Anmeldung zum HanseStadtFest 2016

Anmeldung zum
HanseStadtFest
8.-10. Juli 2016
Messe und Veranstaltungs GmbH
Stadtmarketing /Tourismus/ Events
Platz der Einheit 1
D-15230 Frankfurt (Oder)
Tel: 0335 61 00 80 16
Fax: 0335 61 00 80 40
E-Mail: [email protected]
www.bunterhering.de
W i r m e l d e n u n s h i e rm i t r e c h t s v e r b i n d l i c h
unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an.
Voll ständige FIRMENbeze ichnung
STR ASSE
PLZ
UND
( BITTE KEIN POSTFACH A NGEBEN )
ORT
TELE FON
MIT
VORWAHL
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Ihre ANGEBOTe / Produk te AUF DEm HanseStadtFest
Gastronomie
75,- Euro pro
pro lfd. Meter Front
Anzahl der
lfd. Meter:
Gesamt:
Hande l sware + Kunsthandwe rk
50,- Euro pro lfd. Meter Front
(mind. 120,- Euro pro Stand)
Anzahl der
lfd. Meter:
Gesamt:
ab 200 m2
6,- Euro pro m2
Gesamt:
Auto
bis 200 m2
8,- Euro pro m2
bis 100 m2
10,- Euro pro m2
We rbe- und Ak tionsfl äche
Gesamt:
nach Absprache
Ko s t e n f ü r M e d i e n a n s c h lü s s e
inkl. Verbrauch (Veranstalter stellt Grundversorgung, Zuleitungen und Anschlüsse sind mitzuführen)
Strom: 230 V = 25,- Euro Strom: 380 V = 50,- Euro Wasser: 25,- Euro
K o s t e n I n s g e s am t *
* zzgl. der gesetzlichen MwSt.
UNTE RSCHRIF T
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N A M E DES UNTE R ZEICHNE R S IN BLOCKSCH R I F T
................................................................
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O R T / D ATU M
UNTE R SCH R I F T & STE M P EL
Mit der Unterschrift werden die umseitigen Teilnahmebedingungen rechtsverbindlich anerkannt
H
Teilnahmebedingungen
HanseStadtFest, 8.–10. Juli 2016
Marktordnung
Veranstalter/Betreiber
Stadt Frankfurt (Oder) / Messe und Veranstaltungs GmbH
Organisation / Teilnehmerbetreuung Marktbereiche
Messe und Veranstaltungs GmbH Frankfurt (Oder)
Platz der Einheit, 15230 Frankfurt (Oder)
Veranstaltungsort
Innenstadt Frankfurt (Oder)
Veranstaltungslaufzeit / Öffnungszeiten
08.07.2016: 17.00 Uhr bis 01:00 Uhr
09.07.2016: 11.00 Uhr bis 01:00 Uhr
10.07.2016: 11.00 Uhr bis 20:00 Uhr
Standaufbau / Platzzuweisung
Der Aufbau der Stände muss bis eine Stunde vor
Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Der Verkauf
darf ab Veranstaltungsbeginn erfolgen. Der Aufbau
der Stände erfolgt gemäß MARKTANMELDUNG
und Platzzuweisung durch den Marktleiter. Erst
mit Bezahlung der Standmiete hat der Teilnehmer
Anspruch auf einen Standplatz. Zufahrtswege
insbesondere Feuerwehr- und Fluchtwege sind
grundsätzlich frei zu halten. Das Abstellen von
Fahrzeugen im Festbereich ist generell nicht gestattet.
Sondergenehmigungen müssen schriftlich beantragt
werden und sind bei Genehmigung vorzuweisen.
Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge werden auf
Kosten des Teilnehmers abgeschleppt.
Standabbau 10.07.2016
Beginn: 10.07.2016, ab 20.00 Uhr. Mit dem
Abbau der Stände darf grundsätzlich nicht vor
Veranstaltungsende begonnen werden.
Vom Betreiber zur Verfügung gestellte bzw. angemietete
Hütten und Stände sind nach Veranstaltungsende
komplett zu räumen.
Teilnahme
Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, dessen Sortiment
nach Art und Umfang zum Thema der Veranstaltung
passt. Der Betreiber ist berechtigt, das Warensortiment
zu beschränken, wenn dies die Gestaltung, das Konzept
oder die ordnungsmäßige Durchführung der Veranstaltung erfordern.
Über die Annahme der Anmeldung entscheidet der Veranstalter durch eine Teilnahmebestätigung (Zulassung)
Anmeldung
Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf
dem vom Betreiber übergebenen Vordruck. Durch
den Teilnehmer in der MARKTANMELDUNG aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte finden keine
Berücksichtigung. Besondere Platzierungswünsche,
die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden,
stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar.
Mit Einsendung bzw. Übergabe der unterzeichneten
MARKTANMELDUNG erkennt der Teilnehmer die
Marktordnung und die gültigen Preise an.
Standmiete, Gebühren
Die Bezahlung der kompletten Standmiete hat
spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per
Überweisung auf das Konto der MuV zu erfolgen.
Sollte bis zu diesem Tag kein Zahlungseingang zu
verzeichnen sein, führt dies zum Ausschluss von der
Veranstaltung. Der Nachweis über die Einzahlung ist
der Veranstaltungsleitung auf Verlangen vorzuweisen.
Eine Rückzahlung der Standmiete bei Nichterscheinen,
bei vorzeitiger Abreise sowie bei Ereignissen höherer
Gewalt erfolgt nicht. Die Anschlussgebühren für Strom
und Wasser werden mit der Übersendung der Rechnung
bzw. mit Anschluss an die Verteiler fällig und sind
ebenfalls zu überweisen. Kosten für Verbräuche sind im
Anschlusspreis pauschal inkludiert.
Standreinigung
Der Teilnehmer ist für das Aufstellen von Abfallbehältern sowie für die Reinigung und Abfallbeseitigung (auch Verpackungsmüll) innerhalb seines
Verkaufsbereiches und im Umkreis von 5,00 Meter
um den Verkehrsbereich selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer hat den Stand bei Beendigung
des Mietverhältnisses in geräumtem, ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.
(Verpackungs-)Müll ist mitzunehmen. Es werden
vom Betreiber Container zur Verfügung gestellt.
Entstehende Kosten für nachträgliche Reinigungsbzw. Reparaturkosten trägt der Teilnehmer.
Strom, Wasser und Abwasser
Strom- bzw. Wasser- / Abwasseranschlüsse können in
beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden
und sind kostenpflichtig. Der Bedarf ist dem Betreiber
in der MARKTANMELDUNG anzugeben.
Dem Teilnehmer werden durch den Marktleiter entsprechende Anschlüsse zugewiesen.
Jeder Teilnehmer hat seine Zuleitungen vom Hauptverteiler bis zu seinem Stand, Anschlussstücke,
Anlagen sowie Wasser- bzw. Stromzähler mitzuführen.
Diese werden nicht vom Betreiber gestellt. Der Teilnehmer ist für die Installierung und die Sicherheit
seiner Elektro-, Wasser- und Abwasseranlagen selbst
verantwortlich. Alle Schäden, die aufgrund fehlerhafter
oder nicht DIN-gerechter Anlagen oder Betreibung
entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen.
Beschallung
Die Beschallung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich durch den Betreiber. Die Lautstärke und das
Verhalten des eigenen Standpersonals sind so zu gestalten, dass andere Stände bzw. Besucher, Passanten
bzw. Anwohner dadurch nicht beeinträchtigt oder
belästigt werden.
Haftung der Teilnehmer
Die Sicherung des Standes ist Sache des Teilnehmers.
Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftpflicht aus
dem Unternehmen des Teilnehmers sowie für Waren
oder (Wert-) Gegenstände, die über Nacht in /
an den Ständen / Hütten belassen werden. Der
Teilnehmer übernimmt anstelle des Betreibers für
den von ihm gemieteten Stand die gesetzliche
Haftpflicht des Grundeigentümers. Er hat für
einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu
sorgen. Für Beschädigungen an der Standfläche,
eines angemieteten oder zur Verfügung gestellten
Standes oder an Einrichtungsgegenständen der
Veranstaltung ist der Teilnehmer ersatzpflichtig,
soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen
er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder
die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in
Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht
werden. Bei der Betreibung seines Standes hat der
Teilnehmer die einschlägigen Rechtsvorschriften in
ihrer jeweils gültigen Fassung (z. B. Gaststättengesetz,
Gewerbeordnung, Hygiene-vorschriften, Lebensmittelund Bedarfsgegenstandsgesetz, Verordnung über
Getränkeschankanlagen) zu beachten und einzuhalten.
Die behördliche Erlaubnis zur Ausübung seines
Geschäftes hat der Teilnehmer selbst auf seine Kosten
zu beschaffen (z. B. Ausschankgeschäfte, Gestattung).
Zuständige Behörden und Kontrollorgane sind jederzeit
berechtigt, Kontrollen auf dem Platz und bei den
Teilnehmern durchzuführen. Den Anweisungen ist
Folge zu leisten. Standschließungen aufgrund behördlicher Auflagen und Verboten entbinden nicht von der
Zahlung der Standmiete. Alle nötigen bau-, feuer- und
verkehrspolizeilichen Vorschriften sind strengstens
einzuhalten. Vielmehr hat jeder Händler für die
Erfüllung standspezifischer Vorschriften und Auflagen
Sorge zu tragen. Die Teilnehmer der Veranstaltung stellen im Rahmen ihres jeweiligen Veranstaltungsbeitrages
und -bereiches den Veranstalter und den Betreiber von
Haftpflichtansprüchen Dritter frei.
Vertragsverstoß
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann eine
fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben,
ohne das es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf
und zu einer Vertragsstrafe mindestens in Höhe der
vereinbarten Standmiete führen. Für Schäden, die aus
Zuwiderhandlungen entstehen, haftet der Teilnehmer
in voller Höhe.
Vorbehalte
Findet die Veranstaltung aus Gründen, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, nicht statt oder wird sie
durch höhere Gewalt oder durch andere nicht vom
Betreiber zu vertretende Gründe beeinträchtigt,
bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Betreiber.
Bei Ausfall der Veranstaltung wird die vorgesehene
Mietzahlung gegenstandslos. Bereits entrichtete
Beträge werden zurückerstattet. Der Teilnehmer hat
jedoch bereits ausgeführte Arbeiten in voller Höhe
zu zahlen. Hat der Betreiber den Ausfall zu vertreten,
wird kein Mietbetrag geschuldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Betreiber ist ausgeschlossen.
Hausrecht
Der Betreiber besitzt das Hausrecht für die Veranstaltung.
Den Anweisungen des Betreibers und seinen Beauftragten (z. B. Marktleiter) ist Folge zu leisten.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Marktordnung /
Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die
Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht
berührt.
Messe und Veranstaltungs GmbH Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder), Februar 2016