UBS immo news

Newsletter zum Thema Wohneigentum Frühling 2016, Ausgabe Nr. 1
UBS immo news
Bauen und Umbauen
Bau- und Umbaukosten
Immo Expert
So umgehen Sie Kostenfallen – Seite 1
Sind Handwerkerofferten
verbindlich? – Seite 3
Eigenheime: Klu zwischen Wunsch
und Wirklichkeit – Seite 4
Bauen und Umbauen:
So umgehen Sie Kostenfallen
So manches Bau- oder Umbauprojekt kommt bei der Schlussabrechnung teurer zu stehen als angenommen.
Weil niemand gerne draufzahlt, sollten Sie das Projekt, den Kostenrahmen und die Finanzierung von Anfang an
gründlich planen.
Eva Somm (Name geändert) erbte letztes Jahr ein 75-jähriges
Haus und beschloss, es umbauen und sanieren zu lassen.
Dabei wird sie immer wieder mit Überraschungen konfrontiert.
Zur Erneuerung des Daches vergab sie aufwendige Spenglerund Zimmermannsarbeiten. Kostenpunkt: 35 000 Franken.
Jetzt macht der Spengler darauf aufmerksam, dass einige
faule Balken im Dachstuhl ersetzt werden müssen – die Arbeit
verlängert sich dadurch um zwei Tage. Dafür verlangt der
Spengler einen unverhältnismässig hohen Mehrpreis von
5500 Franken. Eva Somm sitzt in der Falle: Zum einen ist sie
unter Zeitdruck, denn schliesslich will sie möglichst bald
ins umgebaute Haus einziehen. Zum anderen wird sie jetzt
kaum Hals über Kopf einen anderen Handwerker auieten
können.
Drei typische Kostenfallen
In der Praxis kostet es o viel Geld und Nerven, sich um
Bau- und Umbauprojekte zu kümmern. Damit Sie für ein Bauvorhaben gewappnet sind, sollten Sie bei den folgenden
Punkten genau hinschauen:
• Überraschungen und Änderungen kommen unverhältnismässig teuer zu stehen. Ganz besonders Sanierungen
sind mit Unsicherheitsfaktoren behaet. O erweist sich die
Bausubstanz als mangelha. Eine sehr gründliche Vorabklärung, beispielsweise zum Zustand des Dachstocks, und eine
Budgetierung mit gewissen Reserven sind daher ein Muss.
• Toleranzgrenzen summieren sich. Je nach Phase der
Planung darf sich der Architekt auf eine Toleranzmarge berufen, zum Beispiel ±20 Prozent auf die Kostenschätzung
bei einem ersten Vorprojekt (siehe Seite 3). Werden aber bei
jeder Projektstufe 10 oder 20 Prozent draufgeschlagen,
sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Dies lässt sich
nur mit klaren Vorgaben verhindern. Achten Sie darauf, dass
Extras und Änderungen nicht zum Vorwand genommen
werden, jedes Mal eine komplette Überarbeitung des Projekts vorzunehmen. «Wenn der Besteller gewisse Änderungen wünscht, ist dies keineswegs eine Carte blanche, um
das ganze Projekt noch einmal neu zu definieren», betont
Othmar Helbling, Bauherrenberater und Mitglied der
Kammer unabhängiger Bauherrenberater KUB ` svit.ch/kub.
Fortsetzung auf Seite 2
UBS immo news Nr. 1/2016
Editorial
Roger von Mentlen
Leiter Privatkunden
Liebe Leserin, lieber Leser
Bauen kostet viel Geld und meist auch
Nerven. Deshalb ist es wichtig, die
elementarsten Begriffe und Regeln rund
ums Bauen zu kennen. Vielen Bauherren
ist nicht bewusst, dass die Fallhöhe zu
Beginn am grössten ist: Hat man einen
Architekten gewählt, der einen professionell und seriös berät? Will man um
jeden Preis eine Maximalvariante oder
doch lieber eine Lösung, die mit vernünigem Aufwand realisierbar ist?
Wie geht man vor, um Schwierigkeiten
zu vermeiden? In unserem Hauptbeitrag
zeigen wir auf, wo Fallen lauern.
Ein Projekt sollte vor Baubeginn bis zur
letzten Steckdose definiert und budgetiert sein. Das Budget ist jedoch nur
dann etwas wert, wenn es realistisch ist
und regelmässig mit den laufenden
Ausgaben abgeglichen wird. Dennoch
kommt manches Bau- oder Umbauprojekt teurer zu stehen als geplant.
Im Beitrag auf Seite 3 zeigen wir Ihnen,
was bei Mehrkosten rechtens ist und
was nicht.
Ich wünsche Ihnen eine interessante
Lektüre.
UBS Switzerland AG
Postfach
8098 Zürich
Hypoline: 0800 884 556
ubs.com/immonews
2
Fortsetzung von Seite 1
• Leistungen in der Offerte genau
prüfen. Heisst es in der Offerte zum
Beispiel lediglich «Zimmer streichen»,
ist dies viel zu vage: Wie steht es mit
den Vorbereitungs- und Abdeckarbeiten? Sind mehrere Anstriche, die
Wegkosten, Material und Mehrwertsteuer inbegriffen? Es ist wichtig,
dass die Leistungen und Bauarbeiten
vor der Auragserteilung vollständig
definiert sind.
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung
bauen oder renovieren lassen, ist eine
spezifische Baufinanzierung von grossem
Vorteil. Unabhängig davon, ob es sich
um einen Neubau oder um eine Sanierung handelt, wickeln Sie damit den
ganzen Zahlungsverkehr einfach und
unbürokratisch ab. UBS offeriert dafür
zwei Varianten:
UBS Baufinanzierung
Die UBS Baufinanzierung eignet sich
sowohl für Bau- als auch für Umbauprojekte. Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist es üblich, bei der Bank ein
Baukonto einzurichten. Die Bank nimmt
die Rechnungen des Architekten, von
Unternehmern, Handwerkern und Lieferanten entgegen und bezahlt diese ab
dem Baukonto – sofern Architekt und
Bauherr die Rechnung visiert haben
und die Beträge innerhalb des definierten Budgets liegen. Mit dem Baukonto
behalten Sie stets den Überblick über
alle Zahlungen und Ihren Kontostand.
Der Zins der Baufinanzierung ist variabel
und hängt von den Verhältnissen
auf dem Geld- und Kapitalmarkt ab.
Zum Zins kommt eine vierteljährliche
Kreditkommission. Wenn Sie möchten,
können Sie schon während der Baurespektive Umbauarbeiten eine Hypothek abschliessen – entweder schon
zu Beginn des Projekts oder gestaffelt
während der Realisierungsphase. Solange es sich um einen Baukredit handelt,
müssen Sie noch keine Amortisationen
leisten. Spätestens bei Abschluss der
Arbeiten wird der Baukredit durch eine
Hypothek abgelöst, die verzinst und
in der Regel amortisiert werden muss.
Dabei können Sie selbstverständlich
Ihr Hypothekarprodukt frei wählen
` ubs.com/hypotheken.
UBS Hypo Kontokorrent
Mit dieser Variante steht Ihnen eine
besonders flexible Finanzierungslösung,
beispielsweise für Umbauarbeiten, offen.
Wenn Sie zum Beispiel eine Küchensanierung für 30 000 Franken planen,
wird die Limite entsprechend angesetzt.
Sobald die ersten Rechnungen der Handwerker und der Lieferanten eintreffen,
werden die Zahlungen flexibel und unkompliziert über das UBS Hypo Kontokorrent abgewickelt. Die Kreditlimite hat
keine feste Laufzeit, ist also unbefristet.
Es liegt in Ihrem Ermessen, in welchem
Umfang Sie die Limite ausschöpfen und
wann Sie Rückzahlungen leisten. Auch
der Verwendungszweck richtet sich
flexibel nach Ihren Bedürfnissen – wenn
Sie im Frühling die Küche umbauen und
im Sommer weitere Renovationen dazukommen, dürfen Sie das UBS Hypo
Kontokorrent erneut belasten. Grenzen
sind nur durch den festgelegten Maximalbetrag gesetzt.
Der Maximalbetrag ist abhängig von
den frei verfügbaren Grundpfandsicherheiten auf Ihrem Wohneigentum und
den üblichen Richtlinien für Immobilienfinanzierungen. Die Belehnungsnormen
und die finanzielle Tragbarkeit der bestehenden Hypothek zusammen mit
dem UBS Hypo Kontokorrent müssen
eingehalten werden. Ein UBS Hypo
Kontokorrent ist im Rahmen von 25 000
bis 200 000 Franken möglich. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach
den Verhältnissen auf dem Geldund Kapitalmarkt. Die Details dazu
` ubs.com/hypotheken.
Professionelle Hilfe beiziehen
Ab einer gewissen Grösse und Komplexität kann es sich lohnen, zusätzlich
einen Bautreuhänder beizuziehen.
Wichtig sind vor allem Fachkenntnisse
und ein sorgfältiges Controlling auf der
Baustelle – der Treuhänder kann sich
dabei auf einen Augenschein vor Ort,
auf Fotos oder Angaben des Architekten
stützen. Laut Experte Othmar Helbling
zählt neben der Sorgfalt während der
Bauphase genauso der Rahmen, den
man zu Beginn abstecken muss: «Gerade
für Privatpersonen kann es sich bezahlt
machen, die ganzen Vertragsunterlagen
und die Kostenschätzung von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.»
Ein externer Berater kann zum Beispiel
rechtzeitig darauf hinweisen, wenn die
Frage der Haung für Mehrkosten nicht
oder ungenügend geregelt ist. Genauso
kann er unabhängig beurteilen, ob
die Kostenannahmen plausibel sind
oder nicht. z
UBS immo news Nr. 1/2016
Sind Handwerkerofferten verbindlich?
Streit und Unstimmigkeiten wegen Mehrkosten beim Bauen sind vermeidbar. Investieren Sie genügend Zeit, um die Auräge richtig auszuschreiben
und klare Vereinbarungen zu treffen. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Sind die Kostenangaben in Offerten
verbindlich?
Das Gesetz sieht für die Auragsvergabe
im Wesentlichen zwei Möglichkeiten vor:
Bei der einen richtet sich die Abrechnung
nach dem Wert der Arbeit, also nach
Aufwand, nach Mengen und Flächen
der Bodenbeläge, Wandanstriche usw.
Bei dieser Variante ist der offerierte
Preis nicht wirklich bindend, am Schluss
rechnet der Unternehmer nach seinem
effektiven Aufwand ab. In der Baubranche spricht man auch von «Regiearbeiten». Ist nichts anderes abgemacht,
wird in der Regel nach dieser Methode
abgerechnet – natürlich auf das Risiko
hin, dass es am Ende teurer wird als angenommen. Die andere Variante lautet
«feste Übernahme»: Die Offerte ist verbindlich, und der Unternehmer muss die
Arbeit zum offerierten Preis ausführen.
Wie kann man sich gegen Mehrkosten absichern?
Wünscht der Bauherr einen fixen Pauschalpreis, muss er dies klipp und klar
abmachen – am besten mit einer schrilichen Bestätigung bzw. mit einem Vertrag. Dabei ist an alle Details zu denken:
Material- und Wegkosten, Vorbereitungsarbeiten, Mehrwertsteuer usw. Hilfreich
sind bei diesem Vorgehen Musterverträge
für Handwerkerauräge, etwa diejenigen
des Hauseigentümerverbandes (HEV)
` hev-shop.ch ` Formulare & Verträge.
Wichtig ist auch, dass der Bauherr seine
Vertragspartner oder den Architekten
über seinen finanziellen Spielraum orientiert: maximal tragbares Budget, mit der
Bank abgesprochene Limiten usw.
Impressum
Herausgeber: UBS Switzerland AG, Lending Solutions
Erscheint mehrmals jährlich in Deutsch, Französisch,
Italienisch und Englisch.
Diese Publikation dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt keine Empfehlung, kein Angebot, keine
Offerte oder keine Aufforderung zur Offertstellung
dar. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie eine
entsprechende professionelle Beratung in Anspruch
nehmen. Bitte beachten Sie, dass UBS sich das Recht
vorbehält, die Dienstleistungen, Produkte sowie Preise
jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Einzelne
Dienstleistungen und Produkte sind rechtlichen Restriktionen unterworfen und können deshalb nicht uneingeschränkt weltweit angeboten werden. Die vollständige
oder teilweise Reproduktion ohne Erlaubnis von UBS
ist untersagt.
© UBS 2016. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören
zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte
vorbehalten.
Was ist bei der Offerte zu beachten?
Die Offerte sollte möglichst detailliert
sein. Selbst bei kleineren Aurägen
lohnt es sich, vor der Auragsvergabe
eine Besichtigung vor Ort durchzuführen. So ist der Handwerker oder Unternehmer in der Lage, die besonderen
Bedingungen richtig einzuschätzen.
Ausserdem kann er nicht im Nachhinein
geltend machen, dass wegen besonderer Umstände Zusatzaufwendungen
nötig gewesen seien. Pavlo Stathakis,
Rechtsanwalt beim Hauseigentümerverband Schweiz: «Üblich ist es, dass man
mehrere Offerten einholt und einer der
Handwerker danach den Zuschlag erhält.» Dabei empfiehlt er, eine schriliche Auragsbestätigung zu verfassen
und darin die bestellten Leistungen
und den Preis noch einmal festzuhalten.
Woher kommt die 10-Prozent-Regel?
In einem o zitierten Leiturteil des
Bundesgerichts (BGE 122 III 61) wurde
ein Fall von gravierenden Kostenüberschreitungen behandelt. Das Gericht
kam zum Schluss, dass sich der Bauherr auf die Kostenschätzungen eines
Architekten verlassen können muss.
Akzeptabel ist demnach eine Toleranz in
einer Grössenordnung von 10 Prozent.
In der Praxis ist daher o die Rede
davon, dass Abweichungen in diesem
Bereich toleriert werden müssen – es sei
denn, der Bauherr hat klipp und klar
etwas anderes oder eine Pauschale vereinbart. In den Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins
(SIA) wird Architekten eine klar umschriebene Toleranzgrenze zugestanden:
für Vorprojekte mit Kostenangabe eine
Toleranz von ±20 Prozent, bei detailliert
ausgearbeiteten Bau- oder Umbauprojekten ±10 Prozent.
berater oder sonstige Experten wenden,
die den Sachverhalt prüfen und je
nachdem einen Kompromissvorschlag
unterbreiten. Im Übrigen finden Bauherren bzw. Hauseigentümer auch über
Fachverbände wie den Schweizerischen
Ingenieur- und Architektenverband (SIA)
` sia.ch, den Maler- und Gipserverband
(SMGV) ` smgv.ch oder andere Verbände Experten, die solche Fälle prüfen und
Lösungsvorschläge unterbreiten. Ab
einer gewissen Streitsumme ist der Beizung eines Bauanwalts zu prüfen. Pavlo
Stathakis vom HEV sagt dazu: «Entgegen einer weitverbreiteten Meinung
lassen sich nicht immer Anwaltskosten
sparen, indem der Anwalt möglichst
spät beigezogen wird – sondern omals
dadurch, dass der Anwalt möglichst früh
als Vertrauensperson involviert wird.»
Im Nachhinein betrachtet wäre es o
klüger gewesen, den Rat eines Anwalts
schon zu Beginn der Verhandlungen
und bei Vertragsabschluss einzuholen
und nicht erst, wenn grössere Probleme
auauchen.
Darf ich Zahlungsrückbehalte
machen, um etwas gegen den Unternehmer in der Hand zu haben?
Auch bei den Zahlungsmodalitäten gilt
der Grundsatz, dass die vertraglich
getroffenen Vereinbarungen einzuhalten
sind. O ist es sinnvoll, sich mit seinen
Baupartnern auf eine Finanzierung in
mehreren Etappen zu einigen. Ist eine
Etappe noch nicht fertiggestellt oder
weist sie Mängel auf, kann auch die Teilzahlung bis zur Fertigstellung zurückbehalten werden. Den geleisteten Zahlungen sollten auf der Baustelle im selben
Umfang fertiggestellte Arbeiten, Materiallieferungen oder ein sichtbarer Baufortschritt gegenüberstehen. z
Wo kann sich ein Hauseigentümer
im Streitfall beraten lassen?
Eine erste Anlaufstelle sind die Rechtsberatungen der regionalen Sektionen
des Hauseigentümerverbandes
` hev-schweiz.ch. Für Mitglieder sind
Rechtsberatungen in einem gewissen
Umfang kostenlos. Ausserdem kann
man sich an andere Verbände und Organisationen, an unabhängige Bauherren-
3
UBS immo news Nr. 1/2016
Immo Expert
Eigenheime: Klu zwischen Wunsch und
Wirklichkeit
Gemessen an den Nutzungskosten
sind Eigenheime in der Schweiz seit
Mitte 2014 im Durchschnitt günstiger als Mietwohnungen. Angesichts
stagnierender Einkommen können
sich allerdings immer weniger Haushalte Wohneigentum leisten.
Die Preise für Wohneigentum liegen
heute teuerungsbereinigt auf dem gleichen Niveau wie auf dem Höhepunkt
der letzten Immobilienblase Anfang der
1990er-Jahre. Der UBS Swiss Real Estate
Bubble Index, der die Ungleichgewichte
im Eigenheimmarkt misst, legte letztes
Jahr nochmals zu und setzte sich in der
Risikozone fest. Doch nach 16 Jahren
teilweise stark steigender Eigenheimpreise scheinen die Kreditrestriktionen
auf breiter Front zu greifen: Im vergangenen Jahr stiegen die Angebotspreise
bei Eigentumswohnungen nominal nur
noch um 1,5 Prozent und bei Einfamilienhäusern um 2 Prozent. Aufgrund stagnierender Einkommen und steigender
Leerstände düren sich die Preise dieses
Jahr stabilisieren – bei Eigentumswohnungen rechnen wir sogar mit einem
leichten Rückgang von 1 Prozent.
Kreditvergabe als Flaschenhals
Seit 2008 wurde der Erwerb von Wohneigentum dank fallender Hypothekarzinsen massiv günstiger. Die jährlichen
Nutzungskosten sanken seither um
durchschnittlich 20 Prozent. Seit Mitte
2014 sind die laufenden Kosten eines
Eigenheims – erstmals seit 15 Jahren –
wieder tiefer als die Mietkosten eines
vergleichbaren Objekts. Entsprechend
stieg die Anzahl der Haushalte, die
Wohneigentum erwerben möchte.
Dennoch wird es immer schwieriger,
den nötigen Kredit zu erhalten. Um das
Entstehen einer Kreditblase zu verhindern, müssen sich Banken bei der Hypothekenvergabe an Tragbarkeits- und
andere regulatorische Richtlinien halten,
wie beispielsweise das Einbringen von
harten Eigenmitteln und die Amortisationspflicht. Deshalb und weil die Einkommen im Vergleich zu den Eigenheimpreisen kaum zugelegt haben, ist
der Kreis potenzieller Käufer kleiner
geworden: 2008 hätte die Häle der
4
Schweizer Haushalte die Einkommensbedingungen erfüllt, um für eine
120 Quadratmeter grosse Neubauwohnung eine Finanzierung von 80 Prozent
des Kaufpreises zu erhalten – heute ist
es bloss noch ein Viertel der Haushalte.
Der Durchschnittshaushalt verlagert
seine Nachfrage zunehmend von den
Hochpreisregionen an Orte mit erschwinglichen Objekten. So stiegen im
letzten Jahr die Preise für Wohneigentum in der Ostschweiz und im Mittelland am stärksten. Während ein Eigenheim von 120 Quadratmetern im
Neubaustandard im Kanton Zürich nur
noch für rund 25 Prozent aller Zürcher
Haushalte tragbar ist, liegt ein ähnliches
Objekt im Kanton Thurgau in der Reichweite von 65 Prozent der Zürcher Haushalte.
Hochpreissegment unter Druck
Als weitere Folge der Kredithürden geraten die Preise im Hochpreissegment
unter Druck. Seit 2008 verdreifachte sich
in der Schweiz das Angebot an Wohnungen mit Quadratmeterpreisen über
10 000 Franken, während die Nachfrage
mehrheitlich stagnierte. Im Kanton Genf
beispielsweise kostete letztes Jahr mehr
als die Häle aller zum Kauf ausgeschriebenen Objekte über 10 000 Franken pro
Quadratmeter. Doch nur gerade ein
Viertel der Genfer Haushalte kann sich
ein Eigenheim mit 120 Quadratmetern
in diesem Preissegment leisten. Am
Genfersee sind seit drei Jahren sinkende
Angebotspreise zu beobachten. Ähnliche
Entwicklungen zeichnen sich an vielen
Spitzenlagen der Deutschschweiz ab.
In vielen der teuersten Gemeinden am
Zürich- und Zugersee sanken die Preise
2015 deutlich.
Auoljagd in (noch) preisgünstigen
Städten
An zahlreichen bisher günstigen Lagen
zeichnet sich eine Auoljagd ab; Stockwerkeigentum hat sich in vielen Städten
verteuert. In einzelnen Städten wie
Aarau oder Fribourg lagen die Preissteigerungen sogar im zweistelligen Prozentbereich. Die Stadt Basel, wo die
Preise um 7,5 Prozent in die Höhe
kletterten, profitierte von einer guten
Benötigtes Haushaltseinkommen in Prozent des
Medianhaushaltseinkommens
unter 90
90 bis 110
110 bis 125
125 bis 150
über 150
Quellen: ESTV, Wüest & Partner, UBS Real Estate Focus 2016
wirtschalichen Entwicklung und einem
relativ tiefen Preisniveau im Vergleich zu
den anderen grossen Wirtschaszentren.
Auch in Bern und den meisten mittelgrossen Städten im Mittelland verteuerten sich die Eigentumswohnungen
immerhin durchschnittlich um 2 bis
3 Prozent. Aufgrund der gesunkenen
Nutzungskosten ist dort Kaufen teils
deutlich günstiger als Mieten. Umgekehrt sind die Nutzungskosten eines
Eigenheims in Zürich, Lausanne und
Genf gleich hoch oder höher als
die Mietkosten einer vergleichbaren
Wohnung.
Wie gehts 2016 weiter?
Für das laufende Jahr erwarten wir eine
schleppende Entwicklung der Wirtscha, die Wirtscha sleistung pro Kopf
düre leicht positiv ausfallen. Die Bautätigkeit pendelt sich auf hohem Niveau
ein, während die Nachfrage nach Wohnfläche rückläufig ist. Vieles spricht dafür,
dass die Hypothekarzinsen und damit
die Nutzungskosten von Wohneigentum
weiter sehr tief bleiben. Die Zentralbanken werden die Entwicklung der
nächsten Jahre bestimmen. Vor 2017 ist
es allerdings unwahrscheinlich, dass
die Schweizerische Nationalbank die
Leitzinsen erhöhen könnte. z
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