Anmeldung zum HanseStadtFest 8.-10. Juli 2016 Messe und Veranstaltungs GmbH Stadtmarketing /Tourismus/ Events Platz der Einheit 1 D-15230 Frankfurt (Oder) Tel: 0335 61 00 80 16 Fax: 0335 61 00 80 40 E-Mail: [email protected] www.bunterhering.de W i r m e l d e n u n s h i e rm i t r e c h t s v e r b i n d l i c h unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an. Voll ständige FIRMENbeze ichnung STR ASSE PLZ UND ( BITTE KEIN POSTFACH A NGEBEN ) ORT TELE FON MIT VORWAHL TELE FA X E-MAIL WEB KONTAKTPE RSON Ihre ANGEBOTe / Produk te AUF DEm HanseStadtFest Gastronomie 75,- Euro pro pro lfd. Meter Front Anzahl der lfd. Meter: Gesamt: Hande l sware + Kunsthandwe rk 50,- Euro pro lfd. Meter Front (mind. 120,- Euro pro Stand) Anzahl der lfd. Meter: Gesamt: ab 200 m2 6,- Euro pro m2 Gesamt: Auto bis 200 m2 8,- Euro pro m2 bis 100 m2 10,- Euro pro m2 We rbe- und Ak tionsfl äche Gesamt: nach Absprache Ko s t e n f ü r M e d i e n a n s c h lü s s e inkl. Verbrauch (Veranstalter stellt Grundversorgung, Zuleitungen und Anschlüsse sind mitzuführen) Strom: 230 V = 25,- Euro Strom: 380 V = 50,- Euro Wasser: 25,- Euro K o s t e n I n s g e s am t * * zzgl. der gesetzlichen MwSt. UNTE RSCHRIF T ......................................................................................................................................................................... N A M E DES UNTE R ZEICHNE R S IN BLOCKSCH R I F T ................................................................ ............................................................................................... O R T / D ATU M UNTE R SCH R I F T & STE M P EL Mit der Unterschrift werden die umseitigen Teilnahmebedingungen rechtsverbindlich anerkannt H Teilnahmebedingungen HanseStadtFest, 8.–10. Juli 2016 Marktordnung Veranstalter/Betreiber Stadt Frankfurt (Oder) / Messe und Veranstaltungs GmbH Organisation / Teilnehmerbetreuung Marktbereiche Messe und Veranstaltungs GmbH Frankfurt (Oder) Platz der Einheit, 15230 Frankfurt (Oder) Veranstaltungsort Innenstadt Frankfurt (Oder) Veranstaltungslaufzeit / Öffnungszeiten 08.07.2016: 17.00 Uhr bis 01:00 Uhr 09.07.2016: 11.00 Uhr bis 01:00 Uhr 10.07.2016: 11.00 Uhr bis 20:00 Uhr Standaufbau / Platzzuweisung Der Aufbau der Stände muss bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Der Verkauf darf ab Veranstaltungsbeginn erfolgen. Der Aufbau der Stände erfolgt gemäß MARKTANMELDUNG und Platzzuweisung durch den Marktleiter. Erst mit Bezahlung der Standmiete hat der Teilnehmer Anspruch auf einen Standplatz. Zufahrtswege insbesondere Feuerwehr- und Fluchtwege sind grundsätzlich frei zu halten. Das Abstellen von Fahrzeugen im Festbereich ist generell nicht gestattet. Sondergenehmigungen müssen schriftlich beantragt werden und sind bei Genehmigung vorzuweisen. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Teilnehmers abgeschleppt. Standabbau 10.07.2016 Beginn: 10.07.2016, ab 20.00 Uhr. Mit dem Abbau der Stände darf grundsätzlich nicht vor Veranstaltungsende begonnen werden. Vom Betreiber zur Verfügung gestellte bzw. angemietete Hütten und Stände sind nach Veranstaltungsende komplett zu räumen. Teilnahme Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, dessen Sortiment nach Art und Umfang zum Thema der Veranstaltung passt. Der Betreiber ist berechtigt, das Warensortiment zu beschränken, wenn dies die Gestaltung, das Konzept oder die ordnungsmäßige Durchführung der Veranstaltung erfordern. Über die Annahme der Anmeldung entscheidet der Veranstalter durch eine Teilnahmebestätigung (Zulassung) Anmeldung Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf dem vom Betreiber übergebenen Vordruck. Durch den Teilnehmer in der MARKTANMELDUNG aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte finden keine Berücksichtigung. Besondere Platzierungswünsche, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden, stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Mit Einsendung bzw. Übergabe der unterzeichneten MARKTANMELDUNG erkennt der Teilnehmer die Marktordnung und die gültigen Preise an. Standmiete, Gebühren Die Bezahlung der kompletten Standmiete hat spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung auf das Konto der MuV zu erfolgen. Sollte bis zu diesem Tag kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, führt dies zum Ausschluss von der Veranstaltung. Der Nachweis über die Einzahlung ist der Veranstaltungsleitung auf Verlangen vorzuweisen. Eine Rückzahlung der Standmiete bei Nichterscheinen, bei vorzeitiger Abreise sowie bei Ereignissen höherer Gewalt erfolgt nicht. Die Anschlussgebühren für Strom und Wasser werden mit der Übersendung der Rechnung bzw. mit Anschluss an die Verteiler fällig und sind ebenfalls zu überweisen. Kosten für Verbräuche sind im Anschlusspreis pauschal inkludiert. Standreinigung Der Teilnehmer ist für das Aufstellen von Abfallbehältern sowie für die Reinigung und Abfallbeseitigung (auch Verpackungsmüll) innerhalb seines Verkaufsbereiches und im Umkreis von 5,00 Meter um den Verkehrsbereich selbst verantwortlich. Der Teilnehmer hat den Stand bei Beendigung des Mietverhältnisses in geräumtem, ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. (Verpackungs-)Müll ist mitzunehmen. Es werden vom Betreiber Container zur Verfügung gestellt. Entstehende Kosten für nachträgliche Reinigungsbzw. Reparaturkosten trägt der Teilnehmer. Strom, Wasser und Abwasser Strom- bzw. Wasser- / Abwasseranschlüsse können in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden und sind kostenpflichtig. Der Bedarf ist dem Betreiber in der MARKTANMELDUNG anzugeben. Dem Teilnehmer werden durch den Marktleiter entsprechende Anschlüsse zugewiesen. Jeder Teilnehmer hat seine Zuleitungen vom Hauptverteiler bis zu seinem Stand, Anschlussstücke, Anlagen sowie Wasser- bzw. Stromzähler mitzuführen. Diese werden nicht vom Betreiber gestellt. Der Teilnehmer ist für die Installierung und die Sicherheit seiner Elektro-, Wasser- und Abwasseranlagen selbst verantwortlich. Alle Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder nicht DIN-gerechter Anlagen oder Betreibung entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen. Beschallung Die Beschallung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich durch den Betreiber. Die Lautstärke und das Verhalten des eigenen Standpersonals sind so zu gestalten, dass andere Stände bzw. Besucher, Passanten bzw. Anwohner dadurch nicht beeinträchtigt oder belästigt werden. Haftung der Teilnehmer Die Sicherung des Standes ist Sache des Teilnehmers. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftpflicht aus dem Unternehmen des Teilnehmers sowie für Waren oder (Wert-) Gegenstände, die über Nacht in / an den Ständen / Hütten belassen werden. Der Teilnehmer übernimmt anstelle des Betreibers für den von ihm gemieteten Stand die gesetzliche Haftpflicht des Grundeigentümers. Er hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Für Beschädigungen an der Standfläche, eines angemieteten oder zur Verfügung gestellten Standes oder an Einrichtungsgegenständen der Veranstaltung ist der Teilnehmer ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht werden. Bei der Betreibung seines Standes hat der Teilnehmer die einschlägigen Rechtsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung (z. B. Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Hygiene-vorschriften, Lebensmittelund Bedarfsgegenstandsgesetz, Verordnung über Getränkeschankanlagen) zu beachten und einzuhalten. Die behördliche Erlaubnis zur Ausübung seines Geschäftes hat der Teilnehmer selbst auf seine Kosten zu beschaffen (z. B. Ausschankgeschäfte, Gestattung). Zuständige Behörden und Kontrollorgane sind jederzeit berechtigt, Kontrollen auf dem Platz und bei den Teilnehmern durchzuführen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Standschließungen aufgrund behördlicher Auflagen und Verboten entbinden nicht von der Zahlung der Standmiete. Alle nötigen bau-, feuer- und verkehrspolizeilichen Vorschriften sind strengstens einzuhalten. Vielmehr hat jeder Händler für die Erfüllung standspezifischer Vorschriften und Auflagen Sorge zu tragen. Die Teilnehmer der Veranstaltung stellen im Rahmen ihres jeweiligen Veranstaltungsbeitrages und -bereiches den Veranstalter und den Betreiber von Haftpflichtansprüchen Dritter frei. Vertragsverstoß Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben, ohne das es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf und zu einer Vertragsstrafe mindestens in Höhe der vereinbarten Standmiete führen. Für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen entstehen, haftet der Teilnehmer in voller Höhe. Vorbehalte Findet die Veranstaltung aus Gründen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, nicht statt oder wird sie durch höhere Gewalt oder durch andere nicht vom Betreiber zu vertretende Gründe beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Betreiber. Bei Ausfall der Veranstaltung wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Der Teilnehmer hat jedoch bereits ausgeführte Arbeiten in voller Höhe zu zahlen. Hat der Betreiber den Ausfall zu vertreten, wird kein Mietbetrag geschuldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Betreiber ist ausgeschlossen. Hausrecht Der Betreiber besitzt das Hausrecht für die Veranstaltung. Den Anweisungen des Betreibers und seinen Beauftragten (z. B. Marktleiter) ist Folge zu leisten. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Marktordnung / Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Messe und Veranstaltungs GmbH Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), Februar 2016
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