Safe Harbor – Privacy Shield Internationale Datentransfers unverzichtbar für europäische Unternehmen Podiumsdiskussion, Donnerstag, 17. März 2016, Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union Wichtige Punkte der Podiumsdiskussion waren: Der Schild schützt derzeit nichts, auch wenn eine leicht euphorische Pressemeldung der EUKommission von Anfang Februar das suggeriert hat. Das Ganze ist bislang nur ein Entwurf. Ein Datentransfer in die USA kann vorerst nicht hierauf gestützt werden. Der EuGH hat Safe Harbor für nichtig erklärt, u. a. weil die Sicherheitsdienste in den USA bislang massenhaft und unkontrolliert auf Daten der EU-Bürger zugegriffen haben. In den Verhandlungen mit der EU hat die amerikanische Seite Zugeständnisse gemacht. In den USA wird es zwar weiter keine unabhängigen Datenschutzkontrolleure geben. Allerdings sollen sich Betroffene bei Beschwerden gegen die Geheimdienste künftig an einen Ombudsmann wenden können. Das US-Wirtschaftsministerium, die Federal Trade Commission und ein 20köpfiges „Privacy Shield Panel“ sollen künftigen Datenmissbrauch bekämpfen. Vertrauen war ein Kernbegriff der Brüsseler Debatte. US-Chefunterhändler Dean versicherte, seine Teilnahme an der Veranstaltung sei der beste Beweis dafür, wie ernst die USA die Sorgen der Europäer nähmen – und wie glaubhaft die US-Zusagen seien. Er zitierte den USPräsidenten Obama, der versicherte, es werde auch unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen keine weitere Ausspähung sensibler Daten und Geschäftsgeheimnissen mehr geben. Der Mittelstand ist massiv von der derzeitigen Rechtsunsicherheit betroffen. Luca De Matteis, Mitglied der Art. 31-Gruppe und der Ständigen Vertretung Italiens bei der EU, sagte, vielen Unternehmern und Politikern sei das überhaupt nicht bewusst. Umso wichtiger sei, dass an diesem Tag in Brüssel über diese Themen diskutiert werde. Gerade die bayerische Industrie wolle eine schnelle und sichere Lösung – das betonte EUAbgeordnete Monika Hohlmeier auf der Veranstaltung. Grund: Derzeit ist es jederzeit möglich, dass nationale Datenschutzbehörden der EU ihren Firmen den Datentransfer in die USA unterbinden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die Wirtschaft sieht den Privacy Shield weit kritischer als die EU-Kommission. Als sicher gilt: Sollte der Schild verbindlich werden, wird es neue Klagen geben. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Privacy Shield vor dem EuGH scheitert, bezeichnete eine anwesende und für ein US-Unternehmen arbeitende Juristin im Hintergrundgespräch als hoch. Die Zeit drängt. Die jetzige Rechtsunsicherheit lähmt die Digitalisierung der Wirtschaft Europas. Dr. Mathias Lejeune, Senior Legal Counsel und LTX Head of Legal IT der Airbus Group, betonte, wie wichtig ein vernünftiges Datenschutzabkommen mit den USA sei. Der jetzige Zustand sei untragbar. Das Ausweichen auf besondere Vertragsklauseln bezeichnete er als teuer, aufwändig und für die meisten Firmen nicht praktikabel. Die beste Lösung – ein völkerrechtlich verbindliches Datenschutzabkommen mit den USA – ist frühestens nach der US-Präsidentenwahl machbar. Bis dahin, kritisierte Lejeune auf der Veranstaltung, gelte in den USA weiter der Grundsatz Sicherheit vor Datenschutz. Daran halte sich auch die US-Justiz. In den USA tätige europäische Unternehmen könnten weiter gezwungen werden, sensible Daten weiterzuliefern. „Da stehen wir dann vor der Alternative: Begehen wir einen Datenschutzverstoß oder verlieren wir einen Gerichtsprozess? Das kann wirklich keine befriedigende Lösung sein“, sagte Lejeune. Text von Martin Armbruster, IHK-Redaktion Kontakt: Dr. Beate C. Ortlepp, Syndikus, Bereichsleiterin Recht und Steuern, IHK für München und Oberbayern, Telefon: 0049 89 5116 1266, E-Mail: [email protected] Rita Bottler, Datenschutzbeauftragte, IHK für München und Oberbayern sowie des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags e. V. (BIHK), Telefon: 0049 89 5116 1683, E-Mail: [email protected], [email protected]
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