Mag. Roland Huber

Konsumentenschutz
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A-1041 Wien
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10/2015
März 2015
INTERNET – FESTNETZ TARIFE IM VERGLEICH
Durchführung im Auftrag der AK-Wien: Roland Huber
Konzeption, Mitarbeit: Daniela Zimmer, Mathias Grandosek
Zielsetzung
Anlässlich der von A1 angekündigten Preiserhöhung für Festnetz-Internettarife mit April
2015 soll untersucht werden, welche in etwa vergleichbaren Produkte KonsumentInnen von
weiteren Betreibern zur Zeit angeboten werden. Ergänzt wird diese Übersicht durch Tipps für
KonsumentInnen, die einen Anbieterwechsel in Erwägung ziehen.
Zeitraum
Als Datenbasis dient die monatlichen AK-Erhebung der Internetprovidertarife des Monates
März 2015. Die Erhebung wurde Anfang März 2015 durchgeführt.
Gesamtergebnisse
A1-Kunden, die im Rahmen einer A1 Festnetz-Internet Aktion ein Internetprodukt zum
Aktionspreis von 17,90 Euro pro Monat gekauft haben, müssen ab 1. April 2015 monatlich
zwei Euro mehr dafür bezahlen. Ebenso hat A1 das Monatsentgelt für das Produkt Glasfaser
Power 30 von 9,90 auf 12,90 angehoben. A1 begründet die Anhebung mit dem stark
gestiegenen Datenverbrauch seiner Kunden und den deshalb erforderlichen Investitionen.
Die Preiserhöhungen gelten nur für A1-Festnetz-Internet-Tarife, die vor dem Juli 2014 den
Aktionstarif von 17,90 Euro pro Monat hatten.
(Darüber hinaus haben auch A1-TV-Kunden künftig mehr zu bezahlen. Kunden, die derzeit
ein Aktions-Grundentgelt von 4,90 Euro bezahlen, müssen ab April zwei Euro mehr pro
Monat bezahlen. Weiters wird das Entgelt für die A1 Mediabox wird von 1,90 Euro auf 2,90
Euro monatlich angehoben.)
Die AK nahm die Preisanhebung von A1 zum Anlass, aktuell vergleichbare Internetprodukte
zu erheben und mit den Preisen von A1 zu vergleichen.
Im Detail:
1. Die Preiserhöhung bei A1
Die
von
A1
vorgenommenen Preiserhöhungen
bedeuten für bisherige
Aktionspreiskunden eine Erhöhung ab April von 17,90 Euro auf 19,90 Euro (+11,2%).
Der aktuelle A1-Festnetz-Internet-Tarif beträgt bereits 19,90 Euro/Monat. Außerdem
werden die Tarife für die „Geschwindigkeitszusatzpakete“ Glasfaser Power 16 von 5,90
Euro auf nunmehr 6,90 Euro (+16,9%) und Glasfaser Power 30 von 9,90 Euro auf
nunmehr 12,90 Euro (+30,3%) angehoben.
2. Wie stellt sich nun die Situation für eventuell wechselbereite KonsumentInnen
dar:
A1-Festnetz-Internet
inkludiert
unbegrenzten
Datenverkehr
mit
einer
Downloadgeschwindigkeit von bis zu 8 Mbit/s für monatliche Kosten von € 21,15
(19,90 Euro + 1,25 Euro anteilige jährliche Servicegebühren).
Unter Verwendung des AK-Internetrechners können mehrere Angebote (inklusive
Kombiprodukte Internet plus Telefonie) mit gleicher (ähnlicher) Datengeschwindigkeit
und –volumen anderer Anbieter gefunden werden, deren Tarife zwischen monatlich
17,15 Euro und 21,15 Euro liegen (ebenfalls unter Einrechnung allfälliger anteiliger
jährlicher Serviceentgelte). Nämlich:
Anbieter
Preis pro
Monat
Produkt
UPC
Telematica
Tele2
TeleTronic
CNet
CNet
kabelplus
Salzburg AG
Telematica
Salzburg AG
A1
A1
kabelplus
€ 17,15
€ 18,75
€ 19,05
€ 19,07
€ 19,90
€ 19,90
€ 19,90
€ 19,90
€ 20,75
€ 20,90
€ 21,15
€ 21,15
€ 21,15
fix internet
DSL Solo Start
Tele2 Internet und Telefon XS
XDSL:Breitband8
C-DSL Kombi 8Mbit
C-ADSL naked 8192/768
Funkinternet WaveNET Light 10.240/1.024
CableLink Internet Light
DSL Surf&Phone Start
CableLink Internet Light + Phone
A1 Festnetz-Internet
A1 Kombi
kabelNET light 10.240/1.024
Mögliche Ersparnis durch Wahl eines anderen, ähnlichen Angebots:
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Die maximale Ersparnis liegt bei 18,9% (UPC).
Der günstigste alternative Anbieter mit entbündelter Leitung ist um 11,3% günstiger
(Telematica).
Allerdings Achtung: Um günstige Tarife zu erhalten müssen KonsumentInnen auch
bei den alternativen Anbietern häufig Bindefristen von 12 oder 24 Monaten eingehen
(Bspw. erhöhen sich bei UPC die Preise bei einer kürzeren, 12-monatigen
Bindedauer um 4 Euro).
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Dabei handelt es sich allerdings entweder um Angebote mit „entbündelten“
Leitungen (dh der Provider benutzt die (Kupfer-) Leitung von A1) oder der Anbieter
stellt die Verbindung zum Endkunden mit eigenen Leitungen her. Zu beachten ist
dabei jeweils: ob diese Produkte überhaupt genutzt werden können, ist in der Regel
standortabhängig. Die alternativen Internetprovider verfügen oft nur über regionale
Netzinfrastruktur oder „Entbündelungen“ an ausgewählten Standorten, können also
mit anderen Worten nicht österreichweit bzw. an jedem Standort bezogen werden.
Nicht außer Acht gelassen werden dürfen allerdings auch die bei einem Wechsel
hinzukommenden Einmalkosten z.B. die (manchmal nach Aufwand berechneten)
Kosten für die Anschlussherstellung und Aktivierungskosten.
Als weiteres Preisvergleichsbeispiel kann das Produkt „A1-Festnetz-Internet mit
Glasfaser Power 16GB“ herangezogen werden:
A1-Festnetz-Internet mit Glasfaser Power 16GB hat unbegrenzten Datenverkehr
mit einer Downloadgeschwindigkeit von maximal 16 Mbit/s und mit monatlichen
Kosten von 28,05 Euro (19,90 Euro + 6,90 Euro + 1,25 Euro anteilige
Servicegebühren).
Unter Verwendung des AK-Internetrechners können auch hier mehrere Angebote
anderer Anbieter gefunden werden, die ab monatlich 23,75 Euro zu haben sind. Die
maximale Ersparnis liegt hier bei 15,3%.
 Was ist mit Entbündelung gemeint :
InternetnutzerInnen können von alternativen Netzbetreibern auf unterschiedliche Weise
versorgt werden. Entweder über selbst errichtete Netze oder auch über bereits
vorhandene Leitungen der A1 Telekom Austria. Eine Neuverkabelung im Bereich der
„letzten Meile“ zwischen der Telefonsteckdose beim Konsumenten und dem Standort der
Vermittlungsstelle ist kostenintensiv und daher nicht immer wirtschaftlich sinnvoll.
Internet Provider haben deshalb die Möglichkeit, Leitungen im Anschlussnetz von A1
Telekom Austria zu mieten. Diese Mietvariante wird als „Entbündelung“ der
Teilnehmeranschlussleitung bezeichnet. Dies kann entweder durch tatsächliches
Abklemmen der Endkundenleitung vom Netz der A1 und Anschluss an das Netz des
neuen Providers erfolgen (physische Entbündelung) oder durch die Nutzung eines
speziellen Zugangsdienstes der A1 (virtuelle Entbündelung).
Nehmen KonsumentInnen Dienste über eine entbündelte Leitung in Anspruch, besteht
mit A1 - Telekom Austria kein Vertragsverhältnis mehr (es können also keine Leistungen
mehr bezogen und es müssen auch keine Entgelte mehr entrichtet werden).I Außerdem
hängt es vom genauen Standort des Internetnutzers ab, ob überhaupt ein alternativer
Betreiber Dienste über eine entbündelte Leitung anbietet. Informationen über die
Möglichkeit einer Entbündelung eines konkreten Anschlusses erhält man über die
Webseiten der Betreiber bzw. an deren Hotline.-
3. Tipps:
Zu bedenken ist:
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Mailadresse: Wenn die bisherige eMail-Adresse an den Anbieter gekoppelt ist,
verliert man diese im Fall des Anbieterwechsels manchmal.
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Anschlusskosten: Im Wechselfall können auch einmalige Aktivierungs- bzw.
Herstellungskosten bei den alternativen Anbietern anfallen. Wechselt man in ein
anderes Netz, so können ebenfalls einmalige neuerliche Herstellungskosten für den
Anschluss entstehen – vorausgesetzt dieser kann an dem gewünschten
Anschlussort überhaupt hergestellt werden. Die Einrichtungskosten hängen auch
davon ab, ob man diese selbst durchführen kann oder einen Techniker des
Netzanbieters benötigt.
Mindestvertragsdauer: Teilweise sind auch neuerliche Bindefristen von bis zu 24
Monaten mit einem Wechsel verbunden (bzw. die günstigsten Preise sind meistens
auch an längere Bindungsfristen gebunden).
Zusatzkosten: Zusätzliche jährliche Servicegebühren (Internet Service Pauschale)
fallen häufig auch bei anderen Anbietern an, zB bei Tele2 und UPC.
Daten-Geschwindigkeit: Maximale Transfergeschwindigkeiten von bis zu 100
Mbit/s und mehr werden immer häufiger angeboten. Dafür sind allerdings deutlich
höhere
Gebühren
oder
Zusatzpakete zu berappen.
Die
benötigten
Geschwindigkeiten hängen stark vom eigenen Nutzungsverhalten ab. Für normales
Surfen, e-mail, gelegentlicher Download reicht in der Regel auch eine
Geschwindigkeit von 8 Mbit/s aus – soweit dieses Tempo in der Praxis auch erreicht
wird. Muss man oft größere Datenmengen laden, empfehlen sich höhere
Geschwindigkeiten. Relevant kann auch ein Blick auf die Upload-Geschwindigkeit
sein. In der Regel erfolgt der Upload mit deutlich langsameren Datendurchsatz (z.B.
bei einem 8Mbit/s – Anschluss beträgt die maximale Upload-Geschwindigkeit meist
nur 768 kbit/s, also weniger als ein Zehntel der Downloadgeschwindigkeit). Benötigt
man den Internetanschluss also auch um öfters größere Dateimengen (Fotos,
Videos etc.) ins Internet zu laden, können höherwertige Breitbandanschlüsse von
Vorteil sein, da hier auch die Upload-Geschwindigkeiten höher sind. Folgende Tools
helfen bei der Beobachtung der durchschnittlichen Geschwindigkeit bei der
Datenübertragung: der RTR-Netztest abrufbar unter: https://www.netztest.at
Noch gebunden? Um nicht doppelt zu bezahlen, ist auch wichtig, zu prüfen, wie
lange man noch an den Vertrag mit dem alten Betreiber gebunden ist.
Kündigungsfristen bzw. -termine sind in der Regel den Geschäftsbedingungen zu
entnehmen. Vor allem auf eine eventuelle Mindestvertragsdauer ist achtzugeben.
Andernfalls sind in der Regel dem bisherigen Betreiber weiterhin Grundentgelte zu
bezahlen, obwohl man keine Gegenleistung mehr erhält.
Kombis: Über Festnetz-Internet-Produkte hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit
von Kombiprodukten, die neben dem Internetanschluss auch einen
Festnetztelefonanschluss beinhalten. A1 bietet derzeit selbst solch einen
Aktionskombianschluss zum gleichen Entgelt wie nur den Festnetz-Internet
Anschluss an (19,90 Euro zzgl. 1,25 Euro anteiliges jährliches Serviceentgelt pro
Monat).
Nachteilige Änderung bestehender Verträge: Das Telekommunikationsgesetz
räumt den Betreibern die Möglichkeit ein, eine Änderung ihrer AGBs und der Tarife –
auch zum Nachteil des Kunden – auch bei bestehenden Verträgen vorzunehmen.
Unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen(schriftliche
Benachrichtigung mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung, Hinweis auf
das kostenlose Kündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist) können Betreiber
daher einseitige Preiserhöhungen durchführen und auch die allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Teilnehmer "nicht ausschließlich begünstigend"
ändern. KonsumentInnen können den Vertrag aus diesem Anlass (unter Beachtung
vorgegebener Fristen) kostenlos kündigen.
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