Zugang BR-News 07/16 - Bühlmann Rechtsanwälte AG

Freitag, 29. Juli 2016
Sehr geehrter Max Mustermann
Inhaltsverzeichnis
In unserem Juli-Newsletter präsentieren wir Ihnen spannende
Beiträge zu aktuellen Themen aus verschiedensten Rechtsgebieten.
Einladung zu unseren
jährlichen E-CommerceVeranstaltungen „XBorder
2016 – The Dark Side of
E-Commerce“
Gerne erinnern wir Sie auch noch einmal an unsere
Veranstaltung„XBorder 2016 - The Dark Side of E-Commerce“.
Neben einem Update zum Recht im grenzüberschreitenden OnlineHandel haben wir Ihnen ein spannendes Programm rund um die
Online-Betrugsformen zusammengestellt, mit denen sich Händler
und Hersteller immer intensiver konfrontiert sehen. Weitere Details
zum Programm und den Referenten können Sie dem aktuellen
Einladungsflyer entnehmen. Der Newsletter-Beitrag zur
Professionalisierung der Cyberkriminalität in der Schweiz liefert
Ihnen einen interessanten Einstieg in den Themenbereich.
Im Bereich des Sportrechts befassen wir uns eingehend mit dem
Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs in Sachen Claudia
Pechstein gegen die International Skating Union - ein Entscheid, der
für die Schiedsgerichtsbarkeit im Sport von grosser Bedeutung ist.
Wir durchleuchten zudem einige weitere bedeutende
Gerichtsentscheide: Axel Springer gegen Eyeo GmbH hinsichtlich des
«Whitelisting»-Modells von «Adblock Plus»; das Urteil des Schweizer
Bundesgerichts zum Verbot von Parallelimporten im CH-Kartellrecht;
das Urteil des Kammergerichts Berlin zu den AGB`s von WhatsApp
sowie das Urteil des United States Court of Appeal hinsichtlich der
Übertragung von Microsoft-Kundendaten an die US-Regierung.
In unserem Newsletter berichten wir des Weiteren über die
Teilrevision des Zollgesetzes und die verschärften Vorschriften zu
den Zolllagern, die Zulässigkeit des Joint Ventures zwischen SRG,
Swisscom und Ringier sowie das EU-U.S. Privacy Shield, welches die
EU-Kommission am 12. Juli 2016 verabschiedet hat.
Abschliessend machen wir Sie gerne auf die von Weblaw AG
angebotene Webinar-Reihe zur Datenschutz-Grundverordnung (mit
Sportrecht:
Schadenersatzklage von
Claudia Pechstein
unzulässig
Update: Privacy Shield
verabschiedet
Professionalisierung der
Cyberkriminalität
Update 2016: Teilrevision
des Zollgesetzes und
verschärfte Vorschriften zu
den Zolllagern
Microsoft muss Daten in
Irland nicht an USRegierung herausgeben
Veranstaltungshinweis:
30.8.2016 – SuisseEMEX
16 Messe Zürich
Referent Lukas Bühlmann) und die SuisseEMEX’16 Messe (mit
Referent Dr. Michael Reinle) aufmerksam.
Wie immer finden Sie alle hier vorgestellten Informationen und noch
Vieles mehr auf unserer Webseite www.br-legal.ch sowie auf
unserem Blog www.br-news.ch!
Sonnige Grüsse
Ihr Team von Bühlmann Rechtsanwälte
Veranstaltungshinweis:
Webinar@Weblaw zur
DatenschutzGrundverordnung
(DSGVO)
Deutschland: WhatsAppAGB müssen in deutscher
Sprache abgefasst sein
Verbot von
Parallelimporten im CHKartellrecht:
Bundesgericht bestätigt in
erstem Leitentscheid
grundsätzliche
Unzulässigkeit
Axel Springer gegen Eyeo
GmbH: «Whitelisting»Modell von «Adblock Plus»
ist unzulässig
Einladung zu unseren jährlichen ECommerce-Veranstaltungen „XBorder
2016 – The Dark Side of E-Commerce“
Wir laden herzlich ein zur 7. E-Commerce-Veranstaltung von
Bühlmann Rechtsanwälte AG, Trusted Shops GmbH und dem VSV
Verband Schweizer Versandhandel zum Cross-Border-E-Commerce.
Die diesjährigen Veranstaltungen tragen den Untertitel „The Dark
Side of E-Commerce“ und finden am 31. August (Zürich), 7.
September (Köln) und am 16. September 2016 (Wien) statt. Hier
finden Sie den aktuellen Einladungsflyer für die Events. Melden Sie
sich jetzt hier für eine der Veranstaltungen an: Zürich,
Köln oder Wien.
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Dr. Bianka Dörr und Lukas
Bühlmann in der Liste der
Best Lawyers of
Switzerland 2017
Sportrecht: Schadenersatzklage von
Claudia Pechstein unzulässig
Mit Urteil vom 7. Juni 2016 hat der Deutsche Bundesgerichtshof
(BGH) die Schadenersatzklage der Eisschnellläuferin Claudia
Pechstein gegen die International Skating Union (ISU) für unzulässig
erklärt. Der BGH hielt die von der Athletin unterzeichnete
Schiedsvereinbarung, welche die ausschliessliche Zuständigkeit des
Court of Arbitration for Sport (CAS) vorsieht, für wirksam. Ein
Anspruch auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht daher
nicht.
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Update: Privacy Shield verabschiedet
Der Cross-Border E-Commerce mit Kunden iDie EU-Kommission hat
am 12. Juli 2016 das EU-U.S. Privacy Shield verabschiedet. Das
Privacy Shield hat eine zähe Entstehungsgeschichte hinter sich und
wurde und wird weiterhin von zahlreichen Daten- und
Verbraucherschützern in der EU kritisiert (vgl. bereits BR-News vom
18. April 2016). Trotz dieser kritischen Stimmen will die EUKommission mit der Implementierung des Privacy Shield rasch
vorwärts machen. Für U.S.-Unternehmen, welche vom erleichterten
Datentransfer unter dem Privacy Shield profitieren möchten, soll die
Zertifizierung beim U.S. Department of Commerce ab dem 1. August
2016 offen stehen.
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Professionalisierung der Cyberkriminalität
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) stellt in der Schweiz eine
zunehmende Professionalisierung der Cyberkriminalität fest. Gemäss
Fedpol handelt es sich bei der Bekämpfung der Internetkriminalität
um einen seiner Arbeitsschwerpunkte (Fedpol, Pressemitteilung vom
24. Mai 2016). Das Fedpol erhielt 2015 rund 11’000 Meldungen im
Zusammenhang mit Kriminalität im Internet. Dies deutet gemäss
Fedpol einerseits auf eine steigende Internetkriminalität hin,
andererseits aber auch auf eine verstärkte Sensibilisierung der
Bevölkerung.
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Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), Ringier
und Swisscom streben eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich
der Werbevermarktung an. Zu diesem Zweck wird ein
Gemeinschaftsunternehmen gegründet (sog. Joint Venture). Dabei
soll es zu einer intensiven Kooperation in den Bereichen Online-, TV, Print- und Radiowerbung kommen. Ausserdem planen die JointVenture-Teilnehmer über Swisscom-TV eine zielgruppenspezifische
TV-Werbung einzuführen.
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Update 2016: Teilrevision des
Zollgesetzes und verschärfte Vorschriften
zu den Zolllagern
Nachfolgend liefern wir Ihnen einen kurzen Überblick über die
Teilrevision des Zollgesetzes, welche am 1. August 2016 in Kraft
tritt. Dazu informieren wir Sie über die neuen Bestimmungen zu den
Zolllagern, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind.
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Microsoft muss Daten in Irland nicht an
US-Regierung herausgeben
Der United States Court of Appeal (2nd Circuit) hat am 14. Juli 2016
ein Urteil des District Courts aufgehoben. Der District Court hatte
Microsoft verpflichtet, einem Warrant der US Regierung Folge zu
leisten und Kundendaten auf einem Server in Irland herauszugeben
(das gesamte Urteil finden Sie hier). Der Court of Appeal hat dem
Stored Communication Act, auf welchen sich der Warrant abstützte,
die extraterritoriale Wirkung abgesprochen.
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Veranstaltungshinweis: 30.8.2016 –
SuisseEMEX 16 Messe Zürich
Wir freuen uns, dass auch Bühlmann Rechtsanwälte AG an der
SuisseEmex’16 Messe vertreten ist. Dr. Michael Reinle wird
anlässlich der Podiumsdiskussion „Smart vs. Big Data“ die
rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Big Data
aufzeigen und diskutieren.
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Veranstaltungshinweis: Webinar@Weblaw
zur Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
Gerne möchten wir Sie auf die WebinarReihe Webinar@Weblaw zurDatenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) aufmerksam machen. Sie widmet sich in vier aufeinander
aufbauenden Teilen den wichtigsten Aspekten und Auswirkungen der
DSGVO für die Schweiz. Die Webinar-Reihe richtet sich insbesondere
an Juristen, Berater, Datenschutz-Verantwortliche sowie
Unternehmen.
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Deutschland: WhatsApp-AGB müssen in
deutscher Sprache abgefasst sein
Laut einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin muss
WhatsApp in Deutschland seine AGB künftig in deutscher Sprache
zur Verfügung stellen. Die englischen AGB sind dem Gericht zufolge
vollumfänglich unwirksam. Da in Deutschland kommerzielles
Englisch nicht verbreitet sei, müssten sämtliche Klauseln der
WhatsApp-AGB, ungeachtet ihres eigentlichen Inhalts, als
intransparent und für alle Verbraucher ohne spezifische
Englischkenntnisse als „treuwidrig benachteiligend“ angesehen
werden.
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Verbot von Parallelimporten im CHKartellrecht: Bundesgericht bestätigt in
erstem Leitentscheid grundsätzliche
Unzulässigkeit
Vor rund dreizehn Jahren hat das Schweizer Parlament strengere
Vorschriften für Wettbewerbsbeschränkungen in
Vertriebsverhältnissen eingeführt. Davon erfasst sind Abreden über
Preisbindungen und die Einschränkung von Parallelimporten. Ende
Juni hat das Bundesgericht nun den lang ersehnten ersten
Leitentscheid zu diesen revidierten Vorschriften des Kartellgesetzes
gefällt.
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Axel Springer gegen Eyeo GmbH:
«Whitelisting»-Modell von «Adblock Plus»
ist unzulässig
Der Axel Springer Verlag führt seit einiger Zeit mehrere Klagen
gegen Anbieter von Ad-Blockern, darunter auch gegen die Eyeo
GmbH (vgl. BR-News vom 8. Februar 2016). Er wirft der Eyeo
GmbH vor, mit ihrem Produkt «Adblock Plus» den Wettbewerb zu
behindern. Vor dem Landgericht Köln wurde die Klage abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Köln ist nun anderer Auffassung und hiess
die Klage teilweise gut.
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Dr. Bianka Dörr und Lukas Bühlmann in
der Liste der Best Lawyers of Switzerland
2017
Dr. Bianka Dörr und Lukas Bühlmann unter den Best Lawyers of
Switzerland!
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Bühlmann Rechtsanwälte AG
Neustadtgasse 7
CH-8001 Zürich
Postfach 755
CH-8001 Zürich
T: +41 43 500 62 90
F: +41 43 500 62 99
[email protected]
www.br-legal.ch
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