peiker Verhaltenskodex

Verhaltenskodex (Anlage ________________)
Stand März 2016
zwischen
Name
Straße Haus Nr
PLZ Ort,
Land
- nachstehend „Lieferant“ genanntund der peiker acustic GmbH & Co. KG
Max-Planck-Straße 28- 32
D-61381 Friedrichsdorf, Deutschland
- nachstehend „peiker” genanntGemeinsam bezeichnet „Vertragspartner“
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peiker acustic GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 28-32, D-61381 Friedrichsdorf, Amtsgericht Bad Homburg HRA 1897
phG: Valeo Peiker Telematik GmbH, Amtsgericht Coburg HRB 5735
Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Vrecko Ein Unternehmen der Valeo Firmengruppe
Präambel
Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragspartner gegenseitig die Geltung der nachstehenden
Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen
Lieferungen auch wenn in anderen Verträgen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und / oder Lieferscheinen nicht
gesondert darauf hingewiesen wird.
Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Code of Conduct zu erfüllen. Zudem
bemühen sie sich bestmöglich, ihren Vertragspartnern und Lieferanten den Code of Conduct weiterzugeben und
diese von der Notwendigkeit der Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen des Code of Conduct zu
überzeugen.
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Für peiker ist Corporate Social Responsibility mehr als nur ein Wort: peiker begreift sich als Teil einer sozialen
Gemeinschaft und empfindet deshalb auch ausgeprägte Verantwortung gegenüber den Menschen inner- und
außerhalb des Unternehmens, gegenüber der Umwelt sowie dem Standort Deutschland. peiker zeigt soziales
Engagement und beweist mit seiner Unternehmenskultur, dass Wertschöpfung mehr als kurzfristige
Kapitalorientierung oder Umsatzerhöhung ist. Vielmehr geht es um die Schaffung von Werten.
Weitere Informationen zu unserer CSR-Politik erhalten sie auf unserer Website www.peiker.de
Deswegen erwarten wir, dass die Vertragspartner, die einschlägigen nationalen und internationalen verbindlichen
Vorschriften der Geschäftsethik einhalten.
Dies betrifft insbesondere - aber nicht ausschließlich - die Vorschriften hinsichtlich Diskriminierung, Erhalt der
Menschenwürde, Arbeitsbedingungen ebenso wie die Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99),
die Grundsätze und Rechte, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in ihrer „Erklärung über die
grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ (Genf 06/98) bestätigt wurden sowie die Vorschriften über die
Konfliktmineralien im Sinne des § 1502 des United States Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection
Act.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Folgende Prinzipien sind für die Vertragspartner von besonderer Bedeutung:
1.
Einhaltung der Gesetze
1.1
Die Vertragspartner halten die anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze, Regelungen und
Bestimmungen in allen internen und externen Abläufen ein.
1.2
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsführung sowohl alle nationalen rechtlichen
Anforderungen als auch die sozialen Mindestanforderungen, die in diesen Grundsätzen zum Ausdruck kommen,
einzuhalten.
2.
Verbot von Korruption und Bestechung
2.1
Wir sind überzeugt, dass die exzellente Qualität unserer Produkte der Schlüssel zu unserem Erfolg ist. Wir
pflegen deshalb Transparenz im Umgang mit allen Kunden, Lieferanten und Behörden und entsprechen
internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im oben genannten "Global Compact" und lokalen
Antikorruptionsgesetzten und Bestechungsverboten festgelegt sind. Dies gilt auch für Geschäfte, bei denen der
Eindruck entstehen könnte, sie seien zur Gewährung von Zugeständnissen oder Vorteilen arrangiert.
2.2
Keiner unserer Beschäftigten darf von Kunden bzw. Lieferanten Dienstleistungen, Geschenke oder
Vorteile fordern oder akzeptieren, die das persönliche Verhalten hinsichtlich der Tätigkeit für das Unternehmen
beeinflussen oder beeinflussen könnten. Akzeptabel sind Geschenke und Bewirtung ausschließlich in einem
Rahmen, der nicht über übliche Gepflogenheiten ethisch einwandfreier Geschäftspraktiken und geltende Gesetze
hinausgeht. Spätestens ab einem Betrag von EUR 35,00 wird dieser Rahmen jedoch überschritten.
2.3
Im Zweifelsfall sollten die Beschäftigten ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung ansprechen.
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phG: Valeo Peiker Telematik GmbH, Amtsgericht Coburg HRB 5735
Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Marc Vrecko Ein Unternehmen der Valeo Firmengruppe
2.4
Es ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vertragspartner nicht gestattet an Geschäftspartner
Geschenke oder sonstige Zuwendungen zu überreichen, die über die üblichen Gepflogenheiten ethisch
einwandfreier Geschäftspraktiken und geltende Gesetze hinausgehen.
2.5
Gegenüber Amtsträgern und Beamten haben alle Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile ausnahmslos
zu unterbleiben.
3.
Achtung der
Arbeitssicherheit
Grundrechte
der
Mitarbeiter,
Gesundheitsschutz
und
Für die Vertragspartner ist die Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen und die Arbeitssicherheit von
großer Bedeutung. Deshalb werden sie auf folgende Punkte besonders achten:

Achtung der Menschenwürde und Verbot von Zwangsarbeit

Verwirklichung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit

Keine Diskriminierung aufgrund von Religion, Herkunft, Nationalität, Alter, Behinderung, Ehe-Status,
sexueller Orientierung, politischer Bildung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft o.ä.

Verbot von Bestechung und Erpressung

Einhaltung von sozialadäquaten Arbeitsbedingungen

Schutz vor willkürlichen personellen Einzelmaßnahmen

Ermöglichung eines angemessenen Lebensstandards

Positive und negative Koalitionsfreiheit

Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Aus- und Weiterbildung

Information der Mitarbeiter/innen über Ziele, wirtschaftliche Lage und aktuelle, das Unternehmen
betreffende, Themen

Verantwortliches Handeln aller Mitarbeiter/innen im Umgang mit der Umwelt bzw. mit Ressourcen

Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
4.
Verbot von Kinderarbeit
Die Vertragspartner stellen keine Mitarbeiter/innen ein, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können.
In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das
Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
5.
Datenschutz
Die Respektierung der Persönlichkeit der peiker Mitarbeiter/innen schließt den Schutz der persönlichen Daten ein.
peiker achtet daher auf die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und verlangt dies
auch von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern.
6.
Umweltschutz
6.1
Die Vertragspartner sehen ihre Aktivitäten in Verantwortung für die Umwelt.
6.2
Deshalb werden sie den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen
Standards bei dem betreffenden Produkt beachten.
6.3
Weiterhin werden sie sich bemühen, Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz
kontinuierlich zu verbessern.
6.4
In dem Arbeits- und Geschäftsalltag von peiker finden zahlreiche Aspekte rund um die Themen
Umweltschutz und Sicherheit Berücksichtigung; unter anderem durch:
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Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler
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
Ressourcenschonende, umweltfreundliche Prozesse und Arbeitsweisen

Entwicklung von Konzepten zum bedarfsgerechten Einsatz von Energie

Etablierung von Arbeitskreisen zu den Themen Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Permanente Überprüfung der Einhaltung aller relevanten Gesetze und Richtlinien

Regelmäßige Schulung und Überwachung des sorgsamen Umgangs mit Gefahrstoffen

Konsequente Mülltrennung

Umweltgerechte Entsorgung
Entsorgungsunternehmen

Einsatz umweltfreundlicher Klein- und Großlastträger im Logistiksektor

Vermeidung schädlicher Abwässer

Kennzahlen zur Überwachung unserer Umweltleistung
7.
Fairer und lauterer Wettbewerb, internationaler Handel
von
Abfällen,
ausschließlich
in
Zusammenarbeit
mit
zertifizierten
7.1
Die Vertragspartner verpflichten sich, die Einhaltung der Inhalte des Code of Conduct bei seinen
Lieferanten und Partnern bestmöglich zu fördern und die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der
Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.
7.2
Der Lieferant stellt sicher, dass die landesspezifischen Zoll- und Exportkontrollregelungen eingehalten und
nachhaltig angepasst werden. Eine AEO Zertifizierung ist nach den vorgeschriebenen Maßnahmen einzuhalten und
zu dokumentieren.
7.3
Weiterhin erkennen die Vertragspartner die uneingeschränkte Wichtigkeit von Regelungen zur
Sicherstellung des uneingeschränkten Wettbewerbs im wirtschaftlichen Handeln eines Marktes an und sind
verpflichtet, die kartellrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen gesetzlichen Regelungen im Markt ihres Handelns zu
beachten und zu wahren.
7.4
Innerhalb dieser Verpflichtung zu einem fairen Wettbewerb versichert der Vertragspartner, dass
Verletzungen von geistigen Eigentum und Schutzrechten der Vertragspartner und/oder Dritter ausgeschlossen
werden.
8.
Vertraulichkeit
8.1
Die Vertragspartner sind sich gegenseitig zur Geheimhaltung betriebsinterner Vorgänge verpflichtet. Sie
verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstandenen und entstehenden
Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und die vertrauliche Behandlung durch ihre Mitarbeiter
sicherzustellen.
8.2
peiker behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und
Informationen, die dem Lieferanten zugänglich gemachten wurden, alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
8.3
Die Informationen und Unterlagen dürfen ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Lieferung
und/oder Leistung verwendet werden.
8.4
Die Informationen und Unterlagen sind zusammen mit allen davon etwa angefertigten Vervielfältigungen
auf erstes Anfordern zurückzugeben, spätestens aber unaufgefordert mit Beendigung dieses Vertrages. Der
Rückbehalt von Kopien, Aufzeichnungen oder anderen Möglichkeiten der Rekonstruktion solcher Unterlagen und
Informationen ist unzulässig. Dies gilt nicht für vertrauliche Informationen und Unterlagen, welche aus rechtlichen
Gründen archiviert werden müssen sowie für Informationen in Form von Daten, die sich durch ein elektronisches
Backupsystem zur Sicherung von elektronischen Daten in einer Sicherungsdatei befinden. So gesicherte
vertrauliche Informationen und Unterlagen dürfen nur in Übereinstimmung mit dem vertraglichen Zweck sowie
dem Sicherungszweck genutzt werden.
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8.5
Der Lieferant stellt sicher, dass seine Subunternehmer und Zulieferer die bei peiker geltenden Grundsätze
zur Informationssicherheit beachten. Personenbezogene Daten, die seinen Subunternehmern und Zulieferern bei
Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangen, sind streng vertraulich zu behandeln und entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen zu sichern. Subunternehmer und Zulieferer des Lieferanten sind vor ihrem Einsatz
schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
8.6
Die vorstehenden Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen den
Vertragspartnern solange in Kraft, solange die ausgetauschten Informationen nicht offenkundig geworden sind. Für
den Einwand der Offenkundigkeit trägt derjenige Vertragspartner die Beweislast, der sich auf die Offenkundigkeit
der Information beruft.
8.7
Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung
werben.
Friedrichsdorf, den TT.MM.20XX
peiker acustic GmbH & Co. KG
durch: _____________________________
ppa/i. V. Vor- und Nachname
durch: ____________________________
i. V. /i. A. Vor- und Nachname
Funktionszeichnung
Funktionsbezeichnung
Ort, den ____________2014
Firmenname
durch: _____________________________
durch: ____________________________
(sofern bekannt einfügen)
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Vorsitzender der Geschäftsführung: Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer: Mathias Köhler
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