Eröffnung eines Sperrkontos - Deutsche Botschaft Bischkek

Ulitsa Razzakova 28
720040 Bischkek, Kirgisistan
Telefon Visastelle: + 996-312-905013
Fax Visastelle + 996-312-300744
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bischkek.diplo.de
Eröffnung eines Sperrkontos
(als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
bei Studienaufenthalten in Deutschland)
Stand März 2016
Ein Sperrkonto dient im Visumverfahren als Möglichkeit des Nachweises ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland, z.B. zur
Studienbewerbung, zum Studium, zum Sprachkurs, zum Schulbesuch und zur Arbeitsplatzsuche.
Ein Sperrkonto ist ein persönliches Konto, auf dem eine bestimmte Summe eingezahlt wird,
von der nur ein bestimmter monatlicher Betrag abgehoben werden kann, in der Regel in
Höhe des BAföG-Förderungshöchstsatzes. Im Visumverfahren für Studenten muss der Lebensunterhalt für ein Jahr im Voraus gesichert sein (Anzahl der Monate mal der jeweils gültige BaföG-Satz von derzeit 670 ,- Euro). Ein Sperrkonto kann auch zugunsten einer Ausländerbehörde gesperrt werden.
Bei Vorlage einer Bankbestätigung im Visumverfahren muss aus dieser eindeutig der Sperrvermerk, der aktuelle Kontostand und der gesperrt Betrag hervorgehen.
Eine Sperrkontoeröffnung ist grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland möglich, der die
Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist. Eine Sperrkontoeröffnung ist
jedoch eine Entscheidung des Geldinstitutes, die dort im Rahmen der dem Geldinstitut eigenen Geschäftspolitik getroffen wird und auf die das Auswärtige Amt keinen Einfluss hat. Zum
Beispiel können Sie sich in deutscher oder englischer Sprache auf der Internetseite der
„Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG“ informieren. Formulare sowie Informationen zur Eröffnung eines Studenten-Sperrkontos sind auf der Internetseite eingestellt.
Kontaktdaten:
Tel.: (069) 910-10000 (24h-Service)
Homepage: www.db.com (Kontaktformular)
Ulitsa Razzakova 28
720040 Bischkek, Kirgisistan
Telefon Visastelle: + 996-312-905013
Fax Visastelle + 996-312-300744
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bischkek.diplo.de
Um ein Sperrkonto zu eröffnen, können Sie sich an jede Bank in Deutschland wenden.
Ein Inlandsaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht nötig.
Sie können sich schriftlich oder per E-Mail an ein deutsches Kreditinstitut wenden. Dabei
empfiehlt es sich, den Grund für die angestrebte Kontoeröffnung in Deutschland zu nennen.
Sie sollten ebenso darauf hinzuweisen, dass ein persönliches Erscheinen vor Kontoeröffnung wegen des noch nicht erteilten Visums nicht möglich ist.
In der Regel werden Ihnen die Banken elektronische Formulare zur Kontoeröffnung senden.
Auf diesen Formularen müssen Sie gewöhnlich die Unterschrift beglaubigen lassen, eine beglaubigte Kopie des Reisepasses beifügen, sowie Ihren künftigen Wohnort nennen.