Tarifrunde TVöD 2016 Pressemappe Herausgeberin: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Verantwortlich: Wolfgang Pieper, Mitglied des Bundesvorstands, Bearbeitung: Onno Dannenberg, Wolfgang Paul Stand: März 2016 Seite 1 Informationen der ver.di zur Tarifrunde 2016 Wichtige Informationen in Kürze Was wird verhandelt? Was sind die konkreten Forderungen und wie begründet ver.di sie? Für wen wird verhandelt? Zeitplan der Tarifrunde Wer verhandelt? 3 3 3 4 4 5 Zahlen, Daten, Fakten Steuerentwicklung 2013 - 2020 – Steuerschätzung vom November 2015 Entwicklung der öffentlichen Haushalte Der Aufschwung ist bei den Beschäftigten erst jetzt angekommen Tarifentwicklung in ausgewählten Branchen Entwicklung der Beschäftigung Öffentlicher Dienst im internationalen Vergleich Höhere Löhne stärken die Binnennachfrage Kräftige Lohnsteigerungen in Deutschland sind gut für Europa Reallohnentwicklung in Europa Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst nicht sicherer als andere Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsentgelte im Bereich des Bundes und der VKA Hintergrundinformationen: Beschäftigungszahlen Bund Hintergrundinformationen: Beschäftigungszahlen VKA Hintergrundinformationen: Personalausgaben Bund/Kommunen 2014 Erhöhungen der Entgelte im öffentlichen Dienst von 2005 bis 2016 Berufe und Entgelte im TVöD (Beträge bis 29. Februar 2016) Übersicht über die Tarifrunde 2015 in anderen Branchen 6 6 7 8 9 10 10 11 11 12 12 12 13 14 14 15 16 18 20 Glossar 21 Seite 2 Wichtige Informationen in Kürze Was wird verhandelt? In diesen Tarifverhandlungen wird über die Höhe der Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) sowie der Auszubildenden und der Praktikantinnen und Praktikanten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber verhandelt. Was sind die konkreten Forderungen und wie begründet ver.di sie? Wir sind es wert! Weil es um mehr geht: Stärkt den öffentlichen Dienst! Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Bund, bei den Kommunen und den kommunalen Betrieben erbringen für unsere Gesellschaft notwendige, qualifizierte und hochwertige Dienstleistungen. In vielen Bereichen, wie insbesondere bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Geflüchteten, ist die Arbeitsbelastung stark gestiegen. Die Beschäftigten leisten für die Gesellschaft unverzichtbare Aufgaben. Die Einkommensentwicklung der Beschäftigten von Bund und Kommunen ist aber hinter derjenigen in der Gesamtwirtschaft zurückgeblieben; seit 2000 um fast vier Prozentpunkte. Gegenüber der Industrie sogar um gut zehn Prozent. Hinzu kommt, dass sich die Realeinkommen der Tarifbeschäftigten insgesamt im Vergleich zu 2000 deutlich geringer erhöht haben, als die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die preisbereinigt um mehr als 30 Prozent gestiegen sind. Gleichzeitig sprudeln die Steuereinnahmen aufgrund der guten Konjunkturentwicklung. Nach der jüngsten Steuerschätzung vom November 2015 wird für den Zeitraum von 2016 bis 2019 ein Steuerplus von 15,1 Prozent beim Bund und von 14,5 Prozent bei den Kommunen erwartet. Und schon 2015 sind die Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Prozent (Bund) bzw. 4,9 Prozent (Kommunen) gestiegen. Und kräftige Lohnsteigerungen sind gut für die Konjunktur. In 2015 leistete erstmals der private Konsum den höchsten Wachstumsbeitrag für die Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts. Vor diesem Hintergrund beschließt die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst für die Tarif- und Besoldungsrunde 2016 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände die folgenden Forderungen: I. Entgelterhöhungen: 1. Die Tabellenentgelte des TVöD, des TV-V und der TV-N sollen um 6 Prozent erhöht werden. 2. Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 100,- Euro monatlich erhöht werden. 3. Die Laufzeit der Entgelterhöhung soll nicht länger als 12 Monate betragen. 4. Die Ergebnisse sollen zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger des Bundes übertragen werden. Seite 3 II. III. Auszubildende 1. Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung unbefristet im erlernten Beruf übernommen werden. 2. Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen. 3. Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität (z.B. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten) geleistet werden. Befristungen Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden. IV. Altersteilzeit Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden. V. Flughäfen Für die nicht unter die Regelungen für den kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst fallenden Beschäftigten der Flughafenfeuerwehren sollen Regelungen zum Gesundheitsschutz vereinbart werden. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst erwartet die Inkraftsetzung einer neuen Entgeltordnung im Bereich der VKA. Für wen wird verhandelt? Verhandelt wird für die rund zwei Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Kommunen und ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie für die rund 140.000 Tarifbeschäftigten des Bundes. Zeitplan der Tarifrunde 2016 Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 20. November 2015 die Kündigung der Entgelttabellen zum 29. Februar 2016 und am 18. Februar 2016 die Forderungen beschlossen. Mit den Arbeitgebern von Bund und VKA sind drei Verhandlungstermine vereinbart: Erste Verhandlungsrunde am 21. März 2016, zweite Verhandlungsrunde am 11./12. April 2016 und die dritte Verhandlungsrunde am 28./29. April 2016. Alle Verhandlungstermine finden im Kongresshotel in Potsdam statt. Seite 4 Wer verhandelt? Verhandlungspartner bei den Gewerkschaften Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di hat mehr als 2 Millionen Mitglieder im öffentlichen und privaten Dienstleistungsbereich. Der Bundeskongress und der Gewerkschaftsrat sind die höchsten Organe, der Bundesvorstand führt die Geschäfte. ver.di verhandelt zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Verhandlungsführer ist der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Ihm zur Seite steht das für den Bereich des öffentlichen Dienstes zuständige ver.diBundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper. Desweiteren ist auf der Gewerkschaftsseite der dbb beamtenbund und tarifunion vertreten. Verhandlungspartner bei den Arbeitgebern Bund VKA www.bmi.bund.de Für den Bereich des öffentlichen Dienstes ist nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern (BMI) zuständig. www.vka.de Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ist der tarifpolitische und arbeitsrechtliche Dachverband der Arbeitgeber der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland. Mitglieder sind die kommunalen Arbeitgeberverbände (KAVen) der Bundesländer. Verhandlungsführer ist der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière Verhandlungsführer ist der Präsident der VKA, Personal- und Organisationsreferent der Stadt München, Dr. Thomas Böhle Seite 5 Zahlen, Daten, Fakten Steuerentwicklung – Steuerschätzung vom November 2015 Durch die derzeitige konjunkturelle Entwicklung gibt es eine gute Einnahmeentwicklung bei den öffentlichen Haushalten, so dass für den Zeitraum 2016 bis 2019 von einem Steuerplus von 15,1% ausgegangen wird. Bei den Kommunen wird in diesem Zeitraum ein Steuerplus von 14,5% erwartet. Für das Jahr 2016 wird insgesamt mit einem Steuerplus von 2,2 %, bei den Kommunen von 1,1% und in 2017 von 4,6%, bei den Kommunen von 7,5% gerechnet. Das Wachstum der Weltwirtschaft wird für 2015 mit 3,1% und für 2016 mit 3,6% prognostiziert. Steuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom November 2015 Beträge in Mrd. Euro; Quelle: BMF, Arbeitskreis Steuerschätzung Steuerentwicklung: Veränderungen zu den Vorjahren und im Durchschnitt Arbeitskreis Steuerschätzungen November 2015 2014 zum Vj. 2015 zum Vj. 2016 zum Vj. 2017 zum Vj. 2018 zum Vj. 2019 zum Vj. 2020 zum Vj. 2017 zu 2013 Ø 2015 bis 2020 Bund 4,2% 4,0% 2,4% 3,9% 4,3% 3,7% 3,3% 15,2% 3,61% Gemeinden 3,7% 4,9% 1,1% 7,5% 1,8% 3,4% 3,6% 18,2% 3,71% Seite 6 Entwicklung der öffentlichen Haushalte Der Stabilitätsrat geht in seinen Projektionen vom Dezember 2015 von einer weiterhin stabilen Einnahmeentwicklung der öffentlichen Haushalte aus. Für 2016 wird mit stärker steigenden Ausgaben gerechnet, weshalb für die Kernhaushalte von Bund, Ländern und Kommunen mit Defiziten insgesamt in einer Höhe von elf Milliarden Euro gerechnet wird (Bund: -6,5 Milliarden Euro, Gemeinden: -1,5 Milliarden Euro). Teilweise werden die Defizite durch Auflösung von Rücklagen finanziert, zum Beispiel beim Bund, der dadurch insgesamt mit einem ausgeglichenen Haushalt plant. Nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss des Bundes lag der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben 2015 nochmals höher als erwartet, so dass eine Rücklage von insgesamt 12,1 Milliarden Euro gebildet werden konnte. Für 2015 wird bei den Kernhaushalten der Kommunen mit einem Anstieg der Einnahmen und der Ausgaben um je 5,5 Prozent gerechnet. Der Finanzierungssaldo ist dadurch in etwa ausgeglichen. 2014 hatten die Kommunen noch mit einem geringen Überschuss von 0,2 Mrd. Euro abgeschlossen. 2016 werden die Ausgaben mit erneut 5,5 Prozent voraussichtlich etwas stärker ansteigen als die Einnahmen (+ 5 Prozent), so dass für 2016 mit einem geringfügig negativen Finanzierungssaldo von – 1,5 Milliarden Euro gerechnet wird. Die Haushaltssituation der Kommunen ist jedoch sehr unterschiedlich! Risiken bestehen insbesondere aufgrund der Sozialausgaben für die Flüchtlinge. ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik Überschuss nur noch gering Defizite/Überschüsse der Städte und Gemeinden 10 8,2 Mrd.€ 7,7 Mrd.€ 5 2,8 Mrd.€ 1,9 Mrd.€ 1,8 Mrd.€ 1,7 Mrd.€ 0,2 Mrd.€ 0,0 Mrd.€ 0 -1,7 Mrd.€ -2,2 Mrd.€ -5 -4,1 Mrd.€ -3,7 Mrd.€ -3,9 Mrd.€ -7,2 Mrd.€ -7,7 Mrd.€ -8,4 Mrd.€ -10 -15 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quellen: Deutscher Städte- und Gemeindebund und Stabilitätsrat Seite 7 Der Aufschwung ist bei den Beschäftigten erst jetzt angekommen Löhne und Profite in Deutschland Preisbereinigte Entwicklung 2000 - 2015 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik 150% 140% Unternehmens- und Vermögenseinkommen 130% 120% 110% 100% Arbeitnehmerentgelte 90% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, eigene Preisbereinigung (Verbraucherpreise), Stand: Januar 2016 Seit 2000 stagnierten die realen – also preisbereinigten – Löhne und Gehälter in Deutschland; zwischen 2000 und 2010 waren sie sogar rückläufig. Und das, obwohl die Wirtschaftsleistung, das reale Bruttoinlandsprodukt, mit Ausnahme während des Zeitraums der Wirtschafts– und Finanzkrise in den Jahren 2007-2009, laufend gestiegen ist. Erst seit 2013 profitieren nun auch die Beschäftigten vom Aufschwung. Für viele Beschäftigte, gerade in den unteren Entgeltgruppen oder in Teilzeitarbeit, hat das dramatische Folgen. „Armut trotz Arbeit“ begegnet uns auch im öffentlichen Dienst, wenn ergänzend zum Entgelt Sozialhilfe notwendig ist oder wenn immer mehr Kolleginnen und Kollegen Nebenjobs annehmen müssen. Dabei haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Verhältnis zur Tarifentwicklung in der Privatwirtschaft einen deutlich höheren Nachholbedarf. So beträgt z. B. der Abstand zur Chemischen Industrie 10,4 Prozent, zur Metallindustrie sogar 10,9 Prozent. Unternehmer und Kapitaleigentümer haben dagegen ihre Einkommen allein in den letzten fünfzehn Jahren um 32 Prozent gesteigert und den vorübergehenden krisenbedingten Einbruch weitgehend wieder aufgeholt. Stagnation der Lohnquote heißt, dass der Anteil der Löhne, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), konstant bleibt. Da gleichzeitig öffentliche Leistungen reduziert werden, also ein größerer Teil des Lohns z. B. für Bildung, Gesundheit, Pflege und Rentenvorsorge aufgewendet werden muss, sinkt die verfügbare Kaufkraft. Öffentlicher Dienst: Unterdurchschnittlicher Anstieg der Tarifverdienste Die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst ist in den vergangenen 15 Jahren deutlich langsamer verlaufen als in vielen anderen Branchen. Dies geht aus einer Analyse des WSITarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Seit dem Jahr 2000 sind die Tarifvergütungen im öffentlichen Dienst in Deutschland um 37,7 % gestiegen, in der Gesamtwirtschaft dagegen um 41,5 Prozent und in einzelnen Branchen der Privatwirtschaft sogar um bis zu 48,6 Prozent (Metallindustrie). Seite 8 Die etwas stärkeren Tarifsteigerungen der Jahre 2013 bis 2015 haben den Rückstand des öffentlichen Dienstes verringert, aber nicht wettmachen können (siehe Grafik). Die Berechnungen basieren auf dem jährlichen Anstieg der Tarifverdienste einschließlich Pauschal- und Einmalzahlungen. 160,0 Tarifentwicklung 2000 - 2015 2000 = 100 150,0 148,6 Metallindustrie 148,1 Chemische Industrie 141,5 Gesamt 141,2 Energiewirtschaft 140,3 136,6 Preise + Produktivität Öff. Dienst Bund und Gemeinden 1) Bankgewerbe 133,1 Einzelhandel 124,7 Preisindex 140,0 130,0 137,7 120,0 110,0 1) bis 2004: ÖD gesamt Quelle: WSI-Tarifarchiv 100,0 Tarifentwicklung West und Ost 2000 – 2015 (2000=100) Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Einzelhandel Öff. Dienst BankBund und gewerbe 1) Gemeinden 100,0 102,8 105,5 107,7 109,6 110,6 111,7 113,2 114,5 115,9 118,7 120,9 124,2 126,8 130,9 133,1 Quelle: WSI-Tarifarchiv 1 100,0 101,8 103,8 107,1 109,0 110,0 110,4 110,8 116,1 120,5 120,9 122,9 125,8 129,1 133,9 137,7 ) bis 2004: ÖD Gesamt 100,0 103,6 105,7 108,3 111,2 113,4 116,0 118,0 120,2 122,7 124,4 124,7 127,8 130,1 133,2 136,6 Gesamt Energiewirtschaft 100,0 102,1 104,9 107,5 109,6 111,4 113,1 115,5 118,9 122,0 124,2 126,7 130,1 133,6 137,7 141,5 100,0 101,3 104,1 106,6 108,3 110,3 113,4 114,9 118,9 123,3 128,7 129,2 131,8 136,4 138,6 141,2 Metallindustrie 100,0 101,7 105,4 107,9 110,4 112,5 115,4 119,8 123,0 127,4 128,3 130,4 134,7 138,9 143,3 148,6 Chemische Industrie 100,0 102,1 105,8 108,6 111,3 113,1 117,0 119,5 123,9 127,3 130,1 132,7 136,6 140,0 144,5 148,1 Stand: Januar 2016 Seite 9 Entwicklung der Beschäftigung Mehr Beschäftigung - aber was für welche? Veränderung der Erwerbstätigkeit von 2000 bis 2015 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik registrierte Arbeitslose -1.100.000 Erwerbstätige 2.980.000 (Solo-) Selbstständige 310.000 geringfügig Beschäftigte 150.000 3.860.000 570.000 herkömmliche Teilzeit Leiharbeit Vollzeit ohne Leiharbeit -1.910.000 Quelle: Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Schätzungen, auf 10.000 gerundet (Stand: Januar 2016) Öffentlicher Dienst im internationalen Vergleich Suppenkaspar Deutschland Ausgaben für öffentlich Beschäftigte 2015 in Prozent des Bruttoinlandsprodukts ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik 16,6% 13,0% 12,5% 12,5% 11,0% 10,7% 11,8% 10,3% 10,0% 10,2% 9,2% 8,8% 7,6% Quelle: Europäische Kommission, Ameco, Januar 2016 Seite 10 Höhere Löhne stärken die Binnennachfrage In den vergangenen Jahrzehnten wurde von der Arbeitgeberseite regelmäßig argumentiert, dass zu hohe Löhne den Wirtschaftsstandort gefährdeten. Eine zurückhaltende Lohnentwicklung dagegen würde die Investitionen beflügeln und neue Arbeitsplätze entstehen lassen. Die Folgen dieser Politik sind deutlich zu sehen: Große Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen, sind kaum zu beobachten. Wenn Arbeitsplätze geschaffen wurden, dann häufig zu Bedingungen unterhalb tariflich abgesicherter Beschäftigung. Die Binnennachfrage hat im vergangenen Jahrzehnt nur einen kleinen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung geleistet. Deutschland litt vor allem darunter, dass der private Konsum stagnierte und der Aufschwung bis 2007 ganz überwiegend von Exportsteigerungen getragen war. In 2015 leistet erstmals der private Konsum den höchsten Wachstumsbeitrag für die Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts. ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik Wachstumsbeiträge der Nachfragekomponenten zum realen Bruttoinlandsprodukt in %-Punkten Bruttoinlandsprodukt 3,7% 0,4% 1,4 1,7% 1,7% 1,6% 0,3% 1,4 1,0 0,9 0,8 0,2 0,4 0,5 0,6 0,4 0,2 -0,1 0,2 -0,3 0,5 1,0 0,7 0,3 0,4 0,3 0,5 0,5 0,2 -0,3 -0,5 0,7 0 -0,4 -0,4 Vorratsveränderungen -1,6 Außenhandel Staatskonsum Anlageinvestitionen Privater Konsum 2011 Quelle: 2012 2010-2015: 2016: 2013 2014 --- Prognose --- 2015 2016 Daten der Volkswirtschaf tlichen Gesamtrechnung (VGR); Jahreswirtschaf tsbericht 2016 der Bundesregierung. Kräftige Lohnsteigerungen in Deutschland sind gut für Europa Beim Vergleich der Lohnentwicklung seit der Euroeinführung war Deutschland Schlusslicht in Europa. Diese Situation hat sich erst jetzt geringfügig verbessert, allerdings vor allem wegen der verheerenden Lohnentwicklung in vielen anderen Ländern. Dieser Kurs lässt Nachfrage und Wachstum in den betroffenen Ländern sinken. So wird zwar möglicherweise auch eine Annäherung bei den außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten erreicht, allerdings zu Lasten der Lebensbedingungen der Mehrheit der Bevölkerung. Und mit der Gefahr verbunden, dass eine Spirale nach unten in Gang gesetzt wird. Sie ist das größte Risiko für die weitere konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone. Seite 11 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik Modell Deutschland? Prognose der Reallöhne pro Kopf 2016 gegenüber 2000 37,3% 31,8% 24,5% 11,9% 2,4% 3,1% 6,7% 4,8% 6,0% 13,4% 14,2% 15,9% 17,9% 18,2% 19,0% 8,5% -3,1% Quelle: Europäische Komission, Ameco, Stand: Januar 2016 Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst nicht sicherer als andere Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung sind die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst nicht sicherer als andere. Die Anzahl der Vollzeitarbeitsverhältnisse hat sich in den letzten zwanzig Jahren fast um die Hälfte reduziert und immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse werden geschaffen – ohne Lohnausgleich. Dazu kommt, dass selbst in Arbeitsfeldern mit dramatischem Fachkräfte-mangel (z. B. Erzieher/-innen) immer mehr befristete Arbeitsverhältnisse entstehen. Nach dem Forschungsbericht des IAB zur Befristungssituation im öffentlichen Dienst vom Dezember 2015 hat sich der Anteil sachgrundloser Befristungen von 17,5 Prozent in 2004 auf 35,7 Prozent in 2013 mehr als verdoppelt. Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei den Arbeitnehmer/innen (ohne den Wissenschaftsbereich) beträgt im ÖD insgesamt 9,3 Prozent, beim Bund 11,9 Prozent und bei den Kommunen 8,2 Prozent. Dabei ist der Befristungsanteil bei den jüngeren Arbeitnehmer/innen unter 35 Jahren mehr als doppelt so hoch. Der Anteil an Befristungen an allen Einstellungen beträgt im ÖD (ohne den Wissenschaftsbereich) 59,5 Prozent, in der Privatwirtschaft dagegen nur 39,9 Prozent. Während in der Privatwirtschaft 41,5 Prozent der befristet Beschäftigen übernommen werden, sind es im öffentlichen Dienst nur 32 Prozent. Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst können daher zigtausende befristet Beschäftigte sicher nicht bestätigen. In Bezug auf die materielle Sicherheit, die vermeintlich mit einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst verbunden ist, wurden die Auswirkungen der (Real-) Lohnentwicklung bereits oben dargestellt. Perspektiven nach der Ausbildung Der erfolgreiche Ausbildungsabschluss ist längst kein Garant für einen Berufseinstieg mit existenzsichernder Perspektive. In der Tarifrunde 2012 mit dem Bund und den Kommunen ist es ver.di erstmalig gelungen, für die Auszubildenden eine verbindliche unbefristete Übernahmeregelung zu schaffen, sofern nicht über Bedarf ausgebildet wurde. Diese Tarifregelung konnte in der Tarifrunde 2014 neu vereinbart werden, endet allerdings ohne Nachwirkung zum 29. Februar 2016. Seite 12 Darum ist das Ziel einer verbindlichen Regelung zur unbefristeten Vollzeitbeschäftigung im erlernten Beruf im Anschluss an die Berufsausbildung nach wie vor aktuell. Die Entwicklung der Altersstruktur im öffentlichen Dienst unterstreicht zudem die Notwendigkeit von Neueinstellungen junger Menschen. Das Durchschnittsalter aller Beschäftigten betrug 2014 rund 45,53 Jahre und liegt damit höher als in den Jahren zuvor. Mitte 2014 waren rund 1,2 Millionen Beschäftigte 55 Jahre und älter, was einem Anteil von über 26 Prozent entspricht. Nur 0,95 Millionen der insgesamt 4,45 Millionen Beschäftigten entsprechend 21,4 Prozent waren jünger als 35 Jahre. Ausbildungsentgelte im Bereich des Bundes und der Kommunen (Beträge bis 29. Februar 2016) Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz: Ausbildungsentgelt Ausbildungsjahr 853,26 € im 1. Ausbildungsjahr 903,20 € im 2. Ausbildungsjahr 949,02 € im 3. Ausbildungsjahr 1012,59 € im 4. Ausbildungsjahr Schüler/-innen in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, in der Entbindungspflege und in der Altenpflege: Ausbildungsentgelt Ausbildungsjahr 975,69 € im 1. Ausbildungsjahr 1037,07 € im 2. Ausbildungsjahr 1138,38 € im 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsentgelte in anderen Branchen zu Ausbildungsberufen, die auch im Bereich des Bundes und der VKA ausgebildet werden Ausbildungsberuf 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Durchschnitt 956,- € Bauzeichner 692,- € 946,- € 1.231,- € Chemielaborant 876,- € 939,- € 1021,- € 1.095,- € 967,- € Elektroniker für Geräte und Systeme 929,- € 980,- € 1.051,- € 1.108,- € 1004,- € Fachinformatiker 866,- € 928,- € 1.012,- € 935,- € (Stand 2015, Quelle Bundesinstitut für Berufsbildung) Seite 13 Hintergrundinformationen: Beschäftigungszahlen Bund 2014 Beschäftigte im unmittelbaren öffentlichen Dienst des Bundes: - - Gesamt: 467.740 davon Tarifbeschäftigte: davon Beamte: davon Nachwuchskräfte: Auszubildende: Beamtenanwärter 129.490 338.250 8.412 5.074 Beschäftigte des Bundes in Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform Gesamt: 28.825 - 17.845 10.980 davon Tarifbeschäftigte: davon Beamte: Für die Beschäftigten in Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform findet in der Regel ebenfalls der TVöD Anwendung Von der Tarifrunde unmittelbar betroffene Tarifbeschäftigte: Von einer Übertragung betroffene Beamte: 147.335 349.230 Von einer Übertragung betroffene Versorgungsempfänger (2015): 180.470 (Personalstatistik des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 14, Reihe 6) / letzter Stand: 30.06.2014) Hintergrundinformationen: Beschäftigungszahlen VKA 2015* Beschäftigte insgesamt: 2.139.000 Von der Tarifrunde unmittelbar betroffene Tarifbeschäftigte: 2.044.000 davon TVöD: 1.790.000 davon TV-V: 108.000 davon TV-N: 34.000 darüber hinaus: darüber hinaus: 73.000 Auszubildende 8.000 Praktikanten *) Die Zahlenwerte sind jeweils auf Tausend gerundet. Die Beamtenbesoldung sowie die Bezüge der Versorgungsempfänger richten sich bei den Kommunen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Deswegen ist dieser Personenkreis nicht von dieser Tarifrunde betroffen. Seite 14 Hintergrundinformationen: Personalausgaben Bund/Kommunen 2014: Personalausgaben Kommunen (Kernhaushalte): Gesamt: 52.381 Millionen Euro - Arbeitnehmer: 35.884 Millionen Euro - Beamte: 7.765 Millionen Euro - Versorgungsempfänger: 6.182 Millionen Euro Personalausgaben Bund (Kernhaushalt): Gesamt: - Arbeitnehmer: - Beamte: - Versorgungsempfänger: 29.209 Millionen Euro 5.587 Millionen Euro 13.603 Millionen Euro 6.815 Millionen Euro Statistisches Bundesamt (StaBu) Finanzielle Wirkung einer Entgelterhöhung um ein Prozent*: Kommunen: rund 818,9 Millionen Euro/Jahr Bund: rund 245,6 Millionen Euro/Jahr davon 62,9 Millionen für Arbeitnehmer 145,2 Millionen für Beamte 37,5 Millionen für Versorgungsempfänger *) Die Werte wurden aus den Daten für 2014 auf das Jahr 2015 hochgerechnet. Seite 15 Erhöhungen der Entgelte im öffentlichen Dienst von 2005 bis 2016 Datum Ergebnis (Bund/VKA) Ab 1.10.2005 Inkrafttreten des TVöD – neue Entgelttabelle (Bund und VKA) 2005 bis 2007 Einmalzahlungen (Bund und VKA) 2005 je 100,- € im April, Juli und Oktober 2006 je 150,- € im April und Juli 2007 je 150,- € im April und Juli Die Monatsentgelte Ost werden im Juli 2005/2006/2007 um je 1,5 v.H. angehoben (VKA). Ergebnis (Länder) 2006 und 2007 Einmalzahlungen 2006 50 € bis 150 € je nach Entgeltgruppe 2007 160 € bis 760 € je nach Entgeltgruppe 1.11.2006 Inkrafttreten des TV-L – neue Entgelttabelle Ab 1.1.2008 50,- Euro Sockelbetrag + 3,1 v.H. (Bund und Gemeinden) 50,- Euro Sockelbetrag + 1,6 v.H. (Krankenhäuser) Monatsentgelte Ost ab 1.1.2008 für alle Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 9 (Bund und Gemeinden) 1.4.2008 Abschluss der Angleichung der Monatsentgelte Ost (Bund) Ab 1.1.2009 2,8 v.H. (Bund und Gemeinden) 4,3 v.H. (Krankenhäuser) Januar 2009: 225,- Euro Einmalzahlung Ab 1.3.2009 Abschluss der Angleichung der Monatsentgelte Ost (VKA) Ab 1.1.2010 1,2 v.H. + Anhebung der Garantiebeträge um 20,- Euro (Bund/VKA) Ab 1.3.2010 Abschluss der Angleichung der Monatsentgelte Ost 100 v.H. (Länder) 1,2 v.H. (Länder) 0,6 v.H. + Einmalzahlung 240,- Euro, Auszubildende 50,- Euro (Bund/VKA) Ab 1.4.2011 Mai 2011 Ab 1.8.2011 Monatsentgelte Ost 100 v.H. für alle ArbeiterInnen und bis Vergütungsgruppe Vb bzw. Kr.VIII (EG 1 bis teilweise EG 9). 40,- Euro Sockelbetrag + 3,0 v.H. Einmalzahlung 40,- Euro im Februar 2009 1.1.2010 Ab 1.1.2011 2,9 v.H. mit Aufrundung auf 5,- €; Tarifgebiet Ost ab 1.5.2008 1,5 v.H. Einmalzahlung in Höhe von 360,- Euro (Auszubildende 120,- Euro) 0,5 v.H. (Bund/VKA) Seite 16 Datum Ergebnis (Bund/VKA) Ab 1.1.2012 Ab 1.3.2012 Ergebnis (Länder) 1,9 v.H. und anschließend Erhöhung um 17,00 Euro (Auszubildende 6,00 Euro) 3,5 v.H. (Bund/VKA) (Auszubildende 50,- Euro) Ab 1.1.2013 1,4 v.H. (Bund/VKA) 2,65 v.H. (Auszubildende 50,- Euro) Ab 1.8.2013 1,4 v.H. (Bund/VKA) (Auszubildende 40,- Euro) Ab 1.1.2014 Ab 1.3.2014 2,95 v.H. 3,0 v.H., mindestens aber 90,- Euro (Auszubildende 40,- Euro) Ab 1.3.2015 2,4 v.H. 2,1 v.H. (Auszubildende 20,- Euro) (Auszubildende 30,- Euro) Anpassung JSZ TG Ost an TG West bis 2019 Ab 1.3.2016 2,3 v.H., mindestens aber 75,- Euro (Auszubildende 30,- Euro) Seite 17 Berufe und Entgelte im TVöD (Beträge bis 29. Februar 2016) Einstellung in Stufe 1, bei mind. 1-jähriger einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 2, beim Bund ab EG 9 immer Stufe 1 Stufe 1 Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1 Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3 Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 15 4.179,74 4.637,42 4.807,81 5.416,39 5.878,91 14 3.785,38 4.199,21 4.442,64 4.807,81 5.367,72 Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 Beispiele Leiter kommunaler Betriebe mit erheblicher Verantwortung Beschäftigte mit schwierigen 5.671,99 Forschungsaufgaben 6.183,20 13 3.489,62 3.870,59 4.077,52 4.479,14 5.039,05 Angestellte Juristen, Spitzeneingruppierung Ingenieure, 5.270,33 Ärzte in der Verwaltung während der ersten fünf Jahre 12 3.129,17 3.468,92 3.955,78 4.381,80 4.929,53 5.172,96 11 3.022,81 3.347,23 3.590,64 3.955,78 4.485,25 4.728,69 Dolmetscher während der Einarbeitung 10 2.916,44 3.225,48 3.468,92 3.712,37 4.174,88 4.284,42 9 2.586,77 2.857,36 2.999,18 3.383,71 3.688,02 Nautiker mit Kapitänspatent und Leitungsaufgaben Grundeingruppierung Ingenieure, IT-Verantwortliche Sachbearbeiter Grundsicherung, 3.931,43 Leitende Krankengymnasten, MTAs in der Forschung 8 2.427,23 2.680,10 2.798,30 2.904,65 3.022,81 3.097,26 7a 2.337,42 2.514,67 2.668,29 2.904,65 3.022,81 3.144,54 7 2.278,35 2.514,67 2.668,29 2.786,48 2.875,10 2.957,82 6 2.235,78 2.467,40 2.585,57 2.697,84 2.774,66 2.851,47 Meister/-Innen (+ Zulage 38,35 €), Gesundheitsaufseher mit schwierigen Tätigkeiten Krankenschwester/-pfleger Facharbeiter mit besonders hochwertigen Arbeiten Beschäftigte als Brandmeister, Facharbeiter mit hochwertigen Arbeiten Seite 18 Berufe und Entgelte im TVöD (Beträge bis 29. Februar 2016) Einstellung in Stufe 1, bei mind. 1-jähriger einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 2, beim Bund ab EG 9 immer Stufe 1 Stufe 1 Stufe 2nach 1 Jahrin Stufe 1 Stufe 3nach 2 Jahren in Stufe 2 Stufe 4nach 3 Jahren in Stufe 3 Stufe 5nach 4 Jahren in Stufe 4 Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 Beispiele 5 2.145,97 2.366,97 2.479,23 2.591,49 2.674,21 Facharbeiter, Geprüfte Meister für Bäderbetriebe, Verwaltungsfach2.733,30 angestellte, Medizinische Fachangestellte mit schwierigen Tätigkeiten 4 2.044,34 2.254,70 2.396,50 2.479,23 2.561,95 2.610,38 Kanalfacharbeiter mit Schweißerprüfung, Kranführer 3 2.012,46 2.219,23 2.278,35 2.372,87 2.443,79 2.508,77 Verwaltungsangestellte, Arbeiter mit eingehender Einarbeitung, Mülllader 2 1.863,54 2.053,80 2.112,89 2.171,99 2.301,94 2.437,87 Innenreinigung mit besonderen Anforderungen 1.670,94 1.699,30 1.734,76 1.767,82 1.852,91 Garderobenpersonal, Hausgehilfin (einfachste Tätigkeiten) 1 Schichtzulage 40,- €; Wechselschichtzulage 105,- € Stufe 1 Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1 Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2 (kursive Werte nur VKA) Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3 Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 Beispiele S 11b 2.715,30 3.049,78 3.195,64 3.563,13 3.850,24 4.022,50 Sozialarbeiter/-in S 8a 2.460,00 2.700,00 2.890,00 3.070,00 3.245,00 3.427,50 Erzieher/-in S4 2.260,76 2.511,63 2.667,73 2.773,65 2.874,00 3.030,34 Kinderpfleger/-in (2-jährige Ausbildung) Jahressonderzahlung Entgeltgruppe 1 bis 8 90 v.H. (Im Tarifgebiet Ost jeweils Entgeltgruppe 9 bis 12 80 v.H. vom durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelt der 75% der Werte) Entgeltgruppe 13 bis 15 60 v.H. Monate Juli, August, September Seite 19 Übersicht über die Tarifrunde 2016 in anderen Branchen Ausgewählte Lohn- und Gehaltsforderungen in der Tarifrunde 2016 Deutsche Telekom Servicegesellschaften: Entgelt: 5,0 %, überproportionale Erhöhung der unteren Gruppen, Laufzeit 12 Monate, Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingter Beendigungskündigungen. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, der Vergütung für Dual Studierende sowie der Einmalprämie für Beschäftigte in der Einstiegsqualifizierung um je 60 €. Holz und Kunststoff Industrie: Entgelt: 5,0 %, Laufzeit: 12 Monate, Flächendeckende Tarifverträge zur Altersteilzeit sowie - soweit noch nicht geregelt - Übernahmeregelungen für Ausgebildete. Metall- und Elektroindustrie: Entgelt: 5,0 %, Laufzeit: 12 Monate Nahrung-Genuss-Gaststätten: Entgelt: 4,5 – 5,5 %, Laufzeit 12 Monate Tarifvertragliche Gestaltung des demografischen Wandels in den NGG-Branchen, Bereits in 2015 für das Jahr 2016 erreichte Abschlüsse Versicherungsgewerbe: + 2,10 % (ab 10/2016 – 3/2017) +100,- € Einmalzahlung für Entgeltgruppen A und B Deutsche Post AG: + 2,00 % + 1,70 % Deutsche Bahn AG: + 1,60 %, mindestens aber 40,- € (ab 5/2016 – 9/2016) Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL): + 2,3 %, mindestens aber 75,- € (ab 3/2016 – 12/2016) Differenz Bund/VKA zur TdL 2016: (ab 10/2016) (ab 10/2017 – 1/2018) Durchschnittlich minus 0,84 % Durchschnitt fürs das Kalenderjahr minus 1,01 % Bis zu 42,23 Euro weniger (EG 15 Stufe 5) Seite 20 Glossar Beamtinnen und Beamte In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Erledigung öffentlicher Aufgaben nicht nur Arbeitnehmer beschäftigt, sondern auch Beamte/-innen, Richter/-innen und Soldaten/innen. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe ist in der Regel solchen Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen (Art. 33 Abs. 4 GG). Dies sind die Beamtinnen und Beamten. Ihr Recht wird durch staatliche Rechtsnormen bestimmt. Diese Regelung durch Gesetz behält es dem Parlament vor, die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten, sowie ihre Besoldung und Versorgung festzusetzen. Auch die Richter/-innen und Soldaten/-innen stehen in einem durch Gesetz geregelten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Für die Übernahme der Ergebnisse einer Lohnrunde bedarf es eines Gesetzes (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz). Im Gesetzgebungsverfahren wird festgelegt, ob und wann die Ergebnisse eines Entgelttarifabschlusses übernommen werden. IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IFO Institut Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie KAV Kommunaler Arbeitgeberverband, Arbeitgeberverband der Kommunen sowie kommunalen Einrichtungen und Betriebe auf Landesebene. Tarifverhandlungen Die Kündigung der Entgelttabellen des TVöD führt nicht zu einem tariflosen Zustand. Die bisherigen Entgelte bleiben so lange maßgebend, bis eine neue Regelung von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Die in § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) normierte Nachwirkung schreibt vor, dass die Entgelte grundsätzlich auch nach der Kündigung der Tabellen unverändert weiterzuzahlen sind. Während der Laufzeit des Tarifvertrages besteht die sogenannte Friedenspflicht, das heißt, Arbeitskampfmaßnahmen zu den tariflich geregelten Themen sind nicht zulässig. Die Friedenspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn die Tarifverträge gekündigt sind und Verhandlungen erfolglos waren oder durch die Arbeitgeberseite abgelehnt wurden. Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitskampfmaßnehmen einschließlich Warnstreiks zulässig. Nach Ablauf des Tarifvertrags besteht zwischen den Tarifvertragsparteien nur soweit Friedenspflicht, wie dies in einer Schlichtungsvereinbarung geregelt ist. Die Voraussetzungen und die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens mit dem Bund und der VKA sind in der "Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren" vom 25. Oktober 2011 geregelt. Jede Tarifvertragspartei kann das Schlichtungsverfahren einleiten. Die aus zwei unabhängigen Vorsitzenden (den sog. „Schlichtern") und Vertreterinnen/Vertretern der Tarifvertragsparteien bestehende Schlichtungskommission beschließt innerhalb von längstens einer Woche nach ihrem ersten Zusammentreffen eine Einigungsempfehlung. Daraufhin müssen die Tarifvertragsparteien die Verhandlungen mit dem Ziel der Einigung Seite 21 wieder aufnehmen. Vom Beginn des Tages an, an dem die Schlichtungskommission erstmalig zusammentritt, spätestens jedoch vom Beginn des dritten Kalendertages an, der auf den Tag der Anrufung der Schlichtung folgt, besteht Friedenspflicht. Sie endet, wenn den Tarifvertragsparteien nicht fristgemäß eine Einigungsempfehlung zugestellt wird oder wenn die wieder aufgenommenen Verhandlungen von mindestens einer Partei für gescheitert erklärt werden. Tarifvertrag Ein Tarifvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag. Sein Inhalt wird von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden bzw. Einzelarbeitgebern auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes (TVG) frei ausgehandelt. Er bindet unmittelbar die Mitglieder der Tarifvertragsparteien bzw. die Arbeitgeber, die selbst Parteien des Tarifvertrags sind. Insgesamt gab es im Jahr 2009 rund 67.000 gültige Tarifverträge in Deutschland. Der mögliche Inhalt eines Tarifvertrages ist in § 1 TVG geregelt: Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien, z. B. Festlegung des frühesten Zeitpunkts der Kündigung des Tarifvertrages, Regelungen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z. B. Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigungsfristen, Regelungen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen, z. B. Arbeitnehmerschutzvorschriften, betriebliche Arbeitsordnung, oder vom Betriebsverfassungsgesetz abweichende Bildung und Beteiligungsbefugnisse von Betriebsräten. TdL Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Arbeitgeberverband der Bundesländer (mit Ausnahme von Berlin und Hessen). TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, abgeschlossen zwischen ver.di und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). TV-N Spartentarifvertrag für Nahverkehrsbetriebe, jeweils abgeschlossen zwischen dem ver.diLandesbezirk und dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) auf Landesebene. TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, abgeschlossen zwischen ver.di sowie dem Bund und der VKA. TV-V Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe, abgeschlossen zwischen ver.di und der VKA. VKA Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Zusammenschluss der Kommunalen Arbeitgeberverbände (KAVen) auf Bundesebene. WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung Seite 22
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