine
Umwandlung des Gewinns in Geld- oder Sachpreise oder in
Einzelleistungen ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
10. Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden
vom SWR nur zum Zwecke der Programmaktion genutzt und
anschließend gelöscht.
11. SWR4 Rheinland-Pfalz behält sich vor, die Programmaktion jederzeit
ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu
beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße
Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich
ist. Den Teilnehmern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen
SWR4 Rheinland-Pfalz zu. Dies gilt ebenso im Falle eines
Verkehrsstaus, widrigen Wetterbedingungen etc., die das Erreichen der
Veranstaltung „SWR4 präsentiert: Die Schlagernacht des Jahres 2015“
nicht möglich machen.
12. SWR4 Rheinland-Pfalz kann Teilnehmer aus wichtigem Grund vom
Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht
oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
13. Mitarbeiter des SWR, der ARD oder deren Kooperationspartner
sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
14. Sie nehmen an einer Programmaktion teil, in deren Rahmen Sie und
Ihre Begleitpersonen zur Abbildung der Aktion in den Sendungen des
SWR und seinen Internetangeboten sowie in den sozialen Netzwerken
wie z. B. Facebook zur Verfügung stehen.
15. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Veranstalter der
Programmaktion: SWR4 Rheinland-Pfalz
Am Fort Gonsenheim 139
55122 Mainz
Telefon: 01803 929 456 (9 Ct./Min., Mobilfunk maximal 42 Ct./Min.)
www.swr4.de/rp