www.saarzubi.de Die Kammern in der Berufsausbildung Es gibt in Deutschland verschiedene Kammern (Berufsbildungsgesetz (BBiG) §71): • Handwerkskammern (HWK) für Berufe der Handwerksordnung • Industrie- und Handelskammern (IHK) für Industrieberufe und kaufmännische Berufe • Landwirtschaftskammern für landwirtschaftliche Berufe • Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammern für Berufe im Bereich der Rechtspflege • Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern für Berufe im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung • Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für den Bereich des Gesundheitsdienstes Zu den Aufgaben der Kammern gehören zum Beispiel: • Registrierung des Ausbildungsvertrags • Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. Gesellenprüfungen • Anmeldung und Zulassung zur Abschlussprüfung • Entscheidung auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit Beispiele für Internetadressen der Kammern im Saarland: • Handwerkskammer • Industrie- und Handelskammer www.saarland.ihk.de • Landwirtschaftskammer www.hwk-saarland.de www.lwk-saarland.de
© Copyright 2024 ExpyDoc