Verhaltenskodex (Anlage ________________) Stand März 2016 zwischen Name Straße Haus Nr PLZ Ort, Land - nachstehend „Lieferant“ genanntund der peiker acustic GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 28- 32 D-61381 Friedrichsdorf, Deutschland - nachstehend „peiker” genanntGemeinsam bezeichnet „Vertragspartner“ _________________________________________________________________________________________________________________________________Page 1 / 5 peiker acustic GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 28-32, D-61381 Friedrichsdorf, Amtsgericht Bad Homburg HRA 1897 phG: Valeo Peiker Telematik GmbH, Amtsgericht Coburg HRB 5735 Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Vrecko Ein Unternehmen der Valeo Firmengruppe Präambel Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragspartner gegenseitig die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen auch wenn in anderen Verträgen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und / oder Lieferscheinen nicht gesondert darauf hingewiesen wird. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Code of Conduct zu erfüllen. Zudem bemühen sie sich bestmöglich, ihren Vertragspartnern und Lieferanten den Code of Conduct weiterzugeben und diese von der Notwendigkeit der Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen des Code of Conduct zu überzeugen. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Für peiker ist Corporate Social Responsibility mehr als nur ein Wort: peiker begreift sich als Teil einer sozialen Gemeinschaft und empfindet deshalb auch ausgeprägte Verantwortung gegenüber den Menschen inner- und außerhalb des Unternehmens, gegenüber der Umwelt sowie dem Standort Deutschland. peiker zeigt soziales Engagement und beweist mit seiner Unternehmenskultur, dass Wertschöpfung mehr als kurzfristige Kapitalorientierung oder Umsatzerhöhung ist. Vielmehr geht es um die Schaffung von Werten. Weitere Informationen zu unserer CSR-Politik erhalten sie auf unserer Website www.peiker.de Deswegen erwarten wir, dass die Vertragspartner, die einschlägigen nationalen und internationalen verbindlichen Vorschriften der Geschäftsethik einhalten. Dies betrifft insbesondere - aber nicht ausschließlich - die Vorschriften hinsichtlich Diskriminierung, Erhalt der Menschenwürde, Arbeitsbedingungen ebenso wie die Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99), die Grundsätze und Rechte, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in ihrer „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (Genf 06/98) bestätigt wurden sowie die Vorschriften über die Konfliktmineralien im Sinne des § 1502 des United States Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Folgende Prinzipien sind für die Vertragspartner von besonderer Bedeutung: 1. Einhaltung der Gesetze 1.1 Die Vertragspartner halten die anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze, Regelungen und Bestimmungen in allen internen und externen Abläufen ein. 1.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsführung sowohl alle nationalen rechtlichen Anforderungen als auch die sozialen Mindestanforderungen, die in diesen Grundsätzen zum Ausdruck kommen, einzuhalten. 2. Verbot von Korruption und Bestechung 2.1 Wir sind überzeugt, dass die exzellente Qualität unserer Produkte der Schlüssel zu unserem Erfolg ist. Wir pflegen deshalb Transparenz im Umgang mit allen Kunden, Lieferanten und Behörden und entsprechen internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im oben genannten "Global Compact" und lokalen Antikorruptionsgesetzten und Bestechungsverboten festgelegt sind. Dies gilt auch für Geschäfte, bei denen der Eindruck entstehen könnte, sie seien zur Gewährung von Zugeständnissen oder Vorteilen arrangiert. 2.2 Keiner unserer Beschäftigten darf von Kunden bzw. Lieferanten Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile fordern oder akzeptieren, die das persönliche Verhalten hinsichtlich der Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen oder beeinflussen könnten. Akzeptabel sind Geschenke und Bewirtung ausschließlich in einem Rahmen, der nicht über übliche Gepflogenheiten ethisch einwandfreier Geschäftspraktiken und geltende Gesetze hinausgeht. Spätestens ab einem Betrag von EUR 35,00 wird dieser Rahmen jedoch überschritten. 2.3 Im Zweifelsfall sollten die Beschäftigten ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung ansprechen. _________________________________________________________________________________________________________________________________Page 2 / 5 peiker acustic GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 28-32, D-61381 Friedrichsdorf, Amtsgericht Bad Homburg HRA 1897 phG: Valeo Peiker Telematik GmbH, Amtsgericht Coburg HRB 5735 Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Vrecko Ein Unternehmen der Valeo Firmengruppe 2.4 Es ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vertragspartner nicht gestattet an Geschäftspartner Geschenke oder sonstige Zuwendungen zu überreichen, die über die üblichen Gepflogenheiten ethisch einwandfreier Geschäftspraktiken und geltende Gesetze hinausgehen. 2.5 Gegenüber Amtsträgern und Beamten haben alle Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile ausnahmslos zu unterbleiben. 3. Achtung der Arbeitssicherheit Grundrechte der Mitarbeiter, Gesundheitsschutz und Für die Vertragspartner ist die Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen und die Arbeitssicherheit von großer Bedeutung. Deshalb werden sie auf folgende Punkte besonders achten: Achtung der Menschenwürde und Verbot von Zwangsarbeit Verwirklichung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit Keine Diskriminierung aufgrund von Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, Behinderung, Ehe-Status, sexueller Orientierung, politischer Bildung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft o.ä. Verbot von Bestechung und Erpressung Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen Schutz vor willkürlichen personellen Einzelmaßnahmen Ermöglichung eines angemessenen Lebensstandards Positive und negative Koalitionsfreiheit Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung Information der Mitarbeiter/innen über Ziele, wirtschaftliche Lage und aktuelle, das Unternehmen betreffende, Themen Verantwortliches Handeln aller Mitarbeiter/innen im Umgang mit der Umwelt bzw. mit Ressourcen Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. 4. Verbot von Kinderarbeit Die Vertragspartner stellen keine Mitarbeiter/innen ein, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden. 5. Datenschutz Die Respektierung der Persönlichkeit der peiker Mitarbeiter/innen schließt den Schutz der persönlichen Daten ein. peiker achtet daher auf die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und verlangt dies auch von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern. 6. Umweltschutz 6.1 Die Vertragspartner sehen ihre Aktivitäten in Verantwortung für die Umwelt. 6.2 Deshalb werden sie den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards bei dem betreffenden Produkt beachten. 6.3 Weiterhin werden sie sich bemühen, Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. 6.4 In dem Arbeits- und Geschäftsalltag von peiker finden zahlreiche Aspekte rund um die Themen Umweltschutz und Sicherheit Berücksichtigung; unter anderem durch: _________________________________________________________________________________________________________________________________Page 3 / 5 peiker acustic GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 28-32, D-61381 Friedrichsdorf, Amtsgericht Bad Homburg HRA 1897 phG: Valeo Peiker Telematik GmbH, Amtsgericht Coburg HRB 5735 Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Vrecko Ein Unternehmen der Valeo Firmengruppe Ressourcenschonende, umweltfreundliche Prozesse und Arbeitsweisen Entwicklung von Konzepten zum bedarfsgerechten Einsatz von Energie Etablierung von Arbeitskreisen zu den Themen Arbeitssicherheit und Umweltschutz Permanente Überprüfung der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Richtlinien Regelmäßige Schulung und Überwachung des sorgsamen Umgangs mit Gefahrstoffen Konsequente Mülltrennung Umweltgerechte Entsorgung Entsorgungsunternehmen Einsatz umweltfreundlicher Klein- und Großlastträger im Logistiksektor Vermeidung schädlicher Abwässer Kennzahlen zur Überwachung unserer Umweltleistung 7. Fairer und lauterer Wettbewerb, internationaler Handel von Abfällen, ausschließlich in Zusammenarbeit mit zertifizierten 7.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die Einhaltung der Inhalte des Code of Conduct bei seinen Lieferanten und Partnern bestmöglich zu fördern und die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten. 7.2 Der Lieferant stellt sicher, dass die landesspezifischen Zoll- und Exportkontrollregelungen eingehalten und nachhaltig angepasst werden. Eine AEO Zertifizierung ist nach den vorgeschriebenen Maßnahmen einzuhalten und zu dokumentieren. 7.3 Weiterhin erkennen die Vertragspartner die uneingeschränkte Wichtigkeit von Regelungen zur Sicherstellung des uneingeschränkten Wettbewerbs im wirtschaftlichen Handeln eines Marktes an und sind verpflichtet, die kartellrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen gesetzlichen Regelungen im Markt ihres Handelns zu beachten und zu wahren. 7.4 Innerhalb dieser Verpflichtung zu einem fairen Wettbewerb versichert der Vertragspartner, dass Verletzungen von geistigen Eigentum und Schutzrechten der Vertragspartner und/oder Dritter ausgeschlossen werden. 8. Vertraulichkeit 8.1 Die Vertragspartner sind sich gegenseitig zur Geheimhaltung betriebsinterner Vorgänge verpflichtet. Sie verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstandenen und entstehenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und die vertrauliche Behandlung durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen. 8.2 peiker behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen, die dem Lieferanten zugänglich gemachten wurden, alle Eigentums- und Urheberrechte vor. 8.3 Die Informationen und Unterlagen dürfen ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Lieferung und/oder Leistung verwendet werden. 8.4 Die Informationen und Unterlagen sind zusammen mit allen davon etwa angefertigten Vervielfältigungen auf erstes Anfordern zurückzugeben, spätestens aber unaufgefordert mit Beendigung dieses Vertrages. Der Rückbehalt von Kopien, Aufzeichnungen oder anderen Möglichkeiten der Rekonstruktion solcher Unterlagen und Informationen ist unzulässig. Dies gilt nicht für vertrauliche Informationen und Unterlagen, welche aus rechtlichen Gründen archiviert werden müssen sowie für Informationen in Form von Daten, die sich durch ein elektronisches Backupsystem zur Sicherung von elektronischen Daten in einer Sicherungsdatei befinden. So gesicherte vertrauliche Informationen und Unterlagen dürfen nur in Übereinstimmung mit dem vertraglichen Zweck sowie dem Sicherungszweck genutzt werden. _________________________________________________________________________________________________________________________________Page 4 / 5 peiker acustic GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 28-32, D-61381 Friedrichsdorf, Amtsgericht Bad Homburg HRA 1897 phG: Valeo Peiker Telematik GmbH, Amtsgericht Coburg HRB 5735 Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Vrecko Ein Unternehmen der Valeo Firmengruppe 8.5 Der Lieferant stellt sicher, dass seine Subunternehmer und Zulieferer die bei peiker geltenden Grundsätze zur Informationssicherheit beachten. Personenbezogene Daten, die seinen Subunternehmern und Zulieferern bei Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangen, sind streng vertraulich zu behandeln und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu sichern. Subunternehmer und Zulieferer des Lieferanten sind vor ihrem Einsatz schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 8.6 Die vorstehenden Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen den Vertragspartnern solange in Kraft, solange die ausgetauschten Informationen nicht offenkundig geworden sind. Für den Einwand der Offenkundigkeit trägt derjenige Vertragspartner die Beweislast, der sich auf die Offenkundigkeit der Information beruft. 8.7 Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben. Friedrichsdorf, den TT.MM.20XX peiker acustic GmbH & Co. KG durch: _____________________________ ppa/i. V. Vor- und Nachname durch: ____________________________ i. V. /i. A. Vor- und Nachname Funktionszeichnung Funktionsbezeichnung Ort, den ____________2014 Firmenname durch: _____________________________ durch: ____________________________ (sofern bekannt einfügen) _________________________________________________________________________________________________________________________________Page 5 / 5 peiker acustic GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 28-32, D-61381 Friedrichsdorf, Amtsgericht Bad Homburg HRA 1897 phG: Valeo Peiker Telematik GmbH, Amtsgericht Coburg HRB 5735 Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Vrecko Ein Unternehmen der Valeo Firmengruppe
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