Pressemappe

Tarifrunde TVöD 2016
Pressemappe
Herausgeberin: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di,
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin,
Verantwortlich: Wolfgang Pieper, Mitglied des Bundesvorstands,
Bearbeitung: Onno Dannenberg, Wolfgang Paul
Stand: März 2016
Seite 1
Informationen der ver.di zur Tarifrunde 2016
Wichtige Informationen in Kürze
Was wird verhandelt?
Was sind die konkreten Forderungen und wie begründet ver.di sie?
Für wen wird verhandelt?
Zeitplan der Tarifrunde
Wer verhandelt?
3
3
3
4
4
5
Zahlen, Daten, Fakten
Steuerentwicklung 2013 - 2020 – Steuerschätzung vom November 2015
Entwicklung der öffentlichen Haushalte
Der Aufschwung ist bei den Beschäftigten erst jetzt angekommen
Tarifentwicklung in ausgewählten Branchen
Entwicklung der Beschäftigung
Öffentlicher Dienst im internationalen Vergleich
Höhere Löhne stärken die Binnennachfrage
Kräftige Lohnsteigerungen in Deutschland sind gut für Europa
Reallohnentwicklung in Europa
Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst nicht sicherer als andere
Perspektiven nach der Ausbildung
Ausbildungsentgelte im Bereich des Bundes und der VKA
Hintergrundinformationen: Beschäftigungszahlen Bund
Hintergrundinformationen: Beschäftigungszahlen VKA
Hintergrundinformationen: Personalausgaben Bund/Kommunen 2014
Erhöhungen der Entgelte im öffentlichen Dienst von 2005 bis 2016
Berufe und Entgelte im TVöD (Beträge bis 29. Februar 2016)
Übersicht über die Tarifrunde 2015 in anderen Branchen
6
6
7
8
9
10
10
11
11
12
12
12
13
14
14
15
16
18
20
Glossar
21
Seite 2
Wichtige Informationen in Kürze
Was wird verhandelt?
In diesen Tarifverhandlungen wird über die Höhe der Entgelte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) sowie der Auszubildenden und der Praktikantinnen und
Praktikanten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber verhandelt.
Was sind die konkreten Forderungen und wie begründet ver.di sie?
Wir sind es wert!
Weil es um mehr geht: Stärkt den öffentlichen Dienst!
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Bund, bei den Kommunen und den
kommunalen Betrieben erbringen für unsere Gesellschaft notwendige, qualifizierte und
hochwertige Dienstleistungen. In vielen Bereichen, wie insbesondere bei der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung der Geflüchteten, ist die Arbeitsbelastung stark gestiegen. Die
Beschäftigten leisten für die Gesellschaft unverzichtbare Aufgaben. Die Einkommensentwicklung der Beschäftigten von Bund und Kommunen ist aber hinter derjenigen in der
Gesamtwirtschaft zurückgeblieben; seit 2000 um fast vier Prozentpunkte. Gegenüber der
Industrie sogar um gut zehn Prozent. Hinzu kommt, dass sich die Realeinkommen der
Tarifbeschäftigten insgesamt im Vergleich zu 2000 deutlich geringer erhöht haben, als die
Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die preisbereinigt um mehr als 30 Prozent
gestiegen sind.
Gleichzeitig sprudeln die Steuereinnahmen aufgrund der guten Konjunkturentwicklung. Nach
der jüngsten Steuerschätzung vom November 2015 wird für den Zeitraum von 2016 bis 2019
ein Steuerplus von 15,1 Prozent beim Bund und von 14,5 Prozent bei den Kommunen
erwartet. Und schon 2015 sind die Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Prozent
(Bund) bzw. 4,9 Prozent (Kommunen) gestiegen.
Und kräftige Lohnsteigerungen sind gut für die Konjunktur. In 2015 leistete erstmals der
private Konsum den höchsten Wachstumsbeitrag für die Entwicklung des realen
Bruttoinlandsprodukts.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst für
die Tarif- und Besoldungsrunde 2016 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände die folgenden Forderungen:
I.
Entgelterhöhungen:
1.
Die Tabellenentgelte des TVöD, des TV-V und der TV-N sollen um 6 Prozent
erhöht werden.
2.
Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten sollen um
100,- Euro monatlich erhöht werden.
3.
Die Laufzeit der Entgelterhöhung soll nicht länger als 12 Monate betragen.
4.
Die Ergebnisse sollen zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten
sowie die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger des Bundes übertragen
werden.
Seite 3
II.
III.
Auszubildende
1.
Die Auszubildenden sollen nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
unbefristet im erlernten Beruf übernommen werden.
2.
Die Dauer des Erholungsurlaubs soll für alle Auszubildenden und
Praktikantinnen/Praktikanten 30 Arbeitstage im Jahr betragen.
3.
Es soll ein Arbeitgeberbeitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität
(z.B. Ausbildungsmittel, Fahrtkosten) geleistet werden.
Befristungen
Sachgrundlose Befristungen sollen ausgeschlossen werden.
IV.
Altersteilzeit
Die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit sollen über den 31. Dezember 2016 hinaus
verlängert werden.
V.
Flughäfen
Für die nicht unter die Regelungen für den kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
fallenden Beschäftigten der Flughafenfeuerwehren sollen Regelungen zum
Gesundheitsschutz vereinbart werden.
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst lehnt jeden Eingriff in das
Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) ab.
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst erwartet die Inkraftsetzung einer
neuen Entgeltordnung im Bereich der VKA.
Für wen wird verhandelt?
Verhandelt wird für die rund zwei Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der
Kommunen und ihrer wirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen sowie für die rund 140.000
Tarifbeschäftigten des Bundes.
Zeitplan der Tarifrunde 2016
Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 20. November 2015 die
Kündigung der Entgelttabellen zum 29. Februar 2016 und am 18. Februar 2016 die
Forderungen beschlossen.
Mit den Arbeitgebern von Bund und VKA sind drei Verhandlungstermine vereinbart:
Erste Verhandlungsrunde am 21. März 2016,
zweite Verhandlungsrunde am 11./12. April 2016 und
die dritte Verhandlungsrunde am 28./29. April 2016.
Alle Verhandlungstermine finden im Kongresshotel in Potsdam statt.
Seite 4
Wer verhandelt?
Verhandlungspartner bei den Gewerkschaften
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di hat mehr als 2 Millionen Mitglieder im
öffentlichen und privaten Dienstleistungsbereich. Der Bundeskongress und der
Gewerkschaftsrat sind die höchsten Organe, der Bundesvorstand führt die Geschäfte.
ver.di verhandelt zugleich für

die Gewerkschaft der Polizei (GdP),

die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und

die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Verhandlungsführer ist der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.
Ihm zur Seite steht das für den Bereich des öffentlichen Dienstes zuständige ver.diBundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.
Desweiteren ist auf der Gewerkschaftsseite der dbb beamtenbund und tarifunion vertreten.
Verhandlungspartner bei den Arbeitgebern
Bund
VKA
www.bmi.bund.de
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes
ist nach der Geschäftsverteilung der
Bundesregierung das Bundesministerium
des Innern (BMI) zuständig.
www.vka.de
Die
Vereinigung
der
kommunalen
Arbeitgeberverbände ist der tarifpolitische
und arbeitsrechtliche Dachverband der
Arbeitgeber der kommunalen Verwaltungen
und Betriebe in Deutschland. Mitglieder
sind die kommunalen Arbeitgeberverbände
(KAVen) der Bundesländer.
Verhandlungsführer ist
der Bundesminister
des Innern,
Dr. Thomas de Maizière
Verhandlungsführer ist
der Präsident der VKA,
Personal- und Organisationsreferent der
Stadt München,
Dr. Thomas Böhle
Seite 5
Zahlen, Daten, Fakten
Steuerentwicklung – Steuerschätzung vom November 2015
Durch die derzeitige konjunkturelle Entwicklung gibt es eine gute Einnahmeentwicklung bei
den öffentlichen Haushalten, so dass für den Zeitraum 2016 bis 2019 von einem Steuerplus
von 15,1% ausgegangen wird.
Bei den Kommunen wird in diesem Zeitraum ein Steuerplus von 14,5% erwartet. Für das Jahr
2016 wird insgesamt mit einem Steuerplus von 2,2 %, bei den Kommunen von 1,1% und in
2017 von 4,6%, bei den Kommunen von 7,5% gerechnet.
Das Wachstum der Weltwirtschaft wird für 2015 mit 3,1% und für 2016 mit 3,6%
prognostiziert.
Steuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom November 2015
Beträge in Mrd. Euro; Quelle: BMF, Arbeitskreis Steuerschätzung
Steuerentwicklung: Veränderungen zu den Vorjahren und im Durchschnitt
Arbeitskreis
Steuerschätzungen
November 2015
2014
zum
Vj.
2015
zum
Vj.
2016
zum
Vj.
2017
zum
Vj.
2018
zum
Vj.
2019
zum
Vj.
2020
zum
Vj.
2017
zu
2013
Ø
2015
bis
2020
Bund
4,2%
4,0%
2,4%
3,9%
4,3%
3,7%
3,3% 15,2% 3,61%
Gemeinden
3,7%
4,9%
1,1%
7,5%
1,8%
3,4%
3,6% 18,2% 3,71%
Seite 6
Entwicklung der öffentlichen Haushalte
Der Stabilitätsrat geht in seinen Projektionen vom Dezember 2015 von einer weiterhin
stabilen Einnahmeentwicklung der öffentlichen Haushalte aus. Für 2016 wird mit stärker
steigenden Ausgaben gerechnet, weshalb für die Kernhaushalte von Bund, Ländern und
Kommunen mit Defiziten insgesamt in einer Höhe von elf Milliarden Euro gerechnet wird
(Bund: -6,5 Milliarden Euro, Gemeinden: -1,5 Milliarden Euro). Teilweise werden die Defizite
durch Auflösung von Rücklagen finanziert, zum Beispiel beim Bund, der dadurch insgesamt
mit einem ausgeglichenen Haushalt plant.
Nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss des Bundes lag der Überschuss der Einnahmen
über die Ausgaben 2015 nochmals höher als erwartet, so dass eine Rücklage von insgesamt
12,1 Milliarden Euro gebildet werden konnte.
Für 2015 wird bei den Kernhaushalten der Kommunen mit einem Anstieg der Einnahmen
und der Ausgaben um je 5,5 Prozent gerechnet. Der Finanzierungssaldo ist dadurch in
etwa ausgeglichen. 2014 hatten die Kommunen noch mit einem geringen Überschuss von
0,2 Mrd. Euro abgeschlossen. 2016 werden die Ausgaben mit erneut 5,5 Prozent
voraussichtlich etwas stärker ansteigen als die Einnahmen (+ 5 Prozent), so dass für 2016
mit einem geringfügig negativen Finanzierungssaldo von – 1,5 Milliarden Euro gerechnet
wird.
Die Haushaltssituation der Kommunen ist jedoch sehr unterschiedlich!
Risiken bestehen insbesondere aufgrund der Sozialausgaben für die Flüchtlinge.
ver.di Bundesvorstand
Bereich Wirtschaftspolitik
Überschuss nur noch gering
Defizite/Überschüsse der Städte und Gemeinden
10
8,2 Mrd.€
7,7 Mrd.€
5
2,8 Mrd.€
1,9 Mrd.€
1,8 Mrd.€ 1,7 Mrd.€
0,2 Mrd.€ 0,0 Mrd.€
0
-1,7 Mrd.€
-2,2 Mrd.€
-5
-4,1 Mrd.€
-3,7 Mrd.€
-3,9 Mrd.€
-7,2 Mrd.€
-7,7 Mrd.€
-8,4 Mrd.€
-10
-15
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Quellen: Deutscher Städte- und Gemeindebund und Stabilitätsrat
Seite 7
Der Aufschwung ist bei den Beschäftigten erst jetzt angekommen
Löhne und Profite in Deutschland
Preisbereinigte Entwicklung 2000 - 2015
ver.di Bundesvorstand
Bereich Wirtschaftspolitik
150%
140%
Unternehmens- und
Vermögenseinkommen
130%
120%
110%
100%
Arbeitnehmerentgelte
90%
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, eigene Preisbereinigung (Verbraucherpreise), Stand: Januar 2016
Seit 2000 stagnierten die realen – also preisbereinigten – Löhne und Gehälter in
Deutschland; zwischen 2000 und 2010 waren sie sogar rückläufig. Und das, obwohl die
Wirtschaftsleistung, das reale Bruttoinlandsprodukt, mit Ausnahme während des Zeitraums
der Wirtschafts– und Finanzkrise in den Jahren 2007-2009, laufend gestiegen ist. Erst seit
2013 profitieren nun auch die Beschäftigten vom Aufschwung. Für viele Beschäftigte, gerade
in den unteren Entgeltgruppen oder in Teilzeitarbeit, hat das dramatische Folgen. „Armut trotz
Arbeit“ begegnet uns auch im öffentlichen Dienst, wenn ergänzend zum Entgelt Sozialhilfe
notwendig ist oder wenn immer mehr Kolleginnen und Kollegen Nebenjobs annehmen
müssen. Dabei haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Verhältnis zur Tarifentwicklung in der Privatwirtschaft einen deutlich höheren Nachholbedarf. So beträgt z. B. der
Abstand zur Chemischen Industrie 10,4 Prozent, zur Metallindustrie sogar 10,9 Prozent.
Unternehmer und Kapitaleigentümer haben dagegen ihre Einkommen allein in den letzten
fünfzehn Jahren um 32 Prozent gesteigert und den vorübergehenden krisenbedingten
Einbruch weitgehend wieder aufgeholt.
Stagnation der Lohnquote heißt, dass der Anteil der Löhne, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), konstant bleibt. Da gleichzeitig öffentliche Leistungen reduziert werden, also
ein größerer Teil des Lohns z. B. für Bildung, Gesundheit, Pflege und Rentenvorsorge
aufgewendet werden muss, sinkt die verfügbare Kaufkraft.
Öffentlicher Dienst: Unterdurchschnittlicher Anstieg der Tarifverdienste
Die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst ist in den vergangenen 15 Jahren deutlich
langsamer verlaufen als in vielen anderen Branchen. Dies geht aus einer Analyse des WSITarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Seit dem Jahr 2000 sind die
Tarifvergütungen im öffentlichen Dienst in Deutschland um 37,7 % gestiegen, in der
Gesamtwirtschaft dagegen um 41,5 Prozent und in einzelnen Branchen der Privatwirtschaft
sogar um bis zu 48,6 Prozent (Metallindustrie).
Seite 8
Die etwas stärkeren Tarifsteigerungen der Jahre 2013 bis 2015 haben den Rückstand des
öffentlichen Dienstes verringert, aber nicht wettmachen können (siehe Grafik). Die
Berechnungen basieren auf dem jährlichen Anstieg der Tarifverdienste einschließlich
Pauschal- und Einmalzahlungen.
160,0
Tarifentwicklung 2000 - 2015
2000 = 100
150,0
148,6
Metallindustrie
148,1
Chemische Industrie
141,5
Gesamt
141,2
Energiewirtschaft
140,3
136,6
Preise +
Produktivität
Öff. Dienst Bund und
Gemeinden 1)
Bankgewerbe
133,1
Einzelhandel
124,7
Preisindex
140,0
130,0
137,7
120,0
110,0
1) bis 2004: ÖD gesamt
Quelle: WSI-Tarifarchiv
100,0
Tarifentwicklung West und Ost 2000 – 2015 (2000=100)
Jahr
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Einzelhandel
Öff. Dienst
BankBund und
gewerbe
1)
Gemeinden
100,0
102,8
105,5
107,7
109,6
110,6
111,7
113,2
114,5
115,9
118,7
120,9
124,2
126,8
130,9
133,1
Quelle: WSI-Tarifarchiv
1
100,0
101,8
103,8
107,1
109,0
110,0
110,4
110,8
116,1
120,5
120,9
122,9
125,8
129,1
133,9
137,7
) bis 2004: ÖD Gesamt
100,0
103,6
105,7
108,3
111,2
113,4
116,0
118,0
120,2
122,7
124,4
124,7
127,8
130,1
133,2
136,6
Gesamt
Energiewirtschaft
100,0
102,1
104,9
107,5
109,6
111,4
113,1
115,5
118,9
122,0
124,2
126,7
130,1
133,6
137,7
141,5
100,0
101,3
104,1
106,6
108,3
110,3
113,4
114,9
118,9
123,3
128,7
129,2
131,8
136,4
138,6
141,2
Metallindustrie
100,0
101,7
105,4
107,9
110,4
112,5
115,4
119,8
123,0
127,4
128,3
130,4
134,7
138,9
143,3
148,6
Chemische
Industrie
100,0
102,1
105,8
108,6
111,3
113,1
117,0
119,5
123,9
127,3
130,1
132,7
136,6
140,0
144,5
148,1
Stand: Januar 2016
Seite 9
Entwicklung der Beschäftigung
Mehr Beschäftigung - aber was für welche?
Veränderung der Erwerbstätigkeit von 2000 bis 2015
ver.di Bundesvorstand
Bereich Wirtschaftspolitik
registrierte Arbeitslose
-1.100.000
Erwerbstätige
2.980.000
(Solo-) Selbstständige
310.000
geringfügig Beschäftigte
150.000
3.860.000
570.000
herkömmliche Teilzeit
Leiharbeit
Vollzeit ohne Leiharbeit
-1.910.000
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Schätzungen, auf 10.000 gerundet (Stand: Januar 2016)
Öffentlicher Dienst im internationalen Vergleich
Suppenkaspar Deutschland
Ausgaben für öffentlich Beschäftigte 2015
in Prozent des Bruttoinlandsprodukts
ver.di Bundesvorstand
Bereich Wirtschaftspolitik
16,6%
13,0%
12,5% 12,5%
11,0% 10,7%
11,8% 10,3%
10,0%
10,2%
9,2%
8,8%
7,6%
Quelle: Europäische Kommission, Ameco, Januar 2016
Seite 10
Höhere Löhne stärken die Binnennachfrage
In den vergangenen Jahrzehnten wurde von der Arbeitgeberseite regelmäßig argumentiert,
dass zu hohe Löhne den Wirtschaftsstandort gefährdeten. Eine zurückhaltende
Lohnentwicklung dagegen würde die Investitionen beflügeln und neue Arbeitsplätze
entstehen lassen. Die Folgen dieser Politik sind deutlich zu sehen: Große Investitionen, die
Arbeitsplätze schaffen, sind kaum zu beobachten. Wenn Arbeitsplätze geschaffen wurden,
dann häufig zu Bedingungen unterhalb tariflich abgesicherter Beschäftigung.
Die Binnennachfrage hat im vergangenen Jahrzehnt nur einen kleinen Beitrag zur
wirtschaftlichen Entwicklung geleistet. Deutschland litt vor allem darunter, dass der private
Konsum stagnierte und der Aufschwung bis 2007 ganz überwiegend von Exportsteigerungen
getragen war. In 2015 leistet erstmals der private Konsum den höchsten Wachstumsbeitrag
für die Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts.
ver.di Bundesvorstand
Bereich Wirtschaftspolitik
Wachstumsbeiträge
der Nachfragekomponenten zum realen Bruttoinlandsprodukt in %-Punkten
Bruttoinlandsprodukt
3,7%
0,4%
1,4
1,7%
1,7%
1,6%
0,3%
1,4
1,0
0,9
0,8
0,2
0,4
0,5
0,6
0,4
0,2
-0,1
0,2
-0,3
0,5
1,0
0,7
0,3 0,4
0,3
0,5
0,5
0,2
-0,3
-0,5
0,7
0
-0,4
-0,4
Vorratsveränderungen
-1,6
Außenhandel
Staatskonsum
Anlageinvestitionen
Privater Konsum
2011
Quelle:
2012
2010-2015:
2016:
2013
2014
--- Prognose ---
2015
2016
Daten der Volkswirtschaf tlichen Gesamtrechnung (VGR);
Jahreswirtschaf tsbericht 2016 der Bundesregierung.
Kräftige Lohnsteigerungen in Deutschland sind gut für Europa
Beim Vergleich der Lohnentwicklung seit der Euroeinführung war Deutschland Schlusslicht in
Europa. Diese Situation hat sich erst jetzt geringfügig verbessert, allerdings vor allem wegen
der verheerenden Lohnentwicklung in vielen anderen Ländern. Dieser Kurs lässt Nachfrage
und Wachstum in den betroffenen Ländern sinken. So wird zwar möglicherweise auch eine
Annäherung bei den außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten erreicht, allerdings zu Lasten
der Lebensbedingungen der Mehrheit der Bevölkerung. Und mit der Gefahr verbunden, dass
eine Spirale nach unten in Gang gesetzt wird. Sie ist das größte Risiko für die weitere
konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone.
Seite 11
ver.di Bundesvorstand
Bereich Wirtschaftspolitik
Modell Deutschland?
Prognose der Reallöhne pro Kopf 2016 gegenüber 2000
37,3%
31,8%
24,5%
11,9%
2,4% 3,1%
6,7%
4,8% 6,0%
13,4% 14,2%
15,9%
17,9% 18,2% 19,0%
8,5%
-3,1%
Quelle: Europäische Komission, Ameco, Stand: Januar 2016
Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst nicht sicherer als andere
Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung sind die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst
nicht sicherer als andere. Die Anzahl der Vollzeitarbeitsverhältnisse hat sich in den letzten
zwanzig Jahren fast um die Hälfte reduziert und immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse
werden geschaffen – ohne Lohnausgleich. Dazu kommt, dass selbst in Arbeitsfeldern mit
dramatischem Fachkräfte-mangel (z. B. Erzieher/-innen) immer mehr befristete
Arbeitsverhältnisse entstehen.
Nach dem Forschungsbericht des IAB zur Befristungssituation im öffentlichen Dienst vom
Dezember 2015 hat sich der Anteil sachgrundloser Befristungen von 17,5 Prozent in 2004
auf 35,7 Prozent in 2013 mehr als verdoppelt. Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei den Arbeitnehmer/innen (ohne den Wissenschaftsbereich) beträgt im ÖD
insgesamt 9,3 Prozent, beim Bund 11,9 Prozent und bei den Kommunen 8,2 Prozent. Dabei
ist der Befristungsanteil bei den jüngeren Arbeitnehmer/innen unter 35 Jahren mehr als
doppelt so hoch. Der Anteil an Befristungen an allen Einstellungen beträgt im ÖD (ohne den
Wissenschaftsbereich) 59,5 Prozent, in der Privatwirtschaft dagegen nur 39,9 Prozent.
Während in der Privatwirtschaft 41,5 Prozent der befristet Beschäftigen übernommen
werden, sind es im öffentlichen Dienst nur 32 Prozent.
Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst können daher zigtausende befristet Beschäftigte
sicher nicht bestätigen. In Bezug auf die materielle Sicherheit, die vermeintlich mit einem
Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst verbunden ist, wurden die Auswirkungen der (Real-)
Lohnentwicklung bereits oben dargestellt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Der erfolgreiche Ausbildungsabschluss ist längst kein Garant für einen Berufseinstieg mit
existenzsichernder Perspektive. In der Tarifrunde 2012 mit dem Bund und den Kommunen ist
es ver.di erstmalig gelungen, für die Auszubildenden eine verbindliche unbefristete
Übernahmeregelung zu schaffen, sofern nicht über Bedarf ausgebildet wurde. Diese
Tarifregelung konnte in der Tarifrunde 2014 neu vereinbart werden, endet allerdings ohne
Nachwirkung zum 29. Februar 2016.
Seite 12
Darum ist das Ziel einer verbindlichen Regelung zur unbefristeten Vollzeitbeschäftigung im
erlernten Beruf im Anschluss an die Berufsausbildung nach wie vor aktuell.
Die Entwicklung der Altersstruktur im öffentlichen Dienst unterstreicht zudem die
Notwendigkeit von Neueinstellungen junger Menschen. Das Durchschnittsalter aller
Beschäftigten betrug 2014 rund 45,53 Jahre und liegt damit höher als in den Jahren zuvor.
Mitte 2014 waren rund 1,2 Millionen Beschäftigte 55 Jahre und älter, was einem Anteil von
über 26 Prozent entspricht. Nur 0,95 Millionen der insgesamt 4,45 Millionen Beschäftigten
entsprechend 21,4 Prozent waren jünger als 35 Jahre.
Ausbildungsentgelte im Bereich des Bundes und der Kommunen
(Beträge bis 29. Februar 2016)
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz:
Ausbildungsentgelt
Ausbildungsjahr
853,26 €
im 1. Ausbildungsjahr
903,20 €
im 2. Ausbildungsjahr
949,02 €
im 3. Ausbildungsjahr
1012,59 €
im 4. Ausbildungsjahr
Schüler/-innen in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege, in der Entbindungspflege und in der Altenpflege:
Ausbildungsentgelt
Ausbildungsjahr
975,69 €
im 1. Ausbildungsjahr
1037,07 €
im 2. Ausbildungsjahr
1138,38 €
im 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsentgelte in anderen Branchen zu Ausbildungsberufen,
die auch im Bereich des Bundes und der VKA ausgebildet werden
Ausbildungsberuf
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
Durchschnitt
956,- €
Bauzeichner
692,- €
946,- €
1.231,- €
Chemielaborant
876,- €
939,- €
1021,- €
1.095,- €
967,- €
Elektroniker für
Geräte und
Systeme
929,- €
980,- €
1.051,- €
1.108,- €
1004,- €
Fachinformatiker
866,- €
928,- €
1.012,- €
935,- €
(Stand 2015, Quelle Bundesinstitut für Berufsbildung)
Seite 13
Hintergrundinformationen: Beschäftigungszahlen Bund 2014
Beschäftigte im unmittelbaren öffentlichen Dienst des Bundes:
-
-
Gesamt:
467.740
davon Tarifbeschäftigte:
davon Beamte:
davon Nachwuchskräfte:
Auszubildende:
Beamtenanwärter
129.490
338.250
8.412
5.074
Beschäftigte des Bundes in Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform
Gesamt:
28.825
-
17.845
10.980
davon Tarifbeschäftigte:
davon Beamte:
Für die Beschäftigten in Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform findet in der Regel
ebenfalls der TVöD Anwendung
Von der Tarifrunde unmittelbar betroffene Tarifbeschäftigte:
Von einer Übertragung betroffene Beamte:
147.335
349.230
Von einer Übertragung betroffene Versorgungsempfänger (2015):
180.470
(Personalstatistik des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 14, Reihe 6) / letzter Stand: 30.06.2014)
Hintergrundinformationen: Beschäftigungszahlen VKA 2015*
Beschäftigte insgesamt: 2.139.000
Von der Tarifrunde unmittelbar betroffene Tarifbeschäftigte: 2.044.000
davon TVöD:
1.790.000
davon TV-V:
108.000
davon TV-N:
34.000
darüber hinaus:
darüber hinaus:
73.000 Auszubildende
8.000 Praktikanten
*) Die Zahlenwerte sind jeweils auf Tausend gerundet.
Die Beamtenbesoldung sowie die Bezüge der Versorgungsempfänger richten sich bei den
Kommunen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Deswegen ist dieser
Personenkreis nicht von dieser Tarifrunde betroffen.
Seite 14
Hintergrundinformationen: Personalausgaben Bund/Kommunen 2014:
Personalausgaben Kommunen (Kernhaushalte):
Gesamt:
52.381 Millionen Euro
-
Arbeitnehmer:
35.884 Millionen Euro
-
Beamte:
7.765 Millionen Euro
-
Versorgungsempfänger:
6.182 Millionen Euro
Personalausgaben Bund (Kernhaushalt):
Gesamt:
-
Arbeitnehmer:
-
Beamte:
-
Versorgungsempfänger:
29.209 Millionen Euro
5.587 Millionen Euro
13.603 Millionen Euro
6.815 Millionen Euro
Statistisches Bundesamt (StaBu)
Finanzielle Wirkung einer Entgelterhöhung um ein Prozent*:
Kommunen:
rund 818,9 Millionen Euro/Jahr
Bund:
rund 245,6 Millionen Euro/Jahr
davon
62,9 Millionen für Arbeitnehmer
145,2 Millionen für Beamte
37,5 Millionen für Versorgungsempfänger
*) Die Werte wurden aus den Daten für 2014 auf das Jahr 2015 hochgerechnet.
Seite 15
Erhöhungen der Entgelte im öffentlichen Dienst von 2005 bis 2016
Datum
Ergebnis (Bund/VKA)
Ab 1.10.2005
Inkrafttreten des TVöD – neue Entgelttabelle (Bund und VKA)
2005 bis
2007
Einmalzahlungen (Bund und VKA)
2005 je 100,- € im April, Juli und Oktober
2006 je 150,- € im April und Juli
2007 je 150,- € im April und Juli
Die Monatsentgelte Ost werden im Juli
2005/2006/2007 um je 1,5 v.H. angehoben
(VKA).
Ergebnis (Länder)
2006 und
2007
Einmalzahlungen
2006
50 € bis 150 € je nach Entgeltgruppe
2007 160 € bis 760 € je nach Entgeltgruppe
1.11.2006
Inkrafttreten des TV-L – neue Entgelttabelle
Ab 1.1.2008
50,- Euro Sockelbetrag + 3,1 v.H. (Bund
und Gemeinden)
50,- Euro Sockelbetrag + 1,6 v.H.
(Krankenhäuser)
Monatsentgelte Ost ab 1.1.2008 für alle
Beschäftigten bis einschließlich
Entgeltgruppe 9 (Bund und Gemeinden)
1.4.2008
Abschluss der Angleichung der
Monatsentgelte Ost (Bund)
Ab 1.1.2009
2,8 v.H. (Bund und Gemeinden)
4,3 v.H. (Krankenhäuser)
Januar 2009: 225,- Euro Einmalzahlung
Ab 1.3.2009
Abschluss der Angleichung der
Monatsentgelte Ost (VKA)
Ab 1.1.2010
1,2 v.H. + Anhebung der Garantiebeträge
um 20,- Euro (Bund/VKA)
Ab 1.3.2010
Abschluss der Angleichung der
Monatsentgelte Ost 100 v.H. (Länder)
1,2 v.H. (Länder)
0,6 v.H. + Einmalzahlung 240,- Euro,
Auszubildende 50,- Euro (Bund/VKA)
Ab 1.4.2011
Mai 2011
Ab 1.8.2011
Monatsentgelte Ost 100 v.H. für alle ArbeiterInnen und bis Vergütungsgruppe Vb bzw.
Kr.VIII (EG 1 bis teilweise EG 9).
40,- Euro Sockelbetrag + 3,0 v.H.
Einmalzahlung 40,- Euro im Februar 2009
1.1.2010
Ab 1.1.2011
2,9 v.H. mit Aufrundung auf 5,- €; Tarifgebiet
Ost ab 1.5.2008
1,5 v.H.
Einmalzahlung in Höhe von 360,- Euro
(Auszubildende 120,- Euro)
0,5 v.H. (Bund/VKA)
Seite 16
Datum
Ergebnis (Bund/VKA)
Ab 1.1.2012
Ab 1.3.2012
Ergebnis (Länder)
1,9 v.H. und anschließend Erhöhung um
17,00 Euro (Auszubildende 6,00 Euro)
3,5 v.H. (Bund/VKA)
(Auszubildende 50,- Euro)
Ab 1.1.2013
1,4 v.H. (Bund/VKA)
2,65 v.H.
(Auszubildende 50,- Euro)
Ab 1.8.2013
1,4 v.H. (Bund/VKA)
(Auszubildende 40,- Euro)
Ab 1.1.2014
Ab 1.3.2014
2,95 v.H.
3,0 v.H., mindestens aber 90,- Euro
(Auszubildende 40,- Euro)
Ab 1.3.2015
2,4 v.H.
2,1 v.H.
(Auszubildende 20,- Euro)
(Auszubildende 30,- Euro)
Anpassung JSZ TG Ost an TG West bis 2019
Ab 1.3.2016
2,3 v.H., mindestens aber 75,- Euro
(Auszubildende 30,- Euro)
Seite 17
Berufe und Entgelte im TVöD (Beträge bis 29. Februar 2016)
Einstellung in Stufe 1,
bei mind. 1-jähriger
einschlägiger
Berufserfahrung in
Stufe 2, beim Bund ab
EG 9 immer Stufe 1
Stufe 1
Stufe 2
nach 1 Jahr
in Stufe 1
Stufe 3
nach 2
Jahren in
Stufe 2
Stufe 4
nach 3
Jahren in
Stufe 3
Stufe 5
nach 4
Jahren in
Stufe 4
15
4.179,74
4.637,42
4.807,81
5.416,39
5.878,91
14
3.785,38
4.199,21
4.442,64
4.807,81
5.367,72
Stufe 6
nach 5
Jahren in
Stufe 5
Beispiele
Leiter kommunaler Betriebe mit
erheblicher Verantwortung
Beschäftigte mit schwierigen
5.671,99
Forschungsaufgaben
6.183,20
13
3.489,62
3.870,59
4.077,52
4.479,14
5.039,05
Angestellte Juristen,
Spitzeneingruppierung Ingenieure,
5.270,33
Ärzte in der Verwaltung während der
ersten fünf Jahre
12
3.129,17
3.468,92
3.955,78
4.381,80
4.929,53
5.172,96
11
3.022,81
3.347,23
3.590,64
3.955,78
4.485,25
4.728,69 Dolmetscher während der Einarbeitung
10
2.916,44
3.225,48
3.468,92
3.712,37
4.174,88
4.284,42
9
2.586,77
2.857,36
2.999,18
3.383,71
3.688,02
Nautiker mit Kapitänspatent und
Leitungsaufgaben
Grundeingruppierung Ingenieure,
IT-Verantwortliche
Sachbearbeiter Grundsicherung,
3.931,43 Leitende Krankengymnasten,
MTAs in der Forschung
8
2.427,23
2.680,10
2.798,30
2.904,65
3.022,81
3.097,26
7a
2.337,42
2.514,67
2.668,29
2.904,65
3.022,81
3.144,54
7
2.278,35
2.514,67
2.668,29
2.786,48
2.875,10
2.957,82
6
2.235,78
2.467,40
2.585,57
2.697,84
2.774,66
2.851,47
Meister/-Innen (+ Zulage 38,35 €),
Gesundheitsaufseher mit schwierigen
Tätigkeiten
Krankenschwester/-pfleger
Facharbeiter mit besonders hochwertigen
Arbeiten
Beschäftigte als Brandmeister,
Facharbeiter mit hochwertigen Arbeiten
Seite 18
Berufe und Entgelte im TVöD (Beträge bis 29. Februar 2016)
Einstellung in Stufe 1,
bei mind. 1-jähriger
einschlägiger
Berufserfahrung in
Stufe 2, beim Bund ab
EG 9 immer Stufe 1
Stufe 1
Stufe
2nach 1
Jahrin
Stufe 1
Stufe
3nach 2
Jahren in
Stufe 2
Stufe
4nach 3
Jahren in
Stufe 3
Stufe 5nach
4 Jahren in
Stufe 4
Stufe 6
nach 5
Jahren in
Stufe 5
Beispiele
5
2.145,97
2.366,97
2.479,23
2.591,49
2.674,21
Facharbeiter, Geprüfte Meister für
Bäderbetriebe, Verwaltungsfach2.733,30
angestellte, Medizinische Fachangestellte
mit schwierigen Tätigkeiten
4
2.044,34
2.254,70
2.396,50
2.479,23
2.561,95
2.610,38
Kanalfacharbeiter mit Schweißerprüfung,
Kranführer
3
2.012,46
2.219,23
2.278,35
2.372,87
2.443,79
2.508,77
Verwaltungsangestellte, Arbeiter mit
eingehender Einarbeitung, Mülllader
2
1.863,54
2.053,80
2.112,89
2.171,99
2.301,94
2.437,87
Innenreinigung mit besonderen
Anforderungen
1.670,94
1.699,30
1.734,76
1.767,82
1.852,91
Garderobenpersonal, Hausgehilfin
(einfachste Tätigkeiten)
1
Schichtzulage 40,- €; Wechselschichtzulage 105,- €
Stufe 1
Stufe 2
nach 1 Jahr
in Stufe 1
Stufe 3
nach 3
Jahren in
Stufe 2
(kursive Werte nur VKA)
Stufe 4
nach 4
Jahren in
Stufe 3
Stufe 5
nach 4
Jahren in
Stufe 4
Stufe 6
nach 5
Jahren in
Stufe 5
Beispiele
S 11b
2.715,30
3.049,78
3.195,64
3.563,13
3.850,24
4.022,50 Sozialarbeiter/-in
S 8a
2.460,00
2.700,00
2.890,00
3.070,00
3.245,00
3.427,50 Erzieher/-in
S4
2.260,76
2.511,63
2.667,73
2.773,65
2.874,00
3.030,34 Kinderpfleger/-in (2-jährige Ausbildung)
Jahressonderzahlung
Entgeltgruppe 1 bis 8
90 v.H.
(Im Tarifgebiet Ost jeweils
Entgeltgruppe 9 bis 12
80 v.H.
vom durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelt der
75% der Werte)
Entgeltgruppe 13 bis 15 60 v.H.
Monate Juli, August, September
Seite 19
Übersicht über die Tarifrunde 2016 in anderen Branchen
Ausgewählte Lohn- und Gehaltsforderungen in der Tarifrunde 2016
Deutsche Telekom
Servicegesellschaften:
Entgelt: 5,0 %, überproportionale Erhöhung der unteren
Gruppen, Laufzeit 12 Monate, Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingter Beendigungskündigungen.
Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, der Vergütung
für Dual Studierende sowie der Einmalprämie für
Beschäftigte in der Einstiegsqualifizierung um je 60 €.
Holz und Kunststoff Industrie:
Entgelt: 5,0 %, Laufzeit: 12 Monate, Flächendeckende
Tarifverträge zur Altersteilzeit sowie - soweit noch nicht
geregelt - Übernahmeregelungen für Ausgebildete.
Metall- und Elektroindustrie:
Entgelt: 5,0 %, Laufzeit: 12 Monate
Nahrung-Genuss-Gaststätten:
Entgelt: 4,5 – 5,5 %, Laufzeit 12 Monate
Tarifvertragliche Gestaltung des demografischen
Wandels in den NGG-Branchen,
Bereits in 2015 für das Jahr 2016 erreichte Abschlüsse
Versicherungsgewerbe:
+ 2,10 %
(ab 10/2016 – 3/2017) +100,- €
Einmalzahlung für Entgeltgruppen A und B
Deutsche Post AG:
+ 2,00 %
+ 1,70 %
Deutsche Bahn AG:
+ 1,60 %, mindestens aber 40,- €
(ab 5/2016 – 9/2016)
Tarifgemeinschaft
deutscher Länder (TdL):
+ 2,3 %, mindestens aber 75,- €
(ab 3/2016 – 12/2016)
Differenz Bund/VKA zur TdL 2016:
(ab 10/2016)
(ab 10/2017 – 1/2018)
Durchschnittlich minus 0,84 %
Durchschnitt fürs das Kalenderjahr minus 1,01 %
Bis zu 42,23 Euro weniger (EG 15 Stufe 5)
Seite 20
Glossar
Beamtinnen und Beamte
In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Erledigung öffentlicher Aufgaben nicht nur
Arbeitnehmer beschäftigt, sondern auch Beamte/-innen, Richter/-innen und Soldaten/innen. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe ist in der Regel solchen
Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen
Dienst- und Treueverhältnis stehen (Art. 33 Abs. 4 GG). Dies sind die Beamtinnen und
Beamten. Ihr Recht wird durch staatliche Rechtsnormen bestimmt. Diese Regelung durch
Gesetz behält es dem Parlament vor, die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und
Beamten, sowie ihre Besoldung und Versorgung festzusetzen. Auch die Richter/-innen und
Soldaten/-innen stehen in einem durch Gesetz geregelten öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis. Für die Übernahme der Ergebnisse einer Lohnrunde bedarf es eines
Gesetzes (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz). Im Gesetzgebungsverfahren
wird festgelegt, ob und wann die Ergebnisse eines Entgelttarifabschlusses übernommen
werden.
IAB
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
IFO Institut
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.
IG BCE
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
KAV
Kommunaler Arbeitgeberverband, Arbeitgeberverband der Kommunen sowie kommunalen
Einrichtungen und Betriebe auf Landesebene.
Tarifverhandlungen
Die Kündigung der Entgelttabellen des TVöD führt nicht zu einem tariflosen Zustand. Die
bisherigen Entgelte bleiben so lange maßgebend, bis eine neue Regelung von den
Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Die in § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz (TVG)
normierte Nachwirkung schreibt vor, dass die Entgelte grundsätzlich auch nach der
Kündigung der Tabellen unverändert weiterzuzahlen sind.
Während der Laufzeit des Tarifvertrages besteht die sogenannte Friedenspflicht, das
heißt, Arbeitskampfmaßnahmen zu den tariflich geregelten Themen sind nicht zulässig.
Die Friedenspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn die Tarifverträge gekündigt sind und
Verhandlungen erfolglos waren oder durch die Arbeitgeberseite abgelehnt wurden. Ab
diesem Zeitpunkt sind Arbeitskampfmaßnehmen einschließlich Warnstreiks zulässig. Nach
Ablauf des Tarifvertrags besteht zwischen den Tarifvertragsparteien nur soweit
Friedenspflicht, wie dies in einer Schlichtungsvereinbarung geregelt ist.
Die Voraussetzungen und die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens mit dem Bund
und der VKA sind in der "Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren" vom 25. Oktober
2011 geregelt. Jede Tarifvertragspartei kann das Schlichtungsverfahren einleiten. Die aus
zwei unabhängigen Vorsitzenden (den sog. „Schlichtern") und Vertreterinnen/Vertretern der
Tarifvertragsparteien bestehende Schlichtungskommission beschließt innerhalb von
längstens einer Woche nach ihrem ersten Zusammentreffen eine Einigungsempfehlung.
Daraufhin müssen die Tarifvertragsparteien die Verhandlungen mit dem Ziel der Einigung
Seite 21
wieder aufnehmen. Vom Beginn des Tages an, an dem die Schlichtungskommission
erstmalig zusammentritt, spätestens jedoch vom Beginn des dritten Kalendertages an, der
auf den Tag der Anrufung der Schlichtung folgt, besteht Friedenspflicht. Sie endet, wenn
den Tarifvertragsparteien nicht fristgemäß eine Einigungsempfehlung zugestellt wird oder
wenn die wieder aufgenommenen Verhandlungen von mindestens einer Partei für
gescheitert erklärt werden.
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag. Sein Inhalt wird von den Gewerkschaften und
den Arbeitgeberverbänden bzw. Einzelarbeitgebern auf der Grundlage des
Tarifvertragsgesetzes (TVG) frei ausgehandelt. Er bindet unmittelbar die Mitglieder der
Tarifvertragsparteien bzw. die Arbeitgeber, die selbst Parteien des Tarifvertrags sind.
Insgesamt gab es im Jahr 2009 rund 67.000 gültige Tarifverträge in Deutschland.
Der mögliche Inhalt eines Tarifvertrages ist in § 1 TVG geregelt:

Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien, z. B. Festlegung des frühesten
Zeitpunkts der Kündigung des Tarifvertrages,

Regelungen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen, z. B. Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigungsfristen,

Regelungen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen, z. B.
Arbeitnehmerschutzvorschriften, betriebliche Arbeitsordnung, oder vom
Betriebsverfassungsgesetz abweichende Bildung und Beteiligungsbefugnisse von
Betriebsräten.
TdL
Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Arbeitgeberverband der Bundesländer (mit Ausnahme
von Berlin und Hessen).
TV-L
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, abgeschlossen zwischen ver.di und der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
TV-N
Spartentarifvertrag für Nahverkehrsbetriebe, jeweils abgeschlossen zwischen dem ver.diLandesbezirk und dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) auf Landesebene.
TVöD
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, abgeschlossen zwischen ver.di sowie dem Bund
und der VKA.
TV-V
Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe, abgeschlossen zwischen ver.di und der VKA.
VKA
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Zusammenschluss der Kommunalen
Arbeitgeberverbände (KAVen) auf Bundesebene.
WSI
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung
Seite 22