Freitag, 29. Juli 2016 Sehr geehrter Max Mustermann Inhaltsverzeichnis In unserem Juli-Newsletter präsentieren wir Ihnen spannende Beiträge zu aktuellen Themen aus verschiedensten Rechtsgebieten. Einladung zu unseren jährlichen E-CommerceVeranstaltungen „XBorder 2016 – The Dark Side of E-Commerce“ Gerne erinnern wir Sie auch noch einmal an unsere Veranstaltung„XBorder 2016 - The Dark Side of E-Commerce“. Neben einem Update zum Recht im grenzüberschreitenden OnlineHandel haben wir Ihnen ein spannendes Programm rund um die Online-Betrugsformen zusammengestellt, mit denen sich Händler und Hersteller immer intensiver konfrontiert sehen. Weitere Details zum Programm und den Referenten können Sie dem aktuellen Einladungsflyer entnehmen. Der Newsletter-Beitrag zur Professionalisierung der Cyberkriminalität in der Schweiz liefert Ihnen einen interessanten Einstieg in den Themenbereich. Im Bereich des Sportrechts befassen wir uns eingehend mit dem Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs in Sachen Claudia Pechstein gegen die International Skating Union - ein Entscheid, der für die Schiedsgerichtsbarkeit im Sport von grosser Bedeutung ist. Wir durchleuchten zudem einige weitere bedeutende Gerichtsentscheide: Axel Springer gegen Eyeo GmbH hinsichtlich des «Whitelisting»-Modells von «Adblock Plus»; das Urteil des Schweizer Bundesgerichts zum Verbot von Parallelimporten im CH-Kartellrecht; das Urteil des Kammergerichts Berlin zu den AGB`s von WhatsApp sowie das Urteil des United States Court of Appeal hinsichtlich der Übertragung von Microsoft-Kundendaten an die US-Regierung. In unserem Newsletter berichten wir des Weiteren über die Teilrevision des Zollgesetzes und die verschärften Vorschriften zu den Zolllagern, die Zulässigkeit des Joint Ventures zwischen SRG, Swisscom und Ringier sowie das EU-U.S. Privacy Shield, welches die EU-Kommission am 12. Juli 2016 verabschiedet hat. Abschliessend machen wir Sie gerne auf die von Weblaw AG angebotene Webinar-Reihe zur Datenschutz-Grundverordnung (mit Sportrecht: Schadenersatzklage von Claudia Pechstein unzulässig Update: Privacy Shield verabschiedet Professionalisierung der Cyberkriminalität Update 2016: Teilrevision des Zollgesetzes und verschärfte Vorschriften zu den Zolllagern Microsoft muss Daten in Irland nicht an USRegierung herausgeben Veranstaltungshinweis: 30.8.2016 – SuisseEMEX 16 Messe Zürich Referent Lukas Bühlmann) und die SuisseEMEX’16 Messe (mit Referent Dr. Michael Reinle) aufmerksam. Wie immer finden Sie alle hier vorgestellten Informationen und noch Vieles mehr auf unserer Webseite www.br-legal.ch sowie auf unserem Blog www.br-news.ch! Sonnige Grüsse Ihr Team von Bühlmann Rechtsanwälte Veranstaltungshinweis: Webinar@Weblaw zur DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) Deutschland: WhatsAppAGB müssen in deutscher Sprache abgefasst sein Verbot von Parallelimporten im CHKartellrecht: Bundesgericht bestätigt in erstem Leitentscheid grundsätzliche Unzulässigkeit Axel Springer gegen Eyeo GmbH: «Whitelisting»Modell von «Adblock Plus» ist unzulässig Einladung zu unseren jährlichen ECommerce-Veranstaltungen „XBorder 2016 – The Dark Side of E-Commerce“ Wir laden herzlich ein zur 7. E-Commerce-Veranstaltung von Bühlmann Rechtsanwälte AG, Trusted Shops GmbH und dem VSV Verband Schweizer Versandhandel zum Cross-Border-E-Commerce. Die diesjährigen Veranstaltungen tragen den Untertitel „The Dark Side of E-Commerce“ und finden am 31. August (Zürich), 7. September (Köln) und am 16. September 2016 (Wien) statt. Hier finden Sie den aktuellen Einladungsflyer für die Events. Melden Sie sich jetzt hier für eine der Veranstaltungen an: Zürich, Köln oder Wien. Weiter... Dr. Bianka Dörr und Lukas Bühlmann in der Liste der Best Lawyers of Switzerland 2017 Sportrecht: Schadenersatzklage von Claudia Pechstein unzulässig Mit Urteil vom 7. Juni 2016 hat der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) die Schadenersatzklage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen die International Skating Union (ISU) für unzulässig erklärt. Der BGH hielt die von der Athletin unterzeichnete Schiedsvereinbarung, welche die ausschliessliche Zuständigkeit des Court of Arbitration for Sport (CAS) vorsieht, für wirksam. Ein Anspruch auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht daher nicht. Weiter... Update: Privacy Shield verabschiedet Der Cross-Border E-Commerce mit Kunden iDie EU-Kommission hat am 12. Juli 2016 das EU-U.S. Privacy Shield verabschiedet. Das Privacy Shield hat eine zähe Entstehungsgeschichte hinter sich und wurde und wird weiterhin von zahlreichen Daten- und Verbraucherschützern in der EU kritisiert (vgl. bereits BR-News vom 18. April 2016). Trotz dieser kritischen Stimmen will die EUKommission mit der Implementierung des Privacy Shield rasch vorwärts machen. Für U.S.-Unternehmen, welche vom erleichterten Datentransfer unter dem Privacy Shield profitieren möchten, soll die Zertifizierung beim U.S. Department of Commerce ab dem 1. August 2016 offen stehen. Weiter... Professionalisierung der Cyberkriminalität Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) stellt in der Schweiz eine zunehmende Professionalisierung der Cyberkriminalität fest. Gemäss Fedpol handelt es sich bei der Bekämpfung der Internetkriminalität um einen seiner Arbeitsschwerpunkte (Fedpol, Pressemitteilung vom 24. Mai 2016). Das Fedpol erhielt 2015 rund 11’000 Meldungen im Zusammenhang mit Kriminalität im Internet. Dies deutet gemäss Fedpol einerseits auf eine steigende Internetkriminalität hin, andererseits aber auch auf eine verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung. Weiter... Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), Ringier und Swisscom streben eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Werbevermarktung an. Zu diesem Zweck wird ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet (sog. Joint Venture). Dabei soll es zu einer intensiven Kooperation in den Bereichen Online-, TV, Print- und Radiowerbung kommen. Ausserdem planen die JointVenture-Teilnehmer über Swisscom-TV eine zielgruppenspezifische TV-Werbung einzuführen. Weiter... Update 2016: Teilrevision des Zollgesetzes und verschärfte Vorschriften zu den Zolllagern Nachfolgend liefern wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Teilrevision des Zollgesetzes, welche am 1. August 2016 in Kraft tritt. Dazu informieren wir Sie über die neuen Bestimmungen zu den Zolllagern, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind. Weiter... Microsoft muss Daten in Irland nicht an US-Regierung herausgeben Der United States Court of Appeal (2nd Circuit) hat am 14. Juli 2016 ein Urteil des District Courts aufgehoben. Der District Court hatte Microsoft verpflichtet, einem Warrant der US Regierung Folge zu leisten und Kundendaten auf einem Server in Irland herauszugeben (das gesamte Urteil finden Sie hier). Der Court of Appeal hat dem Stored Communication Act, auf welchen sich der Warrant abstützte, die extraterritoriale Wirkung abgesprochen. Weiter... Veranstaltungshinweis: 30.8.2016 – SuisseEMEX 16 Messe Zürich Wir freuen uns, dass auch Bühlmann Rechtsanwälte AG an der SuisseEmex’16 Messe vertreten ist. Dr. Michael Reinle wird anlässlich der Podiumsdiskussion „Smart vs. Big Data“ die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Big Data aufzeigen und diskutieren. Weiter... Veranstaltungshinweis: Webinar@Weblaw zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gerne möchten wir Sie auf die WebinarReihe Webinar@Weblaw zurDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufmerksam machen. Sie widmet sich in vier aufeinander aufbauenden Teilen den wichtigsten Aspekten und Auswirkungen der DSGVO für die Schweiz. Die Webinar-Reihe richtet sich insbesondere an Juristen, Berater, Datenschutz-Verantwortliche sowie Unternehmen. Weiter... Deutschland: WhatsApp-AGB müssen in deutscher Sprache abgefasst sein Laut einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin muss WhatsApp in Deutschland seine AGB künftig in deutscher Sprache zur Verfügung stellen. Die englischen AGB sind dem Gericht zufolge vollumfänglich unwirksam. Da in Deutschland kommerzielles Englisch nicht verbreitet sei, müssten sämtliche Klauseln der WhatsApp-AGB, ungeachtet ihres eigentlichen Inhalts, als intransparent und für alle Verbraucher ohne spezifische Englischkenntnisse als „treuwidrig benachteiligend“ angesehen werden. Weiter... Verbot von Parallelimporten im CHKartellrecht: Bundesgericht bestätigt in erstem Leitentscheid grundsätzliche Unzulässigkeit Vor rund dreizehn Jahren hat das Schweizer Parlament strengere Vorschriften für Wettbewerbsbeschränkungen in Vertriebsverhältnissen eingeführt. Davon erfasst sind Abreden über Preisbindungen und die Einschränkung von Parallelimporten. Ende Juni hat das Bundesgericht nun den lang ersehnten ersten Leitentscheid zu diesen revidierten Vorschriften des Kartellgesetzes gefällt. Weiter... Axel Springer gegen Eyeo GmbH: «Whitelisting»-Modell von «Adblock Plus» ist unzulässig Der Axel Springer Verlag führt seit einiger Zeit mehrere Klagen gegen Anbieter von Ad-Blockern, darunter auch gegen die Eyeo GmbH (vgl. BR-News vom 8. Februar 2016). Er wirft der Eyeo GmbH vor, mit ihrem Produkt «Adblock Plus» den Wettbewerb zu behindern. Vor dem Landgericht Köln wurde die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln ist nun anderer Auffassung und hiess die Klage teilweise gut. Weiter... Dr. Bianka Dörr und Lukas Bühlmann in der Liste der Best Lawyers of Switzerland 2017 Dr. Bianka Dörr und Lukas Bühlmann unter den Best Lawyers of Switzerland! Weiter... Bühlmann Rechtsanwälte AG Neustadtgasse 7 CH-8001 Zürich Postfach 755 CH-8001 Zürich T: +41 43 500 62 90 F: +41 43 500 62 99 [email protected] www.br-legal.ch Newsletter ändern Falls Sie diesen Newsletter künftig nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. © Copyright Bühlmann Rechtsanwälte AG. 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