Zur Anfrage - DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig

Anfrage Nr. VI-F-02448
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
23.03.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Seniorenwohnanlage "Amalie" in
Paunsdorf
Sachverhalt:
Mit den Anträgen A-01258-NF-002 "Schongauer Straße 41" und VI-A-01275 "Seniorenwohnanlage
Schongauer Straße in Paunsdorf" wurden Anträge gleichen Inhalts gestellt, die in der
Ratsversammlung am 8. Juli 2015 ausführlich diskutiert wurden. In der Debatte wurde die
Rechtslage dargestellt und u. a. auf ein bereits 2002 vom Bundesverwaltungsgericht erlassenes
Urteil verwiesen, welches klarstellt, dass es nach Baunutzungsverordnung nicht nur das Gebot der
Rücksichtnahme, sondern auch den Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines
Baugebietes gibt. Es verweist weiterhin darauf, dass auch bei Ausnahmen nach
Baunutzungsverordnung das Vorhaben mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets vereinbar
sein muss. Diese Rechtsgrundlage gilt entsprechend auch für das Hotel/Boardinghaus im
Gewerbegebiet Lehdenweg, wo unzulässigerweise Appartements zu Dauerwohnzwecken vermietet
wurden.
Der Stadtrat beschloss daraufhin mit großer Mehrheit, dass keine neuen Mietverträge
abgeschlossen werden und eine behutsame Lenkung der Bewohner/innen bei Bereitstellung von
gleichwertigen Alternativen erfolgen soll. In der Umgebung sollte ein Ersatzbau auf einem für
dauerhaftes Wohnen zulässigem Areal durch den Eigentümer bzw. Betreiber errichtet werden.
Wir bitten dazu um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche konkreten Anstrengungen hat die Stadtverwaltung unternommen, um den
Bewohner/innen alternative Wohnangebote zu unterbreiten und gemeinsam mit dem
Betreiber im Umfeld ein für dauerhaftes Wohnen geeignetes Grundstück (z. B. Zum
Wäldchen oder Am Sommerfeld) zu finden?
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2. Wurden die Vereinbarungen zwischen der Stadt Leipzig und der „Amalie“
Wohnungsgesellschaft mbH eingehalten?
3. Welche Rechtswege wurden durch den Eigentümer bzw. Betreiber seit vergangenem Jahr
beschritten, und wann wäre mit Gerichtsentscheidungen zu rechnen?
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