Konsumentenschutz Prinz-Eugen-Straße 20-22 A-1041 Wien Tel: ++43-1-501 65/3136 DW E-Mail: [email protected] 10/2015 März 2015 INTERNET – FESTNETZ TARIFE IM VERGLEICH Durchführung im Auftrag der AK-Wien: Roland Huber Konzeption, Mitarbeit: Daniela Zimmer, Mathias Grandosek Zielsetzung Anlässlich der von A1 angekündigten Preiserhöhung für Festnetz-Internettarife mit April 2015 soll untersucht werden, welche in etwa vergleichbaren Produkte KonsumentInnen von weiteren Betreibern zur Zeit angeboten werden. Ergänzt wird diese Übersicht durch Tipps für KonsumentInnen, die einen Anbieterwechsel in Erwägung ziehen. Zeitraum Als Datenbasis dient die monatlichen AK-Erhebung der Internetprovidertarife des Monates März 2015. Die Erhebung wurde Anfang März 2015 durchgeführt. Gesamtergebnisse A1-Kunden, die im Rahmen einer A1 Festnetz-Internet Aktion ein Internetprodukt zum Aktionspreis von 17,90 Euro pro Monat gekauft haben, müssen ab 1. April 2015 monatlich zwei Euro mehr dafür bezahlen. Ebenso hat A1 das Monatsentgelt für das Produkt Glasfaser Power 30 von 9,90 auf 12,90 angehoben. A1 begründet die Anhebung mit dem stark gestiegenen Datenverbrauch seiner Kunden und den deshalb erforderlichen Investitionen. Die Preiserhöhungen gelten nur für A1-Festnetz-Internet-Tarife, die vor dem Juli 2014 den Aktionstarif von 17,90 Euro pro Monat hatten. (Darüber hinaus haben auch A1-TV-Kunden künftig mehr zu bezahlen. Kunden, die derzeit ein Aktions-Grundentgelt von 4,90 Euro bezahlen, müssen ab April zwei Euro mehr pro Monat bezahlen. Weiters wird das Entgelt für die A1 Mediabox wird von 1,90 Euro auf 2,90 Euro monatlich angehoben.) Die AK nahm die Preisanhebung von A1 zum Anlass, aktuell vergleichbare Internetprodukte zu erheben und mit den Preisen von A1 zu vergleichen. Im Detail: 1. Die Preiserhöhung bei A1 Die von A1 vorgenommenen Preiserhöhungen bedeuten für bisherige Aktionspreiskunden eine Erhöhung ab April von 17,90 Euro auf 19,90 Euro (+11,2%). Der aktuelle A1-Festnetz-Internet-Tarif beträgt bereits 19,90 Euro/Monat. Außerdem werden die Tarife für die „Geschwindigkeitszusatzpakete“ Glasfaser Power 16 von 5,90 Euro auf nunmehr 6,90 Euro (+16,9%) und Glasfaser Power 30 von 9,90 Euro auf nunmehr 12,90 Euro (+30,3%) angehoben. 2. Wie stellt sich nun die Situation für eventuell wechselbereite KonsumentInnen dar: A1-Festnetz-Internet inkludiert unbegrenzten Datenverkehr mit einer Downloadgeschwindigkeit von bis zu 8 Mbit/s für monatliche Kosten von € 21,15 (19,90 Euro + 1,25 Euro anteilige jährliche Servicegebühren). Unter Verwendung des AK-Internetrechners können mehrere Angebote (inklusive Kombiprodukte Internet plus Telefonie) mit gleicher (ähnlicher) Datengeschwindigkeit und –volumen anderer Anbieter gefunden werden, deren Tarife zwischen monatlich 17,15 Euro und 21,15 Euro liegen (ebenfalls unter Einrechnung allfälliger anteiliger jährlicher Serviceentgelte). Nämlich: Anbieter Preis pro Monat Produkt UPC Telematica Tele2 TeleTronic CNet CNet kabelplus Salzburg AG Telematica Salzburg AG A1 A1 kabelplus € 17,15 € 18,75 € 19,05 € 19,07 € 19,90 € 19,90 € 19,90 € 19,90 € 20,75 € 20,90 € 21,15 € 21,15 € 21,15 fix internet DSL Solo Start Tele2 Internet und Telefon XS XDSL:Breitband8 C-DSL Kombi 8Mbit C-ADSL naked 8192/768 Funkinternet WaveNET Light 10.240/1.024 CableLink Internet Light DSL Surf&Phone Start CableLink Internet Light + Phone A1 Festnetz-Internet A1 Kombi kabelNET light 10.240/1.024 Mögliche Ersparnis durch Wahl eines anderen, ähnlichen Angebots: Die maximale Ersparnis liegt bei 18,9% (UPC). Der günstigste alternative Anbieter mit entbündelter Leitung ist um 11,3% günstiger (Telematica). Allerdings Achtung: Um günstige Tarife zu erhalten müssen KonsumentInnen auch bei den alternativen Anbietern häufig Bindefristen von 12 oder 24 Monaten eingehen (Bspw. erhöhen sich bei UPC die Preise bei einer kürzeren, 12-monatigen Bindedauer um 4 Euro). Seite 2 Dabei handelt es sich allerdings entweder um Angebote mit „entbündelten“ Leitungen (dh der Provider benutzt die (Kupfer-) Leitung von A1) oder der Anbieter stellt die Verbindung zum Endkunden mit eigenen Leitungen her. Zu beachten ist dabei jeweils: ob diese Produkte überhaupt genutzt werden können, ist in der Regel standortabhängig. Die alternativen Internetprovider verfügen oft nur über regionale Netzinfrastruktur oder „Entbündelungen“ an ausgewählten Standorten, können also mit anderen Worten nicht österreichweit bzw. an jedem Standort bezogen werden. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen allerdings auch die bei einem Wechsel hinzukommenden Einmalkosten z.B. die (manchmal nach Aufwand berechneten) Kosten für die Anschlussherstellung und Aktivierungskosten. Als weiteres Preisvergleichsbeispiel kann das Produkt „A1-Festnetz-Internet mit Glasfaser Power 16GB“ herangezogen werden: A1-Festnetz-Internet mit Glasfaser Power 16GB hat unbegrenzten Datenverkehr mit einer Downloadgeschwindigkeit von maximal 16 Mbit/s und mit monatlichen Kosten von 28,05 Euro (19,90 Euro + 6,90 Euro + 1,25 Euro anteilige Servicegebühren). Unter Verwendung des AK-Internetrechners können auch hier mehrere Angebote anderer Anbieter gefunden werden, die ab monatlich 23,75 Euro zu haben sind. Die maximale Ersparnis liegt hier bei 15,3%. Was ist mit Entbündelung gemeint : InternetnutzerInnen können von alternativen Netzbetreibern auf unterschiedliche Weise versorgt werden. Entweder über selbst errichtete Netze oder auch über bereits vorhandene Leitungen der A1 Telekom Austria. Eine Neuverkabelung im Bereich der „letzten Meile“ zwischen der Telefonsteckdose beim Konsumenten und dem Standort der Vermittlungsstelle ist kostenintensiv und daher nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Internet Provider haben deshalb die Möglichkeit, Leitungen im Anschlussnetz von A1 Telekom Austria zu mieten. Diese Mietvariante wird als „Entbündelung“ der Teilnehmeranschlussleitung bezeichnet. Dies kann entweder durch tatsächliches Abklemmen der Endkundenleitung vom Netz der A1 und Anschluss an das Netz des neuen Providers erfolgen (physische Entbündelung) oder durch die Nutzung eines speziellen Zugangsdienstes der A1 (virtuelle Entbündelung). Nehmen KonsumentInnen Dienste über eine entbündelte Leitung in Anspruch, besteht mit A1 - Telekom Austria kein Vertragsverhältnis mehr (es können also keine Leistungen mehr bezogen und es müssen auch keine Entgelte mehr entrichtet werden).I Außerdem hängt es vom genauen Standort des Internetnutzers ab, ob überhaupt ein alternativer Betreiber Dienste über eine entbündelte Leitung anbietet. Informationen über die Möglichkeit einer Entbündelung eines konkreten Anschlusses erhält man über die Webseiten der Betreiber bzw. an deren Hotline.- 3. Tipps: Zu bedenken ist: Mailadresse: Wenn die bisherige eMail-Adresse an den Anbieter gekoppelt ist, verliert man diese im Fall des Anbieterwechsels manchmal. Seite 3 Anschlusskosten: Im Wechselfall können auch einmalige Aktivierungs- bzw. Herstellungskosten bei den alternativen Anbietern anfallen. Wechselt man in ein anderes Netz, so können ebenfalls einmalige neuerliche Herstellungskosten für den Anschluss entstehen – vorausgesetzt dieser kann an dem gewünschten Anschlussort überhaupt hergestellt werden. Die Einrichtungskosten hängen auch davon ab, ob man diese selbst durchführen kann oder einen Techniker des Netzanbieters benötigt. Mindestvertragsdauer: Teilweise sind auch neuerliche Bindefristen von bis zu 24 Monaten mit einem Wechsel verbunden (bzw. die günstigsten Preise sind meistens auch an längere Bindungsfristen gebunden). Zusatzkosten: Zusätzliche jährliche Servicegebühren (Internet Service Pauschale) fallen häufig auch bei anderen Anbietern an, zB bei Tele2 und UPC. Daten-Geschwindigkeit: Maximale Transfergeschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s und mehr werden immer häufiger angeboten. Dafür sind allerdings deutlich höhere Gebühren oder Zusatzpakete zu berappen. Die benötigten Geschwindigkeiten hängen stark vom eigenen Nutzungsverhalten ab. Für normales Surfen, e-mail, gelegentlicher Download reicht in der Regel auch eine Geschwindigkeit von 8 Mbit/s aus – soweit dieses Tempo in der Praxis auch erreicht wird. Muss man oft größere Datenmengen laden, empfehlen sich höhere Geschwindigkeiten. Relevant kann auch ein Blick auf die Upload-Geschwindigkeit sein. In der Regel erfolgt der Upload mit deutlich langsameren Datendurchsatz (z.B. bei einem 8Mbit/s – Anschluss beträgt die maximale Upload-Geschwindigkeit meist nur 768 kbit/s, also weniger als ein Zehntel der Downloadgeschwindigkeit). Benötigt man den Internetanschluss also auch um öfters größere Dateimengen (Fotos, Videos etc.) ins Internet zu laden, können höherwertige Breitbandanschlüsse von Vorteil sein, da hier auch die Upload-Geschwindigkeiten höher sind. Folgende Tools helfen bei der Beobachtung der durchschnittlichen Geschwindigkeit bei der Datenübertragung: der RTR-Netztest abrufbar unter: https://www.netztest.at Noch gebunden? Um nicht doppelt zu bezahlen, ist auch wichtig, zu prüfen, wie lange man noch an den Vertrag mit dem alten Betreiber gebunden ist. Kündigungsfristen bzw. -termine sind in der Regel den Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Vor allem auf eine eventuelle Mindestvertragsdauer ist achtzugeben. Andernfalls sind in der Regel dem bisherigen Betreiber weiterhin Grundentgelte zu bezahlen, obwohl man keine Gegenleistung mehr erhält. Kombis: Über Festnetz-Internet-Produkte hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit von Kombiprodukten, die neben dem Internetanschluss auch einen Festnetztelefonanschluss beinhalten. A1 bietet derzeit selbst solch einen Aktionskombianschluss zum gleichen Entgelt wie nur den Festnetz-Internet Anschluss an (19,90 Euro zzgl. 1,25 Euro anteiliges jährliches Serviceentgelt pro Monat). Nachteilige Änderung bestehender Verträge: Das Telekommunikationsgesetz räumt den Betreibern die Möglichkeit ein, eine Änderung ihrer AGBs und der Tarife – auch zum Nachteil des Kunden – auch bei bestehenden Verträgen vorzunehmen. Unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen(schriftliche Benachrichtigung mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung, Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist) können Betreiber daher einseitige Preiserhöhungen durchführen und auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Teilnehmer "nicht ausschließlich begünstigend" ändern. KonsumentInnen können den Vertrag aus diesem Anlass (unter Beachtung vorgegebener Fristen) kostenlos kündigen. Seite 4
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